Nähere Informationen zur Verfassungsbeschwerde

Die Berufsgewerkschaft DHV hat unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2387/21 Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22.06.2021 zur Aberkennung der Tariffähigkeit eingelegt.

Die DHV sieht sich insbesondere durch folgende Aspekte der Bundesarbeitsgerichtsentscheidung in ihren Grundrechten als Arbeitnehmerorganisation verletzt:

1.  Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot zu den Voraussetzungen der Tariffähigkeit
Die BAG-Entscheidung entspricht in keiner Weise dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot, demzufolge eine tariffähige Arbeitnehmerorganisation in der Lage sein muss, ihre Arbeit an den Maßgaben des höchsten deutschen Arbeitsgerichts zur Tariffähigkeit auszurichten. Die vom BAG aufgestellten Kriterien zur Tariffähigkeit strotzen vor unbestimmten Rechtsbegriffen und sind zum Teil widersprüchlich. Beispiele

  •  Einerseits verlangt das BAG Durchsetzungskraft und organisatorische Leistungsfähigkeit in einem nicht unbedeutenden Teilbereich der Tarifzuständigkeit. Andererseits erachtet das Bundesverfassungsgericht eine signifikante Repräsentanz in einer der von ihr beanspruchten Branchen für ausreichend.
  • Einerseits spricht das BAG von Parität zwischen den Tarifpartnern und verlangt ein ungefähres Kräftegleichgewicht zwischen den sozialen Gegenspielern. Andererseits ist ein Mindestmaß an Verhandlungsgewicht ausreichend. Die Formulierung der Voraussetzung „zumindest so viel Druck ausüben kann, dass die Arbeitgeberseite sich veranlasst sieht, sich ernsthaft auf Verhandlungen über tarifvertraglich regelbare Arbeitsbedingungen einzulassen“ ist weit entfernt von der nur wenige Absätze vorher formulierten Maßgabe einer Verhandlungsparität.

Diese vom BAG formulierten Maßgaben machen es einer Arbeitgebervereinigung unmöglich, mit ihrer Arbeit und ihrer Verbandsorganisation hinreichend rechtssicher die Voraussetzungen für die Tariffähigkeit zu erfüllen!

2.  Vollkommen überzogene und damit verfassungswidrige Maßstäbe an den Mitgliederorganisationsgrad.
Das BAG hat den umfangreichen Sachvortrag der DHV zu ihrer erfolgreichen Gewerkschaftsarbeit, insbesondere zu ihren tarifpolitischen Erfolgen, in keiner Weise gewürdigt. Es hat allein auf den Mitgliederorganisationsgrad abgestellt und diesen mit über einem Prozent der Beschäftigten im DHV-Tarifzuständigkeitsbereich als nicht ausreichend erachtet. Ein solcher sich allein an der Gesamtzahl der Beschäftigten orientierender Organisationsgrad stellt vollkommen überzogene Anforderungen an die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft! Bei einem Gesamtorganisationsgrad aller Gewerkschaften von noch nicht einmal 15 % würde keine Gewerkschaft den Anforderungen des BAG an eine Parität zwischen den Tarifpartnern und einer signifikanten Mitgliederrepräsentanz erfüllen. Die Tariffähigkeit von NGG, verdi und IG Metall hat das BAG als gegeben angesehen, obwohl die DHV in ihrem Sachvortrag zur Genüge dargelegt hat, dass die Organisationsgrade insbesondere von verdi und NGG in deren bedeutenden Teilbereichen zum großen Teil unter 10 % liegen und damit sich vom DHV-Organisationsgrad nur um wenige Prozentpunkte unterscheiden. Das BAG hat an die DHV-Tariffähigkeit nicht nur einen vollkommen überzogenen Maßstab angelegt, sondern auch in Bezug auf die das Verfahren führenden DGB-Gewerkschaften mit zweierlei Maß gemessen! Mit einem objektiven, auf transparenten und nachvollziehbaren Kriterien beruhenden Verfahren hat die Entscheidung des BAG nicht zu tun!

3.  Verfassungswidrige Nichtberücksichtigung der jahrzehntelangen DHV-Tarifarbeit
Die 1950 wiedergegründete DHV betrieb seit den 1950er Jahren in ihren Tarifzuständigkeitsbereichen eine jahrzehntelange erfolgreiche, von den Tarifpartnern anerkannte Tarifarbeit. Das BAG hätte diese erfolgreiche Arbeit in seinen Entscheidungsgründen berücksichtigen müssen. Stattdessen hat das BAG die letzte im Jahr 2014 erfolgte Änderung der satzungsgemäßen DHV-Tarifzuständigkeit zum Anlass genommen, um die DHV quasi in den Status einer jungen Gewerkschaft zu versetzen und festzustellen, dass erst die Tarifarbeit seit 2014 maßgebend ist und dieser kurze Zeitraum nicht für die Annahme einer langjährigen DHV-Tarifarbeit ausreicht. Diese Aussage des BAG ist für die DHV-Mitglieder in den Tarifkommissionen, von denen sich viele bereits seit Jahren und damit auch vor 2014 engagieren, nicht nachvollziehbar. Die BAG-Entscheidung ist in diesem Punkt eine verfassungswidrige Nichtberücksichtigung der jahrzehntelangen DHV-Tarifarbeit als mitentscheidender Faktor für die DHV-Tariffähigkeit!

