DHV-Information zu den jüngsten Verhandlungsergebnissen im Handel

“Ver.di’s Verhandlungsdebakel im Handel – Eine kritische Bestandsaufnahme”

Die jüngsten Verhandlungsergebnisse von ver.di für den Einzel- sowie Groß- und Außenhandel lässt viele Beschäftigte ratlos zurück. Was als Durchbruch verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als mageres Zugeständnis, das an den realen Problemen der Branche vorbeigeht. Man sieht hier, wohin ein gewerkschaftliches Tarifmonopol führt.

Nehmen wir Petra S.*, langjährige Kassiererin bei einer großen Supermarktkette. “Mit der Lohnerhöhung kann ich mir gerade mal einen Kaffee mehr pro Woche leisten”, sagt sie kopfschüttelnd. “Von wegen Inflationsausgleich – das ist ein schlechter Witz.”

Ähnlich sieht es Markus K.*, Lagerist bei einem Großhändler. Er hatte auf Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und auf eine wesentlich höhere Lohnerhöhung gehofft. Stattdessen heißt es weiter: Überstunden schieben bei dünner Personaldecke. “Ver.di hat uns echt hängen lassen”, meint er enttäuscht.

Diese Einzelschicksale werfen ein Schlaglicht auf die größere Frage: Hat ver.di noch die Schlagkraft, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten? Die Bilanz fällt ernüchternd aus. Der Handel muss sich mal wieder einmal dank der Einheitsgewerkschaft mit Brosamen begnügen.

Besonders bitter: Die Mobilisierungskraft von ver.di scheint zu schwinden. Groß angekündigte Warnstreiks verpufften weitgehend wirkungslos. In einer Großstadt wie Köln beteiligten sich gerade mal knapp über 200 Mitarbeiter aus dem Handel – ein Armutszeugnis für eine Millionenmetropole und für die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB. Vielleicht sollte sich die Einheitsgewerkschaft lieber auf ihr Kerngeschäft im öffentlichen Dienst zurückziehen. Hier sind sie ohne Frage sehr gut organisiert, in allen anderen Bereichen müsste man ein großes Fragezeichen setzen, wenn man die Tarifergebnisse als Grundlage nimmt.

Die Handelsbranche steht vor gewaltigen Herausforderungen wie Digitalisierung, Automatisierung der Verkaufsprozesse, Personalabbau und wachsender Konkurrenzdruck. Damit die Beschäftigten nicht im Hinblick auf die Arbeits- und Gehaltsbedingungen ins Hintertreffen geraten, ist es eine Rückbesinnung auf gewerkschaftliche Kernwerte wie Solidarität, Kampfbereitschaft und eine klare Kante gegenüber den Arbeitgebern notwendig. „Back to the roots“ – so sagt man im Neudeutschen. Ver.di hat es in dem über ein Jahr dauernden Tarifkonflikt im Handel nicht geschafft, dieser Herausforderung gerecht zu werden.  Die Gewerkschaft hat es versäumt, die realen Nöte der Basis in handfeste Forderungen und gute Abschlüsse zu übersetzen. Stattdessen wirkt sie angesichts der dürftigen Verhandlungsergebnisse wie ein zahnloser Tiger, der vor den Arbeitgebern einknickt.

*Namen für den Artikel geändert

Betriebsrätekonferenz Ost der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Am 27.06.2024 nahm ich an der Betriebsrätekonferenz Ost der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teil. Es war eine sehr interessante Veranstaltung, die von CDU/CSU-Seite mit dem Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Dr. Reiner Haseloff, den stellvertretenden CDU/CSU-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Hermann Gröhe und Sepp Müller, dem CSU-Landesgruppenvorsitzenden Alexander Dobrindt und dem wiedergewählten Mittglied des EU-Parlaments Dennis Radtke prominent besetzt war.

