Tarifrunde 2025 Volks- und Raiffeisenbanken: Beschäftigte dürfen nicht Anschluss verlieren

Am 13.12.2024 trafen sich DHV und AVR anlässlich der Gehaltstarifrunde 2025, die am 15.01.2025 ihren Auftakt haben wird. Im Gespräch brachten wir deutlich unsere Erwartungen an einen fairen Abschluss zwischen AVR und der verhandelnden Gewerkschaft zum Ausdruck:

  • Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 350 Euro
  • Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden oder höhere Sonderzahlung in Höhe von 150 % des Gehalts
  • Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung
  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache

des tariflichen Stundenentgelts

  • Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)
  • Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Bezüglich Erhöhung der Gehälter und der Ausbildungsvergütungen signalisierte der AVR, dass die Arbeitgeber einen Nachholbedarf anerkennen, der im Tarifabschluss seinen Niederschlag finden muss. Dieses Signal bereits im Vorfeld der Verhandlungen ist zu begrüßen. Wir erwarten von der Arbeitgeberseite, dass sie mit ihrem ersten Gehaltsangebot ein deutliches Zeichen in Richtung eines angemessenen Gehaltstarifabschlusses gibt! Es gilt, die Attraktivität des Gehaltsniveaus bei den Volks- und Raiffeisenbanken zu steigern, damit diese im Wettstreit um die Fachkräfte bestehen können. Die Mitarbeitergewinnungszulage, die zunehmend zur Anwendung kommt, ist hierfür nicht das geeignete Instrument, sondern darf nur in Ausnahmefällen gezahlt werden.

Verhandlungsbereitschaft zeigte der AVR auch beim Thema renaTe. Die Verhandlungen werden zeigen, ob es zu der von uns gewünschten Entfristung kommt.

Unsere Vorschläge zur Arbeitszeitverkürzung und zur Zahlung von Zuschlägen für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung stießen dagegen auf deutliche Ablehnung seitens des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit sieht der AVR in Zeiten des Fachkräftemangels als ein falsches Zeichen. Für tarifliche Zuschläge bei Rufbereitschaft sehen die Arbeitgeber keinen Regelungsbedarf. In einer kontroversen Diskussion widersprechen wir der Positionierung des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit im Rahmen einer Work Life-Balance ist für die Beschäftigten ein wichtiges Thema. Der Abschluss bei den öffentlichen Banken in 2022 hat gezeigt, dass eine Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit realisierbar ist. Die Rufbereitschaft bedeutet vor allem an den Wochenenden eine erhebliche Einschränkung der Freizeitgestaltung. Dem muss durch eine Zuschlagsregelung Rechnung getragen werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten.

 

CGB: Der Weg für Neuwahlen ist jetzt frei

Nachdem die verbliebene Regierungskoalition keine eigene Mehrheit im Parlament mehr hat, hat Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage im Bundestag gestellt. Die Mehrheit der Abgeordneten hat dem Bundeskanzler das Vertrauen abgesprochen. Damit kann er dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen und der Weg zu Neuwahlen ist frei.

Überraschend ist eigentlich nur, dass der Bundeskanzler, nachdem er ursprünglich versucht hat die Zeit der Neuwahl mehr zum Ende der eigentlichen Legislaturperiode zu verlagern, nun erklärt, dass die Bundestagswahl vorzuziehen, jetzt auch sein eigenes Ziel sei. Nach einer engagierten Aussprache stimmten die Abgeordneten ab. Und das Ergebnis war keineswegs so eindeutig, wie vielleicht erwartet wurde. Letztlich stimmten nur 394 der 717 Abgeordneten gegen Bundeskanzler Scholz.

Aus CGB-Sicht bestätigt diese Abstimmung wie unterschiedlich die Politik zur Zeit beurteilt und bewertet wird und dass Deutschland zu weit von der notwendigen Einheit und Geschlossenheit entfernt ist, die aber für die Lösung der drängenden Probleme dringend benötigt wird. Letztlich ist auch das Parlament ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Nach der festen Überzeugung des CGB bedarf es jetzt der Zusammenarbeit aller demokratische Parteien und Kräfte, um zu der wichtigen und notwendigen Geschlossenheit zurückzukehren, ohne die die kommenden, schwierigen Herausforderungen nicht bewältigt werden können.

Bundeskanzler Kanzler Scholz wird nun Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorschlagen, den Bundestag aufzulösen und so Neuwahlen herbeizuführen. Dieser hat dann 21 Tage Zeit, den Bundestag aufzulösen. Entscheidet er den Bundestag aufzulösen, müssen Neuwahlen binnen 60 Tagen danach erfolgen. Derzeit ist als Wahltermin der 23. Februar 2025 geplant.

Bis zur Konstituierung eines neuen Bundestags und der Neuwahl des Bundeskanzlers bleiben der bisherige Bundeskanzler und die Bundesregierung kommissarisch im Amt.