4.  Verfassungswidrige Verkennung des Tarifeinheitsgesetzes als zu berücksichtigender Faktor
Seit 2016 verleiht das Tarifeinheitsgesetz den mitgliederstärkeren Gewerkschaften das Recht, ihren Tarifverträgen vorrangige Geltung zu verschaffen. Mit dem Tarifeinheitsgesetz haben die DGB-Gewerkschaften es damit in der Hand, in die Betriebe zu gehen und mit dem Eintreten für ihre Tarifforderungen die DHV-Konkurrenz zu bekämpfen. Ein Tariffähigkeitsverfahren darf nicht als Ersatz für das Unvermögen herhalten, die Beschäftigten für die DGB-Gewerkschaftsforderungen zu begeistern und sich gegenüber der DHV-Konkurrenz durchzusetzen! Das Tarifeinheitsgesetz ist damit ein gesetzliches milderes Mittel zur Bekämpfung von Dumpingtarifkonkurrenz. Dort, wo das Tarifeinheitsgesetz nicht greift, weil die (DGB) Gewerkschaftskonkurrenz nicht durchsetzungsstark ist, kann einer Gewerkschaft die Tariffähigkeit nur bei nachweislichem Missbrauch der ihr in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit aberkannt werden. Zu keinem Zeitpunkt des Tariffähigkeitsverfahrens stand eine nachweislich missbräuchliche Tarifarbeit der DHV im Raum! Indem das BAG die Bedeutung des Tarifeinheitsgesetzes als verfassungsmäßiges Korrektiv gegen Tarifvertragsdumping verkannt hat, hat es in verfassungswidriger Weise ein milderes Mittel als die Aberkennung der DHV-Tariffähigkeit nicht gebührend berücksichtigt!

 

DHV legt Verfassungsbeschwerde gegen falsches BAG Urteil ein

Die Berufsgewerkschaft DHV hat unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2387/21 Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22.06.2021 wegen der nicht nachvollziehbaren Aberkennung der Tariffähigkeit eingelegt. Unverständlicherweise meint das BAG, die DHV könne sich wegen einer völlig normalen, an den Wandel in der Arbeitswelt angepassten Satzungsänderung nicht (mehr) auf ihre Tariftradition und ihre Tarifverträge berufen und sei insoweit nicht in der Lage mit der Arbeitgeberseite auf Augenhöhe  zu verhandeln.

Diese Einschätzung ist eine Respektlosigkeit gegenüber all den engagierten DHV Mitgliedern, die sich seit langer Zeit in Tarifkommissionen engagieren und ehrenamtlich dafür gearbeitet haben, dass es vernünftige Tariferträge in den Bereichen gibt, in denen sich die DHV Tarifarbeit macht.

„Die DHV war seit Gründung vor mehr als 125 Jahren Gewerkschaft und ist es immer noch. Wir sind sicher, dass das Bundesverfassungsgericht dies auch anerkennt.“, betont Henning Röders, Bundesvorvorsitzender der DHV.

„Das BAG hat an die DHV-Tariffähigkeit nicht nur einen vollkommen überzogenen und damit verfassungswidrigen Maßstab angelegt, sondern auch in Bezug auf die das Verfahren führenden DGB-Gewerkschaften mit zweierlei Maß gemessen! Mit einem objektiven, auf transparenten und nachvollziehbaren Kriterien beruhenden Verfahren hat die Entscheidung des BAG nichts zu tun!“, so Röders weiter.

„Gute Gewerkschaftsarbeit gibt es auch außerhalb des DGB, was die DHV in mehr als 125 Jahren bewiesen hat. Gemeinsam mit unseren loyalen Mitgliedern werden wir die Zukunft gestalten und unsere Vorstellungen in die Tarifarbeit einbringen und wieder auf nehmen, wenn das Bundesverfassungsgericht in unserem Sinne entschieden hat“ stellt Röders abschließend fest.

