Edeka Berbersdorf 3

Warnstreik im Edeka-Lager in Berbersdorf

Am 24.06.2019 legten etwa 50 Beschäftigte und damit zwei Drittel der Frühschicht des Edeka-Lagers in Berbersdorf ihre Arbeit nieder und traten in den Warnstreik. Der Warnstreik fand anlässlich des Tarifkonflikts im Groß- und Außenhandel Brandenburg statt. Vom Arbeitgeber gab es bislang kein Angebot. Mit der Warnstreikaktion, die auch unter aktiver Mitwirkung der DHV-Mitglieder stattfand, wollten die Beschäftigten ein starkes Zeichen in Richtung der am gleichen Tag in Berlin stattfindenden dritten Verhandlungsrunde setzen. „Die Beschäftigten verdienen ein Angebot, das ihrer engagierten Arbeitsleistung mehr als gerecht wird!“ – So der DHV-Geschäftsführer für Mitteldeutschland Sebastian Gräfe, der die streikenden DHV-Mitglieder organisatorisch unterstützte.

 Edeka Berbersdorf 3

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Gehaltstarifkonflikt Privatbanken: Starke Mittagspause vor dem Hauptgebäude der HypoVereinsbank/UniCredit Bank AG in München

Am Mittwoch, dem 26. Juni 2019, fand zum wiederholten Mal während der laufenden Tarifverhandlungen für das private Bankgewerbe eine Aktion der Beschäftigten der HypoVereinsbank/UniCredit Bank statt.

Trotz der fast tropischen Temperaturen fanden sich ca. 350 Kolleginnen und Kollegen ein und gaben lautstark ihrem Unmut über das vollkommen unzureichende Tarifangebot der Arbeitgeberseite zum Ausdruck.

Die starke und engagierte Betriebsgruppe der DHV zeigte hohe Präsenz, unsere Fahnen setzten ein deutliches, gut sichtbares optisches Signal.

Besonders erfreulich war, dass noch während der Protestkundgebung bisher noch nicht organisierte Kolleginnen und Kollegen DHV-Mitgliedschaftsanträge abgaben.

Die Arbeitgeber sollten erkennen, das man so nicht mit uns umgehen kann! Sollte es in der nächsten Verhandlung am 03.07.2019 zu keinem Tarifabschluss kommen, werden weitere Aktionen stattfinden!

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Gehaltstarifkonflikt Privatbanken: Starke Mittagspause vor dem Hauptgebäude der HypoVereinsbank/UniCredit Bank AG in München

Am Mittwoch, dem 26. Juni 2019, fand zum wiederholten Mal während der laufenden Tarifverhandlungen für das private Bankgewerbe eine Aktion der Beschäftigten der HypoVereinsbank/UniCredit Bank statt.

Trotz der fast tropischen Temperaturen fanden sich ca. 350 Kolleginnen und Kollegen ein und gaben lautstark ihrem Unmut über das vollkommen unzureichende Tarifangebot der Arbeitgeberseite zum Ausdruck.

Die starke und engagierte Betriebsgruppe der DHV zeigte hohe Präsenz, unsere Fahnen setzten ein deutliches, gut sichtbares optisches Signal.

Besonders erfreulich war, dass noch während der Protestkundgebung bisher noch nicht organisierte Kolleginnen und Kollegen DHV-Mitgliedschaftsanträge abgaben.

Die Arbeitgeber sollten erkennen, das man so nicht mit uns umgehen kann! Sollte es in der nächsten Verhandlung am 03.07.2019 zu keinem Tarifabschluss kommen, werden weitere Aktionen stattfinden!

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Gehaltstarifkonflikt Privatbanken: Starke Mittagspause vor dem Hauptgebäude der HypoVereinsbank/UniCredit Bank AG in München

Am Mittwoch, dem 26. Juni 2019, fand zum wiederholten Mal während der laufenden Tarifverhandlungen für das private Bankgewerbe eine Aktion der Beschäftigten der HypoVereinsbank/UniCredit Bank statt.

Trotz der fast tropischen Temperaturen fanden sich ca. 350 Kolleginnen und Kollegen ein und gaben lautstark ihrem Unmut über das vollkommen unzureichende Tarifangebot der Arbeitgeberseite zum Ausdruck.

Die starke und engagierte Betriebsgruppe der DHV zeigte hohe Präsenz, unsere Fahnen setzten ein deutliches, gut sichtbares optisches Signal.

