Galeria Karstadt Kaufhof: 80 Standorte und 5.000 Arbeitsplätze in Gefahr

Eigentlich war es ja abzusehen – nach der Nachricht, dass die Betriebsrenten zum Teil nicht ausbezahlt wurden und werden – folgte nun, nur wenige Tage später, für die DHV-Kolleginnen und DHV-Kollegen bei Galeria Karstadt Kaufhof die nächste Hiobsbotschaft: Wie es heißt, sollen bis zu 80 Kaufhäuser geschlossen werden und damit verbunden circa 5000 Kollegen entlassen werden. Wir, als DHV, sind entsetzt und schockiert aber nicht mehr wirklich überrascht!

Die durch die Corona-Krise verursachten Umsatzeinbußen werden nun von Seiten der Unternehmensleitung für das Ergreifen von zahlreichen „Sanierungsmaßnahmen“ verantwortlich gemacht. Aber hier macht sie es sich zu einfach: Für Karstadt galt schon vor der Fusion ein Sozialtarifvertrag (soweit uns bekannt mit Standortgarantie), das Unternehmen hat eine Insolvenz hinter sich, und Galeria Kaufhof war vor der Fusion durch diverse Europäische Abenteuer der damaligen „Mutter“ HBC in Schieflage geraten. Von der allgemeinen Situation der Kaufhäuser in der Innenstadt mal abgesehen.
Uns erscheint es eher, dass die Unternehmensleitung die Gelegenheit nutzt, um unter der wirtschaftlichen Wetterlage „Corona“ einmal reinen Tisch zu machen.  Alle akzeptieren die einfachste Begründung „Das ist wegen Corona!“ – selbst viele der Betroffenen.
Zwar sind die Folgen der Corona-Krise und die damit verbundenen Maßnahmen, die Deutschland wirtschaftlich und auch sozialpolitisch schon heute sehr stark beeinflussen, noch gar nicht voll absehbar. Man kann aber nicht die Fehlentscheidungen der letzten Jahre und Jahrzehnte alle unter „Corona“ verbuchen. Denn: Gesund war Galeria Karstadt Kaufhof vor der Corona-Pandemie nicht. Für Galeria Karstadt Kaufhof ist es definitiv zu einfach, die Verantwortung nur auf Corona zu schieben! Corona war der Tropfen wenn auch ein sehr, sehr großer, der das Fass endgültig zum Überlaufen brachte!

Wir fordern hier reinen Tisch zu machen und zukunftsorientierte Maßnahmen zu ergreifen, aber nicht bei den Arbeitsplätzen und Mitarbeitern, die dem jetzt gemeinsamen Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof lange Jahre treu und loyal gedient und mit Ihrer ganzen Kraft gearbeitet haben, anzufangen, egal ob es eine blaue oder grüne Arbeits-Vita ist.

Ergebnisticker Personalratswahlen 2020 DAK-Gesundheit

Erfreuliches HPR-Wahlergebnis 16,76 % (+ 3,04 %) – Sensationelle 79 % in der Region Südbayern – Wahlsieg mit 51 % im FZMB Berlin – BPR Vertrieb Ergebnisse über 30 % – 22 % in der Zentrale

Die DAK-Gesundheit hat gewählt, die DHV ist gestärkt aus den Wahlen hervorgegangen – dieses erfreuliche Fazit kann aus den bereits gemeldeten Ergebnissen gezogen werden. Der laufende Ergebnisticker:

Hauptpersonalrat (HPR): 16,76 % (2016: 13,72 %)
Die DHV konnte einen erfreulichen Zuwachs von 3,04 % erzielen. Obwohl im Vergleich zur letzten HPR-Wahl über 2.500 weniger Stimmen abgegeben wurden, verlor die DHV nur 96 Stimmen. Damit ist die DHV Wahlgewinnerin vor verdi (-1.490 Stimmen) und der GdS (-754 Stimmen)! Das gute Abschneiden spiegelt sich auch in der Zahl der Sitze wieder: Trotz Verkleinerung des Hauptpersonalrates von 29 auf 27 Sitze konnte die DHV nicht nur ihre 4 Sitze behaupten, sondern verfehlte knapp den 5. Sitz!

