Erfolgreicher Neuabschluss der Manteltarifverträge der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co.KG und bei der Neu Handels KG!

Auch in Bezug auf Tarifverhandlungen war das Jahr 2020 kein Einfaches. Trotzdem ist es den Tarifparteien in der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG., sowie in der Neu Handels KG gelungen die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit am Ende des Jahres ein erfolgreicher Abschluss steht.

Die jeweiligen Manteltarifverträge beider Unternehmen wiesen an vielen Stellen noch die Strukturen der 1980er Jahre auf. Das neue Vertragswerk spiegelt nun die aktuelle Arbeitssituation und Rechtslage wieder. Die hohen Standards, die das alte Werk gesetzt hatte, wurden gehalten und durch zwei Änderungen in den Anlagen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert.

Ab dem 01.01.2024 steigt das Urlaubsgeld um 1,00 € auf 25,00 € pro Urlaubstag an.

Die Weihnachtsgeldtabelle wurde so angepasst, dass bereits ab einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit das 100-fache des Tarifstundenlohns ausgezahlt wird. Zuvor war es der 95-fache Stundenlohn und der neue Wert wurde erst nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht.

Neben den bereits abgeschlossenen Manteltarifverträgen, wurden auch die Lohn- und Gehaltstarifverträge neu ausgehandelt. Inhaltlich besteht zwischen den Parteien Einigkeit, so dass nach Erfüllung der Formalitäten hier noch weitere Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Neu Handels KG und der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG hinzukommen.

Warengenossenschaften: Abschluss der Tarifverhandlungen

Am 07.12.2020 fand die 2. Runde der Entgeltverhandlungen für die Warengenossenschaften der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen statt.

Mehr war nach harten Verhandlungen, die nicht nur einmal kurz vor dem Scheitern standen nicht drin, so lautet das Fazit der Tarifkommission. Obwohl wir – wie immer – mit moderaten Forderungen eingestiegen sind, zeigte sich die Arbeitgeberseite hinsichtlich aller angebotenen Möglichkeiten zur Kompensation von Zahlungen durch z. B. Urlaubstage oder Stundengutschriften nicht verhandlungsbereit. Auch angesichts der vielfachen Schwierigkeiten in der Landwirtschaft lässt sich die starre Haltung nicht nachvollziehen. Die Arbeitgeber erhöhten ihr anfänglich absolut ungenügendes Angebot und machten klar, dass ein höherer Abschluss als im öffentlichen Dienst nicht möglich sein würde. Dann pickten sie sich die Rosinen heraus. Als es um eine Mindesterhöhung von 50,00 € und Corona-Sonderzahlungen ging, wurden diese Forderungen mit dem Argument, wir seien nicht der öffentliche Dienst, zur Seite gewischt.

Positiv bewerten wir, dass es uns gelungen ist, die von den Arbeitgebern geforderte Nullrunde bis Juni 2021 zu verhindern und dass zumindest in den unteren Lohngruppen eine leichte Angleichung des Ost- an das Westniveau erreicht werden konnte. Außerdem lohnt sich eine DHV-Mitgliedschaft, denn wir konnten erhebliche Vorteile für DHV-Mitglieder aushandeln.

Entgelttarifvertrag

  •  Laufzeit 01.01.2021 – 3.12.2022
  •  Gehaltserhöhung von 1,5 % ab 01.01 2021 und 1,7 % ab 01.01.2022
  •  Voraberhöhung der unteren Gehaltsgruppen im Osten 25 €, im Westen 10 €
  •  250 € steuerfreie Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2020 für alle Mitarbeiter zahlbar noch im Dezember unter Anrechnung bereits geleisteter Corona-Zahlungen, keine Anrechnung für DHV-Mitglieder! Eine spätere Auszahlung brutto für netto ist möglich
  • 150 € zusätzliche steuerfreie Corona-Sonderzahlung für DHV Mitglieder
  • 150 € jährliche Sonderzahlung für DHV-Mitglieder für 2021 und 2022
  • zusätzlich 25 € pro Jahr für Azubis
  • Öffnungsklauseln zur Umwandlung von Tarifsteigerungen in Urlaub oder von weiteren Gehaltsbestandteilen in Sachleistungen

Warengenossenschaften: Abschluss der Tarifverhandlungen

Am 07.12.2020 fand die 2. Runde der Entgeltverhandlungen für die Warengenossenschaften der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen statt.

