Tarifverhandlungen bei TATEX vor Abschluss!

Die Tarifverhandlungen mit den Mitgliedern der TATEX gestalten sich am Anfang etwas holprig. Die anfänglichen Wogen konnten geglättet werden. Die teils hitzigen aber dennoch konstruktiven Diskussionen wurden immer wieder durch Verhandlungs- und Beratungspausen unterbrochen.

Die Tarifpartner waren sich schnell darüber einig, dass die angeschlossenen Servicegesellschaften und die Tätigkeitsfelder der Mitarbeiter tariflich eingruppiert werden sollen.

Fehlt eine Tätigkeitsbeschreibung im Tarifvertrag oder ist eine Eingruppierung nicht möglich, müssen sich die Tarifvertragsparteien über eine Eingruppierung/Anpassung/Ergänzung verständigen.

Die Tarifvertragsparteien wurden sich einig, dass der letzte Entgelttarifvertrag aus 2017 mit Wirkung zum 31. Januar 2020 seitens der Gewerkschaft DHV gekündigt ist.

Die Tarifkommissionen beider Tarifvertragsparteien erzielten Einigkeit über nachfolgende Änderungen des Entgelttarifvertrages mit Wirkung ab 01.02.2020:

Die Laufzeiten betragen:
Die 1. Laufzeit beträgt 12 Monate bis 31.01.2021.
Die 2. Laufzeit beträgt 18 Monate bis 31.07.2022.

Tariferhöhungen Regionalgruppen 1-3:

Die Erhöhung beträgt für die Regionalgruppe 1:
1. Laufzeit: 2,0 %
2. Laufzeit: 2,0 %

Die Erhöhung beträgt für die Regionalgruppe 2:
1. Laufzeit: 2,5 %
2. Laufzeit: 2,5332 %

Die Erhöhung beträgt für die Regionalgruppe 3:
1. Laufzeit: 3,5 %
2. Laufzeit: 3,5 %

Hiermit werden die Regionalgruppen 2 und 3 und die neuen Bundesländer den alten Bundesländern im Nordwesten endlich angeglichen.

Tariferhöhung der Ausbildungsvergütungen bundesweit: 

Die Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit in der 1. Laufzeit:
Im 1. Jahr: 660 Euro
Im 2. Jahr: 710 Euro
Im 3. Jahr: 800 Euro
Im 4. Jahr: 900 Euro

Die Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit in der 2. Laufzeit:
Im 1. Jahr: 720 Euro
Im 2. Jahr: 780 Euro
Im 3. Jahr: 850 Euro
Im 4. Jahr: 980 Euro

Die DHV-Verhandlungskommission wies immer wieder Arbeitgeberforderungen als nicht akzeptabel zurück. Man verhandelte lange und hart beim Entgelttarifvertrag. Das Resultat ist ein Kompromiss den beiden Seiten akzeptieren können.

Betriebsräteversammlung Hornbach

Am 04.12.2019 fand die alljährliche Betriebsräteversammlung der Hornbach Baumarkt AG in Göttingen statt. Der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates Herr Strelow gab den Bericht des Gesamtbetriebsrates ab. Anschließend erfolgte der Bericht des Arbeitgebers.

Hornbach tut vieles für die Arbeitnehmer. Es gibt zusätzliche Leistungen wie die Hornbachrente, Pflegeberatung, Jobrad und ein Fitness- und Wellnessnetzwerk. Damit ist die Liste noch lange nicht vollständig. Die positive Einstellung der Geschäftsführung – weg von zu großen Hierarchien, Arbeitnehmer im Vordergrund, ist zu begrüßen. Dennoch wurde bei der diesjährigen Betriebsräteversammlung deutlich, dass diese für die Arbeitnehmer positive Grundhaltung vielfach nicht unten ankommt. Die Kommunikation stimmt oft nicht. Und dort, wo die Kommunikation nicht stimmt, steigt die Unzufriedenheit der Mitarbeiter. Hornbach ist grundsätzlich auf dem richtigen Weg, so konnte z. B. die Krankenquote erheblich verbessert werden und an vielen Standorten sind die Mitarbeiter mehr als zufrieden. Aber es hakt dennoch an vielen Standorten. Die Geschäftsführerin der DHV appellierte an die anwesenden Betriebsratsmitglieder, ihre Rechte wahrzunehmen und dort im Rahmen der Mitbestimmung einzuschreiten. Sie stellte die Notwendigkeit heraus, Schulungen zu besuchen um so fit für das Amt zu sein, oder zu werden. Die Geschäftsführung forderte sie auf, ein offenes Ohr für die Missstände zu haben, Führungspersonal entsprechend zu schulen und notfalls auch bereit zu sein, personelle Veränderungen vorzunehmen.

