CGB Maiaufruf 2020

„Für die Zukunft unserer Gesellschaft – CGB!“

Unsere insgesamt heile Arbeitswelt, unser gewohntes Leben, unser gewohntes Miteinander und unsere Lebensumstände haben sich seit Anfang des Jahres auf eine Art und Weise verändert, wie wir es wohl nie für möglich gehalten hätten. Zum Jahreswechsel hätte noch niemand gedacht wie fragil unsere so produkt- und dienstleistungsorientierte Wirtschaftsordnung wirklich ist. Die Finanzkrise vor rund zehn Jahren war wieder verdrängt und die Verantwortlichen machten so weiter wie vorher. Kritische und warnende Stimmen verhallten ungehört.

Über die Zeit wurden im Zuge der Globalisierung und Digitalisierung immer mehr ganze Produktionslinien von dringend im Inland benötigten Produkten aus Kostengründen ins Ausland verlagert. Damit ging schleichend und unspektakulär über die Zeit eine hohe Anzahl von Arbeitsplätzen verloren. Natürlich kamen neue Arbeitsplätze dazu, aber das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Wegfall kaum eins zu eins ausgeglichen werden konnte.

Ein zunächst unterschätztes Virus, obwohl es nach bisherigem Kenntnisstand bei mehr als 80 Prozent der Erkrankten ohne schwere Krankheitssymptome verläuft, schafft es, die Wirtschaft in Deutschland und der Welt annähernd zum Stillstand zu bringen. Dazu kommt ein stellenweise fragwürdiger Medienhype, der die Ängste der Menschen mehr anheizt, als beruhigt. „Experten“ propagieren je nach Gusto entweder das Ende der Zivilisation oder sehen völlig unnötige politische Maßnahmen als Mittel, um die Freiheitsrechte der Menschen zu beschneiden. Ohne diesen Hype wäre wohl die „Klopapierkrise“ verhindert worden.

Deswegen an dieser Stelle ein großes Lob und Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen, die solidarisch zusammenstehen und alles dafür tun, dass die Versorgung der Menschen, das Gesundheitswesen und all die vielen anderen notwendigen Dinge trotz Krise weiter funktionieren.

Fakt ist definitiv, dass wir auch diese Krise überwinden werden. Fraglich ist aber, in welcher Gesellschaft wir nach dieser Krise leben werden, denn eins dürfte klar sein: Ein simples Zurück zum vorherigen Leben wird es nicht geben können. Wir alle werden umdenken müssen, und dadurch entstehen vor allem Chancen für die Wirtschaft und die Beschäftigten.

Die aktuelle Krise zeigt, dass unser Gesundheitswesen zwar um einiges besser ist als in anderen Ländern, aber immer noch nicht ausreichend für derartige Notfälle. Sie zeigt, wie schnell in der Pflege nichts mehr geht, und sie zeigt vor allem, wie problematisch es ist, wenn im eigenen Land wesentliche Dinge nicht mehr selbst produziert werden, sondern aus dem Ausland kommen oder eben gerade nicht mehr kommen. Die Krise zeigt aber auch, wie viel Luft im Wertpapierhandel tatsächlich ist, wenn Kurse auf ein Normalmaß zurückfallen. In dieser Situation entstehen aber auch die Chancen für die Beschäftigten und die Wirtschaft in unserem Land.

Vernünftigerweise werden die Unternehmen wieder verstärkt im Inland produzieren, was sich positiv auf die Arbeitsmarktsituation auswirken wird. Es zeigt sich aktuell recht deutlich, dass es nicht nur Vorteile hat, wenn Produktion und Dienstleistungen sehr stark auf den Export gerichtet ist, was zwangsläufig zu Lasten der Binnennachfrage gehen muss. Inländisch produzierte Waren und Dienstleistungen mögen in den Personalkosten teurer sein, aber sie haben kürzere Wege und sind schnell, respektive überhaupt verfügbar, wenn es darauf ankommt.

