Privatbanken: Paket für Nachwuchskräfte und zur betrieblichen Altersvorsorge geschnürt

Bereits mit dem Tarifabschluss 2019 hatte der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) mit den verhandelnden Gewerkschaften eine Verhandlungsvereinbarung zu den Themen „Tarifvertrag Auszubildende“ und „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ vereinbart.

In 2020 nahmen DHV und AGV Banken die Verhandlungen zu diesen Themen auf. Ein weiteres Schwerpunktthema war die Reform der tariflichen Eingruppierungen, für das in 2019 ebenfalls eine Verhandlungsverpflichtung getroffen worden war. Bis zur Aberkennung der Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht verhandelten DHV und AGV Banken intensiv zu diesen Themenkomplexen.

Im Frühjahr 2021 schien eine Einigung vor, oder im Zuge der anstehenden Gehaltstarifrunde 2021, im Bereich des Möglichen. Aber dann scheiterten die Verhandlungen. Nach einem langen Ringen konnten sich verdi und DBV im Frühjahr 2022 mit dem AGV Banken nur auf einen Gehaltstarifabschluss einigen, der aus Sicht der DHV sehr dürftig und vor allem gemessen an dem Verhandlungsaufwand zu den anderen Themen sehr enttäuschend war.

Über vier Jahre nach der Verhandlungsverpflichtung einigten sich die verhandelnden Tarifvertragsparteien auf einen Nachwuchskräfte-Tarifvertrag und auf ein Sozialpartnermodell Betriebsrente einigen. Ergebnisse sind u.a. im Einzelnen:

Nachwuchskräfte-Tarifvertrag:

  • Einbeziehung dual Studierender
  • Einheitliche Vergütung der Nachwuchskräfte und zusätzliche Vergütungsstufe für dual Studierende
  • Lernmittelzuschuss: Ausbildungsbeginn 300 Euro, zwölf Monate später 200 Euro und weitere zwölf Monate später 150 Euro. Auf die Lernmittelzuschüsse werden vergleichbare betriebliche Leistungen angerechnet.
  • Erweiterte Übernahmeregelung: 12 Monate nach bestandener Abschlussprüfung; im Anschluss Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei entsprechender Bewährung.

Bewertung DHV:

Diese Regelung klingt besser, als sie es tatsächlich ist. Die Übernahme knüpft an die Voraussetzung von betrieblichem Bedarf und nicht entgegenstehender personen-, verhaltens- und betriebsbedingter Gründe sowie an entsprechender betrieblicher Ausschreibungen. Faktisch ist dieser Teil des Nachwuchskräftetarifvertrages nichts weiter als eine mit guten Worten formulierte Bestätigung dessen, wozu eine Ausbildung dienen soll: Dass Nachwuchskräfte für den betrieblichen Bedarf ausgebildet und bei entsprechender Eignung übernommen werde

  • Recht auf Teilzeit-Ausbildung: Auszubildende können ihre Ausbildung künftig unter bestimmten Bedingungen auch in Teilzeit absolvieren, etwa bei Betreuungsverpflichtungen oder einer Schwerbehinderung.
  • Freistellung dual Studierender für Bachelorarbeit analog zum bereits bestehenden Freistellungsanspruch für Auszubildende von 3 Tagen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
  • Anerkennung von Wartezeiten dual Studierender beim Krankengeldzuschuss

Sozialpartnermodell Betriebsrente:

Die Tarifvertragspartner haben sich auf die Einführung eines Optionsmodell geeinigt. Die Entscheidung darüber, ob das neue Modell eingeführt wird, liegt bei den Unternehmen. Die Einführung erfolgt in Unternehmen mit Betriebsrat vorrangig durch eine Betriebsvereinbarung. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers ist bereits abschließend im Tarifvertrag geregelt.

Auch Unternehmen ohne Tarifbindung sollen an dem Sozialpartnermodell partizipieren können.

Der Tarifvertrag schließt eine Arbeitgeberhaftung aus. Die reine Beitragszusage verpflichtet den Arbeitgeber nur zur Abführung der Beiträge an die Versorgungseinrichtung und zur Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge. Darüber hinaus treffen den Arbeitgeber keine weiteren Pflichten; insbesondere steht er weder für Versorgungsleistungen in bestimmter Höhe ein, noch trifft ihn nach Eintritt des Versorgungsfalles eine Pflicht zur Prüfung oder Anpassung der Versorgungsleistungen. Im Gegenzug für diesen Garantieverzicht versprechen die Tarifvertragsparteien ein attraktiveres Investment und eine höhere Rentenleistung durch chancenorientierte Kapitalanlage.