Schulungen zu aktuellen arbeits- betriebsverfassungsrechtlichen Themen

Die DHV und das DHV-Bildungswerk bieten DHV-Mitgliedern und Betriebsräten ein attraktives Online-Schulungsangebot. Zwei Veranstaltungen werden in diesem Jahr noch angeboten:

1.    DHV-Aktuell zum Thema „Corona im Winter 2021 – was gilt es zu beachten?“
War die Corona-Virus-Pandemie zu Herbstbeginn von der Bundestagswahl von den Titelseiten verdrängt worden, so ist sie nun wieder mit voller Wucht zurück. Die Inzidenzwerte steigen in manchen Regionen in neue Höhen, es wird über „Booster-Impfungen“ gesprochen und immer mehr Betriebe versuchen über 2G und 3G Zugangsbeschränkungen der Lage Herr zu werden. Voraussichtlich wird am 24.11.2021 die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ auslaufen. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, unseren DHV-Mitgliedern im Rahmen unseres Informationsangebotes „DHV-Aktuell“ über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

Termin: Mittwoch, 24.11.2021 von 18.00 – 19.30 Uhr
Technische Voraussetzungen, für die Teilnahme ist ein Computer mit Internetzugang, sowie Mikrophon und Lautsprecher. Für den Audiozugang kann man sich auch über Telefon einwählen.      

Silke Schönherr-Wagner (Geschäftsführerin DHV-Nord) wird als Referentin mit den zu neuen Entwicklungen vertraut machen. Um die Organisation und Moderation kümmert sich Lukas Menzel (Geschäftsführer DHV-Rheinland-Pfalz/Saar).

Für diese Veranstaltung können sich ausschließlich DHV-Mitglieder anmelden!

Zur Anmeldung senden Sie bitte eine E-Mail an die Adresse saar-rhlp@dhv-bildungswerk.de.

2.    Online-Betriebsräteschulung zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz
vor fast fünf Monaten ist das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten und hat einige bedeutende Veränderungen für die Betriebsratsarbeit mit sich gebracht. Neben den Themen Digitalisierung in der Betriebsratsarbeit und Datenschutz, die durch die Corona-Virus-Pandemie im Vordergrund standen, enthält dieses Gesetz auch einige Änderungen in Bezug auf die Durchführung von Betriebsratswahlen. Nun besteht für die aktuellen Betriebsratsgremien noch die Gelegenheit wichtige Themen, wie die Gestaltung von Mobiler Arbeit und digitale Sitzungen, anzugehen und die Wahl des kommenden Betriebsrats in 2022 richtig vorzubereiten. Nutzen Sie daher die Chance, sich am 08.12.2021 in einer Onlineschulung ausschließlich mit den Änderungen, die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz eingetreten sind, zu befassen.    

Diese Onlineschulung ist an interessierte Betriebsräte unabhängig von einer DHV-Mitgliedschaft gerichtet!

Zum Herunterladen des Anmeldeformulars (Link zum angehängten Dokument)

DAK-Gesundheit: DHV-Position und Forderungen 2021

Veröffentlichungen der Tarifpartner zum Auftakt der Tarifrunde 2021 DAK-Gesundheit gleichen verblüffend denen der Tarifrunde 2019.

Wir, die DHV kommentierten 2019 den Auftakt wie folgt:
„ Wer oder was treibt den Arbeitgeber zu so einem schlechten ersten Angebot?
Ist es Zeitgemäß bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?
Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der
Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.“
Dieser Kommentar passt auch zum Auftakt 2021!

2015 wurde das Tarifeinheitsgesetz (TEG) eingeführt. Seit 2015 gilt, dass nur noch die mitgliederstärkste Gewerkschaft im Betrieb einen Tarifvertrag verhandeln und abschließen darf.

Die Spielregeln, wie die Interessen der Beschäftigten vertreten werden legt somit die größte Gewerkschaft fest. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit haben dieser bei der letzten Wahl nicht Ihre Stimme gegeben. Nach den Tarifabschlüssen der letzten Jahre stellten wir regelmäßig die berechtigte Frage: Hätte gemeinsam ein besserer Tarifabschluss erreicht werden können?

Wir, DHV verstehen uns als Interessenvertretung für alle Beschäftigte. Seit Jahren fordern wir die Bündelung aller Kräfte auf Seiten der Beschäftigten, denn die Beschäftigten dürfen eine gute Gehalts-erhöhung und gute Arbeitsbedingungen erwarten!