Mehr war nach harten Verhandlungen, die nicht nur einmal kurz vor dem Scheitern standen nicht drin, so lautet das Fazit der Tarifkommission. Obwohl wir – wie immer – mit moderaten Forderungen eingestiegen sind, zeigte sich die Arbeitgeberseite hinsichtlich aller angebotenen Möglichkeiten zur Kompensation von Zahlungen durch z. B. Urlaubstage oder Stundengutschriften nicht verhandlungsbereit. Auch angesichts der vielfachen Schwierigkeiten in der Landwirtschaft lässt sich die starre Haltung nicht nachvollziehen. Die Arbeitgeber erhöhten ihr anfänglich absolut ungenügendes Angebot und machten klar, dass ein höherer Abschluss als im öffentlichen Dienst nicht möglich sein würde. Dann pickten sie sich die Rosinen heraus. Als es um eine Mindesterhöhung von 50,00 € und Corona-Sonderzahlungen ging, wurden diese Forderungen mit dem Argument, wir seien nicht der öffentliche Dienst, zur Seite gewischt.

Positiv bewerten wir, dass es uns gelungen ist, die von den Arbeitgebern geforderte Nullrunde bis Juni 2021 zu verhindern und dass zumindest in den unteren Lohngruppen eine leichte Angleichung des Ost- an das Westniveau erreicht werden konnte. Außerdem lohnt sich eine DHV-Mitgliedschaft, denn wir konnten erhebliche Vorteile für DHV-Mitglieder aushandeln.

Entgelttarifvertrag

  •  Laufzeit 01.01.2021 – 3.12.2022
  •  Gehaltserhöhung von 1,5 % ab 01.01 2021 und 1,7 % ab 01.01.2022
  •  Voraberhöhung der unteren Gehaltsgruppen im Osten 25 €, im Westen 10 €
  •  250 € steuerfreie Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2020 für alle Mitarbeiter zahlbar noch im Dezember unter Anrechnung bereits geleisteter Corona-Zahlungen, keine Anrechnung für DHV-Mitglieder! Eine spätere Auszahlung brutto für netto ist möglich
  • 150 € zusätzliche steuerfreie Corona-Sonderzahlung für DHV Mitglieder
  • 150 € jährliche Sonderzahlung für DHV-Mitglieder für 2021 und 2022
  • zusätzlich 25 € pro Jahr für Azubis
  • Öffnungsklauseln zur Umwandlung von Tarifsteigerungen in Urlaub oder von weiteren Gehaltsbestandteilen in Sachleistungen

Warengenossenschaften: Abschluss der Tarifverhandlungen

Am 07.12.2020 fand die 2. Runde der Entgeltverhandlungen für die Warengenossenschaften der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen statt.

Mehr war nach harten Verhandlungen, die nicht nur einmal kurz vor dem Scheitern standen nicht drin, so lautet das Fazit der Tarifkommission. Obwohl wir – wie immer – mit moderaten Forderungen eingestiegen sind, zeigte sich die Arbeitgeberseite hinsichtlich aller angebotenen Möglichkeiten zur Kompensation von Zahlungen durch z. B. Urlaubstage oder Stundengutschriften nicht verhandlungsbereit. Auch angesichts der vielfachen Schwierigkeiten in der Landwirtschaft lässt sich die starre Haltung nicht nachvollziehen. Die Arbeitgeber erhöhten ihr anfänglich absolut ungenügendes Angebot und machten klar, dass ein höherer Abschluss als im öffentlichen Dienst nicht möglich sein würde. Dann pickten sie sich die Rosinen heraus. Als es um eine Mindesterhöhung von 50,00 € und Corona-Sonderzahlungen ging, wurden diese Forderungen mit dem Argument, wir seien nicht der öffentliche Dienst, zur Seite gewischt.

Positiv bewerten wir, dass es uns gelungen ist, die von den Arbeitgebern geforderte Nullrunde bis Juni 2021 zu verhindern und dass zumindest in den unteren Lohngruppen eine leichte Angleichung des Ost- an das Westniveau erreicht werden konnte. Außerdem lohnt sich eine DHV-Mitgliedschaft, denn wir konnten erhebliche Vorteile für DHV-Mitglieder aushandeln.

