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BARMER – Befristete Sonderregelung zu Arbeitszeiten
Die Corona-Pandemie und ihre massiven Auswirkungen auf die Arbeitswelt stellt auch die BARMER vor große Herausforderungen in der Arbeitsorganisation. Die Wahrung des gebotenen Mindestabstands kann in vielen Büros nur mit einer entsprechenden Reduzierung des anwesenden Personals sichergestellt werden. Weiterhin wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Betreuungseinrichtungen für Pflegebedürftige für viele Beschäftigte erschwert. Die Alternative, die Arbeit im Homeoffice zu verrichten, ist nicht in allen Fällen möglich – sei es weil, die familiären, räumlichen oder technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind oder weil die zu leistende Arbeit nur im Büro erbracht werden kann.
Vor diesem Hintergrund haben sich DHV und BARMER auf eine bis zum 31.08.2020 befris-tete Sonderregelung zu einer flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit verständigt. Auf freiwilliger Basis können Beschäftigte ihre Arbeitsleistung statt an einem Regelarbeitstag auch am Samstag erbringen. Angeordnete Arbeit am tariflich arbeitsfreien Samstag ist weiterhin nur im Rahmen der tariflichen und betrieblichen Überstundenregelungen möglich.
BARMER – Befristete Sonderregelung zu Arbeitszeiten
Die Corona-Pandemie und ihre massiven Auswirkungen auf die Arbeitswelt stellt auch die BARMER vor große Herausforderungen in der Arbeitsorganisation. Die Wahrung des gebotenen Mindestabstands kann in vielen Büros nur mit einer entsprechenden Reduzierung des anwesenden Personals sichergestellt werden. Weiterhin wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Betreuungseinrichtungen für Pflegebedürftige für viele Beschäftigte erschwert. Die Alternative, die Arbeit im Homeoffice zu verrichten, ist nicht in allen Fällen möglich – sei es weil, die familiären, räumlichen oder technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind oder weil die zu leistende Arbeit nur im Büro erbracht werden kann.
Vor diesem Hintergrund haben sich DHV und BARMER auf eine bis zum 31.08.2020 befris-tete Sonderregelung zu einer flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit verständigt. Auf freiwilliger Basis können Beschäftigte ihre Arbeitsleistung statt an einem Regelarbeitstag auch am Samstag erbringen. Angeordnete Arbeit am tariflich arbeitsfreien Samstag ist weiterhin nur im Rahmen der tariflichen und betrieblichen Überstundenregelungen möglich.
Metro Properties – Abschluss nach langem Ringen
Im November 2019 hatten die Tarifverhandlungen mit der Metro Properties begonnen. Der Start war holprig, der Verlauf der Verhandlungen stand im Zeichen der Unsicherheit bezüglich der Zukunft von real und der weiteren Entwicklungen im MetroKonzern. Schließlich trat die Corona-Krise noch als weiterer Unsicherheitsfaktor hinzu. Im April haben sich die DHVTarifkommission und die Arbeitgeberseite auf einen Tarifabschluss mit einer kurzen Laufzeit geeinigt, der den Mitarbeiter/innen direkt zugutekommt. Die Einigung umfasst:
- eine Einmalzahlung von 1.125,00 € bei Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend des Vollzeitgrades
- eine DHV-Mitgliederprämie von 300,00 €
Die Einmalzahlung und die Zahlung der Mitgliederprämie für die bis zum 31.03.2020 eingetretenen DHV-Mitglieder erfolgen mit dem Maigehalt. Der Abschluss umfasst ein Geschäftsjahr und ist zum 30.09.2020 kündbar. Die Tarifpartner hoffen, dass sich in einigen Monaten eine bessere allgemeine Planbarkeit, so dass der nächste Tarifvertrag wieder eine längere Laufzeit umfassen kann.
