BARMER: Auftakt Gehaltstarifverhandlungen

Am 11.12.2019 fand in Wuppertal der Auftakt der Gehaltstarifverhandlungen statt. Die DHV-Verhandlungskommission erläuterte ihre Forderungen:

Laufzeit: 24 Monate
Den Beschäftigten ist es bewusst, dass die BARMER in den nächsten beiden Jahren vor großen Herausforderungen steht.  Mit einer längeren Laufzeit wollen wir Planungssicherheit sowohl für die Kasse als auch für die Beschäftigten erreichen.

Gehaltserhöhung: 5,9 in zwei Erhöhungsstufen
Wir gehen mit unserer Gehaltsforderung einen bewusst realistischen Ansatz. Wir wollen nicht den Weg des üblichen Rituals einer hohen Gehaltsforderung mit dem Ziel, sich in der Mitte zu treffen, gehen. Dementsprechend beinhaltet unsere Gehaltsforderung nicht einen Verhandlungsspielraum, wie er in früheren Gehaltstarifrunden üblicherweise eingepreist wurde. Unsere Gehaltsforderung orientiert sich an den diesjährigen Abschlüssen anderer Krankenkassen – die BARMER darf nicht ins Hintertreffen geraten!

Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
Das Thema Freizeit ist für viele BARMER-Beschäftigte wichtig. Das gilt vor allem für die vom Projekt „aufbruch“ betroffenen Beschäftigten, die zum Teil weite Fahrtwege zu ihrer Dienststelle in Kauf nehmen müssen. Sie sind für jede Stunde dankbar, die sie mehr zu Hause verbringen können. Mit einem Wahlrecht, die Gehaltserhöhung in eine reduzierte Wochenar-beitszeit umwandeln zu können, wollen wir dem Wunsch der Beschäftigten Rechnung tragen!

Weitere DHV-Forderungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesunderhaltung der Beschäftigten:

  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsbefreiung für die Einschulung der Kinder
  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsbefreiung für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen

Die Arbeitgeberseite verwies in der Diskussion auf die nach ihrer Auffassung schwierige Lage in den nächsten Jahren. Bedingt durch die vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf den Weg gebrachten Reformgesetze würden der Kasse Mehrausgaben in Millionenhöhe drohen. Der Spielraum für eine Gehaltserhöhung würde dadurch erheblich eingeengt. Unsere Meinung: Die Beschäftigten dürfen nicht Leidtragende der Gesundheitspolitik der Bundesregierung sein! Sie haben sich eine ordentliche Gehaltserhöhung verdient!

Dagegen zeigte sich die Arbeitgeberseite sehr offen bezüglich unserer Forderungen auf Arbeitsbefreiungen für die Einschulung der Kinder und für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen. Intensiv diskutiert wurde auch über unsere Forderung zur Umwandlung der Gehaltserhöhung in eine reduzierte Wochenarbeitszeit. Die Arbeitgeberseite erkennt an, dass vor allem bei Beschäftigten mit weiten Fahrtwegen zum Arbeitsplatz der Wunsch nach einer Reduzierung ihrer Arbeitszeit besteht.

Konkrete Ergebnisse zeigte die erste Verhandlungsrunde nicht – leider hat die BARMER auch noch kein erstes Gehaltsangebot unterbreitet.

Die Verhandlungen werden am 22.01.2020 fortgesetzt. Wir erwarten zur nächsten Verhandlung ein verhandlungsfähiges erstes Arbeitgeberangebot!

BARMER: Auftakt Gehaltstarifverhandlungen

Am 11.12.2019 fand in Wuppertal der Auftakt der Gehaltstarifverhandlungen statt. Die DHV-Verhandlungskommission erläuterte ihre Forderungen:

Laufzeit: 24 Monate
Den Beschäftigten ist es bewusst, dass die BARMER in den nächsten beiden Jahren vor großen Herausforderungen steht.  Mit einer längeren Laufzeit wollen wir Planungssicherheit sowohl für die Kasse als auch für die Beschäftigten erreichen.

Gehaltserhöhung: 5,9 in zwei Erhöhungsstufen
Wir gehen mit unserer Gehaltsforderung einen bewusst realistischen Ansatz. Wir wollen nicht den Weg des üblichen Rituals einer hohen Gehaltsforderung mit dem Ziel, sich in der Mitte zu treffen, gehen. Dementsprechend beinhaltet unsere Gehaltsforderung nicht einen Verhandlungsspielraum, wie er in früheren Gehaltstarifrunden üblicherweise eingepreist wurde. Unsere Gehaltsforderung orientiert sich an den diesjährigen Abschlüssen anderer Krankenkassen – die BARMER darf nicht ins Hintertreffen geraten!

Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
Das Thema Freizeit ist für viele BARMER-Beschäftigte wichtig. Das gilt vor allem für die vom Projekt „aufbruch“ betroffenen Beschäftigten, die zum Teil weite Fahrtwege zu ihrer Dienststelle in Kauf nehmen müssen. Sie sind für jede Stunde dankbar, die sie mehr zu Hause verbringen können. Mit einem Wahlrecht, die Gehaltserhöhung in eine reduzierte Wochenar-beitszeit umwandeln zu können, wollen wir dem Wunsch der Beschäftigten Rechnung tragen!

Weitere DHV-Forderungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesunderhaltung der Beschäftigten:

  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsbefreiung für die Einschulung der Kinder
  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsbefreiung für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen

Die Arbeitgeberseite verwies in der Diskussion auf die nach ihrer Auffassung schwierige Lage in den nächsten Jahren. Bedingt durch die vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf den Weg gebrachten Reformgesetze würden der Kasse Mehrausgaben in Millionenhöhe drohen. Der Spielraum für eine Gehaltserhöhung würde dadurch erheblich eingeengt. Unsere Meinung: Die Beschäftigten dürfen nicht Leidtragende der Gesundheitspolitik der Bundesregierung sein! Sie haben sich eine ordentliche Gehaltserhöhung verdient!

Dagegen zeigte sich die Arbeitgeberseite sehr offen bezüglich unserer Forderungen auf Arbeitsbefreiungen für die Einschulung der Kinder und für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen. Intensiv diskutiert wurde auch über unsere Forderung zur Umwandlung der Gehaltserhöhung in eine reduzierte Wochenarbeitszeit. Die Arbeitgeberseite erkennt an, dass vor allem bei Beschäftigten mit weiten Fahrtwegen zum Arbeitsplatz der Wunsch nach einer Reduzierung ihrer Arbeitszeit besteht.

Konkrete Ergebnisse zeigte die erste Verhandlungsrunde nicht – leider hat die BARMER auch noch kein erstes Gehaltsangebot unterbreitet.

Die Verhandlungen werden am 22.01.2020 fortgesetzt. Wir erwarten zur nächsten Verhandlung ein verhandlungsfähiges erstes Arbeitgeberangebot!

Tarifverhandlungen 2019 bei der KKH

Das Jahr 2019 geht dem Ende entgegen. Es war ein verhandlungsintensives Jahr. Viele Themen standen auf der Agenda – vieles konnten wir für Sie erreichen:
 
Gehalt: Deutlicher Reallohnzuwachs!
Wir konnten eine zweistufige Gehaltserhöhung von insgesamt über 4.4 % über 18 Monate und damit einen deutlichen Reallohnzuwachs (voraussichtliche Inflationsrate 2019: 1.5.%) heraushandeln.
Dieser Abschluss braucht keinen Vergleich zu anderen Abschlüssen dieses Jahres zu scheuen!
 

Tarifverhandlungen 2019 bei der KKH

Das Jahr 2019 geht dem Ende entgegen. Es war ein verhandlungsintensives Jahr. Viele Themen standen auf der Agenda – vieles konnten wir für Sie erreichen:
 
Gehalt: Deutlicher Reallohnzuwachs!
Wir konnten eine zweistufige Gehaltserhöhung von insgesamt über 4.4 % über 18 Monate und damit einen deutlichen Reallohnzuwachs (voraussichtliche Inflationsrate 2019: 1.5.%) heraushandeln.
Dieser Abschluss braucht keinen Vergleich zu anderen Abschlüssen dieses Jahres zu scheuen!
 
Sicherung der betrieblichen Altersversorgung
Die Kasse hatte die betriebliche Altersversorgung (Anlage 7) zum 30.09.2018 gekündigt. Unser Ziel war es, die Altersvorsorgeleistungen für die betroffenen Beschäftigten dauerhaft, d.h. über den Kündigungszeitpunkt hinaus zu sichern. Das haben wir erreicht!
Für Mitarbeiter/innen, die zum Stichtag 30.09.2018 bei der Kasse beschäftigt sind, bleiben Garantieverzinsung in Höhe 4% und die jährliche Steigerung von 1%, während der Bezugsdauer erhalten! Dass 0.4 Prozentpunkte der vereinbarten Gehaltsanhebung zum 1.Januar 2020 als Sanierungsbeitrag verwendet werden, war ein Kompromiss, um die Leistungen nach der Anlage 7 des TV für die Zukunft zu sichern.
 
Betriebliche Altersversorgung für neue Beschäftigte
Wir befinden uns in den Endzügen der Verhandlung einer betrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte, die zum 01.10.2018 bei der Kasse angefangen haben. Unsere Ziele sind:
  • Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung mit einem renommierten Partner
  • Eine in Zeiten des anhaltenden EZB-Niedrigzinses attraktive Verzinsung des Vorsorgekapitals
  • Eine angemessene Zuschussleistung durch die Arbeitgeberin

Diese Ziele werden wir voraussichtlich zusammen mit der KKH erreichen!

Sozialtarifvertrag
Es gelang uns, ein Gesamtpaket zu schnüren, mit dem die Folgen der Organisationsveränderungen der KKH abgemildert werden. Das Paket beinhaltet u.a.:

  • Regelungen zur Mobilitätsunterstützung,
  • einen Ausgleich für erhöhten Fahrzeitenaufwand,
  • Zuschussregelungen zur Kinderbetreuung und zur Pflege naher Angehöriger
  • Möglichkeit der Altersteilzeit
Unser Erfolg: Rückkehr der Gebietsleiter/innen in die Anlage 5!
Wir hatten schon seit Jahren die Rückkehr der Gebietsleiter/innen in die Anlage 5 gefordert. Dank unserer Hartnäckigkeit konnten wir die Arbeitgeberseite in 2017 davon überzeugen, Verhandlungen über die Neustrukturierung der Vertriebsvergütung aufzunehmen. Unser eindeutiges Ziel war es, alle Gebietsleiter/innen in die Anlage 5 zu reintegrieren. Mit der Einigung wurde, obwohl seinerzeit gut gemeint, letztlich eine jahrelange Fehlentscheidung korrigiert.
Für alle Beschäftigten gilt wieder die Anlage 5 KKH TV, darüber hinaus wird mit der vereinbarten Prämienregelung eine attraktive Möglichkeit der Erfolgshonorierung gegeben.
 
Ausblick
Auch im kommenden Jahr wollen wir wieder erfolgreich für Sie verhandeln.
Schwerpunkte sehen wir in den Themen:
  • Angemessene Gehaltserhöhung ab dem 01.07.2020
  • Neugestaltung der Tätigkeitsmerkmale (Anlage 5)
  • Gestaltungsspielräume für Home Office und mobile Arbeitsplätze
     

Tarifabschluss: Vion Crailsheim GmbH

Am 09.12.2019 fanden die Verhandlungen zum Abschluss des neuen Entgelttarifvertrages für die Beschäftigten der Vion Crailsheim GmbH statt.

An diesem Termin konnte nach langen und hitzigen Diskussionen eine Einigung erreicht werden.

Der Abschluss sieht folgendes vor:

  • Erhöhung aller Entgelte um 2,3 % ab dem 01.01.2020,
  • keine Anrechnung auf bestehende übertarifliche Zulagen,
  • eine überproportionale Erhöhung der Auszubildendenvergütung von pauschal 80-100€ je nach Ausbildungsjahr,
  • Schaffung einer Entgeltgruppe A4 für die gewerblichen Auszubildenden,
  • der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2020.

Nächstes Jahr erhalten DHV Mitglieder bei nachgewiesener Mitgliedschaft bis zum 14.05.2020 eine Einmalzahlung in Höhe von 100,00€ mit der Entgeltabrechnung Mai.

Tarifverhandlungen bei TATEX vor Abschluss!

Die Tarifverhandlungen mit den Mitgliedern der TATEX gestalten sich am Anfang etwas holprig. Die anfänglichen Wogen konnten geglättet werden. Die teils hitzigen aber dennoch konstruktiven Diskussionen wurden immer wieder durch Verhandlungs- und Beratungspausen unterbrochen.

Die Tarifpartner waren sich schnell darüber einig, dass die angeschlossenen Servicegesellschaften und die Tätigkeitsfelder der Mitarbeiter tariflich eingruppiert werden sollen.

Fehlt eine Tätigkeitsbeschreibung im Tarifvertrag oder ist eine Eingruppierung nicht möglich, müssen sich die Tarifvertragsparteien über eine Eingruppierung/Anpassung/Ergänzung verständigen.

Die Tarifvertragsparteien wurden sich einig, dass der letzte Entgelttarifvertrag aus 2017 mit Wirkung zum 31. Januar 2020 seitens der Gewerkschaft DHV gekündigt ist.

Die Tarifkommissionen beider Tarifvertragsparteien erzielten Einigkeit über nachfolgende Änderungen des Entgelttarifvertrages mit Wirkung ab 01.02.2020:

Die Laufzeiten betragen:
Die 1. Laufzeit beträgt 12 Monate bis 31.01.2021.
Die 2. Laufzeit beträgt 18 Monate bis 31.07.2022.

Tariferhöhungen Regionalgruppen 1-3:

Die Erhöhung beträgt für die Regionalgruppe 1:
1. Laufzeit: 2,0 %
2. Laufzeit: 2,0 %

Die Erhöhung beträgt für die Regionalgruppe 2:
1. Laufzeit: 2,5 %
2. Laufzeit: 2,5332 %

Die Erhöhung beträgt für die Regionalgruppe 3:
1. Laufzeit: 3,5 %
2. Laufzeit: 3,5 %

Hiermit werden die Regionalgruppen 2 und 3 und die neuen Bundesländer den alten Bundesländern im Nordwesten endlich angeglichen.

Tariferhöhung der Ausbildungsvergütungen bundesweit: 

Die Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit in der 1. Laufzeit:
Im 1. Jahr: 660 Euro
Im 2. Jahr: 710 Euro
Im 3. Jahr: 800 Euro
Im 4. Jahr: 900 Euro

Die Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit in der 2. Laufzeit:
Im 1. Jahr: 720 Euro
Im 2. Jahr: 780 Euro
Im 3. Jahr: 850 Euro
Im 4. Jahr: 980 Euro

Die DHV-Verhandlungskommission wies immer wieder Arbeitgeberforderungen als nicht akzeptabel zurück. Man verhandelte lange und hart beim Entgelttarifvertrag. Das Resultat ist ein Kompromiss den beiden Seiten akzeptieren können.