Vernünftigerweise wird man das Gesundheitswesen besser ausstatten, sowohl mit Material aber vor allem mit Personal. Dazu dürfen die Bekundungen, dass der Beruf attraktiver werden muss, eben keine bloßen Worthülsen bleiben, wie es über die letzten Jahre der Fall war. Wie wichtig ein funktionierendes und vor allem ausreichend ausgestattetes Gesundheits- und Pflegewesen ist, zeigt sich an den Negativbeispielen etwa in Großbritannien.

Vernünftigerweise stellt man die öffentliche Daseinsvorsorge auf dem Prüfstand. Ziel ist die nachhaltige Sicherung der Versorgung der Bevölkerung zu jeder Zeit – und nicht nur in Krisenzeiten – mit den elementaren Grundbedürfnissen wie Wasser, Energie, Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittel und menschenwürdigen Wohn- und Lebensraum. Wenn nötig, sind privatisierte Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge zurück in die öffentliche Hand zu führen. Private Träger, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge verrichten, müssen einer strikten Gemeinwohlbindung unterliegen.

Vernünftigerweise orientiert sich gewerkschaftliche Tarifpolitik in Krisenzeiten an dem Erhalt der Arbeitsplätze, wie es etwa aktuell in der Metall- und Elektroindustrie der Fall ist. Ein wesentlicher Faktor, der aber schon immer in unserem Fokus als christliche Gewerkschaften stand.

Die Gesellschaft gestaltet sich um, diese Krise beschleunigt den Vorgang lediglich. Die Rolle der Gewerkschaften, und vor allem die der christlichen Gewerkschaften, mit ihren traditionellen, auf den Menschen fokussierten Werten, werden in Zukunft wichtiger sein denn je. Es wird unsere Aufgabe sein, die Zukunft des Arbeitslebens im Hinblick auf die Entwicklung und Verbesserung der Situation der Beschäftigten mit zu gestalten. Durch gute und vorausschauende Tarifarbeit genauso wie durch die betriebliche Arbeit vor Ort mit der kompetenten Unterstützung unserer Betriebsräte.

Wir sind als christliche Gewerkschaften für die kommenden Aufgaben gut aufgestellt. Unsere Stärke war und ist unsere Einigkeit und unsere gemeinsamen Wertvorstellungen in der christlichen Soziallehre. Lasst uns gemeinsam die neuen Herausforderungen annehmen und bewältigen!

Privates Versicherungsgewerbe – Gehälter steigen ab April 2020 um 2,8 %

Die Coronavirus-Pandemie beherrscht die Schlagzeilen der letzten Wochen. Die Angst um die eigene Gesundheit und um die eigene berufliche Zukunft macht auch vor den Privaten Versicherungen nicht Halt.

In dieser schweren Zeit gibt es aber einen Lichtblick: Dank des Tarifabschlusses Ende November 2019 steigt Ihr Gehalt ab April um 2,8 %!

Die neue Gehaltstabelle auf einem Blick:

  Berufsjahr Gehaltsgruppe und Gehalt in €
  I II III IV V VI VII VIII
  im 1.     2.668         2.694          2.777          2.842             
  im 2. u. 3.       2.843     2.854     2.962        
  im 4. u. 5.         3.011     3.077     3.260           
  im 6. u. 7.         3.171     3.191     3.377     3.561          3.750       
  im 8. u. 9.           3.303     3.519     3.746     3.969     4.321     
  im 10. u. 11.             3.417     3.674     3.936     4.197     4.618
im 12. u. 13.           3.529     3.829     4.127     4.429     4.912
  ab 14.             3.989     4.321     4.655     5.210

 

  Gehaltsgruppen

  A und B:  

      Ausbildungsvergütungen:
  Gehaltsgruppe A  

  1. Berufsjahr

  ab dem 2. Berufsjahr

  1.783 €  

  1.849 €

  1. Ausbildungsjahr: 1.040 €  

  2. Ausbildungsjahr: 1.115 €

  3. Ausbildungsjahr: 1.200 €

  Gehaltsgruppe B

  1. Berufsjahr

  2. und 3. Berufsjahr

  ab dem 4. Berufsjahr

  1.980 €

  2.048 €

  2.115 €

 

Dank unseres Einsatzes für Ihre Interessen, mit dem wir den Gehaltstarifvertrag Ende November 2019 durchsetzen konnten, können Sie sich auf eine Gehaltserhöhung im nächsten Monat freuen!