Spitzenergebnisse örtliche Personalräte (ÖPR): 100 % Multiplikatorenvertrieb Hessen – 79 % in der Region Südbayern
Topergebnisse erzielte die DHV mit 100 % bei der ÖPR-Wahl Multiplikatorenvertrieb Hessen – dort trat die DHV als einzige Liste an – und mit 79 % bei der ÖPR-Wahl Region Südbayern, wo sie die zweite Liste verdi, (21 %) deklassierte!

Fachzentren: DHV-Wahlsieg mit 51 % im FZMB Berlin
Im FZMB Berlin erzielte die DHV mit 51 % den Wahlsieg! Mit erreichten 79 Stimmen deklassierte sie verdi, die nur 42 Stimmen erreichte.
Auch in anderen Fachzentren erreichte die DHV hervorragende Wahlergebnisse:
–    FZA Oldenburg: Mit 49 % nur eine Stimme weniger als verdi
–    FZ Reha Berlin: Die DHV erzielte das beste Stimmenergebnis aller Listen und konnte 43 % auf sich vereinigen.
–    FZP Kassel: 40 %

Bezirkspersonalräte (BPR) Vertrieb: Ergebnisse über 30 %
Starke Ergebnisse erzielte die bei den BPR-Wahlen Vertrieb:
–    Kooperationsvertrieb: 36 %
–    Multiplikatorenvertrieb: 34 %
–    Regionalvertrieb: 32 %
–    Einzig beim Partnervertrieb musste die DHV mit 11 % etwas zurückstecken
     Insgesamt erzielte die DHV bei den BPR-Wahlen Vertrieb ein sehr gutes Ergebnis von 32 %!

Personalrat Zentrale: DHV gelingt der Sprung über 20 %!
Bei der Wahl des Personalrats der Zentrale konnte die DHV ihr Ergebnis aus 2016 (18,25 %) auf 22 % deutlich steigern! Damit gewann sie einen Sitz hinzu.

Starke Ergebnisse in den Serviceregionen
Bei den ÖPR-Wahlen erreichte die DHV ebenfalls starke Ergebnisse:
–    Serviceregion Thüringen: 38 %
–    Serviceregion Saarland: 35 %

Es liegen noch nicht alle Wahlergebnisse vor, aber die erfreulichen Zwischenergebnisse sind eindrucksvolle Belege für die starke Verankerung der DHV bei der DAK-Gesundheit. Die DHV konnte ihre Position als zweitstärkste gewerkschaftliche Kraft ausbauen und in manchen Dienststellen die Mehrheit erringen. Damit kann schon zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden: Die DHV ist die Wahlgewinnerin der Personalratswahlen 2020!

Ergebnisticker Personalratswahlen 2020 DAK-Gesundheit

Erfreuliches HPR-Wahlergebnis 16,76 % (+ 3,04 %) – Sensationelle 79 % in der Region Südbayern – Wahlsieg mit 51 % im FZMB Berlin – BPR Vertrieb Ergebnisse über 30 % – 22 % in der Zentrale

Die DAK-Gesundheit hat gewählt, die DHV ist gestärkt aus den Wahlen hervorgegangen – dieses erfreuliche Fazit kann aus den bereits gemeldeten Ergebnissen gezogen werden. Der laufende Ergebnisticker:

Hauptpersonalrat (HPR): 16,76 % (2016: 13,72 %)
Die DHV konnte einen erfreulichen Zuwachs von 3,04 % erzielen. Obwohl im Vergleich zur letzten HPR-Wahl über 2.500 weniger Stimmen abgegeben wurden, verlor die DHV nur 96 Stimmen. Damit ist die DHV Wahlgewinnerin vor verdi (-1.490 Stimmen) und der GdS (-754 Stimmen)! Das gute Abschneiden spiegelt sich auch in der Zahl der Sitze wieder: Trotz Verkleinerung des Hauptpersonalrates von 29 auf 27 Sitze konnte die DHV nicht nur ihre 4 Sitze behaupten, sondern verfehlte knapp den 5. Sitz!

