071119 ST

Stützkurs im Fach Rechnungswesen

Am 12. September 2019 begann in der GAV (Berufsschule für den Großhandel, Außenhandel und Verkehr) unser ST-Kurs, Stützkurs im Fach Rechnungswesen. Der Kurs umfasste 5 Abende à 3 Zeitstunden. An dem Kurs nahmen 21 Azubis aus den Sparten Groß- und Aussenhandel, Büromanagement, Industrie, Spedition sowie Werbekaufleute teil. Dozent war unser erfahrener Berufsschullehrer Bernd Ehlers.

071119 ST

DAK: Tarifabschluss angeboten

Die DHV hat bereits in der Tarifinfo vom Oktober das Ergebnis der Tarifverhandlung 2019 vorausgesagt: Zitat:
„Ist es zeitgemäß, bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?
Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.“

Die Forderungen der Gewerkschaften lagen bei 6,5 bis 6,8% bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Die Laufzeit beträgt jetzt 27 Monate.
In diesen 27 Monaten eine Einmalzahlung von 500 Euro (für drei Monate ohne % Erhöhung), sowie am 01.01.2020 3% und am 01.04.2021 weitere 2% Gehaltserhöhung. Immerhin wurde die DHV-Forderung berücksichtigt, dass Kolleg*innen mit geringer Vergütung jeweils eine Mindesterhöhung von 100 Euro erhalten.
Erhöhung der Azubigehälter und eine verbesserte Staffelung des Anspruches auf Weihnachtsgeld sind weitere Bestandteile der Einigung.

Leider findet sich im Abschluss keine Strategie zur Bewältigung der demografischen Entwicklung; auch keine Einigung über innovative Vorschläge (Jobrad usw.).

Alle durch die hohen Belastungen gebeutelten Beschäftigten der DAK-Gesundheit, die dieses Unternehmen mit ihrem Einsatz und ihrer Arbeitskraft im Wettbewerb halten, werden die Erhöhung, die geringer als erwartet und verdient ausgefallen ist, sicher dankbar entgegennehmen.

Hätte ein besserer Tarifabschluss erreicht werden können, wenn alle Gewerkschaften gemeinsam die Verhandlungen geführt hätten?

Die mitgliederstärkste Gewerkschaft im Betrieb entscheidet darüber, wie der Umgang zwischen den Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen erfolgt.
Das Angebot der DHV gilt weiterhin: Wir sind bereit zu zeitgleichen, gemeinsamen Verhandlungen aller Gewerkschaften mit dem Arbeitgeber. Dann sind wir auch offen für gemeinsame Aktionen. In vielen Betrieben vertreten und kämpfen Gewerkschaften gemeinsam für die Beschäftigten.
Wer dies bei der DAK-Gesundheit bewusst verhindert muss sich Fragen gefallen lassen!

Die DHV-Tarifkommission bei der DAK-Gesundheit wird über den Tarifabschluss beraten.  

DHV-Personalräte setzen sich in ihren Gremien für eine sachorientierte Zusammenarbeit zum Wohle aller Beschäftigten ein. Mit Ihrer Stimme bei der Personalratswahl 2020 können Sie dies unterstützen.

DAK: Tarifabschluss angeboten

Die DHV hat bereits in der Tarifinfo vom Oktober das Ergebnis der Tarifverhandlung 2019 vorausgesagt: Zitat:
„Ist es zeitgemäß, bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?
Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.“

Die Forderungen der Gewerkschaften lagen bei 6,5 bis 6,8% bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Die Laufzeit beträgt jetzt 27 Monate.
In diesen 27 Monaten eine Einmalzahlung von 500 Euro (für drei Monate ohne % Erhöhung), sowie am 01.01.2020 3% und am 01.04.2021 weitere 2% Gehaltserhöhung. Immerhin wurde die DHV-Forderung berücksichtigt, dass Kolleg*innen mit geringer Vergütung jeweils eine Mindesterhöhung von 100 Euro erhalten.
Erhöhung der Azubigehälter und eine verbesserte Staffelung des Anspruches auf Weihnachtsgeld sind weitere Bestandteile der Einigung.

Leider findet sich im Abschluss keine Strategie zur Bewältigung der demografischen Entwicklung; auch keine Einigung über innovative Vorschläge (Jobrad usw.).

