DHV steht hinter Michael Adlhoch!

Eigentlich ein ganz normaler Vorgang: Ein deutschlandweit vertretender genossenschaft-licher Händler möchte ein neues großes Logistikzentrum bauen. Vor Ort ist dieses Vorhaben nicht unumstritten.  Die Gegner des Vorhabens fordern, auf den Neubau zu verzichten, um den Ackerboden zu schützen.

Doch Vorwürfe statt Sachargumente prägen mittlerweile die andauernde Diskussion im hessischen Wölfersheim. Michael Adlhoch, Betriebsratsvorsitzender der REWE-Region Mitte, Mitglied des REWE-Aufsichtsrats und der DHV, hat sich angesichts der Schwierigkeiten in einem offenen Brief Luft gemacht und u.a. darauf hingewiesen, welche Vorteile neue Arbeitsräume und bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter bedeuten. Er hat das gemacht, wofür er gewählt wurde: Er setzt sich für seine Kolleginnen und Kollegen ein. Sein Engagement gerade in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie verdient die uneingeschränkte Solidarität auch der Gewerkschaften, diese hat die DHV erklärt!

Verdi dagegen fällt dem Kollegen Adlhoch öffentlich in einer Publikation in den Rücken. Sie verweigert ihm die Solidarität, greift ihn persönlich an und verbindet diesen Angriff auch noch als Generalangriff auf die DHV als gewerkschaftliche Konkurrentin. Das geht völlig an der Sache vorbei. Die DHV fordert, die persönlichen Angriffe auf Michael Adlhoch einzustellen! Stattdessen sollte man sich den Realitäten stellen.

Nicht nur Logistiker der REWE in Hessen, sondern alle Kollegen in der Logistik und im Handel bundesweit stehen vor dem Problem, dass neue Logistikflächen vor Ort abgelehnt werden. Gleichwohl hat der Kunde sich an stets volle Regale und Lieferungen am Tag nach der Online-Bestellung gewöhnt – Corona-Krise hin oder her; egal, wie es dem einzelnen Mitarbeiter dabei geht.

In der Tat sind der Flächenverbrauch und unsere Art des Konsums große Probleme. Diese können jedoch nicht mittels medialer Attacken auf einen einzelnen Menschen  gelöst werden.  Für die politische Lösung dieser Probleme sind u.a. Bundestagswahlen da. Das Jahr 2021 bietet da Handlungsmöglichkeiten für uns alle!

DHV steht hinter Michael Adlhoch!

Eigentlich ein ganz normaler Vorgang: Ein deutschlandweit vertretender genossenschaft-licher Händler möchte ein neues großes Logistikzentrum bauen. Vor Ort ist dieses Vorhaben nicht unumstritten.  Die Gegner des Vorhabens fordern, auf den Neubau zu verzichten, um den Ackerboden zu schützen.

Doch Vorwürfe statt Sachargumente prägen mittlerweile die andauernde Diskussion im hessischen Wölfersheim. Michael Adlhoch, Betriebsratsvorsitzender der REWE-Region Mitte, Mitglied des REWE-Aufsichtsrats und der DHV, hat sich angesichts der Schwierigkeiten in einem offenen Brief Luft gemacht und u.a. darauf hingewiesen, welche Vorteile neue Arbeitsräume und bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter bedeuten. Er hat das gemacht, wofür er gewählt wurde: Er setzt sich für seine Kolleginnen und Kollegen ein. Sein Engagement gerade in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie verdient die uneingeschränkte Solidarität auch der Gewerkschaften, diese hat die DHV erklärt!

Verdi dagegen fällt dem Kollegen Adlhoch öffentlich in einer Publikation in den Rücken. Sie verweigert ihm die Solidarität, greift ihn persönlich an und verbindet diesen Angriff auch noch als Generalangriff auf die DHV als gewerkschaftliche Konkurrentin. Das geht völlig an der Sache vorbei. Die DHV fordert, die persönlichen Angriffe auf Michael Adlhoch einzustellen! Stattdessen sollte man sich den Realitäten stellen.

Nicht nur Logistiker der REWE in Hessen, sondern alle Kollegen in der Logistik und im Handel bundesweit stehen vor dem Problem, dass neue Logistikflächen vor Ort abgelehnt werden. Gleichwohl hat der Kunde sich an stets volle Regale und Lieferungen am Tag nach der Online-Bestellung gewöhnt – Corona-Krise hin oder her; egal, wie es dem einzelnen Mitarbeiter dabei geht.

