Historische Wahlpanne, aber letztlich doch erfolgreich: CGB gratuliert Friedrich Merz zur Wahl zum Bundeskanzler

Die Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler ist zwar von einer historischen Niederlage im ersten Wahlgang bestimmt, aber letztendlich doch erfolgreich gewesen. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) gratuliert Friedrich Merz zur Wahl als Bundeskanzler und wünscht ihm und der neuen Bundesregierung eine gute und erfolgreiche Arbeit für die kommenden herausfordernden vier Jahre.

Es hatte zwar noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Niederlage eines Kanzlerkandidaten im ersten Wahlgang gegeben. Aber angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD musste man zumindest mit der hohen Wahrscheinlichkeit einer Niederlage im ersten Wahlgang rechnen. Denn Abweichler hatte es bei Bundeskanzlerwahlgängen immer gegeben. Entscheidend ist vielmehr nun, dass die Bundesregierung schnell zu einem konstruktiven Arbeitsmodus findet, öffentliche Streitereien so gut wie möglich vermieden werden und die neue Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsparteien gute Lösungen für die immensen Herausforderungen der heutigen Zeit finden. Die knappen Mehrheitsverhältnisse zeigen, wie dringend die Notwendigkeit guten Regierens ist. Die Regierung Merz hat nur eine Chance. Wenn sie diese nicht nutzt, dann wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nach der nächsten Wahl keine Mehrheiten für eine Regierung der Mitte mehr geben.

Der CGB wird die Arbeit der neuen Bundesregierung kritisch und konstruktiv begleiten. Wichtig sind vor allem:

  • die Gewährleistung und Weiterentwicklung der Arbeitnehmerrechte,
  • der Erhalt der Industrie in Deutschland,
  • die Sicherung der Beschäftigung
  • ein gutes Einkommensniveau der Menschen
  • die weitere Gewährleistung eines guten Standards der sozialen Sicherheit

V.i.d.P. Henning Röders

 

Tarifrunde Versicherungsinnendienst: Vollkommen ungenügendes Arbeitgeberangebot.

Der AGV Versicherungen hat in der zweiten Verhandlungsrunde der Tarifrunde 2025 Versicherungsinnendienst ein vollkommen ungenügendes erstes Gehaltsangebot vorgelegt:

  • 5 Nullmonate ohne Einmalzahlung sind nicht akzeptabel!

Angesichts des bereits zum 31.03.2025 ausgelaufenen Gehaltstarifvertrages bedeutet die angebotene Gehaltserhöhung zum 01.09.2025 die Hinnahme von 5 Nullmonaten. Das ist ein nicht akzeptables Hinhalten der Beschäftigten, zumal das Arbeitgeberangebot keine Kompensation durch eine Einmalzahlung beinhaltet. Wir erwarten eine deutlich zeitnähere Gehaltserhöhung und eine Kompensation von eventuellen Nullmonaten in Form einer Einmalzahlung!

  • Angebotene Gehaltserhöhungen sind viel zu niedrig!

Die vom AGV angebotenen Gehaltserhöhungen (3,6 % ab 01.09.2025; 2,7 % ab 01.09.2026; 2,1 % ab 01.09.2027) sind angesichts der dürftigen Gehaltserhöhungen der vergangenen drei Jahre viel zu niedrig. Ein Vergleich mit den Inflationsraten zeigen den deutlichen Reallohnverlust der Beschäftigten:

Durchschnittliche Inflation 2022: 6,9 % – Gehaltserhöhung: 3 % zum 01.09.2022

Durchschnittliche Inflation 2023: 5,9 % – Gehaltserhöhung: 2 % zum 01.09.2023

Durchschnittliche Inflation 2024: 2,2 % – Gehaltserhöhung: 3 % zum 01.09.2024

Der AGV sollte sich ein Beispiel am jüngsten Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken nehmen! Den dort ebenfalls bestehenden erheblichen Nachholbedarf wurde mit deutlichen Gehaltserhöhungen von 6 %, 3,5 % und von 1,5 % zwei Monate vor Laufzeitende Rechnung getragen – und das mit einer deutlich geringeren Laufzeit von 29 Monaten!

