WICHTIG! Für Azubis und Ausbildungsbetriebe in der Corona-Krise

Durch die Corona-Pandemie mussten die IHK-Abschlussprüfungen für Auszubildende, deren Ausbildung im Sommer endet, verschoben werden. Die schriftlichen Prüfungen sollen bundeseinheitlich Mitte Juni stattfinden. Mündliche Prüfungen bzw. praktische Übungen haben in einigen Kammern bereits stattgefunden.

Die Verschiebung der Prüfungstermine hat für Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag bereits am 30. Juni endet, zur Folge, dass einzelne Prüfungsteile erst nach vertraglichem Ausbildungsende absolviert werden können. Die DHV rät in diesen Fällen, das vertragliche Ausbildungsverhältnis zu verlängern. Die Verlängerung muss der IHK angezeigt werden. Da das Ausbildungsverhältnis unbeschadet des vertraglichen Ausbildungsendes spätestens mit Feststellung des Bestehens der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss endet, ist die Kenntnis der Termine der letzten Prüfungsteile oder Ergänzungsprüfungen für die Festlegung der Verlängerungsdauer des Ausbildungsvertrages unerheblich.

Auszubildende, die bereits absehen können, dass sie auch bei Bestehen der Abschlussprüfung von ihrem Ausbildungsvertrieb nicht weiterbeschäftigt werden, sollten daran denken, sich unverzüglich bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden, da sie sonst bei Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Sperrzeit riskieren, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

 

WICHTIG! Für Azubis und Ausbildungsbetriebe in der Corona-Krise

Durch die Corona-Pandemie mussten die IHK-Abschlussprüfungen für Auszubildende, deren Ausbildung im Sommer endet, verschoben werden. Die schriftlichen Prüfungen sollen bundeseinheitlich Mitte Juni stattfinden. Mündliche Prüfungen bzw. praktische Übungen haben in einigen Kammern bereits stattgefunden.

Die Verschiebung der Prüfungstermine hat für Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag bereits am 30. Juni endet, zur Folge, dass einzelne Prüfungsteile erst nach vertraglichem Ausbildungsende absolviert werden können. Die DHV rät in diesen Fällen, das vertragliche Ausbildungsverhältnis zu verlängern. Die Verlängerung muss der IHK angezeigt werden. Da das Ausbildungsverhältnis unbeschadet des vertraglichen Ausbildungsendes spätestens mit Feststellung des Bestehens der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss endet, ist die Kenntnis der Termine der letzten Prüfungsteile oder Ergänzungsprüfungen für die Festlegung der Verlängerungsdauer des Ausbildungsvertrages unerheblich.

Auszubildende, die bereits absehen können, dass sie auch bei Bestehen der Abschlussprüfung von ihrem Ausbildungsvertrieb nicht weiterbeschäftigt werden, sollten daran denken, sich unverzüglich bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden, da sie sonst bei Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Sperrzeit riskieren, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

 

Pressemitteilung Tariffähigkeitsverfahren

Landesarbeitsgerichtsentscheidung zur fehlenden Tariffähigkeit der DHV aus Sicht der DHV verfassungswidrig – DHV ergreift weitere Rechtsmittel – Entscheidung daher nicht rechtskräftig

Die Berufsgewerkschaft DHV verurteilt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg zur Aberkennung ihrer Tariffähigkeit als verfassungswidrigen Eingriff in die vom Grundgesetz in Artikel 9 Abs. 3 geschützte Koalitionsfreiheit. Die DHV wird Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einlegen und ist bereit, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen.

Gegründet 1893, während des 3. Reiches aufgelöst und 1950 wiedergegründet, ist die DHV eine traditionsreiche und bislang eine in der Bundesrepublik Deutschland fest etablierte Gewerkschaft. Seit Jahrzehnten betreibt die DHV eine erfolgreiche und bei den Beschäftigten anerkannte Gewerkschaftsarbeit. Seit den 1950er-Jahren ist die DHV etablierte Tarifpartnerin. Die hohe Akzeptanz in den Belegschaften unterstreicht die DHV immer wieder bei Betriebsrats-, Personalrats- und Aufsichtsratswahlen. Jüngstes Erfolgsbeispiel sind die Personalratswahlen bei der DAK-Gesundheit, bei denen die DHV ihre Position als zweitstärkste gewerkschaftliche Kraft erfolgreich ausbauen konnte. Darüber hinaus sind zahlreiche DHV- Mitglieder in den Gremien der Sozialversicherung, als Arbeits- und Sozialrichter und als Versichertenberater bzw. als Mitglieder in Widerspruchsausschüssen engagiert. Diese erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit hat die DHV in dem seit über 6 Jahre laufenden Tariffähigkeitsverfahren immer wieder unter Beweis gestellt. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg steht im krassen Widerspruch zu der betrieblichen Wirklichkeit und dem Status der DHV als erfolgreiche, bei vielen Beschäftigten anerkannte Gewerkschaft!

