Nachzeichnung des TV zur sozialverträglichen Begleitung der personalwirtschaftlichen Maßnahmen in Folge der Neuausrichtung der Zentrale der DAK Gesundheit (Nr. 03/2019) ???

Unbestritten enthält der Tarifvertrag Besserstellungen gegenüber der Anlage 12 DAK-TV. Dieses betrifft vor allem 

  • Die Besitzstandsregelung bei Versetzungen in die Fläche (inkl. neuer Dienststellen).
  • Die Einrichtung der Unterstützungseinheit in der Zentrale.
  • Den Besitzstand während des Einsatzes in der Unterstützungseinheit.

Er wirft aber auch vielen Fragen auf:

Sozialauswahl

  • Welche Vergütungsgruppe ist bei der Vergleichbarkeit anzusetzen, die gegenwärtig gezahlte oder die maximal mögliche auf der aktuellen Stelle?
  • Ab wann gilt das derzeitige Tätigkeitsfeld als verfestigt, langjährig, dauerhaft?
  • Müssen die besonderen Berufsgruppen, die zusätzlich aus der Sozialauswahl herausgenommen werden können, auch in diesem Tätigkeitsfeld tätig sein?

Gültigkeit der Anlage 12

  • Fallen die Mitarbeitenden, die einen Einsatz in der Unterstützungseinheit (d.h. ohne Stelle) erhalten, unter die Anlage 12, bis ihnen eine dauerhafte Stelle zugewiesen werden konnte?
  • Fallen diese Mitarbeitenden so lange unter die Anlage 12, bis sie eine mit der bisherigen Stelle gleichwertige oder höherwertige Stelle erhalten haben?

Besitzstand

  • Gilt der Besitzstand auch für Umsetzungen auf niedriger bewertete Tätigkeiten in der Zentrale?
  • Gilt der Besitzstand auch dann, wenn man über den „Umweg“ der Unterstützungseinheit auf eine niedriger bewertete Stelle gesetzt wird (Analog DVB ProDAK Stichwort: „adäquat eingesetzt“)?

Verlagerung von Stellen

  • Der Tarifvertrag sieht Sonderregelungen für Mitarbeitende der Zentrale in Außenstellen vor. Gelten diese Analog für Mitarbeitende der Zentrale in Hamburg, deren Stellen in weit entfernte Dienststellen in der Fläche oder Außenstellen der Zentrale verlagert werden?
     

Die DHV hat die DAK-Gesundheit aufgefordert, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen. Erst nach Beantwortung der Fragen wird die DHV-Tarifkommission darüber entscheiden, ob der Tarifvertrag 03/2019 insgesamt eine Besserstellung gegenüber der Anlage 12 darstellt und der DHV ggf. eine Nachzeichnung empfehlen

Nachzeichnung des TV zur sozialverträglichen Begleitung der personalwirtschaftlichen Maßnahmen in Folge der Neuausrichtung der Zentrale der DAK Gesundheit (Nr. 03/2019) ???

Unbestritten enthält der Tarifvertrag Besserstellungen gegenüber der Anlage 12 DAK-TV. Dieses betrifft vor allem 

  • Die Besitzstandsregelung bei Versetzungen in die Fläche (inkl. neuer Dienststellen).
  • Die Einrichtung der Unterstützungseinheit in der Zentrale.
  • Den Besitzstand während des Einsatzes in der Unterstützungseinheit.

Er wirft aber auch vielen Fragen auf:

Sozialauswahl

  • Welche Vergütungsgruppe ist bei der Vergleichbarkeit anzusetzen, die gegenwärtig gezahlte oder die maximal mögliche auf der aktuellen Stelle?
  • Ab wann gilt das derzeitige Tätigkeitsfeld als verfestigt, langjährig, dauerhaft?
  • Müssen die besonderen Berufsgruppen, die zusätzlich aus der Sozialauswahl herausgenommen werden können, auch in diesem Tätigkeitsfeld tätig sein?

Gültigkeit der Anlage 12

  • Fallen die Mitarbeitenden, die einen Einsatz in der Unterstützungseinheit (d.h. ohne Stelle) erhalten, unter die Anlage 12, bis ihnen eine dauerhafte Stelle zugewiesen werden konnte?
  • Fallen diese Mitarbeitenden so lange unter die Anlage 12, bis sie eine mit der bisherigen Stelle gleichwertige oder höherwertige Stelle erhalten haben?

Besitzstand

  • Gilt der Besitzstand auch für Umsetzungen auf niedriger bewertete Tätigkeiten in der Zentrale?
  • Gilt der Besitzstand auch dann, wenn man über den „Umweg“ der Unterstützungseinheit auf eine niedriger bewertete Stelle gesetzt wird (Analog DVB ProDAK Stichwort: „adäquat eingesetzt“)?

Verlagerung von Stellen

  • Der Tarifvertrag sieht Sonderregelungen für Mitarbeitende der Zentrale in Außenstellen vor. Gelten diese Analog für Mitarbeitende der Zentrale in Hamburg, deren Stellen in weit entfernte Dienststellen in der Fläche oder Außenstellen der Zentrale verlagert werden?
     

Die DHV hat die DAK-Gesundheit aufgefordert, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen. Erst nach Beantwortung der Fragen wird die DHV-Tarifkommission darüber entscheiden, ob der Tarifvertrag 03/2019 insgesamt eine Besserstellung gegenüber der Anlage 12 darstellt und der DHV ggf. eine Nachzeichnung empfehlen

Gehaltstarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken: Gehaltstarifabschluss nach zähem Ringen erreicht – DHV setzt sich mit Forderung nach Gesundheitsprävention durch!

04.07.2019

Nach einem zähen Ringen einigten wir uns in der Nacht der 5. Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern auf einen Tarifabschluss:

  • Laufzeit: 29 Monate (bis Juni 2021)
  • Gehaltserhöhungen: 2,0 % ab 01.09.2019 und 2,0 % ab 01.11.2020
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 60 € ab 01.09.2019
  • Anspruch auf bezahlte Freistellung für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum bis zum 31.12.2021
  • Verlängerung der Langzeitkontenregelung und der 31 Stunden-Klausel zur Beschäftigungssicherung bis zum 31.12.2021
  • Vereinbarung eines jährlichen Qualifizierungsgesprächs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit dem Ziel der Prüfung des Qualifizierungsbedarfs und der Vereinbarung zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
  • Regelung für die Übernahme von Ausgebildeten

Als Gesamtpaket ist der Kompromiss für uns vertretbar. Positiv zu bewerten sind vor allem die Höhe der zweiten Gehaltserhöhungsstufe mit 2,0 % und die Vereinbarung des Anspruchs auf bezahlte Freistellung für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen. Mit dem erreichten Freistellungsanspruch haben wir unsere Forderung nach einem freien Tag für die Inanspruchnahme von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen durchgesetzt! Dieser Bestandteil des Gesamtpakets ist ein wichtiger Baustein zur Förderung der Gesunderhaltung der Beschäftigten.

Auch mit der Verlängerung des Altersteilzeitabkommens und der Vereinbarung eines Qualifizierungsgesprächs sind die Arbeitgeber auf das DHV-Forderungspaket eingegangen. Positiv ist insbesondere zudem die Regelung zur Azubi-Übernahme.

Dagegen hatten wir uns insbesondere eine höhere erste Gehaltserhöhungsstufe, einen Ausgleich für die sieben Leermonate sowie eine zweite Erhöhungsstufe bei den Auszubildendenvergütungen gewünscht. Ein Zugeständnis mussten wir den Arbeitgebern bei der Verlängerung des Ausgleichszeitraums bei abweichenden Arbeitszeitregelungen von 6 auf 12 Monate machen. Aber letztendlich erreichten die Verhandlungen in den Nachtstunden eine rote Linie. Die Alternative wäre ein endgültiges Scheitern der Verhandlungen gewesen!

Bis zuletzt hatten wir für eine Öffnungsklausel zur Absenkung der Arbeitszeit und für eine Inflationssicherungsklausel gekämpft. Diese beiden Forderungen, die nur wir in die Verhandlungen eingebracht hatten, werden wir auch in zukünftigen Runden auf unserer Agenda haben!

Die Verhandlungen gehen weiter! Denn weitere Bestandteile des Gesamtpakets sind Verhandlungsverpflichtungen für die Reform des Tarif-Entgeltsystems, für einen Ausbildungstarifvertrag und für einen Tarifvertrag zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.

