Gehaltstarifverhandlungen Banken: Der kritische Blick von außen

Das erste Mal seit Bestehen der Flächentarifverträge Privatbanken und öffentliche Banken begleitet die DHV als Zuschauerin mit einem kritischen Blick vom Spielfeldrand aus die Gehaltstarifverhandlungen. Das geschieht nicht freiwillig, sondern diese Position ist der Aberkennung der Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht geschuldet. Aber sie gibt uns die Möglichkeit, unbefangen von dem konkreten Verhandlungsverlauf das Tarifgeschehen einzuordnen.
Vor allem werfen wir einen kritischen Blick darauf, ob und wie es unsere Konkurrenzgewerkschaft verdi vermag, die Tarifrunden zu gestalten. Schließlich führte diese Gewerkschaft über sieben Jahre das Tariffähigkeitsverfahren gegen die DHV mit der Argumentation, Dumpingtarifverträge zu verhindern. Nun kann diese Gewerkschaft endlich befreit von einem sogenannten „Dumpinglohnkonkurrenten“ bei den Banken aufspielen und bessere Tarifbedingungen durchsetzen.
Nun, der erste Aufschlag ist schon mit der Aufstellung der Forderungen misslungen:

  • Im Mai 2021 stellten wir die Gehaltsforderung für die Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken in Höhe von 8 % für 18 Monate auf. Verdi ist mit einer Forderung von 4,5 % für 12 Monate in die Verhandlungen gegangen – das macht 6,75 % für 18 Monate aus. Na ja, wer ist da auf dem Papier eher im Dumpingbereich anzusiedeln? Aber nun gut, Gehaltsforderungen sind relativ, entscheidend ist, was am Ende herauskommt. Allerdings: Hätte sich verdi an der DHV-Forderung orientiert, wäre schon einmal mehr Forderungsmasse in die Tarifverhandlungen eingebracht worden. Das ist vor dem Hintergrund der seit Sommer stark anziehenden Inflation nicht unerheblich. Anscheinend haben die vielen Volkswirtschaftsexperten, die verdi in ihren Rei-hen sicher hat, etwas geschlafen…
  • Viel schwerer wiegt aber, dass verdi es zum wiederholten Mal versäumt hat, eine Verkürzung der Wochenarbeitsstunden um eine Stunde auf 38 Stunden zu fordern. Die DHV hatte wie bei der Gehaltstarifrunde 2019 auch für die diesjährige Tarifrunde die Forderung nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit aufgestellt. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit ist ein wichtiges Thema: Es gibt in der Finanzdienstleistungswelt Mischkonzerne, die Banken und Versicherungen unter einem Konzerndach vereinen. Der Konzern Wüstenrot & Württembergische ist ein Beispiel. Im Gegensatz zu den unter den Bankentarifvertrag fallenden Beschäftigten dieser Mischkonzerne (39 Wochenarbeitsstunden) kommen die unter den Versicherungstarifvertrag fallenden Beschäftigten in den Genuss einer um eine Stunde auf 38 Arbeitsstunden verkürzten Wochenarbeitszeit. Die Beschäftigten dieser Konzerne, aber darüber hinaus viele Beschäftigte in den Banken sind nicht mehr länger bereit, diese Ungleichbehandlung bei der Wochenarbeitszeit hinzunehmen.
    Die DHV-Tarifkommission hatte sich dieses berechtigten Anliegens der Beschäftigten angenommen. Verdi ignoriert dieses Anliegen zum wiederholten Mal.
  •  Dafür fordert verdi einen Anspruch der Beschäftigten auf mobiles Arbeiten von bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit und eine Erstausstattungspauschale von 1.500 €. Verdi fordert etwas, was die Arbeitgeber längst als notwendig erkannt haben und vielen Beschäftigten ermöglichen. In einer gemeinsamen Onlineveranstaltung von den Arbeitgeberverbänden Privatbanken und Versicherungen sagte die Vorsitzende des AGV Banken, Sabine Schmittroth, dass die Entwicklung hin zum hybriden Arbeiten geht – teils von zu Hause aus und teils im Büro. Zunehmend werden auf betrieblicher Ebene Regelungen zum mobilen Arbeiten und zu den Kosten für die Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes vereinbart. Andererseits will eine zunehmende Zahl von Beschäftigten wieder dauerhaft an ihrem Arbeitsplatz arbeiten. Die verdi-Forderung geht in vielen Bereichen an der längst praktizierten betrieblichen Realität vorbei.