Besonders erfreulich war, dass noch während der Protestkundgebung bisher noch nicht organisierte Kolleginnen und Kollegen DHV-Mitgliedschaftsanträge abgaben.

Die Arbeitgeber sollten erkennen, das man so nicht mit uns umgehen kann! Sollte es in der nächsten Verhandlung am 03.07.2019 zu keinem Tarifabschluss kommen, werden weitere Aktionen stattfinden!

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Volks- und Raiffeisenbanken: Erstes unzureichendes Arbeitgeberangebot

In der Tarifverhandlung am 06.06.2019 in Langen (Hessen) unterbreitete die Arbeitgeberseite ein erstes Gehaltsangebot:

  • Laufzeit: 34 Monate (01.06.2019-31.03.2022)
  • 2,5 % Gehaltserhöhung zum 01.11.2019
  • 1,5 % Gehaltserhöhung zum 01.03.2021

Dieses erste Gehaltsangebot haben wir als vollkommen unzureichend abgelehnt!

Zwar liegt das Angebot über dem aktuellen Gehaltsangebot bei den gleichzeitig laufenden Tarifverhandlungen der Privatbanken und öffentlichen Banken (Laufzeit 36 Monate; 6 Nullmonate; 1,7 % zum 01.08.2019; 1,2 % zum 01.08.2020; 1,2 % zum 01.08.2021). Aber das Angebot, liegt noch weit von einem akzeptablen Abschluss entfernt:

  • Die Laufzeit ist viel zu lange!
  • 5 Nullmonate sind inakzeptabel!
  • Eine Gehaltssteigerung von insgesamt 4 % für fast 3 Jahre liegt weit unter der voraussichtlichen Inflation und bedeutet einen Reallohnverlust für die Beschäftigten!
  • Die Auszubildenden sind in dem Angebot überhaupt nicht berücksichtigt – mit einer Erhöhung der Auszubildendenvergütungen entsprechend dem Gehaltsangebot werden die Volks- und Raiffeisenbanken im Wettbewerb um die jungen Fachkräfte von morgen weiter ins Hintertreffen geraten!

Die zweite Verhandlungsrunde war von schwierigen Diskussionen nicht nur in der Gehaltsfrage, sondern auch in den Fragen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge der Volks- und Raiffeisenbanken gekennzeichnet. DHV und der AVR hatten sich im Tarifabschluss 2016 verpflichtet, in den diesjährigen Tarifverhandlungen auch die Weiterentwicklung der Tarifverträge als Thema zu behandeln. In einer Konferenz von DHV-Betriebsräten mit dem AVR wurde in 2018 ein erstes Statement zu diesem Thema abgegeben, welches im Nachgang zu dieser Veranstaltung in weiteren bilateralen Gesprächen zu konkretisieren war. Die DHV-Vorstellungen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge haben ihren Niederschlag in dem Forderungspaket zur diesjährigen Tarifrunde gefunden. Immerhin ist in einigen Punk-ten Bewegung auf Seiten des AVR zu erkennen, wie z.B. bei der DHV-Forderung nach Ausbau des Gesundheitstages: Der AVR ist bereit, den Anspruch der Beschäftigten auf Freistellung für gesundheitliche Vorsorgeuntersuchungen zu entfristen und nicht mehr an die Laufzeit des Tarifvertrages zu koppeln!

Kontrovers diskutiert wurden auch Fragen zu Änderungen an der Entgeltgruppensystematik für zukünftige Beschäftigte. Die Überprüfung der Regelungen zu den Entgeltgruppen ist ein Thema, auf das sich DHV und AVR im Nachgang der Betriebsrätekonferenz verständigt hatten. Die Gespräche gestalten sich schwierig, aber immerhin sind nach der zweiten Verhandlungsrunde Annäherungen in den zum Teil erheblich auseinanderliegenden Positionen von DHV und AVR erkennbar.

Die Verhandlungen werden am 06./07.08.2019 in Neu Isenburg fortgesetzt. Es gilt, ein Gesamtpaket aus einem guten Gehaltskompromiss, einer angemessenen Berücksichtigung der DHV-Forderungen für einen zukunftsgerichteten Tarifvertrag und einem attraktiven Entgeltsystem für zukünftige Beschäftigte zu schnüren.