Unterstützen Sie uns in unserer Arbeit für Ihre Interessen und werden Sie DHV-Mitglied. Das gilt vor allem in diesen schwierigen Zeiten!

Ihre Vorteile als DHV-Mitglied:

  • Tarifschutz: Sie haben Anspruch auf die tariflichen Leistungen!
  • Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz!
  • Informationen über aktuelle politische Entwicklungen, insbesondere zur Coronavirus-Pandemie!
  • Die Werbung von Kollegen/innen lohnt sich: Sie erhalten eine Prämie in Höhe eines Monatsmitgliedsbeitrages!

Privates Versicherungsgewerbe – Gehälter steigen ab April 2020 um 2,8 %

Die Coronavirus-Pandemie beherrscht die Schlagzeilen der letzten Wochen. Die Angst um die eigene Gesundheit und um die eigene berufliche Zukunft macht auch vor den Privaten Versicherungen nicht Halt.

In dieser schweren Zeit gibt es aber einen Lichtblick: Dank des Tarifabschlusses Ende November 2019 steigt Ihr Gehalt ab April um 2,8 %!

Die neue Gehaltstabelle auf einem Blick:

  Berufsjahr Gehaltsgruppe und Gehalt in €
  I II III IV V VI VII VIII
  im 1.     2.668         2.694          2.777          2.842             
  im 2. u. 3.       2.843     2.854     2.962        
  im 4. u. 5.         3.011     3.077     3.260           
  im 6. u. 7.         3.171     3.191     3.377     3.561          3.750       
  im 8. u. 9.           3.303     3.519     3.746     3.969     4.321     
  im 10. u. 11.             3.417     3.674     3.936     4.197     4.618
im 12. u. 13.           3.529     3.829     4.127     4.429     4.912
  ab 14.             3.989     4.321     4.655     5.210

 

  Gehaltsgruppen

  A und B:  

      Ausbildungsvergütungen:
  Gehaltsgruppe A  

  1. Berufsjahr

  ab dem 2. Berufsjahr

  1.783 €  

  1.849 €

  1. Ausbildungsjahr: 1.040 €  

  2. Ausbildungsjahr: 1.115 €

  3. Ausbildungsjahr: 1.200 €

  Gehaltsgruppe B

  1. Berufsjahr

  2. und 3. Berufsjahr

  ab dem 4. Berufsjahr

  1.980 €

  2.048 €

  2.115 €

 

Dank unseres Einsatzes für Ihre Interessen, mit dem wir den Gehaltstarifvertrag Ende November 2019 durchsetzen konnten, können Sie sich auf eine Gehaltserhöhung im nächsten Monat freuen!

Unterstützen Sie uns in unserer Arbeit für Ihre Interessen und werden Sie DHV-Mitglied. Das gilt vor allem in diesen schwierigen Zeiten!

Ihre Vorteile als DHV-Mitglied:

  • Tarifschutz: Sie haben Anspruch auf die tariflichen Leistungen!
  • Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz!
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Gehaltstarifabschluss BARMER – Große Mehrheit der DHV-Mitglieder für Variante B

Wir haben trotz der aufgrund der Corona-Pandemie turbulenten letzten Wochen viele Rückmeldungen unserer Mitglieder erhalten. Vielen Dank für die rege Beteiligung!

Eine große Mehrheit von 86,4 % haben für die Variante B tendiert! Die DHV-Tarifkommission ist diesem Votum der Mitglieder gefolgt und hat sich für die Variante B ausgesprochen:

 

Variante B (24 Monate)
Ab 01.01.2020: Unbefristete Arbeitszeitreduzierung um 0,5 Std. pro Woche (vei Vollzeit) auf 38 Stunden

Einmalzahlng im Juli 2020:

600 Euro / 900 Euro DHV Mitglieder; Auszubildende: 200 Euro / 300 Euro DHV-Mitglieder

Ab 01.01.2021: Entgelterhöhung um 2,3 %, mindestens um 100 Euro

Auszubildende: Statt der 2,3%-Steigerung: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 Euro

Juli 2021 – Einmalzahlung

250 Euro (bei Vollzeit) für Beschäftigte und Auszubildende

Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,1 Prozentpunkte auf 33,6 %
Ab 01.04.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Dienstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individeullen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 %

 

Voraussetzung für die Zahlung von 900 € an DHV-Mitglieder ist der Nachweis der DHV-Mitgliedschaft am 15.06.2020! Wir werden unseren Mitgliedern rechtzeitig die Mitgliedsbescheinigung zusenden.

