Versicherungen: Erste Gehaltstarifverhandlung mit Signalwirkung
AGV: Ein erstes Angebot wird in der nächsten Runde unterbreitet. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des geringen Beitragswachstums sieht der AGV wenig Spielraum.
Tendenz AGV: Einen Tarifabschluss wie bei den Volks- und Raiffeisenbanken könne der AGV sich allerdings vorstellen. Dieser sieht vor:
7 Null-Monate von Juni bis Dezember 2019
3% ab 01. Januar 2020
1,5 % ab April 2021
Laufzeit: 34 Monate
DHV-Tarifkommission: Die Belastungen der Beschäftigten sind infolge des Personalabbaus und der Digitalisierung der Arbeitsprozesse erheblich gestiegen. Entsprechend hoch ist die Erwartungshaltung an einen Gehaltsabschluss, der ihre engagierte Leistung angemessen würdigt.
AGV: Eine interessante Forderung, die aber dazu führt, dass die Arbeitgeber die Inflationsrisiken tragen. Daher ist eine Einigung unwahrscheinlich.
AGV: Kein Handlungsbedarf für eine überproportionale Gehaltserhöhung. In diesen Gehaltsgruppen sind nur rund 450 Beschäftigte eingruppiert.
DHV-Tarifkommission: Die Gehaltsgruppen A und B umfassen nach unserer Wahrnehmung eine nicht unerhebliche Zahl von Beschäftigten. Für diese ist eine deutliche Anhebung ihrer Gehälter ein wichtiges Anliegen! Deshalb halten wir unverändert an unserer Forderung fest!
AGV: Ein erstes Angebot wird in der nächsten Runde abgegeben.
AGV: Diese Forderung ist interessant.
AGV: Kein Handlungsbedarf, da in den meisten Unternehmen betriebliche Regelungen, auch in Form von Betriebsvereinbarungen, existieren.
AGV: Bezüglich Sabbaticals nicht grundsätzlich ablehnend. Bei den Pflegezeitmodellen existiert hingegen eine ausgeprägte betriebliche Welt.
AGV: Darin besteht Einigkeit.
Versicherungen: Erste Gehaltstarifverhandlung mit Signalwirkung
AGV: Ein erstes Angebot wird in der nächsten Runde unterbreitet. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des geringen Beitragswachstums sieht der AGV wenig Spielraum.
Tendenz AGV: Einen Tarifabschluss wie bei den Volks- und Raiffeisenbanken könne der AGV sich allerdings vorstellen. Dieser sieht vor:
7 Null-Monate von Juni bis Dezember 2019
3% ab 01. Januar 2020
1,5 % ab April 2021
Laufzeit: 34 Monate
DHV-Tarifkommission: Die Belastungen der Beschäftigten sind infolge des Personalabbaus und der Digitalisierung der Arbeitsprozesse erheblich gestiegen. Entsprechend hoch ist die Erwartungshaltung an einen Gehaltsabschluss, der ihre engagierte Leistung angemessen würdigt.
AGV: Eine interessante Forderung, die aber dazu führt, dass die Arbeitgeber die Inflationsrisiken tragen. Daher ist eine Einigung unwahrscheinlich.
AGV: Kein Handlungsbedarf für eine überproportionale Gehaltserhöhung. In diesen Gehaltsgruppen sind nur rund 450 Beschäftigte eingruppiert.
DHV-Tarifkommission: Die Gehaltsgruppen A und B umfassen nach unserer Wahrnehmung eine nicht unerhebliche Zahl von Beschäftigten. Für diese ist eine deutliche Anhebung ihrer Gehälter ein wichtiges Anliegen! Deshalb halten wir unverändert an unserer Forderung fest!
Stärkung des Arbeitnehmerschutzes durch den EuGH
Mit seinem Urteil zur Arbeitszeiterfassung sorgte der Europäische Gerichtshof im Mai für erhebliches Aufsehen.