Der Arbeitgeberbeitrag ist tarifvertraglich abschließend festgeschrieben. Er soll schrittweise von 1,75 Prozent auf 2,25 Prozent des Brutto-Monatsgrundgehalts ansteigen. Für Unternehmen ohne Tarifbindung wird die Höchststufe des Arbeitgeberbeitrages von 1,15 Prozent auf 1,65 Prozent des Brutto-Monatsgehalts gesteigert.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten einen Beitrag von mindestens 1,0 Prozent des tarifvertraglichen Brutto-Monatsgehalts bzw. bei außertariflicher Vergütung des vertraglich vereinbarten Brutto-Monatsgehalts.

Für Beschäftigte mit geringeren Einkommen (derzeit maximal 2.575 Euro Monatsbrutto) leistet der Arbeitgeber unmittelbar bei Einführung des Sozialpartnermodells den Höchstbeitrag. Darüber hinaus können die Betriebsparteien für diesen Personenkreis regeln, dass kein Arbeitnehmerbeitrag geleistet werden muss, dies aber möglich ist.

Das Sozialpartnermodell läuft über den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes als Partner.

Die DHV begrüßt die Einigung der Tarifvertragsparteien grundsätzlich als zukunftsweisend. Der Nachwuchskräfte-Tarifvertrag beinhaltet durchaus innovative Aspekte. Das Sozialpartnermodell Betriebsrente ist durchaus eine Option für die betriebliche Altersversorgung. Der Tarifvertrag darf aber nicht dazu führen, dass attraktivere betriebliche Altersversorgungsregelungen – insbesondere diejenigen mit Garantieverzinsung – verdrängt werden.

CGB: Arbeitsressort soll Entscheidung des Staatsgerichtshofs abwarten, bevor Massnahmen zur Realisierung des Ausbildungsfonds eingeleitet werden

Bremen hat einen Ausbildungsfonds beschlossen, der vom CGB abgelehnt wird. Gegen die Errich­tung des Fonds ist eine Klage der Handelskammer vor dem Staatsgerichtshof anhängig ist, der sich zwischenzeitlich alle berufsständischen Kammern in Bre­men mit Ausnahme der Steuerberaterkam­mer angeschlossen haben. Wann über die Klage entschieden wird, ist offen. Der CGB rechnet frü­hestens Mitte 2024 mit einer Entscheidung.

Ungeachtet der anhängigen Klage hat das Arbeitsressort bereits mit den Vorarbeiten zur Realisie­rung des Ausbildungsfonds begonnen. So wurden u.a. die Handelskammer und der DGB zur Einrei­chung von Personalvorschlägen für den Verwaltungsrat des Fonds aufgefordert. Nach Kenntnis des CGB ist darüber hinaus auch schon mit der Personalrekrutierung für eine Geschäftsstelle des Fonds begonnen worden. Es geht offensichtlich um 10 – 12 Stellen.

Der CGB hat in einem Schreiben die zuständige Senatorin Frau Dr. Claudia Schilling (SPD) aufgefor­dert, die Entscheidung des Staatsgerichtshofes abzuwarten, bevor irgendwelche Entscheidungen zur Realisierung des Ausbildungsfonds getroffen werden. Er hat dabei an den Skandal um den vormaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erinnert, der Ende 2018 einen Betreibervertrag für die geplante Pkw-Maut abgeschlossen hat, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits eine Klage gegen die Maut vor dem EuGH anhängig war. Den Steuerzahler hat dies 243 Mio. Euro gekostet, die an das Betreiber-Konsortium gezahlt werden mussten, nach dem vom EuGH die Maut für unzulässig erklärt wurde. Der derzeitige Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) lässt zur Zeit prüfen, ob sein Vorgänger für den entstandenen Schaden in Regress genommen werden kann.