Werden Sie DHV-Mitglied und profitieren Sie von dem Mehrwert einer DHV-Mitgliedschaft! Ihr Vorteile:

 

Höhere Einmalzahlung 300 € !

Beispiel Eintritt am 01.05.2020, Monatsbeitrag 25 €:

Beitrag bis Ende 2020:    200 €

Höhere Einmalzahlung:  300 €

Vorteil:                            100 €

Unschlagbarer Vorteil für Auszubildende!

Beispiel Eintritt am 01.05.2020, Monatsbeitrag 3 €

Beitrag bis Ende 2020:     24 €

Höhere Einmalzahlung: 100 €

Vorteil:                             76 €

Steuerliche Absetzbarkeit des Gewerkschaftsbeitrages!
Ein freier Tag für DHV-Mitglieder pro Jahr!
Ein besonderes Willkommensgeschenk für Sie: Ein Tankgutschein im Wert von 20 €!
Rechtsberatung und Rechtsschutz vor Arbeits- und Sozialgerichten!
Die Werbung von Kollegen/innen lohnt sich: Sie erhalten eine Prämie in Höhe eines Monatsmitgliedsbeitrages!

Gehaltstarifabschluss BARMER – Große Mehrheit der DHV-Mitglieder für Variante B

Wir haben trotz der aufgrund der Corona-Pandemie turbulenten letzten Wochen viele Rückmeldungen unserer Mitglieder erhalten. Vielen Dank für die rege Beteiligung!

Eine große Mehrheit von 86,4 % haben für die Variante B tendiert! Die DHV-Tarifkommission ist diesem Votum der Mitglieder gefolgt und hat sich für die Variante B ausgesprochen:

 

Variante B (24 Monate)
Ab 01.01.2020: Unbefristete Arbeitszeitreduzierung um 0,5 Std. pro Woche (vei Vollzeit) auf 38 Stunden

Einmalzahlng im Juli 2020:

600 Euro / 900 Euro DHV Mitglieder; Auszubildende: 200 Euro / 300 Euro DHV-Mitglieder

Ab 01.01.2021: Entgelterhöhung um 2,3 %, mindestens um 100 Euro

Auszubildende: Statt der 2,3%-Steigerung: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 Euro

Juli 2021 – Einmalzahlung

250 Euro (bei Vollzeit) für Beschäftigte und Auszubildende

Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,1 Prozentpunkte auf 33,6 %
Ab 01.04.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Dienstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individeullen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 %

 

Voraussetzung für die Zahlung von 900 € an DHV-Mitglieder ist der Nachweis der DHV-Mitgliedschaft am 15.06.2020! Wir werden unseren Mitgliedern rechtzeitig die Mitgliedsbescheinigung zusenden.

Werden Sie DHV-Mitglied und profitieren Sie von dem Mehrwert einer DHV-Mitgliedschaft! Ihr Vorteile:

 

Höhere Einmalzahlung 300 € !

Beispiel Eintritt am 01.05.2020, Monatsbeitrag 25 €:

Beitrag bis Ende 2020:    200 €

Höhere Einmalzahlung:  300 €

Vorteil:                            100 €

Unschlagbarer Vorteil für Auszubildende!

Beispiel Eintritt am 01.05.2020, Monatsbeitrag 3 €

Beitrag bis Ende 2020:     24 €

Höhere Einmalzahlung: 100 €

Vorteil:                             76 €

Steuerliche Absetzbarkeit des Gewerkschaftsbeitrages!
Ein freier Tag für DHV-Mitglieder pro Jahr!
Ein besonderes Willkommensgeschenk für Sie: Ein Tankgutschein im Wert von 20 €!
Rechtsberatung und Rechtsschutz vor Arbeits- und Sozialgerichten!
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CGB Bundesvorstand: Schützt die Beschäftigten

Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern fordert der CGB alle Arbeitgeber auf

  1. auf den Gesundheitsschutz aller Beschäftigten zu achten!
  2. alles Notwendige zu tun, um die Kolleginnen und Kollegen personell zu entlasten!
  3. die Krise nicht als Vorwand zu nutzen, hart erkämpfte tarifliche und betriebliche Regelungen über Bord zu werfen!