Während die DHV-Forderung nach Verkürzung der Wochenarbeitszeit allen Beschäftigten zugutekommen würde, würden von der verdi-Forderung nach einem Anspruch auf mobilem Arbeiten nur ein kleiner Teil der Beschäftigten profitieren: Nämlich diejenigen, die in Banken arbeiten, wo noch keine betrieblichen Regelungen zum mobilem Arbeiten gelten, die auch wirklich bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten wollen und die vor allem nicht den Wunsch verspüren, den meisten Teil der Arbeitszeit im Büro zu arbeiten. Da setzt verdi auf das falsche Pferd!  Es ist zu befürchten, dass sich die Arbeitgeber im Laufe der Tarifrunde Zugeständnisse bei diesem Thema teuer durch Zugeständnisse bei den Gehaltsforderungen erkaufen lassen. Ein niedriger Gehaltstarifabschluss würde dann alle Beschäftigten treffen!
„Stillstand! Fehlender Gestaltungswille der Arbeitgeber“ Das sind die Schlagzeilen der Tarifinformationen der verhandelnden Gewerkschaften. Das gehört zum üblichen Getöse einer Gehaltstarifrunde, die auf vier Verhandlungstermine ausgelegt ist. Insofern hat sich an den Verhandlungsritualen bislang nichts geändert. Von einem von einer „Dumpinglohnkonkurrenz“ befreiendem verdi-Aufspiel ist nichts zu merken. Wir dürfen gespannt sein, was am Ende herauskommen wird.

Gehaltstarifverhandlungen Banken: Der kritische Blick von außen

Das erste Mal seit Bestehen der Flächentarifverträge Privatbanken und öffentliche Banken begleitet die DHV als Zuschauerin mit einem kritischen Blick vom Spielfeldrand aus die Gehaltstarifverhandlungen. Das geschieht nicht freiwillig, sondern diese Position ist der Aberkennung der Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht geschuldet. Aber sie gibt uns die Möglichkeit, unbefangen von dem konkreten Verhandlungsverlauf das Tarifgeschehen einzuordnen.
Vor allem werfen wir einen kritischen Blick darauf, ob und wie es unsere Konkurrenzgewerkschaft verdi vermag, die Tarifrunden zu gestalten. Schließlich führte diese Gewerkschaft über sieben Jahre das Tariffähigkeitsverfahren gegen die DHV mit der Argumentation, Dumpingtarifverträge zu verhindern. Nun kann diese Gewerkschaft endlich befreit von einem sogenannten „Dumpinglohnkonkurrenten“ bei den Banken aufspielen und bessere Tarifbedingungen durchsetzen.
Nun, der erste Aufschlag ist schon mit der Aufstellung der Forderungen misslungen:

  • Im Mai 2021 stellten wir die Gehaltsforderung für die Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken in Höhe von 8 % für 18 Monate auf. Verdi ist mit einer Forderung von 4,5 % für 12 Monate in die Verhandlungen gegangen – das macht 6,75 % für 18 Monate aus. Na ja, wer ist da auf dem Papier eher im Dumpingbereich anzusiedeln? Aber nun gut, Gehaltsforderungen sind relativ, entscheidend ist, was am Ende herauskommt. Allerdings: Hätte sich verdi an der DHV-Forderung orientiert, wäre schon einmal mehr Forderungsmasse in die Tarifverhandlungen eingebracht worden. Das ist vor dem Hintergrund der seit Sommer stark anziehenden Inflation nicht unerheblich. Anscheinend haben die vielen Volkswirtschaftsexperten, die verdi in ihren Rei-hen sicher hat, etwas geschlafen…
  • Viel schwerer wiegt aber, dass verdi es zum wiederholten Mal versäumt hat, eine Verkürzung der Wochenarbeitsstunden um eine Stunde auf 38 Stunden zu fordern. Die DHV hatte wie bei der Gehaltstarifrunde 2019 auch für die diesjährige Tarifrunde die Forderung nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit aufgestellt. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit ist ein wichtiges Thema: Es gibt in der Finanzdienstleistungswelt Mischkonzerne, die Banken und Versicherungen unter einem Konzerndach vereinen. Der Konzern Wüstenrot & Württembergische ist ein Beispiel. Im Gegensatz zu den unter den Bankentarifvertrag fallenden Beschäftigten dieser Mischkonzerne (39 Wochenarbeitsstunden) kommen die unter den Versicherungstarifvertrag fallenden Beschäftigten in den Genuss einer um eine Stunde auf 38 Arbeitsstunden verkürzten Wochenarbeitszeit. Die Beschäftigten dieser Konzerne, aber darüber hinaus viele Beschäftigte in den Banken sind nicht mehr länger bereit, diese Ungleichbehandlung bei der Wochenarbeitszeit hinzunehmen.
    Die DHV-Tarifkommission hatte sich dieses berechtigten Anliegens der Beschäftigten angenommen. Verdi ignoriert dieses Anliegen zum wiederholten Mal.
  •  Dafür fordert verdi einen Anspruch der Beschäftigten auf mobiles Arbeiten von bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit und eine Erstausstattungspauschale von 1.500 €. Verdi fordert etwas, was die Arbeitgeber längst als notwendig erkannt haben und vielen Beschäftigten ermöglichen. In einer gemeinsamen Onlineveranstaltung von den Arbeitgeberverbänden Privatbanken und Versicherungen sagte die Vorsitzende des AGV Banken, Sabine Schmittroth, dass die Entwicklung hin zum hybriden Arbeiten geht – teils von zu Hause aus und teils im Büro. Zunehmend werden auf betrieblicher Ebene Regelungen zum mobilen Arbeiten und zu den Kosten für die Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes vereinbart. Andererseits will eine zunehmende Zahl von Beschäftigten wieder dauerhaft an ihrem Arbeitsplatz arbeiten. Die verdi-Forderung geht in vielen Bereichen an der längst praktizierten betrieblichen Realität vorbei.

Während die DHV-Forderung nach Verkürzung der Wochenarbeitszeit allen Beschäftigten zugutekommen würde, würden von der verdi-Forderung nach einem Anspruch auf mobilem Arbeiten nur ein kleiner Teil der Beschäftigten profitieren: Nämlich diejenigen, die in Banken arbeiten, wo noch keine betrieblichen Regelungen zum mobilem Arbeiten gelten, die auch wirklich bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten wollen und die vor allem nicht den Wunsch verspüren, den meisten Teil der Arbeitszeit im Büro zu arbeiten. Da setzt verdi auf das falsche Pferd!  Es ist zu befürchten, dass sich die Arbeitgeber im Laufe der Tarifrunde Zugeständnisse bei diesem Thema teuer durch Zugeständnisse bei den Gehaltsforderungen erkaufen lassen. Ein niedriger Gehaltstarifabschluss würde dann alle Beschäftigten treffen!
„Stillstand! Fehlender Gestaltungswille der Arbeitgeber“ Das sind die Schlagzeilen der Tarifinformationen der verhandelnden Gewerkschaften. Das gehört zum üblichen Getöse einer Gehaltstarifrunde, die auf vier Verhandlungstermine ausgelegt ist. Insofern hat sich an den Verhandlungsritualen bislang nichts geändert. Von einem von einer „Dumpinglohnkonkurrenz“ befreiendem verdi-Aufspiel ist nichts zu merken. Wir dürfen gespannt sein, was am Ende herauskommen wird.

Foto_Gespräch_mit_Sebastian_Ehlers1_11.08.2021

Gespräch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Bürgerversicherung

Am 11.08.2021 trafen sich die Vertreter der Betriebsräteinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“, Ulrich Jaksch (Alte Oldenburger, 1. v.l.) und Uwe Runge (HALLESCHE, 2. v.r.) zu einem Austausch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Ehlers (1. v.r.). Dieses Gespräch war unter Vermittlung des DHV-Bundesvorsitzenden Henning Röders zustande gekommen, der ebenfalls an dem Gespräch teilnahm.

Die beiden Betriebsräte verdeutlichten Herrn Ehlers die Gefahr für die Arbeitsplatzsicherheit und die berufliche Existenz der Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen, die von den Plänen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der LINKE zur Einführung der Bürgerversicherung ausgehen. Rund 90.000 Arbeitsplätze stünden nach Einschätzung der Betriebsräteinitiative auf dem Spiel. Für das deutsche Gesundheitssytem, das gerade in der Corona-Pandemie gezeigt habe, dass es zu den besten der Welt gehört, würde die Einführung einer Einheitsversicherung keinen Gewinn bringen. Im Gegenteil: Die hohe Qualität des deutschen Gesundheitssystems würde durch eine Einheitsversicherung aufs Spiel gesetzt und dem Traum vom “Ende der Zweiklassenmedizin” geopfert werden.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders machte deutlich: Es gibt sicherlich unterschiedliche Meinungen über den Umfang des Reformbedarfs im Gesundheitswesen und ob das bestehende duale System aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung weiter Zukunftsperspektiven hat. Fakt ist aber, dass sich dieses seit seiner Einführung durch den Reichskanzler Bismarck bewährt habe. Und auch die Befürworter einer Bürgerversicherung müssen das legitime Interesse der Beschäftigten, sich für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes und ihres Unternehmens einzusetzen, anerkennen.

Henning Röders und die Vertreter der Betriebsratsinitiative wiesen darauf hin, dass verdi nach der maßgebend von ihr betriebenen gerichtlichen Aberkennung der Tariffähigkeit der Neuen Assekuranz Gewerkschaft und der DHV die im privaten Versicherungsgewerbe tonangebende Gewerkschaft ist. Die Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen erkennen in ihrer überwiegenden Mehrheit verdi aber nicht als ihre gewerkschaftliche Interessenvertretung an, weil diese Gewerkschaft mit ihrem vehementen Eintreten für die Bürgerversicherung billigend die Gefährdung von bis zu 90.000 Arbeitsplätzen in Kauf nimmt. Die gerichtlichen Erfolge dieser Gewerkschaft sind ein billiger Aberwitz für die Beschäftigten der privaten Krankenversicherungen, die für die Tarifverhandlungen und für die Interessenvertretung in den Unternehmensaufsichtsräten zweier Gewerkschaften beraubt sind, die sich für den Bestand des dualen Systems und für den Erhalt der Arbeitsplätze in den privaten Krankenversicherungen einsetzen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Ehlers, stimmte mit den Vertretern überein, dass sich das deutsche Gesundheitssystem in der Pandemie bewährt hat. Er sieht zudem die große Gefahr, dass eine Zerstörung Privaten Vollkostenversicherung eine deutliche Erhöhung der Lohnnebenkosten entstehen wird. Das schwächt die Deutsche Wirtschaft und damit den Arbeitsmarkt. Sebastian Ehlers sagte den Betriebsräten seine Unterstützung im Kampf gegen die Einheitsversicherung zu.

Auch aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung, für deren Beschäftigte die DHV ebenfalls zuständig ist, würde die Einführung einer Einheitsversicherung unter dem Titel „Bürgerversicherung“ keinen Gewinn bringen. Sie würde auch die derzeitigen Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung bedrohen und den Untergang der Ersatzkassen und sicher auch der Betriebskrankenkassen zur Folge haben. Der aktuelle Wettbewerb zwischen den Krankenkassen spornt die Träger zu Kundenorientiertem Verhalten an. Der Schritt zu einer Einheitsversicherung ist ein Schritt zurück in dunkle Zeiten einer geteilten Republik.
Kunden einer solchen Einheitsversicherung sind dieser dann wieder ausgeliefert. Auch in dieser Hinsicht ist die Rolle der DGB Gewerkschaften, insbesondere von ver.di zu kritisieren.

 Foto Gespräch mit Sebastian Ehlers1 11.08.2021

Foto_Gespräch_mit_Sebastian_Ehlers1_11.08.2021

Gespräch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Bürgerversicherung

Am 11.08.2021 trafen sich die Vertreter der Betriebsräteinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“, Ulrich Jaksch (Alte Oldenburger, 1. v.l.) und Uwe Runge (HALLESCHE, 2. v.r.) zu einem Austausch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Ehlers (1. v.r.). Dieses Gespräch war unter Vermittlung des DHV-Bundesvorsitzenden Henning Röders zustande gekommen, der ebenfalls an dem Gespräch teilnahm.

Die beiden Betriebsräte verdeutlichten Herrn Ehlers die Gefahr für die Arbeitsplatzsicherheit und die berufliche Existenz der Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen, die von den Plänen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der LINKE zur Einführung der Bürgerversicherung ausgehen. Rund 90.000 Arbeitsplätze stünden nach Einschätzung der Betriebsräteinitiative auf dem Spiel. Für das deutsche Gesundheitssytem, das gerade in der Corona-Pandemie gezeigt habe, dass es zu den besten der Welt gehört, würde die Einführung einer Einheitsversicherung keinen Gewinn bringen. Im Gegenteil: Die hohe Qualität des deutschen Gesundheitssystems würde durch eine Einheitsversicherung aufs Spiel gesetzt und dem Traum vom “Ende der Zweiklassenmedizin” geopfert werden.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders machte deutlich: Es gibt sicherlich unterschiedliche Meinungen über den Umfang des Reformbedarfs im Gesundheitswesen und ob das bestehende duale System aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung weiter Zukunftsperspektiven hat. Fakt ist aber, dass sich dieses seit seiner Einführung durch den Reichskanzler Bismarck bewährt habe. Und auch die Befürworter einer Bürgerversicherung müssen das legitime Interesse der Beschäftigten, sich für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes und ihres Unternehmens einzusetzen, anerkennen.

Henning Röders und die Vertreter der Betriebsratsinitiative wiesen darauf hin, dass verdi nach der maßgebend von ihr betriebenen gerichtlichen Aberkennung der Tariffähigkeit der Neuen Assekuranz Gewerkschaft und der DHV die im privaten Versicherungsgewerbe tonangebende Gewerkschaft ist. Die Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen erkennen in ihrer überwiegenden Mehrheit verdi aber nicht als ihre gewerkschaftliche Interessenvertretung an, weil diese Gewerkschaft mit ihrem vehementen Eintreten für die Bürgerversicherung billigend die Gefährdung von bis zu 90.000 Arbeitsplätzen in Kauf nimmt. Die gerichtlichen Erfolge dieser Gewerkschaft sind ein billiger Aberwitz für die Beschäftigten der privaten Krankenversicherungen, die für die Tarifverhandlungen und für die Interessenvertretung in den Unternehmensaufsichtsräten zweier Gewerkschaften beraubt sind, die sich für den Bestand des dualen Systems und für den Erhalt der Arbeitsplätze in den privaten Krankenversicherungen einsetzen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Ehlers, stimmte mit den Vertretern überein, dass sich das deutsche Gesundheitssystem in der Pandemie bewährt hat. Er sieht zudem die große Gefahr, dass eine Zerstörung Privaten Vollkostenversicherung eine deutliche Erhöhung der Lohnnebenkosten entstehen wird. Das schwächt die Deutsche Wirtschaft und damit den Arbeitsmarkt. Sebastian Ehlers sagte den Betriebsräten seine Unterstützung im Kampf gegen die Einheitsversicherung zu.

Auch aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung, für deren Beschäftigte die DHV ebenfalls zuständig ist, würde die Einführung einer Einheitsversicherung unter dem Titel „Bürgerversicherung“ keinen Gewinn bringen. Sie würde auch die derzeitigen Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung bedrohen und den Untergang der Ersatzkassen und sicher auch der Betriebskrankenkassen zur Folge haben. Der aktuelle Wettbewerb zwischen den Krankenkassen spornt die Träger zu Kundenorientiertem Verhalten an. Der Schritt zu einer Einheitsversicherung ist ein Schritt zurück in dunkle Zeiten einer geteilten Republik.
Kunden einer solchen Einheitsversicherung sind dieser dann wieder ausgeliefert. Auch in dieser Hinsicht ist die Rolle der DGB Gewerkschaften, insbesondere von ver.di zu kritisieren.

 Foto Gespräch mit Sebastian Ehlers1 11.08.2021

Foto_Gespräch_mit_Sebastian_Ehlers1_11.08.2021

Gespräch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Bürgerversicherung

Am 11.08.2021 trafen sich die Vertreter der Betriebsräteinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“, Ulrich Jaksch (Alte Oldenburger, 1. v.l.) und Uwe Runge (HALLESCHE, 2. v.r.) zu einem Austausch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Ehlers (1. v.r.). Dieses Gespräch war unter Vermittlung des DHV-Bundesvorsitzenden Henning Röders zustande gekommen, der ebenfalls an dem Gespräch teilnahm.

Die beiden Betriebsräte verdeutlichten Herrn Ehlers die Gefahr für die Arbeitsplatzsicherheit und die berufliche Existenz der Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen, die von den Plänen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der LINKE zur Einführung der Bürgerversicherung ausgehen. Rund 90.000 Arbeitsplätze stünden nach Einschätzung der Betriebsräteinitiative auf dem Spiel. Für das deutsche Gesundheitssytem, das gerade in der Corona-Pandemie gezeigt habe, dass es zu den besten der Welt gehört, würde die Einführung einer Einheitsversicherung keinen Gewinn bringen. Im Gegenteil: Die hohe Qualität des deutschen Gesundheitssystems würde durch eine Einheitsversicherung aufs Spiel gesetzt und dem Traum vom “Ende der Zweiklassenmedizin” geopfert werden.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders machte deutlich: Es gibt sicherlich unterschiedliche Meinungen über den Umfang des Reformbedarfs im Gesundheitswesen und ob das bestehende duale System aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung weiter Zukunftsperspektiven hat. Fakt ist aber, dass sich dieses seit seiner Einführung durch den Reichskanzler Bismarck bewährt habe. Und auch die Befürworter einer Bürgerversicherung müssen das legitime Interesse der Beschäftigten, sich für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes und ihres Unternehmens einzusetzen, anerkennen.

