Stellungnahme Bundesfachgruppe Handel zur Corona-Pandemie

Stellungnahme der Bundesfachgruppe Handel: Lockerungsmaßnahmen benachteiligen größere Einzelhandelsgeschäfte und verschärfen die Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze

Die von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten beschlossenen Maßnahmen zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen stellen eine kaum nachvollziehbare Benachteiligung größerer Einzelhandelsgeschäfte dar, die zu einer weiteren Verschärfung der ohnehin großen Gefahr des Verlustes zahlreicher Arbeitsplätze führt.

Es stellen sich Fragen, auf die es keine befriedigenden Antworten gibt:

  • Warum dürfen Buchhandlungen unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen, während Kaufhäuser, die neben Bücher andere Waren anbieten, auf max. 800 m2 Verkaufsfläche beschränkt sind?
  • Warum dürfen Baumärkte und Gartencenter unabhängig von ihrer Größe öffnen, während Elektronikfachmärkte, die mit ihrem Sortiment gerade in Zeiten des Homeoffices und der verstärkten Elektroniknutzung zu Hause ebenfalls Systemrelevanz haben dürften, auf 800 m2 begrenzt sind?
  • Warum dürfen in Einkaufszentren Geschäfte mit weniger als 800 m2 Verkaufsfläche und Buchhandlungen, Fahrradläden und Supermärkte unabhängig von ihrer Größe öffnen, während andere größere Geschäfte dies nicht tun dürfen? Diese Beschränkung dürfte wenig dazu geeignet sein, die Zahl der Besucher, die sich im Aufenthaltsbereich der Einkaufszentren bewegen, im Sinne des Infektionsschutzes wesentlich zu verringern.

Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind in dieser Hinsicht zu kritisieren. Es wäre nachvollziehbarer und für den Einzelhandel akzeptabler gewesen, als Maßstab für die Öffnung der Geschäfte und Einkaufszentren eine maximal zulässige Zahl von im Geschäft oder im Einkaufszentrum anwesenden Kunden auf die Quadratmeter Verkaufsfläche festzulegen, z.B. pro 5 m2 ein Kunde. Die Geschäfte und Einkaufszentren hätten zur Einhaltung von strikten Kontrollen als Voraussetzung für die Öffnung verpflichtet werden können. Stattdessen verschärft der Beschluss von Bund und Ländern weiter die Existenzkrise insbesondere bei größeren Einzelhandelsunternehmen. Damit stehen weiterhin viele Arbeitsplätze auf dem Spiel, und Beschäftigte, die bei einer Öffnung gebraucht würden, bleiben weiterhin in Kurzarbeit mit einem wesentlich niedrigeren Kurzarbeitergeld.

Im Hinblick auf den Einzelhandel stellen die Beschlüsse zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen einen großen Wermutstropfen in einem Maßnahmenpaket dar, dessen andere Bestandteile ausdrücklich als notwendige und geeignete Abwägung zwischen der weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie und des Wiederanfahrens des öffentlichen und Wirtschaftslebens in Deutschland zu begrüßen sind.  Die Bundesfachgruppe Handel erkennt insbesondere die Notwendigkeit und die Bemühungen von Bund und Ländern an, weiterhin die Begegnungen im öffentlichen Raum möglichst niedrig dosiert zu halten und insbesondere eine übermäßige Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs zu vermeiden. Die Bundesbürger sind weiterhin aufgefordert, in den nächsten Wochen nur die nötigsten Besorgungen zu verrichten und weitgehend auf die Nutzung von Bussen und Bahnen zu verzichten! Andernfalls ist eine umgehende Rückkehr zu den bisher geltenden strikten Maßnahmen zur Schließung aller für den täglichen Bedarf nicht notwendigen Geschäfte unbedingt geboten!