Entgelttarifvertrag

  •  Laufzeit 01.01.2021 – 3.12.2022
  •  Gehaltserhöhung von 1,5 % ab 01.01 2021 und 1,7 % ab 01.01.2022
  •  Voraberhöhung der unteren Gehaltsgruppen im Osten 25 €, im Westen 10 €
  •  250 € steuerfreie Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2020 für alle Mitarbeiter zahlbar noch im Dezember unter Anrechnung bereits geleisteter Corona-Zahlungen, keine Anrechnung für DHV-Mitglieder! Eine spätere Auszahlung brutto für netto ist möglich
  • 150 € zusätzliche steuerfreie Corona-Sonderzahlung für DHV Mitglieder
  • 150 € jährliche Sonderzahlung für DHV-Mitglieder für 2021 und 2022
  • zusätzlich 25 € pro Jahr für Azubis
  • Öffnungsklauseln zur Umwandlung von Tarifsteigerungen in Urlaub oder von weiteren Gehaltsbestandteilen in Sachleistungen

Warengenossenschaften: Abschluss der Tarifverhandlungen

Am 07.12.2020 fand die 2. Runde der Entgeltverhandlungen für die Warengenossenschaften der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen statt.

Mehr war nach harten Verhandlungen, die nicht nur einmal kurz vor dem Scheitern standen nicht drin, so lautet das Fazit der Tarifkommission. Obwohl wir – wie immer – mit moderaten Forderungen eingestiegen sind, zeigte sich die Arbeitgeberseite hinsichtlich aller angebotenen Möglichkeiten zur Kompensation von Zahlungen durch z. B. Urlaubstage oder Stundengutschriften nicht verhandlungsbereit. Auch angesichts der vielfachen Schwierigkeiten in der Landwirtschaft lässt sich die starre Haltung nicht nachvollziehen. Die Arbeitgeber erhöhten ihr anfänglich absolut ungenügendes Angebot und machten klar, dass ein höherer Abschluss als im öffentlichen Dienst nicht möglich sein würde. Dann pickten sie sich die Rosinen heraus. Als es um eine Mindesterhöhung von 50,00 € und Corona-Sonderzahlungen ging, wurden diese Forderungen mit dem Argument, wir seien nicht der öffentliche Dienst, zur Seite gewischt.

Positiv bewerten wir, dass es uns gelungen ist, die von den Arbeitgebern geforderte Nullrunde bis Juni 2021 zu verhindern und dass zumindest in den unteren Lohngruppen eine leichte Angleichung des Ost- an das Westniveau erreicht werden konnte. Außerdem lohnt sich eine DHV-Mitgliedschaft, denn wir konnten erhebliche Vorteile für DHV-Mitglieder aushandeln.

Entgelttarifvertrag

  •  Laufzeit 01.01.2021 – 3.12.2022
  •  Gehaltserhöhung von 1,5 % ab 01.01 2021 und 1,7 % ab 01.01.2022
  •  Voraberhöhung der unteren Gehaltsgruppen im Osten 25 €, im Westen 10 €
  •  250 € steuerfreie Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2020 für alle Mitarbeiter zahlbar noch im Dezember unter Anrechnung bereits geleisteter Corona-Zahlungen, keine Anrechnung für DHV-Mitglieder! Eine spätere Auszahlung brutto für netto ist möglich
  • 150 € zusätzliche steuerfreie Corona-Sonderzahlung für DHV Mitglieder
  • 150 € jährliche Sonderzahlung für DHV-Mitglieder für 2021 und 2022
  • zusätzlich 25 € pro Jahr für Azubis
  • Öffnungsklauseln zur Umwandlung von Tarifsteigerungen in Urlaub oder von weiteren Gehaltsbestandteilen in Sachleistungen

Warengenossenschaften: Abschluss der Tarifverhandlungen

Am 07.12.2020 fand die 2. Runde der Entgeltverhandlungen für die Warengenossenschaften der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen statt.

