Gehaltstarifverhandlungen Privatbanken: DHV ruft Beschäftigte der Unicredit Bank AG zum Streik auf!

Die Arbeitgeber hatten in der Verhandlung am 12.04.2019 ein äußerst mickriges Angebot unterbreitet:

  • 6 Leermonate
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2019 um 1,4 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2020 um 1,0 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2021 um 1,0 %
  • Laufzeit: 36 Monate

Dieses Arbeitgeberangebot ist eine reine Provokation der Beschäftigten! Deshalb haben wir dieses indiskutable Angebot aufs Schärfste zurückgewiesen!

Wir rufen vor der entscheidenden Verhandlung am 20.05.2019 unsere Mitglieder bei der UniCredit Bank zum Streik am 16./17.05.2019 auf! Mit dieser Maßnahme wollen wir unseren berechtigten Forderungen Ausdruck verleihen:

  • Gehalt: 8 % für 18 Monate
  • Anspruch der Beschäftigten auf Umwandlung der Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen in freie Tage
  • Inflationssicherungsklausel: Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.
  • Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages und Wiedereinführung des Vorruhestandstarifvertrages
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 150 € für 18 Monate
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden
  • Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages
  • Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen
  • Fahrtkostenzuschuss für alle Pendler: 50 € netto

Wir treffen uns am Donnerstag den 16.5.2019 um 9 Uhr am Tucherpark und gehen gemeinsam zu einer Kundgebung am Max-Josef-Platz, Beginn 10 Uhr.

Informationen zum Streik:

  • Bei der Streikaktion am 16./1705.2019 handelt es sich um einen Warnstreik
  • Mit Ihrer Teilnahme am Warnstreik sind Sie nicht verpflichtet, zur Arbeit zu gehen.
  • Ihr Arbeitgeber darf keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen Sie wegen Ihrer Teilnahme am Warnstreik ergreifen!
  • Während Ihrer Teilnahme am Warnstreik entfällt die Gehaltszahlungspflicht Ihres Arbeitgebers!
  • DHV-Mitglieder haben Anspruch auf eine Streikunterstützung – deshalb lohnt es sich, DHV-Mitglied zu sein! Den Antrag auf Streikunterstützung können DHV-Mitglieder unbürokratisch unter folgender E-Mail-Adresse anfordern: h.roeders@dhv-cgb.de

Unterstützen Sie uns in unserer Arbeit für Ihre Interessen! Denn es geht um Ihr Geld und um Ihre Arbeitsbedingungen!

Gehaltstarifverhandlungen Privatbanken: DHV ruft Beschäftigte der Unicredit Bank AG zum Streik auf!

Die Arbeitgeber hatten in der Verhandlung am 12.04.2019 ein äußerst mickriges Angebot unterbreitet:

  • 6 Leermonate
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2019 um 1,4 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2020 um 1,0 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2021 um 1,0 %
  • Laufzeit: 36 Monate

Dieses Arbeitgeberangebot ist eine reine Provokation der Beschäftigten! Deshalb haben wir dieses indiskutable Angebot aufs Schärfste zurückgewiesen!

Wir rufen vor der entscheidenden Verhandlung am 20.05.2019 unsere Mitglieder bei der UniCredit Bank zum Streik am 16./17.05.2019 auf! Mit dieser Maßnahme wollen wir unseren berechtigten Forderungen Ausdruck verleihen:

  • Gehalt: 8 % für 18 Monate
  • Anspruch der Beschäftigten auf Umwandlung der Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen in freie Tage
  • Inflationssicherungsklausel: Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.
  • Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages und Wiedereinführung des Vorruhestandstarifvertrages
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 150 € für 18 Monate
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden
  • Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages
  • Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen
  • Fahrtkostenzuschuss für alle Pendler: 50 € netto

Wir treffen uns am Donnerstag den 16.5.2019 um 9 Uhr am Tucherpark und gehen gemeinsam zu einer Kundgebung am Max-Josef-Platz, Beginn 10 Uhr.