Das gilt insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Pflege sowie im Handel! Denn auf diese Bereiche wird es in den kommenden Wochen bei der Bewältigung der Krise besonders ankommen!

Beim Gesundheitsschutz müssen Arbeitgeber:

  • ausreichend Desinfektionsmittel auch für Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellen,
  • weiter Mitarbeiter im Hinblick auf Hygienemaßnahmen unterweisen,
  • stärker Kunden auf Hygienemaßnahmen hinweisen,
  • Arbeitsabläufe auf den Gesundheitsschutz prüfen,
  • Schutz der Mitarbeiter ermöglichen, durch Absperrungen, Fensterscheiben, oder ähnliches, wo immer möglich,
  • Mitarbeiter mit Vorerkrankungen auf anderen, möglichst kontaktarmen Arbeitsplätzen einsetzen,
  • Home-Office-Lösungen ermöglichen, wo immer es möglich ist!

Bei der personellen Entlastung müssen Arbeitgeber:

  • bedenken, dass der Schutz der Sonntagsarbeit nach wie vor gilt und dringend zur Erholung der Mitarbeiter benötigt wird,
  • berücksichtigen, dass wegen der Belastung Pausen mehr als sonst notwendig sind,
  • sich bewusst machen, dass die Kinderbetreuung eine besondere Herausforderung darstellt und für Eltern unkomplizierte Regelungen finden,
  • Notfallpläne aufstellen, um weitere Ausfälle z.B. durch die „normale“ Grippe auch auffangen zu können!

Beim Erhalt der sozialen Errungenschaften müssen Arbeitgeber:

  • sich klar machen, dass unbezahlte Freistellungen für die Mitarbeiter finanziell einfach nicht zu stemmen sind,
  • Kurzarbeit auf das Notwendige und das Sinnvolle beschränken,
  • Versuche, gesetzliche und tarifliche Regelungen zu unterlaufen und so die Solidarität und das Engagement der Mitarbeiter in dieser Krise zu gefährden, sofort zu unterlassen,damit rechnen, dass dieses Spiel mit dem Feuer von den Gewerkschaften konstruktiv, aber kraftvoll verhindert werden wird!

Kostenlose Verpflegung für Personal in Pflegeeinrichtungen usw. in Bayern

Freistaat Bayern Auszug aus dem Bericht zur Kabinettssitzung vom 24.03.2020: 

Kostenfreie Verpflegung für Personal an bayerischen Krankenhäusern, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Anerkennung für großen Einsatz bei der Bewältigung der Corona-Pandemie

Die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie sind enorm. Als Zeichen der Anerkennung unterstützt die Bayerische Staatsregierung deshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Krankenhäuser, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen mit kostenfreier Verpflegung. Damit würdigt Bayern den großen Einsatz aller Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie der Verwaltung. Alle Mitarbeiter vor Ort sollen sich intensiv und mit ganzer Kraft um die Betreuung und Versorgung der Patienten kümmern können.
Die Verpflegungskosten des gesamten bayerischen Krankenhauspersonals während der Arbeit werden ab dem 1. April 2020 vom Freistaat Bayern übernommen. Die Verpflegung wird dabei über die Kantinen der jeweiligen Einrichtungen organisiert. Falls eine Einrichtung keine Verpflegungsmöglichkeit vorhalten kann, übernimmt der Freistaat die Kosten für eine externe Bewirtung etwa durch Catering. Das geschieht so lange, wie die Herausforderung durch das Coronavirus die Kräfte so umfassend in Anspruch nimmt. Die Unterstützung gilt auch in Krankenhäusern sowie Universitätsklinika und Rehabilitationseinrichtungen sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, die derzeit keine Covid-19-Patienten versorgen. Dies gilt auch für alle stationären Einrichtungen einschließlich Privatkliniken mit Zulassung nah § 30 Gewerbeordnung. Die Finanzierung soll aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie erfolgen.
Neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den freiwilligen Hilfsorganisationen stellen Krankenhäuser, Universitätsklinika und Rehabilitationseinrichtungen eine zentrale Säule bei der Bewältigung der Corona-Pandemie dar. Es ist daher von großer Bedeutung, die Arbeitsbedingungen des dortigen Personals von der Chefärztin über den Intensivpfleger bis zum Verwaltungsmitarbeiter optimal zu gestalten.