Eine Aberkennung der Tariffähigkeit würde der DHV faktisch die Grundlage entziehen, auch weiterhin als Gewerkschaft wirken zu können. Eine solche Beschneidung der Aufgaben und Rechte wäre ein tiefgreifender Eingriff in die vom Grundgesetz garantierten Gewerkschaftsrechte – nicht nur der DHV als Gewerkschaftsorganisation, sondern auch ihrer zehntausenden Mitglieder! Dabei haben die DGB-Gewerkschaften Verdi, IG Metall und NGG zusammen mit den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Berlin in dem über sechs Jahre laufenden Tariffähigkeitsverfahren noch nicht einmal unterstellt, dass die DHV die Tarifautonomie missbraucht hätte!

Deshalb wird die DHV Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht einlegen! Damit wird die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg nicht rechtskräftig! Die DHV ist bereit, bis ans äußerste Ende des Rechtsweges zu gehen und erforderlichenfalls das Bundesverfassungsgericht sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen!

Hauptpersonalratswahl KKH: DHV erzielt 7,7 %

Bei der Hauptpersonalratswahl konnte die DHV einen erfreulichen Wahlerfolg erzielen:

Mit einem Ergebnis von rund 7,7 % der abgegebenen Stimmen ist die DHV auch in der neuen Amtsperiode wieder im Hauptpersonalrat der KKH vertreten!

Als DHV-Vertreter gewählt wurde Armin Arbinger, Spezialsachbearbeiter im Beitragszentrum Frankfurt. Der DHV-Hauptvorstand gratuliert den Kollegen zur Wahl und wünscht ihm viel Erfolg bei der Arbeit im wichtigsten Mitbestimmungsgremium der KKH.

Die DHV-Liste war bei der Hauptpersonalratswahl angetreten unter dem Motto DHV – Das heißt Vertrauen. Sie hatte im Wahlkampf deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es einer engen Verzahnung von Personalrats- und Gewerkschaftsarbeit bedarf, um den Herausforderungen der nächsten Jahre bestmöglich im Sinne der Beschäftigten gerecht zu werden. Die Themen, die uns insbesondere am Herzen liegen und die unser DHV-Vertreter Armin Arbinger auch in die Hauptpersonalratsarbeit einbringen wird, sind:

  • Eine zukunftsfähige KKH,
  • Home Office
  • Ausreichende Personalausstattung
  • Gesunde Arbeitsplätze
  • Vereinbarkeit von Familien-, Privatleben und Beruf
  • Kurze Wege für die Versicherten zur KKH
  • Erreichbare Ziele für den Vertrieb und Betrieb
  • Stoppen und Reduzierung von nicht kassenrelevanten Aufgaben
  • Bessere Nutzung von Ressourcen für die Kunden
  • gute Tarifabschlüsse

Hauptpersonalratswahl KKH: DHV erzielt 7,7 %

Bei der Hauptpersonalratswahl konnte die DHV einen erfreulichen Wahlerfolg erzielen:

Mit einem Ergebnis von rund 7,7 % der abgegebenen Stimmen ist die DHV auch in der neuen Amtsperiode wieder im Hauptpersonalrat der KKH vertreten!

Als DHV-Vertreter gewählt wurde Armin Arbinger, Spezialsachbearbeiter im Beitragszentrum Frankfurt. Der DHV-Hauptvorstand gratuliert den Kollegen zur Wahl und wünscht ihm viel Erfolg bei der Arbeit im wichtigsten Mitbestimmungsgremium der KKH.

Die DHV-Liste war bei der Hauptpersonalratswahl angetreten unter dem Motto DHV – Das heißt Vertrauen. Sie hatte im Wahlkampf deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es einer engen Verzahnung von Personalrats- und Gewerkschaftsarbeit bedarf, um den Herausforderungen der nächsten Jahre bestmöglich im Sinne der Beschäftigten gerecht zu werden. Die Themen, die uns insbesondere am Herzen liegen und die unser DHV-Vertreter Armin Arbinger auch in die Hauptpersonalratsarbeit einbringen wird, sind:

  • Eine zukunftsfähige KKH,
  • Home Office
  • Ausreichende Personalausstattung
  • Gesunde Arbeitsplätze
  • Vereinbarkeit von Familien-, Privatleben und Beruf
  • Kurze Wege für die Versicherten zur KKH
  • Erreichbare Ziele für den Vertrieb und Betrieb
  • Stoppen und Reduzierung von nicht kassenrelevanten Aufgaben
  • Bessere Nutzung von Ressourcen für die Kunden
  • gute Tarifabschlüsse

Galeria Karstadt Kaufhof: 80 Standorte und 5.000 Arbeitsplätze in Gefahr

Eigentlich war es ja abzusehen – nach der Nachricht, dass die Betriebsrenten zum Teil nicht ausbezahlt wurden und werden – folgte nun, nur wenige Tage später, für die DHV-Kolleginnen und DHV-Kollegen bei Galeria Karstadt Kaufhof die nächste Hiobsbotschaft: Wie es heißt, sollen bis zu 80 Kaufhäuser geschlossen werden und damit verbunden circa 5000 Kollegen entlassen werden. Wir, als DHV, sind entsetzt und schockiert aber nicht mehr wirklich überrascht!

Die durch die Corona-Krise verursachten Umsatzeinbußen werden nun von Seiten der Unternehmensleitung für das Ergreifen von zahlreichen „Sanierungsmaßnahmen“ verantwortlich gemacht. Aber hier macht sie es sich zu einfach: Für Karstadt galt schon vor der Fusion ein Sozialtarifvertrag (soweit uns bekannt mit Standortgarantie), das Unternehmen hat eine Insolvenz hinter sich, und Galeria Kaufhof war vor der Fusion durch diverse Europäische Abenteuer der damaligen „Mutter“ HBC in Schieflage geraten. Von der allgemeinen Situation der Kaufhäuser in der Innenstadt mal abgesehen.
Uns erscheint es eher, dass die Unternehmensleitung die Gelegenheit nutzt, um unter der wirtschaftlichen Wetterlage „Corona“ einmal reinen Tisch zu machen.  Alle akzeptieren die einfachste Begründung „Das ist wegen Corona!“ – selbst viele der Betroffenen.
Zwar sind die Folgen der Corona-Krise und die damit verbundenen Maßnahmen, die Deutschland wirtschaftlich und auch sozialpolitisch schon heute sehr stark beeinflussen, noch gar nicht voll absehbar. Man kann aber nicht die Fehlentscheidungen der letzten Jahre und Jahrzehnte alle unter „Corona“ verbuchen. Denn: Gesund war Galeria Karstadt Kaufhof vor der Corona-Pandemie nicht. Für Galeria Karstadt Kaufhof ist es definitiv zu einfach, die Verantwortung nur auf Corona zu schieben! Corona war der Tropfen wenn auch ein sehr, sehr großer, der das Fass endgültig zum Überlaufen brachte!

Wir fordern hier reinen Tisch zu machen und zukunftsorientierte Maßnahmen zu ergreifen, aber nicht bei den Arbeitsplätzen und Mitarbeitern, die dem jetzt gemeinsamen Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof lange Jahre treu und loyal gedient und mit Ihrer ganzen Kraft gearbeitet haben, anzufangen, egal ob es eine blaue oder grüne Arbeits-Vita ist.

Galeria Karstadt Kaufhof: 80 Standorte und 5.000 Arbeitsplätze in Gefahr

Eigentlich war es ja abzusehen – nach der Nachricht, dass die Betriebsrenten zum Teil nicht ausbezahlt wurden und werden – folgte nun, nur wenige Tage später, für die DHV-Kolleginnen und DHV-Kollegen bei Galeria Karstadt Kaufhof die nächste Hiobsbotschaft: Wie es heißt, sollen bis zu 80 Kaufhäuser geschlossen werden und damit verbunden circa 5000 Kollegen entlassen werden. Wir, als DHV, sind entsetzt und schockiert aber nicht mehr wirklich überrascht!

