Metro Campus Services GmbH ist nicht mehr tariflos!!!!

Im Herbst letzten Jahres wurde bei der tariflosen Metro Campus Services GmbH mit den Tarifgesprächen begonnen.

Nach der Umfirmierung/Ausgliederung wurde aus der Metro Services die Metro Campus Services GmbH und diese somit tarifvertragslos.

Das erste Angebot der Arbeitgeberseite, die alten Verträge einfach mit 2% mehr Lohn direkt zu unterschreiben, wurde von  der DHV-Tarifkommission direkt zurückgewiesen.

Die Verhandlungen gestalteten sich zäher als beide Seiten annahmen. Es galt, den Status quo des alten Tarifwerks der Metro Services in das Heute und in die Metro Campus Services GmbH zu bringen.

Die klare Haltung der DHV-Verhandlungskommission veranlasste die Arbeitgeberseite, ihre Verhandlungsstrategie hinsichtlich der Verknüpfung der Themen Gehalt und den strittigen Themen im Manteltarif zu überdenken.

Es wurden viele Punkte divers und kontrovers diskutiert. Man brauchte fünf Verhandlungstermine um sich einigen zu können. Das Resultat ist ein Tarifvertrag, der das Alte mit dem Neuen verbindet.

Es gibt eine Lohnsteigerung von 5,5% in zwei Jahren, jeweils zum 01.07. des Jahres gibt es somit 2,75 % mehr.

Das Urlaubsgeld wird auf zwölf Monate umgerechnet und als nicht anrechenbare Prämie ausbezahlt. Das Weihnachtsgeld bleibt in der Grundform des letzten Tarifvertrages der Metro Services erhalten.

Das komplexe Jubiläumsprämiensystem wird zum 30.09.2021 umgewandelt und alle Mitarbeiter erhalten zum 30.09.2020, die bis zu diesem Datum gebildeten Rücklagen einmalig mit 110% ausgezahlt. Die Mitarbeiter, welche in den nächsten zwei Jahren ihre Jubiläen feiern, bekommen ihr normales Jubiläumsgeld ausbezahlt.

Zudem erhalten die Mitarbeiter zum 30.09.2019 eine einmalige Sonderzahlung in jeweiliger Höhe von 800 € / 700 € / 600 € für den Wegfall von 5 Sonderurlaubstagen.

Die DHV-Verhandlungskommission wies immer wieder Arbeitgeberforderungen als nicht akzeptabel zurück. Man verhandelte lange und hart beim Manteltarifvertrag wie beim Entgelttarifvertrag. Das Resultat ist ein Kompromiss, mit dem beide Seiten zufrieden sein können.

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Metro Campus Services GmbH ist nicht mehr tariflos!!!!

Im Herbst letzten Jahres wurde bei der tariflosen Metro Campus Services GmbH mit den Tarifgesprächen begonnen.

Nach der Umfirmierung/Ausgliederung wurde aus der Metro Services die Metro Campus Services GmbH und diese somit tarifvertragslos.

Das erste Angebot der Arbeitgeberseite, die alten Verträge einfach mit 2% mehr Lohn direkt zu unterschreiben, wurde von  der DHV-Tarifkommission direkt zurückgewiesen.

Die Verhandlungen gestalteten sich zäher als beide Seiten annahmen. Es galt, den Status quo des alten Tarifwerks der Metro Services in das Heute und in die Metro Campus Services GmbH zu bringen.

Die klare Haltung der DHV-Verhandlungskommission veranlasste die Arbeitgeberseite, ihre Verhandlungsstrategie hinsichtlich der Verknüpfung der Themen Gehalt und den strittigen Themen im Manteltarif zu überdenken.

Es wurden viele Punkte divers und kontrovers diskutiert. Man brauchte fünf Verhandlungstermine um sich einigen zu können. Das Resultat ist ein Tarifvertrag, der das Alte mit dem Neuen verbindet.