Für Sie verhandeln Ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Volks- und Raiffeisenbanken:
Markus Baur, Patrick Brandt, Klaus Dönig, Markus Glogowski, Stefan Heine, Roland Herbstritt, Bernd Herrmann, Armin Schmutz, Friedrich Schneider, Hubert Serrer, Beate Zander
Von hauptamtlicher DHV-Seite:
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Alexander Henf, DHV-Geschäftsführer

Volks- und Raiffeisenbanken: Erstes unzureichendes Arbeitgeberangebot

In der Tarifverhandlung am 06.06.2019 in Langen (Hessen) unterbreitete die Arbeitgeberseite ein erstes Gehaltsangebot:

  • Laufzeit: 34 Monate (01.06.2019-31.03.2022)
  • 2,5 % Gehaltserhöhung zum 01.11.2019
  • 1,5 % Gehaltserhöhung zum 01.03.2021

Dieses erste Gehaltsangebot haben wir als vollkommen unzureichend abgelehnt!

Zwar liegt das Angebot über dem aktuellen Gehaltsangebot bei den gleichzeitig laufenden Tarifverhandlungen der Privatbanken und öffentlichen Banken (Laufzeit 36 Monate; 6 Nullmonate; 1,7 % zum 01.08.2019; 1,2 % zum 01.08.2020; 1,2 % zum 01.08.2021). Aber das Angebot, liegt noch weit von einem akzeptablen Abschluss entfernt:

  • Die Laufzeit ist viel zu lange!
  • 5 Nullmonate sind inakzeptabel!
  • Eine Gehaltssteigerung von insgesamt 4 % für fast 3 Jahre liegt weit unter der voraussichtlichen Inflation und bedeutet einen Reallohnverlust für die Beschäftigten!
  • Die Auszubildenden sind in dem Angebot überhaupt nicht berücksichtigt – mit einer Erhöhung der Auszubildendenvergütungen entsprechend dem Gehaltsangebot werden die Volks- und Raiffeisenbanken im Wettbewerb um die jungen Fachkräfte von morgen weiter ins Hintertreffen geraten!

Die zweite Verhandlungsrunde war von schwierigen Diskussionen nicht nur in der Gehaltsfrage, sondern auch in den Fragen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge der Volks- und Raiffeisenbanken gekennzeichnet. DHV und der AVR hatten sich im Tarifabschluss 2016 verpflichtet, in den diesjährigen Tarifverhandlungen auch die Weiterentwicklung der Tarifverträge als Thema zu behandeln. In einer Konferenz von DHV-Betriebsräten mit dem AVR wurde in 2018 ein erstes Statement zu diesem Thema abgegeben, welches im Nachgang zu dieser Veranstaltung in weiteren bilateralen Gesprächen zu konkretisieren war. Die DHV-Vorstellungen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge haben ihren Niederschlag in dem Forderungspaket zur diesjährigen Tarifrunde gefunden. Immerhin ist in einigen Punk-ten Bewegung auf Seiten des AVR zu erkennen, wie z.B. bei der DHV-Forderung nach Ausbau des Gesundheitstages: Der AVR ist bereit, den Anspruch der Beschäftigten auf Freistellung für gesundheitliche Vorsorgeuntersuchungen zu entfristen und nicht mehr an die Laufzeit des Tarifvertrages zu koppeln!

Kontrovers diskutiert wurden auch Fragen zu Änderungen an der Entgeltgruppensystematik für zukünftige Beschäftigte. Die Überprüfung der Regelungen zu den Entgeltgruppen ist ein Thema, auf das sich DHV und AVR im Nachgang der Betriebsrätekonferenz verständigt hatten. Die Gespräche gestalten sich schwierig, aber immerhin sind nach der zweiten Verhandlungsrunde Annäherungen in den zum Teil erheblich auseinanderliegenden Positionen von DHV und AVR erkennbar.

Die Verhandlungen werden am 06./07.08.2019 in Neu Isenburg fortgesetzt. Es gilt, ein Gesamtpaket aus einem guten Gehaltskompromiss, einer angemessenen Berücksichtigung der DHV-Forderungen für einen zukunftsgerichteten Tarifvertrag und einem attraktiven Entgeltsystem für zukünftige Beschäftigte zu schnüren.