Gemeinsam – Bündelung aller Kräfte. Ein gutes Beispiel dafür bietet die Arbeit der Personalräte im Hause der DAK-Gesundheit.
Im Hauptpersonalrat arbeiten gewählte Vertreterinnen und Vertreter dreier Listen Hand in Hand, gemeinsam für die Interessen der Beschäftigten im Sinne der DAK-Gesundheit. Es wird in der Sache um beste Lösungen für und mit der DAK-Gesundheit gerungen. Die geschaffenen Regelungen, wie zuletzt der Solidarpakt oder die DVB Homeoffice sind herausragende Ergebnisse, mit Strahlkraft über die DAK-Gesundheit hinaus.
Gemeinsam geschaffen! Gemeinsam mit allen Interessenvertretungen auf der Seite der Beschäftigten und gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberin DAK-Gesundheit.

Als Arbeitnehmervereinigung sind wir, die DHV, weiterhin die Interessenvertretung der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit mit den zweitmeisten Mitgliedern und Personalräten. Wir bieten Zusammenarbeit auf allen Ebenen an und stehen weiterhin für gemeinsames Arbeiten und Handeln zur Verfügung.

DHV wird sich weiterhin der Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen bei der DAK-Gesundheit widmen!

Innovative DHV-Forderungen werden wir weiterhin vortragen und meinungsstark vertreten!

Blicken wir auf das Erreichte im Jahr 2021. Wir haben im Januar und im September durch DHV-Informationen maßgeblich und innovativ Forderungen veröffentlicht.
Viele dieser DHV-Forderungen sind inzwischen bei der DAK-Gesundheit umgesetzt geworden und haben die Arbeitsbedingungen verbessert.

Bereits umgesetzte DHV Forderungen aus Januar/September 2021:

–    Dauerhafte Regelung Homeoffice   
–    Handwerkertage (mobiles Arbeiten)   
–    Feste Arbeitsplätze wer kein HO wählt   
–    KB für den Power Dialer nicht extra zum SZ/SSt
–    virtuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung 

An der Umsetzung der weiteren, berechtigten DHV Forderungen arbeiten wir gemeinsam, DHV-Vertrauensleute und DHV-Personalräte. Gerne auch gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen! Es gibt noch viel zu tun!

DAK-Gesundheit: DHV-Position und Forderungen 2021

Veröffentlichungen der Tarifpartner zum Auftakt der Tarifrunde 2021 bei der DAK-Gesundheit gleichen verblüffend denen der Tarifrunde 2019.

Wir, die DHV kommentierten 2019 den Auftakt wie folgt:
„ Wer oder was treibt den Arbeitgeber zu so einem schlechten ersten Angebot?
Ist es Zeitgemäß bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?
Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der
Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.“
Dieser Kommentar passt auch zum Auftakt 2021!

2015 wurde das Tarifeinheitsgesetz (TEG) eingeführt. Seit 2015 gilt, dass nur noch die mitgliederstärkste Gewerkschaft im Betrieb einen Tarifvertrag verhandeln und abschließen darf.

Die Spielregeln, wie die Interessen der Beschäftigten vertreten werden legt somit die größte Gewerkschaft fest. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit haben dieser bei der letzten Wahl nicht Ihre Stimme gegeben. Nach den Tarifabschlüssen der letzten Jahre stellten wir regelmäßig die berechtigte Frage: Hätte gemeinsam ein besserer Tarifabschluss erreicht werden können?

Wir, DHV verstehen uns als Interessenvertretung für alle Beschäftigte. Seit Jahren fordern wir die Bündelung aller Kräfte auf Seiten der Beschäftigten, denn die Beschäftigten dürfen eine gute Gehalts-erhöhung und gute Arbeitsbedingungen erwarten!

Gemeinsam – Bündelung aller Kräfte. Ein gutes Beispiel dafür bietet die Arbeit der Personalräte im Hause der DAK-Gesundheit.
Im Hauptpersonalrat arbeiten gewählte Vertreterinnen und Vertreter dreier Listen Hand in Hand, gemeinsam für die Interessen der Beschäftigten im Sinne der DAK-Gesundheit. Es wird in der Sache um beste Lösungen für und mit der DAK-Gesundheit gerungen. Die geschaffenen Regelungen, wie zuletzt der Solidarpakt oder die DVB Homeoffice sind herausragende Ergebnisse, mit Strahlkraft über die DAK-Gesundheit hinaus.
Gemeinsam geschaffen! Gemeinsam mit allen Interessenvertretungen auf der Seite der Beschäftigten und gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberin DAK-Gesundheit.

Als Arbeitnehmervereinigung sind wir, die DHV, weiterhin die Interessenvertretung der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit mit den zweitmeisten Mitgliedern und Personalräten. Wir bieten Zusammenarbeit auf allen Ebenen an und stehen weiterhin für gemeinsames Arbeiten und Handeln zur Verfügung.

DHV wird sich weiterhin der Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen bei der DAK-Gesundheit widmen!

Innovative DHV-Forderungen werden wir weiterhin vortragen und meinungsstark vertreten!