Alle durch die hohen Belastungen gebeutelten Beschäftigten der DAK-Gesundheit, die dieses Unternehmen mit ihrem Einsatz und ihrer Arbeitskraft im Wettbewerb halten, werden die Erhöhung, die geringer als erwartet und verdient ausgefallen ist, sicher dankbar entgegennehmen.

Hätte ein besserer Tarifabschluss erreicht werden können, wenn alle Gewerkschaften gemeinsam die Verhandlungen geführt hätten?

Die mitgliederstärkste Gewerkschaft im Betrieb entscheidet darüber, wie der Umgang zwischen den Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen erfolgt.
Das Angebot der DHV gilt weiterhin: Wir sind bereit zu zeitgleichen, gemeinsamen Verhandlungen aller Gewerkschaften mit dem Arbeitgeber. Dann sind wir auch offen für gemeinsame Aktionen. In vielen Betrieben vertreten und kämpfen Gewerkschaften gemeinsam für die Beschäftigten.
Wer dies bei der DAK-Gesundheit bewusst verhindert muss sich Fragen gefallen lassen!

Die DHV-Tarifkommission bei der DAK-Gesundheit wird über den Tarifabschluss beraten.  

DHV-Personalräte setzen sich in ihren Gremien für eine sachorientierte Zusammenarbeit zum Wohle aller Beschäftigten ein. Mit Ihrer Stimme bei der Personalratswahl 2020 können Sie dies unterstützen.

Das Seminarprogramm 2020 für den Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar steht

Nach einem erfolgreichen Jahr mit Bildungsveranstaltungen in Dannenfels, Kirkel und Inhouse-Schulung, ist nun die Planung des DHV-Bildungswerkes für 2020 abgeschlossen. Wie gewohnt bieten wir eine ausgewogene Mischung aus Grundlagenseminaren, Erweiterungs- und Vertiefungskursen. Auch Spezialseminare für Personal- und Betriebsräte, wie zum Datenschutz und zur Betriebsvereinbarung stehen zur Auswahl.

Durchgeführt werden die Seminare 2020 in den Räumlichkeiten der Bildungsstätte der Arbeitskammer des Saarlandes in Kirkel. Hier bieten sich den Teilnehmern optimale Tagungsbedingungen bei angenehmer Unterbringung und hervorragender Verköstigung. Die Schulungen werden von erfahrenen und kompetenten Referenten der DHV vorgenommen.

Sie können sich problemlos über den Reiter „Weiterbildung“ auf der Homepage der DHV zu den einzelnen Schulungen informieren und auf unsere Flyer in digitaler Form zugreifen. Wenn Sie unsere Informationen in Papierform erhalten möchten, so wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle in Saarbrücken.
Ist ein Termin bei Ihnen im Unternehmen aufgrund betriebsbedingter Notwendigkeiten nicht durchführbar oder ist ein bestimmtes Thema, dass Sie im Betriebs- oder Personalrat beschäftigt nicht im Angebot? Dann nehmen Sie ebenfalls gerne mit unseren Mitarbeitern in Saarbrücken Kontakt auf. Gerne versuchen wir für Sie eine passende Alternative zu finden oder ein Inhouse-Seminar zu veranstalten.

Erfolgreicher Tarifabschluss zwischen der Schlosspark- Klinik GmbH sowie der Park Klinik Weißensee

nach insgesamt 3 Verhandlungsrunden einigten sich die Tarifkommission von DHV Schlosspark-Klinik GmbH sowie Park-Klinik Weißensee GmbH auf folgendes Ergebnis:
•    Prozentuale Entgeltsteigerung rückwirkend
     zum 01.04.2019 um 2,2%
     zum 01.01.2020 um 2,4%
     zum 01.01.2021 um 2,4 %
•    Erhöhung der Auszubildenden Gehälter rückwirkend zum 01.04.2019 pro Jahr
     um 75,00 € brutto im Monat

•    Erholungsbeihilfe in Höhe von 150,00 € ab dem 01.04.2019
•    Examinierte Pflegekräfte erhalten ab dem 01.01.2020 die Vergütungsgruppe 7
•    Medizinische Fachangestellte erhalten ab dem 01.04.2019 die
     Vergütungsgruppe 5, nach dreijähriger Tätigkeit die Vergütungsgruppe 6

•    Medizinische Fachangestellte erhalten rückwirkend ab 01.04.2019 eine
     Funktionszulage von 85,00 € brutto im Monat