CGB-Landesverband Bremen: Politik riskiert Wirtschaftscrash und Massenarbeitslosigkeit

Vor dem Hintergrund der Handlungsempfehlungen der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zeigt sich der CGB enttäuscht von den minimalen Lockerungen der zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen, auf die sich gestern die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder verständigt hat.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Statt eines konkreten Zeitplans für die Rückkehr zur Normalität haben sich die Regierungschefs lediglich auf einige kosmetische Lockerungen für den Einzelhandel verständigt, die für die Wirtschaft keine nennenswerten Erleichterungen bringen, wie auch der Präsident des Kieler Weltwirtschaftsinstituts betont. Die Regierungschefs nehmen es damit bewusst in Kauf, dass es über die Corona-Krise in Deutschland zu einem Wirtschaftscrash und Massenarbeitslosigkeit kommt. Die Erleichterungen bei Kurzarbeitergeld und das Sozialschutzpaket der Bundesregierung sowie die entsprechenden Landesprogramme bieten nur Überbrückungshilfen, keine Existenzsicherung.“

Gefahren sieht der CGB insbesondere für die mittelständischen Betriebe, die in Deutschland 60 Prozent aller Arbeitsplätze und 80 Prozent aller Ausbildungsplätze bereitstellen. Nach einer Umfrage des Bundesverband mittelständischer Wirtschaft – Unternehmerverband Deutschland e.V. (BVMG), veröffentlicht am 16. April auf der Internetseite des Verbandes, steht jedes zweite mittelständische Unternehmen vor dem Aus, wenn der Shutdown der Wirtschaft noch weitere vier Wochen anhält. Soweit darf es nicht kommen.

Rudolph: „Die Leopoldina hat in ihrer Stellungnahme zu Recht darauf hingewiesen, dass bei der Abwägung der Perspektiven der zur Eindämmung der Corona-Pandemie möglichen Maßnahmen nicht nur gesundheitliche Aspekte, sondern auch die Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft zu berücksichtigen sind. Es wird Zeit, dass die Politik endlich dementsprechend handelt.“

Der CGB hat bereits in seiner Pressemitteilung vom 8. April mehr Augenmaß und Differenzierungen bei Verboten und Geboten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gefordert. Er bekräftigt heute diese Forderung. Entscheidend sind Maßnahmen, mit denen das Risiko von Neuinfektionen minimiert wird, also insbesondere Hygienevorschriften und Abstandsgebote. Massenveranstaltungen bleiben daher zu Recht verboten. Aber warum dürfen sich in einer Aldi-Fiale 40 Kunden gleichzeitig aufhalten, während Besuche von Gaststätten, in denen insbesondere im Bereich der Außengastronomie Sicherheitsabstände leicht organisieren und kontrollieren lassen weiterhin verboten bleiben?
Warum dürfen ab Montag nur Einzelhandelsgeschäfte bis 800 m2 wieder öffnen, wo sich doch gerade in größeren Geschäften Abstandsgebote viel leichter realisieren und durchsetzen lassen als in kleinen Geschäften?
Warum bedarf es für Städte wie Bremerhaven, mit einer seit mehr als einer Wochen stagnierenden Zahl von 26 Corona-Infizierten, von denen bereits 18 genesen sind, weiterhin derselben Einschränkungen und Verbote wie für Aachen und Region mit 1557 Infizierten (280 pro 100.000 Einwohner) oder Rosenheim mit 1609 Infizierten (616 pro 100.000 Einwohner)?

Der CGB erwartet von den politisch Verantwortlichen, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und sich nicht hinter parteiübergreifenden Gemeinschaftsentscheidungen verstecken.

CGB: Mit uns keine Einschränkung der Betriebsrats- und Arbeitnehmerrechte!

CGB: Mit uns keine Einschränkung der Betriebsrats- und Arbeitnehmerrechte!

Die wirtschaftlichen und menschlichen Auswirkungen der Coronakrise haben Deutschland fest im Griff. Unternehmen laufen Gefahr, massive Verluste zu erleiden, und viele der Beschäftigten sind in Kurzarbeit. Für viele Stimmen aus der Wirtschaft und aus wirtschaftsnahen Kreisen scheint daher die Gelegenheit günstig, alte Forderungen nach Einschränkung und Reduzierung von Arbeitnehmerrechten, Arbeitnehmerschutzrechten und der Betriebsverfassung in neuem Gewand zu präsentieren. Es besteht zumindest die Hoffnung, dass die Forderungen in dieser Zeit auf fruchtbaren Boden fallen.