Blicken wir auf das Erreichte im Jahr 2021. Wir haben im Januar und im September durch DHV-Informationen maßgeblich und innovativ Forderungen veröffentlicht.
Viele dieser DHV-Forderungen sind inzwischen bei der DAK-Gesundheit umgesetzt geworden und haben die Arbeitsbedingungen verbessert.

Bereits umgesetzte DHV Forderungen aus Januar/September 2021:

–    Dauerhafte Regelung Homeoffice   
–    Handwerkertage (mobiles Arbeiten)   
–    Feste Arbeitsplätze wer kein HO wählt   
–    KB für den Power Dialer nicht extra zum SZ/SSt
–    virtuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung 

An der Umsetzung der weiteren, berechtigten DHV Forderungen arbeiten wir gemeinsam, DHV-Vertrauensleute und DHV-Personalräte. Gerne auch gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen! Es gibt noch viel zu tun!

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DHV bei Berufsinformationsmesse in Schmölln (Ostthüringen) präsent

Nach dem wir von der 22. Berufsinformationsmesse in Schmölln erfuhren, haben wir uns bei der Industrie und Handelskammer zu Gera um einen Standplatz beworben.

Am Samstag den 06.11.2021 ab 09.00 Uhr war es endlich soweit, die Tore der Ostthüringenhalle Schmölln im schönen Altenburger Land öffneten für die erwarteten ca. 400 zukünftigen Auszubildenden.

Mit dem Slogan: „Gut für das Arbeitsleben vorbereitet“ waren wir mit einem eigenen Stand vertreten, der regen Zulauf  bei den jungen Messebesuchern hatte.

Viele der zukünftigen Azubis, die hier zum ersten Mal mit einer Gewerkschaft in Berührung kamen, konnten wir über rechtliche Fragen rund um die Ausbildung und die Arbeitswelt informieren und nützliche Tipps geben.

Besonders häufige Fragen der angehende Auszubildende gab es zum Inhalt des Ausbildungsvertrages und den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes.

Zudem konnte an unserem Stand jede Menge nützliches Info-Material mitgenommen werden. Hiervon wurde dankend Gebrauch gemacht.

Aufgrund des großen Interesses werden wir auch künftig bei Ausbildungsmessen, soweit nach Situation möglich, präsent sein und auch an Berufsschulen Informationsveranstaltungen durchführen.

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Sebastian Gräfe
Geschäftsführer Landesverband Mitteldeutschland

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DHV bei Berufsinformationsmesse in Schmölln (Ostthüringen) präsent

Nach dem wir von der 22. Berufsinformationsmesse in Schmölln erfuhren, haben wir uns bei der Industrie und Handelskammer zu Gera um einen Standplatz beworben.

Am Samstag den 06.11.2021 ab 09.00 Uhr war es endlich soweit, die Tore der Ostthüringenhalle Schmölln im schönen Altenburger Land öffneten für die erwarteten ca. 400 zukünftigen Auszubildenden.

Mit dem Slogan: „Gut für das Arbeitsleben vorbereitet“ waren wir mit einem eigenen Stand vertreten, der regen Zulauf  bei den jungen Messebesuchern hatte.

Viele der zukünftigen Azubis, die hier zum ersten Mal mit einer Gewerkschaft in Berührung kamen, konnten wir über rechtliche Fragen rund um die Ausbildung und die Arbeitswelt informieren und nützliche Tipps geben.

Besonders häufige Fragen der angehende Auszubildende gab es zum Inhalt des Ausbildungsvertrages und den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes.

Zudem konnte an unserem Stand jede Menge nützliches Info-Material mitgenommen werden. Hiervon wurde dankend Gebrauch gemacht.

Aufgrund des großen Interesses werden wir auch künftig bei Ausbildungsmessen, soweit nach Situation möglich, präsent sein und auch an Berufsschulen Informationsveranstaltungen durchführen.

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Sebastian Gräfe
Geschäftsführer Landesverband Mitteldeutschland

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DHV-Landesgewerkschaftstag lehnt einen beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung ab und fordert sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen sowie ein Festhalten an der gesetzlichen Schuldenbremse

Der 21. Gewerkschaftstag des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., der am Samstag in Verden stattgefunden hat, zeigte sich besorgt über die rasant steigenden Energiepreise in Deutschland. Er fordert finanzielle Entlastung für Mieter und besonders energieabhängige Unternehmen sowie eine Anhebung der Entfernungpauschale für Berufspendler.

Der DHV-Landesgewerkschaftstag erwartet bei der Umsetzung klimapolitischer Ziele Augenmaß. Bürger und Wirtschaft dürfen finanziell nicht überfordert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht gefährdet werden. Er erteilt daher Plänen für einen beschleunigten Ausstieg aus dem im Kohlekompromiß für 2038 festgeschriebenen Ende der Kohleverstromung eine entschiedene Absage.

