Landgard, wohin geht es?

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Liebe Kolleginnen und Kollegen bei Landgard,

wohin führen derzeit die Tarifverhandlungen über ein neues Tarifwerk bei Landgard?

Die Frage stellt sich die DHV- Tarifkommission jedes Mal erneut. Die Arbeitgeberseite bringt immer wieder neue Punkte oder versucht die Verhandlungen zeitlich zu verzögern.
Immer wieder bei diesen langwierigen und zähen Tarifverhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag werden Forderungen, Stellungnahmen und Angebote der Arbeitgeberseite von der DHV Tarifkommission geprüft und gründlich diskutiert.
Forderungen der Arbeitgeberseite nach Minderarbeit und totaler Flexibilisierung oder Einführung eines Jahresüberstundenkontos wurden bereits zurückgewiesen.

Die DHV-Tarifkommission hat bereits mehrfach klar dargestellt, dass das Gesamtpaket im neuen Manteltarifvertrag stimmen muss, der neue Manteltarifvertrag kann keine Einbahnstraße für die einseitigen Belange des Arbeitgebers sein.

Mit uns, der DHV, wird es keine Minderarbeit oder totale Flexibilisierung der Arbeitszeit geben!

Auch die zeitliche Definition der Saisonarbeitszeit (auf drei Monate begrenzt), wurde von der DHV Tarifkommission bereits gefordert, ebenso wie eine Erhöhung der Mehrarbeits-, Sonn- und Feiertagszuschläge.  

Wir möchten an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber tariflich verpflichtet ist, für ausreichend Arbeitsbekleidung, sowie der Instandhaltung und deren Reinigung zu sorgen und aufzukommen. Wie uns der Arbeitgeber zusicherte, stelle dies für ihn kein Problem dar, hierfür Sorge zu tragen.

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Landgard, wohin geht es?

Liebe Kolleginnen und Kollegen bei Landgard,

wohin führen derzeit die Tarifverhandlungen über ein neues Tarifwerk bei Landgard?

Die Frage stellt sich die DHV- Tarifkommission jedes Mal erneut. Die Arbeitgeberseite bringt immer wieder neue Punkte oder versucht die Verhandlungen zeitlich zu verzögern.
Immer wieder bei diesen langwierigen und zähen Tarifverhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag werden Forderungen, Stellungnahmen und Angebote der Arbeitgeberseite von der DHV Tarifkommission geprüft und gründlich diskutiert.
Forderungen der Arbeitgeberseite nach Minderarbeit und totaler Flexibilisierung oder Einführung eines Jahresüberstundenkontos wurden bereits zurückgewiesen.

Die DHV-Tarifkommission hat bereits mehrfach klar dargestellt, dass das Gesamtpaket im neuen Manteltarifvertrag stimmen muss, der neue Manteltarifvertrag kann keine Einbahnstraße für die einseitigen Belange des Arbeitgebers sein.

Mit uns, der DHV, wird es keine Minderarbeit oder totale Flexibilisierung der Arbeitszeit geben!

Auch die zeitliche Definition der Saisonarbeitszeit (auf drei Monate begrenzt), wurde von der DHV Tarifkommission bereits gefordert, ebenso wie eine Erhöhung der Mehrarbeits-, Sonn- und Feiertagszuschläge.  

Wir möchten an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber tariflich verpflichtet ist, für ausreichend Arbeitsbekleidung, sowie der Instandhaltung und deren Reinigung zu sorgen und aufzukommen.Wie uns der Arbeitgeber zusicherte, stelle dies für ihn kein Problem dar, hierfür Sorge zu tragen.

DHV vor Ort: ArGe SBV Baden-Württemberg

Die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der baden-württembergischen Sparkassenorganisation (ArGe SBV) richtete in Ravensburg am 10.10.2019 ihre Herbsttagung aus.

Für die DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. war unser Geschäftsführer Oliver Fröhlich als einziger gewerkschaftlicher Vertreter vor Ort.

Nach einer gelungenen Einführung in die Veranstaltung durch unser geschätztes Mitglied Martin Reck, hielt der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Regensburg eine kurze Begrüßungsrede, in der dieser die gemeinnützige Arbeit der Sparkassen und der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland herausstellte.

Es folgte ein interessanter und aufschlussreicher Vortrag einer Referentin des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg über die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen aus datenschutzrechtlicher Sicht.

Wir gratulieren der ArGe SBV und unserem lieben Mitglied Martin Reck für diese informative wichtige und gut besuchte Veranstaltung. Eine wichtige Arbeit, die honoriert wird!

Mitgliederversammlung Vion Crailsheim GmbH

Hiermit lädt die DHV Betriebsgruppe bei der Vion Crailsheim GmbH zur Mitgliederversammlung ein.

Stattfinden wird diese am

Samstag, den 12. Oktober 2019 um 9:30h

im Gasthaus „Neuhaus“ Haus Nr. 2 in 74594 Kreßberg-Neuhaus.

Der postalische Versand an die Mitglieder erfolgt noch.

Gerne können auch noch interessierte Kolleginnen und Kollegen kommen. Jeder ist willkommen, der sich bei der Gestaltung des Tarifvertrages einbringen will, denn gemeinsam erreichen wir mehr!                

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.

Seminarprogramm 2020 des DHV-Bildungswerkes in Baden-Württemberg

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Wie jedes Jahr bietet die Bildungsstätte Südwest des DHV-Bildungswerks auch im Jahr 2020 wieder ein umfangreiches Seminarprogramm zur Schulung von Betriebs- und Personalräten sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen an.

Wie gewohnt bieten wir eine interessante Mischung sowohl aus Grundlagen- und Aufbauseminaren, als auch Fach- und Spezialseminaren zu den unterschiedlichsten Themen an. Insbesondere möchten wir das Augenmerk auf unsere Fachseminare lenken. Hier haben wir neben den schon in der Vergangenheit veranstalteten Seminaren wie Mobbing, Datenschutz und Geschäftsführung auch neue Themen wie zum Beispiel den Umgang mit Suchterkrankungen und Verhandlungsführung.

Sämtliche Schulungen sind nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes und nach § 44 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg notwendig und erforderlich.

Eine Übersicht über die einzelnen Schulungen erhalten Sie hier:

Betriebsräte & JAV Schulungen nach dem BetrVG
Personalräte & JAV Schulungen nach dem LPVG BW

Die entsprechenden einzelnen Seminarausschreibungen finden Sie hier.
Die gedruckten, so wie die digitalen Ausschreibungen können demnächst auch über unsere DHV-Geschäftsstellen in Stuttgart, Mannheim oder Lörrach bezogen werden.

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Rettung nicht nur für Condor, sondern auch für Thomas Cook Deutschland

Die Berufsgewerkschaft DHV hat mit großer Bestürzung die Insolvenz des britischen Touristikkonzerns Thomas Cook und nun auch der deutschen Unternehmenstochter, der Thomas Cook GmbH, aufgenommen. Sie hat den Bundeswirtschaftsminister in einem Schreiben aufgefordert, der deutschen Thomas Cook GmbH und der Condor Luftdienste GmbH Finanzhilfen zu gewähren.
 
Die DHV begrüßt die vom Bund und vom Land Hessen zugesagten Finanzhilfen in Höhe von 380 Mio. € für die Condor Luftdienste GmbH. Mit den Finanzhilfen werden nicht nur der Flugbetrieb kurzfristig gesichert, sondern dem Unternehmen eine Existenzperspektive ermöglicht. Für die Beschäftigten von Condor ist dies eine gute Nachricht. Denn damit sind ihre Arbeitsplätze vorerst gesichert.
 
Eine zweite Pleite wie bei Air Berlin bleibt Deutschland vorerst erspart. Die Folgen wären eine erhebliche Reduzierung des Flugangebots und eine deutliche Verteuerung der Ticketpreise im Bereich des Pauschaltourismus gewesen.
 
Die Zusage der Finanzhilfen für die Condor Luftdienste GmbH ist aber nur ein Teil des notwendigen Rettungspakets. Die DHV erhält ihre Forderung nach Finanzhilfen auch für die deutsche Thomas Cook GmbH weiterhin aufrecht. Denn im Gegensatz zum britischen Mutterkonzern war die deutsche Unternehmenstochter in den vergangenen Jahren profitabel und erwirtschaftete Gewinne, die sie allerdings an den britischen Mutterkonzern abführen musste. Dort verschwanden diese im immensen Schuldenberg. Die Insolvenz der deutschen Thomas Cook GmbH eröffnet nun die Chance einer Sanierung und einer Weiterführung als eigenständiges Unternehmen. Die Chancen auf Erfolg sind nach Einschätzung der DHV gegeben.
 
Mit einer mit Hilfe von staatlicher Unterstützung zu erfolgenden Sanierung der deutschen Thomas Cook GmbH würden rund 2.100 Arbeitsplätze gesichert. Ein schwerer Schaden für den Wirtschaftsstandort Oberursel, wo sich die Zentrale des Unternehmens befindet, wäre vorerst abgewendet. 
 
Für die Condor Luftdienste GmbH wäre die langfristige Sicherung der Thomas Cook GmbH ebenfalls wichtig, denn diese hat bislang in erheblichem Maße zu einer guten Auslastung beigetragen. Für die Condor würde es schwer werden, den dauerhaften Wegfall der durch die Thomas Cook GmbH erbrachten Flugauslastung anderweitig zu kompensieren.
 

Rettung nicht nur für Condor, sondern auch für Thomas Cook Deutschland

Die Berufsgewerkschaft DHV hat mit großer Bestürzung die Insolvenz des britischen Touristikkonzerns Thomas Cook und nun auch der deutschen Unternehmenstochter, der Thomas Cook GmbH, aufgenommen. Sie hat den Bundeswirtschaftsminister in einem Schreiben aufgefordert, der deutschen Thomas Cook GmbH und der Condor Luftdienste GmbH Finanzhilfen zu gewähren.
 
Die DHV begrüßt die vom Bund und vom Land Hessen zugesagten Finanzhilfen in Höhe von 380 Mio. € für die Condor Luftdienste GmbH. Mit den Finanzhilfen werden nicht nur der Flugbetrieb kurzfristig gesichert, sondern dem Unternehmen eine Existenzperspektive ermöglicht. Für die Beschäftigten von Condor ist dies eine gute Nachricht. Denn damit sind ihre Arbeitsplätze vorerst gesichert.
 
Eine zweite Pleite wie bei Air Berlin bleibt Deutschland vorerst erspart. Die Folgen wären eine erhebliche Reduzierung des Flugangebots und eine deutliche Verteuerung der Ticketpreise im Bereich des Pauschaltourismus gewesen.
 
Die Zusage der Finanzhilfen für die Condor Luftdienste GmbH ist aber nur ein Teil des notwendigen Rettungspakets. Die DHV erhält ihre Forderung nach Finanzhilfen auch für die deutsche Thomas Cook GmbH weiterhin aufrecht. Denn im Gegensatz zum britischen Mutterkonzern war die deutsche Unternehmenstochter in den vergangenen Jahren profitabel und erwirtschaftete Gewinne, die sie allerdings an den britischen Mutterkonzern abführen musste. Dort verschwanden diese im immensen Schuldenberg. Die Insolvenz der deutschen Thomas Cook GmbH eröffnet nun die Chance einer Sanierung und einer Weiterführung als eigenständiges Unternehmen. Die Chancen auf Erfolg sind nach Einschätzung der DHV gegeben.
 
Mit einer mit Hilfe von staatlicher Unterstützung zu erfolgenden Sanierung der deutschen Thomas Cook GmbH würden rund 2.100 Arbeitsplätze gesichert. Ein schwerer Schaden für den Wirtschaftsstandort Oberursel, wo sich die Zentrale des Unternehmens befindet, wäre vorerst abgewendet. 
 
Für die Condor Luftdienste GmbH wäre die langfristige Sicherung der Thomas Cook GmbH ebenfalls wichtig, denn diese hat bislang in erheblichem Maße zu einer guten Auslastung beigetragen. Für die Condor würde es schwer werden, den dauerhaften Wegfall der durch die Thomas Cook GmbH erbrachten Flugauslastung anderweitig zu kompensieren.
 

Versicherungen: Erste Gehaltstarifverhandlung mit Signalwirkung

Am 19.09.2019 erfolgte in Wuppertal die erste Tarifrunde. Der Arbeitgeberverband (AGV) nahm bereits erste Stellung zu den DHV-Forderungen und wurde in zwei Punkten erstaunlich konkret.
 
DHV-Forderung: Zweistufige Gehaltserhöhung von 4 % und nach weiteren 12 Monaten 3 %; Laufzeit: 24 Monate
AGV: Ein erstes Angebot wird in der nächsten Runde unterbreitet. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des geringen Beitragswachstums sieht der AGV wenig Spielraum.
Tendenz AGV: Einen Tarifabschluss wie bei den Volks- und Raiffeisenbanken könne der AGV sich allerdings vorstellen. Dieser sieht vor:
7 Null-Monate von Juni bis Dezember 2019
3% ab 01. Januar 2020
1,5 % ab April 2021
Laufzeit: 34 Monate
DHV-Tarifkommission: Die Belastungen der Beschäftigten sind infolge des Personalabbaus und der Digitalisierung der Arbeitsprozesse erheblich gestiegen. Entsprechend hoch ist die Erwartungshaltung an einen Gehaltsabschluss, der ihre engagierte Leistung angemessen würdigt.
 
DHV-Forderung einer Inflationssicherungsklausel im Falle eines länger lau-fenden Abschlusses
AGV: Eine interessante Forderung, die aber dazu führt, dass die Arbeitgeber die Inflationsrisiken tragen. Daher ist eine Einigung unwahrscheinlich.
 
DHV-Forderung: Deutliche Anhebung der Niedriglohngruppen A und B in den Bereich von 1.944 € – 2.306 €
AGV: Kein Handlungsbedarf für eine überproportionale Gehaltserhöhung. In diesen Gehaltsgruppen sind nur rund 450 Beschäftigte eingruppiert.
DHV-Tarifkommission: Die Gehaltsgruppen A und B umfassen nach unserer Wahrnehmung eine nicht unerhebliche Zahl von Beschäftigten. Für diese ist eine deutliche Anhebung ihrer Gehälter ein wichtiges Anliegen! Deshalb halten wir unverändert an unserer Forderung fest!
 
DHV-Forderung: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen: 70 € und 50 €
AGV: Ein erstes Angebot wird in der nächsten Runde abgegeben.
 
DHV-Forderung: Stichtagsregelung für eine Erklärung der Übernahme der Auszubildenden: 6 Monate vor Ausbildungsende
AGV: Diese Forderung ist interessant.
 
DHV-Forderung: Freistellung von bis zu 5 Tagen zur Vorbereitung auf berufs-/fachbezogene Abschlüsse
AGV: Kein Handlungsbedarf, da in den meisten Unternehmen betriebliche Regelungen, auch in Form von Betriebsvereinbarungen, existieren.
 
DHV-Forderung: Regelungen für Sabbaticals und Pflegezeitmodelle
AGV: Bezüglich Sabbaticals nicht grundsätzlich ablehnend. Bei den Pflegezeitmodellen existiert hingegen eine ausgeprägte betriebliche Welt.
 
DHV-Forderung Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
AGV: Darin besteht Einigkeit.
 
Die Verhandlungen werden am 30.10.2019 fortgesetzt. Wir erwarten dann ein verhandlungsfähiges Gehaltsangebot und einiges mehr!

Versicherungen: Erste Gehaltstarifverhandlung mit Signalwirkung

Am 19.09.2019 erfolgte in Wuppertal die erste Tarifrunde. Der Arbeitgeberverband (AGV) nahm bereits erste Stellung zu den DHV-Forderungen und wurde in zwei Punkten erstaunlich konkret.
 
DHV-Forderung: Zweistufige Gehaltserhöhung von 4 % und nach weiteren 12 Monaten 3 %; Laufzeit: 24 Monate
AGV: Ein erstes Angebot wird in der nächsten Runde unterbreitet. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des geringen Beitragswachstums sieht der AGV wenig Spielraum.
Tendenz AGV: Einen Tarifabschluss wie bei den Volks- und Raiffeisenbanken könne der AGV sich allerdings vorstellen. Dieser sieht vor:
7 Null-Monate von Juni bis Dezember 2019
3% ab 01. Januar 2020
1,5 % ab April 2021
Laufzeit: 34 Monate
DHV-Tarifkommission: Die Belastungen der Beschäftigten sind infolge des Personalabbaus und der Digitalisierung der Arbeitsprozesse erheblich gestiegen. Entsprechend hoch ist die Erwartungshaltung an einen Gehaltsabschluss, der ihre engagierte Leistung angemessen würdigt.
 
DHV-Forderung einer Inflationssicherungsklausel im Falle eines länger lau-fenden Abschlusses
AGV: Eine interessante Forderung, die aber dazu führt, dass die Arbeitgeber die Inflationsrisiken tragen. Daher ist eine Einigung unwahrscheinlich.
 
DHV-Forderung: Deutliche Anhebung der Niedriglohngruppen A und B in den Bereich von 1.944 € – 2.306 €
AGV: Kein Handlungsbedarf für eine überproportionale Gehaltserhöhung. In diesen Gehaltsgruppen sind nur rund 450 Beschäftigte eingruppiert.
DHV-Tarifkommission: Die Gehaltsgruppen A und B umfassen nach unserer Wahrnehmung eine nicht unerhebliche Zahl von Beschäftigten. Für diese ist eine deutliche Anhebung ihrer Gehälter ein wichtiges Anliegen! Deshalb halten wir unverändert an unserer Forderung fest!