Für uns christliche Gewerkschaften ist aber klar, eine Einschränkung von jahrzehntelang erkämpften Arbeitnehmerrechten darf es nicht geben. Der Bundesvorsitzende des CGB, Adalbert Ewen formuliert es klar:

„Arbeitnehmerschutzgesetze, etwa im Arbeitszeitgesetz und im Kündigungsschutzgesetz und die Betriebsverfassung mit ihrer über Jahrzehnte bewährten Mitbestimmung, sind die Grundpfeiler unserer Arbeitswelt in Deutschland. Sie unterscheiden uns von anderen Ländern und geben höchstmöglichen Schutz bei adäquater Belastung der Arbeitgeber. Es gibt auch in Krisenzeiten keinen Grund, dies anders zu handhaben. Es ist völlig ausreichend, wenn die Legitimierung für Videokonferenzen zur Beschlussfassung in Krisenzeiten in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen wird.“

Damit erteilt der CGB Bundesvorsitzende Forderungen nach Lockerungen im Arbeitsrecht eine klare Absage und stellt klar:

„Mit uns wird es ein Aufweichen der Arbeitnehmerrechte nicht geben. Corona rechtfertigt nicht alles!“

DRK Rettungsdienst Parchim-Ludwigslust gGmbH und Ludwigslust – Parchimer Rettungsgienst gGmbH Tarifabschluss zum 01.01.2020 rückwirkend

Nach langen und harten Verhandlungen ist es gemeinsam gelungen, die bestehenden Tarifverträge komplett zu überarbeiten. Sowohl Manteltarifvertrag als auch Entgelttarifvertrag liegen jetzt in neuer Form vor.

Die wichtigsten Eckdaten, die auf Forderung der Tarifkommission durchgesetzt werden konnten:

·    Entgeltsteigerung gekoppelt an den TVöD
·    Genereller Urlaubsanspruch von 30 Tagen – keine Staffelung mehr
·    Anerkennung von Rüstzeiten durch zusätzliche Urlaubstage
·    Erhöhung der Funktionszulagen
·    Weihnachtsgeld bleibt
·    Krankengeldzuschuss bis zur Höhe von 200,00 € bei Langzeiterkrankung
·    jährliche Einmalzahlung i. H. v. 350,00 € für DHV-Mitglieder
·    Laufzeit bis zum 31.12.2020

Für Euch verhandelten: Nadine Radtke, Tino Klockmann, Robert Stunek, Christoph Baudisch, Carsten Eberhardt und Silke Schönherr-Wagner

DRK Rettungsdienst Parchim-Ludwigslust gGmbH und Ludwigslust – Parchimer Rettungsgienst gGmbH Tarifabschluss zum 01.01.2020 rückwirkend

Nach langen und harten Verhandlungen ist es gemeinsam gelungen, die bestehenden Tarifverträge komplett zu überarbeiten. Sowohl Manteltarifvertrag als auch Entgelttarifvertrag liegen jetzt in neuer Form vor.

Die wichtigsten Eckdaten, die auf Forderung der Tarifkommission durchgesetzt werden konnten:

·    Entgeltsteigerung gekoppelt an den TVöD
·    Genereller Urlaubsanspruch von 30 Tagen – keine Staffelung mehr
·    Anerkennung von Rüstzeiten durch zusätzliche Urlaubstage
·    Erhöhung der Funktionszulagen
·    Weihnachtsgeld bleibt
·    Krankengeldzuschuss bis zur Höhe von 200,00 € bei Langzeiterkrankung
·    jährliche Einmalzahlung i. H. v. 350,00 € für DHV-Mitglieder
·    Laufzeit bis zum 31.12.2020

Für Euch verhandelten: Nadine Radtke, Tino Klockmann, Robert Stunek, Christoph Baudisch, Carsten Eberhardt und Silke Schönherr-Wagner

NRW neue Geschftsrume 2

Die neue Landesgeschäftsstelle in Nordrhein-Westfalen

Die neue DHV-Landesgeschäftsstelle des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen sowie das DHV-Bildungswerk e.V. Bildungsstätte Nordrhein-Westfalen finden Sie zukünftig in der Königstr. 72 in 47051 Duisburg. Unsere neuen Büros befinden sich am Anfang der Fußgängerzone und sind ca. 3 Gehminuten vom Duisburger Hauptbahnhof entfernt. Die Parkhäuser in fußläufiger Umgebung dürften Mitgliedern und Gästen die problemlose Anreise mit dem Auto ermöglichen.