Wir möchten uns bei allen unseren Mitgliedern bedanken, die uns bei der Durchführung von Protest- und Warnstreikaktionen unterstützt hatten! Unser Einsatz für Ihre Interessen geht weiter – Ihre Unterstützung der DHV ist deshalb auch in Ihrem Sinne!

Gehaltstarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken: Gehaltstarifabschluss nach zähem Ringen erreicht – DHV setzt sich mit Forderung nach Gesundheitsprävention durch!

Nach einem zähen Ringen einigten wir uns in der Nacht der 5. Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern auf einen Tarifabschluss:

  • Laufzeit: 29 Monate (bis Juni 2021)
  • Gehaltserhöhungen: 2,0 % ab 01.09.2019 und 2,0 % ab 01.11.2020
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 60 € ab 01.09.2019
  • Anspruch auf bezahlte Freistellung für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum bis zum 31.12.2021
  • Verlängerung der Langzeitkontenregelung und der 31 Stunden-Klausel zur Beschäftigungssicherung bis zum 31.12.2021
  • Vereinbarung eines jährlichen Qualifizierungsgesprächs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit dem Ziel der Prüfung des Qualifizierungsbedarfs und der Vereinbarung zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
  • Regelung für die Übernahme von Ausgebildeten

Als Gesamtpaket ist der Kompromiss für uns vertretbar. Positiv zu bewerten sind vor allem die Höhe der zweiten Gehaltserhöhungsstufe mit 2,0 % und die Vereinbarung des Anspruchs auf bezahlte Freistellung für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen. Mit dem erreichten Freistellungsanspruch haben wir unsere Forderung nach einem freien Tag für die Inanspruchnahme von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen durchgesetzt! Dieser Bestandteil des Gesamtpakets ist ein wichtiger Baustein zur Förderung der Gesunderhaltung der Beschäftigten.

Auch mit der Verlängerung des Altersteilzeitabkommens und der Vereinbarung eines Qualifizierungsgesprächs sind die Arbeitgeber auf das DHV-Forderungspaket eingegangen. Positiv ist insbesondere zudem die Regelung zur Azubi-Übernahme.

Dagegen hatten wir uns insbesondere eine höhere erste Gehaltserhöhungsstufe, einen Ausgleich für die sieben Leermonate sowie eine zweite Erhöhungsstufe bei den Auszubildendenvergütungen gewünscht. Ein Zugeständnis mussten wir den Arbeitgebern bei der Verlängerung des Ausgleichszeitraums bei abweichenden Arbeitszeitregelungen von 6 auf 12 Monate machen. Aber letztendlich erreichten die Verhandlungen in den Nachtstunden eine rote Linie. Die Alternative wäre ein endgültiges Scheitern der Verhandlungen gewesen!

Bis zuletzt hatten wir für eine Öffnungsklausel zur Absenkung der Arbeitszeit und für eine Inflationssicherungsklausel gekämpft. Diese beiden Forderungen, die nur wir in die Verhandlungen eingebracht hatten, werden wir auch in zukünftigen Runden auf unserer Agenda haben!

Die Verhandlungen gehen weiter! Denn weitere Bestandteile des Gesamtpakets sind Verhandlungsverpflichtungen für die Reform des Tarif-Entgeltsystems, für einen Ausbildungstarifvertrag und für einen Tarifvertrag zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.

Wir möchten uns bei allen unseren Mitgliedern bedanken, die uns bei der Durchführung von Protest- und Warnstreikaktionen unterstützt hatten! Unser Einsatz für Ihre Interessen geht weiter – Ihre Unterstützung der DHV ist deshalb auch in Ihrem Sinne!