Henning Röders und die Vertreter der Betriebsratsinitiative wiesen darauf hin, dass verdi nach der maßgebend von ihr betriebenen gerichtlichen Aberkennung der Tariffähigkeit der Neuen Assekuranz Gewerkschaft und der DHV die im privaten Versicherungsgewerbe tonangebende Gewerkschaft ist. Die Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen erkennen in ihrer überwiegenden Mehrheit verdi aber nicht als ihre gewerkschaftliche Interessenvertretung an, weil diese Gewerkschaft mit ihrem vehementen Eintreten für die Bürgerversicherung billigend die Gefährdung von bis zu 90.000 Arbeitsplätzen in Kauf nimmt. Die gerichtlichen Erfolge dieser Gewerkschaft sind ein billiger Aberwitz für die Beschäftigten der privaten Krankenversicherungen, die für die Tarifverhandlungen und für die Interessenvertretung in den Unternehmensaufsichtsräten zweier Gewerkschaften beraubt sind, die sich für den Bestand des dualen Systems und für den Erhalt der Arbeitsplätze in den privaten Krankenversicherungen einsetzen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Ehlers, stimmte mit den Vertretern überein, dass sich das deutsche Gesundheitssystem in der Pandemie bewährt hat. Er sieht zudem die große Gefahr, dass eine Zerstörung Privaten Vollkostenversicherung eine deutliche Erhöhung der Lohnnebenkosten entstehen wird. Das schwächt die Deutsche Wirtschaft und damit den Arbeitsmarkt. Sebastian Ehlers sagte den Betriebsräten seine Unterstützung im Kampf gegen die Einheitsversicherung zu.

Auch aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung, für deren Beschäftigte die DHV ebenfalls zuständig ist, würde die Einführung einer Einheitsversicherung unter dem Titel „Bürgerversicherung“ keinen Gewinn bringen. Sie würde auch die derzeitigen Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung bedrohen und den Untergang der Ersatzkassen und sicher auch der Betriebskrankenkassen zur Folge haben. Der aktuelle Wettbewerb zwischen den Krankenkassen spornt die Träger zu Kundenorientiertem Verhalten an. Der Schritt zu einer Einheitsversicherung ist ein Schritt zurück in dunkle Zeiten einer geteilten Republik.
Kunden einer solchen Einheitsversicherung sind dieser dann wieder ausgeliefert. Auch in dieser Hinsicht ist die Rolle der DGB Gewerkschaften, insbesondere von ver.di zu kritisieren.

 Foto Gespräch mit Sebastian Ehlers1 11.08.2021

Von moderner gewerkschaftlicher Mitgliedergewinnung

Man kann altmodisch sein und meinen, dass man Mitglieder durch gute gewerkschaftliche Arbeit, gute Resultate in Verhandlungen und inhaltliche und programmatische Überzeugungen und Schwerpunkte gewinnen kann. Aber der Schein trügt. Die „große“ Verdi macht es uns vor, wie man im Jahr 2021 neue gewerkschaftliche Mitglieder gewinnt und sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland in 2021 einsetzt. Sie hat es seit 2015 getestet.

Mit Interesse haben wir die Stellenanzeige und Homepage der DFC Dialog gelesen, welche exklusiv das Dialogmarketing für Verdi betreibt. Einige Personen in Internetforen behaupten gar diese Firma sei nur für das Dialogmarketing von Verdi gegründet worden. So heißt es dort: Zitat: „Deine Aufgabe: Mit deinem Dialog-Team aus 3–5 Kolleg*innen bist du in verschiedenen Städten an belebten Plätzen (oder auch alternativ auf Messen) im Einsatz für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft. Gut gelaunt, mit Humor und Leidenschaft sprichst du Passant*innen aktiv an und informierst über die aktuelle Arbeit von ver.di. Das Ziel: Viele neue Mitglieder für eine noch stärkere Gewerkschaft gewinnen!“ (Quelle DFC DIALOG – Dialog-Jobs für gutes Geld (dfc-dialog.de), Stand: 13.08.2021.)

Somit ist die Frage, was ist jetzt eigentlich Dialog Marketing, bereits beantwortet. Böse Zungen würden von „Drückerkolonne“ reden. Wir alle sind bestimmt schon mal in einer Fußgängerzone von dem einen oder anderen Organisationsvertreter angesprochen worden. Vielleicht haben sogar einige einen der Verdi-Stände gesehen, wo junge Menschen gezielt die Passanten ansprechen und fragen, was sie denn beruflich machen.

Sie können das gut finden und sich mit den tollen Versprechen anwerben lassen, oder Sie machen das, was einige kritische Zeitgenossen tun und beobachten einfach mal die Methoden, die dort am Stand angewendet werden. Auch kann man verstörend finden, dass, wenn man sich auf dieser Homepage weiterbewegt und zu Inside DFC Dialog kommt, hier die Quote der Vertragsabschlüsse als lobendes Hauptkriterium hervorsticht. (Bei einem Jäger würde man wahrscheinlich von Trophäen reden.)