Die neue Geschäftsstelle in der vierten Etage hat neben den obligatorischen Büros für Geschäftsführer und Sekretariat auch ein Lager, ein Archiv und eine Kaffeeküche. Darüber hinaus bieten die neuen Räumlichkeiten mit einem großen Schulungsraum und einem kleinen Schulungs- bzw. Verhandlungsraum die Möglichkeit, die gewerkschaftliche und bildungspolitische Arbeit zu verbessern und auszuweiten.

Die beigefügten Bilder sollen einen Eindruck vermitteln.

Sie finden auch ein kurzes Video mit einem kleinen Durchgang in der neuen Geschäftsstelle auf unserem Instagram Account (dhvnrw).

Es bleibt noch zu sagen, dass der Umzug am 18.03.2020 an sich relativ problemlos, trotz aufziehender Corona-Krise, verlief und wir die neuen Räume nun mit neuem gewerkschaftlichem Leben füllen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 NRW neue Geschftsrume 2

 NRW neue Geschftsrume 3

 

 

CGB unterstützt Forderung des Ethik-Rates

NACH OFFENER DEBATTE / ZEITPLAN FÜR SCHRITTWEISE RÜCKKEHR ZUR NORMALITÄT ERFORDERLICH

Die christlichen Gewerkschaften fordern einen Zeitplan für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität nach dem sich abzeichnenden Höhepunkt der Corona-Pandemie in Deutschland. Sie unterstützen die Forderung des Deutschen Ethik-Rates nach einer offenen Debatte über schrittweise Lockerungen der zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Maßnahmen.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Der Vorsitzende des Ethik-Rates, Prof. Dr. Dabrock, hat zurecht darauf hingewiesen, dass bei aller Sorge um den Gesundheitsschutz mögliche Schäden durch die derzeitigen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens nicht aus dem Blick geraten dürfen. Bereits jetzt sind die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in Deutschland weitaus gravierender als die medizinischen. Wenn auch das Robert-Koch-Institut anfangs die Gefahren für Deutschland durch das Corona-Virus falsch eingeschätzt hat, so hat es doch Recht behalten mit der Aussage, dass die Mortalitätsrate bei Corona deutlich niedriger liegt als bei Sars. Bei der Sars-Epedemie 2002/2003 lag die Sterblichkeitsrate bei 10 Prozent, beim Corona-Virus in Deutschland aktuell bei 1,75 Prozent lt. Statista. Damit dies so bleibt und auch die Zahl der Neu-Infektionen weiter eingedämmt wird, bedarf es sicherlich weiterhin deutlicher Einschränkungen der Reise- und Versammlungsfreiheit, aber mit mehr Augenmaß und Differenzierungen.

Warum dürfen sich in Supermärkten eine nicht festgelegte Zahl von Kunden aufhalten, während in Kirchen, in denen sich die Einhaltung von Abstandsgeboten relativ einfach organisieren lässt, keine Gottesdienstes stattfinden dürfen?

Warum dürfen Bau- und Supermärkte Blumen und Pflanzen verkaufen, während Blumengeschäfte geschlossen bleiben müssen?

Warum sind Spaziergänge in kleinen Parks möglich, während weite Strände gesperrt bleiben?

Warum bedarf es für Städte wie Wilhelmshaven und Emden mit 11 bzw. 12 Corona-Infizierten (Stand 7.4.) der selben Einschränkungen von Grundrechten wie für Großstädte wie Köln, mit 1738 Infizierten?

Die Beispiele für Ungereimtheiten ließe sich fortsetzen. Es wird Zeit, dass die politisch Verantwortlichen wieder ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und ihre Entscheidungen nicht länger nur auf die Empfehlungen von Virologen stützen.“

Der CGB verweist darauf, dass die Existenz vieler Arbeitnehmer wie Betriebe von einer baldigen Rückkehr zur Normalität abhängt. Die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld und das Sozialschutzpakte der Bundesregierung sowie die entsprechenden Programme der Länder bieten nur Überbrückungshilfen. Betriebe wie Beschäftigte benötigen daher schnellstmöglich Planungsgrundlagen für ihre weitere Zukunft, wie sie der österreichische Bundeskanzler für sein Land bereits verkündet hat. Die Gefahr, dass sich vielleicht nicht alles so (schnell) realisieren lässt, wie in Aussicht gestellt, muss dabei in Kauf genommen werden.