Spitzenergebnisse örtliche Personalräte (ÖPR): 100 % Multiplikatorenvertrieb Hessen – 79 % in der Region Südbayern
Topergebnisse erzielte die DHV mit 100 % bei der ÖPR-Wahl Multiplikatorenvertrieb Hessen – dort trat die DHV als einzige Liste an – und mit 79 % bei der ÖPR-Wahl Region Südbayern, wo sie die zweite Liste verdi, (21 %) deklassierte!

Fachzentren: DHV-Wahlsieg mit 51 % im FZMB Berlin
Im FZMB Berlin erzielte die DHV mit 51 % den Wahlsieg! Mit erreichten 79 Stimmen deklassierte sie verdi, die nur 42 Stimmen erreichte.
Auch in anderen Fachzentren erreichte die DHV hervorragende Wahlergebnisse:
–    FZA Oldenburg: Mit 49 % nur eine Stimme weniger als verdi
–    FZ Reha Berlin: Die DHV erzielte das beste Stimmenergebnis aller Listen und konnte 43 % auf sich vereinigen.
–    FZP Kassel: 40 %

Bezirkspersonalräte (BPR) Vertrieb: Ergebnisse über 30 %
Starke Ergebnisse erzielte die bei den BPR-Wahlen Vertrieb:
–    Kooperationsvertrieb: 36 %
–    Multiplikatorenvertrieb: 34 %
–    Regionalvertrieb: 32 %
–    Einzig beim Partnervertrieb musste die DHV mit 11 % etwas zurückstecken
     Insgesamt erzielte die DHV bei den BPR-Wahlen Vertrieb ein sehr gutes Ergebnis von 32 %!

Personalrat Zentrale: DHV gelingt der Sprung über 20 %!
Bei der Wahl des Personalrats der Zentrale konnte die DHV ihr Ergebnis aus 2016 (18,25 %) auf 22 % deutlich steigern! Damit gewann sie einen Sitz hinzu.

Starke Ergebnisse in den Serviceregionen
Bei den ÖPR-Wahlen erreichte die DHV ebenfalls starke Ergebnisse:
–    Serviceregion Thüringen: 38 %
–    Serviceregion Saarland: 35 %

Es liegen noch nicht alle Wahlergebnisse vor, aber die erfreulichen Zwischenergebnisse sind eindrucksvolle Belege für die starke Verankerung der DHV bei der DAK-Gesundheit. Die DHV konnte ihre Position als zweitstärkste gewerkschaftliche Kraft ausbauen und in manchen Dienststellen die Mehrheit erringen. Damit kann schon zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden: Die DHV ist die Wahlgewinnerin der Personalratswahlen 2020!

Tarifabschlüsse zur Kurzarbeit bei Banken und Versicherungen

Die Krise macht auch bei den Banken und Versicherungen nicht Halt. Derzeit ist zwar der Anteil der von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe in diesen Branchen noch nicht sehr hoch. Aber die Sorge der Beschäftig-ten ist dennoch groß: Niemand weiß, wie lange die Krise gehen wird, wie heftig eine mögliche zweite Krankheitswelle ausfallen wird und wie groß die Geschäftseinbrüche in den nächsten Monaten noch sein werden.