Die Veranstaltung stand unter dem Motto “Sozialpartnerschaft stärken – für zukunftsfähige Arbeitsplätze in Ostdeutschland”. Einige interessante Aussagen:

  • Sepp Müller: “Nur eine flächendeckende Tarifbindung kann gute Löhne und Arbeitsbedingungen gewährleisten”
  • Alexander Dobrindt: “Arbeit muss sich wieder lohnen. Es muss an der Steuerhöhe angesetzt werden. Überstunden müssen steuerfrei gestellt werden.”
  • Yasmin Fahimi (DGB-Bundesvorsitzende): “Transformation ist notwendig, kostet aber Geld. Nicht weniger Sozialstaat, sondern ein mehr an sozialer Unterstützung ist notwendig.”
  • Reiner Haseloff: “Die Ergebnisse der Europawahl und der Kommunalwahlen zeigen: Der Osten hat das politische System der Bundesrepublik Deutschland abgewählt. Es muss alles getan werden, um Arbeitsplätze zu halten. Deutschland muss in der Klima- und Wirtschaftspolitik global statt nationalistisch denken und darf nicht hinnehmen, dass Arbeitsplätze infolge der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in andere Länder verlagert werden.”

In meiner Wortmeldung brachte ich unter Beifall der anwesenden Betriebsräte meine Ablehnung der Forderung von Alexander Dobrindt zur Steuerfreiheit von Überstunden deutlich zum Ausdruck. Die Steuerfreiheit von Überstunden würde falsche Anreize schaffen. Es bestünde die Gefahr, dass Beschäftigte länger arbeiten wollen, um ihr Gehalt aufzubessern. Betriebsräte würden in der Frage der Genehmigung von Überstunden nicht nur dem Druck der Arbeitgeber, sondern auch einem zusätzlichen Druck der Kollegen/innen ausgesetzt sein. In betriebsratslosen Unternehmen wäre die Schwelle für einen Missbrauch der Regelung besonders niedrig: Anstatt einer Gehaltserhöhung könnten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Absenkung der Arbeitsstunden, vereinbaren, aber faktisch das Weiterarbeiten auf dem bisherigen Stundenniveau vereinbaren. Die anfallenden Überstunden würden dann steuerfrei ausgezahlt. Überstunden dürfen nicht die Regel werden, sondern müssen weiterhin eine Ausnahme bleiben! Bei diesem Punkt herrschte eine seltene Einigkeit mit dem DGB. Denn die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi pflichtete mir bei und kritisierte ebenfalls die Forderung nach Steuerfreiheit von Überstunden.

Zudem wies ich CDU und CSU auf die in der EU-Mindestlohnrichtlinie geregelte Verpflichtung zur Erarbeitung eines Aktionsplans zur Steigerung der Tarifbindung hin. Deutschland ist mit derzeit nur etwas über 40 Prozent Tarifbindungsquote weit von der EU-Maßgabe von 80 Prozent der Arbeitnehmer/innen, die unter die Geltung eines Tarifvertrages fallen sollen, entfernt. CDU und CSU müssen Vorstellungen für einen solchen Aktionsplan erarbeiten. Dennis Radtke sieht den Spielball bei der Bundesregierung. Diese habe die arbeitsmarktpolitischen Vorschläge von CDU und CSU abgelehnt. Sie muss liefern, nicht die Unionsparteien.

Die Betriebsrätekonferenz Ost war ein interessanter Abend. Es ist wichtig, dass CDU und CSU das Gespräch mit den Betriebsräten suchen. Als Volkspartei ist es wichtig, auch die Belange der Arbeitnehmer/innen mit zu berücksichtigen. Zur Steigerung der Akzeptanz in dieser Zielgruppe ist es aber auch wichtig, die Interessen der Beschäftigten in politische Konzepten zu berücksichtigen und in der praktischen Politik umzusetzen. Die Aussage, flächendeckende Tarifbindung und damit die Tarifautonomie zu fördern, lässt sich aber  z.B. nicht in Einklang bringen mit der Forderung des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmar nach einer 40 Stunden-Woche sowie mit der Forderung des CDU-Wirtschaftsflügels und der CSU-Landtagsfraktion Bayern nach Einschränkung des Streikrechts. Diese beiden Forderungen zielen auf die Beschneidung der Tarifautonomie durch gesetzliche Maßgaben ab. CDU und CSU müssen also noch lernen, weiter auf die Arbeitnehmervertreter zuzugehen, wenn sie bei den nächsten Wahlen auch in der Arbeitnehmerschaft mehr punkten wollen.

Henning Röders  

 

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Betriebsrätekonferenz Ost der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Am 27.06.2024 nahm ich an der Betriebsrätekonferenz Ost der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teil. Es war eine sehr interessante Veranstaltung, die von CDU/CSU-Seite mit dem Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Dr. Reiner Haseloff, den stellvertretenden CDU/CSU-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Hermann Gröhe und Sepp Müller, dem CSU-Landesgruppenvorsitzenden Alexander Dobrindt und dem wiedergewählten Mittglied des EU-Parlaments Dennis Radtke prominent besetzt war.

Die Veranstaltung stand unter dem Motto “Sozialpartnerschaft stärken – für zukunftsfähige Arbeitsplätze in Ostdeutschland”. Einige interessante Aussagen:

  • Sepp Müller: “Nur eine flächendeckende Tarifbindung kann gute Löhne und Arbeitsbedingungen gewährleisten”
  • Alexander Dobrindt: “Arbeit muss sich wieder lohnen. Es muss an der Steuerhöhe angesetzt werden. Überstunden müssen steuerfrei gestellt werden.”
  • Yasmin Fahimi (DGB-Bundesvorsitzende): “Transformation ist notwendig, kostet aber Geld. Nicht weniger Sozialstaat, sondern ein mehr an sozialer Unterstützung ist notwendig.”
  • Reiner Haseloff: “Die Ergebnisse der Europawahl und der Kommunalwahlen zeigen: Der Osten hat das politische System der Bundesrepublik Deutschland abgewählt. Es muss alles getan werden, um Arbeitsplätze zu halten. Deutschland muss in der Klima- und Wirtschaftspolitik global statt nationalistisch denken und darf nicht hinnehmen, dass Arbeitsplätze infolge der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in andere Länder verlagert werden.”

In meiner Wortmeldung brachte ich unter Beifall der anwesenden Betriebsräte meine Ablehnung der Forderung von Alexander Dobrindt zur Steuerfreiheit von Überstunden deutlich zum Ausdruck. Die Steuerfreiheit von Überstunden würde falsche Anreize schaffen. Es bestünde die Gefahr, dass Beschäftigte länger arbeiten wollen, um ihr Gehalt aufzubessern. Betriebsräte würden in der Frage der Genehmigung von Überstunden nicht nur dem Druck der Arbeitgeber, sondern auch einem zusätzlichen Druck der Kollegen/innen ausgesetzt sein. In betriebsratslosen Unternehmen wäre die Schwelle für einen Missbrauch der Regelung besonders niedrig: Anstatt einer Gehaltserhöhung könnten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Absenkung der Arbeitsstunden, vereinbaren, aber faktisch das Weiterarbeiten auf dem bisherigen Stundenniveau vereinbaren. Die anfallenden Überstunden würden dann steuerfrei ausgezahlt. Überstunden dürfen nicht die Regel werden, sondern müssen weiterhin eine Ausnahme bleiben! Bei diesem Punkt herrschte eine seltene Einigkeit mit dem DGB. Denn die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi pflichtete mir bei und kritisierte ebenfalls die Forderung nach Steuerfreiheit von Überstunden.

Zudem wies ich CDU und CSU auf die in der EU-Mindestlohnrichtlinie geregelte Verpflichtung zur Erarbeitung eines Aktionsplans zur Steigerung der Tarifbindung hin. Deutschland ist mit derzeit nur etwas über 40 Prozent Tarifbindungsquote weit von der EU-Maßgabe von 80 Prozent der Arbeitnehmer/innen, die unter die Geltung eines Tarifvertrages fallen sollen, entfernt. CDU und CSU müssen Vorstellungen für einen solchen Aktionsplan erarbeiten. Dennis Radtke sieht den Spielball bei der Bundesregierung. Diese habe die arbeitsmarktpolitischen Vorschläge von CDU und CSU abgelehnt. Sie muss liefern, nicht die Unionsparteien.