•    Zusatzurlaub für geleisteten Nachtdienst rückwirkend ab 01.04.2019,
     bei jährlichen Nachtarbeitsstunden

     von 210 Stunden bis 419 Stunden = 1 Sonderurlaubstag
     von 420 Stunden bis 569 Stunden = 2 Sonderurlaubstage
     von 570 Stunden bis 869 Stunden = 3 Sonderurlaubstage
     von 870 Stunden                              = 4 Sonderurlaubstage

Die Mitglieder der Tarifkommission und der Gewerkschaft der DHV sehen in dem Abschluss des Tarifvertrages einen Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen. Das erzielte Ergebnis liegt über der Inflation, die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen war der Tarifkommission ein sehr wichtiger Verhandlungspunkt wie ebenso der Sonderurlaub für geleistete Nachtarbeit.

Erfolgreicher Tarifabschluss zwischen der Schlosspark- Klinik GmbH sowie der Park Klinik Weißensee

nach insgesamt 3 Verhandlungsrunden einigten sich die Tarifkommission von DHV Schlosspark-Klinik GmbH sowie Park-Klinik Weißensee GmbH auf folgendes Ergebnis:
•    Prozentuale Entgeltsteigerung rückwirkend
     zum 01.04.2019 um 2,2%
     zum 01.01.2020 um 2,4%
     zum 01.01.2021 um 2,4 %
•    Erhöhung der Auszubildenden Gehälter rückwirkend zum 01.04.2019 pro Jahr
     um 75,00 € brutto im Monat

•    Erholungsbeihilfe in Höhe von 150,00 € ab dem 01.04.2019
•    Examinierte Pflegekräfte erhalten ab dem 01.01.2020 die Vergütungsgruppe 7
•    Medizinische Fachangestellte erhalten ab dem 01.04.2019 die
     Vergütungsgruppe 5, nach dreijähriger Tätigkeit die Vergütungsgruppe 6

•    Medizinische Fachangestellte erhalten rückwirkend ab 01.04.2019 eine
     Funktionszulage von 85,00 € brutto im Monat

•    Zusatzurlaub für geleisteten Nachtdienst rückwirkend ab 01.04.2019,
     bei jährlichen Nachtarbeitsstunden

     von 210 Stunden bis 419 Stunden = 1 Sonderurlaubstag
     von 420 Stunden bis 569 Stunden = 2 Sonderurlaubstage
     von 570 Stunden bis 869 Stunden = 3 Sonderurlaubstage
     von 870 Stunden                              = 4 Sonderurlaubstage

Die Mitglieder der Tarifkommission und der Gewerkschaft der DHV sehen in dem Abschluss des Tarifvertrages einen Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen. Das erzielte Ergebnis liegt über der Inflation, die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen war der Tarifkommission ein sehr wichtiger Verhandlungspunkt wie ebenso der Sonderurlaub für geleistete Nachtarbeit.

Erfolgreicher Tarifabschluss zwischen der Schlosspark- Klinik GmbH sowie der Park Klinik Weißensee

nach insgesamt 3 Verhandlungsrunden einigten sich die Tarifkommission von DHV Schlosspark-Klinik GmbH sowie Park-Klinik Weißensee GmbH auf folgendes Ergebnis:
•    Prozentuale Entgeltsteigerung rückwirkend
     zum 01.04.2019 um 2,2%
     zum 01.01.2020 um 2,4%
     zum 01.01.2021 um 2,4 %
•    Erhöhung der Auszubildenden Gehälter rückwirkend zum 01.04.2019 pro Jahr
     um 75,00 € brutto im Monat

•    Erholungsbeihilfe in Höhe von 150,00 € ab dem 01.04.2019
•    Examinierte Pflegekräfte erhalten ab dem 01.01.2020 die Vergütungsgruppe 7
•    Medizinische Fachangestellte erhalten ab dem 01.04.2019 die
     Vergütungsgruppe 5, nach dreijähriger Tätigkeit die Vergütungsgruppe 6

•    Medizinische Fachangestellte erhalten rückwirkend ab 01.04.2019 eine
     Funktionszulage von 85,00 € brutto im Monat

•    Zusatzurlaub für geleisteten Nachtdienst rückwirkend ab 01.04.2019,
     bei jährlichen Nachtarbeitsstunden

     von 210 Stunden bis 419 Stunden = 1 Sonderurlaubstag
     von 420 Stunden bis 569 Stunden = 2 Sonderurlaubstage
     von 570 Stunden bis 869 Stunden = 3 Sonderurlaubstage
     von 870 Stunden                              = 4 Sonderurlaubstage

Die Mitglieder der Tarifkommission und der Gewerkschaft der DHV sehen in dem Abschluss des Tarifvertrages einen Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen. Das erzielte Ergebnis liegt über der Inflation, die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen war der Tarifkommission ein sehr wichtiger Verhandlungspunkt wie ebenso der Sonderurlaub für geleistete Nachtarbeit.

Anni Herrmann Jubilum

65 Jahre Engagement und 80. Geburtstag – Anni Herrmann

Der DHV-Landesvorstand wollte es sich nicht nehmen lassen, sich in seiner Sitzung vom 29.10.2019 bei einem seiner aktivsten und treusten Mitglieder herzlich zu bedanken und ein kleines Präsent zu überreichen.

Anni Herrmann trat mit 15 Jahren in die DHV ein und ist bis zum heutigen Tag mit Rat und Tat immer zur Stelle.

In den langen Jahren ihrer Mitgliedschaft hat sie sich auf den verschiedensten Feldern hervorgetan. Sie war ein herausragendes Mitglied der Kaufmannsjugend und übernahm nach dem Tod von Emil Jörg die Geschäftsführung der DHV Geschäftsstelle in Pirmasens, wo sie zuvor bereits als Sekretärin tätig war. Vielen in der DHV wird Anni Herrmann immer als engagierte Organisatorin im Bereich der beruflichen Bildungsarbeit in Erinnerung sein. Was sich auch in ihren 35 Jahren Mitarbeit im Prüfungsausschuss der IHK Pirmasens wiederspiegelt.

Über ihre 65 Jahre Mitgliedschaft in der DHV übernahm sie als Ortgruppenvorsitzende und Mitglied in den Landesvorständen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland immer wieder Verantwortung. Für 15 Jahre gehörte sie dem DHV-Aufsichtsrat an, wo sie aufgrund ihrer Expertise und Erfahrung immer geschätzt wurde. Wir bedanken uns für das jahrelange Engagement und gratulieren herzlich zum 80. Geburtstag und wünschen auch weiterhin alles Gute!

Anni Herrmann Jubilum

Privates Versicherungsgewerbe – Unzureichendes erstes Gehaltsangebot

In der Verhandlung am 30.10.2019 in Hannover unterbreitete die Arbeitgeberseite ein erstes Gehaltsangebot, das aus Sicht der DHV-Tarifkommission vollkommen unzureichend ist:

•    Laufzeit: 34 Monate bis zum 30.06.2022
•    Tarifliche Erhöhung von insgesamt 4 % verteilt auf:
      1,7 % zum 01.02.2020
      1,2 % zum 01.02.2021
      1,1 % zum 01.02.2022

Das vom Arbeitgeberverband vorgelegte Angebot ist für uns inakzeptabel. Es honoriert in keiner Weise die engagierte Arbeit der Beschäftigten!

Es steht auch nicht im Einklang mit dem Signal der Arbeitgebervertreter, ein bisschen besser abschließen zu wollen als bei den Privatbanken (2 Erhöhungsstufen von jeweils 2,0 % bei einer Laufzeit von 29 Monaten). Die angebotenen Gehaltssteigerungen liegen unter 2 %, die Laufzeit ist deutlich länger!

Nach unserer Einschätzung besteht daher noch deutlich Luft nach oben! Der Abschluss bei den Volks- und Raiffeisenbanken vom 07.08.2019 mit zwei Stufen von 3,0 % und 1,5 % ist die Benchmark, die nach unserer Auffassung übertroffen werden muss.

Eine 3 vor dem Komma muss in der ersten Gehaltserhöhungsstufe stehen! Die Erhöhung muss unmittelbar nach der dritten Verhandlungsrunde zum 01.12.2019 erfolgen! Die weitere(n) Erhöhungsstufe(n) dürfen nicht mickrig ausfallen!

Zur Diskussion stand außerdem die Arbeitgeberforderung, nach der Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen ab ca. 78.000 € teilweise nicht mehr den manteltarifvertraglichen Regelungen unterliegen sollen. Konkret geht es um die Arbeitszeitregelungen / Zuschlagsregelungen des § 11 MTV, die für diese Beschäftigten künftig nicht mehr gelten sollen. Stattdessen sollen einzelvertragliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und diesen Beschäftigten möglich werden. Es hängt vom Gesamtpaket ab, ob wir diese Arbeitgeberforderung akzeptieren!

Nach wie vor ist der AGV bereit, unsere Forderung nach Verlängerung des Altersteilzeitabkommens zu erfüllen. Auch unserer Forderung, den Auszubildenden spätestens sechs Monate vor Ausbildungsende mittzuteilen ob diese übernommen werden können oder nicht, steht der Arbeitgeberverband positiv gegenüber.

Insgesamt bewerten wir den Verlauf der zweiten Verhandlungsrunde trotz des nicht akzeptablen Arbeitgeberangebots als konstruktiv. Eine Einigung auf ein akzeptables Gesamtpaket in der dritten Verhandlungsrunde ist durchaus wahrscheinlich. Deshalb rufen wir derzeit nicht zu Streikmaßnahmen auf, sondern gehen zuversichtlich in die dritte, hoffentlich abschließende Verhandlungsrunde am 29.11.2019 in München!

Privates Versicherungsgewerbe – Unzureichendes erstes Gehaltsangebot

In der Verhandlung am 30.10.2019 in Hannover unterbreitete die Arbeitgeberseite ein erstes Gehaltsangebot, das aus Sicht der DHV-Tarifkommission vollkommen unzureichend ist:

•    Laufzeit: 34 Monate bis zum 30.06.2022
•    Tarifliche Erhöhung von insgesamt 4 % verteilt auf:
      1,7 % zum 01.02.2020
      1,2 % zum 01.02.2021
      1,1 % zum 01.02.2022

Das vom Arbeitgeberverband vorgelegte Angebot ist für uns inakzeptabel. Es honoriert in keiner Weise die engagierte Arbeit der Beschäftigten!

Es steht auch nicht im Einklang mit dem Signal der Arbeitgebervertreter, ein bisschen besser abschließen zu wollen als bei den Privatbanken (2 Erhöhungsstufen von jeweils 2,0 % bei einer Laufzeit von 29 Monaten). Die angebotenen Gehaltssteigerungen liegen unter 2 %, die Laufzeit ist deutlich länger!

Nach unserer Einschätzung besteht daher noch deutlich Luft nach oben! Der Abschluss bei den Volks- und Raiffeisenbanken vom 07.08.2019 mit zwei Stufen von 3,0 % und 1,5 % ist die Benchmark, die nach unserer Auffassung übertroffen werden muss.

Eine 3 vor dem Komma muss in der ersten Gehaltserhöhungsstufe stehen! Die Erhöhung muss unmittelbar nach der dritten Verhandlungsrunde zum 01.12.2019 erfolgen! Die weitere(n) Erhöhungsstufe(n) dürfen nicht mickrig ausfallen!

Zur Diskussion stand außerdem die Arbeitgeberforderung, nach der Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen ab ca. 78.000 € teilweise nicht mehr den manteltarifvertraglichen Regelungen unterliegen sollen. Konkret geht es um die Arbeitszeitregelungen / Zuschlagsregelungen des § 11 MTV, die für diese Beschäftigten künftig nicht mehr gelten sollen. Stattdessen sollen einzelvertragliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und diesen Beschäftigten möglich werden. Es hängt vom Gesamtpaket ab, ob wir diese Arbeitgeberforderung akzeptieren!

Nach wie vor ist der AGV bereit, unsere Forderung nach Verlängerung des Altersteilzeitabkommens zu erfüllen. Auch unserer Forderung, den Auszubildenden spätestens sechs Monate vor Ausbildungsende mittzuteilen ob diese übernommen werden können oder nicht, steht der Arbeitgeberverband positiv gegenüber.

Insgesamt bewerten wir den Verlauf der zweiten Verhandlungsrunde trotz des nicht akzeptablen Arbeitgeberangebots als konstruktiv. Eine Einigung auf ein akzeptables Gesamtpaket in der dritten Verhandlungsrunde ist durchaus wahrscheinlich. Deshalb rufen wir derzeit nicht zu Streikmaßnahmen auf, sondern gehen zuversichtlich in die dritte, hoffentlich abschließende Verhandlungsrunde am 29.11.2019 in München!