Seit Beginn der Krise führte die DHV intensive Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden. Da diese nicht vor Ort stattfinden konnten, trafen sich die Verhandlungskommissionen von Arbeitgebern und DHV in Videochats. Die unter hohem Zeitdruck und einem Verhandlungsrhythmus im Abstand von wenigen Tagen ausgehandelten Kompromisse können sich sehen lassen:

Volks- und Raiffeisenbanken
Mit den Volks- und Raiffeisenbanken schloss die DHV bereits Mitte März eine tarifvertragliche Regelung ab. Inhalt dieser Regelung ist, dass im Falle von be-trieblichen Regelungen zur Kurzarbeit die tarifvertragliche Beschäftigungssicherungsklausel, die eine Absenkung der Arbeitszeit bis zu 20 % ermöglicht, nicht zur Anwendung kommt. Diese Vereinbarung lässt damit betriebliche Kurzarbeit über 20 % hinaus zu. Wegen der Vielfalt und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen der über 900 Volks- und Raiffeisenbanken hatte die DHV-Tarifkommission auf eine einheitliche tarifvertragliche Regelung verzichtet. Eine solche hätte die einen Banken über-, die anderen Banken dagegen unterfordert.

Öffentliche Banken
Mit den öffentlichen Banken hat sich die DHV auf ein Eckpunktepapier verständigt, das Grundlage für Haustarifverträge mit den öffentlichen Banken sein wird. Vereinbart worden ist ein gestaffelter Aufstockungsbetrag in Höhe der Entgelt-Differenz zwischen dem Netto-Ist-Entgelt und dem regelmäßigen Netto-Soll-Entgelt in Höhe von maximal 92 % in den Tarifgruppen 1-5 bis 75 % auf ein Jahresgehalt bis zu 110.000 € bei den außertariflichen Beschäftigten. Diese Aufsto-ckungsleistungen können noch erhöht werden, wenn der Umfang der Kurzarbeit mehr als 50 % beträgt. Bemerkenswert ist, dass sich die DHV mit ihrer Forderung nach einem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in von der Kurzarbeit betroffenen Unternehmen durchsetzen konnte, der sogar noch drei Monate nach Ende der Kurzarbeit nachwirkt.

Privatbanken, Bausparkassen
Sehr intensiv gerungen wurde um die tariflichen Aufstockungsbeträge und um den Streitpunkt Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Bemerkenswert ist vor allem die Höhe des Aufstockungsbetrages in den unteren Entgeltgruppen: Bis zur Tarifgruppe 7, 8. Berufsjahr wird das Kurzarbeitergeld auf 95 % der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Damit kommen rund 30 % der Bankbeschäftig-ten in den Genuss dieser Rege-lung! Die Staffelung des Aufstockungsbetrages reicht bis zu 75 % bei außertariflich Beschäftigten auf ein Jahresgehalt von 100.000 €. Ein weiteres Zugeständnis der Arbeitgeber ist die entsprechende maximal sechswöchige Anwendung der Aufstockungsbeträge auf die Entschädigungsleistungen für die Beschäftigten, die sich in Quarantäne befinden. Leider waren die Arbeitgeber im Gegenzug nicht bereit, betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.

Private Versicherungen
Bei den Privaten Versicherungen sieht der DHV-Tarifvertrag die Möglichkeit einer Kurzarbeiterregelung in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung vor. Die Mindestaufstockungsleistungen betragen 90 % des Nettoarbeitsentgelts und in den unteren Gehaltsgruppen bis Gehaltsgruppe II 95 %. Während der Laufzeit der Betriebsvereinbarung dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.

Tarifabschlüsse zur Kurzarbeit bei Banken und Versicherungen

Die Krise macht auch bei den Banken und Versicherungen nicht Halt. Derzeit ist zwar der Anteil der von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe in diesen Branchen noch nicht sehr hoch. Aber die Sorge der Beschäftig-ten ist dennoch groß: Niemand weiß, wie lange die Krise gehen wird, wie heftig eine mögliche zweite Krankheitswelle ausfallen wird und wie groß die Geschäftseinbrüche in den nächsten Monaten noch sein werden.