Peter Rudolph: „Für viele Beschäftigte aus Branchen und Gewerben mit niedrigem Lohnniveau wie dem Einzelhandel, der Gastronomie oder dem Friseurhandwerk reicht das Kurzarbeitergeld nicht zur Existenzsicherung, so dass sie zusätzlich auf Erspartes zurückgreifen müssen oder ergänzender staatlicher Hilfen bedürfen. Sie bedürfen dringend der Planungsperspektiven für ihre wirtschaftliche Existenz. Ähnlich geht es vielen Kleinunternehmen, insbesondere in Branchen, in denen verlorene Umsätze nicht ausgeglichen werden können.

Aktuellen Handlungsbedarf sieht der CGB auch im Bereich der häuslichen Pflege. Rund 300.000 Pflegebedürftige werden in Deutschland durch ausländische Pflegekräfte betreut. Rudolph: „Wir sind dringend auf diese Kräfte angewiesen und müssen alles tun, um sie im Land zu halten. Sie müssen als „systemrelevant“ eingestuft werden und bedürfen erleichterter Reisebedingungen.“

CGB unterstützt Forderung des Ethik-Rates

NACH OFFENER DEBATTE / ZEITPLAN FÜR SCHRITTWEISE RÜCKKEHR ZUR NORMALITÄT ERFORDERLICH

Die christlichen Gewerkschaften fordern einen Zeitplan für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität nach dem sich abzeichnenden Höhepunkt der Corona-Pandemie in Deutschland. Sie unterstützen die Forderung des Deutschen Ethik-Rates nach einer offenen Debatte über schrittweise Lockerungen der zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Maßnahmen.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Der Vorsitzende des Ethik-Rates, Prof. Dr. Dabrock, hat zurecht darauf hingewiesen, dass bei aller Sorge um den Gesundheitsschutz mögliche Schäden durch die derzeitigen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens nicht aus dem Blick geraten dürfen. Bereits jetzt sind die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in Deutschland weitaus gravierender als die medizinischen. Wenn auch das Robert-Koch-Institut anfangs die Gefahren für Deutschland durch das Corona-Virus falsch eingeschätzt hat, so hat es doch Recht behalten mit der Aussage, dass die Mortalitätsrate bei Corona deutlich niedriger liegt als bei Sars. Bei der Sars-Epedemie 2002/2003 lag die Sterblichkeitsrate bei 10 Prozent, beim Corona-Virus in Deutschland aktuell bei 1,75 Prozent lt. Statista. Damit dies so bleibt und auch die Zahl der Neu-Infektionen weiter eingedämmt wird, bedarf es sicherlich weiterhin deutlicher Einschränkungen der Reise- und Versammlungsfreiheit, aber mit mehr Augenmaß und Differenzierungen.

Warum dürfen sich in Supermärkten eine nicht festgelegte Zahl von Kunden aufhalten, während in Kirchen, in denen sich die Einhaltung von Abstandsgeboten relativ einfach organisieren lässt, keine Gottesdienstes stattfinden dürfen?

Warum dürfen Bau- und Supermärkte Blumen und Pflanzen verkaufen, während Blumengeschäfte geschlossen bleiben müssen?

Warum sind Spaziergänge in kleinen Parks möglich, während weite Strände gesperrt bleiben?

Warum bedarf es für Städte wie Wilhelmshaven und Emden mit 11 bzw. 12 Corona-Infizierten (Stand 7.4.) der selben Einschränkungen von Grundrechten wie für Großstädte wie Köln, mit 1738 Infizierten?

Die Beispiele für Ungereimtheiten ließe sich fortsetzen. Es wird Zeit, dass die politisch Verantwortlichen wieder ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und ihre Entscheidungen nicht länger nur auf die Empfehlungen von Virologen stützen.“

Der CGB verweist darauf, dass die Existenz vieler Arbeitnehmer wie Betriebe von einer baldigen Rückkehr zur Normalität abhängt. Die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld und das Sozialschutzpakte der Bundesregierung sowie die entsprechenden Programme der Länder bieten nur Überbrückungshilfen. Betriebe wie Beschäftigte benötigen daher schnellstmöglich Planungsgrundlagen für ihre weitere Zukunft, wie sie der österreichische Bundeskanzler für sein Land bereits verkündet hat. Die Gefahr, dass sich vielleicht nicht alles so (schnell) realisieren lässt, wie in Aussicht gestellt, muss dabei in Kauf genommen werden.

Peter Rudolph: „Für viele Beschäftigte aus Branchen und Gewerben mit niedrigem Lohnniveau wie dem Einzelhandel, der Gastronomie oder dem Friseurhandwerk reicht das Kurzarbeitergeld nicht zur Existenzsicherung, so dass sie zusätzlich auf Erspartes zurückgreifen müssen oder ergänzender staatlicher Hilfen bedürfen. Sie bedürfen dringend der Planungsperspektiven für ihre wirtschaftliche Existenz. Ähnlich geht es vielen Kleinunternehmen, insbesondere in Branchen, in denen verlorene Umsätze nicht ausgeglichen werden können.

Aktuellen Handlungsbedarf sieht der CGB auch im Bereich der häuslichen Pflege. Rund 300.000 Pflegebedürftige werden in Deutschland durch ausländische Pflegekräfte betreut. Rudolph: „Wir sind dringend auf diese Kräfte angewiesen und müssen alles tun, um sie im Land zu halten. Sie müssen als „systemrelevant“ eingestuft werden und bedürfen erleichterter Reisebedingungen.“

Absage der traditionellen 1. Mai Veranstaltung des CGB-Saar

Liebe Mitglieder des DHV-Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar,

leider bleibt uns nichts Anderes übrig, als Euch mitzuteilen, dass wir für dieses Jahr unsere gemeinsame CGB-Veranstaltung zum 1. Mai absagen müssen.

Wir hatten uns schon sehr darauf gefreut, uns mit Euch dieses Jahr in Püttlingen zu treffen. Hier hatten wir geplant, neben den traditionellen Reden zum Tag der Arbeit und unserem gemütlichen Beisammensein samt Mittagessen, mit Euch eine kleine Wanderung inklusive Besichtigung der Burg Köllerbach und der Martinskirche zu unternehmen.

Obwohl unsere Zusammenkunft schon organisiert war, ist angesichts der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus, an eine Durchführung nicht zu denken. In dieser Situation müssen wir unseren Teil zum Schutze aller beitragen. Somit wird das Jahr 2020 das erste Jahr seit dem Bestehen des CGB-Saar sein, an dem die Einzelgewerkschaften auf die Durchführung einer gemeinsamen Veranstaltung verzichten.

Wir hoffen auf euer Verständnis und sind uns sicher, dass es im Interesse aller Mitglieder und Mitarbeiter liegt, zu aller erst unsere Gesundheit zu schützen.

Wir wünschen den Mitgliedern aller Einzelgewerkschaften alles Gute, achtet auf Euer Wohlergehen und passt auf Euch auf, damit wir uns bald wieder gemeinsam treffen, austauschen und auch feiern können.

Mit freundlichen Grüßen und bleibt alle gesund

Lukas Menzel
Geschäftsführer DHV-Rheinland-Pfalz/Saar

Gesundheit und soziale Dienste – Information der Bundesfachgruppe

Am 05. und 06. März 2020 trafen sich die Mitglieder der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste in Leipzig zu ihrer regelmäßigen Tagung.

Die DHV Bundesfachgruppe befürwortet das Pilotprojekt „Praxisintegrierte Ausbildung Erzieher/in (PIA)“ und würde sich wünschen, dass das Projekt bundesweit Anwendung findet. Ziel ist es, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen und gleichzeitig weitere Zielgruppen für die Erzieher/-innen-Ausbildung zu gewinnen.

Die Mitglieder der Bundesfachgruppe diskutieren das Konzept „Konzertierte Aktion Pflege“ (siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege.html) und kritisieren in diesem Zusammenhang, dass die Voraussetzungen für dieses Gesetz nicht gegeben sind und fordern: bundeseinheitliche Pflegeschlüssel sowie keine Zusatzbelastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Ein weiterer Punkt in der Diskussion ist der unzureichende Ausbau der Digitalisierung und der Vernetzung der einzelnen Bereiche.

Darüber hinaus besteht Handlungsbedarf in der interdisziplinären Zusammenarbeit.

Hintergrund: Die Mitglieder der Bundesfachgruppe kommen aus den Bereichen Rettungswesen, Erziehung und Pflege. Die Bundesfachgruppe ist bundesweit organisiert. Sie beschäftigt sich originär mit der Tarifpolitik, den Rahmenbedingungen und den Herausforderungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie erarbeitet Forderungs- und Positionspapiere.