Der Landesgewerkschaftstag begrüßt die Absicht der koalitionären Verhandlungspartner für eine neue Bundesregierung, an der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse festzuhalten, Steuern nicht zu erhöhen und keine neuen Substanzsteuern einzuführen. Er warnt jedoch davor, diese Absicht durch Bildung neuer Schattenhaushalte oder Ausgabenverlagerungen auf die Sozialversicherungsträger zu unterlaufen. Insbesondere die Kranken- und Pflegeversicherung befinden sich bereits jetzt an den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Die GKV hat bereits für 2022 zusätzliche Milliardenhilfe vom Bund in Höhe von 7 Milliarden Euro angemeldet.

Der Landesgewerkschaftstag begrüßt weiterhin die Ankündigung der koalitionären Verhandlungspartner, das Mindestrentenniveau von 48 Prozent zu sichern und keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des Renteneintrittsalters vorzunehmen. Die angekündigten Bestandsschutzmaßnahmen reichen nach Auffassung des Gewerkschaftstages jedoch nicht aus, um auch den Beziehern geringer Einkommen im Alter ein auskömmliches Einkommen zu sichern. Zur Vermeidung von Altersarmut sind daher weitere Maßnahmen erforderlich.

Zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz sieht der Landesgewerkschaftstag auch bei Einhaltung der Schuldenbremse ausreichend Handlungsspielräume, u.a. im Bereich der Subventionen, von denen viele nicht mehr notwendig und sinnvoll sind, sowie insbesondere bei der Verhinderung und Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Nach verschiedenen Studien entgehen dem deutschen Fiskus durch Steuerhinterziehung und Steuerflucht alljährlich Einnahmen von weit mehr als 100 Milliarden Euro.

Gastredner des Landesgewerkschaftstages war der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders, der sich in seinem Referat schwerpunktmäßig mit der vom Bundesarbeitsgericht (BAG) verkündeten Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV befasste, die er als schweren und nicht nachvollziehbaren Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie wertete. Röders erinnerte an die langjährige Historie der 1893 gegründeten DHV, die bereits zehn Jahre nach der am 23.12.1918 vom Rat der Volksbeauftragten gesetzlich eröffneten Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen knapp 1000 Tarifverträge vorweisen konnte und seit ihrer Wiedergründung nach der Zwangsauflösung durch die Nazis wieder rund 24.000 Tarifverträge getätigt hat, darunter den ersten Bundestarifs (West) für das private Bankgewerbe nach dem Zweiten Weltkrieg. Der DHV die Tariffähigkeit abzuerkennen entbehre daher jeder nachvollziehbaren Grundlage. Der Hauptvorstand habe daher vor zwei Tagen Verfassungsbeschwerde gegen die BAG-Entscheidung erhoben, was von den Versammlungsteilnehmern mit großem Beifall quittiert wurde.

Über die aktuelle gewerkschaftspolitische Arbeit der DHV in Niedersachsen und Bremen berichtete Geschäftsführerin Martina Hofmann, die dabei einen Einblick in die vielfältige Bildungsarbeit des Landesverbandes gab.

Bei den Vorstandswahlen gab es einen Wechsel an der Spitze des Landesverbandes. Neuer Vorsitzender wurde der Betriebsrat der Talanx AG, der Hannoveraner Matthias Rickel. In ihrem Amt als Stellvertreterin bestätigt wurde das Betriebsrats- und Aufsichtsratsmitglied der AGRAVIS, Annette Wolters aus Braunschweig. Als Schriftführer wiedergewählt wurde der Bremer Peter Rudolph, der die DHV u.a. im Berufsbildungsausschuß der Handelskammer Bremen sowie in der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft vertritt. Vervollständigt wird der neue Vorstand durch die Beisitzerinnen und Beisitzer Doreen Hinze, Sabine Wilmes-Lender Jürgen Osteroth und Jörg Schulze. Im Aufsichtsrat der DHV wird der Landesverband weiterhin durch Netto-Betriebsrat Hartmut Rath aus Algermissen vertreten.

DHV-Landesgewerkschaftstag lehnt einen beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung ab und fordert sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen sowie ein Festhalten an der gesetzlichen Schuldenbremse

Der 21. Gewerkschaftstag des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., der am Samstag in Verden stattgefunden hat, zeigte sich besorgt über die rasant steigenden Energiepreise in Deutschland. Er fordert finanzielle Entlastung für Mieter und besonders energieabhängige Unternehmen sowie eine Anhebung der Entfernungpauschale für Berufspendler.