Es gibt eine Lohnsteigerung von 5,5% in zwei Jahren, jeweils zum 01.07. des Jahres gibt es somit 2,75 % mehr.

Das Urlaubsgeld wird auf zwölf Monate umgerechnet und als nicht anrechenbare Prämie ausbezahlt. Das Weihnachtsgeld bleibt in der Grundform des letzten Tarifvertrages der Metro Services erhalten.

Das komplexe Jubiläumsprämiensystem wird zum 30.09.2021 umgewandelt und alle Mitarbeiter erhalten zum 30.09.2020, die bis zu diesem Datum gebildeten Rücklagen einmalig mit 110% ausgezahlt. Die Mitarbeiter, welche in den nächsten zwei Jahren ihre Jubiläen feiern, bekommen ihr normales Jubiläumsgeld ausbezahlt.

Zudem erhalten die Mitarbeiter zum 30.09.2019 eine einmalige Sonderzahlung in jeweiliger Höhe von 800 € / 700 € / 600 € für den Wegfall von 5 Sonderurlaubstagen.

Die DHV-Verhandlungskommission wies immer wieder Arbeitgeberforderungen als nicht akzeptabel zurück. Man verhandelte lange und hart beim Manteltarifvertrag wie beim Entgelttarifvertrag. Das Resultat ist ein Kompromiss, mit dem beide Seiten zufrieden sein können.

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Gehaltstarifverhandlungen Privates Versicherungsgewerbe: DHV fordert 7 % in zwei Stufen

Die DHV hat den Gehaltstarifvertrag fristgemäß zum 31.08.2019 gekündigt. Für die am 19.09.2019 in Wuppertal beginnenden Gehaltstarifverhandlungen hat die DHV-Tarifkommission folgende Forderungen beschlossen:

Gehalt: Zweistufige Gehaltserhöhung von 4 % und nach weiteren 12 Monaten 3 %; Laufzeit: 24 Monate
Wir wollen für die Beschäftigten der privaten Versicherungen eine Gehaltserhöhung erreichen, die ihre engagierte Leistung angemessen honoriert und die Ihnen ein deutliches, über der Inflationsrate liegendes Gehaltsplus bringt!

Inflationssicherungsklausel
Die Inflationsrisiken müssen bei einem länger laufenden Gehaltstarifvertrag berücksichtigt werden. Deshalb eine innovative Forderung der DHV-Tarifkommission:
Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.

Deutliche Anhebung der Niedriglohngruppen A und B in den Bereich von 1.944 € – 2.306 €
Die unterste Stufe der Gehaltsgruppe A liegt mit ihrem Stundenlohn von 10,19 € nur wenig über dem Mindestlohn von 9,19 € und deutlich unterhalb eines in der Politik diskutierten Mindestlohns von 12,00 €. Das private Versicherungsgewerbe ist aber keine Niedriglohnbranche! Mit der geforderten Bandbreite von 1.944 € (A 1. Stufe = Stundenlohn 12,00 €) bis zu 2.306 € (B 3. Stufe) wäre ein erster Schritt hin zu einer deutlichen Abgrenzung zum Niedriglohnsektor getan.

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen: 70 € und 50 €
Eine deutliche Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ist notwendig, damit die Versicherungen weiterhin als Arbeitgeber für junge Menschen attraktiv bleiben.

Freistellung von bis zu 5 Tagen zur Vorbereitung auf berufs-/fachbezogene Abschlüsse
Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt gewinnt die Aus- und Weiterbildung eine immer größere Bedeutung. Eine Freistellung zur Vorbereitung auf berufs-/fachbezogene Abschlüsse ist ein geeignetes Instrument zur Förderung der Beschäftigten.

Regelungen für Sabbaticals und Pflegezeitmodelle
Die Vereinbarung von Beruf und Privatleben ist ein immer größeres Anliegen – nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vereinbarungen zu diesen Themenbereichen sind ein wichtiger Baustein zur Steigerung der Attraktivität der Versicherungsunternehmen als Arbeitgeber!

Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
Die Altersteilzeit ist ein bewährtes Modell für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand. Deshalb fordern wir die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens!

Gehaltstarifverhandlungen Privates Versicherungsgewerbe: DHV fordert 7 % in zwei Stufen

Die DHV hat den Gehaltstarifvertrag fristgemäß zum 31.08.2019 gekündigt. Für die am 19.09.2019 in Wuppertal beginnenden Gehaltstarifverhandlungen hat die DHV-Tarifkommission folgende Forderungen beschlossen:

Gehalt: Zweistufige Gehaltserhöhung von 4 % und nach weiteren 12 Monaten 3 %; Laufzeit: 24 Monate
Wir wollen für die Beschäftigten der privaten Versicherungen eine Gehaltserhöhung erreichen, die ihre engagierte Leistung angemessen honoriert und die Ihnen ein deutliches, über der Inflationsrate liegendes Gehaltsplus bringt!

Inflationssicherungsklausel
Die Inflationsrisiken müssen bei einem länger laufenden Gehaltstarifvertrag berücksichtigt werden. Deshalb eine innovative Forderung der DHV-Tarifkommission:
Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.

Deutliche Anhebung der Niedriglohngruppen A und B in den Bereich von 1.944 € – 2.306 €
Die unterste Stufe der Gehaltsgruppe A liegt mit ihrem Stundenlohn von 10,19 € nur wenig über dem Mindestlohn von 9,19 € und deutlich unterhalb eines in der Politik diskutierten Mindestlohns von 12,00 €. Das private Versicherungsgewerbe ist aber keine Niedriglohnbranche! Mit der geforderten Bandbreite von 1.944 € (A 1. Stufe = Stundenlohn 12,00 €) bis zu 2.306 € (B 3. Stufe) wäre ein erster Schritt hin zu einer deutlichen Abgrenzung zum Niedriglohnsektor getan.

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen: 70 € und 50 €
Eine deutliche Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ist notwendig, damit die Versicherungen weiterhin als Arbeitgeber für junge Menschen attraktiv bleiben.

Freistellung von bis zu 5 Tagen zur Vorbereitung auf berufs-/fachbezogene Abschlüsse
Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt gewinnt die Aus- und Weiterbildung eine immer größere Bedeutung. Eine Freistellung zur Vorbereitung auf berufs-/fachbezogene Abschlüsse ist ein geeignetes Instrument zur Förderung der Beschäftigten.

Regelungen für Sabbaticals und Pflegezeitmodelle
Die Vereinbarung von Beruf und Privatleben ist ein immer größeres Anliegen – nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vereinbarungen zu diesen Themenbereichen sind ein wichtiger Baustein zur Steigerung der Attraktivität der Versicherungsunternehmen als Arbeitgeber!

Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
Die Altersteilzeit ist ein bewährtes Modell für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand. Deshalb fordern wir die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens!

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken: 3,0 % zum 01.01.2020 und 1,5 % zum 01.04.2021

Nach einem zweitägigen Verhandlungsmarathon einigten sich DHV- und AVR auf einen umfassenden Tarifabschluss:

  • Gehaltserhöhungen:  3,0 % zum 01.01.2020 und 1,5 % zum 01.04.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen: 50 € zum 01.01.2020 und 50 € zum 01.04.2021
  • Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhungen in freie Tage: 6,5 Tage in 2020 und 9 Tage in 2021
  • Neu: Anspruch für junge Beschäftigte auf ein zweimonatiges Sabbatical in einem Zeitraum von 3 Jahren nach ihrer Ausbildung
  • Dauerhafte Entfristung des Anspruchs auf Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Gesundheitsprävention in Höhe von einem halben Tag pro Jahr
  • Neu: Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die erstmalige Aufnahme eines Elternteils in eine stationäre Pflege in Höhe von 2 Tagen
    Anspruch Auf Arbeitsbefreiung zur Einschulung des Kindes
  • Neufassung des Langzeitkontentarifvertrages Neu: Anspruch auf ein Langzeitarbeitskonto für Beschäftigte in Banken ab 200 MAK ab 01.09.2020
  • Unbefristete Verlängerung des Anspruchs auf einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Verlängerung der Regelung zur Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Beschäftigte, die höchstens 3 Jahre von der Regelaltersrente entfernt sind.
    Neu: Erweiterung des Anspruchs von 4 Stunden auf 8 Stunden die Woche mit Teillohnausgleich
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2022
  • Neu: Vereinbarung einer neuen Vergütungsordnung für Neueinstellungen ab dem 01.01.2020. Für Bestandsbeschäftigte gilt weiterhin das alte Vergütungssystem – eine umfangreiche Besitzstandswahrung ist vereinbart.
  • Neu: Möglichkeit der Samstagsarbeit in Kundendialogcentern auf freiwilliger, individueller Basis mit einem Zuschlag für jede geleistete Stunde in Höhe von 25 %
  • Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.03.2022

Der Abschluss ist das Ergebnis eines intensiven Verhandlungsprozesses, der im September 2018 mit ersten vorbereitenden Tarifgesprächen gestartet wurde. Insbesondere mit der ersten Gehaltserhöhungsstufe von 3,0 % konnten wir dem ein AVR deutliches Zugeständnis abringen – und das angesichts der sich verschärfenden Niedrigzinsphase und einer sich deutlich verschlechternden Konjunktur! Mit der Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in freie Tage wird die Regelung aus dem Abschluss 2016, die auf sehr positive Resonanz der Beschäftigten gestoßen war, fortgeschrieben.

Mit der neuen Vergütungsordnung leisten DHV und AVR einen bedeutenden Beitrag zur weiteren Zukunftsfähigkeit des Flächentarifvertrages. Nach Abstimmung der komplexen Einzelheiten dieses Verhandlungsteils werden wir ausführlich informieren. Wichtig ist aber die Botschaft, dass für Bestandsbeschäftigte weiterhin die alte Vergütungssystematik gilt!

Ein Zugeständnis machen mussten wir mit der Vereinbarung der Herausnahme von Beschäftigten aus dem Tarifvertrag, die mehr als 20 % des Endgehalts der höchsten Stufe verdienen. Dieses Zugeständnis halten wir aber vor dem Hintergrund vertretbar, dass für die betroffenen Bestandsbeschäftigten in der Regel individualvertraglich auf den Flächentarifvertrag Bezug genommen wird.

Zusammen mit den weiteren Regelungen stellt der Tarifabschluss ein attraktives Gesamtpaket für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken dar.

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken: 3,0 % zum 01.01.2020 und 1,5 % zum 01.04.2021

Nach einem zweitägigen Verhandlungsmarathon einigten sich DHV- und AVR auf einen umfassenden Tarifabschluss:

  • Gehaltserhöhungen:  3,0 % zum 01.01.2020 und 1,5 % zum 01.04.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen: 50 € zum 01.01.2020 und 50 € zum 01.04.2021
  • Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhungen in freie Tage: 6,5 Tage in 2020 und 9 Tage in 2021
  • Neu: Anspruch für junge Beschäftigte auf ein zweimonatiges Sabbatical in einem Zeitraum von 3 Jahren nach ihrer Ausbildung
  • Dauerhafte Entfristung des Anspruchs auf Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Gesundheitsprävention in Höhe von einem halben Tag pro Jahr
  • Neu: Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die erstmalige Aufnahme eines Elternteils in eine stationäre Pflege in Höhe von 2 Tagen
    Anspruch Auf Arbeitsbefreiung zur Einschulung des Kindes
  • Neufassung des Langzeitkontentarifvertrages Neu: Anspruch auf ein Langzeitarbeitskonto für Beschäftigte in Banken ab 200 MAK ab 01.09.2020
  • Unbefristete Verlängerung des Anspruchs auf einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Verlängerung der Regelung zur Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Beschäftigte, die höchstens 3 Jahre von der Regelaltersrente entfernt sind.
    Neu: Erweiterung des Anspruchs von 4 Stunden auf 8 Stunden die Woche mit Teillohnausgleich
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2022
  • Neu: Vereinbarung einer neuen Vergütungsordnung für Neueinstellungen ab dem 01.01.2020. Für Bestandsbeschäftigte gilt weiterhin das alte Vergütungssystem – eine umfangreiche Besitzstandswahrung ist vereinbart.
  • Neu: Möglichkeit der Samstagsarbeit in Kundendialogcentern auf freiwilliger, individueller Basis mit einem Zuschlag für jede geleistete Stunde in Höhe von 25 %
  • Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.03.2022

Der Abschluss ist das Ergebnis eines intensiven Verhandlungsprozesses, der im September 2018 mit ersten vorbereitenden Tarifgesprächen gestartet wurde. Insbesondere mit der ersten Gehaltserhöhungsstufe von 3,0 % konnten wir dem ein AVR deutliches Zugeständnis abringen – und das angesichts der sich verschärfenden Niedrigzinsphase und einer sich deutlich verschlechternden Konjunktur! Mit der Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in freie Tage wird die Regelung aus dem Abschluss 2016, die auf sehr positive Resonanz der Beschäftigten gestoßen war, fortgeschrieben.

Mit der neuen Vergütungsordnung leisten DHV und AVR einen bedeutenden Beitrag zur weiteren Zukunftsfähigkeit des Flächentarifvertrages. Nach Abstimmung der komplexen Einzelheiten dieses Verhandlungsteils werden wir ausführlich informieren. Wichtig ist aber die Botschaft, dass für Bestandsbeschäftigte weiterhin die alte Vergütungssystematik gilt!

Ein Zugeständnis machen mussten wir mit der Vereinbarung der Herausnahme von Beschäftigten aus dem Tarifvertrag, die mehr als 20 % des Endgehalts der höchsten Stufe verdienen. Dieses Zugeständnis halten wir aber vor dem Hintergrund vertretbar, dass für die betroffenen Bestandsbeschäftigten in der Regel individualvertraglich auf den Flächentarifvertrag Bezug genommen wird.

Zusammen mit den weiteren Regelungen stellt der Tarifabschluss ein attraktives Gesamtpaket für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken dar.

Tarifvertrag zur Neuausrichtung der Zentrale der DAK Gesundheit (03/2019) nachgezeichnet

Durch unsere Nachfragen (wir berichteten in der DHV Information 07/2019) und die entsprechenden Antworten des Arbeitgebers konnten diverse Auslegungsfragen und Lücken geschlossen werden, die Mitgliedern der DHV Tarifkommission aufgefallen sind. Die DHV ist nach der Beantwortung der Fragen durch den Vorstand der DAK-Gesundheit jetzt besser in der Lage, die DHV-Mitglieder zu beraten und ggf. auch Rechtsschutz zu gewähren.

Die DHV Tarifkommission hat nach ordentlicher Prüfung des Tarifvertrages in Verbindung mit den Antworten des Arbeitgebers dem DHV Hauptvorstand empfohlen, den Tarifvertrag zu unterschreiben. Das von der DHV unterschriebene Exemplar sollte der DAK-Gesundheit zwischenzeitlich vorliegen.

Wie geht es nun weiter?
Die noch aktuelle Zeitplanung der DAK-Gesundheit sieht vor, dass bis September 2019 für alle Mitarbeitenden der Zentrale deren Einsatzmöglichkeit nach diesem Tarifvertrag sowie nach Anlage 12 DAK-G TV geprüft werden sollen. Im Anschluss daran soll mit allen Mitarbeitenden das jeweils konkrete Beschäftigungsangebot besprochen werden. Diese zweite Phase, mit den Gesprächen, soll bis Oktober 2019 abgeschlossen sein.

