Bundesbetriebsgruppentagung: BARMER

Bundesbetriebsgruppentagung BARMER berät über Zukunftstarifverhandlungen: Besonderer Kündigungsschutz muss erhalten bleiben!

Die Bundesbetriebsgruppentagung BARMER beriet am 24./25.04.2018 in Berlin über den aktuellen Stand der Zukunftstarifverhandlungen. Die Arbeitgeber haben in den Verhandlungen Vorschläge zu folgenden Themenpaketen unterbreitet:

  • Vereinbarkeit Familie und Beruf
  • Lebensarbeitszeitkonten
  • Nachteilsausgleich (Beurlaubung, Altersteilzeit)
  • Veränderungen der Zumutbarkeitskriterien im Falle von Rationalisierungen
  • Betriebsbedingte Kündigung

 Die Bundesbetriebsgruppentagung beriet eingehend über die Themenpakete und legte u.a. folgende Standpunkte fest:

ü  Zukunftsthemen sollen unabhängig von Strukturveränderungen verhandelt werden!

Die Arbeitgeberseite unterbreitet durchaus bedenkenswerte Vorschläge, wie z.B. die Möglichkeit der Vereinbarung von Lebensarbeitszeitkonten, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, attraktivere Regelungen zur Beurlaubung und den Wegfall der jahrgangsbezogenen Grenzen bei der Altersteilzeit. Die Arbeitgeberseite hat aber zu Beginn der Verhandlungen auch deutlich gemacht, dass sie die Zeit bis zu den nächsten Umstrukturierungen für die Verhandlung des Zukunftstarifvertrages nutzen will. Eine solche Verknüpfung von Zukunftsthemen und möglicher Umstrukturierung sieht die Bundesbetriebsgruppentagung kritisch.

ü  Zumutbarkeit der angebotenen Stelle: Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll wie bisher bestehen bleiben!

Die Arbeitgeberseite will im Falle von Rationalisierungsmaßnahmen die Zumutbarkeit der täglichen Fahrt zur neuen Arbeitsstelle dahingehend ändern, dass das Kriterium der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (zweieinhalb Stunden hin und zurück) gestrichen wird. Die Streichung dieses seit Jahrzehnten festgelegten Kriteriums ist für die Bundesbetriebsgruppentagung nicht plausibel, die bei Streichung geltende Grenze von maximal 50 km von der Wohnung des/der Beschäftigten entfernten Arbeitsstelle entspricht nicht der Wirklichkeit des Pendelns mit Bahn und Bus. Unsere Befürchtung: Mit einem Streichen der Kriterien entlastet sich die Arbeitgeberseite von Ihrer Pflicht, den Beschäftigten einen zumutbaren Arbeitsplatz anzubieten. Eine Trennung von Beschäftigten im Falle einer neuen Umstrukturierung wäre leichter!

ü  Der besondere Kündigungsschutz muss erhalten bleiben!

Die Arbeitgeberseite will die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung auch von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz (ab 20 Jahre Beschäftigungszeit) vereinbaren. In der Verhandlung am 14.02.2018 stieß dieser Arbeitgebervorschlag auf scharfe Ablehnung der DHV-Verhandlungskommission. Die Bundesbetriebsgruppentagung hat der DHV-Verhandlungskommission den Rücken gestärkt. Was ist der besondere Kündigungsschutz überhaupt noch wert, wenn den Beschäftigten ordentlich gekündigt werden kann? Nichts! Deshalb lehnt die DHV den Arbeitgebervorschlag ab!

Bundesbetriebsgruppentagung: BARMER

Bundesbetriebsgruppentagung BARMER berät über Zukunftstarifverhandlungen: Besonderer Kündigungsschutz muss erhalten bleiben!