Der DHV-Landesgewerkschaftstag erwartet bei der Umsetzung klimapolitischer Ziele Augenmaß. Bürger und Wirtschaft dürfen finanziell nicht überfordert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht gefährdet werden. Er erteilt daher Plänen für einen beschleunigten Ausstieg aus dem im Kohlekompromiß für 2038 festgeschriebenen Ende der Kohleverstromung eine entschiedene Absage.

Der Landesgewerkschaftstag begrüßt die Absicht der koalitionären Verhandlungspartner für eine neue Bundesregierung, an der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse festzuhalten, Steuern nicht zu erhöhen und keine neuen Substanzsteuern einzuführen. Er warnt jedoch davor, diese Absicht durch Bildung neuer Schattenhaushalte oder Ausgabenverlagerungen auf die Sozialversicherungsträger zu unterlaufen. Insbesondere die Kranken- und Pflegeversicherung befinden sich bereits jetzt an den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Die GKV hat bereits für 2022 zusätzliche Milliardenhilfe vom Bund in Höhe von 7 Milliarden Euro angemeldet.

Der Landesgewerkschaftstag begrüßt weiterhin die Ankündigung der koalitionären Verhandlungspartner, das Mindestrentenniveau von 48 Prozent zu sichern und keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des Renteneintrittsalters vorzunehmen. Die angekündigten Bestandsschutzmaßnahmen reichen nach Auffassung des Gewerkschaftstages jedoch nicht aus, um auch den Beziehern geringer Einkommen im Alter ein auskömmliches Einkommen zu sichern. Zur Vermeidung von Altersarmut sind daher weitere Maßnahmen erforderlich.

Zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz sieht der Landesgewerkschaftstag auch bei Einhaltung der Schuldenbremse ausreichend Handlungsspielräume, u.a. im Bereich der Subventionen, von denen viele nicht mehr notwendig und sinnvoll sind, sowie insbesondere bei der Verhinderung und Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Nach verschiedenen Studien entgehen dem deutschen Fiskus durch Steuerhinterziehung und Steuerflucht alljährlich Einnahmen von weit mehr als 100 Milliarden Euro.

Gastredner des Landesgewerkschaftstages war der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders, der sich in seinem Referat schwerpunktmäßig mit der vom Bundesarbeitsgericht (BAG) verkündeten Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV befasste, die er als schweren und nicht nachvollziehbaren Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie wertete. Röders erinnerte an die langjährige Historie der 1893 gegründeten DHV, die bereits zehn Jahre nach der am 23.12.1918 vom Rat der Volksbeauftragten gesetzlich eröffneten Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen knapp 1000 Tarifverträge vorweisen konnte und seit ihrer Wiedergründung nach der Zwangsauflösung durch die Nazis wieder rund 24.000 Tarifverträge getätigt hat, darunter den ersten Bundestarifs (West) für das private Bankgewerbe nach dem Zweiten Weltkrieg. Der DHV die Tariffähigkeit abzuerkennen entbehre daher jeder nachvollziehbaren Grundlage. Der Hauptvorstand habe daher vor zwei Tagen Verfassungsbeschwerde gegen die BAG-Entscheidung erhoben, was von den Versammlungsteilnehmern mit großem Beifall quittiert wurde.

Über die aktuelle gewerkschaftspolitische Arbeit der DHV in Niedersachsen und Bremen berichtete Geschäftsführerin Martina Hofmann, die dabei einen Einblick in die vielfältige Bildungsarbeit des Landesverbandes gab.

Bei den Vorstandswahlen gab es einen Wechsel an der Spitze des Landesverbandes. Neuer Vorsitzender wurde der Betriebsrat der Talanx AG, der Hannoveraner Matthias Rickel. In ihrem Amt als Stellvertreterin bestätigt wurde das Betriebsrats- und Aufsichtsratsmitglied der AGRAVIS, Annette Wolters aus Braunschweig. Als Schriftführer wiedergewählt wurde der Bremer Peter Rudolph, der die DHV u.a. im Berufsbildungsausschuß der Handelskammer Bremen sowie in der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft vertritt. Vervollständigt wird der neue Vorstand durch die Beisitzerinnen und Beisitzer Doreen Hinze, Sabine Wilmes-Lender Jürgen Osteroth und Jörg Schulze. Im Aufsichtsrat der DHV wird der Landesverband weiterhin durch Netto-Betriebsrat Hartmut Rath aus Algermissen vertreten.

DHV-Landesgewerkschaftstag lehnt einen beschleunigten Ausstieg aus der Kohleverstromung ab und fordert sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen sowie ein Festhalten an der gesetzlichen Schuldenbremse

Der 21. Gewerkschaftstag des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., der am Samstag in Verden stattgefunden hat, zeigte sich besorgt über die rasant steigenden Energiepreise in Deutschland. Er fordert finanzielle Entlastung für Mieter und besonders energieabhängige Unternehmen sowie eine Anhebung der Entfernungpauschale für Berufspendler.