Informationen zum Streik:

  • Bei der Streikaktion am 16./1705.2019 handelt es sich um einen Warnstreik
  • Mit Ihrer Teilnahme am Warnstreik sind Sie nicht verpflichtet, zur Arbeit zu gehen.
  • Ihr Arbeitgeber darf keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen Sie wegen Ihrer Teilnahme am Warnstreik ergreifen!
  • Während Ihrer Teilnahme am Warnstreik entfällt die Gehaltszahlungspflicht Ihres Arbeitgebers!
  • DHV-Mitglieder haben Anspruch auf eine Streikunterstützung – deshalb lohnt es sich, DHV-Mitglied zu sein! Den Antrag auf Streikunterstützung können DHV-Mitglieder unbürokratisch unter folgender E-Mail-Adresse anfordern: h.roeders@dhv-cgb.de

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KKH: Hängepartie beendet: Endlich ein Tarifabschluss

Mit Erleichterung nimmt die DHV-Tarifkommission die Nachricht auf, dass der Gehaltstarifabschluss unter Dach und Fach ist. DHV und KKH werden den Tarifabschluss auf Basis des Verhandlungsergebnisses vom 28.02.2019 tätigen. DHV und KKH einigten sich damals auf folgende Eckpunkte:

  • Laufzeit: 18 Monate bis 30.06.2020
  • Gehaltserhöhung rückwirkend ab 01.01.2019 um 3,0 %
  • Gehaltserhöhung ab 01.01.2020 um 1,4 %
  • Erhöhung Auszubildendenvergütungen rückwirkend ab 01.01.2019:
    1.    Ausbildungsjahr: 1.000 €
    2.    Ausbildungsjahr: 1.100 €
    3.    Ausbildungsjahr: 1.200 €
  • Angebot zur Übernahme von Auszubildenden in 2019 und 2020
  • Ab 2020 Auszahlung der Erfolgszulage als festes Urlaubsgeld
  • Verhandlungsverpflichtungen:
    Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für neue Beschäftigte
    Sozialtarifvertrag
    Neugestaltung der Anlage 5
    Änderung der Gebietsleitervergütung
  • Sicherung der Regelungen der gekündigten Anlage 7 für Beschäftigte mit Eintritt bis 30.09.2018
  • Vereinbarung eines Sanierungsbeitrages zur Anlage 7 mit Wirkung ab 2020 in Höhe von 0,4 %

Damit ist endlich eine seit über zwei Monaten andauernde Hängepartie beim Gehalt beendet, die völlig unnötig war, weil die Gewerkschaft, die das Ergebnis bereits Anfang März nicht mittragen wollte, auch in der Verhandlung vom 07.05.2019 weiter bei ihrer ablehnenden Haltung geblieben ist.

Dennoch: Sie können sich auf eine schöne Nachzahlung freuen, denn materiell hat sich nichts an dem Verhandlungsergebnis vom 28.02.2019 geändert: Die Gehaltserhöhung von 3 % gilt rückwirkend ab 01.01.2019! Bedauerlicherweise ist die Auszahlung allerdings technisch erst im Juni möglich.

Immerhin verpflichtete sich die KKH in einer Nachverhandlung am 26.04.2019 zur Zahlung eines Beitrages von 3 % für die noch auszuhandelnde betriebliche Altersversorgung der Neubeschäftigten – im Gegenzug wurde eine Beteiligung der Neubeschäftigten in einer geringeren Höhe von 0,4 % vereinbart.

Das haben wir für die Beschäftigten der KKH erreicht:

  • Eine zweistufige Gehaltserhöhung von insgesamt über 4,4 % über 18 Monate und damit ein deutlicher Reallohnzuwachs!
  • Eine deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen!
  • Überführung der Erfolgszulage in ein festes Urlaubsgeld!
  • Sicherung der betrieblichen Altersversorgung der Bestandsbeschäftigten!
  • Arbeitgeberbeitrag zur Altersversorgung der neuen Beschäftigten in Höhe von 3 %!