Link zum vollständigen Bericht:  
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-24-maerz2020/#a-6

DHV begrüßt Ministererklärung zur Zulässigkeit von Betriebsratssitzungen in Form von Videokonferenzen – eine gesetzliche Klarstellung ist weiterhin notwendig!

Die DHV hat sich an die Politik gewandt mit der dringenden Bitte, angesichts der Coronavirus-Pandemie die Zulässigkeit von Betriebsrats- und Personalratssitzungen auch in Form von Videokonferenzen zu regeln. Bislang fehlt eine solche gesetzliche Klarstellung, und es ist umstritten, ob Beschlüsse, die in Videokonferenzen gefasst werden, gültig sind und im Streitfall auch vor den Gerichten Bestand haben.

Angesichts der bundesweiten Kontaktsperre und des dringenden Appells der Politik, zu Hause zu bleiben, ist es den Betriebs- und Personalräten nicht zuzumuten, zum Teil weite Fahrten und damit eine Gefährdung ihrer Gesundheit auf sich zu nehmen, nur um sicherzustellen, dass Betriebs- und Personalratssitzungen ordnungsgemäß stattfinden und Beschlüsse gültig sind!

Die DHV hat daher die Initiative ergriffen und Politiker angeschrieben mit dem Vorschlag einer Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Nach dem DHV-Vorschlag soll in Ausnahmefällen,

wenn eine betriebliche Notlage oder eine bundesländerweite oder bundesweite Notstandssituation Betriebsrats- und Personalratssitzungen unmöglich macht oder eine Teilnahme mit einer Gefährdung von Gesundheit oder Leben verbunden ist, die Durchführung einer Betriebsrats- und Personalratssitzung in Form einer Videokonferenz möglich sein.

Die initiative der DHV ist auf positive politische Reaktionen gestoßen. Der SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hat seine Hoffnung auf eine schnelle Lösung zum Ausdruck gebracht. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer, hat die DHV-Initiative zum Anlass genommen, kurzfristig Gespräche über eine Regelung zur Zulässigkeit von Videokonferenzen zu führen. Auch der CDA-Bundesvorstand befasste sich auf einer Telefonkonferenz am Wochenende mit dem Thema.

Nun liegt eine Minisererklärung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte mit Blick auf Covid-19 vor. Er erklärt:

„Wir sind der Meinung, dass in der aktuellen Lage, wenn beispielsweise die Teilnahme an einer Präsenzsitzung zu Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Betriebsratsmitglieder führt oder wegen behördlicher Anordnungen nicht möglich ist, auch die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz einschließlich online gestützter Anwendungen wie WebEx Meetings oder Skype, zulässig ist. Dies gilt sowohl für die Zuschaltung einzelner Betriebsratsmitglieder als auch eine virtuelle Betriebsratssitzung. Die Beschlüsse, die in einer solchen Sitzung gefasst werden, sind nach unserer Auffassung wirksam.“

Die DHV begrüßt ausdrücklich die Klarstellung des Bundesarbeitsministers. Sie sichert kurzfristig die Zulässigkeit von Videokonferenzen und erspart den Betriebsräten ihre Gesundheit gefährdende Dienstreisen. Dennoch besteht Handlungsbedarf: Eine entsprechende Klarstellung bedarf es auch für die Sitzung von Personalräten. Für zukünftige Notstandsfälle muss es einen sicheren rechtlichen Rahmen geben, der  Videokonferenzen als Ausnahmefall zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebs- und Personalräte zulässt. Das geht nur in Form einer Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes und der Personalvertretungsgesetze und nicht in Form einer Ministererklärung!