Der DHV-Landesgewerkschaftstag erwartet bei der Umsetzung klimapolitischer Ziele Augenmaß. Bürger und Wirtschaft dürfen finanziell nicht überfordert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht gefährdet werden. Er erteilt daher Plänen für einen beschleunigten Ausstieg aus dem im Kohlekompromiß für 2038 festgeschriebenen Ende der Kohleverstromung eine entschiedene Absage.

Der Landesgewerkschaftstag begrüßt die Absicht der koalitionären Verhandlungspartner für eine neue Bundesregierung, an der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse festzuhalten, Steuern nicht zu erhöhen und keine neuen Substanzsteuern einzuführen. Er warnt jedoch davor, diese Absicht durch Bildung neuer Schattenhaushalte oder Ausgabenverlagerungen auf die Sozialversicherungsträger zu unterlaufen. Insbesondere die Kranken- und Pflegeversicherung befinden sich bereits jetzt an den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Die GKV hat bereits für 2022 zusätzliche Milliardenhilfe vom Bund in Höhe von 7 Milliarden Euro angemeldet.

Der Landesgewerkschaftstag begrüßt weiterhin die Ankündigung der koalitionären Verhandlungspartner, das Mindestrentenniveau von 48 Prozent zu sichern und keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des Renteneintrittsalters vorzunehmen. Die angekündigten Bestandsschutzmaßnahmen reichen nach Auffassung des Gewerkschaftstages jedoch nicht aus, um auch den Beziehern geringer Einkommen im Alter ein auskömmliches Einkommen zu sichern. Zur Vermeidung von Altersarmut sind daher weitere Maßnahmen erforderlich.

Zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz sieht der Landesgewerkschaftstag auch bei Einhaltung der Schuldenbremse ausreichend Handlungsspielräume, u.a. im Bereich der Subventionen, von denen viele nicht mehr notwendig und sinnvoll sind, sowie insbesondere bei der Verhinderung und Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Nach verschiedenen Studien entgehen dem deutschen Fiskus durch Steuerhinterziehung und Steuerflucht alljährlich Einnahmen von weit mehr als 100 Milliarden Euro.

Gastredner des Landesgewerkschaftstages war der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders, der sich in seinem Referat schwerpunktmäßig mit der vom Bundesarbeitsgericht (BAG) verkündeten Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV befasste, die er als schweren und nicht nachvollziehbaren Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie wertete. Röders erinnerte an die langjährige Historie der 1893 gegründeten DHV, die bereits zehn Jahre nach der am 23.12.1918 vom Rat der Volksbeauftragten gesetzlich eröffneten Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen knapp 1000 Tarifverträge vorweisen konnte und seit ihrer Wiedergründung nach der Zwangsauflösung durch die Nazis wieder rund 24.000 Tarifverträge getätigt hat, darunter den ersten Bundestarifs (West) für das private Bankgewerbe nach dem Zweiten Weltkrieg. Der DHV die Tariffähigkeit abzuerkennen entbehre daher jeder nachvollziehbaren Grundlage. Der Hauptvorstand habe daher vor zwei Tagen Verfassungsbeschwerde gegen die BAG-Entscheidung erhoben, was von den Versammlungsteilnehmern mit großem Beifall quittiert wurde.

Über die aktuelle gewerkschaftspolitische Arbeit der DHV in Niedersachsen und Bremen berichtete Geschäftsführerin Martina Hofmann, die dabei einen Einblick in die vielfältige Bildungsarbeit des Landesverbandes gab.

Bei den Vorstandswahlen gab es einen Wechsel an der Spitze des Landesverbandes. Neuer Vorsitzender wurde der Betriebsrat der Talanx AG, der Hannoveraner Matthias Rickel. In ihrem Amt als Stellvertreterin bestätigt wurde das Betriebsrats- und Aufsichtsratsmitglied der AGRAVIS, Annette Wolters aus Braunschweig. Als Schriftführer wiedergewählt wurde der Bremer Peter Rudolph, der die DHV u.a. im Berufsbildungsausschuß der Handelskammer Bremen sowie in der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft vertritt. Vervollständigt wird der neue Vorstand durch die Beisitzerinnen und Beisitzer Doreen Hinze, Sabine Wilmes-Lender Jürgen Osteroth und Jörg Schulze. Im Aufsichtsrat der DHV wird der Landesverband weiterhin durch Netto-Betriebsrat Hartmut Rath aus Algermissen vertreten.