Christian Hertzog

CGB-Generalsekretär

Gute Nachrichten

Die Annahme unser Beschwerde durch den EGMR gegen die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV ist eine gute Nachricht für die gesamte christliche Gewerkschaftsbewegung. Christliche Gewerkschaften sind Gewerkschaften in der Weltanschauung, die ihr Handeln aus den Prinzipien der christlichen Soziallehre (Solidarität-Subsidarität-personalle Würde-Aufstieg durch Leistung-soziale Teilhabe durch Eigentum) ableiten. Jeder Bürger der sich eine Tarifarbeit auf der Basis dieser Weltanschauung/Prinzipien wünscht, wurde am 22.06.21 durch das BAG in seinen Grundfreiheiten beschnitten. Der Landesvorstand Bayern begrüßt die Annahme unser Klage durch den EGMR und wir sind sehr zuversichtlich das der EGMR unsere Grundrechte wiederherstellen wird und wir ein Urteil für die gesamte christliche Gewerkschaftsbewegung in Deutschland erwirken können.

CGB Pressemitteilung

CGB erklärt seine Solidarität mit Israel – legitime Reaktionen müssen das Wohl der Zivilbevölkerung beachten!

Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) verurteilt die Angriffe der Hamas auf den Staat Israel und insbesondere das Verletzen, Morden und die Verschleppung unschuldiger Zivilisten als ein beispielloses Kriegsverbrechen, das durch nichts gerechtfertigt werden kann und darf!

Der CGB erklärt auch im Namen seiner Mitgliedsgewerkschaften seine Solidarität mit dem Staat Israel und seiner Menschen, deren Leben durch die Angriffe der Hamas beeinträchtigt und gefährdet wird. Israel hat das Recht, sich gegen diese Angriffe zur Wehr zu setzen mit dem Ziel, dem Terror der Hamas ein Ende zu bereiten. Dieses Recht ist legitim und wird vom CGB ausdrücklich unterstützt.

Die Gegenmaßnahmen, insbesondere die bevorstehende Bodenoffensive, werden leider nicht die Zivilbevölkerung Gazas verschonen können. Es macht betroffen, dass viele unschuldige Menschen die Folgen des verbrecherischen Handelns der Hamas mit dem Verlust ihres Zuhauses, ihrer körperlichen Unversehrtheit und gar ihres Lebens bezahlen werden. Diese unfassbare Konsequenz kann die Hamas auch nicht dem Staat Israel anlasten. Denn den Konflikt begonnen hat sie und nicht Israel! Gleichwohl fordert der CGB Israel auf, bei den legitimen Gegenmaßnahmen das Wohl der Zivilbevölkerung zu achten und unnötiges Leid zu vermeiden. Der rechtliche Rahmen für Gegenmaßnahmen muss die Genfer Kriegskonvention sein!

Nach Auffassung des CGB kann eine dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts nur im Rahmen eines Dialoges zwischen Israelis und Palästinensern unter Einbeziehung der arabischen Staaten, der USA und der EU und nicht im Rahmen kriegerischer Handlungen erreicht werden. Perspektivisch müssen die Waffen schweigen und die Diplomatie handeln!

EGMR: DHV-Beschwerde zur Entscheidung angenommen

Die Beschwerde gegen die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV durch das Bundesarbeitsgericht ist von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur Entscheidung angenommen worden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am 22.06.2021 der DHV die Tariffähigkeit aberkannt. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht im Juni 2022 als nicht zulässig verworfen. Daraufhin hatte die DHV im November 2022 vor dem EGMR Rechtsbeschwerde eingelegt.

Mit ihrer EGMR-Rechtsbeschwerde rügt die DHV die Verletzung der in Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten gewerkschaftlichen Koalitionsfreiheit in Bezug auf ihre Arbeit als Gewerkschaft und in Bezug auf die gewerkschaftliche Betätigung der DHV-Mitglieder. Die seit den 1960er-Jahren in Deutschland etablierte und in der Entscheidung vom 22.06.2021 zum Tragen gekommene Mächtigkeitsrechtsprechung des BAG ist aus Sicht der DHV in ihrem Fall ein nicht gerechtfertigter Verstoß gegen dieses europäische Menschenrecht.

Das weitere Verfahren gliedert sich in zwei Abschnitte, einem gütlichen Einigungsverfahren sowie einem streitigem Verfahren, sofern keine gütliche Einigung erzielt werden kann.

Nur wenige Beschwerden, die beim EGMR eingereicht werden, werden auch zur Entscheidung angenommen. Die Tatsache, dass die DHV diese Hürde genommen hat, ist ein sehr gutes Zeichen, das Anlass zur berechtigten Hoffnung gibt, dass sich der EGMR mit den Fragen befasst, mit der sich die deutsche Rechtsprechung nicht befasst hatte.

Erfahrungsgemäß dauert es allerdings noch bis zur Entscheidung.

V.i.S.d.P.: DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V., Henning Röders, Droopweg 31, 20537 Hamburg

 

Meinungsaustausch mit Bremens Finanzsenator

Am 17.Oktober empfing Bremens neuer Finanzsenator und Bürgermeister Björn Fecker den CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph zu einem Meinungsaustausch in seinem Amtssitz, dem Haus des Reichs. Der grüne Politiker, der zuvor im Parlament der Hansestadt vier Jahre Vorsitzender der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90 /Die Grünen war, ließ sich zunächst von Peter Rudolph ausführlich über den CGB und dessen Mitgliedsverbände informieren. Der CGB-Landesvorsitzende nutzte die Gelegenheit, um den Politiker auf die Einschränkung der Tarifautonomie und des Gewerkschaftspluralismus durch die Rechtsprechung des BAG hinzuweisen und ihm die CGB-Forderungen nach Mitwirkung in den Tarifausschüssen und Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen vorzutragen. Peter Rudolph verwies dabei auch auf die EU-Mindestlohn-Richtlinie, der die EU-Mitgliedsstaaten zur Förderung der Tarifbindung zur Erstellung von Aktionsplänen verpflichte, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt – eine Marke, von der Deutschland mit einer Tarifbindung von 42 Prozent noch weit entfernt ist.

Im allgemeinen politischen Meinungsaustausch kamen fast alle gegenwärtig relevanten Probleme und Themen zur Sprache. Peter Rudolph verwies dabei auf die Besorgnis der Beschäftigten über die Belastung durch Mietpreissteigerungen und die extrem gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise bei gesunkenen Reallöhnen sowie die Besorgnis über die Sicherheit der sozialen Sicherungssysteme. Er sprach sich für die dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Gas und Wärme aus. Der CGB-Landesvorsitzende sprach auch die Furcht vieler Bürgerinnen und Bürger vor dem nicht nachlassenden Zustrom von Flüchtlingen an, deren Unterbringung und Versorgung Länder und Gemeinden zunehmend vor Probleme stellt. Er unterstütze die auch von Bremen erhobene Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten. Zugleich kritisierte Rudolph die Haushaltspolitik von Bund und Ländern, die seit der Corona-Krise durch eine ungebremste Kreditaufnahme im Rahmen von Schattenhaushalten gekennzeichnet sei. Er äußerte Verständnis für die von der Bremer CDU eingereichte Klage gegen den noch vom Vorgänger Feckers zu verantwortenden Nachtragshaushalt und forderte die Einhaltung der Schuldenbremse. Rudolph signalisierte dem Bürgermeister und Finanzsenator, dass der CGB auch bereit sei, unpopuläre Maßnahmen mitzutragen. So habe der CGB im Gegensatz zum DGB die Notwendigkeit der Schließung des Klinikums Links der Weser angesichts des vorhandenen Bettenüberhangs sowie des Millionendefizits der Klinikbetreiberin Gesundheit Nord als notwendig anerkannt.

Einig waren sich Finanzsenator und CGB  in der Beurteilung der Sinnhaftigkeit des 49 Euro-Tickets. Fecker teilte die Auffassung von Rudolph, dass schnellstens eine Einigung zwischen Bund und Ländern über die Fortführung des Tickets und dessen Finanzierung getroffen werden müsse.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

Confido

Confido – das heißt Vertrauen, war ein Projekt das Ralf Holten, Thomas Kadner und ich 2012 im Landesverband Bayern entwickelt hatten, um die DHV auf Basis ihrer traditionellen Wurzeln weiterzuentwickeln hin zu einer modernen sozialkonservativen Traditionsgewerkschaft.

Im Laufe dieses Jahres musste ich oft an diese Zeit zurückdenken, als Ralf Landesvorsitzender in Bayern war und ich Beisitzer im Landesvorstand. Jetzt bin ich Landesvorsitzender. Wir haben das Gemeinschaftsleben in diesen Jahr über unsere Stammtische in München und Nürnberg wiederbelebt. Wir hatten in Würzburg einen sehr guten Stammtisch unter dem Motto „130 Jahre DHV“, der auch sehr gut in der CGB Familie ankam. Mit Ralf Holten, der jetzt Landesvorsitzender der CGM in Baden-Württemberg ist, habe ich eine engere Zusammenarbeit vereinbart.

Die Verhandlungen für DHV-Vorsorge gehen in die finale Phase, wir werden hier bald gute Ergebnisse für unsere Mitglieder erzielen können. Der Landesvorstand war Anfang August in Klausur in Kipfenberg, der Mitte Bayerns, wo wir unsere Agenda entwickelt haben und auch unsere Reformwünsche zum Beitragswesen der DHV an den Bundesvorsitzenden übermittelt haben. Mit Sarah Vogl wird der Vorstand durch eine starke und taffe Frau verstärkt, die mein volles Vertrauen hat. Klementine Rehm hat den Vorstand leider verlassen. Liebe Klementine, wir bedanken uns herzlich für Deine Tätigkeit und wünschen Dir alles Gute für die Zukunft. Noch in diesen Jahr steht eine Strukturreform im Landesvorstand an, um die Aufgabenfelder Geschäftsführung, Stab (Schriftführung und Finanzen) und Mitgliederbetreuung klar zu definieren und zu besetzen. Und das wichtigste darf nicht vergessen werden: Ingrid Prager wird Ehrenvorsitzende des Landesvorstandes Bayern, aber dazu gibt es einen eigenen Artikel von mir.

Die Weiterentwicklung der DHV ist mir persönlich ein Herzensanliege und es ist mir eine Ehre diesen Traditionsverband in Bayern führen zu dürften.

Johann Lindmeier

Vorsitzender Landesverband Bayern

Bürgermeister Andreas Bovenschulte hält beim Sommerfest der Arbeitnehmer kammer eine Rede

Jahresempfang der Arbeitnehmerkammer

Im denkmalgeschützten Schuppen 2 des ehemaligen Bremer Europa-Hafens fand am 19.Oktober der diesjährige Jahresempfang der Arbeitnehmerkammer statt. Die DHV wurde auf dem Empfang vom Vorstandsmitglied des Landesverbandes Niedersachsen-Bremen, Peter Rudolph“ vertreten, der lange Jahre auch der Vollversammlung der Kammer angehört hat. Unser Foto zeigt den Bürgermeister der Hansestadt, Dr. Andreas Bovenschulte, bei seinem Grußwort an die Gäste des Empfangs. Der SPD-Politiker griff in seinem Redebeitrag das Kernthema des Empfangs „Transformation der Arbeitswelt“ auf und verwies dabei auf den geplanten „Campus für Aus- und Weiterbildung“, den seine Regierung mit 100 Millionen Euro finanzieren will. Weiter kündigte Bovenschulte erneute Bemühungen Bremens für ür ein Bundestariftreuegesetz an.

Der Gastreferent des Abends, Prof. Dr. Thorsten Schulten, vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) forderte in seinem Beitrag eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer und ihrer Interessensvertretung an den Transformationsprozessen und kritisierte, dass nach einer Studie fast 50 Prozent aller Betriebe keine konkreten Vorstellungnen in Bezug auf die für ihr Unternehmen angezeigten Transformationsnotwendigkeiten hätten. Weiterhin problematisierte Prof. Schulten die nachlassende Tarifbindung, die prekäre Beschäftigungsverhältnisse begünstige. Er sprach sich für die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen aus, wie sie auch von der DHV und ihren christlichen Partnergewerkschaften gefordert wird, und fordert, wie zuvor auch schon die DHV, die Erstellung von Aktionsplänen, wie sie die EU-Mindestlohn-Richtlinie zur Erhöhung der Tarifbindung vorsieht, wenn in einem Mitgliedsstaat die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt.

DHV auf der Festmeile zum Tag der Deutschen Einheit

Am 02./03.10.2023 fand in Hamburg die zentrale Feier zum Tag der Deutschen Einheit statt. Die DHV präsentierte sich auf der Festmeile mit einem Stand, der auf ein reges Interesse stieß. Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders und der Vorsitzende des DHV-Landesverbands Hamburg/Schleswig-Holstein, Martin Adam, führten gute Gespräche zum DHV-Leistungsangebot und über DHV-Positionierungen zu politischen Themen. Sehr gut kamen auch die DHV-Werbemittel an.

Die Präsentation auf der Hamburger Festmeile war eine tolle Werbegelegenheit für die DHV.

Bild 2 Stammtisch 30.09.2023

„130 Jahre DHV“

Am 30.09.2023 fand im Würzburger Ratskeller ein Stammtisch des DHV-Landesverbands Bayern statt. Dieser stand unter dem Motto „130 Jahre DHV“. Die DHV wurde im September 1893 in Hamburg gegründet. Sie ist damit eine der ältesten kaufmännischen Berufsgewerkschaften in Deutschland. Nach der Begrüßung durch den Landesvorsitzenden Johann Lindmeier und nach ein paar Begrüßungsworten von mir als DHV-Bundesvorsitzender erlebten die Gäste einen geselligen Abend, der seinen Abschluss in einem Nachtwächterrundgang fand.
Unser herzlicher Dank geht an den DHV-Landesverband Bayern, insbesondere an den Vorsitzenden Johann Lindmeier und dem Geschäftsführer Friedhelm Dömges, für die Organisation der Veranstaltung.