Vion Crailsheim: In 3. Verhandlungsrunde Einigung erzielt

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Am 17.07.2018 fand die 3. Verhandlungsrunde zum Abschluss der Entgelttarifverträge statt.  

In diesem 3. Termin konnte nach langen und hitzigen Diskussionen eine Einigung erreicht werden. So wurde sich auf den Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrages geeinigt, welcher die zukünftigen Eingruppierungsmerkmale und den Abschluss eines dazugehörigen Entgelttarifvertrages, samt Entgelttabelle, enthält.

Die Entgelttabelle wird 10 Entgeltgruppen und 3 Stufen enthalten. Aufgegliedert für das 1., ab vollendetem 3. und 7. Jahr der Betriebszugehörigkeit. Als Grundlage für die Entgelte diente die Tabelle aus Buchloe, wobei wir im Vergleich hierzu in einigen Entgeltgruppen eine Steigerung der Entgelte erreichen konnten.  

Ab dem 01.01.2019 werden die neuen Tarifverträge zur Anwendung kommen. Bei mehr als 160 Kolleginnen und Kollegen wird es zu einer Steigerung um bis zu 100 € kommen und bei mehr als 40 Kolleginnen und Kollegen sogar mehr als 100 € bis zu 460 €.

Bei den Kolleginnen und Kollegen, die eine Steigerung von über 100 € erhalten, wird diese in zwei Stufen erfolgen. Die erste Steigerung zum 01.01.2019 mit dem Betrag bis zu 100 € und den Rest dann ab dem 01.07.2019. Ob es zu einer Steigerung kommt, hängt davon ab, wie das laufende Entgelt aussieht und wie es durch die neue Eingruppierungssystematik aussehen wird.  Wie angekündigt, wird keiner weniger verdienen als vorher. Sollte das neu berechnete Entgelt unter dem bisherigen liegen, erhält der Betroffene die Differenz als Besitzstandszulage.

Weiter einigten sich die Tarifparteien auf einen Tarifvertrag zur Altersvorsorge.  

Nächstes Jahr erhalten, diesmal ausschließlich DHV Mitglieder bei nachgewiesener Mitgliedschaft bis zum 14.05.2019 wieder eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 100,00 € mit der Entgeltabrechnung  Mai.

In den Verhandlungsrunden haben sich die  Kollegen  Holzmann, Herrmann, Offenhäußer, Kugler und Lorenz als Mitglieder der Verhandlungskommission engagiert.

Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2019.

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125 Jahre Berufsgewerkschaft DHV

Älteste deutsche Angestelltengewerkschaft feiert Jubiläum

Am 7.September 1893 wurde in Hamburg von 23 Handlungsgehilfen der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband (DHV) gegründet. Die Gewerkschaft DHV ist damit die älteste Berufsgewerkschaft für Handels- und Dienstleistungsberufe -vormals Angestellte- in Deutschland. Sie feiert ihr Jubiläum am 20. September 2018 mit einem zentralen Festakt in den Räumen der „Patriotische Gesellschaft von 1765“ in Hamburg.

Nach Gleichschaltung und Verbot während der NS-Zeit und Neugründung zum 1.10.1950 nach Wiederherstellung der deutschen Souveränität zählt die DHV heute rund 73.000 Mitglieder, vor allem aus den Bereichen des Handels, der Banken, der Versicherungen, der Ersatzkassen und des Gesundheitswesens. Die DHV ist in diesen Branchen seit Jahrzehnten anerkannte Tarifpartnerin. Sie organisiert über 900 Betriebs- und Personalräte, Jugendauszubildenden- und Schwerbehindertenvertreter. Viele DHV Mitglieder nehmen zudem Arbeitnehmermandate in Aufsichtsräten wahr. Die DHV stellt Arbeits- und Sozialrichter. Sie ist in der Vollversammlung und den Ausschüssen der Arbeitnehmerkammer sowie in Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen der Handelskammern vertreten.