In der Tat sind der Flächenverbrauch und unsere Art des Konsums große Probleme. Diese können jedoch nicht mittels medialer Attacken auf einen einzelnen Menschen  gelöst werden.  Für die politische Lösung dieser Probleme sind u.a. Bundestagswahlen da. Das Jahr 2021 bietet da Handlungsmöglichkeiten für uns alle!

Telefonische Krankschreibung: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab heute erneut via Telefon möglich

Aufgrund der steigenden Infektionsgefahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag (15. Oktober 2020) beschlossen, die Regelung der telefonischen Krankschreibung erneut einzuführen. Bereits im Frühjahr, als die Infektionszahlen mit dem Coronavirus zu steigen begannen, wurde die telefonische Krankschreibung temporär eingeführt. Die Möglichkeit einer Krankschreibung via Telefon gab es im Sommer mit Ende der Erkältungszeit dann nicht mehr, die entsprechende Regelung wurde wieder aufgehoben.

Folgendes gilt für die telefonische Krankschreibung zu beachten: Ein Anruf allein reicht nicht aus! Die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen müssen sich persönlich – am Telefon – vom Zustand des Patienten durch eine eingehende Befragung überzeugen. Nur dann ist die telefonische Krankschreibung möglich. Die Krankschreibung kann laut Gemeinsamem Bundesausschuss einmalige für weitere sieben Tage verlängert werden Die Regelung ist zunächst bis Jahresende (31. Dezember 2020) befristet.

Hier finden Sie unser aktualisiertes Infoblatt.

Tarifverträge Vion Hilden gekündigt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Vion Hilden!

Der Bundestag plant die Verabschiedung eines gesetzlichen Verbots der Beschäftigung von Werkvertragsmitarbeitern/innen und Leiharbeitnehmern/innen. Diese sollen im Betrieb festangestellt werden. Wie von uns schon befürchtet, hat die Geschäftsführung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes den Mantel- und den Entgeltrahmentarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt.

Unsere Vermutung: Die Geschäftsleitung will die Lohn- und Arbeitsbedingungen drücken! Die neuen Mitarbeiter sollen zu schlechteren Konditionen als bisher eingestellt werden, z.B. nur zum gesetzlichen Mindestlohn und Mindesturlaub. Sie sollen günstiger arbeiten, das wird auch Auswirkungen auf Euch haben! Denn warum Euch teuer bezahlen und zu besseren Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, wenn es auch billiger geht? Irgendwann im nächsten Jahr werdet Ihr womöglich vor der Wahl stehen, entweder einer Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen zuzustimmen oder zu gehen.

Dagegen könnt Ihr etwas tun! Werdet so schnell wie möglich DHV-Mitglied und sichert Euch Eure Rechte aus dem  DHV-Tarifvertrag!

Wie geht das? Durch die erfolgte Kündigung treten die Tarifverträge zum 01.01.2021 in die sogenannte Nachwirkung.

Was dies bedeutet haben wir hier kurz zusammengefasst:

Was bedeutet Nachwirkung?

Nachwirkung bedeutet, dass auch gekündigte Tarifverträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten, aber nicht für jeden, sondern nur für die Kollegen/innen, die sich bis zum 31.12.2020 für eine DHV-Mitgliedschaft entscheiden!

Für wen behalten sie ihre Gültigkeit?

Gültig bleiben sie auf jeden Fall für alle DHV Mitglieder.  Insbesondere die wichtigen Regelungen aus dem Manteltarifvertrag zu:

· Urlaubsgeld
· Jahressonderzahlung
· Zuschläge
· Hinterbliebenenunterstützung
· Urlaubsdauer
· usw.

Die Ansprüche sind für die DHV Mitglieder sicher!

Was ist mit denen, die bisher noch nicht Mitglied sind?

Für die Nichtmitglieder kann der Arbeitgeber jederzeit die Leistungen einstellen, reduzieren oder ändern, z.B. mit   einer Änderungskündigung. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben mit Eintritt der Nachwirkung ausschließlich DHV Mitglieder.

Was kann ich als Nichtmitglied tun?

Auf jeden Fall noch schnellstmöglich DHV Mitglied werden, nur so kann man sich noch die bisherigen Vorzüge und Errungenschaften des Tarifvertrages sichern!

Wie geht es mit den Tarifverträgen weiter?

Wir als DHV sind weiter für unsere Mitglieder da und kämpfen auch in Zukunft für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Eins ist sicher: Für den Neuabschluss und die Durchsetzung eines neuen Manteltarifvertrages benötigen wir Unterstützung der Mitarbeiter, also nicht zögern und gleich DHV Mitglied werden!