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Simone Blum seit 25 Jahren Mitglied der DHV

Seit dem 01. September 1998 ist Simone Blum eine feste und zuverlässige Konstante im DHV-Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar, die auch in stürmischen und unruhigen Zeiten stets die Zuversicht und den Überblick behielt. In dem zurückliegenden Vierteljahrhundert war Simone Blum hauptamtliche Mitarbeiterin der DHV, ist nun aber auch schon seit vielen Jahren für unsere Schwestergewerkschaften CGM und GöD tätig. Mit schier unerschöpflicher Kraft und Einsatzbereitschaft hat sie eine große Anzahl an Ehrenämtern ausgefüllt. Als Rentenberaterin im Landkreis Saarlouis ist sie ständig im Einsatz und beweist ihr besonderes Engagement auch bei schwierigen Fällen und schreckt nicht vor Hausbesuchen zurück, um allen Hilfebedürftigen die notwendige Unterstützung zu gewähren. Seit vielen Jahren ist sie Mitglied der Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes und vertritt den CGB nun schon in der zweiten Amtszeit in dessen Vorstand. Auch im DHV Landesverband ist sie uns eine unerschütterliche Säule. Es gibt kaum noch Mitglieder, die sich an eine andere Rechnerin erinnern können, und als wir ein neues Mitglied für den Aufsichtsrat benötigten, hatte sie keinen Moment gezögert auch diese zusätzliche Verpflichtung zu schultern.

Daher war es dem Landesgeschäftsführer Lukas Menzel eine besondere Freude ihr die Urkunde und die Ehrennadel über 25 Jahre Mitgliedschaft persönlich zu überreichen. Wir hoffen auf viele weitere Jahre der erfüllenden Zusammenarbeit und wünschen Simone Blum für alle Lebensbereiche alles erdenklich Gute.

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Seminar „Durchsetzung von Betriebsrechten“ in Bad Breising

Vom 20. – 22. September 2023 fand im Hotel Vierjahreszeiten in Bad Breisig eine Betriebsräteschulung des Bildungswerkes Rheinland-Pfalz/Saar zum Thema „Durchsetzung von Betriebsratsrechten“ statt. Vor diesem Termin waren sowohl das Tagungshotel, als auch die Thematik noch nicht erprobt worden. Der Referent und Seminarleiter Lukas Menzel (DHV-Landesgeschäftsführer RPS) hat bei diesem Seminar den inhaltlichen Fokus auf die Bereiche des Betriebsverfassungsgesetzes gelegt, die der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegen. Darüber hinaus wurden sehr ausführlich die Mittel der Durchsetzung der Mitbestimmung über die Einigungsstelle und notwendigenfalls über die Arbeitsgerichtsbarkeit durchgesprochen und anhand von Beispielen praxisbezogen vor Augen geführt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars stammten aus Gremien, deren Unternehmen verschiedenen Branchen, wie dem Bankenwesen und unterschiedlichen Bereichen der Gesundheits- und Krankenversorgung angehören. Wie so häufig waren diese vielfältigen Arbeits- und Berufshintergründe für die Diskussionen im Seminar und den Austausch unter den Teilnehmern äußerst bereichernd. Neben den Seminarinhalten hat auch das bisher unbekannte Tagungshotel mit seiner malerischen Lage am Mittelrhein und seiner hervorragenden Küche überzeugt, so dass wir hier gerne auch im nächsten Jahr wieder Seminare anbieten werden.

Kritische Reflexion zum digitalen Einkaufen

Neulich hatte ich in Mannheim Aufenthalt und wollte im Hauptbahnhof eine Kleinigkeit kaufen. Ich fand eine Filiale der Supermarktkette tegut…teo. Man kann mit einer App oder einer Giro-/Kreditkarte in den Laden gelangen. Drinnen bezahlt man an einer Selbstbedienungskasse. Der Kauf ging problemlos vonstatten.

Also alles gut? Für mich als Gewerkschafter nicht. Meine Rechnung: Mindestens eine/r Verkäufer/in pro Schicht ist weggefallen. Zwei Schichten sind erforderlich, um den Laden in der Mannheimer Hauptbahnhofspassage zu betreiben. Hinzu dürften noch Aushilfen und/oder noch eine weitere Teilzeit-/Vollzeitkraft kommen. Statt etwa 4-5 stationäre Beschäftigte dürfte der digitale Einkaufsladen nur noch eine oder zwei Beschäftigte benötigen, die für das Auffüllen des Ladenangebots mehrerer Geschäfte zuständig sein dürften.

