Neue DHV-Geschäftsführerin in Saarbrücken

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Mein Name ist Katharina Glaser. Seit dem 15.02.2018 darf ich den Landesverband Rheinland-Pfalz/ Saarland als neue Geschäftsführerin vertreten. Ich bin 26 Jahre alt und wohne zusammen mit meiner Familie in Neunkirchen/ Saar.

Nach meinem Abitur im Jahre 2009 entschied ich mich meinen schon lange gehegten Berufswunsch umzusetzen und Rechtswissenschaften zu studieren. Das Studium schloss ich im Jahr 2015 mit dem 1. Staatsexamen ab. Direkt im Anschluss absolvierte ich mein Referendariat im Saarland, welches ich mit dem 2. Staatsexamen im Oktober 2017 beendete.

Ich war schon immer sehr interessiert in arbeits- und sozialrechtlichen Themen. Sowohl während meines Studiums, als auch während meines Referendariats lagen meine Schwerpunktbereiche deshalb im Arbeits- und Sozialrecht.

Gerade wegen der Arbeit, die ich in diesen Bereichen beim DHV leisten kann, freue ich mich auf die Zusammenarbeit. Ich hoffe, dass ich das gesamte Team und alle Mitglieder des DHV mit meinem Wissen und meiner Arbeit unterstützen kann.

Meine Freizeit verbringe ich am liebsten mit lesen, kochen und Sport. Ich bin aktives Mitglied im Turn- und Sportverein in Neunkirchen, in dem ich neben Badminton an zahlreichen anderen sportlichen Aktivitäten teilnehme, soweit es meine Zeit zulässt.

Hoffentlich konnte ich Ihnen einen ersten Eindruck von mir verschaffen. Sollten Sie Fragen oder Probleme haben, melden Sie sich bei mir oder besuchen Sie mich in der Geschäftsstelle in Saarbrücken.

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BARMER -Tarifverhandlungen zum Gehalt und zum Zukunftstarifvertrag fortgesetzt

DHV und BARMER setzten am 14.02.2018 in Wuppertal die Gehaltstarifverhandlungen und die Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Die Arbeitgeberseite unterbreitete ein zweites Gehaltsangebot:

• Einmalzahlung für Februar 2018: Beschäftigte 100 € / Auszubildende 50 €
• Lineare Gehaltserhöhungen: 2,0 % ab 01.03.2018 und 1,8 % ab 01.03.2019
• Erhöhung der Auszubildendenvergütungen: 50 € zum 01.03.2018
• Laufzeit: 24 Monate

Die DHV-Verhandlungskommission lehnt das verbesserte Gehaltsangebot ab! Es ist noch weit von einem konsensfähigen Angebot entfernt. Eine Annäherung der Positionen von DHV und BARMER konnte nicht erreicht werden. Die Gehaltstarifverhandlungen werden am 02.03.2018 fortgesetzt.

Zukunftstarifvertrag:
! Die BARMER strebt die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigungen auch für Beschäftigte mit besonderem Kündigungsschutz an!
Die Arbeitgeberseite legte der DHV-Verhandlungskommission ein Arbeitspaket mit der Überschrift „betriebsbedingte Kündigungen“ vor. Im Zukunftstarifvertrag will sie Verfahrensregelungen für den Fall von betriebsbedingten Kündigungen festgelegen: 
• Die Kündigung soll ausdrücklich die ultima ratio sein, die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses soll Vorrang vor dessen Beendigung haben.
• Die Arbeitgeberseite will die Möglichkeit vereinbaren, auch Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz nach Nr. 6.2 Abs. 1 MTV kündigen zu können! 
• Die Auswahl der zu Kündigenden soll nach den arbeitgeberseitigen Vorstellungen innerhalb bestimmter Altersgruppen und nach sozialen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Herausgenommen werden sollen bestimmte Beschäftigte aus betrieblichen Gründen. Für die Auswahl sollen nach arbeitgeberseitigen Vorstellungen Altersgruppen (unter 20 Jahre, 20 bis unter 30 Jahre usw.) gebildet werden. Innerhalb der Alterskohorte soll die Auswahl nach einem bestimmten Punkteschema erfolgen.