Jetzt gilt es, den Blick nach vorne zu richten und die drängenden weiteren Themen anzupacken. Als nächstes wichtig ist vor allem die zügige Verhandlung des Sozialtarifvertrages zur Begleitung der Umstrukturierung. Zu diesem Thema müssen wir schnell zu einem Ergebnis kommen, denn die Zeit drängt. DHV und KKH werden die Verhandlungen noch im Mai beginnen. Aber auch die anderen Themen – Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für neue Beschäftigte, Neugestaltung der Anlage 5 und Änderung der Gebietsleitervergütung – werden die Verhandlungsagenda für dieses Jahr bestimmen.

KKH: Hängepartie beendet: Endlich ein Tarifabschluss

Mit Erleichterung nimmt die DHV-Tarifkommission die Nachricht auf, dass der Gehaltstarifabschluss unter Dach und Fach ist. DHV und KKH werden den Tarifabschluss auf Basis des Verhandlungsergebnisses vom 28.02.2019 tätigen. DHV und KKH einigten sich damals auf folgende Eckpunkte:

  • Laufzeit: 18 Monate bis 30.06.2020
  • Gehaltserhöhung rückwirkend ab 01.01.2019 um 3,0 %
  • Gehaltserhöhung ab 01.01.2020 um 1,4 %
  • Erhöhung Auszubildendenvergütungen rückwirkend ab 01.01.2019:
    1.    Ausbildungsjahr: 1.000 €
    2.    Ausbildungsjahr: 1.100 €
    3.    Ausbildungsjahr: 1.200 €
  • Angebot zur Übernahme von Auszubildenden in 2019 und 2020
  • Ab 2020 Auszahlung der Erfolgszulage als festes Urlaubsgeld
  • Verhandlungsverpflichtungen:
    Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für neue Beschäftigte
    Sozialtarifvertrag
    Neugestaltung der Anlage 5
    Änderung der Gebietsleitervergütung
  • Sicherung der Regelungen der gekündigten Anlage 7 für Beschäftigte mit Eintritt bis 30.09.2018
  • Vereinbarung eines Sanierungsbeitrages zur Anlage 7 mit Wirkung ab 2020 in Höhe von 0,4 %

Damit ist endlich eine seit über zwei Monaten andauernde Hängepartie beim Gehalt beendet, die völlig unnötig war, weil die Gewerkschaft, die das Ergebnis bereits Anfang März nicht mittragen wollte, auch in der Verhandlung vom 07.05.2019 weiter bei ihrer ablehnenden Haltung geblieben ist.

Dennoch: Sie können sich auf eine schöne Nachzahlung freuen, denn materiell hat sich nichts an dem Verhandlungsergebnis vom 28.02.2019 geändert: Die Gehaltserhöhung von 3 % gilt rückwirkend ab 01.01.2019! Bedauerlicherweise ist die Auszahlung allerdings technisch erst im Juni möglich.

Immerhin verpflichtete sich die KKH in einer Nachverhandlung am 26.04.2019 zur Zahlung eines Beitrages von 3 % für die noch auszuhandelnde betriebliche Altersversorgung der Neubeschäftigten – im Gegenzug wurde eine Beteiligung der Neubeschäftigten in einer geringeren Höhe von 0,4 % vereinbart.

Das haben wir für die Beschäftigten der KKH erreicht:

  • Eine zweistufige Gehaltserhöhung von insgesamt über 4,4 % über 18 Monate und damit ein deutlicher Reallohnzuwachs!
  • Eine deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen!
  • Überführung der Erfolgszulage in ein festes Urlaubsgeld!
  • Sicherung der betrieblichen Altersversorgung der Bestandsbeschäftigten!
  • Arbeitgeberbeitrag zur Altersversorgung der neuen Beschäftigten in Höhe von 3 %!

Jetzt gilt es, den Blick nach vorne zu richten und die drängenden weiteren Themen anzupacken. Als nächstes wichtig ist vor allem die zügige Verhandlung des Sozialtarifvertrages zur Begleitung der Umstrukturierung. Zu diesem Thema müssen wir schnell zu einem Ergebnis kommen, denn die Zeit drängt. DHV und KKH werden die Verhandlungen noch im Mai beginnen. Aber auch die anderen Themen – Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für neue Beschäftigte, Neugestaltung der Anlage 5 und Änderung der Gebietsleitervergütung – werden die Verhandlungsagenda für dieses Jahr bestimmen.