Betriebsbesuch bei der Metro Deutschland GmbH in Koblenz

Am 01.07.2019 besuchte der DHV-Geschäftsführer Lukas Menzel den Betrieb der Metro Deutschland GmbH in der Carl-Zeiss-Straße 6 in Koblenz. Bei einer Tasse Kaffee im Betriebsratsbüro wurden intensive Gespräche über aktuelle Ereignisse und Änderungen im Betrieb vor Ort, wie auch im Gesamtunternehmen Metro Deutschland GmbH geführt. Diskussionsthemen waren dabei unter anderem die Gewinnung von Auszubildenden, die Bindung von Mitarbeitern an den Betrieb, aktuelle tarifliche Entwicklungen im Bereich Handel und die Personalplanung.
Besonders im Bereich der Werbung von Auszubildenden ist die Arbeit des Metro-Betriebsrates vorbildlich. Die Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsaktivitäten, wie Unternehmensausflügen oder Firmenläufen, tragen sicherlich zur Attraktivitätssteigerung des Unternehmens als zukünftigen Arbeitgeber bei und sorgen für eine Vernetzung der Mitarbeiter untereinander. Trotz der sehr aktiven Werbung um junge Menschen, sieht sich auch die Metro herausgefordert, dem allgemeinen Nachwuchsmangel in der deutschen Wirtschaft entgegenzutreten.
Allgemein ist festzuhalten, dass im Bereich der Mitarbeiterbetreuung dem Betriebsrat die zentrale Rolle zukommt. Ohne diesen würden die Geburtstage und Jubiläen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb häufig unbeachtet bleiben. Auch hier scheint sich ein negativer Effekt der Digitalisierung in der Form von Vereinzelung bemerkbar zu machen. Wir drücken den Betriebsräten die Daumen, dass ihre Bemühungen zur Pflege des sozialen Kontaktes am Arbeitsplatz weiterhin Früchte tragen.
Lukas Menzel bedankt sich herzlich bei den Betriebsräten Paul Loyo und Thomas Leikauf für das freundliche und angeregte Gespräch. Auch freut er sich, den neuen Vorsitzenden der Jugend- und Auszubildenden Vertretung Dominic Krause persönlich kennengelernt zu haben. Die DHV wünscht dem Betriebsrat viel Erfolg bei der Umsetzung seiner Unternehmungen und freute sich darauf die gute und konstruktive Zusammenarbeit fortzusetzen

Betriebsratswahlen bei der Groka Groß-Kartoffelvertrieb GmbH & Co. KG in Uetze

Die Mitarbeiter bei der Groka in Uetze möchten einen Betriebsrat gründen. Ihnen scheint manches nicht geheuer, was der Arbeitgeber entscheidet, und sie möchten mitbestimmen. Beispiel: Die Groka ist ein tarifgebundenes Unternehmen, aber wenn ein Angestellter Einsicht in den Tarifvertrag nehmen will, dann steht er auf der Abschussliste.

Der Geschäftsführung gefällt die Vorstellung nicht, mit einem Betriebsrat zusammenarbeiten zu müssen. Sie verunsichert die Mitarbeiter. Die Verunsicherung war so groß, dass die Mitarbeiter Angst hatten selbst eine Wahlversammlung anzuberaumen. Hier konnte die DHV ihren Mitgliedern helfen. Darum hatten die Geschäftsführerinnen der DHV Silke Schönherr-Wagner (Nord) und Martina Hofmann (Nordwest) in der Groka eine Wahlversammlung organisiert. Auch davon war der Arbeitgeber nicht begeistert. Er versuchte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuschüchtern. Es ist aber mit der knappen Mehrheit von 2 Stimmen gelungen, einen Wahlvorstand zu wählen.

Im direkten Anschluss kündigte der Arbeitgeber 2 Mitarbeiterinnen, die für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Wahlvorstandes gestimmt hatten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt… Beide gekündigten Mitarbeiterinnen sind Mitglieder der DHV und wehren sich nun mit einer Kündigungsschutzklage, wobei sie von der DHV Geschäftsführerin Silke Schönherr-Wagner unterstützt werden.

Es ist wichtig, dass es Betriebsräte gibt, gerade in Firmen wie der Groka, die willkürlich mit ihren Arbeitnehmern umgehen. Betriebsräte können die Mitarbeiter schützen und das Arbeitsklima positiv beeinflussen. Die DHV steht Ihnen bei der Gründung eines Betriebsrates zur Seite. Wenn Sie ähnliche Probleme haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir beraten Sie!

Bericht zum DHV BR-Seminar vom 24.06. bis 28.06.2019

Das DHV BR-Seminar vom 24.06. bis 28.06.2019 fand wie gewohnt in Willingen bei bestem Wetter unter der Leitung des DHV-Geschäftsführers NRW, Harm M. Wellmann, statt. Betriebsräte aus verschiedenen Bereichen nahmen an dem Seminar teil. Den logistischen Rahmen stellte wie immer das Landhotel Goebel. Besonderen Focus legten wir auf das Thema Datenschutz nach DSVGO und auf die neuen Gesetze, wie dem Teilhabechancengesetz. Auch eine kurze Auffrischung altbewährter Themen, wie der Bereich Kündigungsschutz, erfolgte auf Wunsch der Teilnehmer.

