DAK Gesundheit Personalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl des Bezirkspersonalrates des Geschäftsgebiets Nord und zur Wahl des Personalrates der Zentrale mit dem Motto an: „DHV-Das Heißt Vertrauen!“

Die erfreulich hohe Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in den Flyern vor.

DHV BPR GG Sd.pdf

 

DAK Gesundheit Personalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl des Bezirkspersonalrates des Geschäftsgebiets Nord und zur Wahl des Personalrates der Zentrale mit dem Motto an: „DHV-Das Heißt Vertrauen!“

Die erfreulich hohe Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in den Flyern vor.

DHV BPR GG Sd.pdf

 

DAK Gesundheit Personalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl des Bezirkspersonalrates des Geschäftsgebiets Nord und zur Wahl des Personalrates der Zentrale mit dem Motto an: „DHV-Das Heißt Vertrauen!“

Die erfreulich hohe Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in den Flyern vor.

DHV BPR GG Ost.pdf

 

DAK Gesundheit Personalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl zum Hauptpersonalrat, zu den Bezirkspersonalräten der Geschäftsgebiete und des Vertriebs sowie zur Wahl des Personalrates der Zentrale mit über 400 Kandidatinnen und Kandidaten an. Das Motto der DHV-Listen lautet „DHV-Das Heißt Vertrauen!“

Darüber hinaus treten zahlreiche DHV-Mitglieder als Kandidatinnen und Kandidaten zu den Wahlen der örtlichen Personalräte der einzelnen Dienststellen an.

Die außergewöhnlich hohe Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Nachfolgend eine Auswahl der Flyer zu den Personalratswahlen:

2020 HPR

BPR Regional Vertrieb 2020.pdf

DHV BPR GG Nord.pdf

DHV BPR GG Ost.pdf

DHV BPR GG Sd.pdf

DHV BPR GG West.pdf

DHV BPR Kooperationsvertrieb.pdf

DHV BPR Multiplikatoren Vertrieb.pdf

DHV BPR Partner Vertrieb.pdf

PRZ 2020_2020-04-03.pdf

 

 

DAK Gesundheit – Hauptpersonalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl zum Hauptpersonalrat mit einer Liste an unter dem Motto „Liste 2: DHV-Das Heißt Vertrauen!“

263 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich für eine Kandidatur zum Hauptpersonalrat bereit erklärt. Diese außergewöhnlich hohe Bereitschaft zur Kandidatur ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in einem Flyer vor.

DHV-Flyer zur HPR-Wahl

Stellungnahme Bundesfachgruppe Handel zur Corona-Pandemie

Stellungnahme der Bundesfachgruppe Handel: Lockerungsmaßnahmen benachteiligen größere Einzelhandelsgeschäfte und verschärfen die Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze

Die von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten beschlossenen Maßnahmen zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen stellen eine kaum nachvollziehbare Benachteiligung größerer Einzelhandelsgeschäfte dar, die zu einer weiteren Verschärfung der ohnehin großen Gefahr des Verlustes zahlreicher Arbeitsplätze führt.

Es stellen sich Fragen, auf die es keine befriedigenden Antworten gibt:

  • Warum dürfen Buchhandlungen unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen, während Kaufhäuser, die neben Bücher andere Waren anbieten, auf max. 800 m2 Verkaufsfläche beschränkt sind?
  • Warum dürfen Baumärkte und Gartencenter unabhängig von ihrer Größe öffnen, während Elektronikfachmärkte, die mit ihrem Sortiment gerade in Zeiten des Homeoffices und der verstärkten Elektroniknutzung zu Hause ebenfalls Systemrelevanz haben dürften, auf 800 m2 begrenzt sind?
  • Warum dürfen in Einkaufszentren Geschäfte mit weniger als 800 m2 Verkaufsfläche und Buchhandlungen, Fahrradläden und Supermärkte unabhängig von ihrer Größe öffnen, während andere größere Geschäfte dies nicht tun dürfen? Diese Beschränkung dürfte wenig dazu geeignet sein, die Zahl der Besucher, die sich im Aufenthaltsbereich der Einkaufszentren bewegen, im Sinne des Infektionsschutzes wesentlich zu verringern.

Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind in dieser Hinsicht zu kritisieren. Es wäre nachvollziehbarer und für den Einzelhandel akzeptabler gewesen, als Maßstab für die Öffnung der Geschäfte und Einkaufszentren eine maximal zulässige Zahl von im Geschäft oder im Einkaufszentrum anwesenden Kunden auf die Quadratmeter Verkaufsfläche festzulegen, z.B. pro 5 m2 ein Kunde. Die Geschäfte und Einkaufszentren hätten zur Einhaltung von strikten Kontrollen als Voraussetzung für die Öffnung verpflichtet werden können. Stattdessen verschärft der Beschluss von Bund und Ländern weiter die Existenzkrise insbesondere bei größeren Einzelhandelsunternehmen. Damit stehen weiterhin viele Arbeitsplätze auf dem Spiel, und Beschäftigte, die bei einer Öffnung gebraucht würden, bleiben weiterhin in Kurzarbeit mit einem wesentlich niedrigeren Kurzarbeitergeld.

Im Hinblick auf den Einzelhandel stellen die Beschlüsse zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen einen großen Wermutstropfen in einem Maßnahmenpaket dar, dessen andere Bestandteile ausdrücklich als notwendige und geeignete Abwägung zwischen der weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie und des Wiederanfahrens des öffentlichen und Wirtschaftslebens in Deutschland zu begrüßen sind.  Die Bundesfachgruppe Handel erkennt insbesondere die Notwendigkeit und die Bemühungen von Bund und Ländern an, weiterhin die Begegnungen im öffentlichen Raum möglichst niedrig dosiert zu halten und insbesondere eine übermäßige Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs zu vermeiden. Die Bundesbürger sind weiterhin aufgefordert, in den nächsten Wochen nur die nötigsten Besorgungen zu verrichten und weitgehend auf die Nutzung von Bussen und Bahnen zu verzichten! Andernfalls ist eine umgehende Rückkehr zu den bisher geltenden strikten Maßnahmen zur Schließung aller für den täglichen Bedarf nicht notwendigen Geschäfte unbedingt geboten!