Für Mitglieder von Mitgliedern. Die DHV steht für Sozialpartnerschaft statt Klassenkampf!

Leitmotiv der gewerkschaftlichen Arbeit der DHV sind seit ihrer Gründung die Prinzipien der christlichen Soziallehre:

  • Personalität (Menschenbild der unantastbaren Würde eines jeden Menschen),
  • Solidarität (Sozialprinzip des mitmenschlichen Zusammenhalts) und
  • Subsidiarität (Sozialprinzip der Verantwortlichkeit und Selbsthilfe der kleineren gesellschaftlichen Einheiten, beginnend bei der Familie – in Bezug auf gewerkschaftliches Handeln im Betrieb).

Diese Prinzipien bestimmen die praktische DHV-Arbeit in vielerlei Hinsicht. So stellt die DHV bei Aufsichtsratswahlen auf ihren Gewerkschaftslisten keine externen Funktionäre, sondern Beschäftigte des Unternehmens als Kandidatinnen und Kandidaten auf. Die DHV lässt ihren Betriebsgruppen und in der Tarifarbeit ihren Tarifkommissionen einen sehr weiten Handlungsspielraum. Die DHV-Mitglieder vor Ort und nicht Direktiven aus der DHV-Zentrale bestimmen die DHV-Arbeit.

Weniger bekannt ist die Bedeutung der DHV für das Entstehen und die Entwicklung von Selbsthilfeeinrichtungen der Angestellten. Die bis heute bestehende „Gagfah – Gemeinnützige Gesellschaft für Angestellten-Heimstätten“, seit 2015 im Besitz der Vonovia AG, wurde 1918 unter maßgeblicher Beteiligung der DHV gegründet. In der heutigen Basler-Versicherung finden sich Teile der vormaligen Versicherungsgruppe Deutscher Ring, die von der DHV 1913 als „Deutschnationale Versicherungs-AG“ gegründet wurde. Die Nationalbank in Essen ist Nachfolgeinstitut der 1920 von der DHV und anderen christlichen Gewerkschaften gegründeten „Deutschen Volksbank AG“. Die heutige DAK Gesundheit zählt die   vom   DHV   1898    gegründete „Deutschnationale    Kranken-   und    Begräbniskasse“   zu    ihren Gründungspfeilern, und die „DHV-Versicherung gegen Stellenlosigkeit für Handlungsgehilfen“ ist ein Vorläufer der Agentur für Arbeit. Seit ihrer Wiedergründung im Jahr 1950 gestaltet die DHV die Arbeitsbedingungen maßgeblich mit und ist insbesondere dank der Repräsentanz ihrer Mitglieder in Gremien der Sozialversicherung ein sozialpolitischer Akteur mit Gewicht. Ein Beispiel für die innovative Tarifpolitik der DHV ist der Demographietarifvertrag mit den Volks- und Raiffeisenbanken, der für die Beschäftigten einen Anspruch auf Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen, auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit ab drei Jahren vor Beginn ihrer Regelaltersrente und auf Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorsieht. DHV-Vertreter sitzen in den Aufsichtsräten namhafter Unternehmen wie z.B. Metro AG, Allianz Deutschland AG oder REWE Deutscher Supermarkt AG und Co. KGaA.

DHV-Bundesvorsitzender Henning Röders: Die DHV hat eine lange, wechselvolle Geschichte, diese ist für die DHV eine Verpflichtung, sich für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats mit seinen Grundrechten einzusetzen. Die Weiterentwicklung der Arbeitnehmerrechte insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Arbeitswelt sind eine Aufgabe, der wir uns stellen müssen. Deshalb findet unser Jubiläum unter dem Motto „Gewerkschaft mit Tradition in einer digitalen Arbeitswelt“ statt.