Die Bundesbetriebsgruppentagung BARMER beriet am 24./25.04.2018 in Berlin über den aktuellen Stand der Zukunftstarifverhandlungen. Die Arbeitgeber haben in den Verhandlungen Vorschläge zu folgenden Themenpaketen unterbreitet:

  • Vereinbarkeit Familie und Beruf
  • Lebensarbeitszeitkonten
  • Nachteilsausgleich (Beurlaubung, Altersteilzeit)
  • Veränderungen der Zumutbarkeitskriterien im Falle von Rationalisierungen
  • Betriebsbedingte Kündigung

 Die Bundesbetriebsgruppentagung beriet eingehend über die Themenpakete und legte u.a. folgende Standpunkte fest:

ü  Zukunftsthemen sollen unabhängig von Strukturveränderungen verhandelt werden!

Die Arbeitgeberseite unterbreitet durchaus bedenkenswerte Vorschläge, wie z.B. die Möglichkeit der Vereinbarung von Lebensarbeitszeitkonten, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, attraktivere Regelungen zur Beurlaubung und den Wegfall der jahrgangsbezogenen Grenzen bei der Altersteilzeit. Die Arbeitgeberseite hat aber zu Beginn der Verhandlungen auch deutlich gemacht, dass sie die Zeit bis zu den nächsten Umstrukturierungen für die Verhandlung des Zukunftstarifvertrages nutzen will. Eine solche Verknüpfung von Zukunftsthemen und möglicher Umstrukturierung sieht die Bundesbetriebsgruppentagung kritisch.

ü  Zumutbarkeit der angebotenen Stelle: Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll wie bisher bestehen bleiben!

Die Arbeitgeberseite will im Falle von Rationalisierungsmaßnahmen die Zumutbarkeit der täglichen Fahrt zur neuen Arbeitsstelle dahingehend ändern, dass das Kriterium der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (zweieinhalb Stunden hin und zurück) gestrichen wird. Die Streichung dieses seit Jahrzehnten festgelegten Kriteriums ist für die Bundesbetriebsgruppentagung nicht plausibel, die bei Streichung geltende Grenze von maximal 50 km von der Wohnung des/der Beschäftigten entfernten Arbeitsstelle entspricht nicht der Wirklichkeit des Pendelns mit Bahn und Bus. Unsere Befürchtung: Mit einem Streichen der Kriterien entlastet sich die Arbeitgeberseite von Ihrer Pflicht, den Beschäftigten einen zumutbaren Arbeitsplatz anzubieten. Eine Trennung von Beschäftigten im Falle einer neuen Umstrukturierung wäre leichter!

ü  Der besondere Kündigungsschutz muss erhalten bleiben!

Die Arbeitgeberseite will die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung auch von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz (ab 20 Jahre Beschäftigungszeit) vereinbaren. In der Verhandlung am 14.02.2018 stieß dieser Arbeitgebervorschlag auf scharfe Ablehnung der DHV-Verhandlungskommission. Die Bundesbetriebsgruppentagung hat der DHV-Verhandlungskommission den Rücken gestärkt. Was ist der besondere Kündigungsschutz überhaupt noch wert, wenn den Beschäftigten ordentlich gekündigt werden kann? Nichts! Deshalb lehnt die DHV den Arbeitgebervorschlag ab!

Tarifverhandlungen bei der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co.KG und Neu Handels KG

Zum 30.06.2018 laufen die Lohn- und Gehaltstarifverträge der Kunzler Fleischware GmbH & Co. KG und der Neu Handels KG aus. Am 15.05.2018 trafen sich deshalb Vertreter der Arbeitgeberseite und die Verhandlungskommission der DHV bei Kunzler in Überherrn, zu einer ersten Verhandlungsrunde für die neuen Tarifverträge.

Bereits im Vorfeld legte die Tarifkommission der DHV die Marschrichtung fest. Neben vielen Punkten wie zum Beispiel Gehalts- und Lohnerhöhungen, soll vor allem die Ausbildungsvergütung deutlich verbessert werden.

Bei den Gesprächen am 15.05.2018 waren sich beide Seiten einig, dass sowohl eine Erhöhung der Löhne und Gehälter, als auch eine deutliche Erhöhung der Ausbildungsvergütung erfolgen muss. Die genaue Ausgestaltung dieser Ziele blieb noch offen.