  • Indiskutable Laufzeit von 35 Monaten!

Positiv zu würdigen sind die Bereitschaft des AGV zu einer überproportionalen Anhebung der Ausbildungsvergütungen und zu strukturellen Veränderungen in der Vergütungsstruktur der A- und B-Tarifgruppen. Bei letzterem scheint der AGV der von uns in der Vergangenheit immer wieder vorgetragenen Kritik an der Existenz dieser Tarifgruppen zumindest zum Teil Rechnung tragen zu wollen. Aber auch hier gibt es noch Luft nach oben im Hinblick auf einen konsensfähigen Abschluss.

Die weiteren Bestandteile des Arbeitgeberangebotes, u.a. die Erhöhung des tariflichen Fahrtkostenzuschusses, die Entfristung des Qualifizierungstarifvertrages und das signalisierte Entgegenkommen in der Frage von freien Tagen für Auszubildende zwecks Prüfungsvorbereitung, gehen in die richtige Richtung. Diese Nebenpunkte kompensieren aber keinesfalls die eklatanten Mängel des Arbeitgeberangebotes in der Gehaltsfrage!

Wir erwarten für die dritte Verhandlungsrunde deutliche Bewegung beim AGV und einen tragfähigen Tarifabschluss!

Die DHV ist im Dialog mit dem AGV Versicherungen. Im Mai findet ein Gespräch mit dem AGV zwecks Austausches über die gegenseitigen Positionen statt.

Unsere Erwartungen an einen tragfähigen Abschluss:

  • Zwei Gehaltserhöhungen von je 8 % über einen Zeitraum von zwei Jahren (= insgesamt 16 %)
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen zu je 12 % (= insgesamt 24 %)
  • Tariferhöhung in den Lohngruppen A und B in zwei Stufen zu je 10 % (= insgesamt 20 %)
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
  • Vereinbarung einer Verhandlungsverpflichtung zur Überarbeitung der Eingruppierungsregelungen

 

Pressemitteilung CGB-Landesverband Bremen vom 2.Mai 2025: AfD GESICHERT RECHTSEXTREMISTISCH

Peter Rudolph, Bremer CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft fordert die umgehende Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens

Rudolph: Die CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft hat sich bereits auf ihrer Bundestagung am 02.12.23 auf meinen Antrag mehrheitlich für ein Verbotsverfahren gegen die verfassungs- und demokratiefeindliche AfD ausgesprochen. In vielen bundesdeutschen Medien wurde über diese Forderung berichtet. Passiert ist nichts.

Die heute von den Medien vermeldete Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Richtigkeit der Forderung der Bundestagung der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft nach einem AfD-Verbot bestätigt. Daran ändern auch die Wahlerfolge der AFD nichts, die in Mitteldeutschland mittlerweile stärkste politische Kraft ist. Es ist alarmierend und für Christlich-Soziale nicht hinnehmbar, wenn ausgerechnet der zukünftige Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn eine Debatte über eine Normalisierung des Verhältnisses zur AfD anzettelt, statt deutlich zu machen, dass es sich bei der AfD um keine normale Partei handelt. Ich erinnere einmal mehr daran, dass auch die NSDAP nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt hat, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsminister stellte. Vergleichbares darf sich nicht wiederholen. Deshalb dürfen sich die politisch Verantwortlichen nicht länger vor der Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens drücken!

Ansprechpartner für die Medien und V.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender

Mobil 0178-71 95 570

Grußwort zum 1.Mai

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

klassisch ist der 1.Mai der Tag der sozialistischen Arbeiterbewegung. Berufsständische und reformistische Gewerkschaften wie die DHV haben sich damit immer etwas schwerer getan.

Trotzdem ist es gut, wenn es einen Tag gibt, der den Fokus auf die Leistungen der vielen Arbeitnehmer in unseren Land legt und ihren hohen Wert für unsere Gemeinschaft würdigt. 

Vor uns liegen Jahre mit großen Herausforderungen. Die Sozialsysteme sind deutlich durch Massenmigration und Demographie überfordert. Die KI wird gerade in kaufmännischen Berufen viele Arbeitsplätze ersetzen. Auch Mitgliederverwaltung und Finanzverwaltung der DHV werden ab der nächsten Dekade sicher komplett durch die KI abgewickelt werden können. 

Im Herbst werden wir unseren Landesverbandstag-Bayern abhalten. Wichtig nachdem wir jerzt den Transformationsprozess unser Landesgeschäftsstelle hinter uns haben ist es die Orgamatrix des Landesvorstandes weiterzuentwickeln, die Bildungsarbeit zu intensivern und eine Betreuungsstruktur für die Senioren in unserem Verband aufzubauen.

Besonders ans Herz möchte ich Euch nochmal unseren Versicherungsdienst legen, eigene Produkte und attraktive Nachlässe warten auf Euch!!!

Frau Peter, Lisa-marie.peter@impact-finanz.de,
Telefon: 0172 2345395, berät Euch hierzu gerne.

Mit kollegialen Grüßen

Johann Lindmeier 
Landesvorsitzender 

Maiaufruf 2025: Für eine Zukunft in Freiheit, Frieden und sozialer Gerechtigkeit – CGB

Gerade in der heutigen von fundamentalen Brüchen, Umwälzungen und dem von den USA losgetretenen Zollkrieg geprägten Zeit kommt dem Tag der Arbeit eine große Bedeutung zu.  Wir richten unsere Worte an alle arbeitenden Menschen, ihre Familien und an jeden, der sich für eine gerechte und friedliche Gesellschaft einsetzt. Der 1. Mai lädt uns alle zur Besinnung auf die Würde unserer Arbeit und zur Erneuerung unseres Engagements für eine bessere, sozialere und gerechtere Zukunft unserer Arbeitswelt ein. Mit unserer Gemeinsamkeit und unserem Zusammenhalt gestalten wir die Zukunft: Stark und Gerecht!

Unser diesjähriger Maiaufruf steht deswegen unter dem Motto „Für eine Zukunft in Freiheit, Frieden und sozialer Gerechtigkeit“. Diese drei Säulen sind für uns nicht nur Träumereien oder bloße Wunschvorstellungen; sie sind grundlegende Prinzipien unserer Arbeit und unerlässliche Eckpfeiler einer Gesellschaft, deren Werte auf christlichen Überzeugungen beruhen. Wir stehen fest in der Verpflichtung, diese Vorstellung in den Betrieben und in unserer Gesellschaft zu verwirklichen. Dafür stehen unsere Mitglieder als Betriebsräte, in Betriebsgruppen und auch unsere vielen anderen ehrenamtlich und hauptamtlich engagierten Mitstreiter jeden Tag.

Als Gesellschaft stehen wir heute vor großen Herausforderungen. Der CGB blickt jedoch mit Optimismus und der Überzeugung in die Zukunft, dass wir als Gesellschaft gemeinsam die Kraft haben werden, einen dauerhaften positiven Wandel in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft zu bewirken. Das Fundament für den CGB ist dabei das christliche Wertesystem mit der christlichen Soziallehre, denn Freiheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit sind keine isolierten Ideale, sondern schicksalshaft miteinander verwoben. Ohne das eine kann es das andere nicht dauerhaft geben.

Wahrer und dauerhafter Friede kann ohne Gerechtigkeit nicht erreicht werden, und echte Freiheit muss verantwortungsvoll und in Solidarität mit anderen ausgeübt werden, um eine gerechte und offene Gesellschaft zu fördern. Ohne soziale Gerechtigkeit kann es weder Freiheit noch Würde geben. Unsere Werte tragen nicht nur in Deutschland. Der CGB ist über die CESI in eine plurale, europäische Gewerkschaftsbewegung eingebunden und gestaltet die Zukunft einer durch Meinungsvielfalt und Respekt geprägten Gesellschaft europaweit mit. Denn auch die Freiheit in Europa ist die garantierte Selbstbestimmung, die Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln und das Recht, sich an der Gestaltung unserer Arbeitsplätze und an Gemeinschaften zu beteiligen. Dazu gehört selbstverständlich auch Vertrauen und Respekt, denn nur in einer Atmosphäre des Vertrauens und gegenseitigen Respekts kann sich ein Mensch in der Arbeitswelt frei entfalten. 

Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzen sich aktiv für Freiheit und Mitbestimmung am Arbeitsplatz ein, indem wir über unsere Betriebs- und Personalräte, sowie den anderen betrieblichen Gremien die Zukunft der Arbeitsplätze mitgestalten. Wir stehen für das Recht, sich zu organisieren und Gewerkschaften zu bilden und Tarifverträge frei zu verhandeln, aber auch für das Recht, sich gerade nicht unter Zwang organisieren zu müssen. Soziale Gerechtigkeit bedeutet sicherzustellen, dass jeder Einzelne die Möglichkeit hat, ein Leben in Würde und Erfüllung zu führen. Dies erfordert ein Engagement für das Gemeinwohl, die faire Verteilung von Ressourcen und Chancen sowie die aktive Beteiligung aller an der Gestaltung der Zukunft. Der CGB gestaltet so die Zukunft aktiv mit.

Die Beschäftigten in Deutschland stehen im Jahr 2025 vor bedeutenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Arbeitswelt befindet sich in einem rasanten Wandel, angetrieben von Digitalisierung und technologischem Fortschritt. Der demografische Wandel stellt unsere sozialen Sicherungssysteme und Arbeitsmärkte vor Herausforderungen.

Um wirtschaftlichen Unsicherheiten und sozialen Spaltungen zu begegnen, erfordert es eine wertorientierte Arbeitsmarktpolitik mehr denn je. Der CGB steht für diese wertorientierte Arbeitsmarktpolitik und wird auch weiterhin in den Betrieben und in Tarifverträgen dafür kämpfen. Dazu gehört auch das Streikrecht als wesentliches Instrument für Beschäftigte, ihre Interessen durchzusetzen und ihre Arbeitsbedingungen zu gestalten.

Dieses Ziel, dem wir als CGB leben, verdeutlicht ein Zitat von Martin Luther King Jr., der einst sagte: „Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen“.

Dieser Gedanke prägt uns als CGB heute und wird uns auch in Zukunft leiten.

V.i.S.d.P. Christian Hertzog

DAK-Gesundheit: 10 Jahre Hängepartie Anlage 5 – Dringend Zeit, endlich zu handeln!

DAK-Gesundheit und verdi führen derzeit Sondierungsgespräche zur Neugestaltung der Anlage 5 – Eingruppierungen. Dieses Tarifthema ist eine Hängepartie, die bereits 10 Jahre andauert!

Zu Verhandlungen bereits 2015 aufgefordert!

Mit Schreiben vom 08.06.2015 forderten wir den damaligen Vorstand folgenden Handlungsbedarf mit:

  • Handlungsbedarf FZMB Sachbearbeiter im Team 10
  • FZMB Sachbearbeiter Mitgliedschaften: Höhere VG als VG 6
  • Neuschaffung Stelle „stellvertretender Leiter“ in den FZMB
  • Schulungsleiter Fachzentren und Vertrieb: Höhere Vergütung als VG 7
  • Eingruppierung der weiteren neu geschaffenen Stellentypen in der Zentrale sowie in der Fläche
  • Eingruppierung Bezirksleiter/innen im Partnervertrieb

 

Auszug aus unserer Info vom 27.08.2018 zum Reformbedarf bei der Anlage 5:

Insbesondere hält die DHV-Tarifkommission eine höhere Eingruppierung der Bezirksleiter, der Kundenberater, der Sachbearbeiter Forderungsmanagement Privatkunden sowie für Gruppenleiter für erforderlich. Die Arbeitgeberseite konnte nicht nachvollziehbar erklären, warum z.B. der Bezirksleiter Partnervertrieb in die VG 8, die anderen Bezirksleiter dagegen nur in die VG 7 eingruppiert werden. Die Arbeitgeberseite erklärte, dass sie diesen Punkt wie auch die anderen von der DHV angesprochenen klärungsbedürftigen Punkte mit in die interne Beratung und Prüfung nehmen wird.

Offen sind außerdem noch die Eingruppierungen der neuen Leiterstellen in den FZ und von rund 200 neuen Stellentypen in der Zentrale. Die DHV-Verhandlungskommission forderte die Arbeitgeberseite in dem Tarifgespräch auf, schnellstmöglich die erforderlichen Verhandlungen zu führen und abzuschließen

Seit Jahren Reformbedarf bei den Digi-Zentren!

Obwohl es keine einfachen Tätigkeiten mehr gibt, werden Beschäftigte der Digi-Zentren immer noch nach VG 1 vergütet. Wir erwarten eine deutliche Aufwertung der Vergütung der betroffenen Beschäftigten in den Digi-Zentren!

Trotz des dringenden Handlungsbedarfs sind in den vergangenen 10 Jahren keine grundlegenden Änderungen in der Anlage 5 erfolgt! 

Es ist Zeit, endlich zu einer vernünftigen und zeitgemäßen Einigung zu kommen. Denn die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen 10 Jahren rasant gewandelt! Die DAK-Gesundheit muss einiges tun um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Die Anforderungen an die Beschäftigten haben sich in den Jahren massiv verändert. Einfache Tätigkeiten übernimmt inzwischen ein Roboter. Dem muss bei den Eingruppierungen Rechnung getragen werden. Es fehlt in der aktuellen Struktur auch an Lösungsmöglichkeiten für Beschäftigte, die gerne etwas weniger verantwortungsvolle bzw. belastende Tätigkeiten ausüben wollen bzw. können. Es fehlt auch an Möglichkeiten Leistungsträger im Rahmen einer Fachkarriere Optionen aufzuzeigen, ohne den Weg in die Zentrale. Es stellt sich auch die Frage, ob eine gesonderte Eingruppierung für die Zentrale zeitgemäß ist. Herausfordernde Arbeit gibt es in Fläche und Zentrale gleichermaßen.  

 

CGB WEIST FORDERUNG DES HANDELSVERBANDES DEUTSCHLAND NACH MEHR SPIELRAUM FÜR SONNTAGSÖFFNUNGEN ENTSCHIEDEN ZURÜCK

CGB-Sprecher Peter Rudolph: „Es ist unerträglich, wie Verbandsfunktionäre des Einzelhandels immer wieder unter Missachtung der geltenden Ladenschlussgesetze und des grundgesetzlich geschützten Sonntages als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung für zusätzliche Möglichkeiten zu Sonntagsöffnungen des Einzelhandels plädieren. Wenn ausgerechnet der Präsident des Handelsverbandes Deutschlands, Alexander von Preen, fordert, Kommunen und Händler sollten frei über verkaufsoffene Sonntage entscheiden können, so zeugt dies nicht nur von Unkenntnis über die Rechtslage, sondern auch vom fehlenden Verständnis für die Belange der Beschäftigten. Aber wahrscheinlich hat Herr von Preen eher die Interessen der der in 56 Ländern vertretenen Sporthandelsgruppe Intersport im Blickpunkt gehabt, deren CEO er ist, als die mehr als 318.000 Einzelhandelsbetriebe, deren Interessensvertreter er sein sollte. Die Mehrzahl der deutschen Einzelhändler hat ganz andere Sorgen als fehlende Möglichkeiten zur Sonntagsöffnung. Wenn Herr von Preen sich mal der Mühe unterziehen würde, deutsche Innenstädte zu besuchen, würde er feststellen, dass in vielen Städten die Ladenöffnungszeiten heute kürzer sind als noch zu Zeiten des Bundesladenschlussgesetzes. Nur ein ver-schwindend geringer Teil der Einzelhandelsgeschäfte nimmt die nach den meisten Landes-Ladenschlussgesetzen erweiterten Ladenöffnungszeiten in Anspruch. So sind in der Bremer Innenstadt die meisten Geschäfte lediglich gerade noch von 10 bis 19 Uhr geöffnet, in den Nebenzentren an Samstagen vielfach sogar nur bis 12 oder 13 Uhr. Die wachsende Zahl leerstehender Ladenlokale und die damit verbundene Verödung vieler Innenstädte lässt sich somit sicherlich nicht mit unzureichenden Möglichkeiten zur Ladenöffnung begründen. Statt die Obergrenzen für Sonntagsöffnungen abzulehnen und damit den Sonntagsschutz infrage zu stellen, sollte sich der Handelsverband lieber verstärkt darüber Gedanken machen, wie der hohen Zahl von Insolvenzen im Einzelhandel Einhalt geboten und die Attraktivität des stationären Einzelhandels gestärkt werden kann.“

Der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV erinnern daran, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 26.11.2014 (69/2014) die Messlatte für Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit heraufgesetzt und deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Gesetzes darstellt, wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen. Die Politik steht damit in der Verantwortung , die weitere Ausbreitung kommerziell begründeter Sonn- und Feiertagsarbeit zu unterbinden anstatt sie durch Ausnahmeregelungen, wie sie auch nach den Ladenschlussgesetzen möglich sind, zu legalisieren und zu fördern.

KAB bietet kostenlose Beratung im Arbeits- und Sozialrecht an

Die Katholische-Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) bietet kostenlose Erstberatung im Arbeits- und Sozialrecht an. Das Angebot steht auch Nichtmitgliedern offen. Die nächsten Termine sind 7. 14. 28. April 2025.

Die Katholische-Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Bezirksverband Rhein-Main, bietet kostenlose Erstberatung im Arbeits- und Sozialrecht an. Dieses Angebot steht auch Nichtmitgliedern offen. Die Beratungen finden grundsätzlich montags von 14 bis 18 Uhr im KAB-Büro im Haus der Volksarbeit, Eschenheimer Anlage 21 in Frankfurt (Tel.: 069 1501120), statt. 

Sie wird von unserem DHV/CGB Kollegen Hans-Dieter Schreiner, der lange Jahre hauptamtlich für die DHV und den CGB tätig war,  durchgeführt. Der Kollege Schreiner war über 25 Jahre ehrenamtlicher Richter am Hessischen Landesarbeitsgerichts und im Rentensenat des Hessischen Landessozialgerichts tätig. Aktuell ist er ehreamtlich als Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund tätig.

Tarifverhandlungen Private Versicherungen Innendienst: DHV liegt goldrichtig…

Die Tarifrunde 2025 für die Innendienstbeschäftigten im privaten Versicherungsgewerbe sind am 21.03.25 gestartet. Wie üblich war der Verhandlungsauftakt ein reiner Austausch der Positionen zwischen dem AGV und Verdi.

Am 28.04.werden die Tarifverhandlungen fortgesetzt, und der AGV wird höchstwahrscheinlich ein erstes Angebot unterbreiten. 

Die Gewerkschaft Verdi rechnet einen Reallohnverlust von 8.1 % auf 3 Jahre vor.  Insofern liegt die Tarifempfehlung der DHV mit 2×8% und einer Laufzeit von 24 Monaten goldrichtig. 

Wir begleiten die Tarifverhandlungen konstruktiv und bringen uns mit unseren Positionen ein. Zwischen der 2. und 3 Verhandlungsrunde wird es ein Tarifgespräch mit dem AGV Versicherungen geben.

Wir sind zuversichtlich, dass wir die nächsten Tarifverhandlungen wieder als tariffähige Gewerkschaft neben Verdi begleiten werden.

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken

Am 18.03.2025 wurde für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken ein Tarifabschluss mit einer Laufzeit bis Mai 2027 erzielt. Die wesentlichen Inhalte des Abschlusses:
 
Gehalt:

  • 6,0 % zum 01.04.2025
  • 3,5 % zum 01.05.2026
  • 1,5 % zum 01.04.2027

Ausbildungsvergütungen: Erhöhung um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
 
Diese Erhöhungen sind ein erfreuliches Signal zur Steigerung der Attraktivität der Beschäftigung bei den Volks- und Raiffeisenbanken. Gerade die 6,0 % in der ersten Erhöhungsstufe sind ein wichtiges psychologisches Signal. Leider stehen dieser guten Gehaltserhöhung drei Nullmonate entgegen. Eine Einmalzahlung für die Monate Januar bis März hätte den Abschluss noch abgerundet

 
Verbesserung der Tabellenstruktur:
Ein weiterer wesentlicher und positiver Bestandteil des Abschlusses ist die Verbesserung der Tabellenstruktur der seit 2020 geltenden Vergütungsgruppen A, B und C. Die im Vergleich zur alten Tabellenstruktur niedrigere Vergütung in den höheren Vergütungsstufen war ein Kritikpunkt, den wir schon 2019 in den Verhandlungen deutlich zum Ausdruck gebracht hatten. Damals lag aber der Fokus des Abschlusses vor allem auf die deutliche Anhebung der unteren Vergütungsstufen. Wegen der damaligen Prämisse einer aufkommensneutralen Gestaltung der neuen Vergütungsstruktur war der AVR damals nicht mehr zu weiteren Kompromissen bereit gewesen.

Es ist anerkennenswert, dass der AVR nun zu weiteren Anpassungen bereit gewesen ist. Damit wird die Attraktivität der Vergütung deutlich gesteigert.

 

Weitere Punkte:

  • Änderungen im Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte: Heraufsetzung der Grenze für den Kündigungsschutz von bisher 50 Jahren auf 10 Jahre vor der Regelaltersrente (= zukünftig ab 57 Jahre) sowie Vereinbarung einer höheren Abfindung nach dem Rationalisierungsschutzabkommen
  • Verlängerung der rentennahe Teilzeit (renaTe), des Langzeitkontentarifvertrages und des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2027
  • Erweiterung Mitarbeitergewinnungszulage (= bis zu 20 % des Gehaltes) um eine Mitgliederbindungszulage
  • Entfall des Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für Arbeit nach 20.00 Uhr und am Samstag entfallen, wenn Mitarbeiter/innen mit entsprechender Arbeitsflexibilität eigenverantwortlich und ohne arbeitgeberseitige Veranlassung zuschlagspflichtige Zeiten nutzen, um persönlichen Belangen, wie der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Rechnung zu tragen. Diese Regelung sieht die DHV-Tarifkommission kritisch. Damit haben DBV und AVR einen Schritt in Richtung Samstagsarbeit als Regelarbeitstag getan. Rechtlich ist dieser Punkt problematisch. Denn Samstagszuschläge fallen laut Tarifvertrag für Mehrarbeit an Samstagen an, die aber vom Arbeitgeber angeordnet und vom Betriebsrat genehmigt werden müssen.