Erfolgreicher Abschluss VdPK Hessen und Rheinland-Pfalz: Pflegekräfte auf TVöD-Niveau

Nachdem die Tarifverhandlungen am 26.08.2019 wegen der unzureichenden Gehaltsangebote der Arbeitgeberseite gescheitert waren, konnte am 19.11.2019 eine erfreuliche Kehrtwende erreicht werden.
Ab 01.01.2020 steigen alle Gehälter um 3,0 %, ab 01.01.2021 sowie 01.01.2022 ebenfalls um jeweils 3,0 %.  Damit ist es gelungen, eine substanzielle Annäherung an das Gehaltsniveau des TVöD zu erreichen und eine Kernforderung der Arbeitnehmerseite umzusetzen.
Bei Pflegekräften in akut-somatischen Einrichtungen ist das bereits mit diesem Tarifabschluss der Fall. Über Zulagen erreichen diese  Pflegekräfte TVöD-Niveau.                                                                                                                                                             Angesichts des akuten Mangels an Pflegekräften und die Zielsetzungen des Pflegestärkungsgesetzes war dieses Ziel für die DHV-Tarifkommission nicht verhandelbar.                                                                                                                                                                                                                                Wichtig: Das Pflegepersonal wird nun in eine gesonderte Gehaltstabelle übergeleitet. Bestandskräfte erhalten aber das Optionsrecht, in der alten Tabelle verbleiben zu können.
Darüber hinaus haben sich die Tarifparteien auf eine Überarbeitung der Vergütungssystematik geeignet. Die Anpassung der Vergütungsgruppen spiegelt zum einen die heutige Arbeitsrealität wieder, zum anderen wurde eine verbesserte Übersichtlichkeit durch das Einebnen von Zwischenstufen erreicht mit wichtigen Effekt, dass die Festbeträge der alten Eingruppierung nun dynamisiert sind und an zukünftigen Tarifsteigerungen teilnehmen.
Für Auszubildende wurde der Urlaub auf 30 Tage im Jahr angehoben, sowie die Ausbildungsvergütung linear zur Steigerung im Lohn- und Gehaltstarifvertrag für 2020 erhöht.
Weiter wurden Jubiläumsprämien vereinbart. Nach 10 Jahren Beschäftigungszeit werden 500 €, nach 25 Jahren 750 € und nach 40 Jahren 1000 € Prämie ausgeschüttet.

Viele Tarif-Forderungen der DHV sind noch offen. Aber dieser Abschluss stellt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des VdpK in Hessen und Rheinland-Pfalz einen Weg in die richtige Richtung dar. Wir danken den engagierten DHV-Mitgliedern für ihre tatkräftige Unterstützung!

Erfolgreicher Abschluss VdPK Hessen und Rheinland-Pfalz: Pflegekräfte auf TVöD-Niveau