Und wichtig: Als DHV-Mitglied lassen wir Euch nicht im Regen stehen! Wir werden Euch beraten und Euch vor dem Gericht vertreten, wenn es hart auf hart kommt!

Tarifverträge A. Moksel Buchloe gekündigt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Moksel Buchloe!

Der Bundestag plant die Verabschiedung eines gesetzlichen Verbots der Beschäftigung von Werkvertragsmitarbeitern/innen und Leiharbeitnehmern/innen. Diese sollen im Betrieb festangestellt werden. Wie von uns schon befürchtet, hat die Geschäftsführung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes den Mantel- und den Entgeltrahmentarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt.

Unsere Vermutung: Die Geschäftsleitung will die Lohn- und Arbeitsbedingungen drücken! Die neuen Mitarbeiter sollen zu schlechteren Konditionen als bisher eingestellt werden, z.B. nur zum gesetzlichen Mindestlohn und Mindesturlaub. Sie sollen günstiger arbeiten, das wird auch Auswirkungen auf Euch haben! Denn warum Euch teuer bezahlen und zu besseren Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, wenn es auch billiger geht? Irgendwann im nächsten Jahr werdet Ihr womöglich vor der Wahl stehen, entweder einer Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen zuzustimmen oder zu gehen.

Dagegen könnt Ihr etwas tun! Werdet so schnell wie möglich DHV-Mitglied und sichert Euch Eure Rechte aus dem  DHV-Tarifvertrag!

Wie geht das? Durch die erfolgte Kündigung treten die Tarifverträge zum 01.01.2021 in die sogenannte Nachwirkung.

Was dies bedeutet haben wir hier kurz zusammengefasst:

Was bedeutet Nachwirkung?

Nachwirkung bedeutet, dass auch gekündigte Tarifverträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten, aber nicht für jeden, sondern nur für die Kollegen/innen, die sich bis zum 31.12.2020 für eine DHV-Mitgliedschaft entscheiden!

Für wen behalten sie ihre Gültigkeit?

Gültig bleiben sie auf jeden Fall für alle DHV Mitglieder.  Insbesondere die wichtigen Regelungen aus dem Manteltarifvertrag zu:

· Urlaubsgeld
· Jahressonderzahlung
· Zuschläge
· Hinterbliebenenunterstützung
· Urlaubsdauer
· usw.

Die Ansprüche sind für die DHV Mitglieder sicher!

Was ist mit denen, die bisher noch nicht Mitglied sind?

Für die Nichtmitglieder kann der Arbeitgeber jederzeit die Leistungen einstellen, reduzieren oder ändern, z.B. mit   einer Änderungskündigung. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben mit Eintritt der Nachwirkung ausschließlich DHV Mitglieder.

Was kann ich als Nichtmitglied tun?

Auf jeden Fall noch schnellstmöglich DHV Mitglied werden, nur so kann man sich noch die bisherigen Vorzüge und Errungenschaften des Tarifvertrages sichern!

Wie geht es mit den Tarifverträgen weiter?

Wir als DHV sind weiter für unsere Mitglieder da und kämpfen auch in Zukunft für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Eins ist sicher: Für den Neuabschluss und die Durchsetzung eines neuen Manteltarifvertrages benötigen wir Unterstützung der Mitarbeiter, also nicht zögern und gleich DHV Mitglied werden!

Und wichtig: Als DHV-Mitglied lassen wir Euch nicht im Regen stehen! Wir werden Euch beraten und Euch vor dem Gericht vertreten, wenn es hart auf hart kommt!

Tarifverträge Vion Crailsheim gekündigt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Vion Crailsheiml!

Der Bundestag plant die Verabschiedung eines gesetzlichen Verbots der Beschäftigung von Werkvertragsmitarbeitern/innen und Leiharbeitnehmern/innen. Diese sollen im Betrieb festangestellt werden. Wie von uns schon befürchtet, hat die Geschäftsführung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes den Mantel- und den Entgeltrahmentarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt.

Unsere Vermutung: Die Geschäftsleitung will die Lohn- und Arbeitsbedingungen drücken! Die neuen Mitarbeiter sollen zu schlechteren Konditionen als bisher eingestellt werden, z.B. nur zum gesetzlichen Mindestlohn und Mindesturlaub. Sie sollen günstiger arbeiten, das wird auch Auswirkungen auf Euch haben! Denn warum Euch teuer bezahlen und zu besseren Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, wenn es auch billiger geht? Irgendwann im nächsten Jahr werdet Ihr womöglich vor der Wahl stehen, entweder einer Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen zuzustimmen oder zu gehen.