Der EuGH entschied am 14.05.2019, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Ohne eine solche Erfassung könne laut EuGH weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre Verteilung, noch die Zahl der Überstunden verlässlich ermittelt werden. Der Schutz der Arbeitnehmer vor Überlastung und damit einhergehenden gesundheitlichen Gefahren wird dadurch gestärkt, dass die gesamte Arbeitszeit künftig zu erfassen sein wird. Außerdem könnte es zu einer Beweislastumkehr zugunsten der Arbeitnehmer kommen, wenn es um die Abgeltung von Überstunden geht. Musste bisher der Arbeitnehmer die geleisteten Stunden nachweisen und hatte wegen nicht erfasster Stunden dabei regelmäßig Probleme, so wird dies künftig dem Arbeitgeber obliegen, der alle Arbeitszeiten korrekt zu erfassen haben wird.
Vorerst ändert sich allerdings nichts. Das Urteil des EuGH hat keine direkten Auswirkungen auf die Arbeitgeber, es verpflichtet lediglich die Mitgliedsstaaten gesetzgeberisch tätig zu werden. Das deutsche Arbeitszeitgesetz reicht nicht aus, da es keine generelle Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung enthält. Es schreibt lediglich vor, Arbeitszeiten aufzuzeichnen, wenn sie 8 Stunden täglich überschreiten (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Eine weitere Verpflichtung zur Dokumentierung von Arbeitszeiten ergibt sich aus dem Mindestlohngesetz. Diese gilt jedoch nur für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer. Auch das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (SchwarzArbG) gilt nicht generell, sondern nur für gewisse Berufsgruppen.
Die Mitgliedsstaaten müssen das Urteil des EuGH nun umgehend in konkrete Gesetze umsetzen. Dabei hat der EuGH ihnen aber Spielraum eingeräumt. Sie können dabei die konkreten Modalitäten zur Umsetzung bestimmen und branchenspezifische Besonderheiten und Eigenheiten oder auch die Unternehmensgröße berücksichtigen. Ein wirklicher Umbruch im deutschen Arbeitszeitrecht ist also nicht zu erwarten. Daher ist die Aufregung, die dem EuGH-Urteil folgte nicht nachzuvollziehen. Eine Verpflichtung für die Arbeitgeber wird sich erst nach erfolgter Änderung des Arbeitszeitgesetzes ergeben. Es wird zu einer Modifizierung kommen. Stechuhr für alle wird es dabei aller Voraussicht nach auch in Zukunft nicht heißen. Es kommt darauf an, welche Änderungen am Arbeitszeitgesetz vorgenommen werden. Der EuGH hat offen gelassen, welche Zeiten konkret zu erfassen sind, ebenso, wie diese Zeiten zu erfassen sind, wer diese Zeiten erfasst und ob die Regelung tatsächlich für alle Arbeitsverhältnisse gilt. Ob zur Raucherpause ausgestempelt werden muss, oder nicht, das wird auch künftig Sache der Betriebe sein. Ist das abendliche Lesen von Mails Arbeitszeit und muss auch diese Zeit dokumentiert werden? Wird die Zeit mittels Exeltabelle, App, oder händisch erfasst und wer erfasst sie eigentlich, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Auch dazu wird es künftig verschiedene Modelle geben. Auch ein Ende der Vertrauensarbeitszeit ist derzeit noch nicht in Sicht. Es wäre mit dem Urteil des EuGH auch vereinbar Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für kleinere Unternehmen vorzusehen, die mit dem Verwaltungsaufwand überfordert wären. Wir müssen abwarten, welche Änderungen in Deutschland erfolgen werden. Es bleibt also spannend, aber für Aufregung besteht noch kein Grund.
Für Betriebsräte heißt es allerdings jetzt schon aufgepasst. Sie haben die Aufgabe, über die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze zu wachen (§ 80 Abs. 1 BetrVG) und reden mit bei der Einführung technischer Einrichtungen z. B. zur Zeiterfassung (§ 87 Abs. 6 BetrVG). Betriebsräte haben bereits jetzt eine stärkere Verhandlungsposition wenn es um Betriebsvereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeit geht.