Mehr war nach harten Verhandlungen, die nicht nur einmal kurz vor dem Scheitern standen nicht drin, so lautet das Fazit der Tarifkommission. Obwohl wir – wie immer – mit moderaten Forderungen eingestiegen sind, zeigte sich die Arbeitgeberseite hinsichtlich aller angebotenen Möglichkeiten zur Kompensation von Zahlungen durch z. B. Urlaubstage oder Stundengutschriften nicht verhandlungsbereit. Auch angesichts der vielfachen Schwierigkeiten in der Landwirtschaft lässt sich die starre Haltung nicht nachvollziehen. Die Arbeitgeber erhöhten ihr anfänglich absolut ungenügendes Angebot und machten klar, dass ein höherer Abschluss als im öffentlichen Dienst nicht möglich sein würde. Dann pickten sie sich die Rosinen heraus. Als es um eine Mindesterhöhung von 50,00 € und Corona-Sonderzahlungen ging, wurden diese Forderungen mit dem Argument, wir seien nicht der öffentliche Dienst, zur Seite gewischt.

Positiv bewerten wir, dass es uns gelungen ist, die von den Arbeitgebern geforderte Nullrunde bis Juni 2021 zu verhindern und dass zumindest in den unteren Lohngruppen eine leichte Angleichung des Ost- an das Westniveau erreicht werden konnte. Außerdem lohnt sich eine DHV-Mitgliedschaft, denn wir konnten erhebliche Vorteile für DHV-Mitglieder aushandeln.

Entgelttarifvertrag

  •  Laufzeit 01.01.2021 – 3.12.2022
  •  Gehaltserhöhung von 1,5 % ab 01.01 2021 und 1,7 % ab 01.01.2022
  •  Voraberhöhung der unteren Gehaltsgruppen im Osten 25 €, im Westen 10 €
  •  250 € steuerfreie Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2020 für alle Mitarbeiter zahlbar noch im Dezember unter Anrechnung bereits geleisteter Corona-Zahlungen, keine Anrechnung für DHV-Mitglieder! Eine spätere Auszahlung brutto für netto ist möglich
  • 150 € zusätzliche steuerfreie Corona-Sonderzahlung für DHV Mitglieder
  • 150 € jährliche Sonderzahlung für DHV-Mitglieder für 2021 und 2022
  • zusätzlich 25 € pro Jahr für Azubis
  • Öffnungsklauseln zur Umwandlung von Tarifsteigerungen in Urlaub oder von weiteren Gehaltsbestandteilen in Sachleistungen

Warengenossenschaften: Abschluss der Tarifverhandlungen

Am 07.12.2020 fand die 2. Runde der Entgeltverhandlungen für die Warengenossenschaften der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen statt.

Mehr war nach harten Verhandlungen, die nicht nur einmal kurz vor dem Scheitern standen nicht drin, so lautet das Fazit der Tarifkommission. Obwohl wir – wie immer – mit moderaten Forderungen eingestiegen sind, zeigte sich die Arbeitgeberseite hinsichtlich aller angebotenen Möglichkeiten zur Kompensation von Zahlungen durch z. B. Urlaubstage oder Stundengutschriften nicht verhandlungsbereit. Auch angesichts der vielfachen Schwierigkeiten in der Landwirtschaft lässt sich die starre Haltung nicht nachvollziehen. Die Arbeitgeber erhöhten ihr anfänglich absolut ungenügendes Angebot und machten klar, dass ein höherer Abschluss als im öffentlichen Dienst nicht möglich sein würde. Dann pickten sie sich die Rosinen heraus. Als es um eine Mindesterhöhung von 50,00 € und Corona-Sonderzahlungen ging, wurden diese Forderungen mit dem Argument, wir seien nicht der öffentliche Dienst, zur Seite gewischt.

Positiv bewerten wir, dass es uns gelungen ist, die von den Arbeitgebern geforderte Nullrunde bis Juni 2021 zu verhindern und dass zumindest in den unteren Lohngruppen eine leichte Angleichung des Ost- an das Westniveau erreicht werden konnte. Außerdem lohnt sich eine DHV-Mitgliedschaft, denn wir konnten erhebliche Vorteile für DHV-Mitglieder aushandeln.