 

21. ordentlicher DHV-Bundesgewerkschaftstag in Verbindung mit dem Jubiläum 125 Jahre DHV


 

Die Jubiläumsfeier zum 125-jährigen Jubiläum

der DHV mit Motto des Bundesgewerkschaftstages

Gewerkschaft mit Tradition in einer digitalen Arbeitswelt   findet statt am

 

Donnerstag, 20.09.2018 um 17.00 Uhr in der

Patriotischen Gesellschaft

Trostbrücke 4

20457 Hamburg.

Einlass ist ab 16.00 Uhr zu Kaffee und Kuchen.

Das Festreferat hält                                                         

Professor Dr. Sascha Stowasser

Direktor des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft, Düsseldorf.

 

Der Bundesgewerkschaftstag findet statt am Freitag, 21.9.2018, ab 9.00 Uhr und wird am

Samstag, 22.09.2018, ebenfalls um 9.00 Uhr fortgesetzt. Er soll gegen Mittag beendet sein.

Ort: Best Western Plus Hotel Böttcherhof, Wöhlerstraße 2, 22113 Hamburg


Zur Person

Prof. Dr.-Ing. Sascha Stowasser ist seit 2008 Direktor und geschäftsführender Vorstand des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft e. V.

in Düsseldorf und seit 2009 außerplanmäßiger Professor am Karlsruher Institut für Technologie (KIT).

Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen der betrieblichen Arbeits- und Betriebsorganisation sowie

der Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen und deren Auswirkungen auf die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz.

Informationen zum Institut

Das ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.V. ist eine Forschungseinrichtung in den Disziplinen Arbeitswissenschaft und Betriebsorganisation mit Sitz in Düsseldorf.

Das Ziel des ifaa besteht primär in der Steigerung der Produktivität in den Unternehmen. Das ifaa analysiert betriebliche Prozesse, ergründet Wirkzusammenhänge, zeigt Entwicklungen

der Arbeits- und Betriebsorganisation auf und erarbeitet unternehmensrelevante sowie praxiserprobte Produkte und Dienstleistungen.
Das ifaa forscht in Fachbereichen zu folgenden Themenfeldern:

Unternehmensexzellenz
  Produktivitätsmanagement als zentrales Thema für Ganzheitliche Unternehmens- und Produktionssysteme,   Digitalisierung & Industrie 4.0.

Arbeits- und Leistungsfähigkeit
  Fragestellungen zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und betrieblichem Gesundheitsmanagement.

Arbeitszeit und Vergütung
  Grund- und leistungsbezogenes Entgelt sowie die Arbeits- und Betriebszeit als zentrale Themen der Tarifgestaltung und der betrieblichen Arbeitsbeziehungen.

Das ifaa ist Partner des Wissenschaftsjahrs
Im Wissenschaftsjahr 2018 – Arbeitswelten der Zukunft steht die Gestaltung der Arbeit im Mittelpunkt. Welche Chancen eröffnen sich? Welche Herausforderungen müssen wir lösen?

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und vielen weiteren Partnern aus Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur gibt das Institut Antworten auf Fragen zu den Arbeitsplätzen von übermorgen.

CGB Grillen NRW 2018

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Am 31.08.2018 führte der CGB Landesverband NRW einen sommerlichen Grillabend in der Geschäftsstelle in Duisburg durch.

Wir unterstützten unseren Dachverband tatkräftig, sodass dieser Grillabend zu einem kleinen Erfolg wurde. Einige unserer DHV-Mitglieder fanden den Weg zu uns in den Garten und zwischen Bratwurst, selbstgemachten Salaten und dem ein oder anderen kühlen Getränk entwickelten sich nette Gespräche und innerverbandlicher Austausch. Alles in allem war es ein schöner geselliger Abend. Wir hoffen auf eine Wiederholung im nächsten Jahr. Wir wünschen allen einen schönen Restsommer und einen guten Start in den Herbst.

Gez.

Harm M. Wellmann

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CGB Spitze traf CDU Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer

Am Donnerstag, den 30. August 2018 trafen sich die Spitze des CGB mit der CDU Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer zu einem aktuellen Gedankenaustausch.

Zentrales Thema des Gespräches war unter anderem die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Zeiten der Digitalisierung und Industrie 4.0.

Die Tarifpartner werden Antworten auf eine Reihe von einhergehenden Fragen mit der Digitalisierung – etwa zur Arbeitszeitgestaltung – finden müssen. Auch in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt ist die branchenspezifische Ordnung der Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge weiter notwendig.

Einig war man sich auch in der Betrachtung, dass ein deutlicher Rückgang der tarifgebundenen Betriebe über die letzten Jahrzehnte zu erkennen ist und auch, dass der Organisationsgrad der Arbeitnehmer sinkt. Das liegt unter anderem in der Schwäche der vermeintlichen Großgewerkschaften begründet, eine gute betriebliche Mitgliedervertretung in zahlreichen organisierten Branchen und Betrieben zu gewährleisten.

Eine gemeinsame Betrachtung gab es auch dahingehend, dass ein Eingreifen des Gesetzgebers in die Gestaltungsmöglichkeiten der Sozialpartner die ultima ratio sein muss. Die Tarifpartner sind, aufgrund ihrer Nähe zueinander und zu der Basis, besser als der Gesetzgeber in der Lage, Lösungen zu finden, die zu den Bedingungen der Branche passen. Ziel muss es daher sein, die Tarifautonomie und die Tarifbindung zu stärken.

Der CGB sagte zu, an der Erarbeitung von Vorschlägen – wie die Arbeitswelt im Rahmen der Digitalisierung gestaltet und faire und stabile Arbeitsbedingungen sichergestellt werden können – mitzuwirken.

v. l. n. r.:

C. Hertzog –  CGB-Generalsekretär, A. Kramp-Karrenbauer – CDU-Generalsekretärin, A. Ewen – stv. CGB-Bundesvorsitzender,

H. Röders – stv. CGB-Bundesvorsitzender, A. Kiesow – CGB-Bundesgeschäftsführerin

Tarifgespräche DAK-Gesundheit

Tarifvertrag Eingruppierungen – Handwerklich gut?                             

Tarifvertrag zur Reorganisation Zentrale gefordert

Am 20.08.2018 setzten DHV und DAK-Gesundheit die seit längerem laufenden Tarifgespräche zur Anlage 5 (Eingruppierung) fort. Die DAK-Gesundheit führt leider gemäß dem Tarifeinheitsgesetz Verhandlungen nur noch mit einer Gewerkschaft. Die beiden weiteren Gewerkschaften bringen Ihre Forderungen, Ideen und Meinungen im Rahmen von Tarifgesprächen ein. Dass diese Vorgehensweise nicht zielführend ist, zeigte sich in der Detaildiskussion über den bereits von einer Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrag.

Insbesondere hält die DHV-Tarifkommission eine höhere Eingruppierung der Bezirksleiter, der Kundenberater, der Sachbearbeiter Forderungsmanagement Privatkunden sowie für Gruppenleiter für erforderlich. Die Arbeitgeberseite konnte nicht nachvollziehbar erklären, warum z.B. der Bezirksleiter Partnervertrieb in die VG 8, die anderen Bezirksleiter dagegen nur in die VG 7 eingruppiert werden. Die Arbeitgeberseite erklärte, dass sie diesen Punkt wie auch die anderen von der DHV angesprochenen klärungsbedürftigen Punkte mit in die interne Beratung und Prüfung nehmen wird.

Offen sind außerdem noch die Eingruppierungen der neuen Leiterstellen in den FZ und von rund 200 neuen Stellentypen in der Zentrale. Die DHV-Verhandlungskommission forderte die Arbeitgeberseite in dem Tarifgespräch auf, schnellstmöglich die erforderlichen Verhandlungen zu führen und abzuschließen

DHV fordert Tarifvertrag zur Begleitung der Reorganisation der Zentrale

Analog dem Tarifvertrag 01-2016 zur Begleitung der Reorganisation der Fläche forderte die DHV-Tarifkommission in dem Tarifgespräch am 20.08.2018 einen Tarifvertrag für die Reorganisation der Zentrale.

