DHV AUCH WEITERHIN IN DEN GREMIEN DER ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN VERTRETEN

Die DHV hat sich mit den DGB-Gewerkschaften auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die am 17.11.2020 stattfindende Wahl zur Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer geeinigt. Da insgesamt nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen wurden, als zu wählen sind, gelten alle Vorgeschlagenen bereits jetzt als gewählt, wie der Wahlausschuss der Kammer am 12. März 2020 festgestellt hat. Eine Wahlhandlung findet damit am 17.11.2020 nicht statt.
Es steht damit bereits jetzt fest, dass die DHV in der Amtsperiode 2021 bis 2026 der Kammer-Vollversammlung durch Torsten Meyer vertreten werden wird, der bei der DAK-Gesundheit in Bremen beschäftigt ist. Er folgt auf Peter Rudolph, der aus Altersgründen nicht wieder kandidiert hat, nachdem er die laufende Sitzungsperiode bereits als Alterspräsident eröffnen durfte.
Vertreten wird Kollege Meyer durch Arthur Zajonc von der CGM sowie vom DHV-Kollegen Michael Hustadt, Betriebsrat bei Hellmann Worldwide Logistics und langjähriger ehrenamtlicher Arbeitsrichter.
Neben der Vollversammlung wird die DHV auch weiterhin Sitz und Stimme in allen Kammerausschüssen haben. Wer hier die DHV vertreten wird, steht jedoch noch nicht fest, da über die Einrichtung und Größe der Ausschüsse die neue Vollversammlung zu befinden hat.

DHV AUCH WEITERHIN IN DEN GREMIEN DER ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN VERTRETEN

Die DHV hat sich mit den DGB-Gewerkschaften auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die am 17.11.2020 stattfindende Wahl zur Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer geeinigt. Da insgesamt nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen wurden, als zu wählen sind, gelten alle Vorgeschlagenen bereits jetzt als gewählt, wie der Wahlausschuss der Kammer am 12. März 2020 festgestellt hat. Eine Wahlhandlung findet damit am 17.11.2020 nicht statt.
Es steht damit bereits jetzt fest, dass die DHV in der Amtsperiode 2021 bis 2026 der Kammer-Vollversammlung durch Torsten Meyer vertreten werden wird, der bei der DAK-Gesundheit in Bremen beschäftigt ist. Er folgt auf Peter Rudolph, der aus Altersgründen nicht wieder kandidiert hat, nachdem er die laufende Sitzungsperiode bereits als Alterspräsident eröffnen durfte.
Vertreten wird Kollege Meyer durch Arthur Zajonc von der CGM sowie vom DHV-Kollegen Michael Hustadt, Betriebsrat bei Hellmann Worldwide Logistics und langjähriger ehrenamtlicher Arbeitsrichter.
Neben der Vollversammlung wird die DHV auch weiterhin Sitz und Stimme in allen Kammerausschüssen haben. Wer hier die DHV vertreten wird, steht jedoch noch nicht fest, da über die Einrichtung und Größe der Ausschüsse die neue Vollversammlung zu befinden hat.

CGB Maiaufruf 2020

„Für die Zukunft unserer Gesellschaft – CGB!“

Unsere insgesamt heile Arbeitswelt, unser gewohntes Leben, unser gewohntes Miteinander und unsere Lebensumstände haben sich seit Anfang des Jahres auf eine Art und Weise verändert, wie wir es wohl nie für möglich gehalten hätten. Zum Jahreswechsel hätte noch niemand gedacht wie fragil unsere so produkt- und dienstleistungsorientierte Wirtschaftsordnung wirklich ist. Die Finanzkrise vor rund zehn Jahren war wieder verdrängt und die Verantwortlichen machten so weiter wie vorher. Kritische und warnende Stimmen verhallten ungehört.

Über die Zeit wurden im Zuge der Globalisierung und Digitalisierung immer mehr ganze Produktionslinien von dringend im Inland benötigten Produkten aus Kostengründen ins Ausland verlagert. Damit ging schleichend und unspektakulär über die Zeit eine hohe Anzahl von Arbeitsplätzen verloren. Natürlich kamen neue Arbeitsplätze dazu, aber das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Wegfall kaum eins zu eins ausgeglichen werden konnte.

Ein zunächst unterschätztes Virus, obwohl es nach bisherigem Kenntnisstand bei mehr als 80 Prozent der Erkrankten ohne schwere Krankheitssymptome verläuft, schafft es, die Wirtschaft in Deutschland und der Welt annähernd zum Stillstand zu bringen. Dazu kommt ein stellenweise fragwürdiger Medienhype, der die Ängste der Menschen mehr anheizt, als beruhigt. „Experten“ propagieren je nach Gusto entweder das Ende der Zivilisation oder sehen völlig unnötige politische Maßnahmen als Mittel, um die Freiheitsrechte der Menschen zu beschneiden. Ohne diesen Hype wäre wohl die „Klopapierkrise“ verhindert worden.

Deswegen an dieser Stelle ein großes Lob und Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen, die solidarisch zusammenstehen und alles dafür tun, dass die Versorgung der Menschen, das Gesundheitswesen und all die vielen anderen notwendigen Dinge trotz Krise weiter funktionieren.

Fakt ist definitiv, dass wir auch diese Krise überwinden werden. Fraglich ist aber, in welcher Gesellschaft wir nach dieser Krise leben werden, denn eins dürfte klar sein: Ein simples Zurück zum vorherigen Leben wird es nicht geben können. Wir alle werden umdenken müssen, und dadurch entstehen vor allem Chancen für die Wirtschaft und die Beschäftigten.

Die aktuelle Krise zeigt, dass unser Gesundheitswesen zwar um einiges besser ist als in anderen Ländern, aber immer noch nicht ausreichend für derartige Notfälle. Sie zeigt, wie schnell in der Pflege nichts mehr geht, und sie zeigt vor allem, wie problematisch es ist, wenn im eigenen Land wesentliche Dinge nicht mehr selbst produziert werden, sondern aus dem Ausland kommen oder eben gerade nicht mehr kommen. Die Krise zeigt aber auch, wie viel Luft im Wertpapierhandel tatsächlich ist, wenn Kurse auf ein Normalmaß zurückfallen. In dieser Situation entstehen aber auch die Chancen für die Beschäftigten und die Wirtschaft in unserem Land.

Vernünftigerweise werden die Unternehmen wieder verstärkt im Inland produzieren, was sich positiv auf die Arbeitsmarktsituation auswirken wird. Es zeigt sich aktuell recht deutlich, dass es nicht nur Vorteile hat, wenn Produktion und Dienstleistungen sehr stark auf den Export gerichtet ist, was zwangsläufig zu Lasten der Binnennachfrage gehen muss. Inländisch produzierte Waren und Dienstleistungen mögen in den Personalkosten teurer sein, aber sie haben kürzere Wege und sind schnell, respektive überhaupt verfügbar, wenn es darauf ankommt.

Vernünftigerweise wird man das Gesundheitswesen besser ausstatten, sowohl mit Material aber vor allem mit Personal. Dazu dürfen die Bekundungen, dass der Beruf attraktiver werden muss, eben keine bloßen Worthülsen bleiben, wie es über die letzten Jahre der Fall war. Wie wichtig ein funktionierendes und vor allem ausreichend ausgestattetes Gesundheits- und Pflegewesen ist, zeigt sich an den Negativbeispielen etwa in Großbritannien.

Vernünftigerweise stellt man die öffentliche Daseinsvorsorge auf dem Prüfstand. Ziel ist die nachhaltige Sicherung der Versorgung der Bevölkerung zu jeder Zeit – und nicht nur in Krisenzeiten – mit den elementaren Grundbedürfnissen wie Wasser, Energie, Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittel und menschenwürdigen Wohn- und Lebensraum. Wenn nötig, sind privatisierte Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge zurück in die öffentliche Hand zu führen. Private Träger, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge verrichten, müssen einer strikten Gemeinwohlbindung unterliegen.

Vernünftigerweise orientiert sich gewerkschaftliche Tarifpolitik in Krisenzeiten an dem Erhalt der Arbeitsplätze, wie es etwa aktuell in der Metall- und Elektroindustrie der Fall ist. Ein wesentlicher Faktor, der aber schon immer in unserem Fokus als christliche Gewerkschaften stand.

Die Gesellschaft gestaltet sich um, diese Krise beschleunigt den Vorgang lediglich. Die Rolle der Gewerkschaften, und vor allem die der christlichen Gewerkschaften, mit ihren traditionellen, auf den Menschen fokussierten Werten, werden in Zukunft wichtiger sein denn je. Es wird unsere Aufgabe sein, die Zukunft des Arbeitslebens im Hinblick auf die Entwicklung und Verbesserung der Situation der Beschäftigten mit zu gestalten. Durch gute und vorausschauende Tarifarbeit genauso wie durch die betriebliche Arbeit vor Ort mit der kompetenten Unterstützung unserer Betriebsräte.

Wir sind als christliche Gewerkschaften für die kommenden Aufgaben gut aufgestellt. Unsere Stärke war und ist unsere Einigkeit und unsere gemeinsamen Wertvorstellungen in der christlichen Soziallehre. Lasst uns gemeinsam die neuen Herausforderungen annehmen und bewältigen!

Tarifinformation Privates Versicherungsgewerbe Hintergrundinformationen zum Tarifvertrag Kurzarbeit

Mittlerweile haben alle drei Gewerkschaften den Tarifvertrag (TV) zur Kurzarbeit für die private Versicherungswirtschaft abgeschlossen.

Folgende Hintergrundinformationen hierzu:

  • Was bedeutet Kurzarbeit?
    Infolge Kurzarbeit kann (nur) vorübergehend die mit dem Beschäftigten vereinbarte Arbeitszeit anteilig oder vollständig reduziert werden. Dies erfordert die Zustimmung des Beschäftigten. Sie kann im Arbeitsvertrag bereits vereinbart worden sein oder sich z.B. aus einem TV ergeben. In der Versicherungswirtschaft sieht § 11 Ziffer 1 Abs. 5 Manteltarifvertrag (MTV) die einseitige Reduzierung der Arbeitszeit von 38 Wochenstunden auf bis zu 30 Wochenstunden vor. Die Regelung ist über 24 Jahre alt.
    Durch den im April 2020 abgeschlossenen Tarifvertrag (TV) kann jetzt darüber hinaus die Arbeitszeit bis auf „Null“ abgesenkt werden.
  • Kurzarbeit Null wird es selten in einem Versicherungsunternehmen geben
    Dafür sprechen zwei Gründe:
    Im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe bricht die Einnahmenseite bei den Versicherungen nicht komplett weg, weil die Versicherungsnehmer ihre Beiträge überwiegend zahlen werden. Es wird weiterhin Arbeitsbedarf in unterschiedlichem Umfang anfallen.
    Freilich wird es Einbußen im Neugeschäft geben. Das alleine rechtfertigt aber nicht unbedingt Kurzarbeit einzuführen und somit erfolgreich Kurzarbeitergeld beantragen zu können.
    Kurzarbeitergeld kann nämlich nur der Arbeitgeber beantragen, in dessen Betrieb mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
    Außerdem müssen grundsätzlich zunächst Überstunden und Arbeitszeitguthaben abgebaut werden.
  • Ohne Zustimmung der Betriebsräte keine Kurzarbeit
    Nach dem TV kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nur einführen, wenn er zuvor die Einzelheiten mit dem Betriebsrat (BR) in einer Betriebsvereinbarung geregelt hat. Die Zustimmung des BR kann nicht erzwungen werden. Der BR kann auch bessere Konditionen vereinbaren als im TV bestimmt.
  • Schwachpunkte des TV Kurzarbeit
    Nach § 2 des TV ist ein Nettogehalt (einschließlich Kurzarbeitergeld) von 90% garantiert. Für bestimmte Personengruppen liegt es sogar bei 95%. Nach der Auffassung des Arbeitgeberverbandes ist bei der Berechnung des Nettoeinkommens aber nur der Tariflohn maßgeblich. Darüber hinaus gehende Gehaltsbestandteile wie freiwillige Zulagen fallen ebenso wenig darunter wie AT- oder ÜT-Gehälter. Die BR`s haben die Möglichkeit hier bessere Regelungen zu vereinbaren.
    Dies gilt in gleicher Weise für die Höhe der Aufstockungssätze. So können bis zu 100% des Nettogehaltes vereinbart und vom BR auch mit guten Gründen gefordert werden. Denn im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe verfügen die Versicherer über eine stabile Einnahmenseite.

Gerade in Krisenzeiten zeigt sich der Wert einer Gewerkschaftsmitgliedschaft: Sichern Sie sich Tarifschutz und Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz für maximal 25 € im Monat!

Für Sie verhandeln:

Peter Abend, Gothaer Krankenversicherung AG, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
Martin Adam, Hallesche Krankenversicherung AG
Nicolé Benzinger-Henzler, Württembergische Versicherung AG
Peter Daniel Forster, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Manuela Franz-Fiedler, Sparkassenversicherung Sachsen
Katja Höper, Gothaer Krankenversicherung AG
Ute Koser, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Johann Lindmeier, Allianz Beratungs- und Vertriebs AG
Sabine Müllers. Barmenia Versicherungen
Ina Pabst, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Matthias Rickel, Talanx / HDI
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Heike Rottmann, Barmenia Versicherungen
Matthias Rottwinkel, Gothaer Krankenversicherung AG
Sascha Smatula, Gothaer Krankenversicherung AG
Rose-Maria Sommer, Aufsichtsrätin Allianz Beratungs- und Vertriebs AG
Thomas Völk, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Roland Maria Weigt, Allianz SE

Tarifinformation Privates Versicherungsgewerbe Hintergrundinformationen zum Tarifvertrag Kurzarbeit

Mittlerweile haben alle drei Gewerkschaften den Tarifvertrag (TV) zur Kurzarbeit für die private Versicherungswirtschaft abgeschlossen.

Folgende Hintergrundinformationen hierzu:

  • Was bedeutet Kurzarbeit?
    Infolge Kurzarbeit kann (nur) vorübergehend die mit dem Beschäftigten vereinbarte Arbeitszeit anteilig oder vollständig reduziert werden. Dies erfordert die Zustimmung des Beschäftigten. Sie kann im Arbeitsvertrag bereits vereinbart worden sein oder sich z.B. aus einem TV ergeben. In der Versicherungswirtschaft sieht § 11 Ziffer 1 Abs. 5 Manteltarifvertrag (MTV) die einseitige Reduzierung der Arbeitszeit von 38 Wochenstunden auf bis zu 30 Wochenstunden vor. Die Regelung ist über 24 Jahre alt.
    Durch den im April 2020 abgeschlossenen Tarifvertrag (TV) kann jetzt darüber hinaus die Arbeitszeit bis auf „Null“ abgesenkt werden.
  • Kurzarbeit Null wird es selten in einem Versicherungsunternehmen geben
    Dafür sprechen zwei Gründe:
    Im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe bricht die Einnahmenseite bei den Versicherungen nicht komplett weg, weil die Versicherungsnehmer ihre Beiträge überwiegend zahlen werden. Es wird weiterhin Arbeitsbedarf in unterschiedlichem Umfang anfallen.
    Freilich wird es Einbußen im Neugeschäft geben. Das alleine rechtfertigt aber nicht unbedingt Kurzarbeit einzuführen und somit erfolgreich Kurzarbeitergeld beantragen zu können.
    Kurzarbeitergeld kann nämlich nur der Arbeitgeber beantragen, in dessen Betrieb mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
    Außerdem müssen grundsätzlich zunächst Überstunden und Arbeitszeitguthaben abgebaut werden.
  • Ohne Zustimmung der Betriebsräte keine Kurzarbeit
    Nach dem TV kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nur einführen, wenn er zuvor die Einzelheiten mit dem Betriebsrat (BR) in einer Betriebsvereinbarung geregelt hat. Die Zustimmung des BR kann nicht erzwungen werden. Der BR kann auch bessere Konditionen vereinbaren als im TV bestimmt.
  • Schwachpunkte des TV Kurzarbeit
    Nach § 2 des TV ist ein Nettogehalt (einschließlich Kurzarbeitergeld) von 90% garantiert. Für bestimmte Personengruppen liegt es sogar bei 95%. Nach der Auffassung des Arbeitgeberverbandes ist bei der Berechnung des Nettoeinkommens aber nur der Tariflohn maßgeblich. Darüber hinaus gehende Gehaltsbestandteile wie freiwillige Zulagen fallen ebenso wenig darunter wie AT- oder ÜT-Gehälter. Die BR`s haben die Möglichkeit hier bessere Regelungen zu vereinbaren.
    Dies gilt in gleicher Weise für die Höhe der Aufstockungssätze. So können bis zu 100% des Nettogehaltes vereinbart und vom BR auch mit guten Gründen gefordert werden. Denn im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe verfügen die Versicherer über eine stabile Einnahmenseite.

Gerade in Krisenzeiten zeigt sich der Wert einer Gewerkschaftsmitgliedschaft: Sichern Sie sich Tarifschutz und Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz für maximal 25 € im Monat!

Für Sie verhandeln:

Peter Abend, Gothaer Krankenversicherung AG, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
Martin Adam, Hallesche Krankenversicherung AG
Nicolé Benzinger-Henzler, Württembergische Versicherung AG
Peter Daniel Forster, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Manuela Franz-Fiedler, Sparkassenversicherung Sachsen
Katja Höper, Gothaer Krankenversicherung AG
Ute Koser, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Johann Lindmeier, Allianz Beratungs- und Vertriebs AG
Sabine Müllers. Barmenia Versicherungen
Ina Pabst, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Matthias Rickel, Talanx / HDI
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Heike Rottmann, Barmenia Versicherungen
Matthias Rottwinkel, Gothaer Krankenversicherung AG
Sascha Smatula, Gothaer Krankenversicherung AG
Rose-Maria Sommer, Aufsichtsrätin Allianz Beratungs- und Vertriebs AG
Thomas Völk, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Roland Maria Weigt, Allianz SE

DAK Gesundheit Personalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl des Bezirkspersonalrates des Geschäftsgebiets Nord und zur Wahl des Personalrates der Zentrale mit dem Motto an: „DHV-Das Heißt Vertrauen!“

Die erfreulich hohe Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in den Flyern vor.

DHV BPR GG Ost.pdf

 

DAK Gesundheit Personalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl des Bezirkspersonalrates des Geschäftsgebiets Nord und zur Wahl des Personalrates der Zentrale mit dem Motto an: „DHV-Das Heißt Vertrauen!“

Die erfreulich hohe Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in den Flyern vor.

DHV BPR GG Nord.pdf

 

DAK Gesundheit Personalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl des Bezirkspersonalrates des Geschäftsgebiets Nord und zur Wahl des Personalrates der Zentrale mit dem Motto an: „DHV-Das Heißt Vertrauen!“

Die erfreulich hohe Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in den Flyern vor.

DHV BPR GG Ost.pdf

 

DAK Gesundheit Personalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl des Bezirkspersonalrates des Geschäftsgebiets Nord und zur Wahl des Personalrates der Zentrale mit dem Motto an: „DHV-Das Heißt Vertrauen!“

Die erfreulich hohe Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in den Flyern vor.

DHV BPR GG Ost.pdf

 

DAK Gesundheit Personalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl des Bezirkspersonalrates des Geschäftsgebiets Nord und zur Wahl des Personalrates der Zentrale mit dem Motto an: „DHV-Das Heißt Vertrauen!“

Die erfreulich hohe Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in den Flyern vor.

DHV BPR GG Sd.pdf