Entgelttarifvertrag

  •  Laufzeit 01.01.2021 – 3.12.2022
  •  Gehaltserhöhung von 1,5 % ab 01.01 2021 und 1,7 % ab 01.01.2022
  •  Voraberhöhung der unteren Gehaltsgruppen im Osten 25 €, im Westen 10 €
  •  250 € steuerfreie Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2020 für alle Mitarbeiter zahlbar noch im Dezember unter Anrechnung bereits geleisteter Corona-Zahlungen, keine Anrechnung für DHV-Mitglieder! Eine spätere Auszahlung brutto für netto ist möglich
  • 150 € zusätzliche steuerfreie Corona-Sonderzahlung für DHV Mitglieder
  • 150 € jährliche Sonderzahlung für DHV-Mitglieder für 2021 und 2022
  • zusätzlich 25 € pro Jahr für Azubis
  • Öffnungsklauseln zur Umwandlung von Tarifsteigerungen in Urlaub oder von weiteren Gehaltsbestandteilen in Sachleistungen

Sind Urlaub und Überstunden ins nächste Jahr verschiebbar?

Regelmäßig verfallen am 31. Dezember die restlichen nicht genommen Urlaubstage. Bei Überstunden muss das nicht unbedingt so sein.

Im neuen „verschärften Lockdown light“ könnte man auf die Idee kommen, dass sich der Urlaub, der der Erholung dienen soll, gar nicht richtig lohnt. Denn selbst wenn man (gezwungenermaßen) zu Hause bleibt, kann man nichts unternehmen. Die Freizeit- Einrichtungen, welche der Erholung dienen, sind geschlossen.
Man könnte auf die Idee kommen, man verschiebt einfach den Urlaub ins nächste Kalenderjahr!

Das Bundesurlaubsgesetz legt fest: „Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“  
Der Grundsatz, dass der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen ist, ist allgemein bekannt. Nur wenn der Urlaub aus (dringenden) betrieblichen Gründen oder persönlichen Gründen des Arbeitnehmers (wie Krankheit) nicht im Kalenderjahr genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, diesen in das erste Quartal oder nach Absprache mit dem Arbeitgeber ins nächste Kalenderjahr zu verschieben. Hier sollte auf jeden Fall zusätzlich beachtet werden, ob es hierzu noch Betriebsvereinbarungen oder individuelle arbeitsvertragliche Regelungen gibt. Wenn man den Urlaub ins nächste Jahr verschieben darf, muss dieser im Regelfall im 1. Quartal des Kalenderjahres genommen werden.

Nur zur Warnung: Sollte man im „Shutdown“ oder „verschärften Lockdown light“ lieber arbeiten gehen wollen, weil man nirgendwo hinkann, zählt dies nicht als Argument, den Urlaub ins nächste Kalenderjahr zu verschieben. Hier gilt das Motto „Erholen können Sie sich auch zu Hause!“ 

Überstunden müssen hingegen etwas differenzierter betrachtet werden.
Grundsätzlich kann man Überstunden mit ins nächste Kalenderjahr nehmen. Für Überstunden besteht eine dreijährige Verjährungsfrist. Im Regelfall ist eine pauschale Regelung, bei der Überstunden mit dem normalen Gehalt abgegolten sind, unwirksam.  Außerdem kann es individualvertragliche Regelungen oder Übereinkünfte geben, dass man Freizeit- oder Geldausgleich für geleistete Überstunden erhält. Hier sollte man prüfen, ob es Regelungen in Betriebsvereinbarungen oder tarifvertragliche Regelungen gibt.

Bei einem Jahresarbeitszeitkonto oder Lebensarbeitszeitkonto, falls solche Regelungen bestehen, sollte darauf geachtet werden, ob Überstunden auch hier nach einer gewissen Zeit verfallen.

Vorsicht ist geboten, wenn bei den Überstundenregelungen z.B. vereinbart ist, dass diese in einer gewissen Zeit bzw. Frist abgebaut werden müssen. Diese Frist sollte im Regelfall drei Monate betragen. Sollte kein Abbau der Überstunden innerhalb dieser Frist erfolgen, verfallen diese Stunden ersatzlos. Also aufpassen!

Kommen Sie gut ins nächste Jahr und bleiben Sie gesund!

Sind Urlaub und Überstunden ins nächste Jahr verschiebbar?

Regelmäßig verfallen am 31. Dezember die restlichen nicht genommen Urlaubstage. Bei Überstunden muss das nicht unbedingt so sein.

Im neuen „verschärften Lockdown light“ könnte man auf die Idee kommen, dass sich der Urlaub, der der Erholung dienen soll, gar nicht richtig lohnt. Denn selbst wenn man (gezwungenermaßen) zu Hause bleibt, kann man nichts unternehmen. Die Freizeit- Einrichtungen, welche der Erholung dienen, sind geschlossen.
Man könnte auf die Idee kommen, man verschiebt einfach den Urlaub ins nächste Kalenderjahr!

Das Bundesurlaubsgesetz legt fest: „Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“  
Der Grundsatz, dass der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen ist, ist allgemein bekannt. Nur wenn der Urlaub aus (dringenden) betrieblichen Gründen oder persönlichen Gründen des Arbeitnehmers (wie Krankheit) nicht im Kalenderjahr genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, diesen in das erste Quartal oder nach Absprache mit dem Arbeitgeber ins nächste Kalenderjahr zu verschieben. Hier sollte auf jeden Fall zusätzlich beachtet werden, ob es hierzu noch Betriebsvereinbarungen oder individuelle arbeitsvertragliche Regelungen gibt. Wenn man den Urlaub ins nächste Jahr verschieben darf, muss dieser im Regelfall im 1. Quartal des Kalenderjahres genommen werden.

Nur zur Warnung: Sollte man im „Shutdown“ oder „verschärften Lockdown light“ lieber arbeiten gehen wollen, weil man nirgendwo hinkann, zählt dies nicht als Argument, den Urlaub ins nächste Kalenderjahr zu verschieben. Hier gilt das Motto „Erholen können Sie sich auch zu Hause!“ 

Überstunden müssen hingegen etwas differenzierter betrachtet werden.
Grundsätzlich kann man Überstunden mit ins nächste Kalenderjahr nehmen. Für Überstunden besteht eine dreijährige Verjährungsfrist. Im Regelfall ist eine pauschale Regelung, bei der Überstunden mit dem normalen Gehalt abgegolten sind, unwirksam.  Außerdem kann es individualvertragliche Regelungen oder Übereinkünfte geben, dass man Freizeit- oder Geldausgleich für geleistete Überstunden erhält. Hier sollte man prüfen, ob es Regelungen in Betriebsvereinbarungen oder tarifvertragliche Regelungen gibt.

Bei einem Jahresarbeitszeitkonto oder Lebensarbeitszeitkonto, falls solche Regelungen bestehen, sollte darauf geachtet werden, ob Überstunden auch hier nach einer gewissen Zeit verfallen.

Vorsicht ist geboten, wenn bei den Überstundenregelungen z.B. vereinbart ist, dass diese in einer gewissen Zeit bzw. Frist abgebaut werden müssen. Diese Frist sollte im Regelfall drei Monate betragen. Sollte kein Abbau der Überstunden innerhalb dieser Frist erfolgen, verfallen diese Stunden ersatzlos. Also aufpassen!

Kommen Sie gut ins nächste Jahr und bleiben Sie gesund!

Moksel Buchloe: Anhebung aller Gehälter um 90 Euro monatliche Einmalzahlung von 375 Euro!

Mit diesen aus unserer Sicht gerechtfertigten Forderungen eröffnete unsere Tarifkommission die am 2. Dezember gestarteten Tarifverhandlungen.

Dieses Jahr hat sich die Tarifkommission für eine feste Summe statt einer prozentualen Anhebung der Gehälter entschlossen. Aus ihrer Sicht ist dies besonders für die unteren Entgeltgruppen die deutlich gerechtere und attraktivere Vorgehensweise.

Die Arbeitgeber reagierten deutlich zurückhaltend auf unsere Forderungen. Insbesondere mit der Erhöhung um einen Festbetrag taten sie sich erkennbar schwer. Nach kurzer Unterbrechung kehrte die Arbeitgeberseite ohne konkretes Angebot zurück.

Die erste Verhandlungsrunde führte zu keinen konkreten Ergebnissen, wir haben uns auf den 20. Januar zur Fortsetzung der Tarifverhandlungen vertagt.

Wir fordern die Arbeitgeberseite zur Abgabe eines verhandlungsfähigen Gehaltsangebotes auf!

Neben dem Entgelttarifvertrag müssen noch den vom Arbeitgeber zum 31.12.2020 gekündigten Rahmenentgelttarifvertrag und Manteltarifvertrag mit der Arbeitgeberseite neu verhandelt werden. Hier werden wir sehr genau darauf achten müssen, dass sich trotz der geänderten gesetzlichen Bedingungen für die Fleischindustrie (wahrscheinlich ab 1.1.2021) die Bedingungen für die Mitarbeiter nicht verschlechtern.