Die Unruhe unter den Beschäftigten der Zentrale ist groß. Viele fragen sich, was die Pläne des Vorstands für ihren Arbeitsplatz konkret bedeuten. Ist ihr Job bei der DAK-Gesundheit noch sicher? Werden sie zukünftig womöglich weite Entfernungen zu einem neuen Arbeitsplatz in einem Fachzentrum zurücklegen müssen?

Die DHV steht auf der Seite der Beschäftigten und fordert vom Vorstand der DAK-Gesundheit einen verlässlichen Rechtsrahmen für die sozialverträgliche Begleitung der Reorganisation der Zentrale.

#ReOrgaZentrale: Ein Tarifvertrag muss für die DHV vor allem folgende Punkte enthalten:

ü  Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen

ü  Sozialplan mit Nachteilsausgleich

ü  Besitzstand

ü  Beurlaubungsregelungen zum sozialverträglichen Personalabbau

Die Arbeitgeberseite nahm die Forderung zur Kenntnis. Sie erklärte, dass aus ihrer Sicht derzeit noch nicht klar ist, ob ein solcher Tarifvertrag notwendig ist. Mitte September werden die Pläne zur Reorganisation für die Beurteilung dieser Frage hinreichend konkret sein.

Tarifgespräche DAK-Gesundheit

Tarifvertrag Eingruppierungen – Handwerklich gut?                             

Tarifvertrag zur Reorganisation Zentrale gefordert

Am 20.08.2018 setzten DHV und DAK-Gesundheit die seit längerem laufenden Tarifgespräche zur Anlage 5 (Eingruppierung) fort. Die DAK-Gesundheit führt leider gemäß dem Tarifeinheitsgesetz Verhandlungen nur noch mit einer Gewerkschaft. Die beiden weiteren Gewerkschaften bringen Ihre Forderungen, Ideen und Meinungen im Rahmen von Tarifgesprächen ein. Dass diese Vorgehensweise nicht zielführend ist, zeigte sich in der Detaildiskussion über den bereits von einer Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrag.

Insbesondere hält die DHV-Tarifkommission eine höhere Eingruppierung der Bezirksleiter, der Kundenberater, der Sachbearbeiter Forderungsmanagement Privatkunden sowie für Gruppenleiter für erforderlich. Die Arbeitgeberseite konnte nicht nachvollziehbar erklären, warum z.B. der Bezirksleiter Partnervertrieb in die VG 8, die anderen Bezirksleiter dagegen nur in die VG 7 eingruppiert werden. Die Arbeitgeberseite erklärte, dass sie diesen Punkt wie auch die anderen von der DHV angesprochenen klärungsbedürftigen Punkte mit in die interne Beratung und Prüfung nehmen wird.

Offen sind außerdem noch die Eingruppierungen der neuen Leiterstellen in den FZ und von rund 200 neuen Stellentypen in der Zentrale. Die DHV-Verhandlungskommission forderte die Arbeitgeberseite in dem Tarifgespräch auf, schnellstmöglich die erforderlichen Verhandlungen zu führen und abzuschließen

DHV fordert Tarifvertrag zur Begleitung der Reorganisation der Zentrale

Analog dem Tarifvertrag 01-2016 zur Begleitung der Reorganisation der Fläche forderte die DHV-Tarifkommission in dem Tarifgespräch am 20.08.2018 einen Tarifvertrag für die Reorganisation der Zentrale.

Die Unruhe unter den Beschäftigten der Zentrale ist groß. Viele fragen sich, was die Pläne des Vorstands für ihren Arbeitsplatz konkret bedeuten. Ist ihr Job bei der DAK-Gesundheit noch sicher? Werden sie zukünftig womöglich weite Entfernungen zu einem neuen Arbeitsplatz in einem Fachzentrum zurücklegen müssen?

Die DHV steht auf der Seite der Beschäftigten und fordert vom Vorstand der DAK-Gesundheit einen verlässlichen Rechtsrahmen für die sozialverträgliche Begleitung der Reorganisation der Zentrale.

#ReOrgaZentrale: Ein Tarifvertrag muss für die DHV vor allem folgende Punkte enthalten:

ü  Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen

ü  Sozialplan mit Nachteilsausgleich

ü  Besitzstand

ü  Beurlaubungsregelungen zum sozialverträglichen Personalabbau

Die Arbeitgeberseite nahm die Forderung zur Kenntnis. Sie erklärte, dass aus ihrer Sicht derzeit noch nicht klar ist, ob ein solcher Tarifvertrag notwendig ist. Mitte September werden die Pläne zur Reorganisation für die Beurteilung dieser Frage hinreichend konkret sein.

DHV reicht Klage gegen Real wegen Missbrauch einer ehemaligen Tarifvertragsbeziehung mit der Metro Services GmbH ein

Die DHV reicht Klage gegen Real ein mit dem Ziel der Feststellung, dass die im April 2018 mit sofortiger Wirkung gekündigten Tarifverträge mit der Metro Services GmbH keine Anwendung auf die Beschäftigten der Real GmbH finden.

Die DHV hatte Tarifverträge mit der Metro Services GmbH abgeschlossen, einem kleinen Tochterunternehmen des Metrokonzerns mit rund 600 Beschäftigten. Dieses Unternehmen war im Bereich des Facilitymanagements mit dem Schwerpunkt u.a. Objektbetreuung (Hausmeisterdienste) tätig. Die DHV war in dem Unternehmen die repräsentative Gewerkschaft und damit nach dem Tarifeinheitsgesetz zum Abschluss von Tarifverträgen legitimiert. Der Tarifvertrag sicherte ein für das Facilitymanagement branchenübliches Vergütungsniveau.

Der Tarifvertrag mit der Metro Services GmbH war weder ein Einzelhandelstarifvertrag noch beabsichtigte die DHV, dessen Regelungen für Beschäftigte in der Einzelhandelsbranche Anwendung finden zu lassen! Der Tarifvertrag wurde für ein kleines Unternehmen mit 600 Beschäftigten und nicht für einen über 30.000 Beschäftigten umfassenden Warenhauskonzern abgeschlossen!

Aus diesen Gründen kündigte die DHV im April 2018 sämtliche Tarifverträge mit der Metro Services GmbH mit sofortiger Wirkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Die Kündigung erfolgte unmittelbar, nachdem die DHV aus den Medien von dem Vorhaben des Metrokonzerns erfahren hatte, die über 30.000 Real-Beschäftigten in die Metro Services GmbH zu überführen und das Unternehmen in die Real-GmbH umzufirmieren.

Metro/Real erkennen die sofortige Wirkung der Tarifvertragskündigung nicht an und sind in der Umsetzung ihres Vorhabens, die Regelungen der gekündigten DHV-Tarifverträge mit der Metro Services GmbH auf die Beschäftigten der Real GmbH anzuwenden.

Die Vorgehensweise von Metro/Real stellt nach Auffassung der DHV den Missbrauch eines für eine ganz andere Branche und nur für ein kleines Unternehmen gedachten Tarifvertrages dar! Diesen Missbrauch wird die DHV nicht tolerieren! Deshalb leitet die DHV eine gerichtliche Klärung ein!

Gestützt wird die Rechtsauffassung der DHV durch die Tatsache, dass mittlerweile rund 90 Prozent der Beschäftigten der ehemaligen Metro Services GmbH in ein neues Tochterunternehmen des Metrokonzerns überführt worden sind.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

DHV reicht Klage gegen Real wegen Missbrauch einer ehemaligen Tarifvertragsbeziehung mit der Metro Services GmbH ein

Die DHV reicht Klage gegen Real ein mit dem Ziel der Feststellung, dass die im April 2018 mit sofortiger Wirkung gekündigten Tarifverträge mit der Metro Services GmbH keine Anwendung auf die Beschäftigten der Real GmbH finden.

Die DHV hatte Tarifverträge mit der Metro Services GmbH abgeschlossen, einem kleinen Tochterunternehmen des Metrokonzerns mit rund 600 Beschäftigten. Dieses Unternehmen war im Bereich des Facilitymanagements mit dem Schwerpunkt u.a. Objektbetreuung (Hausmeisterdienste) tätig. Die DHV war in dem Unternehmen die repräsentative Gewerkschaft und damit nach dem Tarifeinheitsgesetz zum Abschluss von Tarifverträgen legitimiert. Der Tarifvertrag sicherte ein für das Facilitymanagement branchenübliches Vergütungsniveau.

Der Tarifvertrag mit der Metro Services GmbH war weder ein Einzelhandelstarifvertrag noch beabsichtigte die DHV, dessen Regelungen für Beschäftigte in der Einzelhandelsbranche Anwendung finden zu lassen! Der Tarifvertrag wurde für ein kleines Unternehmen mit 600 Beschäftigten und nicht für einen über 30.000 Beschäftigten umfassenden Warenhauskonzern abgeschlossen!

Aus diesen Gründen kündigte die DHV im April 2018 sämtliche Tarifverträge mit der Metro Services GmbH mit sofortiger Wirkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Die Kündigung erfolgte unmittelbar, nachdem die DHV aus den Medien von dem Vorhaben des Metrokonzerns erfahren hatte, die über 30.000 Real-Beschäftigten in die Metro Services GmbH zu überführen und das Unternehmen in die Real-GmbH umzufirmieren.

Metro/Real erkennen die sofortige Wirkung der Tarifvertragskündigung nicht an und sind in der Umsetzung ihres Vorhabens, die Regelungen der gekündigten DHV-Tarifverträge mit der Metro Services GmbH auf die Beschäftigten der Real GmbH anzuwenden.

Die Vorgehensweise von Metro/Real stellt nach Auffassung der DHV den Missbrauch eines für eine ganz andere Branche und nur für ein kleines Unternehmen gedachten Tarifvertrages dar! Diesen Missbrauch wird die DHV nicht tolerieren! Deshalb leitet die DHV eine gerichtliche Klärung ein!

Gestützt wird die Rechtsauffassung der DHV durch die Tatsache, dass mittlerweile rund 90 Prozent der Beschäftigten der ehemaligen Metro Services GmbH in ein neues Tochterunternehmen des Metrokonzerns überführt worden sind.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Karl Heinz Rosenfeld

DHV in Nordrhein-Westfalen trauert um ihr Mitglied Karl-Heinz Rosenfeld

Karl Heinz Rosenfeld

Liebe DHV-Kolleginnen und DHV-Kollegen,

die Nachricht über den Tod von Karl-Heinz Rosenfeld, welcher im Alter von 96 Jahren verstarb, hat uns sehr getroffen und mit Trauer erfüllt.

Wir möchten der Familie Rosenfeld und den Angehörigen unser tiefstes Beileid aussprechen.

Karl-Heinz Rosenfeld war ein verlässlicher, loyaler, kompetenter und engagierter Mensch sowie ein jahrzehntelang aktives DHV-Mitglied, aber vor allem war er ein liebevoller Familienvater. Im Jahr 1989 wurde ihm für sein ehrenamtliches Engagement das Bundesverdienstkreuz verliehen und innerhalb der DHV wurde er zum Ehrenvorsitzenden des DHV-Ortsgruppenvorstandes Bonn/Rhein-Sieg ernannt.

Sein Verlust trifft uns alle sehr und wir sind in Gedanken bei seiner Familie.

In aufrichtiger Anteilnahme und mit stillem Gruß im Namen der DHV NRW

Harm M. Wellmann
Geschäftsführer NRW