Dieses Arbeitspaket ist eines der heikelsten Themen der Zukunftstarifverhandlungen. DHV und BARMER stehen erst am Beginn der Verhandlungen, die DHV-Verhandlungskommission nahm das Arbeitspaket erst einmal zur Kenntnis in die interne Beratung. Die DHV-Verhandlungskommission brachte aber bereits eines auf den Punkt: Was für einen Wert hat der besondere Kündigungsschutz überhaupt noch, wenn im Fall der ultima ratio die unter diesen besonderen Schutz fallenden Beschäftigten mit der Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung rechnen müssen?

! Arbeitspaket „Zumutbarkeit“
Die Arbeitgeberseite legte ein Arbeitspaket zur Zumutbarkeit von Versetzungen vor. Nach ihren Vorstellungen soll bei Versetzungen in eine andere Dienststelle an einem anderen Ort der Radius der Erreichbarkeit maximal 50 km entfernt von der Wohnung des/der Beschäftigten oder maximal 25 km von der bisherigen Dienststelle betragen. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll als Kriterium wegfallen.
Die DHV-Verhandlungskommission nahm dieses Arbeitspaket erst einmal zur Kenntnis. Sie äußerte sich in einer ersten Stellungnahme kritisch zum Wegfall des Kriteriums „Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln“. Den Vorschlag der DHV-Verhandlungskommission, vor einem zumutbaren Umzug die Prüfung der Möglichkeit eines Homeoffices zu verankern, nahm die Arbeitgeberseite in die internen Beratungen mit.

BARMER -Tarifverhandlungen zum Gehalt und zum Zukunftstarifvertrag fortgesetzt

DHV und BARMER setzten am 14.02.2018 in Wuppertal die Gehaltstarifverhandlungen und die Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Die Arbeitgeberseite unterbreitete ein zweites Gehaltsangebot:

• Einmalzahlung für Februar 2018: Beschäftigte 100 € / Auszubildende 50 €
• Lineare Gehaltserhöhungen: 2,0 % ab 01.03.2018 und 1,8 % ab 01.03.2019
• Erhöhung der Auszubildendenvergütungen: 50 € zum 01.03.2018
• Laufzeit: 24 Monate

Die DHV-Verhandlungskommission lehnt das verbesserte Gehaltsangebot ab! Es ist noch weit von einem konsensfähigen Angebot entfernt. Eine Annäherung der Positionen von DHV und BARMER konnte nicht erreicht werden. Die Gehaltstarifverhandlungen werden am 02.03.2018 fortgesetzt.

Zukunftstarifvertrag:
! Die BARMER strebt die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigungen auch für Beschäftigte mit besonderem Kündigungsschutz an!
Die Arbeitgeberseite legte der DHV-Verhandlungskommission ein Arbeitspaket mit der Überschrift „betriebsbedingte Kündigungen“ vor. Im Zukunftstarifvertrag will sie Verfahrensregelungen für den Fall von betriebsbedingten Kündigungen festgelegen:
• Die Kündigung soll ausdrücklich die ultima ratio sein, die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses soll Vorrang vor dessen Beendigung haben.
• Die Arbeitgeberseite will die Möglichkeit vereinbaren, auch Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz nach Nr. 6.2 Abs. 1 MTV kündigen zu können!
• Die Auswahl der zu Kündigenden soll nach den arbeitgeberseitigen Vorstellungen innerhalb bestimmter Altersgruppen und nach sozialen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Herausgenommen werden sollen bestimmte Beschäftigte aus betrieblichen Gründen. Für die Auswahl sollen nach arbeitgeberseitigen Vorstellungen Altersgruppen (unter 20 Jahre, 20 bis unter 30 Jahre usw.) gebildet werden. Innerhalb der Alterskohorte soll die Auswahl nach einem bestimmten Punkteschema erfolgen.

Dieses Arbeitspaket ist eines der heikelsten Themen der Zukunftstarifverhandlungen. DHV und BARMER stehen erst am Beginn der Verhandlungen, die DHV-Verhandlungskommission nahm das Arbeitspaket erst einmal zur Kenntnis in die interne Beratung. Die DHV-Verhandlungskommission brachte aber bereits eines auf den Punkt: Was für einen Wert hat der besondere Kündigungsschutz überhaupt noch, wenn im Fall der ultima ratio die unter diesen besonderen Schutz fallenden Beschäftigten mit der Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung rechnen müssen?

! Arbeitspaket „Zumutbarkeit“
Die Arbeitgeberseite legte ein Arbeitspaket zur Zumutbarkeit von Versetzungen vor. Nach ihren Vorstellungen soll bei Versetzungen in eine andere Dienststelle an einem anderen Ort der Radius der Erreichbarkeit maximal 50 km entfernt von der Wohnung des/der Beschäftigten oder maximal 25 km von der bisherigen Dienststelle betragen. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll als Kriterium wegfallen.
Die DHV-Verhandlungskommission nahm dieses Arbeitspaket erst einmal zur Kenntnis. Sie äußerte sich in einer ersten Stellungnahme kritisch zum Wegfall des Kriteriums „Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln“. Den Vorschlag der DHV-Verhandlungskommission, vor einem zumutbaren Umzug die Prüfung der Möglichkeit eines Homeoffices zu verankern, nahm die Arbeitgeberseite in die internen Beratungen mit.

METRO Aufsichtsratswahlen: Mehr Sitze für die DHV-Kandidaten!

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Bei den Aufsichtsratswahlen der METRO konnten unsere Kandidaten am 06.02.2018 in Neuss erneut Erfolge erzielen.

Bei den Aufsichtsratswahlen METRO AG gelang es trotz starkem Gegenwind, unseren Sitz im Aufsichtsrat zu verteidigen. Als Vertreterin der Gewerkschaftsliste der DHV wurde die Kollegin Angelika Will (ehemalige Betriebsratsvorsitzende METRO Düsseldorf) gewählt. Darüber hinaus konnten die Kollegen bei der Aufsichtsratswahl der METRO Großhandelsgesellschaft mbH zwei von drei Gewerkschaftsmandaten besetzen. Gewählt wurden die Kollegen Paul Loyo (Betriebsratsvorsitzender METRO C+C Koblenz) und Uta Fischer (Betriebsratsvorsitzende METRO C+C Gundelfingen). Ein toller Erfolg für die Überzeugung der DHV, nur Mitarbeiter des Unternehmens als Kandidaten für den Aufsichtsrat zu nominieren!
Allen gewählten Kandidaten herzlichen Glückwunsch! Und allen Mitstreitern einen herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft und Ihr Engagement!

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METRO Aufsichtsratswahlen: Mehr Sitze für die DHV-Kandidaten!

Bei den Aufsichtsratswahlen der METRO konnten unsere Kandidaten am 06.02.2018 in Neuss erneut Erfolge erzielen. 

Bei den Aufsichtsratswahlen METRO AG gelang es trotz starkem Gegenwind, unseren Sitz im Aufsichtsrat zu verteidigen. Als Vertreterin der Gewerkschaftsliste der DHV wurde die Kollegin Angelika Will (ehemalige Betriebsratsvorsitzende METRO Düsseldorf) gewählt. Darüber hinaus konnten die Kollegen bei der Aufsichtsratswahl der METRO Großhandelsgesellschaft mbH zwei von drei Gewerkschaftsmandaten besetzen. Gewählt wurden die Kollegen Paul Loyo (Betriebsratsvorsitzender METRO C+C Koblenz) und Uta Fischer (Betriebsratsvorsitzende METRO C+C Gundelfingen). Ein toller Erfolg für die Überzeugung der DHV, nur Mitarbeiter des Unternehmens als Kandidaten für den Aufsichtsrat zu nominieren! 
Allen gewählten Kandidaten herzlichen Glückwunsch! Und allen Mitstreitern einen herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft und Ihr Engagement!

Koalitionsvertrag: Positive Akzente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Berufsgewerkschaft DHV begrüßt die Einigung von CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag. Es ist gut, dass vorausgesetzt, die SPD-Mitglieder stimmen dem Koalitionsvertrag zu Deutschland in weltpolitisch schwierigen Zeiten von einer stabilen Koalition regiert werden wird. Ein Scheitern der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD hätte nach dem Scheitern der Jamaikakoalitionsverhandlungen einen Offenbarungseid für die Konsensfähigkeit der demokratischen Parteien und damit für die Stabilität der Demokratie in Deutschland bedeutet. Neuwahlen oder eine Minderheitsregierung würden der Demokratieverdrossenheit und einer Radikalisierung des politischen Spektrums Vorschub leisten. Ein politisch schwaches Deutschland würde aber Europa und die Welt in noch größere Unruhen stürzen als das ohnehin heute bereits der Fall ist.

Der Koalitionsvertrag ist aber nicht bloß ein Ausdruck der politischen Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland, sondern er setzt positive Akzente für Arbeitnehmerin-nen und Arbeitnehmer:

•Die DHV begrüßt das Vorhaben, sachgrundlose Befristungen einzuschränken und Kettenverträge zu erschweren.
Die Einführung einer Obergrenze für sachgrundlose Befristungen von 2,5 % in Un-ternehmen mit über 75 Mitarbeitern, die Begrenzung auf eineinhalb Jahre und die nur noch einmalige Verlängerungsmöglichkeit sind Schritte in die richtige Richtung zur Eindämmung von Missbrauch. Allenfalls ist die Grenze bei der Unternehmensgröße zu hoch.

•Die DHV begrüßt den geplanten Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeit.
Damit setzen CDU/CSU und SPD ein richtiges Zeichen gegen die Teilzeitfalle und erleichtert insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kindern die Entscheidung, mehr Zeit für ihre Familie in den wichtigen ersten Lebensjahren der Kinder zu nehmen. Allerdings sieht die DHV auch bei diesem Vorhaben die Grenze von Unternehmen ab 45 Mitarbeitern als zu hoch gesetzt für den Rechtsanspruch an.

•Mit der geplanten Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte würde eine Forderung der DHV nach Senkung der Sozialversicherungsbeiträge umgesetzt!
Die DHV begrüßt daher uneingeschränkt diesen Punkt der Koalitionsvereinbarung.

•Die DHV begrüßt die Wiederherstellung der paritätischen Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Damit werden die Kosten für den medizinischen Fortschritt und für die demographische Entwicklung nicht mehr allein den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgebürdet.

•Die DHV begrüßt das Vorhaben von CDU/CSU und SPD zur Stabilisierung des Rentenniveaus und des Rentenbeitrags.
Allerdings hat eine Festschreibung des gegenwärtigen Niveaus und des Rentenbeitragssatzes von 20 Prozent bis 2025 wenig Substanz. Denn die Wucht des demographischen Wandels wird sich erst nach 2025 voll entfalten, wenn die geburtenstarken Jahrgänge komplett in den Ruhestand getreten sein werden. Ohne eine solide Finanzierung wird das Festschreiben des gegenwärtigen Rentenniveaus und des Beitragssatzes auf maximal 20 Prozent nach 2025 nicht mehr zu halten sein.

Die genannten positiven Akzente sind nicht abschließend. Zu begrüßen sind u.a. auch die Anhebung des Kinderzuschlags für Geringverdiener, die Steigerung des Kindergeldes, das Bekenntnis, die Gründung und Wahl von Betriebsräten weiter zu erleichtern und die geplante Stärkung des Initiativrechts der Betriebsräte für Weiterbildung. Der Koalitionsvertrag weist in die richtige Richtung. Die DHV hofft, dass sich die SPD-Mitglieder ihrer besonderen Verantwortung für ein stabiles Deutschland mit einer hohen sozialen Sicherheit bewusst sind und sich für den Koalitionsvertrag entscheiden.

Tagung der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste

Am 05. und 06. Februar 2018 trafen sich Mitglieder der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste in Leipzig zu einer ihrer regelmäßigen Tagungen.
Im Vordergrund stand dabei die zunehmende Belastung vieler Beschäftigten im sozialen Bereich. Verdeutlicht wird dies über die deutlich gestiegene Anzahl an Überlastungsanzeigen. Die Betriebsräte registrieren diese Anzeigen sehr genau und reagieren mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Ursachen für diese angespannte Situation sind vielschichtig und es bedarf der gemeinsamen Anstrengung aller beteiligten Akteure, um hier langfristig Abhilfe leisten zu können. Dir Fachgruppe verfasste dazu auch eine Stellungnahme mit ihrem Standpunkt. 
Ein weiterer Schwerpunkt war die Auswertung der tarifpolitischen Entwicklung im letzten Jahr, hier konnten doch deutlich positive Tendenzen in Richtung höherer Entgelte und verbesserter tariflicher Leistungen, wie z.B. gestiegene Urlaubsansprüche, konstatiert werden. Diese Entwicklung muss in den im Jahr 2018 anstehenden Tarifverhandlungen fortgeführt und ausgebaut werden. Damit kann zumindest in diesem Bereich die den Beschäftigten zustehende Wertschätzung verbessert werden. 
Das nächste Treffen der Bundesfachgruppe wurde auf den Herbst 2018 terminiert.

Michael Scholz
07.02.2018

2. Verhandlungsrunde Vion Crailsheim GmbH

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Am 05.02.2018 fand die 2. Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen am Vion Standort Crailsheim statt. In diesem 2. Termin wurde weiter über die konkreten Inhalte des Manteltarifvertrages verhandelt. Als Diskussionsgrundlage dienten die Ergebnisse der 1. Verhandlungsrunde. Hauptaugenmerk lag auch weiter auf den Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse, wie z.B. die Höhe der Stundenzuschläge bei Mehrarbeit, Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit, dem Urlaubsgeld und der Jahressonderzahlung.
Zu diesen und noch weiteren Themen tauschte sich die DHV-Verhandlungskommission mit der Geschäftsleitung aus und die Positionen wurden abgesteckt. Auf den Abschluss eines Manteltarifvertrages konnte sich in diesem Termin noch nicht geeinigt werden.
Die 3. Runde der Verhandlungen wird am 12. März 2018 stattfinden. Die DHV-Verhandlungskommission ist zuversichtlich, dass hier eine Einigung möglich ist.

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Tagung der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste

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Am 05. und 06. Februar 2018 trafen sich Mitglieder der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste in Leipzig zu einer ihrer regelmäßigen Tagungen.
Im Vordergrund stand dabei die zunehmende Belastung vieler Beschäftigten im sozialen Bereich. Verdeutlicht wird dies über die deutlich gestiegene Anzahl an Überlastungsanzeigen. Die Betriebsräte registrieren diese Anzeigen sehr genau und reagieren mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Ursachen für diese angespannte Situation sind vielschichtig und es bedarf der gemeinsamen Anstrengung aller beteiligten Akteure, um hier langfristig Abhilfe leisten zu können. Dir Fachgruppe verfasste dazu auch eine Stellungnahme mit ihrem Standpunkt.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Auswertung der tarifpolitischen Entwicklung im letzten Jahr, hier konnten doch deutlich positive Tendenzen in Richtung höherer Entgelte und verbesserter tariflicher Leistungen, wie z.B. gestiegene Urlaubsansprüche, konstatiert werden. Diese Entwicklung muss in den im Jahr 2018 anstehenden Tarifverhandlungen fortgeführt und ausgebaut werden. Damit kann zumindest in diesem Bereich die den Beschäftigten zustehende Wertschätzung verbessert werden.
Das nächste Treffen der Bundesfachgruppe wurde auf den Herbst 2018 terminiert.

Michael Scholz
07.02.2018

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Seminare der Bildungsstätte Bayern 2018

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Im diesem Jahr finden wieder Betriebsratswahlen statt. Daher steht zunächst die Wahlvorbereitung im Mittelpunkt der Bildungsarbeit. Daran anschließend finden Seminare für die neu gewählten Betriebsratsmitglieder statt, die sich aber auch als Auffrischung für Betriebsräte eignen, die bereits länger im Amt sind. Im letzten Quartal gibt es dann Spezialseminare zu verschiedenen Themen.

Weitere Seminarangebote finden Sie hier: www.dhv-cgb.de/weiterbildung/seminare

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