Seit Beginn der Krise führte die DHV intensive Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden. Da diese nicht vor Ort stattfinden konnten, trafen sich die Verhandlungskommissionen von Arbeitgebern und DHV in Videochats. Die unter hohem Zeitdruck und einem Verhandlungsrhythmus im Abstand von wenigen Tagen ausgehandelten Kompromisse können sich sehen lassen:

Volks- und Raiffeisenbanken
Mit den Volks- und Raiffeisenbanken schloss die DHV bereits Mitte März eine tarifvertragliche Regelung ab. Inhalt dieser Regelung ist, dass im Falle von be-trieblichen Regelungen zur Kurzarbeit die tarifvertragliche Beschäftigungssicherungsklausel, die eine Absenkung der Arbeitszeit bis zu 20 % ermöglicht, nicht zur Anwendung kommt. Diese Vereinbarung lässt damit betriebliche Kurzarbeit über 20 % hinaus zu. Wegen der Vielfalt und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen der über 900 Volks- und Raiffeisenbanken hatte die DHV-Tarifkommission auf eine einheitliche tarifvertragliche Regelung verzichtet. Eine solche hätte die einen Banken über-, die anderen Banken dagegen unterfordert.

Öffentliche Banken
Mit den öffentlichen Banken hat sich die DHV auf ein Eckpunktepapier verständigt, das Grundlage für Haustarifverträge mit den öffentlichen Banken sein wird. Vereinbart worden ist ein gestaffelter Aufstockungsbetrag in Höhe der Entgelt-Differenz zwischen dem Netto-Ist-Entgelt und dem regelmäßigen Netto-Soll-Entgelt in Höhe von maximal 92 % in den Tarifgruppen 1-5 bis 75 % auf ein Jahresgehalt bis zu 110.000 € bei den außertariflichen Beschäftigten. Diese Aufsto-ckungsleistungen können noch erhöht werden, wenn der Umfang der Kurzarbeit mehr als 50 % beträgt. Bemerkenswert ist, dass sich die DHV mit ihrer Forderung nach einem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in von der Kurzarbeit betroffenen Unternehmen durchsetzen konnte, der sogar noch drei Monate nach Ende der Kurzarbeit nachwirkt.

Privatbanken, Bausparkassen
Sehr intensiv gerungen wurde um die tariflichen Aufstockungsbeträge und um den Streitpunkt Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Bemerkenswert ist vor allem die Höhe des Aufstockungsbetrages in den unteren Entgeltgruppen: Bis zur Tarifgruppe 7, 8. Berufsjahr wird das Kurzarbeitergeld auf 95 % der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Damit kommen rund 30 % der Bankbeschäftig-ten in den Genuss dieser Rege-lung! Die Staffelung des Aufstockungsbetrages reicht bis zu 75 % bei außertariflich Beschäftigten auf ein Jahresgehalt von 100.000 €. Ein weiteres Zugeständnis der Arbeitgeber ist die entsprechende maximal sechswöchige Anwendung der Aufstockungsbeträge auf die Entschädigungsleistungen für die Beschäftigten, die sich in Quarantäne befinden. Leider waren die Arbeitgeber im Gegenzug nicht bereit, betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.

Private Versicherungen
Bei den Privaten Versicherungen sieht der DHV-Tarifvertrag die Möglichkeit einer Kurzarbeiterregelung in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung vor. Die Mindestaufstockungsleistungen betragen 90 % des Nettoarbeitsentgelts und in den unteren Gehaltsgruppen bis Gehaltsgruppe II 95 %. Während der Laufzeit der Betriebsvereinbarung dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.