Silke Schönherr-Wagner
CGB-Position zum weltweiten Klimastreiktag der Fridays for Future-Bewegung: Klimaschutz ja – aber keine überzogenen Forderungen zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
Der CGB steht zum Schutz der Natur und der Artenvielfalt und unterstützt die Bemühungen um die Eindämmung des menschenverursachten Anstiegs des Weltklimas. Der CGB unterstützt daher das Anliegen der Fridays for Future-Bewegung, die Politik wachzurütteln, damit sie den Umwelt- und Klimaschutz entschiedener als bisher mit gesetzlichen Maßnahmen voranbringt.
Der CGB warnt aber vor übertriebenem und überzogenem Aktionismus zu Lasten des Industriestandortes Deutschlands und damit auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
Das gilt vor allem hinsichtlich der Forderungen der Fridays for Future-Bewegung nach Streichung der Subventionen für fossile Energieträger und der Abschaltung eines Viertels der Kohlekraftwerke bis Jahresende sowie für einen beschleunigten Komplettausstieg bis 2030.
Eine Streichung der Subventionen für fossile Energieträger bis Jahresende würde eine plötzliche Verteuerung des Dieselkraftstoffs um 18 Cent pro Liter bedeuten!
- Ein solch rasanter Anstieg würde ein Drittel der Autofahrer in Deutschland und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern treffen, die zu ihrer Arbeit oft 100 Kilometer oder mehr hin- und zurückpendeln müssen! Ohne Kompensationszahlungen würden diese Menschen finanziell belastet werden – sie hätten weniger Geld für ihren täglichen Lebensunterhalt!
- Eine solche Forderung würde eine deutsche Schlüsselindustrie betreffen, an der mehrere hunderttausend Arbeitsplätze hängen! Dahinter stecken menschliche Existenzen, die nicht durch überzogene Klimaschutzforderungen gefährdet werden dürfen!
Eine Subventionsstreichung von fossilen Energieträgern darf nicht von einem Monat auf den anderen erfolgen, sondern kann nur Ergebnis eines Diskussionsprozesses sein, der die Fragen in den Mittelpunkt stellen muss, wie die Zukunft von Deutschlands Schlüsselindustrie langfristig gesichert werden kann und wie die finanziellen Belastungen für die Pendler abgefedert werden können. Der CGB spricht sich für einen zügigen, aber sach- und zielorientierten Diskussionsprozess aus!
Eine Abschaltung eines Viertels der Kohlekraftwerke bis Jahresende würde die Energieversorgungssicherheit in Deutschland akut gefährden! Grundlage für einen Komplettausstieg bis 2030 und einer emmissionsneutralen Energiegewinnung bis 2035 muss ein belastbares Alternativkonzept sein, das die Energieversorgungssicherheit Deutschlands ab dem Jahr 2030 gewährleistet.
Ohne Energieversorgungssicherheit wird der gesamte Industriestandort Deutschlands gefährdet und nicht nur die Existenz der Arbeitsplätze in der Autoindustrie, sondern in der gesamten deutschen Industrie aufs Spiel gesetzt! Das ist in höchstem Maße unverantwortlich gefährlich!
Die Gelbwestenproteste in Frankreich haben deutlich gemacht, wohin übertriebene politische Vorhaben und Aktionen führen können – nämlich in ein Chaos, das das staatliche Gewaltmonopol und damit die rechtliche Sicherheit, das Eigentum und die körperliche Unversehrtheit der Bürger in höchstem Maße strapaziert. Soweit darf es in Deutschland nicht kommen!
Der CGB fordert die Fridays for Future-Bewegung auf, in ihren Aktionen und Forderungen auch die Belange der Menschen zu berücksichtigen, die von Arbeit leben müssen und deren Arbeit notwendig ist, um die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands zu sichern!
Liebe Fridays for Future-Aktivisten: Bedenkt, dass das beste Smartphone und die besten Ideen für die Social-Media-Verbreitung Eurer Ideen nichts nützen, wenn mangels Versorgungssicherheit und eines damit verbundenen Zusammenbruchs der Energieversorgung kein Strom zum Betrieb Eurer Smartphones und Laptops vorhanden ist!
