Private Versicherungen: Tarifabschluss erreicht – 4,8 % mehr Gehalt in zwei Stufen

DHV und AGV Versicherungen haben sich auf folgenden Tarifabschluss geeinigt:

  • Laufzeit vom 01.09.2019 bis 31.01.2022 (29 Monate)
  • Einmalzahlung im Dezember 2019 in Höhe von 225 €
  • Gehaltserhöhungen:
    2,8 % zum 01.04.2020
    2,0 % zum 01.06.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen:
    1. Ausbildungsjahr: Um 68 € (= 7,0 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,9 %) ab 1. Juni 2021
    2. Ausbildungsjahr: Um 68 € (= 6,5 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,7 %) ab 1. Juni 2021
    3. Ausbildungsjahr: Um 69 € (= 6,1 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,5 %) auf 1.230 € ab 1. Juni 2021
  • Übernahmegarantie für ein Jahr für Auszubildende zum/r Versicherungskaufmann/-frau
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommen bis zum 31.12.2022
  • Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung auf bis zu 48 Monate

Unser Ziel, in der ersten Gehaltserhöhungsstufe eine 3 vor dem Komma herauszuholen, konnte knapp nicht erreicht werden. Das Gehaltserhöhungsvolumen von insgesamt 4,8 % liegt aber im Bereich dessen, was die DHV-Tarifkommission bei der Aufstellung ihrer Gehaltsforderung – Gehaltssteigerung von 4 % und 3% in zwei Stufen bei 24 Monaten Laufzeit – als akzeptabel einkalkuliert hatte.

Erfreulich ist die überproportionale Steigerung der Ausbildungsvergütungen. Damit hält das Private Versicherungsgewerbe Anschluss an das Ausbildungsvergütungsniveau vergleichbarer Branchen, insbesondere der Banken.

Mit der Verlängerung des Altersteilzeitabkommens hat der AGV der DHV-Forderung vollumfänglich entsprochen.
Die Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer/innen ist ein tragbarer Kompromiss, zumal mit dem Grundsatz „equal pay – equal treatment“ die Anwendung der Regelungen des Tarifvertrages Versicherungen vom ersten Tag der Beschäftigung an sichergestellt ist. Zudem haben wir eine Grenze dergestalt eingezogen, dass Leiharbeitnehmer/innen nur maximal 5 % der Beschäftigten ausmachen dürfen.

Enttäuschend ist, dass die Arbeitgeberseite keine Bewegung bei der Aufwertung des Vergütungsniveaus der Gehaltsgruppen A und B gezeigt hat. Gerade vor dem Hintergrund der politischen Diskussion um die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € die Stunde ist die Verweigerung der Arbeitgeberseite ein bedenkliches Signal.

Die Praxis wird zeigen, ob die Übernahmegarantie ein Plus für die Auszubildenden ist oder ob sich lediglich die Unsicherheit über die berufliche Zukunft um ein Jahr verlängert. Wir hätten uns eher für eine längere Stichtagsregelung zur Erklärung der Übernahme ausgesprochen, zumindest hätten wir uns eine Übernahmegarantie für alle Ausbildungsberufe und nicht bloß für den/die Versicherungskaufmann/-frau gewünscht.

In der Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die DHV-Tarifkommission für den Kompromiss entschieden. Ein Scheitern der dritten Verhandlungsrunde hätte eine Verzögerung des Tarifabschlusses bis ins nächste Jahr bedeutet.

Sind Sie mit dem Abschluss zufrieden? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten können, dann zeigen Sie mit einer DHV-Mitgliedschaft ein Zeichen der Unterstützung! Wenn Sie nicht zufrieden sind, dann meckern Sie nicht, sondern engagieren Sie sich in unserer Gewerkschaft!

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