Für Sie verhandeln Ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Volks- und Raiffeisenbanken:
Markus Baur, Patrick Brandt, Klaus Dönig, Markus Glogowski, Stefan Heine, Roland Herbstritt, Bernd Herrmann, Armin Schmutz, Friedrich Schneider, Hubert Serrer, Beate Zander
Von hauptamtlicher DHV-Seite:
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Alexander Henf, DHV-Geschäftsführer

Barmer: Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag und zur Lebensarbeitszeit

DHV und BARMER haben die Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fortgeführt und einen Einstieg in die Tarifverhandlungen über einen Tarifvertrag zur Lebensarbeitszeit vorgenommen.

Zukunftstarifvertrag: Noch einige Punkte offen

Beim Thema Zukunftstarifvertrag sind noch einige Punkte offen:

  • Die DHV-Verhandlungskommission trug zum wiederholten Male ihre Forderung vor, beim Punkteschema für eine eventuelle Sozialauswahl bei Anpassungsmaßnahmen auch die mit Schwerbehinderten Gleichgetellten zu berücksichtigen. Die Arbeitgeberseite ist weiter nicht gewillt, die Gleichgestellten im Punkteschema zu berücksichtigen. Sie wird aber rechtlich klären, ob Gleichgestellte berücksichtigt werden müssen.
  • Abfindung: Die DHV fordert eine höhere Abfindung, als sie im Rationalisierungsschutztarifvertrag derzeit geregelt ist (max. 12 Monatsgehälter). Die Arbeitgeberseite deutete Bewegungsspielraum in dieser Frage an.

Trotz einiger noch offener Punkte ist die DHV-Tarifkommission zuversichtlich, dass in den nächsten Wochen eine Einigung über den Zukunftstarifvertrag zustande kommt.

Einstieg in das Thema Lebensarbeitszeit

Ein weiteres Thema der Verhandlung war der Einstieg in das Thema Lebensarbeitszeit. Mit einem Tarifvertrag über Lebensarbeitszeitkonten soll den Beschäftigten ein Angebot unterbreitet werden, Arbeitszeit z.B. für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, für Sabbaticals von einer Dauer von über einem Monat oder für Fortbildungs-/Qualifizierungsmaßnahmen.

Die DHV-Verhandlungskommission gab zu einigen Punkten schon erste Stellungnahmen ab:

  • Für die Anlage des Wertguthabens sollte eine sichere Anlageart mit einer Garantieverzinsung in Betracht kommen. Nach Auffassung der DHV-Verhandlungskommission müssen die Rahmenbedingungen für die Anlage des Wertguthabens tarifvertraglich geregelt werden. 
  •  Die Entnahme aus dem Wertguthaben für Fortbildungs-/Qualifizierungsmaßnahmen darf nicht dazu führen, dass Beschäftigte beruflich notwendige Weiterbildungsmaßnahmen mit ihrem Lebensarbeitszeitkonto finanzieren. Zur Gewährleistung dieser Trennlinie muss eine tarifvertragliche Klarstellung formuliert werden.
  •  Der erste Entwurf der BARMER sieht vor, dass das Lebensarbeitszeitkonto bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf null gesetzt werden muss. Gegebenenfalls soll der/die Beschäftigte im Falle einer Kündigung oder Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses unter Nutzung des verbleibenden Wertguthabens freigestellt werden. Unsere Auffassung: Zumindest im Fall einer betriebsbedingten Kündigung sollte der/dem Beschäftigte/n die Entscheidung überlassen bleiben, ob das Wertguthaben ausgezahlt oder für eine Freistellung aufgebraucht werden soll.

Es ist noch vieles im Fluss beim Thema Lebensarbeitszeit. Mit einer tarifvertraglichen Einigung ist noch nicht so schnell zu rechnen. Aber immerhin war der Auftakt der Tarifverhandlungen zu diesem Thema von einer konstruktiven Atmosphäre geprägt. 

Barmer: Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag und zur Lebensarbeitszeit

DHV und BARMER haben die Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fortgeführt und einen Einstieg in die Tarifverhandlungen über einen Tarifvertrag zur Lebensarbeitszeit vorgenommen.

Zukunftstarifvertrag: Noch einige Punkte offen

Beim Thema Zukunftstarifvertrag sind noch einige Punkte offen:

  • Die DHV-Verhandlungskommission trug zum wiederholten Male ihre Forderung vor, beim Punkteschema für eine eventuelle Sozialauswahl bei Anpassungsmaßnahmen auch die mit Schwerbehinderten Gleichgetellten zu berücksichtigen. Die Arbeitgeberseite ist weiter nicht gewillt, die Gleichgestellten im Punkteschema zu berücksichtigen. Sie wird aber rechtlich klären, ob Gleichgestellte berücksichtigt werden müssen.
  • Abfindung: Die DHV fordert eine höhere Abfindung, als sie im Rationalisierungsschutztarifvertrag derzeit geregelt ist (max. 12 Monatsgehälter). Die Arbeitgeberseite deutete Bewegungsspielraum in dieser Frage an.

Trotz einiger noch offener Punkte ist die DHV-Tarifkommission zuversichtlich, dass in den nächsten Wochen eine Einigung über den Zukunftstarifvertrag zustande kommt.

Einstieg in das Thema Lebensarbeitszeit

Ein weiteres Thema der Verhandlung war der Einstieg in das Thema Lebensarbeitszeit. Mit einem Tarifvertrag über Lebensarbeitszeitkonten soll den Beschäftigten ein Angebot unterbreitet werden, Arbeitszeit z.B. für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, für Sabbaticals von einer Dauer von über einem Monat oder für Fortbildungs-/Qualifizierungsmaßnahmen.

Die DHV-Verhandlungskommission gab zu einigen Punkten schon erste Stellungnahmen ab:

  • Für die Anlage des Wertguthabens sollte eine sichere Anlageart mit einer Garantieverzinsung in Betracht kommen. Nach Auffassung der DHV-Verhandlungskommission müssen die Rahmenbedingungen für die Anlage des Wertguthabens tarifvertraglich geregelt werden. 
  •  Die Entnahme aus dem Wertguthaben für Fortbildungs-/Qualifizierungsmaßnahmen darf nicht dazu führen, dass Beschäftigte beruflich notwendige Weiterbildungsmaßnahmen mit ihrem Lebensarbeitszeitkonto finanzieren. Zur Gewährleistung dieser Trennlinie muss eine tarifvertragliche Klarstellung formuliert werden.
  •  Der erste Entwurf der BARMER sieht vor, dass das Lebensarbeitszeitkonto bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf null gesetzt werden muss. Gegebenenfalls soll der/die Beschäftigte im Falle einer Kündigung oder Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses unter Nutzung des verbleibenden Wertguthabens freigestellt werden. Unsere Auffassung: Zumindest im Fall einer betriebsbedingten Kündigung sollte der/dem Beschäftigte/n die Entscheidung überlassen bleiben, ob das Wertguthaben ausgezahlt oder für eine Freistellung aufgebraucht werden soll.

Es ist noch vieles im Fluss beim Thema Lebensarbeitszeit. Mit einer tarifvertraglichen Einigung ist noch nicht so schnell zu rechnen. Aber immerhin war der Auftakt der Tarifverhandlungen zu diesem Thema von einer konstruktiven Atmosphäre geprägt. 

Schulung für Betriebsräte vom 20.-22.05.2019 in Kirkel

Datum: 29.05.2019

Nachdem das Betriebsräte-Seminar im März im beschaulichen Dannenfels in der Westpfalz stattgefunden hatte, trafen sich die Teilnehmer der Mai-Schulung nun im Bildungszentrum der Arbeitskammer des Saarlands in Kirkel. Die Leitung und Durchführung des Seminars wurde vom DHV Geschäftsführer Rheinland-Pfalz/Saar Lukas Menzel übernommen. Unter dem Titel „Betriebsverfassungsrecht I – Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates“ haben sich sechs Betriebsratsmitglieder aus den Bereichen Rettungsdienst und Personenbeförderung zusammengefunden.
Ziel der Veranstaltung war es, die meist frisch in Ihr Ehrenamt als Betriebsrat gekommenen, Anwesenden über ihre Rechte und die daraus resultierenden Pflichten aufzuklären. Neben dem Vortrag des Referenten, war dabei die Diskussion und der Austausch unter den Teilnehmern besonders wichtig. Für die praktische Betriebsratsarbeit ist dieser Erfahrungsaustausch immer besonders förderlich.
Nach Abschluss der drei Seminartage, die von einer intensiven und angeregten Arbeitsatmosphäre gekennzeichnet waren, kam von den Betriebsräten eine durchgehend positive Resonanz. Dazu dürften auch die hervorragend ausgestatten Übernachtungs- und Schulungsräumlichkeiten des frisch renovierten Bildungszentrums beigetragen haben. Die DHV bedankt sich für das Interesse und die sehr gute Mitarbeit der Teilnehmer und hofft darauf, diese bei weiteren Schulungen wiederzusehen.