Metro Properties – Abschluss nach langem Ringen
Im November 2019 hatten die Tarifverhandlungen mit der Metro Properties begonnen. Der Start war holprig, der Verlauf der Verhandlungen stand im Zeichen der Unsicherheit bezüglich der Zukunft von real und der weiteren Entwicklungen im MetroKonzern. Schließlich trat die Corona-Krise noch als weiterer Unsicherheitsfaktor hinzu. Im April haben sich die DHVTarifkommission und die Arbeitgeberseite auf einen Tarifabschluss mit einer kurzen Laufzeit geeinigt, der den Mitarbeiter/innen direkt zugutekommt. Die Einigung umfasst:
- eine Einmalzahlung von 1.125,00 € bei Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend des Vollzeitgrades
- eine DHV-Mitgliederprämie von 300,00 €
Die Einmalzahlung und die Zahlung der Mitgliederprämie für die bis zum 31.03.2020 eingetretenen DHV-Mitglieder erfolgen mit dem Maigehalt. Der Abschluss umfasst ein Geschäftsjahr und ist zum 30.09.2020 kündbar. Die Tarifpartner hoffen, dass sich in einigen Monaten eine bessere allgemeine Planbarkeit, so dass der nächste Tarifvertrag wieder eine längere Laufzeit umfassen kann.
Metro Properties – Abschluss nach langem Ringen
Im November 2019 hatten die Tarifverhandlungen mit der Metro Properties begonnen. Der Start war holprig, der Verlauf der Verhandlungen stand im Zeichen der Unsicherheit bezüglich der Zukunft von real und der weiteren Entwicklungen im MetroKonzern. Schließlich trat die Corona-Krise noch als weiterer Unsicherheitsfaktor hinzu. Im April haben sich die DHVTarifkommission und die Arbeitgeberseite auf einen Tarifabschluss mit einer kurzen Laufzeit geeinigt, der den Mitarbeiter/innen direkt zugutekommt. Die Einigung umfasst:
- eine Einmalzahlung von 1.125,00 € bei Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend des Vollzeitgrades
- eine DHV-Mitgliederprämie von 300,00 €
Die Einmalzahlung und die Zahlung der Mitgliederprämie für die bis zum 31.03.2020 eingetretenen DHV-Mitglieder erfolgen mit dem Maigehalt. Der Abschluss umfasst ein Geschäftsjahr und ist zum 30.09.2020 kündbar. Die Tarifpartner hoffen, dass sich in einigen Monaten eine bessere allgemeine Planbarkeit, so dass der nächste Tarifvertrag wieder eine längere Laufzeit umfassen kann.
EDEKA – Abschluss eines Nachtrags zum Tarifvertag in Würzburg
Am ersten Tag der Lockerungen nach dem strengen Regelungen in Bayern wurde am 27. April ein Nachtrag zu einem Tarifvertrag abgeschlossen zwischen der DHV und der EDEKA Handelsgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbH.
In der Sache handelt es sich um einen Beitritt der EDEKA Rechenzentrum Süd GmbH mit ca. 50 Mitarbeitern/-innen mit Sitz in Würzburg, nach § 3 Betriebsverfassungsgesetz.
Eine schwere Verhandlung war nicht zu erwarten, Tarifkommission und Arbeitgeber waren sich zügig in der Sache einig.
Die Verhandlung verlief in einer etwas ungewöhnlichen Atmosphäre, ohne Händeschütteln zur Begrüßung und Verabschiedung und weit getrennt sitzend im Verhandlungsraum.
Nochmals herzlichen Dank an die Mitglieder der Tarifkommission.

Eine ungewöhnliche Tarifverhandlung in Zeiten der Coronakrise Die Verhandlungskommission v.l.n.r. : Walter Öhrlein, Friedhelm Dömges und Michael Staab
EDEKA – Abschluss eines Nachtrags zum Tarifvertag in Würzburg
Am ersten Tag der Lockerungen nach dem strengen Regelungen in Bayern wurde am 27. April ein Nachtrag zu einem Tarifvertrag abgeschlossen zwischen der DHV und der EDEKA Handelsgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbH.
In der Sache handelt es sich um einen Beitritt der EDEKA Rechenzentrum Süd GmbH mit ca. 50 Mitarbeitern/-innen mit Sitz in Würzburg, nach § 3 Betriebsverfassungsgesetz.