Der CGB fordert die Politik auf, nicht in hektischen Klimaaktionismus zu verfallen, sondern auch die Belange der arbeitenden Bevölkerung und des Industriestandortes Deutschlands zu bedenken!
Der CGB fordert alle Akteure auf, nicht den eigenen Standpunkt so hoch zu halten, dass ein Austausch gegenseitiger Meinungen unmöglich wird. Kommunikation und Diskussion statt Konfrontation!
Sozialtarifvertrag KKH: Verhandlungen auf der Zielgeraden
1. Finanzielle Mobilitätsunterstützung
- Im Falle einer Versetzung in eine andere Dienststelle, die nicht im Einzugsbereich des bisherigen Dienstortes liegt, sollen Beschäftigten, die nicht umziehen wollen, für die ersten vier Jahre nach der Versetzung 50 % der durch die weitere Entfernung anfallenden Mehrkosten erstattet bekommen.
- Beschäftigte, die nicht täglich zum Wohnort zurückkehren können, weil sie beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel
mehr als 12 Stunden von der Wohnung abwesend sind oder
der zeitliche Aufwand für die Hin- und Rückfahrt insgesamt mehr 3 Stunden beträgt
(Voraussetzungen nach § 3 Trennungsgeldverordnung)
sollen für jede Woche eine Reisebeihilfe nach § 3 Trennungsgeldverordnung erhalten. - Beschäftigte, die umziehen müssen, sollen eine Umzugsunterstützung erhalten.
Beschäftigte, die nicht umziehen wollen, sollen im Falle der Erhöhung der Fahrzeiten um mindestens 30 Minuten täglich im ersten und zweiten Jahr 7 zusätzliche freie Tage und im dritten und vierten Jahr vier zusätzliche freie Tage als Ausgleich für den erhöhten Fahrzeitenaufwand erhalten.
Ein Zuschuss in Höhe von 100 € für maximal 12 Monate sollen Beschäftigte erhalten für: die Unterbringung bzw. Betreuung eines unterhaltsberechtigten Kindes und für die Pflegekosten eines nach § 3 Abs. 1 a SGB VI versicherungspflichtigen Angehörigen.
Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Schließung der Dienststelle das 55. Lebensjahr vollendet haben, soll die Möglichkeit der Altersteilzeit mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren eingeräumt werden. Die Altersteilzeit soll als Block- oder Teilzeitmodell möglich sein. Die Beschäftigten sollen die Optionen haben:
- Ende zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Renteneintritts: Aufstockung des Teilzeitgehalts um 35 %; Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung auf 95 % der bisherigen Beiträge; Aufstockung der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung auf 90 % der bisherigen Beiträge
- Ende zum Beginn der abschlagsfreien Rente: Aufstockung des Teilzeitgehalts um 20 %; Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung und der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung auf 90 % der bisherigen Beiträge
Beschäftigte, die ein Arbeitsplatzangebot erhalten, das aus ihrer Sicht einen Härtefall darstellt, sollen sich innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt des Arbeitsplatzangebots an eine Härtefallkommission wenden können.
Von der Umstrukturierung betroffene Beschäftigte sollen bei späteren Stellenbesetzungen und im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes bei der Veränderung ihrer Arbeitszeit bevorzugt berücksichtigt werden.
Beschäftigte ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, die aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden sollen die Optionen erhalten: Entweder Unterstützung bei einer Outplacementberatung in Höhe von 2.500 € oder Zahlung einer zusätzlichen Abfindung in Höhe von 2.000 €.
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Sozialtarifvertrag KKH: Verhandlungen auf der Zielgeraden
DHV vor Ort
In letzter Zeit besuchte der nun nicht mehr ganz neue Geschäftsführer aus Stuttgart, Oliver Fröhlich, diverse Betriebsratssitzungen. Unter Anderem die des Reha-Klinikums in Bad Säckingen und der Auto-Kabel in Hausen/Wiesental.
Insbesondere die Situation bei Auto-Kabel zeigte auf, dass eine unzureichende Beteiligung des Betriebsrates zu einer immer größeren Schieflage führen kann. Mit Unterstützung und Beratung der DHV wurden durch den Betriebsrat einzelne neue Betriebsvereinbarungen gemeinsam mit der Geschäftsführung verhandelt und die Verbesserung vorhandener Betriebsvereinbarungen in gemeinschaftlicher Arbeit erreicht. Hier sind wir auf einem guten, einem besseren gemeinsamen Weg.
Die Betriebsratssitzung des Reha-Klinikums Bad Säckingen stand (erneut) unter dem noch nachwirkenden Schatten des gerade beendeten Insolvenzverfahrens. Auch hier wurden die aktuellen Begebenheiten besprochen und gemeinsam für beide Seite zufriedenstellende Lösungen erarbeitet. Auch hier sind wir durch den engagierten und zielstrebigen Betriebsrat auf einem guten Weg!
Beide Besuche verdeutlichten den Betriebsräten die Notwendigkeit einer helfenden Hand, die DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. unterstützt bei den großen und kleinen Fragen der täglichen Betriebsratsarbeit. Gemeinsam erreichen wir mehr, sprechen Sie uns an.
Auf einen weiteren, gemeinsamen Weg!
DAK-Gesundheit: Wir fordern einen Tarifvertrag zum 01.10.2019 mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer angemessenen Erhöhung der Entgelte um 6,5%.
1.7.2018 = 3,22% (West) und 3,37% (Ost)
1.7.2019 = 3,18% (West) und 3,91% (Ost)
Daraus ergibt sich die Gehaltsforderung 2019 (ab 01.10.2019) in Höhe von 6,5% (bei einer Laufzeit von 12 Monaten).
- DHV fordert eine Sonderzahlung für die Beschäftigten der Vergütungsgruppen 1-3!
- DHV fordert eine überdurchschnittliche Anpassung der Azubigehälter!
- DHV fordert einen Tarifvertrag zur Bewältigung der demografischen Entwicklung!
- DHV fordert Lebensarbeitszeitkonten!
- DHV fordert Heimarbeitsplätze auf Wunsch der Beschäftigten!
- DHV fordert Azubieinstellungen und Übernahme nach der Ausbildung!
- DHV fordert Eingruppierung nicht tarifierter Tätigkeiten (davon gibt es weiterhin reichlich)!
- DHV fordert die Erhöhung der Eingruppierung für Tätigkeiten, die inzwischen erheblich anfordernder geworden sind!
- DHV fordert Jobrad Angebot für alle – Fahrradleasing mit Steuervorteil für Motivation und Gesundheit!
DAK-Gesundheit: Wir fordern einen Tarifvertrag zum 01.10.2019 mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer angemessenen Erhöhung der Entgelte um 6,5%.
1.7.2018 = 3,22% (West) und 3,37% (Ost)
1.7.2019 = 3,18% (West) und 3,91% (Ost)
Daraus ergibt sich die Gehaltsforderung 2019 (ab 01.10.2019) in Höhe von 6,5% (bei einer Laufzeit von 12 Monaten).
- DHV fordert eine Sonderzahlung für die Beschäftigten der Vergütungsgruppen 1-3!
- DHV fordert eine überdurchschnittliche Anpassung der Azubigehälter!
- DHV fordert einen Tarifvertrag zur Bewältigung der demografischen Entwicklung!
- DHV fordert Lebensarbeitszeitkonten!
- DHV fordert Heimarbeitsplätze auf Wunsch der Beschäftigten!
- DHV fordert Azubieinstellungen und Übernahme nach der Ausbildung!
- DHV fordert Eingruppierung nicht tarifierter Tätigkeiten (davon gibt es weiterhin reichlich)!
- DHV fordert die Erhöhung der Eingruppierung für Tätigkeiten, die inzwischen erheblich anfordernder geworden sind!
- DHV fordert Jobrad Angebot für alle – Fahrradleasing mit Steuervorteil für Motivation und Gesundheit!