Tarifabschlüsse zur Kurzarbeit bei Banken und Versicherungen

Die Krise macht auch bei den Banken und Versicherungen nicht Halt. Derzeit ist zwar der Anteil der von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe in diesen Branchen noch nicht sehr hoch. Aber die Sorge der Beschäftig-ten ist dennoch groß: Niemand weiß, wie lange die Krise gehen wird, wie heftig eine mögliche zweite Krankheitswelle ausfallen wird und wie groß die Geschäftseinbrüche in den nächsten Monaten noch sein werden.

Seit Beginn der Krise führte die DHV intensive Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden. Da diese nicht vor Ort stattfinden konnten, trafen sich die Verhandlungskommissionen von Arbeitgebern und DHV in Videochats. Die unter hohem Zeitdruck und einem Verhandlungsrhythmus im Abstand von wenigen Tagen ausgehandelten Kompromisse können sich sehen lassen:

Volks- und Raiffeisenbanken
Mit den Volks- und Raiffeisenbanken schloss die DHV bereits Mitte März eine tarifvertragliche Regelung ab. Inhalt dieser Regelung ist, dass im Falle von be-trieblichen Regelungen zur Kurzarbeit die tarifvertragliche Beschäftigungssicherungsklausel, die eine Absenkung der Arbeitszeit bis zu 20 % ermöglicht, nicht zur Anwendung kommt. Diese Vereinbarung lässt damit betriebliche Kurzarbeit über 20 % hinaus zu. Wegen der Vielfalt und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen der über 900 Volks- und Raiffeisenbanken hatte die DHV-Tarifkommission auf eine einheitliche tarifvertragliche Regelung verzichtet. Eine solche hätte die einen Banken über-, die anderen Banken dagegen unterfordert.

Öffentliche Banken
Mit den öffentlichen Banken hat sich die DHV auf ein Eckpunktepapier verständigt, das Grundlage für Haustarifverträge mit den öffentlichen Banken sein wird. Vereinbart worden ist ein gestaffelter Aufstockungsbetrag in Höhe der Entgelt-Differenz zwischen dem Netto-Ist-Entgelt und dem regelmäßigen Netto-Soll-Entgelt in Höhe von maximal 92 % in den Tarifgruppen 1-5 bis 75 % auf ein Jahresgehalt bis zu 110.000 € bei den außertariflichen Beschäftigten. Diese Aufsto-ckungsleistungen können noch erhöht werden, wenn der Umfang der Kurzarbeit mehr als 50 % beträgt. Bemerkenswert ist, dass sich die DHV mit ihrer Forderung nach einem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in von der Kurzarbeit betroffenen Unternehmen durchsetzen konnte, der sogar noch drei Monate nach Ende der Kurzarbeit nachwirkt.

Privatbanken, Bausparkassen
Sehr intensiv gerungen wurde um die tariflichen Aufstockungsbeträge und um den Streitpunkt Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Bemerkenswert ist vor allem die Höhe des Aufstockungsbetrages in den unteren Entgeltgruppen: Bis zur Tarifgruppe 7, 8. Berufsjahr wird das Kurzarbeitergeld auf 95 % der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Damit kommen rund 30 % der Bankbeschäftig-ten in den Genuss dieser Rege-lung! Die Staffelung des Aufstockungsbetrages reicht bis zu 75 % bei außertariflich Beschäftigten auf ein Jahresgehalt von 100.000 €. Ein weiteres Zugeständnis der Arbeitgeber ist die entsprechende maximal sechswöchige Anwendung der Aufstockungsbeträge auf die Entschädigungsleistungen für die Beschäftigten, die sich in Quarantäne befinden. Leider waren die Arbeitgeber im Gegenzug nicht bereit, betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.

Private Versicherungen
Bei den Privaten Versicherungen sieht der DHV-Tarifvertrag die Möglichkeit einer Kurzarbeiterregelung in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung vor. Die Mindestaufstockungsleistungen betragen 90 % des Nettoarbeitsentgelts und in den unteren Gehaltsgruppen bis Gehaltsgruppe II 95 %. Während der Laufzeit der Betriebsvereinbarung dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.