Dagegen könnt Ihr etwas tun! Werdet so schnell wie möglich DHV-Mitglied und sichert Euch Eure Rechte aus dem  DHV-Tarifvertrag!

Wie geht das? Durch die erfolgte Kündigung treten die Tarifverträge zum 01.01.2021 in die sogenannte Nachwirkung.

Was dies bedeutet haben wir hier kurz zusammengefasst:

Was bedeutet Nachwirkung?

Nachwirkung bedeutet, dass auch gekündigte Tarifverträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten, aber nicht für jeden, sondern nur für die Kollegen/innen, die sich bis zum 31.12.2020 für eine DHV-Mitgliedschaft entscheiden!

Für wen behalten sie ihre Gültigkeit?

Gültig bleiben sie auf jeden Fall für alle DHV Mitglieder.  Insbesondere die wichtigen Regelungen aus dem Manteltarifvertrag zu:

· Urlaubsgeld
· Jahressonderzahlung
· Zuschläge
· Hinterbliebenenunterstützung
· Urlaubsdauer
· usw.

Die Ansprüche sind für die DHV Mitglieder sicher!

Was ist mit denen, die bisher noch nicht Mitglied sind?

Für die Nichtmitglieder kann der Arbeitgeber jederzeit die Leistungen einstellen, reduzieren oder ändern, z.B. mit   einer Änderungskündigung. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben mit Eintritt der Nachwirkung ausschließlich DHV Mitglieder.

Was kann ich als Nichtmitglied tun?

Auf jeden Fall noch schnellstmöglich DHV Mitglied werden, nur so kann man sich noch die bisherigen Vorzüge und Errungenschaften des Tarifvertrages sichern!

Wie geht es mit den Tarifverträgen weiter?

Wir als DHV sind weiter für unsere Mitglieder da und kämpfen auch in Zukunft für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Eins ist sicher: Für den Neuabschluss und die Durchsetzung eines neuen Manteltarifvertrages benötigen wir Unterstützung der Mitarbeiter, also nicht zögern und gleich DHV Mitglied werden!

Und wichtig: Als DHV-Mitglied lassen wir Euch nicht im Regen stehen! Wir werden Euch beraten und Euch vor dem Gericht vertreten, wenn es hart auf hart kommt!

Tarifverträge Vion/Moksel gekündigt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Vion/Moksel!

Der Bundestag plant die Verabschiedung eines gesetzlichen Verbots der Beschäftigung von Werkvertragsmitarbeitern/innen und Leiharbeitnehmern/innen. Diese sollen im Betrieb festangestellt werden. Wie von uns schon befürchtet, hat die Geschäftsführung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes den Mantel- und den Entgeltrahmentarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt.

Unsere Vermutung: Die Geschäftsleitung will die Lohn- und Arbeitsbedingungen drücken! Die neuen Mitarbeiter sollen zu schlechteren Konditionen als bisher eingestellt werden, z.B. nur zum gesetzlichen Mindestlohn und Mindesturlaub. Sie sollen günstiger arbeiten, das wird auch Auswirkungen auf Euch haben! Denn warum Euch teuer bezahlen und zu besseren Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, wenn es auch billiger geht? Irgendwann im nächsten Jahr werdet Ihr womöglich vor der Wahl stehen, entweder einer Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen zuzustimmen oder zu gehen.

Dagegen könnt Ihr etwas tun! Werdet so schnell wie möglich DHV-Mitglied und sichert Euch Eure Rechte aus dem  DHV-Tarifvertrag!

Wie geht das? Durch die erfolgte Kündigung treten die Tarifverträge zum 01.01.2021 in die sogenannte Nachwirkung.

Was dies bedeutet haben wir hier kurz zusammengefasst:

Was bedeutet Nachwirkung?

Nachwirkung bedeutet, dass auch gekündigte Tarifverträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten, aber nicht für jeden, sondern nur für die Kollegen/innen, die sich bis zum 31.12.2020 für eine DHV-Mitgliedschaft entscheiden!

Für wen behalten sie ihre Gültigkeit?

Gültig bleiben sie auf jeden Fall für alle DHV Mitglieder.  Insbesondere die wichtigen Regelungen aus dem Manteltarifvertrag zu:

· Urlaubsgeld
· Jahressonderzahlung
· Zuschläge
· Hinterbliebenenunterstützung
· Urlaubsdauer
· usw.

Die Ansprüche sind für die DHV Mitglieder sicher!

Was ist mit denen, die bisher noch nicht Mitglied sind?

Für die Nichtmitglieder kann der Arbeitgeber jederzeit die Leistungen einstellen, reduzieren oder ändern, z.B. mit   einer Änderungskündigung. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben mit Eintritt der Nachwirkung ausschließlich DHV Mitglieder.

Was kann ich als Nichtmitglied tun?

Auf jeden Fall noch schnellstmöglich DHV Mitglied werden, nur so kann man sich noch die bisherigen Vorzüge und Errungenschaften des Tarifvertrages sichern!

Wie geht es mit den Tarifverträgen weiter?

Wir als DHV sind weiter für unsere Mitglieder da und kämpfen auch in Zukunft für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Eins ist sicher: Für den Neuabschluss und die Durchsetzung eines neuen Manteltarifvertrages benötigen wir Unterstützung der Mitarbeiter, also nicht zögern und gleich DHV Mitglied werden!

Und wichtig: Als DHV-Mitglied lassen wir Euch nicht im Regen stehen! Wir werden Euch beraten und Euch vor dem Gericht vertreten, wenn es hart auf hart kommt!

Tarifverträge Vion/Moksel gekündigt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Vion/Moksel!

Der Bundestag plant die Verabschiedung eines gesetzlichen Verbots der Beschäftigung von Werkvertragsmitarbeitern/innen und Leiharbeitnehmern/innen. Diese sollen im Betrieb festangestellt werden. Wie von uns schon befürchtet, hat die Geschäftsführung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes den Mantel- und den Entgeltrahmentarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt.

Unsere Vermutung: Die Geschäftsleitung will die Lohn- und Arbeitsbedingungen drücken! Die neuen Mitarbeiter sollen zu schlechteren Konditionen als bisher eingestellt werden, z.B. nur zum gesetzlichen Mindestlohn und Mindesturlaub. Sie sollen günstiger arbeiten, das wird auch Auswirkungen auf Euch haben! Denn warum Euch teuer bezahlen und zu besseren Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, wenn es auch billiger geht? Irgendwann im nächsten Jahr werdet Ihr womöglich vor der Wahl stehen, entweder einer Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen zuzustimmen oder zu gehen.

Dagegen könnt Ihr etwas tun! Werdet so schnell wie möglich DHV-Mitglied und sichert Euch Eure Rechte aus dem  DHV-Tarifvertrag!

Wie geht das? Durch die erfolgte Kündigung treten die Tarifverträge zum 01.01.2021 in die sogenannte Nachwirkung.

Was dies bedeutet haben wir hier kurz zusammengefasst:

Was bedeutet Nachwirkung?

Nachwirkung bedeutet, dass auch gekündigte Tarifverträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten, aber nicht für jeden, sondern nur für die Kollegen/innen, die sich bis zum 31.12.2020 für eine DHV-Mitgliedschaft entscheiden!

Für wen behalten sie ihre Gültigkeit?

Gültig bleiben sie auf jeden Fall für alle DHV Mitglieder.  Insbesondere die wichtigen Regelungen aus dem Manteltarifvertrag zu:

· Urlaubsgeld
· Jahressonderzahlung
· Zuschläge
· Hinterbliebenenunterstützung
· Urlaubsdauer
· usw.

Die Ansprüche sind für die DHV Mitglieder sicher!

Was ist mit denen, die bisher noch nicht Mitglied sind?

Für die Nichtmitglieder kann der Arbeitgeber jederzeit die Leistungen einstellen, reduzieren oder ändern, z.B. mit   einer Änderungskündigung. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben mit Eintritt der Nachwirkung ausschließlich DHV Mitglieder.

Was kann ich als Nichtmitglied tun?

Auf jeden Fall noch schnellstmöglich DHV Mitglied werden, nur so kann man sich noch die bisherigen Vorzüge und Errungenschaften des Tarifvertrages sichern!

Wie geht es mit den Tarifverträgen weiter?

Wir als DHV sind weiter für unsere Mitglieder da und kämpfen auch in Zukunft für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Eins ist sicher: Für den Neuabschluss und die Durchsetzung eines neuen Manteltarifvertrages benötigen wir Unterstützung der Mitarbeiter, also nicht zögern und gleich DHV Mitglied werden!

Und wichtig: Als DHV-Mitglied lassen wir Euch nicht im Regen stehen! Wir werden Euch beraten und Euch vor dem Gericht vertreten, wenn es hart auf hart kommt!