Was heute noch eher einen Seltenheitswert hat, wird in wenigen Jahren in vielen Supermärkten Standard sein. Man geht dann eben in den digitalen Discountmarkt und erledigt die Einkäufe mit der App oder mit Giro-/Kreditkarte. Für die Einzelhandelsketten ein lohnendes Geschäft: Man spart massiv an Personalkosten ein, lässt die Belieferung der Märkte durch Subunternehmer erledigen, braucht sich nicht mit den Tarifforderungen der Gewerkschaften zu beschäftigen, und man hat dann auch noch den gläsernen Kunden, dessen Einkaufsverhalten getrackt werden und den man mit zielgerichteter Produktwerbung enger an sich binden kann.

Was passiert aber mit den hunderttausenden Beschäftigten, deren Arbeitsplätze in den nächsten Jahren überflüssig werden? Diese kann man nicht einfach in Alternativjobs lotsen. Ich erinnere mich an den Slogan „Schleckerfrauen in die Kitas“ – die wenigsten Beschäftigten hatten den Weg dorthin genommen. Man kann nicht Verkäufer/innen in Arbeitskräftemangelbereiche wie Kindergärten, Pflegeheime, Schulen, Restaurants oder in die IT-Branche lotsen. Die wenigsten können vom einfachen Verkäufer hin zu IT-Experten oder Quereinsteiger in Schulen hochqualifiziert werden. Und sich den ganzen Tag dem Kinderlärm in den Kitas auszusetzen, Menschen zu pflegen und in Restaurants an Abenden und an Wochenenden zu arbeiten – das muss man wollen, für einen solchen Job muss man brennen! Ansonsten leiden diese Personengruppen/Kunden, und man selber geht an der Arbeit kaputt. Viele Beschäftigte werden eher früher in Rente gehen oder werden ihr Dasein als Bürgergeldempfänger/in fristen.

Die Entwicklung hin zum „digitalen Einkaufserlebnis“ (Slogan tegut…teo) kann man nicht aufhalten, aber sie hat für mich einen sehr schalen Beigeschmack: Die Gewinne werden privatisiert, die Verluste sozialisiert. Aber wir alle müssen uns auch die Frage stellen: Warum kommt es so? Weil wir es wollen! Manche sind sicher auf billige Einkäufe angewiesen. Viele, die es sich aber anders leisten könnten, gehen lieber auf Rabattjagd nach dem Motto „Geiz ist geil!“, anstatt als Kunde den inhabergeführten Einzelhändler um die Ecke zu unterstützen.

Ein kurzer Bericht von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Am 08.11.2023 fand in Mannheim die Vertreterversammlung der BGHW statt. Neben der eigentlichen Sitzung bildeten die Vorgespräche in den Gruppen der Versicherten und der Arbeitsgeber sowie die Verleihung der goldenen Hand, dem Präventionspreis der BGHW, den Rahmen für die Versammlung. Die gelebte Parität der BGHW wurde in der gesamten Veranstaltung gut sichtbar. 

Dies war nach der konstituierenden Versammlung in Heidelberg die erste „Arbeitssitzung“. Nach dem obligatorischen Berichten des Vorsitzenden und der Geschäftsführung folgten die Arbeitsthemen. Die Themen waren vielfältig, insbesondere wurden die Schulungsmaßnahmen in der Prävention, die Rückkehr zur Normalität nach Corona, das Angebot von Fahrsicherheitsschulungen seitens der BG, die Zunahme von Fahrassistenten bis hin zum möglichen autonomen Fahren und die möglichen Risiken, die KI und die möglichen Vor- und Nachteile angesprochen.  Ein weiteres Thema waren die EAS-Systeme an Kassen. Hier kommt es bei einigen Geräten vor, speziell bei der Entfernung des Diebstahlschutzes, dass die Strahlungsschwellenwerte kurz überschritten werden. Zu den möglichen Folgen und Risiken gibt es noch keine Erkenntnisse. Man ist im Austausch mit den Herstellern und wird die Problematik weiterverfolgen. Auch die Öffentlichkeitsarbeit und das Beschreiten neuer medialer Wege der BGHW in der öffentlichen Wahrnehmung wurde diskutiert. Die BGHW wird hier zukünftig weiter ihren Weg der Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien ausbauen.   

 MdB Peter Weiß von der CDU und Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen hielt ein paar spannende Grußworte zur Sozialversicherung, Unfallversicherung und den Sozialwahlen. Er regte zur Diskussion über die aktuelle Situation der Sozialversicherung und deren Zukunft an.

Am Abend rundete die Preisverleihung der goldenen Hand, welche alle zwei Jahre verliehen wird, die Versammlung ab.