Trotz der hohen und sommerlichen Temperaturen waren unsere Seminarteilnehmer stets bei der Sache und beteiligten sich rege am Seminar. Das Seminar und das Hotel fand bei den Teilnehmern sehr guten Anklang. Wir freuen uns schon auf das nächste Mal.

Personalversammlung DigiZentrum der DAK Gesundheit Hamburg

Am 27. Juni 2019 fand in Hamburg in der School of Ideas die Personalversammlung des DigiZentrums statt. Die Mitarbeiter waren sehr zahlreich erschienen um Neuigkeiten durch den öPR zu erfahren. Die Dienststellenleiterin Frau Decker berichtete ebenfalls und betonte das Ziel, den Krankenstand dadurch zu senken, dass an die Mitarbeiterzufriedenheit gearbeitet werden soll. Auch im DigiZentrum Hamburg wird, wie eigentlich überall bei der DAK Gesundheit momentan mit Personalunterhang gearbeitet, wobei die Arbeit eher zu als abnimmt. Das trägt gerade nicht zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. Die Geschäftsführerin der DHV Silke Schönherr-Wagner bedankte sich zunächst bei den zahlreichen DHV-Mitgliedern für Ihr Vertrauen und bat um Unterstützung des Personalrates bei seiner Arbeit. Aufgrund der Arbeitsverdichtug nimmt der Unmut nicht nur bei Kollegen, sondern auch beim Führungspersonal zu, wenn wieder einmal Personalratsarbeit zu leisten ist und dafür die „eigentliche Arbeit“ der Personalratsmitglieder liegen bleibt, oder durch Kollegen erledigt werden muss. Frau Schönherr-Wagner stellte heraus, wie wichtig gute Personalratsarbeit gerade in der jetzigen Umbruchsituation der DAK Gesundheit ist. Die Reorga der Zentrale und des Vertriebes haben Auswirkungen auf alle Bereiche der DAK. Ohne öPR, BPR und HPR könnte der Arbeitgeber ganz anders agieren und entscheiden. Gute Personalratsarbeit dient dem Schutz aller Beschäftigten.

Edeka Berbersdorf 3

Warnstreik im Edeka-Lager in Berbersdorf

Am 24.06.2019 legten etwa 50 Beschäftigte und damit zwei Drittel der Frühschicht des Edeka-Lagers in Berbersdorf ihre Arbeit nieder und traten in den Warnstreik. Der Warnstreik fand anlässlich des Tarifkonflikts im Groß- und Außenhandel Brandenburg statt. Vom Arbeitgeber gab es bislang kein Angebot. Mit der Warnstreikaktion, die auch unter aktiver Mitwirkung der DHV-Mitglieder stattfand, wollten die Beschäftigten ein starkes Zeichen in Richtung der am gleichen Tag in Berlin stattfindenden dritten Verhandlungsrunde setzen. „Die Beschäftigten verdienen ein Angebot, das ihrer engagierten Arbeitsleistung mehr als gerecht wird!“ – So der DHV-Geschäftsführer für Mitteldeutschland Sebastian Gräfe, der die streikenden DHV-Mitglieder organisatorisch unterstützte.

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Warnstreik im Edeka-Lager in Berbersdorf

Am 24.06.2019 legten etwa 50 Beschäftigte und damit zwei Drittel der Frühschicht des Edeka-Lagers in Berbersdorf ihre Arbeit nieder und traten in den Warnstreik. Der Warnstreik fand anlässlich des Tarifkonflikts im Groß- und Außenhandel Brandenburg statt. Vom Arbeitgeber gab es bislang kein Angebot. Mit der Warnstreikaktion, die auch unter aktiver Mitwirkung der DHV-Mitglieder stattfand, wollten die Beschäftigten ein starkes Zeichen in Richtung der am gleichen Tag in Berlin stattfindenden dritten Verhandlungsrunde setzen. „Die Beschäftigten verdienen ein Angebot, das ihrer engagierten Arbeitsleistung mehr als gerecht wird!“ – So der DHV-Geschäftsführer für Mitteldeutschland Sebastian Gräfe, der die streikenden DHV-Mitglieder organisatorisch unterstützte.

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