Nachdem die Tarifverhandlungen am 26.08.2019 wegen der unzureichenden Gehaltsangebote der Arbeitgeberseite gescheitert waren, konnte am 19.11.2019 eine erfreuliche Kehrtwende erreicht werden.
Ab 01.01.2020 steigen alle Gehälter um 3,0 %, ab 01.01.2021 sowie 01.01.2022 ebenfalls um jeweils 3,0 %.  Damit ist es gelungen, eine substanzielle Annäherung an das Gehaltsniveau des TVöD zu erreichen und eine Kernforderung der Arbeitnehmerseite umzusetzen.
Bei Pflegekräften in akut-somatischen Einrichtungen ist das bereits mit diesem Tarifabschluss der Fall. Über Zulagen erreichen diese  Pflegekräfte TVöD-Niveau.                                                                                                                                                             Angesichts des akuten Mangels an Pflegekräften und die Zielsetzungen des Pflegestärkungsgesetzes war dieses Ziel für die DHV-Tarifkommission nicht verhandelbar.                                                                                                                                                                                                                                Wichtig: Das Pflegepersonal wird nun in eine gesonderte Gehaltstabelle übergeleitet. Bestandskräfte erhalten aber das Optionsrecht, in der alten Tabelle verbleiben zu können.
Darüber hinaus haben sich die Tarifparteien auf eine Überarbeitung der Vergütungssystematik geeignet. Die Anpassung der Vergütungsgruppen spiegelt zum einen die heutige Arbeitsrealität wieder, zum anderen wurde eine verbesserte Übersichtlichkeit durch das Einebnen von Zwischenstufen erreicht mit wichtigen Effekt, dass die Festbeträge der alten Eingruppierung nun dynamisiert sind und an zukünftigen Tarifsteigerungen teilnehmen.
Für Auszubildende wurde der Urlaub auf 30 Tage im Jahr angehoben, sowie die Ausbildungsvergütung linear zur Steigerung im Lohn- und Gehaltstarifvertrag für 2020 erhöht.
Weiter wurden Jubiläumsprämien vereinbart. Nach 10 Jahren Beschäftigungszeit werden 500 €, nach 25 Jahren 750 € und nach 40 Jahren 1000 € Prämie ausgeschüttet.

Viele Tarif-Forderungen der DHV sind noch offen. Aber dieser Abschluss stellt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des VdpK in Hessen und Rheinland-Pfalz einen Weg in die richtige Richtung dar. Wir danken den engagierten DHV-Mitgliedern für ihre tatkräftige Unterstützung!

Private Versicherungen: Tarifabschluss erreicht – 4,8 % mehr Gehalt in zwei Stufen

DHV und AGV Versicherungen haben sich auf folgenden Tarifabschluss geeinigt:

  • Laufzeit vom 01.09.2019 bis 31.01.2022 (29 Monate)
  • Einmalzahlung im Dezember 2019 in Höhe von 225 €
  • Gehaltserhöhungen:
    2,8 % zum 01.04.2020
    2,0 % zum 01.06.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen:
    1. Ausbildungsjahr: Um 68 € (= 7,0 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,9 %) ab 1. Juni 2021
    2. Ausbildungsjahr: Um 68 € (= 6,5 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,7 %) ab 1. Juni 2021
    3. Ausbildungsjahr: Um 69 € (= 6,1 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,5 %) auf 1.230 € ab 1. Juni 2021
  • Übernahmegarantie für ein Jahr für Auszubildende zum/r Versicherungskaufmann/-frau
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommen bis zum 31.12.2022
  • Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung auf bis zu 48 Monate

Unser Ziel, in der ersten Gehaltserhöhungsstufe eine 3 vor dem Komma herauszuholen, konnte knapp nicht erreicht werden. Das Gehaltserhöhungsvolumen von insgesamt 4,8 % liegt aber im Bereich dessen, was die DHV-Tarifkommission bei der Aufstellung ihrer Gehaltsforderung – Gehaltssteigerung von 4 % und 3% in zwei Stufen bei 24 Monaten Laufzeit – als akzeptabel einkalkuliert hatte.

Erfreulich ist die überproportionale Steigerung der Ausbildungsvergütungen. Damit hält das Private Versicherungsgewerbe Anschluss an das Ausbildungsvergütungsniveau vergleichbarer Branchen, insbesondere der Banken.

Mit der Verlängerung des Altersteilzeitabkommens hat der AGV der DHV-Forderung vollumfänglich entsprochen.
Die Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer/innen ist ein tragbarer Kompromiss, zumal mit dem Grundsatz „equal pay – equal treatment“ die Anwendung der Regelungen des Tarifvertrages Versicherungen vom ersten Tag der Beschäftigung an sichergestellt ist. Zudem haben wir eine Grenze dergestalt eingezogen, dass Leiharbeitnehmer/innen nur maximal 5 % der Beschäftigten ausmachen dürfen.

Enttäuschend ist, dass die Arbeitgeberseite keine Bewegung bei der Aufwertung des Vergütungsniveaus der Gehaltsgruppen A und B gezeigt hat. Gerade vor dem Hintergrund der politischen Diskussion um die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € die Stunde ist die Verweigerung der Arbeitgeberseite ein bedenkliches Signal.

Die Praxis wird zeigen, ob die Übernahmegarantie ein Plus für die Auszubildenden ist oder ob sich lediglich die Unsicherheit über die berufliche Zukunft um ein Jahr verlängert. Wir hätten uns eher für eine längere Stichtagsregelung zur Erklärung der Übernahme ausgesprochen, zumindest hätten wir uns eine Übernahmegarantie für alle Ausbildungsberufe und nicht bloß für den/die Versicherungskaufmann/-frau gewünscht.

In der Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die DHV-Tarifkommission für den Kompromiss entschieden. Ein Scheitern der dritten Verhandlungsrunde hätte eine Verzögerung des Tarifabschlusses bis ins nächste Jahr bedeutet.

Sind Sie mit dem Abschluss zufrieden? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten können, dann zeigen Sie mit einer DHV-Mitgliedschaft ein Zeichen der Unterstützung! Wenn Sie nicht zufrieden sind, dann meckern Sie nicht, sondern engagieren Sie sich in unserer Gewerkschaft!

Private Versicherungen: Tarifabschluss erreicht – 4,8 % mehr Gehalt in zwei Stufen

DHV und AGV Versicherungen haben sich auf folgenden Tarifabschluss geeinigt:

  • Laufzeit vom 01.09.2019 bis 31.01.2022 (29 Monate)
  • Einmalzahlung im Dezember 2019 in Höhe von 225 €
  • Gehaltserhöhungen:
    2,8 % zum 01.04.2020
    2,0 % zum 01.06.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen:
    1. Ausbildungsjahr: Um 68 € (= 7,0 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,9 %) ab 1. Juni 2021
    2. Ausbildungsjahr: Um 68 € (= 6,5 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,7 %) ab 1. Juni 2021
    3. Ausbildungsjahr: Um 69 € (= 6,1 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,5 %) auf 1.230 € ab 1. Juni 2021
  • Übernahmegarantie für ein Jahr für Auszubildende zum/r Versicherungskaufmann/-frau
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommen bis zum 31.12.2022
  • Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung auf bis zu 48 Monate

Unser Ziel, in der ersten Gehaltserhöhungsstufe eine 3 vor dem Komma herauszuholen, konnte knapp nicht erreicht werden. Das Gehaltserhöhungsvolumen von insgesamt 4,8 % liegt aber im Bereich dessen, was die DHV-Tarifkommission bei der Aufstellung ihrer Gehaltsforderung – Gehaltssteigerung von 4 % und 3% in zwei Stufen bei 24 Monaten Laufzeit – als akzeptabel einkalkuliert hatte.

Erfreulich ist die überproportionale Steigerung der Ausbildungsvergütungen. Damit hält das Private Versicherungsgewerbe Anschluss an das Ausbildungsvergütungsniveau vergleichbarer Branchen, insbesondere der Banken.

Mit der Verlängerung des Altersteilzeitabkommens hat der AGV der DHV-Forderung vollumfänglich entsprochen.
Die Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer/innen ist ein tragbarer Kompromiss, zumal mit dem Grundsatz „equal pay – equal treatment“ die Anwendung der Regelungen des Tarifvertrages Versicherungen vom ersten Tag der Beschäftigung an sichergestellt ist. Zudem haben wir eine Grenze dergestalt eingezogen, dass Leiharbeitnehmer/innen nur maximal 5 % der Beschäftigten ausmachen dürfen.

Enttäuschend ist, dass die Arbeitgeberseite keine Bewegung bei der Aufwertung des Vergütungsniveaus der Gehaltsgruppen A und B gezeigt hat. Gerade vor dem Hintergrund der politischen Diskussion um die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € die Stunde ist die Verweigerung der Arbeitgeberseite ein bedenkliches Signal.

Die Praxis wird zeigen, ob die Übernahmegarantie ein Plus für die Auszubildenden ist oder ob sich lediglich die Unsicherheit über die berufliche Zukunft um ein Jahr verlängert. Wir hätten uns eher für eine längere Stichtagsregelung zur Erklärung der Übernahme ausgesprochen, zumindest hätten wir uns eine Übernahmegarantie für alle Ausbildungsberufe und nicht bloß für den/die Versicherungskaufmann/-frau gewünscht.

In der Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die DHV-Tarifkommission für den Kompromiss entschieden. Ein Scheitern der dritten Verhandlungsrunde hätte eine Verzögerung des Tarifabschlusses bis ins nächste Jahr bedeutet.

Sind Sie mit dem Abschluss zufrieden? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten können, dann zeigen Sie mit einer DHV-Mitgliedschaft ein Zeichen der Unterstützung! Wenn Sie nicht zufrieden sind, dann meckern Sie nicht, sondern engagieren Sie sich in unserer Gewerkschaft!

DHV vor Ort: ArGe Baden-Württemberg

Am 28.11.2019 fand die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft der Personal- und Betriebsräte der baden-württembergischen Sparkassenorganisation in Esslingen-Nürtingen statt.

Unser Geschäftsführer Oliver Fröhlich war vor Ort und vertrat die DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V..

Es wurden verschiedene interessante Fachvorträge gehalten, insbesondere wurde die neue Ausbildungsordnung der Bankkauffrauen und -männer vorgestellt.

Auch hier wurde deutlich, dass die Digitalisierung Einzug hält. Sowohl der Ausbildungsplan, als auch die Ausbildungsprüfung werden an das digitale Zeitalter angepasst (bspw. werden künftig Tablets in Prüfungen erlaubt und nötig sein).

Wir gratulieren der ArGe der Personal- und Betriebsräte zu dieser gelungenen und aufschlussreichen Veranstaltung.

Erfolgreicher Abschluss VdPK Hessen und Rheinland-Pfalz: Pflegekräfte auf TVöD-Niveau

Nachdem die Tarifverhandlungen am 26.08.2019 wegen der unzureichenden Gehaltsangebote der Arbeitgeberseite gescheitert waren, konnte am 19.11.2019 eine erfreuliche Kehrtwende erreicht werden.
Ab 01.01.2020 steigen alle Gehälter um 3,0 %, ab 01.01.2021 sowie 01.01.2022 ebenfalls um jeweils 3,0 %.  Damit ist es gelungen, eine substanzielle Annäherung an das Gehaltsniveau des TVöD zu erreichen und eine Kernforderung der Arbeitnehmerseite umzusetzen.
Bei Pflegekräften in akut-somatischen Einrichtungen ist das bereits mit diesem Tarifabschluss der Fall. Über Zulagen erreichen diese  Pflegekräfte TVöD-Niveau.                                                                                                                                                             Angesichts des akuten Mangels an Pflegekräften und die Zielsetzungen des Pflegestärkungsgesetzes war dieses Ziel für die DHV-Tarifkommission nicht verhandelbar.                                                                                                                                                                                                                                Wichtig: Das Pflegepersonal wird nun in eine gesonderte Gehaltstabelle übergeleitet. Bestandskräfte erhalten aber das Optionsrecht, in der alten Tabelle verbleiben zu können.
Darüber hinaus haben sich die Tarifparteien auf eine Überarbeitung der Vergütungssystematik geeignet. Die Anpassung der Vergütungsgruppen spiegelt zum einen die heutige Arbeitsrealität wieder, zum anderen wurde eine verbesserte Übersichtlichkeit durch das Einebnen von Zwischenstufen erreicht mit wichtigen Effekt, dass die Festbeträge der alten Eingruppierung nun dynamisiert sind und an zukünftigen Tarifsteigerungen teilnehmen.
Für Auszubildende wurde der Urlaub auf 30 Tage im Jahr angehoben, sowie die Ausbildungsvergütung linear zur Steigerung im Lohn- und Gehaltstarifvertrag für 2020 erhöht.
Weiter wurden Jubiläumsprämien vereinbart. Nach 10 Jahren Beschäftigungszeit werden 500 €, nach 25 Jahren 750 € und nach 40 Jahren 1000 € Prämie ausgeschüttet.

Viele Tarif-Forderungen der DHV sind noch offen. Aber dieser Abschluss stellt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des VdpK in Hessen und Rheinland-Pfalz einen Weg in die richtige Richtung dar. Wir danken den engagierten DHV-Mitgliedern für ihre tatkräftige Unterstützung!