Nach einem langen Verhandlungstag haben beide Seiten ihre Vorschläge mitgegeben und beschlossen, diese innerhalb ihrer Gremien noch einmal zu besprechen. Das weitere Vorgehen wird nun mit der Tarifkommission abgestimmt, bevor es am 05.06.2018 mit der zweiten Verhandlungsrunde weitergeht.

Die Tarifkommission wird sich auch weiterhin für die Mitarbeiter engagieren, um das bestmöglich Ergebnis zu erzielen. Über die weitere Entwicklung werden wir in Kürze informieren.

Tarifinformation: KKH

Betriebliche Altersversorgung: Wird der Tarifvertrag (Anlage 7) gekündigt?

Alle bisherigen Gespräche/Verhandlungen (zuletzt am 9.5.2018) zur Reform der betrieblichen Altersversorgung  zwischen DHV und KKH führten bisher zu keinem  konkreten Ergebnis. Dies bedauern wir sehr. 

Die Verhandlungen wurden von Seiten  DHV zielgerichtet und lösungsorientiert geführt. Dabei standen die Sorgen der Beschäftigen um Ihre betriebliche Altersversorgung immer im  Focus unseres Handelns.

Jetzt droht der Arbeitgeber aber, den Tarifvertrag zu kündigen!                                   

An einem tariflosen Zustand darf und kann jedoch niemand Interesse haben. Arbeitgeber und alle Gewerkschaften müssen bestehende Verhandlungsspielräume ausnutzen.    

Der DHV setzt in allen Verhandlungen folgende Schwerpunkte:

  • Die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der betrieblichen AV und letztlich auch der KKH muss sicherstellt werden!
  • Auch unter schwierigen Rahmenbedingungen kann es eine zukunftsfähige Altersversorgung mit moderaten Beiträgen und einer weiterhin attraktiven Garantieverzinsung geben!
  • In erworbene Anwartschaften aus VBL und Anlage 7 darf nicht eingegriffen werden!
  • Die Meinungen und Ideen der Beschäftigten aus den vorangegangenen Befragungen und Diskussionen müssen in den Verhandlungsprozess einbezogen werden!

Es geht um Ihre Zukunft! Unterstützen Sie die Tarifkommission  durch Vorschläge, Ideen oder auch konstruktiver Kritik.

Tarifinformation: KKH

Betriebliche Altersversorgung: Wird der Tarifvertrag (Anlage 7) gekündigt?

Alle bisherigen Gespräche/Verhandlungen (zuletzt am 9.5.2018) zur Reform der betrieblichen Altersversorgung  zwischen DHV und KKH führten bisher zu keinem  konkreten Ergebnis. Dies bedauern wir sehr. 

Die Verhandlungen wurden von Seiten  DHV zielgerichtet und lösungsorientiert geführt. Dabei standen die Sorgen der Beschäftigen um Ihre betriebliche Altersversorgung immer im  Focus unseres Handelns.

Jetzt droht der Arbeitgeber aber, den Tarifvertrag zu kündigen!                                     

An einem tariflosen Zustand darf und kann jedoch niemand Interesse haben. Arbeitgeber und alle Gewerkschaften müssen bestehende Verhandlungsspielräume ausnutzen.    

Der DHV setzt in allen Verhandlungen folgende Schwerpunkte:

  • Die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der betrieblichen AV und letztlich auch der KKH muss sicherstellt werden!
  • Auch unter schwierigen Rahmenbedingungen kann es eine zukunftsfähige Altersversorgung mit moderaten Beiträgen und einer weiterhin attraktiven Garantieverzinsung geben!
  • In erworbene Anwartschaften aus VBL und Anlage 7 darf nicht eingegriffen werden!
  • Die Meinungen und Ideen der Beschäftigten aus den vorangegangenen Befragungen und Diskussionen müssen in den Verhandlungsprozess einbezogen werden!

Es geht um Ihre Zukunft! Unterstützen Sie die Tarifkommission  durch Vorschläge, Ideen oder auch konstruktiver Kritik.