Kurzarbeit in Zeiten der Coronavirus-Pandemie: DHV unterstützt Betriebsräte bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen

Das Thema Kurzarbeit zieht immer größere Kreise. Täglich erreichen uns Anfragen von Betriebsräten, die sich Hilfe suchend an uns zum Thema Kurzarbeit wenden.

Wir lassen unsere Mitglieder in schweren Zeiten nicht im Regen stehen!

Die DHV stellt ihren Mitgliedern umfassende Informationen zum Thema Kurzarbeit zur Verfügung. Auch eine Muster-Betriebsvereinbarung haben wir formuliert. Diese senden wir auf Anfrage gerne an unsere Mitglieder.

Alle Beschäftigte, die nähere Informationen und Beratung zum Thema Kurzarbeit wünschen, sind herzlich eingeladen, DHV-Mitglied zu werden und von unserem umfassenden Rechtsberatungsservice zu profitieren! Laden Sie oben rechts den Mitgliedsantrag herunter und schicken ihn ausgefüllt – gerne auch eingescannt per E-Mail – an die DHV-Hauptgeschäftsstelle!

DHV sagt „DANKE!“ an alle Beschäftigten, die in der Corona-Krise in systemrelevanten Berufen arbeiten

Corona hat Deutschland im Griff. Das allgemeine Leben und vor allem das Arbeitsleben kommt immer mehr zum Erliegen. Auf der anderen Seite befinden sich das Gesundheitssystem und die für die Aufrechterhaltung des Lebens in Deutschland notwendige Infrastruktur in einem noch nie dagewesenen Stresstest mit ungewissem Ausgang. Eine Besserung ist in den nächsten Wochen und sehr wahrscheinlich Monaten nicht in Sicht. 

Wir alle müssen uns nun solidarisch und kollegial verhalten. Wir sollten  unsere Kollegen im Gesundheits- und Pflegebereich, in allen Bereichen des Handels, der Banken und der Versicherungen und der öffentlichen Daseinsvorsorge unterstützen. Wir stehen an Eurer Seite auch und besonders in Zeiten der Krise!

  • Die Ärzte und Beschäftigte in den Krankenhäusern, die an vorderster Front den Kampf gegen den Coronavirus führen, Leben retten und selbst Lebensgefahren ausgesetzt sind.
  • Die Beschäftigten im Pflegebereich und in der Altenpflege, die eine angemessene, menschenwürdige Pflege von hilfsbedürftigen Personen auch in dieser historischen Krise gewährleisten.
  • Die Beschäftigten in den Kindergärten, die die Notbetreuung von kleinen Kindern der Beschäftigten, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, sicherstellen. 
  • Die Beschäftigten in den Lägern und in den Geschäften, die tagtäglich gegen Hamsterkäufe ankämpfen und die Versorgung der Bevölkerung mit den Waren des täglichen Bedarfs sicherstellen, die Kassierer/Kassiereinnen, die an der Kasse erhöhten Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind.
  • Die Beschäftigten in den Banken, die die Geldversorgung der Bevölkerung sicherstellen, Menschen und Unternehmen finanzielle Unterstützung in Form von Krediten gewähren.
  • Die Beschäftigten in den Versicherungen, insbesondere in den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, die mit ihrem Arbeitseinsatz dafür sorgen, dass das soziale Netz auch in der schwersten Krise der Nachkriegszeit hält.
  • Die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung, die für das Funktionieren des öffentlichen Lebens sorgen, stellvertretend für alle: Polizei, Müllabfuhr, Bundesagentur für Arbeit 
  • Die Beschäftigten in der Energie- und Trinkwasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung, die dafür sorgen, dass dem wirtschaftlichen Shutdown kein Blackout und Wasser-/Abwasserneotstand folgt.

Die Liste lässt sich noch weiter fortführen. 

Wir möchten allen Arbeitnehmern und Einsatzkräften  und ganz besonders den DHV-Mitgliedern, die in den systemrelevanten Bereichen zum Teil unter Einsatz ihrer Gesundheit und ihres Lebens weiterarbeiten, damit das Leben so normal wie möglich fortgeführt werden kann, einfach Danke sagen!