Die „goldene Hand“ wurde insgesamt an 7 Preisträger verliehen und live im Internet gestreamt.

Ausgezeichnet wurden hier Erfindung und Einfälle, die im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes den Preisträgern eingefallen sind.

So wurden unter anderem ein „Sichtbarmachen“-system von Ecken für Stapelfahrer im Lager, eine smarte Steckdose, eine Leitersicherung an LKW und eine Lichtweste beim Beladen von Schiffen ausgezeichnet. All die präventiven Maßnahmen erhöhen den Schutz der Arbeitnehmer. Sie können Unfälle vermeiden und vielleicht auch in anderen Bereichen Anwendung finden.

Gute Nachrichten

Die Annahme unser Beschwerde durch den EGMR gegen die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV ist eine gute Nachricht für die gesamte christliche Gewerkschaftsbewegung. Christliche Gewerkschaften sind Gewerkschaften in der Weltanschauung, die ihr Handeln aus den Prinzipien der christlichen Soziallehre (Solidarität-Subsidarität-personalle Würde-Aufstieg durch Leistung-soziale Teilhabe durch Eigentum) ableiten. Jeder Bürger der sich eine Tarifarbeit auf der Basis dieser Weltanschauung/Prinzipien wünscht, wurde am 22.06.21 durch das BAG in seinen Grundfreiheiten beschnitten. Der Landesvorstand Bayern begrüßt die Annahme unser Klage durch den EGMR und wir sind sehr zuversichtlich das der EGMR unsere Grundrechte wiederherstellen wird und wir ein Urteil für die gesamte christliche Gewerkschaftsbewegung in Deutschland erwirken können.

CGB Pressemitteilung

CGB erklärt seine Solidarität mit Israel – legitime Reaktionen müssen das Wohl der Zivilbevölkerung beachten!

Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) verurteilt die Angriffe der Hamas auf den Staat Israel und insbesondere das Verletzen, Morden und die Verschleppung unschuldiger Zivilisten als ein beispielloses Kriegsverbrechen, das durch nichts gerechtfertigt werden kann und darf!

Der CGB erklärt auch im Namen seiner Mitgliedsgewerkschaften seine Solidarität mit dem Staat Israel und seiner Menschen, deren Leben durch die Angriffe der Hamas beeinträchtigt und gefährdet wird. Israel hat das Recht, sich gegen diese Angriffe zur Wehr zu setzen mit dem Ziel, dem Terror der Hamas ein Ende zu bereiten. Dieses Recht ist legitim und wird vom CGB ausdrücklich unterstützt.

Die Gegenmaßnahmen, insbesondere die bevorstehende Bodenoffensive, werden leider nicht die Zivilbevölkerung Gazas verschonen können. Es macht betroffen, dass viele unschuldige Menschen die Folgen des verbrecherischen Handelns der Hamas mit dem Verlust ihres Zuhauses, ihrer körperlichen Unversehrtheit und gar ihres Lebens bezahlen werden. Diese unfassbare Konsequenz kann die Hamas auch nicht dem Staat Israel anlasten. Denn den Konflikt begonnen hat sie und nicht Israel! Gleichwohl fordert der CGB Israel auf, bei den legitimen Gegenmaßnahmen das Wohl der Zivilbevölkerung zu achten und unnötiges Leid zu vermeiden. Der rechtliche Rahmen für Gegenmaßnahmen muss die Genfer Kriegskonvention sein!

Nach Auffassung des CGB kann eine dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts nur im Rahmen eines Dialoges zwischen Israelis und Palästinensern unter Einbeziehung der arabischen Staaten, der USA und der EU und nicht im Rahmen kriegerischer Handlungen erreicht werden. Perspektivisch müssen die Waffen schweigen und die Diplomatie handeln!

EGMR: DHV-Beschwerde zur Entscheidung angenommen

Die Beschwerde gegen die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV durch das Bundesarbeitsgericht ist von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur Entscheidung angenommen worden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am 22.06.2021 der DHV die Tariffähigkeit aberkannt. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht im Juni 2022 als nicht zulässig verworfen. Daraufhin hatte die DHV im November 2022 vor dem EGMR Rechtsbeschwerde eingelegt.

Mit ihrer EGMR-Rechtsbeschwerde rügt die DHV die Verletzung der in Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten gewerkschaftlichen Koalitionsfreiheit in Bezug auf ihre Arbeit als Gewerkschaft und in Bezug auf die gewerkschaftliche Betätigung der DHV-Mitglieder. Die seit den 1960er-Jahren in Deutschland etablierte und in der Entscheidung vom 22.06.2021 zum Tragen gekommene Mächtigkeitsrechtsprechung des BAG ist aus Sicht der DHV in ihrem Fall ein nicht gerechtfertigter Verstoß gegen dieses europäische Menschenrecht.

Das weitere Verfahren gliedert sich in zwei Abschnitte, einem gütlichen Einigungsverfahren sowie einem streitigem Verfahren, sofern keine gütliche Einigung erzielt werden kann.

Nur wenige Beschwerden, die beim EGMR eingereicht werden, werden auch zur Entscheidung angenommen. Die Tatsache, dass die DHV diese Hürde genommen hat, ist ein sehr gutes Zeichen, das Anlass zur berechtigten Hoffnung gibt, dass sich der EGMR mit den Fragen befasst, mit der sich die deutsche Rechtsprechung nicht befasst hatte.

Erfahrungsgemäß dauert es allerdings noch bis zur Entscheidung.

V.i.S.d.P.: DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V., Henning Röders, Droopweg 31, 20537 Hamburg

 

Meinungsaustausch mit Bremens Finanzsenator

Am 17.Oktober empfing Bremens neuer Finanzsenator und Bürgermeister Björn Fecker den CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph zu einem Meinungsaustausch in seinem Amtssitz, dem Haus des Reichs. Der grüne Politiker, der zuvor im Parlament der Hansestadt vier Jahre Vorsitzender der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90 /Die Grünen war, ließ sich zunächst von Peter Rudolph ausführlich über den CGB und dessen Mitgliedsverbände informieren. Der CGB-Landesvorsitzende nutzte die Gelegenheit, um den Politiker auf die Einschränkung der Tarifautonomie und des Gewerkschaftspluralismus durch die Rechtsprechung des BAG hinzuweisen und ihm die CGB-Forderungen nach Mitwirkung in den Tarifausschüssen und Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen vorzutragen. Peter Rudolph verwies dabei auch auf die EU-Mindestlohn-Richtlinie, der die EU-Mitgliedsstaaten zur Förderung der Tarifbindung zur Erstellung von Aktionsplänen verpflichte, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt – eine Marke, von der Deutschland mit einer Tarifbindung von 42 Prozent noch weit entfernt ist.

Im allgemeinen politischen Meinungsaustausch kamen fast alle gegenwärtig relevanten Probleme und Themen zur Sprache. Peter Rudolph verwies dabei auf die Besorgnis der Beschäftigten über die Belastung durch Mietpreissteigerungen und die extrem gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise bei gesunkenen Reallöhnen sowie die Besorgnis über die Sicherheit der sozialen Sicherungssysteme. Er sprach sich für die dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Gas und Wärme aus. Der CGB-Landesvorsitzende sprach auch die Furcht vieler Bürgerinnen und Bürger vor dem nicht nachlassenden Zustrom von Flüchtlingen an, deren Unterbringung und Versorgung Länder und Gemeinden zunehmend vor Probleme stellt. Er unterstütze die auch von Bremen erhobene Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten. Zugleich kritisierte Rudolph die Haushaltspolitik von Bund und Ländern, die seit der Corona-Krise durch eine ungebremste Kreditaufnahme im Rahmen von Schattenhaushalten gekennzeichnet sei. Er äußerte Verständnis für die von der Bremer CDU eingereichte Klage gegen den noch vom Vorgänger Feckers zu verantwortenden Nachtragshaushalt und forderte die Einhaltung der Schuldenbremse. Rudolph signalisierte dem Bürgermeister und Finanzsenator, dass der CGB auch bereit sei, unpopuläre Maßnahmen mitzutragen. So habe der CGB im Gegensatz zum DGB die Notwendigkeit der Schließung des Klinikums Links der Weser angesichts des vorhandenen Bettenüberhangs sowie des Millionendefizits der Klinikbetreiberin Gesundheit Nord als notwendig anerkannt.

Einig waren sich Finanzsenator und CGB  in der Beurteilung der Sinnhaftigkeit des 49 Euro-Tickets. Fecker teilte die Auffassung von Rudolph, dass schnellstens eine Einigung zwischen Bund und Ländern über die Fortführung des Tickets und dessen Finanzierung getroffen werden müsse.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph