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CGB-Information zur Sozialwahl 2023

Das Ergebnis der diesjährigen Sozialwahlen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund steht fest. Der Wahlausschuss der DRV Bund hat am 20. Juni 2023 das Ergebnis der Wahl zur Vertreterversammlung bekanntgegeben. Dabei konnte der CGB seinen Stimmenanteil im Vergleich zur letzten Sozialwahl 2017 noch einmal deutlich erhöhen. Die Listenverbindung, bestehend aus dbb, DAK VRV, GdS und dem CGB erhält damit zwei Mandate in der Vertreterversammlung der DRV Bund. Dies ist ein schöner Erfolg!

Ein herzlicher Dank geht an alle, die diesen Erfolg durch ihre engagierte Wahlwerbung ermöglicht und durch ihre Stimme unterstützt haben!

Eine erfreuliche Folge dieses guten Wahlergebnisses ist, dass der CGB mehr ehrenamtliche Versichertenberater*innen vorschlagen darf und Mandate in Ausschüssen der DRV Bund besetzen kann.

Wenn Sie Interesse an dem interessanten Ehrenamt als Versichertenberater*in haben oder ihr Engagement für eine weitere Amtsperiode fortsetzen wollen, melden Sie sich bei uns. Wir senden Ihnen dann gerne weitere Informationen und Unterlagen zu. Auch in weiteren Renten-, Kranken- und Unfallversicherungsträgern war der CGB erfolgreich und entsendet Kandidaten*innen in die Vertretersammlungen, Verwaltungsräte und Ausschüsse.

Der CGB gratuliert allen gewählten Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Ausübung des Ehrenamtes!

Die Wahlbeteiligung im Vergleich zu den vorangegangenen Sozialwahlen noch einmal gesunken. Sie lag bei rund 22 Prozent. Gemeinsame Aufgabe bis zu den nächsten Sozialwahlen wird es sein, die Gründe hierfür zu erforschen und den Sozialwahlen dauerhaft eine stärkere Aufmerksamkeit zu geben.

CGB begrüsst Zusammenlegung der Senats-Ressorts Arbeit und Soziales sowie Wirtschaft und Häfen

In einer ersten Stellungnahme zum heute veröffentlichten Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Bündnis 90-Die Grünen und Linkspartei hat heute der Vorsitzende des CGB-Landesverbandes Bre­men, Peter Rudolph, die Zusammenlegung der Senatsressorts Arbeit und Soziales sowie Wirtschaft und Hä­fen begrüßt.

Rudolph: Endlich wird zusammengelegt, was zusammengehört. Der Bremer CGB tritt bereits seit Jahren da­für ein, dass die Bereiche Arbeit und Soziales wieder in einem Ressort vereinigt werden, wie dies u.a. auch im Bund, in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen der Fall ist. Wir hätten uns gewünscht, wenn auch der Bereich Gesundheit in das neue Ressort einbezogen worden wäre, können aber angesichts der vorge­sehenen Krankenhausreform sowie der Personal- und Finanzierungsprobleme im Pflegebereich aber auch mit der Zusammenlegung von Gesundheit und Pflege leben. Für sinnvoll erachten wir auch die Zusammen­legung der Bereiche Wirtschaft und Häfen sowie die Anbindung des Sports an das Innenressort.

Abzuwarten bleibt für den CGB, ob sich die Zusammenlegung der Bereiche Klima, Umwelt und Wissenschaft in einem Ressort bewähren wird, zumal die als neue Ressortchefin vorgesehene Geschäftsführerin des Kin­derschutzbundes bislang über keine entsprechende politische Erfahrung verfügt.

Dass die Bereiche Bau, Verkehr und Stadtentwicklung wieder in einem Ressort unter neuer Leitung vereinigt werden, wird vom CGB grundsätzlich positiv bewertet, wobei der CGB erwartet, dass mit dem neuen Ress­ortzuschnitt und der neuen Ressortleitung auch ein Ende der autofeindlichen Politik In Bremen verbunden ist. Experimente wie mit der Martinistraße und dem Wall dürfen sich nicht wiederholen.

Angesichts der Bedeutung, die die Koalitionäre in Ihrem Koalitionsvertrag dem Thema Bildung beimessen ist für den CGB unverständlich, dass das Bildungsressort trotz des katastrophalen Abschneiden des kleinsten Bundeslandes in allen bildungspolitischen Rankings auch weiterhin von der bisherigen Ressortchefin verantwortet werden soll.

Zu den Inhalten des Koalitionsvertrages im einzelnen wird sich der CGB nach deren Absegnung durch die Parteitage der Koalitionäre äußern.

Filialsterben im deutschen Einzelhandel setzt sich fort

Die DHV ist besorgt über das anhaltende Filialsterben im deutschen Einzelhandel, von dem besonders die Bekleidungsbranche betroffen ist. Allein im I. Quartal dieses Jahres haben bereits 37 Mode- und Schuhhändler ein Insolvenz- oder Schutzschirmverfahren angemeldet. Aktuell hat das Unternehmen Gerry Weber angekündigt, dass es 122 seiner 149 deutschen Läden und 28 Outlet-Stores bis September schließen will. Die angekündigte Schließung bedeutet den Wegfall von ca. 350 Vollzeitstellen im Verkauf und von 75 in der Zentrale. Der Modekonzern, der sich bereits 2019 nur mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens vor dem Aus retten konnte, hatte im April erneut ein Insolvenzverfahren in Eigenregie beantragt und will sich nun verstärkt auf die Modeherstellung und sein Großhandelsgeschäft konzentrieren.

Auch die frühere Gery Weber-Tochter Hallhuber, die 2021 nach einem Insolvenzverfahren von zwei Investoren übernommen wurde, befindet sich erneut in Schieflage und kämpft ums Überleben. Es geht um 110 Filialen und rund 1100 Beschäftigte. Ob auch diesmal das Insolvenzverfahren ein glückliches Ende findet ist fraglich.

Beim Modehändler Peek & Cloppenburg sind von dem am 1.Juni eröffneten Insolvenzverfahren in Eigenregie derzeit „nur“ 350 der über 1500 Arbeitsplätze in der Zentrale betroffen, die abgebaut werden sollen, wie das Unternehmen im Mai in einer Pressemitteilung ankündigte. Die Beschäftigten der 67 deutschen Filialen und des Online-Stores der Modekette müssen aktuell nicht um ihre Arbeitsplätze bangen. Ob dies auch längerfristig der Fall sein wird, bleibt abzuwarten angesichts von 400 Millionen Euro Schulden des Düsseldorfer Konzerns.

Für die Mehrzahl der Beschäftigten der Schuhhandelskette Reno, die bereits im März Insolvenz anmelden musste, ist es bereits traurige Gewissheit, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Nach dem kein neuer Investor gefunden wurde, steht das Ende für 150 der 180 Reno-Standorte in Deutschland fest. Lediglich 30 Standorte sollen im Rahmen von Übernahmen fortgeführt werden. Etwa 120 der ehemals 1100 Beschäftigten haben damit die Chance auf Erhaltung ihres Arbeitsplatzes.

Für die Schuhhandelskette Görtz hat sich zwar in Rahmen des bereits im September letzten Jahres eingeleiteten Insolvenzverfahrens in Eigenregie ein neuer Investor gefunden, ein Ende der Fahnenstange ist dennoch nicht in Sicht. War man noch im Februar davon ausgegangen, das Unternehmen mit der Hälfte der ehemals 160 Filialen fortführen zu können, mussten bereits im Mai weitere Filialschließungen angekündigt werden, da sich der Umsatz nicht wie erwartet entwickelt hatte.

Die Reihe der Hiobsbotschaften ließe sich fortsetzen. Die Corona-Pandemie ist vorbei; die erhoffte Erholung der krisengeschüttelten Schuh- und Modebranche lässt jedoch auf sich warten. Keine rosigen Zeiten für die Einzelhandelsbeschäftigten.

Hände

Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit dem 02. Juli 2023 in Kraft. Es setzt die EU-Whistleblowerrichtlinie in nationales Recht um. 

Es ist ein Dilemma, das immer wieder in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit auftritt: Beschäftigte bekommen Kenntnis von einem Vorgang, der ihnen merkwürdig vorkommt und bei dem sie zumindest einen Verdacht haben, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Beispiel Buchhaltung: Merkwürdige Angaben in einer Reisekostenabrechnung, die auf einen Spesenbetrug hindeuten, oder Zahlungen an Dritte für abgerechnete Leistungen, bei denen man den Verdacht hat, dass sie nicht erbracht worden waren. Oder man bekommt Kenntnis von einer Begebenheit unter Kollegen, die zumindest den Verdacht einer sexuellen Belästigung nahelegen.

Wie soll man sich in solchen Fällen verhalten? Eine Meldung über eine Beobachtung, die sich im Nachhinein als falsch erweist, könnte leicht als falsche Verdächtigung und damit als Verstoß gegen die arbeitsrechtliche Treuepflicht etikettiert werden. Die Meldung über ein Fehlverhalten des Vorgesetzten erfordert Mut und die Bereitschaft, erforderlichenfalls auch Repressalien des Vorgesetzten auszuhalten. Und wie verhält sich eine Meldung über interne Vorgänge mit der arbeitsrechtlichen Pflicht zur Verschwiegenheit im Arbeitsverhältnis? Auch das Warten bis nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses ist nicht so leicht. Denn am Ende des Arbeitsverhältnisses ist man zur Herausgabe sämtlicher Dokumente und Dateien verpflichtet. Aber gar nichts zu tun ist auch keine Lösung. Denn vor allem das Stillhalten der Beschäftigten fördert die Kultur von Verstößen gegen Complianceregelungen oder die weitere Begehung von Ordnungswidrigkeiten bzw. gar von Straftaten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz packt dieses Dilemma an. Von diesem Gesetz geschützt werden natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an Meldestellen melden oder offenlegen. Auch Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sind von dem Gesetz geschützt. Beispiel: Bei der Meldung einer sexuellen Belästigung werden der Hinweisgeber und die sexuell belästigte Person vom Gesetz geschützt.

Adressaten des Gesetzes sind Beschäftigungsgeber. Damit ist der Adressatenkreis sehr breit gefasst. Er bezieht sich auf alle Arbeitgeber des öffentlichen und privaten Rechts. Allerdings gilt das Hinweisgeberschutzgesetz derzeit nur für Beschäftigungsgeber ab 250 Beschäftigten. Ab dem 17.12.2023 gelten die Verpflichtungen auch für Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten. Unter dieser Grenze liegende Beschäftigungsgeber sind vom Gesetz ausgenommen. Sie sollten aber die Einrichtung einer Meldestelle in Betracht ziehen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass in nicht allzu ferner Zukunft die Beschäftigtengrenze noch weiter gesenkt wird.

Sachlich geschützt sind straf- und bußgeldbewehrte Verstöße sowie Verstöße gegen sonstige Vorschriften von Bund, Ländern und unmittelbar geltende Rechtsakte der EU. Der Schutz ist damit sehr umfassend. Bei den Ordnungswidrigkeitsvorschriften muss die verletzte Vorschrift allerdings dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen. Das Vertuschen eines „Knöllchens“ des Vorgesetzten infolge eines Transports der Kinder zur Schule mit dem Dienstwagen fällt nicht unter den Hinweisgeberschutz. Allerdings: Wenn dabei herauskommt, dass der Vorgesetzte eine nicht genehmigte private Angelegenheit erledigt hatte, dann kann das Hinweisgeberschutz evtl. unter dem strafbewehrten Aspekt „Arbeitszeitbetrug“ zum Tragen kommen.

Vom Gesetz geschützt ist nicht nur die Meldung über tatsächlich begangene Verstöße, sondern auch begründete Verdachtsmomente über mögliche Verstöße sind geschützt. Auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist der Hinweisgeber gegen Repressalien geschützt. Das Recht, tatsächliche oder begründete Verstöße zu melden, geht damit gegenüber der Herausgabepflicht von Dokumenten am Ende des Arbeitsverhältnisses und der Verschwiegenheitspflicht nach dem Arbeitsverhältnis vor. Dieses Schutzrecht betrifft aber nur die Dokumente, die die die tatsächlichen oder möglichen Verstöße belegen sollen. Wer darüber hinaus unberechtigt Dateien, Dokumente oder Gegenstände weiter zurückbehält, macht sich möglicherweise wegen Unterschlagung strafbar und begeht auf jeden Fall einen Verstoß gegen die Herausgabepflicht. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt nur die Meldung an die Meldestellen. Es verleiht nicht das Recht, an die Presse zu gehen oder in sozialen Medien Verstöße anzuprangern. Vollkommen aus dem Schutz des Gesetzes fällt ein (ehemaliger) Beschäftigter, wenn er oder sie eine Geldleistung für ein Schweigen fordert oder damit droht, an die Öffentlichkeit zu gehen, wenn Missstände nicht abgestellt werden. Das ist Erpressung!

Eine Beweislastumkehr findet statt, wenn die hinweisgebende Person Benachteiligungen erleidet. Die Person muss nicht beweisen, dass sie diese wegen ihrer Meldung erlitten hat. Sie muss das nur geltend machen. Der Gegenpart muss vielmehr beweisen, dass die Benachteiligung unabhängig von der Meldung passiert ist. Kann er diesen Beweis nicht führen, gilt die Vermutung, dass der Hinweis die Ursache war.

Beim Bundesamt für Justiz wird die externe Meldestelle eingerichtet. Die vom Gesetz betroffenen Beschäftigungsgeber müssen eine interne Meldestelle einrichten. Bei der Einrichtung und dem Betrieb der Meldestelle sind die Betriebs- und Personalräte im Rahmen der Mitbestimmungstatbestände des Betriebsverfassungsgesetzes und der Personalvertretungsgesetze beteiligt. Das DHV-Bildungswerk behandelt das Hinweisgeber-schutzgesetz in den Schulungen. Darüber hinaus stehen die DHV-Geschäftsstellen den DHV-Mitgliedern beratend zur Seite.

 

 

 

Streik EDEKA Berbersdorf Juni 2023

Streik Berbersdorf EDEKA

Im großen Zentrallager des Einzelhändlers Edeka in Berbersdorf bei Chemnitz wurde am Donnerstag, 8. Juni, zum geplanten 3 tägigen Streik ausgerufen . Die DHV unterstützte den Streikaufruf der verhandelnden Gewerkschaft und rief ihre Mitglieder zur Streikteilnahme auf.

Die steigenden Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Energie und Fahrtkosten sowie Verzögerungstaktiken der Arbeitgeber bei den laufenden Tarifverhandlungen andererseits veranlassen die Beschäftigten zur Teilnahme an Streikaktionen. Die Mehrheit der Beschäftigten im Handel ist zunehmend von Geldsorgen und Altersarmut betroffen. Konkret gefordert wird eine Erhöhung aller Löhne um 13 Prozent sowie eine Vorschusserhöhung von 27 Cent pro Stunde für bestimmte Lohn- und Gehaltsgruppe. Das Angebot der Arbeitgeberseite war bisher mehr als ungenügend.

Es bleibt zu hoffen, dass der Tarifkonflikt im Handel mit einem guten Abschluss zu Ende geht, der den Beschäftigten in ihrer schwierigen Situation hilft.

CGB gegen weitere Anhebung des Rundfunkbeitrags

Der CGB hat die Forderung des ARD-Vorsitzenden Kai Gniffke nach einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags zurückgewiesen. Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und Mitglied des CGB-Hauptausschuss: Ein Rundfunk-Zwangsbeitrag von 220 Euro im Jahr, wie ihn das Bundesverfassungsge­richt für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 angeordnet hat, ist auch für die kommenden Jahre mehr als aus­reichend, damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Informations- und Bildungsauftrag erfüllen können. Wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio selbst nicht in der Lage sind, ihre Strukturen und Pro­gramme den vorhandenen Haushaltsmitteln anzupassen, müssen die Länder tätig werden, die es in der Hand haben, den öffentlich-rechtlichen Auftrag festzulegen und damit indirekt auch den Gebührenbedarf be­stimmen.

Der CGB verweist darauf, dass nach Berechnungen des Kölner Instituts für Medienpolitik – IfM die Einnah­men von ARD, ZDF und Deutschlandradio in diesem Jahr erstmalig die 10-Milliarden-Marke überschreiten. Kein anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkverbund der Welt verfügt über annähernd so viel Geld.

Rudolph: Angesichts dieser Einnahmen zu lamentieren, man benötige Beitragserhöhungen zur Finanzie­rung neuer Technologien, um mit Streaming-Diensten wie Netflix und Amazon Prime konkurrieren zu kön­nen, ist nur ein weiterer Beleg für die Selbstherrlichkeit und Selbstbedienungsmentalität, die sich in den Führungs- etagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten breitgemacht hat. ARD und ZDF haben sich nicht an Netflix oder Amazon Prime zu messen, sondern an ihrem Programmauftrag. Und der Programmauf­trag lautet Information und Bildung. Tatsächlich entfallen jedoch nur ca. 7 Prozent der Sendungen auf diesen Bereich.

Das gesamte Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört nach Auffassung des CGB auf den Prüfstand gestellt. Angefangen von den überzogenen Vergütungen für Intendantinnen und Intendan­ten und anderes Führungspersonal, über die Millionenausgaben für die Sportberichterstattung bis hin zu überteuerten einzelnen Programmformaten.

Ist es angemessen, dass ein ARD-Intendant wie Tom Buhrow (WDR) mit rund 36.000 Euro im Monat mehr verdient als der Bundeskanzler oder der Bundespräsident? Waren Ausgaben von 214 Millionen Euro für die Berichterstattung über die umstrittene Fußball-Weltmeisterschaft in Katar angemessen und im Sinne der Ge­bührenzahler? Bedarf allein die ARD angesichts der vorhandenen Sport-Spartenkanäle für die Jahre 2021 bis 2024 eines jährlichen Sportrechte-Etats von 237,5 Millionen Euro? Und ist den Fernsehzuschauern ein reanimiertes Format wie Wetten, dass …? wirklich 2,5 Millionen Euro pro Folge wert?

Dass es nicht unbe­dingt des großen Geldes bedarf, um erfolgreiche Fernsehsendungen zu produzieren, haben in der Vergan­genheit gerade kleine Sender wie Radio Bremen bewiesen.

DHV begrüsst Rettung von Karstadt Bremen in letzter Minute

Mit Ablauf Mai endete das Insolvenzverfahren des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof. Das Insolvenzverfahren wurde vom Amtsgericht Essen ausgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig wurde.

Der Insolvenzplan sieht die Schließung von 41 der zuletzt noch 129 Filialen des Konzerns vor. Bremen ist nicht mehr der dabei. In letzter Minute einigte sich das Unternehmen mit dem Eigentümer der Immobilie in bester Bremer Innenstadtlage, der Kurt-Zech-Stiftung. 240 Beschäftigte können aufatmen. Ihre bereits ausgesprochenen Kündigungen wurden zurückgenommen. Die DHV freut sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und für die Stadt Bremen. Das bereits im Jahre 1932 eröffnete und heute unter Denkmalschutz stehende Galeria-Karstadt-Haus ist die letzte in Bremen befindliche Warenhausfiliale. Die Bremer Kaufhof-Filiale von Galeria wurde bereits 2020 geschlossen.

Die DHV ist für die Zukunft des Bremer Karstadt-Hauses optimistisch. Das Haus schreibt „schwarze Zahlen“. Die mit der Kurt-Zech-Stiftung vereinbarte Flächenreduzierung dürfte daran nichts ändern. Sie stand bereits vor dem Insolvenzverfahren zur Diskussion und im Zusammenhang mit Plänen zur Aufwertung der Innenstadt. Entfallen wird eine Fläche außerhalb des denkmalgeschützten Gebäudes, die früher das Defaka-Warenhaus beherbergte und bei Aufgabe des Unternehmens von Karstadt übernommen wurde.

 

Wir gratulieren der SPD zu ihrem 160. Geburtstag!

Am 23. Mai 1863 gründete sich der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein als Vorläufer der SPD.

Die SPD hat in ihrer langen Geschichte das Deutsche Kaiserreich, die Weimarer Republik und die Bundesrepublik Deutschland maßgeblich geprägt, viele soziale Errungenschaften durchgesetzt und Deutschland zu einem Land gemacht, in dem die Menschen in Frieden, Wohlstand und Chancengerechtigkeit leben können. In ihrer Verantwortung – derzeit als Regierungspartei – trägt sie maßgeblich mit dazu bei, dass Deutschland ein verlässlicher Partner in Europa und in der Welt ist.

Diese erstaunliche lange Erfolgsgeschichte war und ist nur möglich mit Persönlichkeiten, die sich mit Leidenschaft für die Demokratie einsetzten, die die Richtung der Partei mitgestalkteten und auch den Mut hatten, gegen Widerstände Ideen und notwendige politische Projekte durchzusetzen. Und die Erfolgsgeschichte ist nur weiterhin möglich mit Mitgliedern, die sich für ihre SPD engagieren.

160 Jahre SPD – diesem Jubiläum sollten auch politische Gegner und Menschen, die keine Anhänger dieser Partei sind, Respekt zollen. Dies tun auch wir – auch wenn wir uns von der SPD weniger Verbandelung mit dem DGB und etwas mehr Offenheit gegenüber der christlichen Gewerkschaftsbewegung wünschen würden.

Streik Metro Mülheim

Warnstreik im Handel NRW am 17.05.2023: DHV-Mitglieder Metro Mülheim sind dabei!

Die große Einheitsgewerkschaft hatte am 17.05.2023 zum 24-stündigen Warnstreik im Bereich Handel in NRW aufgerufen.

Bereits am Dienstag um 0 UHR hatten die Beschäftigten bei Rewe für 48 Std. die Arbeit niedergelegt.

Die DHV-Mitglieder bei der Metro Mülheim an der Ruhr hatten sich per gewerkschaftlichen und basis-demokratischen Beschluss entschieden, sich dem Warnstreikaufruf anzuschließen und so ihre Solidarität mit den Arbeitnehmern zu bekunden.

Es war also nicht verwunderlich, dass mehr DHV-Mitglieder am Streikposten standen und dem Aufruf zum Warnstreik gefolgt waren als bei der großen Konkurrenz. Symbolträchtig war diese Streikaktion, weil der Metromarkt in Mülheim der erste Metromarkt war, welcher unter dem blau-gelben Logo „Metro“ eröffnet worden war. Zudem stellte man bei diesem Warnstreik den ersten richtigen Streikposten seit Öffnung des Metro Marktes in Mülheim auf.

Unterstützt wurden die streikenden DHV-Kolleginnen und DHV-Kollegen von dem DHV-Geschäftsführer aus NRW. 

Neben den klassischen Lohnforderungen und der momentanen hohen Inflation waren aber auch die Themen Personalnotstand und Übernahme der Auszubildenden die Themen, welche die DHV-Mitglieder beschäftigten und ansprachen.

Man darf gespannt die Verhandlungen abwarten und sehen, welche Resultate den vollmundigen Versprechungen der großen Einheitsgewerkschaft folgen. Wir hoffen, zum Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unserer Kolleginnen und Kollegen im Bereich Handel, dass Ihre Erwartungen hier nicht enttäuscht werden und das den Versprechen auch Taten folgen.

In diesem Sinne „Glück auf DHV!“