Die Frage, die wir uns stellen ist relativ einfach. Wenn Verdi in den Betrieben so stark vertreten ist und dort eigentlich eine gute Basis und die Möglichkeiten hat, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in ihrem tariflichen Zuständigkeitsbereich gezielt anzusprechen und zu werben, warum macht sie es nicht dort? Anders herum gefragt, wenn Verdi in den Betrieben so gut vertreten ist, warum werben dann nicht überzeugte Mitglieder Neumitglieder, statt Fremde für diese Dienstleistung zu bezahlen? Warum sollten Menschen, die Verdi bereits auf Ihrem Arbeitsplatz oder auch vor dem Werkstor nicht erreicht, sich in der Stadt von ihnen anwerben lassen?

Die meisten Menschen haben Verständnis und unterstützen dies, wenn ehrenamtliche Mitgliedern an einem Infostand stehen und Menschen über ihre Tätigkeit und ihr Anliegen informieren und um Mitglieder oder Spenden werben. Aber das Mitglieder von bezahlten Werbern (Promotern) (m/w/d) und Dialogern (m/w/d) geworben werden, gibt dem Ganzen einen sehr faden Beigeschmack.  

Unser Tipp an die gewerkschaftliche Konkurrenz: Überzeugen Sie doch lieber mit guter gewerkschaftlicher Arbeit und der Arbeit für Ihre Mitglieder. Mehr Dialog im Betrieb und mit Ihren Mitgliedern, als bezahltes Dialog Marketing in der Fußgängerzone! In diesem Sinne!

Arbeitsschutz in den Betrieben jetzt unter verstärkter Aufsicht des BMAS

Arbeitsschutzkontrollgesetz legt Mindestquote für Kontrollen der Aufsichtsbehörde fest.

Die Zahl schwerer und tödlicher Arbeits- und Wegeunfälle ist in den letzten zwei Jahrzehnten um ca. zwei Drittel zu-rückgegangen. Für das Jahr 2020 wurde 760.492 meldepflichtige Arbeitsunfälle, darunter 399 mit tödlichem Aus-gang, sowie 152.823 meldepflichtige Wegefälle, davon 238 mit tödlichem Ausgang, gemeldet.

Die Arbeitgeberverbände würden gerne die Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung streichen, haben aber bislang mit ihrer Forderung beim Gesetzgeber kein Gehör gefunden. Politik und Versicherungsträger setzen insbesondere auf Prävention, um die Kosten für das deutsche Arbeitsschutzsystem im Rahmen zu halten. Sie könne sich dabei auf das Sozialgesetzbuch (SGB) VII stützen, das in § 14 die Unfallversicherungsträger verpflichtet „mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren … zu sorgen“ und „dabei auch die Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachzugehen.“ Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kommen dieser gesetzlichen Verpflichtung u.a. durch betriebsärztlichen und sicherheitstechnische Betreuung und Kontrolle, die Qualifizierung und Information des hierfür erforderlichen Personals, die Erarbeitung von Unfallverhütungsvor-schriften sowie durch Entwicklung von Modellprojekten und Anreizsystemen wie Prämien und Arbeitsschutzpreisen nach. Ihr Erfolg ist dabei in entscheidendem Maße davon abhängig, inwieweit die Unternehmen und Betriebe mitspielen, Hilfsangebote annehmen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Daher gehört zur Prävention auch die Kontrolle. Dass hier Defizite bestehen, haben insbesondere die Anfang letzten Jahres ins Augenmerk einer breiten Öffentlichkeit geratenen unhaltbaren Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfe gezeigt, die mehrere Schlachthöfe zu Corona-Hotspots gemacht haben.

Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber gehandelt. Er hat nicht nur die Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen verbessert, sondern auch ein Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG) erlassen, das am 1.Januar diesen Jahres in Kraft getreten ist und eine Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz zum Ziel hat. Mit dem neuen Gesetz wird für die Anzahl und Häufigkeit von Betriebsbesuchen der Aufsichtsbehörden erstmalig eine Mindestquote festgelegt, die durch eine neu einzurichtende „Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ begleitet und ausgewertet werden soll. Damit soll insbesondere dem Rückgang der Betriebsbesichtigungen durch Landesbehörden begegnet werden, die bislang nach eigenem Ermessen über die Anzahl und Häufigkeit von Betriebsbesichtigungen entscheiden konnten. Die Mindestbesichtigungsquote, die die Länder ab 2026 erfüllen müssen, beträgt 5 Prozent. Die Unfallversicherungsträger liegen bereits heute über dieser Quote. Mit jährlich zwischen 220.000 und 230.000 Betriebsbesichtigungen kommen sie bei einer Gesamtzahl von 3,4 Millionen Betrieben in Deutschland auf eine Besich-tigungsquote von rd. 6 Prozent.