GALERIA Karstadt Kaufhof: Einen solchen Dank für treue Dienste hätte man sich sparen können

Es geht turbulent zu bei der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH: Laut Berichten in Zeitungen und Magazinen sollen auf unbestimmte Zeit die Betriebsrenten nicht ausbezahlt werden. Mit dieser Entscheidung lässt die Geschäftsführung nun die ehemaligen Mitarbeiter/innen, die   sich  jahrelang  für  ihr  Unternehmen  engagiert  hatten  und  sich  jetzt  im wohlverdienten Ruhestand befinden, auf unbestimmte Zeit im Regen stehen! Diese hatten sich ihren wohlverdienten Ruhestand wohl auch etwas anders vorgestellt.  

In einem zitierten Schreiben an die ehemaligen Beschäftigten bringt die Geschäftsleitung
zum Ausdruck: „Wir  sind  uns  bewusst,  dass  Ihre  Bezüge  aus  der  betrieblichen Altersversorgung ein bedeutender Bestandteil Ihres Einkommens sind.“

Wir, als DHV, sind entsetzt und erschüttert über dieses lapidare Vorgehen, auch wenn man
sich in einem Rettungsschirm und in der Insolvenz befindet. Wir empfinden und halten dieses Vorgehen als unsozial und wenig fürsorglich.

Nach   Rückfrage   mit   einigen   ehemaligen   und   sich   im   Ruhestand   befindenden Mitarbeitern/innen   und   DHV-Mitgliedern   scheint   die   Nicht-Auszahlung   mehrheitlich ehemalige Karstadt-Mitarbeiter/Innen und nur einige sich im Ruhestand befindliche Kaufhof Mitarbeiter/Innen zu betreffen.

Gerade die Kolleginnen und Kollegen der geringen Gehaltsklassen bzw. Stufen trifft dieses Vorgehen ins Mark. Eine Belohnung für treue Dienste sieht anders aus. Die betreffenden DHV-Mitglieder im Ruhestand fordern wir daher auf, sich umgehend mit ihrem jeweiligen Geschäftsführer in Verbindung zusetzten, um zu prüfen, ob und wie man im jeweiligen Falle ihre Ansprüche geltend macht und ggfs. juristische Schritte einleitet.

Wir sind auch nach Beendigung des aktiven Arbeitslebens für unsere DHV-Mitglieder da!

GALERIA Karstadt Kaufhof: Einen solchen Dank für treue Dienste hätte man sich sparen können

Es geht turbulent zu bei der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH: Laut Berichten in Zeitungen und Magazinen sollen auf unbestimmte Zeit die Betriebsrenten nicht ausbezahlt werden. Mit dieser Entscheidung lässt die Geschäftsführung nun die ehemaligen Mitarbeiter/innen, die   sich  jahrelang  für  ihr  Unternehmen  engagiert  hatten  und  sich  jetzt  im wohlverdienten Ruhestand befinden, auf unbestimmte Zeit im Regen stehen! Diese hatten sich ihren wohlverdienten Ruhestand wohl auch etwas anders vorgestellt.  

In einem zitierten Schreiben an die ehemaligen Beschäftigten bringt die Geschäftsleitung
zum Ausdruck: „Wir  sind  uns  bewusst,  dass  Ihre  Bezüge  aus  der  betrieblichen Altersversorgung ein bedeutender Bestandteil Ihres Einkommens sind.“

Wir, als DHV, sind entsetzt und erschüttert über dieses lapidare Vorgehen, auch wenn man
sich in einem Rettungsschirm und in der Insolvenz befindet. Wir empfinden und halten dieses Vorgehen als unsozial und wenig fürsorglich.

Nach   Rückfrage   mit   einigen   ehemaligen   und   sich   im   Ruhestand   befindenden Mitarbeitern/innen   und   DHV-Mitgliedern   scheint   die   Nicht-Auszahlung   mehrheitlich ehemalige Karstadt-Mitarbeiter/Innen und nur einige sich im Ruhestand befindliche Kaufhof Mitarbeiter/Innen zu betreffen.

Gerade die Kolleginnen und Kollegen der geringen Gehaltsklassen bzw. Stufen trifft dieses Vorgehen ins Mark. Eine Belohnung für treue Dienste sieht anders aus. Die betreffenden DHV-Mitglieder im Ruhestand fordern wir daher auf, sich umgehend mit ihrem jeweiligen Geschäftsführer in Verbindung zusetzten, um zu prüfen, ob und wie man im jeweiligen Falle ihre Ansprüche geltend macht und ggfs. juristische Schritte einleitet.

Wir sind auch nach Beendigung des aktiven Arbeitslebens für unsere DHV-Mitglieder da!

GALERIA Karstadt Kaufhof: Einen solchen Dank für treue Dienste hätte man sich sparen können

Es geht turbulent zu bei der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH: Laut Berichten in Zeitungen und Magazinen sollen auf unbestimmte Zeit die Betriebsrenten nicht ausbezahlt werden. Mit dieser Entscheidung lässt die Geschäftsführung nun die ehemaligen Mitarbeiter/innen, die   sich  jahrelang  für  ihr  Unternehmen  engagiert  hatten  und  sich  jetzt  im wohlverdienten Ruhestand befinden, auf unbestimmte Zeit im Regen stehen! Diese hatten sich ihren wohlverdienten Ruhestand wohl auch etwas anders vorgestellt.  

In einem zitierten Schreiben an die ehemaligen Beschäftigten bringt die Geschäftsleitung
zum Ausdruck: „Wir  sind  uns  bewusst,  dass  Ihre  Bezüge  aus  der  betrieblichen Altersversorgung ein bedeutender Bestandteil Ihres Einkommens sind.“

Wir, als DHV, sind entsetzt und erschüttert über dieses lapidare Vorgehen, auch wenn man
sich in einem Rettungsschirm und in der Insolvenz befindet. Wir empfinden und halten dieses Vorgehen als unsozial und wenig fürsorglich.

Nach   Rückfrage   mit   einigen   ehemaligen   und   sich   im   Ruhestand   befindenden Mitarbeitern/innen   und   DHV-Mitgliedern   scheint   die   Nicht-Auszahlung   mehrheitlich ehemalige Karstadt-Mitarbeiter/Innen und nur einige sich im Ruhestand befindliche Kaufhof Mitarbeiter/Innen zu betreffen.

Gerade die Kolleginnen und Kollegen der geringen Gehaltsklassen bzw. Stufen trifft dieses Vorgehen ins Mark. Eine Belohnung für treue Dienste sieht anders aus. Die betreffenden DHV-Mitglieder im Ruhestand fordern wir daher auf, sich umgehend mit ihrem jeweiligen Geschäftsführer in Verbindung zusetzten, um zu prüfen, ob und wie man im jeweiligen Falle ihre Ansprüche geltend macht und ggfs. juristische Schritte einleitet.

Wir sind auch nach Beendigung des aktiven Arbeitslebens für unsere DHV-Mitglieder da!

Engagiertes DHV-Mitglied veröffentlicht einen Song zur Coronakrise

Andreas Rothbauer, Betriebsratsvorsitzender der Zentrale Ludwigsburg der Wüstenrot Bausparkasse und Mitglied der DHV-Tarifkommission Privatbanken hat einen Song mit dem Titel „Schwere Zeiten“ geschrieben und ein Video dazu gedreht.

Diesen hörenswerten Song können Sie bei Youtube unter dem Link https://www.youtube.com/watch?v=bBz7VpKTeuA aufrufen und anschauen.

Vielen Dank, Andi, für Deinen Beitrag, mit einem schönen Song ein wenig Freude in die schweren Zeiten zu bringen!