Eine schwere Verhandlung war nicht zu erwarten, Tarifkommission und Arbeitgeber waren sich zügig in der Sache einig.
Die Verhandlung verlief in einer etwas ungewöhnlichen Atmosphäre, ohne Händeschütteln zur Begrüßung und Verabschiedung und weit getrennt sitzend im Verhandlungsraum.
Nochmals herzlichen Dank an die Mitglieder der Tarifkommission.

Eine ungewöhnliche Tarifverhandlung in Zeiten der Coronakrise Die Verhandlungskommission v.l.n.r. : Walter Öhrlein, Friedhelm Dömges und Michael Staab
EDEKA – Abschluss eines Nachtrags zum Tarifvertag in Würzburg
Am ersten Tag der Lockerungen nach dem strengen Regelungen in Bayern wurde am 27. April ein Nachtrag zu einem Tarifvertrag abgeschlossen zwischen der DHV und der EDEKA Handelsgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbH.
In der Sache handelt es sich um einen Beitritt der EDEKA Rechenzentrum Süd GmbH mit ca. 50 Mitarbeitern/-innen mit Sitz in Würzburg, nach § 3 Betriebsverfassungsgesetz.
Eine schwere Verhandlung war nicht zu erwarten, Tarifkommission und Arbeitgeber waren sich zügig in der Sache einig.
Die Verhandlung verlief in einer etwas ungewöhnlichen Atmosphäre, ohne Händeschütteln zur Begrüßung und Verabschiedung und weit getrennt sitzend im Verhandlungsraum.
Nochmals herzlichen Dank an die Mitglieder der Tarifkommission.

Eine ungewöhnliche Tarifverhandlung in Zeiten der Coronakrise Die Verhandlungskommission v.l.n.r. : Walter Öhrlein, Friedhelm Dömges und Michael Staab
CGB: Ausstiegskonzepte aus Lockdown
Nach ersten Erfolgen in der Pandemiebekämpfung hat ein erbitterter Streit eingesetzt, wie und wie schnell Lockerungen der Corona-Restriktionen angesagt sind. Dazu Adalbert Ewen, CGB-Bundesvorsitzender: “Die Menschen in unserem Land, Politik und Wirtschaft haben sich bisher vorbildlich und sehr erfolgreich in der Bekämpfung der Pandemie gezeigt. Der Erfolg der bisherigen Maßnahmen darf aber nicht als Argument gegen die Maßnahmen eingesetzt werden. Wenn die Lebensumstände unbequem werden, wird es zunehmend populärer, schnellere Lockerungen wirtschaftlicher Natur und von Mobilitätseinschränkungen zu fordern.“
Wohlfeile Ratschläge erteilen, ist ein leichtes Unterfangen. Die anstehenden notwendigen politischen Entscheidungen müssen ausschließlich faktenorientiert bleiben und dazu beitragen, dass nicht gleichzeitig Gesundheit und Wirtschaft Schaden nehmen. Beide sollen und können mittels stärker einheitlicherer Vorgehensweise mit Maßnahmen gesichert werden, die geeignet sind, das Gewonnene nicht schnell wieder zu verspielen, und uns besser in die Lage versetzen, einer drohenden zweiten Infektionswelle begegnen zu können.
Nach den umfangreichen finanziellen Hilfen für Arbeitnehmer/innen, Betriebe und Unternehmen kommt es jetzt mehr denn je aufgrund der Dauer der wirtschaftlichen Einschränkungen auf die richtigen, vor allem zielgerichteten Unterstützungsmaßnahmen an. Es ist begrüßenswert, wenn soziale Leistungen verlängert bzw. erhöht werden. Kleinunternehmen und Soloselbständigen wäre aber oft mehr geholfen, wenn statt der Gewährung von Krediten, die sie auch später nur schwer bedienen können, mehr verlorene Zuschüsse gewährt würden. Bei systemrelevanten Großunternehmen sind Staatsbeteiligungen erwägenswert.“