Die Besichtigungsquoten sind jedoch bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen höchst unterschiedlich und abhängig von den Branchen und deren Gefahrenpotential. So sind bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), die für mehr als eine Million Betriebe in Deutschland der zuständige Unfallversicherungsträger ist, derzeit 130 ausgebildete Aufsichtspersonen im Außendienst tätig. Unterstellt, jede dieser Aufsichtspersonen würde jeden Tag einen Betrieb besuchen, würde dies bedeuten, dass jedes Mitgliedsunternehmen der VBG mit lediglich einem Besuch innerhalb von 42 Jahren rechnen müsste. Betriebsbesichtigungen nach dem Gießkannenprinzip wären daher wenig effektiv und sinnvoll. Wie andere Versicherungsträger auch, versucht die VBG daher, ihre Besichtigungsfrequenzen an den unterschiedlichen Risiken der bei ihr versicherten Branchen zu orientieren. Grundlage sind dabei Auswertungen des Unfall- und Berufskrankheiten-Geschehens. Gleichwohl kommt auch die VBG aufgrund des Arbeitsschutzkontrollgesetzes nicht um eine Erhöhung ihres Aufsichtspersonals umhin. Daher soll im Rahmen der Aufstellung des Per-sonalhaushalts für das Jahr 2022 jede Bezirksverwaltung eine zusätzliche Funktionsstelle für eine Aufsichtsperson erhalten.

Gemäß Festlegung der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) sollen in der in diesem Jahr gestarteten 3.Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) von den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Landesbehörden je 100.000 Betriebsbesichtigungen durchgeführt werden, d.h., 25.000 pro Jahr. Die VBG wird dabei ab 2022 mit jährlich 1500 Betriebsbesuchen beteiligt sein.

BR – Schulung Online

Wir vom DHV-Bildungswerk möchten darauf hinweisen, dass es noch verfügbare Kapazitäten für die online durchgeführten Betriebsräteschulungen zu ausgewählten Themen gibt. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Virus-Pandemie, war es für viele Betriebsräte schwierig die notwendigen Fortbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, die für eine fundierte Betriebsratsarbeit unumgänglich sind. Das Schulungsprogramm umfasst Veranstaltungen mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten, so dass ihr sicherlich fündig werdet. Ihr findet alle wichtigen Informationen im Beigefügten Dokument.

Programm_BR_Onlineschulungen.pdf

BR – Schulung Online

Wir vom DHV-Bildungswerk möchten darauf hinweisen, dass es noch verfügbare Kapazitäten für die online durchgeführten Betriebsräteschulungen zu ausgewählten Themen gibt. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Virus-Pandemie, war es für viele Betriebsräte schwierig die notwendigen Fortbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, die für eine fundierte Betriebsratsarbeit unumgänglich sind. Das Schulungsprogramm umfasst Veranstaltungen mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten, so dass ihr sicherlich fündig werdet. Ihr findet alle wichtigen Informationen im Beigefügten Dokument.

Programm_BR_Onlineschulungen.pdf

DHV-Aktuell: Onlineveranstaltung “Arbeitnehmerrechte in Katastrophenfällen”

Nach den verschiedenen Veranstaltungen in der ersten Jahreshälfte, möchten wir nun unser digitales Informationsformat für DHV-Mitglieder gerne fortsetzen. Unter dem Titel „DHV Aktuell“ wird Silke Schönherr-Wagner (Geschäftsführerin DHV-Nord) zu einem Thema mit Aktualitätsbezug referieren und Lukas Menzel (Geschäftsführer DHV Rheinland-Pfalz/Saar) kümmert sich um die Organisation und die Durchführung.

Termin: Mittwoch, 25.08.2021 von 18.00 – 19.30 Uhr

Thema: „Arbeitnehmerrechte in Katastrophenfällen“

Technische Voraussetzungen, für die Teilnahme ist ein Computer mit Internetzugang, sowie Mikrophon und Lautsprecher. Für den Audiozugang kann man sich auch über Telefon einwählen.      

Diese Veranstaltungen wird von den DHV Bildungswerken Nord und Rheinland-Pfalz/Saar gemeinsam durchgeführt und ist für alle DHV-Mitglieder offen. Zur Anmeldung sendet ihr bitte eine Email an die Adresse: saar-rhlp@dhv-bildungswerk.de.

Wir freuen uns auf bereits bekannte sowie neue Teilnehmer und Teilnehmerinnen.