Corona Prämie II bei Kunzler

Erneute Auszahlung einer Prämie für den Einsatz der Beschäftigten unter den Bedingungen der Corona-Pandemie

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunzler Fleischwaren GmbH und Co. KG haben auch in der zweiten Jahreshälfte, trotz der weiterhin außergewöhnlichen Arbeitsbedingungen, in Ihrer Leistungsbereitschaft nicht nachgelassen. Aufgrund dieser Tatsache, konnten sich die Betriebsparteien schnell darauf einigen, dass eine erneute Sonderzahlung im Rahmen einer Corona-Prämie nur angemessen ist.

Das Gespräch zwischen der Geschäftsleitung und den DHV-Betriebsräten lief äußerst produktiv ab und war ein Zeichen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern bei der Kunzler GmbH. Die Sondervergütung in Höhe von 25,0 % des durchschnittlichen Monatslohns liegt noch über dem in der ersten BV vereinbarten Wert und wird mit dem Oktober-Gehalt ausgezahlt.   

Die Betriebsratsvorsitzende Coralie Schwarz und DHV Landesgeschäftsführer Lukas Menzel sind angesichts dieses Ergebnisses durchaus zufrieden. Schon die Auszahlung einer Prämie im April hat geholfen, trotz des gestiegenen Arbeitsaufwandes durch Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Virus-Pandemie, die allgemein positive Stimmung in den verschiedenen Betrieben der Kunzler Fleischwaren GmbH aufrecht zu erhalten.

Sowohl diese für alle Beschäftigten vorteilhafte Betriebsvereinbarung, wie auch das allgemein konstruktive Verhalten der Tarifparteien in den Verhandlungen zeigen, dass mit einem professionellen und vertrauensbasierten Umgang vorteilhafte Ergebnisse für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzielt werden. Für diesen Weg steht die DHV und wird ihn auch in der Zukunft weiterhin beschreiten. Um das Ziel eines sicheren und auskömmlichen Arbeitslebens für alle Beschäftigten zu erreichen, braucht es unsere Mitglieder. Wenn Sie noch nicht dem DHV angehören, werden Sie Mitglied und unterstützen uns auf dem Weg zu  unserem gemeinsamen Ziel!

Corona Prämie II bei Kunzler

Erneute Auszahlung einer Prämie für den Einsatz der Beschäftigten unter den Bedingungen der Corona-Pandemie

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunzler Fleischwaren GmbH und Co. KG haben auch in der zweiten Jahreshälfte, trotz der weiterhin außergewöhnlichen Arbeitsbedingungen, in Ihrer Leistungsbereitschaft nicht nachgelassen. Aufgrund dieser Tatsache, konnten sich die Betriebsparteien schnell darauf einigen, dass eine erneute Sonderzahlung im Rahmen einer Corona-Prämie nur angemessen ist.

Das Gespräch zwischen der Geschäftsleitung und den DHV-Betriebsräten lief äußerst produktiv ab und war ein Zeichen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern bei der Kunzler GmbH. Die Sondervergütung in Höhe von 25,0 % des durchschnittlichen Monatslohns liegt noch über dem in der ersten BV vereinbarten Wert und wird mit dem Oktober-Gehalt ausgezahlt.   

Die Betriebsratsvorsitzende Coralie Schwarz und DHV Landesgeschäftsführer Lukas Menzel sind angesichts dieses Ergebnisses durchaus zufrieden. Schon die Auszahlung einer Prämie im April hat geholfen, trotz des gestiegenen Arbeitsaufwandes durch Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Virus-Pandemie, die allgemein positive Stimmung in den verschiedenen Betrieben der Kunzler Fleischwaren GmbH aufrecht zu erhalten.

Sowohl diese für alle Beschäftigten vorteilhafte Betriebsvereinbarung, wie auch das allgemein konstruktive Verhalten der Tarifparteien in den Verhandlungen zeigen, dass mit einem professionellen und vertrauensbasierten Umgang vorteilhafte Ergebnisse für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzielt werden. Für diesen Weg steht die DHV und wird ihn auch in der Zukunft weiterhin beschreiten. Um das Ziel eines sicheren und auskömmlichen Arbeitslebens für alle Beschäftigten zu erreichen, braucht es unsere Mitglieder. Wenn Sie noch nicht dem DHV angehören, werden Sie Mitglied und unterstützen uns auf dem Weg zu  unserem gemeinsamen Ziel!