RehaKlinikum Bad Säckingen: Tarifvertrag abgeschlossen – Steigerung um 6%

Die Verhandlungen zum neuen Entgelttarifvertrag für das RehaKlinikum Bad Säckingen sind abgeschlossen, DHV und Arbeitgeber einigten sich auf einen Abschluss.
Die DHV Mitglieder des RehaKlinikum Bad Säckingen haben dem Abschluss im Rahmen einer Mitgliederbefragung zugestimmt und sind damit der Empfehlung der Verhandlungskommission gefolgt.

Folgendes Ergebnis wurde erreicht:

  • Prozentuale Entgeltsteigerung von 6% über alle Entgeltgruppen und -stufen, bei einer Laufzeit von 24 Monaten; rückwirkend zum 01.01.2019 steigen die Entgelte um 3% und dann zum 01.01.2020 um weitere 3%;
  • Einführung weiterer Stufenaufstiege bei den Entgeltgruppen 1 bis 4;
  • Einführung einer Treueprämie für die Entgeltgruppen 1 bis 6 bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit von 100 € brutto, ab 2020 Steigerung der Prämie um die Höhe der Tarifabschlüsse;
  • Die Anhebung des Vermögenswirksamen Leistungen auf 30,00€;
  • Die Verlängerung der Vereinbarung für einen Tag Sonderurlaub für DHV Mitglieder;
  • Überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütung.

Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Endes des Insolvenzverfahrens ist der Abschluss sehr begrüßenswert und ist ein erfreuliches Zeichen der Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren der Unsicherheit.

RehaKlinikum Bad Säckingen: Tarifvertrag abgeschlossen – Steigerung um 6%

Die Verhandlungen zum neuen Entgelttarifvertrag für das RehaKlinikum Bad Säckingen sind abgeschlossen, DHV und Arbeitgeber einigten sich auf einen Abschluss.
Die DHV Mitglieder des RehaKlinikum Bad Säckingen haben dem Abschluss im Rahmen einer Mitgliederbefragung zugestimmt und sind damit der Empfehlung der Verhandlungskommission gefolgt.

Folgendes Ergebnis wurde erreicht:

  • Prozentuale Entgeltsteigerung von 6% über alle Entgeltgruppen und -stufen, bei einer Laufzeit von 24 Monaten; rückwirkend zum 01.01.2019 steigen die Entgelte um 3% und dann zum 01.01.2020 um weitere 3%;
  • Einführung weiterer Stufenaufstiege bei den Entgeltgruppen 1 bis 4;
  • Einführung einer Treueprämie für die Entgeltgruppen 1 bis 6 bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit von 100 € brutto, ab 2020 Steigerung der Prämie um die Höhe der Tarifabschlüsse;
  • Die Anhebung des Vermögenswirksamen Leistungen auf 30,00€;
  • Die Verlängerung der Vereinbarung für einen Tag Sonderurlaub für DHV Mitglieder;
  • Überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütung.

Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Endes des Insolvenzverfahrens ist der Abschluss sehr begrüßenswert und ist ein erfreuliches Zeichen der Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren der Unsicherheit.

RehaKlinikum Bad Säckingen: Tarifvertrag abgeschlossen – Steigerung um 6%

Die Verhandlungen zum neuen Entgelttarifvertrag für das RehaKlinikum Bad Säckingen sind abgeschlossen, DHV und Arbeitgeber einigten sich auf einen Abschluss.
Die DHV Mitglieder des RehaKlinikum Bad Säckingen haben dem Abschluss im Rahmen einer Mitgliederbefragung zugestimmt und sind damit der Empfehlung der Verhandlungskommission gefolgt.