Sollten Sie nach dem Gespräch zu Ihrem Beschäftigungsangebot Fragen haben, wenden Sie sich gern an die DHV-Vertreter im Personalrat der Zentrale, im Hauptpersonalrat oder an die Vertrauensleute der DHV.

DHV-Mitglieder erhalten dann zusätzlich Rechtsberatung und im Bedarfsfall auch Rechtsschutz.

Tarifvertrag zur Neuausrichtung der Zentrale der DAK Gesundheit (03/2019) nachgezeichnet

Durch unsere Nachfragen (wir berichteten in der DHV Information 07/2019) und die entsprechenden Antworten des Arbeitgebers konnten diverse Auslegungsfragen und Lücken geschlossen werden, die Mitgliedern der DHV Tarifkommission aufgefallen sind. Die DHV ist nach der Beantwortung der Fragen durch den Vorstand der DAK-Gesundheit jetzt besser in der Lage, die DHV-Mitglieder zu beraten und ggf. auch Rechtsschutz zu gewähren.

Die DHV Tarifkommission hat nach ordentlicher Prüfung des Tarifvertrages in Verbindung mit den Antworten des Arbeitgebers dem DHV Hauptvorstand empfohlen, den Tarifvertrag zu unterschreiben. Das von der DHV unterschriebene Exemplar sollte der DAK-Gesundheit zwischenzeitlich vorliegen.

Wie geht es nun weiter?
Die noch aktuelle Zeitplanung der DAK-Gesundheit sieht vor, dass bis September 2019 für alle Mitarbeitenden der Zentrale deren Einsatzmöglichkeit nach diesem Tarifvertrag sowie nach Anlage 12 DAK-G TV geprüft werden sollen. Im Anschluss daran soll mit allen Mitarbeitenden das jeweils konkrete Beschäftigungsangebot besprochen werden. Diese zweite Phase, mit den Gesprächen, soll bis Oktober 2019 abgeschlossen sein.

Sollten Sie nach dem Gespräch zu Ihrem Beschäftigungsangebot Fragen haben, wenden Sie sich gern an die DHV-Vertreter im Personalrat der Zentrale, im Hauptpersonalrat oder an die Vertrauensleute der DHV.

DHV-Mitglieder erhalten dann zusätzlich Rechtsberatung und im Bedarfsfall auch Rechtsschutz.

Tarifabschluss im baden-württembergischen Groß- und Außenhandel

Im baden-württembergischen Groß- und Außenhandel wurde ein neuer Tarifabschluss getätigt.

Diesem vorausgegangen war der Tarifabschluss in Nordrhein-Westfalen. Dieser Abschluss diente auch als Grundlage für das nun vorliegende Ergebnis in Baden-Württemberg.

Der Abschluss für den baden-württembergischen Groß- und Außenhandel sieht vor:

 

     ab 1. Juni 2019 eine Anhebung der Löhne und Gehälter um 3,0 %

     • ab 1. Mai 2020 eine Anhebung der Löhne und Gehälter um weitere 1,9 %

    • ab 01. September 2019 und dem 01. September 2020 eine Anhebung der Azubi-Vergütungen um jeweils 70 €

     • Laufzeit 24 Monate, erstmals kündbar zum 31. März 2021

     • für den Monat Juni 2019 hat eine Korrekturabrechnung zu erfolgen

Tarifiert wurden somit wie in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2019 2 Nullmonate und im Jahre 2020 ein Nullmonat.

Die ab dem 01. Juni 2019 geltenden Tariftabellen sowie die neuen Tarifverträge werden unseren Mitgliedern nach Abschluss der redaktionellen Arbeiten zugesandt.