Die durch die Corona-Krise verursachten Umsatzeinbußen werden nun von Seiten der Unternehmensleitung für das Ergreifen von zahlreichen „Sanierungsmaßnahmen“ verantwortlich gemacht. Aber hier macht sie es sich zu einfach: Für Karstadt galt schon vor der Fusion ein Sozialtarifvertrag (soweit uns bekannt mit Standortgarantie), das Unternehmen hat eine Insolvenz hinter sich, und Galeria Kaufhof war vor der Fusion durch diverse Europäische Abenteuer der damaligen „Mutter“ HBC in Schieflage geraten. Von der allgemeinen Situation der Kaufhäuser in der Innenstadt mal abgesehen.
Uns erscheint es eher, dass die Unternehmensleitung die Gelegenheit nutzt, um unter der wirtschaftlichen Wetterlage „Corona“ einmal reinen Tisch zu machen.  Alle akzeptieren die einfachste Begründung „Das ist wegen Corona!“ – selbst viele der Betroffenen.
Zwar sind die Folgen der Corona-Krise und die damit verbundenen Maßnahmen, die Deutschland wirtschaftlich und auch sozialpolitisch schon heute sehr stark beeinflussen, noch gar nicht voll absehbar. Man kann aber nicht die Fehlentscheidungen der letzten Jahre und Jahrzehnte alle unter „Corona“ verbuchen. Denn: Gesund war Galeria Karstadt Kaufhof vor der Corona-Pandemie nicht. Für Galeria Karstadt Kaufhof ist es definitiv zu einfach, die Verantwortung nur auf Corona zu schieben! Corona war der Tropfen wenn auch ein sehr, sehr großer, der das Fass endgültig zum Überlaufen brachte!

Wir fordern hier reinen Tisch zu machen und zukunftsorientierte Maßnahmen zu ergreifen, aber nicht bei den Arbeitsplätzen und Mitarbeitern, die dem jetzt gemeinsamen Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof lange Jahre treu und loyal gedient und mit Ihrer ganzen Kraft gearbeitet haben, anzufangen, egal ob es eine blaue oder grüne Arbeits-Vita ist.

Galeria Karstadt Kaufhof: 80 Standorte und 5.000 Arbeitsplätze in Gefahr

Eigentlich war es ja abzusehen – nach der Nachricht, dass die Betriebsrenten zum Teil nicht ausbezahlt wurden und werden – folgte nun, nur wenige Tage später, für die DHV-Kolleginnen und DHV-Kollegen bei Galeria Karstadt Kaufhof die nächste Hiobsbotschaft: Wie es heißt, sollen bis zu 80 Kaufhäuser geschlossen werden und damit verbunden circa 5000 Kollegen entlassen werden. Wir, als DHV, sind entsetzt und schockiert aber nicht mehr wirklich überrascht!

Die durch die Corona-Krise verursachten Umsatzeinbußen werden nun von Seiten der Unternehmensleitung für das Ergreifen von zahlreichen „Sanierungsmaßnahmen“ verantwortlich gemacht. Aber hier macht sie es sich zu einfach: Für Karstadt galt schon vor der Fusion ein Sozialtarifvertrag (soweit uns bekannt mit Standortgarantie), das Unternehmen hat eine Insolvenz hinter sich, und Galeria Kaufhof war vor der Fusion durch diverse Europäische Abenteuer der damaligen „Mutter“ HBC in Schieflage geraten. Von der allgemeinen Situation der Kaufhäuser in der Innenstadt mal abgesehen.
Uns erscheint es eher, dass die Unternehmensleitung die Gelegenheit nutzt, um unter der wirtschaftlichen Wetterlage „Corona“ einmal reinen Tisch zu machen.  Alle akzeptieren die einfachste Begründung „Das ist wegen Corona!“ – selbst viele der Betroffenen.
Zwar sind die Folgen der Corona-Krise und die damit verbundenen Maßnahmen, die Deutschland wirtschaftlich und auch sozialpolitisch schon heute sehr stark beeinflussen, noch gar nicht voll absehbar. Man kann aber nicht die Fehlentscheidungen der letzten Jahre und Jahrzehnte alle unter „Corona“ verbuchen. Denn: Gesund war Galeria Karstadt Kaufhof vor der Corona-Pandemie nicht. Für Galeria Karstadt Kaufhof ist es definitiv zu einfach, die Verantwortung nur auf Corona zu schieben! Corona war der Tropfen wenn auch ein sehr, sehr großer, der das Fass endgültig zum Überlaufen brachte!

Wir fordern hier reinen Tisch zu machen und zukunftsorientierte Maßnahmen zu ergreifen, aber nicht bei den Arbeitsplätzen und Mitarbeitern, die dem jetzt gemeinsamen Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof lange Jahre treu und loyal gedient und mit Ihrer ganzen Kraft gearbeitet haben, anzufangen, egal ob es eine blaue oder grüne Arbeits-Vita ist.