Folgendes Ergebnis wurde erreicht:

  • Prozentuale Entgeltsteigerung von 6% über alle Entgeltgruppen und -stufen, bei einer Laufzeit von 24 Monaten; rückwirkend zum 01.01.2019 steigen die Entgelte um 3% und dann zum 01.01.2020 um weitere 3%;
  • Einführung weiterer Stufenaufstiege bei den Entgeltgruppen 1 bis 4;
  • Einführung einer Treueprämie für die Entgeltgruppen 1 bis 6 bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit von 100 € brutto, ab 2020 Steigerung der Prämie um die Höhe der Tarifabschlüsse;
  • Die Anhebung des Vermögenswirksamen Leistungen auf 30,00€;
  • Die Verlängerung der Vereinbarung für einen Tag Sonderurlaub für DHV Mitglieder;
  • Überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütung.

Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Endes des Insolvenzverfahrens ist der Abschluss sehr begrüßenswert und ist ein erfreuliches Zeichen der Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren der Unsicherheit.

1. Mai-Feier des CGB-Landesverbands Saarland

02. Mai 2019

In diesem Jahr hielten die Mitgliedsgewerkschaften des CBB-Landesverbandes Saarland ihre traditionelle Veranstaltung zum 1. Mai auf dem Gipfel des Schaumbergs bei Tholey ab. Das diesjährige Motto „Ein Herz für Europa – CGB“ sollte die Reden und die angeregten Diskussionen klar bestimmen. Angesichts der am 26. Mai anstehenden Europawahlen wurde das Thema mit Begeisterung aufgegriffen.

Etwa 60 christliche Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen, wie auch ihre Familienmitglieder, fanden sich bei bestem Wetter auf dem immerhin 568 Metern hohen Schaumberg ein. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch den CGB- und DHV Landesverbandsvorsitzenden Hans-Rudolf Folz. Dieser begrüßte die Anwesenden herzlich und erinnerte an die große historische Bedeutung des 1. Mai für die Arbeiterbewegung und ihre Organisationen. Aber auch heute müsse man sich seine Bedeutung für die Gewerkschaften immer wieder in Erinnerung rufen, damit er nicht zu einem inhaltsleeren Feiertag verkomme.

Als nächster Ergriff der Geschäftsführer des DHV-Landesverbands Lukas Menzel das Wort. Dieser wies in seinem Vortrag auf die europäische Vernetzung des Saarlandes hin und erläuterte, welche Bedeutung dem Schaumberg, innerhalb der Geschichte der Saarregion, immer wieder zugekommen war. Neben den verschiedenen Bebauungen und Nutzungen des Schaumbergplateaus, erinnerte er auch an die Bedeutung des Berges als Versammlungsort der christlichen Gewerkschaftsjugend ab 1949. Heute befindet sich auf dem Gipfel die deutsch-französische Begegnungsstätte, ein Symbol der Aussöhnung zwischen den Nationen und ein Ausdruck der Hoffnung auf einen anhaltenden Frieden in Europa nach den Schrecken der beiden Weltkriege.

Die Landesgeschäftsführerin der GÖD Nicole Lagaly hielt im Anschluss ein deutliches Plädoyer für den Erhalt des europäischen Gedankens und erinnerte daran, dass die Errungenschaften der Vergangenheit keine Selbstverständlichkeit sind. Um das Projekt Europa zum Erfolg zu führen, bedarf es größerer Beteiligung seiner aller, damit die Idee der europäischen Einigung auch wieder von den Überzeugungen der Bürger getragen wird.

Der auf Ausgleich bedachte Vortrag des CGB Bundesvorsitzenden Adalbert Ewen erinnerte an die Errungenschaften der EU für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber er warnte auch vor unbedachtem Reformeifer. Die Lebensverhältnisse und -bedingungen in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten sind schlicht und ergreifend viel zu unterschiedlich, als dass eine zentral gesteuerte Vereinheitlichung Erfolg haben könnte. Ohne die jeweiligen lokalen Gegebenheiten zu bedenken, könnten von unbedachten Projekten im Bereich des Mindestlohns oder des Kranken- und Sozialversicherungswesens für die arbeitenden Menschen in Europa große Gefahren ausgehen.     

Im Anschluss an den offiziellen Teil, bot sich den Anwesenden die Möglichkeit den Schaumberg unter der Führung des ortskundigen CGM Geschäftsführers Achim Leist auf dem „Herz-Wanderweg“ zu umrunden. Der Tag klang schließlich bei einem reichhaltigen Büffet, gekühlten Getränken und fröhliche Diskussionen im „Himmelszelt“ auf dem Schaumbergplateau aus.

 

 

Volks- und Raiffeisenbanken: Auftakt Gehaltstarifrunde 2019 ohne konkrete Ergebnisse

Am 02.05.2019 fand in Neu Isenburg der Auftakt zu den Gehaltstarifverhandlungen 2019 statt. Die DHV-Tarifkommission trug ihre Forderungen vor:

Gehaltserhöhung: 9 % für 18 Monate

Inflationssicherungsklausel im Falle eines länger laufenden Abschlusses: Entsprechende Anpassung des Gehalts, wenn die Inflation über einem bestimmten Wert liegt.

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 €

Anspruch auf Umwandlung der Gehaltserhöhung in freie Tage

Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zu Kinderbetreuungskosten

Gesundheitstag ausbauen:
Anspruch auf Freistellung bis zu einem Tag
Entfristung der Regelung
Wegfall der vorrangigen Geltung von zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses 2012 bestehenden betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen

Vereinbarung von Regelungen zum mobilen Arbeiten/Homeoffice

Ausbau des Anspruchs auf Reduzierung der Arbeitszeit vor Erreichen der Regelaltersrente:
Entfristung des Anspruchs
Anspruch für Beschäftigte ab 60 Jahre
Reduzierung der Wochenarbeitszeit um bis zu 8 Wochenstunden

Unbefristete Verlängerung des Altersteilzeitabkommens

Einen Schwerpunkt der Verhandlung nahm die Bewertung der gesamtwirtschaftlichen und der Branchensituation ein. Die DHV-Verhandlungskommission brachte deutlich zum Ausdruck, dass die Gehaltsforderung und die Forderung zur Erhöhung der Auszubildendenvergütungen mehr als berechtigt sind, denn:

  • Trotz eines schwierigen Marktumfelds konnten die Volks- und Raiffeisenbanken ihre Erträge und das bilanzielle Eigenkapital deutlich steigern!
  • Der Erfolg der genossenschaftlichen Bankengruppe in Zeiten des Niedrigzinses und gestiegener wirtschaftlicher Risiken ist das Ergebnis der engagierten Arbeit der Beschäftigten!
  • Es besteht ein erheblicher Nachholbedarf gegenüber Tarifabschlüssen vergleichbarer Branchen, die Beschäftigten dürfen nicht den Anschluss an die allgemeine Gehaltsentwicklung verlieren!
  • In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ist ein attraktives Niveau der Gehälter und Ausbildungsvergütungen unerlässlich!

Die DHV-Verhandlungskommission machte des Weiteren deutlich, dass die sich rasant ändernde Arbeitswelt Lösungen erfordert, die über die Frage der Gehaltserhöhungen herausgehen. Die weiteren Forderungen der DHV sehen deshalb im Kontext der folgenden Herausforderungen:

  • Digitalisierung
  • Zunehmender Fachkräftemangel
  • Demographische Entwicklung
  • Verändere Prioritäten der Beschäftigten in der Arbeitswelt

Die Arbeitgeberseite zeigte sich noch nicht bereit, ein diskussionsfähiges Angebot abzugeben. Sie verwies auf die schwierigen Rahmenbedingungen. Die anhaltende Niedrigzinsphase und der deutlich geschmälerte Zinsüberschuss ließen keinen großen Spielraum zu. Ein moderater Abschluss sei notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der Volks- und Raiffeisenbanken zu erhalten.

Die Ausführungen der Arbeitgeber zur schwierigen wirtschaftlichen Lage und den ungewissen Zukunftsausschichten hören wir zu Beginn jeder Gehaltstarifrunde! Anstatt dieses Ritual zu pflegen, sollen die Arbeitgeber ein Signal setzen und ein Gehaltsangebot auf den Tisch packen, das den Namen „angemessene Honorierung der Leistungen der Beschäftigten“ verdient! Denn: Gute Mitarbeiter sind die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg!

Volks- und Raiffeisenbanken: Auftakt Gehaltstarifrunde 2019 ohne konkrete Ergebnisse

Am 02.05.2019 fand in Neu Isenburg der Auftakt zu den Gehaltstarifverhandlungen 2019 statt. Die DHV-Tarifkommission trug ihre Forderungen vor:

Gehaltserhöhung: 9 % für 18 Monate

Inflationssicherungsklausel im Falle eines länger laufenden Abschlusses: Entsprechende Anpassung des Gehalts, wenn die Inflation über einem bestimmten Wert liegt.

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 €

Anspruch auf Umwandlung der Gehaltserhöhung in freie Tage

Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zu Kinderbetreuungskosten

Gesundheitstag ausbauen:
Anspruch auf Freistellung bis zu einem Tag
Entfristung der Regelung
Wegfall der vorrangigen Geltung von zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses 2012 bestehenden betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen

Vereinbarung von Regelungen zum mobilen Arbeiten/Homeoffice

Ausbau des Anspruchs auf Reduzierung der Arbeitszeit vor Erreichen der Regelaltersrente:
Entfristung des Anspruchs
Anspruch für Beschäftigte ab 60 Jahre
Reduzierung der Wochenarbeitszeit um bis zu 8 Wochenstunden

Unbefristete Verlängerung des Altersteilzeitabkommens

Einen Schwerpunkt der Verhandlung nahm die Bewertung der gesamtwirtschaftlichen und der Branchensituation ein. Die DHV-Verhandlungskommission brachte deutlich zum Ausdruck, dass die Gehaltsforderung und die Forderung zur Erhöhung der Auszubildendenvergütungen mehr als berechtigt sind, denn:

  • Trotz eines schwierigen Marktumfelds konnten die Volks- und Raiffeisenbanken ihre Erträge und das bilanzielle Eigenkapital deutlich steigern!
  • Der Erfolg der genossenschaftlichen Bankengruppe in Zeiten des Niedrigzinses und gestiegener wirtschaftlicher Risiken ist das Ergebnis der engagierten Arbeit der Beschäftigten!
  • Es besteht ein erheblicher Nachholbedarf gegenüber Tarifabschlüssen vergleichbarer Branchen, die Beschäftigten dürfen nicht den Anschluss an die allgemeine Gehaltsentwicklung verlieren!
  • In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ist ein attraktives Niveau der Gehälter und Ausbildungsvergütungen unerlässlich!

Die DHV-Verhandlungskommission machte des Weiteren deutlich, dass die sich rasant ändernde Arbeitswelt Lösungen erfordert, die über die Frage der Gehaltserhöhungen herausgehen. Die weiteren Forderungen der DHV sehen deshalb im Kontext der folgenden Herausforderungen:

  • Digitalisierung
  • Zunehmender Fachkräftemangel
  • Demographische Entwicklung
  • Verändere Prioritäten der Beschäftigten in der Arbeitswelt

Die Arbeitgeberseite zeigte sich noch nicht bereit, ein diskussionsfähiges Angebot abzugeben. Sie verwies auf die schwierigen Rahmenbedingungen. Die anhaltende Niedrigzinsphase und der deutlich geschmälerte Zinsüberschuss ließen keinen großen Spielraum zu. Ein moderater Abschluss sei notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der Volks- und Raiffeisenbanken zu erhalten.

Die Ausführungen der Arbeitgeber zur schwierigen wirtschaftlichen Lage und den ungewissen Zukunftsausschichten hören wir zu Beginn jeder Gehaltstarifrunde! Anstatt dieses Ritual zu pflegen, sollen die Arbeitgeber ein Signal setzen und ein Gehaltsangebot auf den Tisch packen, das den Namen „angemessene Honorierung der Leistungen der Beschäftigten“ verdient! Denn: Gute Mitarbeiter sind die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg!