Verhandlungen Privatbanken zu komplexen Themen: Eingruppierung, betriebliche Altersvorsorge, TV Nachwuchskräfte

Im Tarifabschluss 2019 hatten sich die DHV und der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) über Verhandlungen über die Modernisierung der Tarifverträge im privaten Bankgewerbe verständigt. Im Juni 2020 wurden die Tarifverhandlungen in Form von Videokonferenzen aufgenommen.

Auf der Agenda der Verhandlungen stehen komplexe Themen:

1)    Reform der Eingruppierungsregelungen

Das bestehende Eingruppierungssystem bildet die Arbeitswelt der 1970er/1980er-Jahre ab. Diese Welt gibt es aber nicht mehr, ein zeitgemäßes und zukunftsgerichtetes Eingruppierungssystem ist notwendig!

Unsere Positionen für ein zukunftsgemäßes Eingruppierungssystem:

  • Gewährleistung eines weiterhin attraktiven Vergütungsniveaus!
  • Transparente, nachvollziehbare Eingruppierungsregelungen
  • Ein Eingruppierungssystem, in das auch zukünftige, neue Tätigkeiten nachvollziehbar eingruppiert werden können!
  • Honorierung von zusätzlichen Führungs-/ Leitungsaufgaben!
  • Ziel: Reintegration von outgesourcten Tätigkeiten!
  • Besitzstandsregelungen, die Nachteile für Bestandsbeschäftigte sowohl für die Gegenwart als auch für die Zukunft ausschließen!
    Der bisherige Verhandlungsverlauf lässt noch keine Bewertung über einem möglichen Kompromiss zu. Positiv ist aber die Bereitschaft der Arbeitgeber zu umfassenden Besitzstandsregelungen zu vermerken!

2)    Betriebliche Altersvorsorge
Ziel der Verhandlungen ist ein Angebot an die Betriebsparteien, eine attraktive betriebliche Altersversorgung auch in Zeiten der anhaltenden Niedrigzinsphase zu ermöglichen. Der Tarifvertrag soll eine Beitragszusage auf Grundlage des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ermöglichen.
Unsere Position: Der Tarifvertrag darf bestehende betriebliche Altersversorgungsregelungen nicht verdrängen und soll auch zukünftig andere betriebliche Vereinbarungen ermöglichen! Die Arbeitgeber sollen einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung leisten!
Strittig in den Verhandlungen ist, ob der Arbeitgeberzuschuss im Tarifvertrag geregelt (= DHV-Position) oder es den Betriebsparteien überlassen werden sollte, ob und in welcher Höhe ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird (= Arbeitgeberposition).

3)    Tarifvertrag Nachwuchskräfte
In den Nachwuchskräfte-Tarifvertrag sollen die in den verschiedenen Tarifverträgen enthaltenen Regelungen zu den Auszubildenden überführt werden – einschließlich der Ausbildungsvergütungen und der im Tarifabschluss 2019 vereinbarten Übernahmegarantie. Des Weiteren soll der Tarifvertrag auch für die dualen Studenten Anwendung finden und eine Vergütungsregelung vereinbart werden.
Darüber hinaus fordern wir einen Anspruch für junge Beschäftigte auf eine Sabbat-Auszeit von bis zu 3 Monaten!

Die Verhandlungen sind bis Jahresende terminiert. Wir werden Sie über den laufenden Stand informieren.

Süd-Ost Fleisch Altenburg: Entgeltverhandlungen nach dem Stopp der Schweineschlachtung erfolgreich abgeschlossen!!

Im Altenburger Schlachthof ist die Schweineschlachtung im 1. Quartal 2020 eingestellt und in Zukunft der Fokus auf den Ausbau des Rindfleischmarktes gelegt worden. Aufgrund der Umstrukturierungen und der Corona Situation sind die begonnenen Tarifverhandlungen auf Eis gelegt worden.

Im Juli fand die zweite Entgelttarifverhandlung der zwischen der DHV-Tarifkommission und der Geschäftsleitung der Süd-Ost Fleisch Altenburg GmbH statt. Diese wurden nach sehr harten Verhandlungen nun erfolgreich abgeschlossen.

Ein Tariferfolg ist die Eingliederung aller Mitarbeiter der Südostfleisch GmbH in den Moksel Entgelttarifvertrag. Gerade in der schwierigen Situation ist dies ein großartiger Erfolg, den die DHV-Tarifkommission Mitteldeutschland erreicht hat.

Die Angleichung an das Lohnniveau der Moksel GmbH im Tarifvertrag konnte in den Verhandlungen 2020 noch nicht umgesetzt werden. Dieses Ziel wollen wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern im Unternehmen in den nächsten Verhandlungen um den Entgelttarifvertrag 2022 erreichen!

Süd-Ost Fleisch Altenburg: Entgeltverhandlungen nach dem Stopp der Schweineschlachtung erfolgreich abgeschlossen!!

Im Altenburger Schlachthof ist die Schweineschlachtung im 1. Quartal 2020 eingestellt und in Zukunft der Fokus auf den Ausbau des Rindfleischmarktes gelegt worden. Aufgrund der Umstrukturierungen und der Corona Situation sind die begonnenen Tarifverhandlungen auf Eis gelegt worden.

Im Juli fand die zweite Entgelttarifverhandlung der zwischen der DHV-Tarifkommission und der Geschäftsleitung der Süd-Ost Fleisch Altenburg GmbH statt. Diese wurden nach sehr harten Verhandlungen nun erfolgreich abgeschlossen.

Ein Tariferfolg ist die Eingliederung aller Mitarbeiter der Südostfleisch GmbH in den Moksel Entgelttarifvertrag. Gerade in der schwierigen Situation ist dies ein großartiger Erfolg, den die DHV-Tarifkommission Mitteldeutschland erreicht hat.

Die Angleichung an das Lohnniveau der Moksel GmbH im Tarifvertrag konnte in den Verhandlungen 2020 noch nicht umgesetzt werden. Dieses Ziel wollen wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern im Unternehmen in den nächsten Verhandlungen um den Entgelttarifvertrag 2022 erreichen!

Süd-Ost Fleisch Altenburg: Entgeltverhandlungen nach dem Stopp der Schweineschlachtung erfolgreich abgeschlossen!!

Im Altenburger Schlachthof ist die Schweineschlachtung im 1. Quartal 2020 eingestellt und in Zukunft der Fokus auf den Ausbau des Rindfleischmarktes gelegt worden. Aufgrund der Umstrukturierungen und der Corona Situation sind die begonnenen Tarifverhandlungen auf Eis gelegt worden.

Im Juli fand die zweite Entgelttarifverhandlung der zwischen der DHV-Tarifkommission und der Geschäftsleitung der Süd-Ost Fleisch Altenburg GmbH statt. Diese wurden nach sehr harten Verhandlungen nun erfolgreich abgeschlossen.

Ein Tariferfolg ist die Eingliederung aller Mitarbeiter der Südostfleisch GmbH in den Moksel Entgelttarifvertrag. Gerade in der schwierigen Situation ist dies ein großartiger Erfolg, den die DHV-Tarifkommission Mitteldeutschland erreicht hat.

Die Angleichung an das Lohnniveau der Moksel GmbH im Tarifvertrag konnte in den Verhandlungen 2020 noch nicht umgesetzt werden. Dieses Ziel wollen wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern im Unternehmen in den nächsten Verhandlungen um den Entgelttarifvertrag 2022 erreichen!

Tarifinformation KKH: Gehaltstarifverhandlungen: Unzureichendes 2. Arbeitgeberangebot

In der Verhandlung am 09.09.2020 zeigte die Arbeitgeberseite Bewegung und präsentierte ein verbessertes Gehaltsangebot:

  • Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen: 1,5 % rückwirkend ab 01.07.2020, 0,5 % ab 01.01.2021
  • Laufzeit: 12 Monate bis zum 30.06.2021
  • Ab 01.01.2021 Erhöhung des Arbeitnehmeranteils an den Sanierungsbeiträgen für die bis zum 30.09.2018 geltende betriebliche Altersvorsorge um 0,5 Prozentpunkte auf 0,9 %. Der Arbeitgeberanteil würde ebenfalls entsprechend um 0,5 Prozent-punkte auf 0,9 % steigen. Für Beschäftigte, die ab 01.10.2018 eingestellt wurden, gilt die neue betriebliche Altersversorgung. Für sie soll der erhöhte Sanierungsbeitrag nicht zur Anwendung kommen.

Wir erkennen zwar die Bewegung auf Arbeitgeberseite an. Dennoch: Auch dieses Arbeitgeberangebot lehnen wir ab! Abzüglich der von der KKH geforderten Erhöhung des Sanierungsbeitrages um 0,5 Prozentpunkte bleibt unter dem Strich nur eine effektive Erhöhung von 1,5 % übrig. Das ist zu wenig!

Der zweiten Verhandlungsrunde ging ein Austausch mit Vertretern der Hamburgischen Pensionsverwaltung (HPV) voraus. In einem Termin am 04.09.2020 erläuterten diese, warum der seit 2020 in Kraft gesetzte Sanierungsbeitrag von insgesamt 0,8 % (davon je zur Hälfte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) für die alte betriebliche Altersversorgung weiter erhöht werden muss. Um die Garantieverzinsung von 4 % der eingezahlten Beiträge und um die jährlichen be-trieblichen Rentensteigerungen von 1 % zu finanzieren, muss das angelegte Fondsvermögen eine Rendite von jährlich mehr als 4 % erwirtschaften. Diese Voraussetzung kann aber in dem seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsumfeld kaum mehr erfüllt werden. Deshalb muss aus Sicht der Experten die Eigenbeteiligung der Beschäftigten und der KKH erhöht werden, um die Lücke zwischen erforderlicher und tatsächlicher Entwicklung des Versorgungsvermögens zu schließen.

Die Arbeitgeberseite hat eine Erhöhung des Sanierungsbeitrages zur Bedingung für einen Gehaltstarifabschluss gemacht. Wir fordern eine Gehaltserhöhung, die bei den Beschäftigten ankommt und die nicht durch eine Erhöhung des Sanierungsbeitrages zur alten betrieblichen Altersversorgung und durch die gefühlte Inflation aufgezehrt wird!

Darüber hinaus erwarten wir zur nächsten Verhandlungsrunde von der Arbeitgeberseite ein Signal, zumindest eine Verhandlungsverpflichtung zu einem Digitalisierungstarifvertrag zur Regelung der Rahmenbedingungen für Home-office/mobiles Arbeiten zu vereinbaren!
Die von der Arbeitgeberseite in der zweiten Verhandlungsrunde gezeigte Bewegung ist noch nicht ausreichend, deshalb bleiben wir bei unseren bereits kommunizierten Forderungen!

Tarifinformation KKH: Gehaltstarifverhandlungen: Unzureichendes 2. Arbeitgeberangebot

In der Verhandlung am 09.09.2020 zeigte die Arbeitgeberseite Bewegung und präsentierte ein verbessertes Gehaltsangebot:

  • Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen: 1,5 % rückwirkend ab 01.07.2020, 0,5 % ab 01.01.2021
  • Laufzeit: 12 Monate bis zum 30.06.2021
  • Ab 01.01.2021 Erhöhung des Arbeitnehmeranteils an den Sanierungsbeiträgen für die bis zum 30.09.2018 geltende betriebliche Altersvorsorge um 0,5 Prozentpunkte auf 0,9 %. Der Arbeitgeberanteil würde ebenfalls entsprechend um 0,5 Prozent-punkte auf 0,9 % steigen. Für Beschäftigte, die ab 01.10.2018 eingestellt wurden, gilt die neue betriebliche Altersversorgung. Für sie soll der erhöhte Sanierungsbeitrag nicht zur Anwendung kommen.

Wir erkennen zwar die Bewegung auf Arbeitgeberseite an. Dennoch: Auch dieses Arbeitgeberangebot lehnen wir ab! Abzüglich der von der KKH geforderten Erhöhung des Sanierungsbeitrages um 0,5 Prozentpunkte bleibt unter dem Strich nur eine effektive Erhöhung von 1,5 % übrig. Das ist zu wenig!

Der zweiten Verhandlungsrunde ging ein Austausch mit Vertretern der Hamburgischen Pensionsverwaltung (HPV) voraus. In einem Termin am 04.09.2020 erläuterten diese, warum der seit 2020 in Kraft gesetzte Sanierungsbeitrag von insgesamt 0,8 % (davon je zur Hälfte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) für die alte betriebliche Altersversorgung weiter erhöht werden muss. Um die Garantieverzinsung von 4 % der eingezahlten Beiträge und um die jährlichen be-trieblichen Rentensteigerungen von 1 % zu finanzieren, muss das angelegte Fondsvermögen eine Rendite von jährlich mehr als 4 % erwirtschaften. Diese Voraussetzung kann aber in dem seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsumfeld kaum mehr erfüllt werden. Deshalb muss aus Sicht der Experten die Eigenbeteiligung der Beschäftigten und der KKH erhöht werden, um die Lücke zwischen erforderlicher und tatsächlicher Entwicklung des Versorgungsvermögens zu schließen.

Die Arbeitgeberseite hat eine Erhöhung des Sanierungsbeitrages zur Bedingung für einen Gehaltstarifabschluss gemacht. Wir fordern eine Gehaltserhöhung, die bei den Beschäftigten ankommt und die nicht durch eine Erhöhung des Sanierungsbeitrages zur alten betrieblichen Altersversorgung und durch die gefühlte Inflation aufgezehrt wird!

Darüber hinaus erwarten wir zur nächsten Verhandlungsrunde von der Arbeitgeberseite ein Signal, zumindest eine Verhandlungsverpflichtung zu einem Digitalisierungstarifvertrag zur Regelung der Rahmenbedingungen für Home-office/mobiles Arbeiten zu vereinbaren!
Die von der Arbeitgeberseite in der zweiten Verhandlungsrunde gezeigte Bewegung ist noch nicht ausreichend, deshalb bleiben wir bei unseren bereits kommunizierten Forderungen!

Tarifinformation Median Kliniken

Nach anfänglichen Startschwierigkeiten durch Corona ist die DHV-Tarifkommission am
03.09.2020 in die Tarifverhandlungen mit der Arbeitgeberin gestartet. Es war ein zäher Start!

Aufgrund des Hygienekonzeptes der Arbeitgeberin war erneut keine Präsenzverhandlung
möglich. Unsere Forderung lautet aber ganz klar, dass die Arbeitgebervertreter uns in die Augen schauen sollen.

Wir haben unsere Forderungen erneut ganz deutlich gemacht:
Eine Nullrunde ist mit uns nicht zu machen!
Wir fordern parallele Verhandlungen über einen Mantel- und einen Entgelttarifvertrag .

Eure Arbeit soll sich lohnen! Das gilt auch und vor allem für nichtmedizinisches Personal. Keine erneute Schlechterbehandlung! Der Arbeitgeber hat ausschließlich Verschlechterungen der allgemeinen Bedingungen gefordert, hat aber dann aufgrund unserer Hartnäckigkeit Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Sollen wir auch für Euch weiter verhandeln?
Dann brauchen wir Eure Unterstützung – werdet Mitglied der DHV!
Bisher seid Ihr nur „Trittbrettfahrer“, so können wir uns nicht für Euch einsetzen!

Unter anderem fordern wir:
•    mehr Urlaub
•    höheres Gehalt
•    erweiterte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
•    Einmalzahlung für Mitglieder der DHV
•    und vieles mehr