Die Betriebsrätekonferenz Ost war ein interessanter Abend. Es ist wichtig, dass CDU und CSU das Gespräch mit den Betriebsräten suchen. Als Volkspartei ist es wichtig, auch die Belange der Arbeitnehmer/innen mit zu berücksichtigen. Zur Steigerung der Akzeptanz in dieser Zielgruppe ist es aber auch wichtig, die Interessen der Beschäftigten in politische Konzepten zu berücksichtigen und in der praktischen Politik umzusetzen. Die Aussage, flächendeckende Tarifbindung und damit die Tarifautonomie zu fördern, lässt sich aber  z.B. nicht in Einklang bringen mit der Forderung des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmar nach einer 40 Stunden-Woche sowie mit der Forderung des CDU-Wirtschaftsflügels und der CSU-Landtagsfraktion Bayern nach Einschränkung des Streikrechts. Diese beiden Forderungen zielen auf die Beschneidung der Tarifautonomie durch gesetzliche Maßgaben ab. CDU und CSU müssen also noch lernen, weiter auf die Arbeitnehmervertreter zuzugehen, wenn sie bei den nächsten Wahlen auch in der Arbeitnehmerschaft mehr punkten wollen.

Henning Röders  

Foto ViKo mit Peter Weiß (00000002)

Bericht CGB-Bundesvorstandssitzung

CGB-Bundesvorstand Gespräch mit dem Beauftragten für die Sozialwahlen, Peter Weiß

Im Bundesvorstand des Christlichen Gewerkschaftsbunds Deutschland (CGB) standen auf seiner Sitzung am 27.06.2024 viele Themen auf der Tagesordnung. Die Mitglieder des CGB-Bundesvorstands gedachten dem 65-jährigen Jubiläum des CGB, der am 27.06.1959 als Dachverband der christlichen Gewerkschaftsbewegung gegründet worden war. Ablehnend positionierte sich der CGB-Bundesvorstand gegen Bestrebungen der FDP, das Streikrecht für die sogenannte kritische Infrastruktur einzuschränken. Im europäischen Vergleich weist Deutschland mit die niedrigsten Streiktage auf. Es besteht deshalb kein Regelungsbedarf. Zudem stelle sich die Frage, wo die Grenze zwischen „kritischer“ und „nicht kritischer“ Infrastruktur gewogen werden soll. Auch Energieversorgungsunternehmen wie E.ON, Vattenfall oder die städtischen Energieversorger sind Bestandteil der kritischen Infrastruktur. Auch die kommunalen Behörden, Kindergärten, der Handel, Banken, IT-Unternehmen etc. können als kritische Infrastruktur definiert werden. Der CGB-Bundesvorstand beschloss die Formulierung einer ablehnenden Stellungnahme zur FDP-Forderung.   

Inhaltlicher Höhepunkt war ein Gespräch mit dem Beauftragten für die Sozialwahlen, Peter Weiß. Peter Weiß steht seit vielen Jahren mit dem CGB in einem guten und konstruktiven Austausch. Zu seinen Zeiten als Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe im Deutschen Bundestag war Peter Weiß ein zuverlässiger Ansprechpartner, der die Vorschläge des CGB zu politischen Themen aufnahm und sie in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Diskussion stellte. Gerne besuchte Peter Weiß auch Veranstaltungen des CGB und seiner Gewerkschaften.

Seine Verbundenheit zum CGB pflegt Peter Weiß auch in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für die Sozialwahlen. In dem gestrigen Videogespräch mit ihm forderte er den CGB ausdrücklich auf, Kritikpunkte und Vorschläge zur Reform der Sozialwahlen zu benennen. Dies ließ sich der CGB nicht nehmen, und es entspann sich ein reger Gedankenaustausch von über einer Stunde über die Frage, wie die geringe Akzeptanz der Sozialwahlen, die in der geringen Wahlbeteiligung zum Ausdruck kommt, gesteigert werden könnte. Der CGB-Bundesvorstand gab Peter Weiß u.a. folgende Überlegungen auf den Weg:
Voraussetzung für eine höhere Akzeptanz der Sozialwahlen ist eine Stärkung der Selbstverwaltungsgremien. Sie müssen mehr Entscheidungskompetenzen erhalten, wie:

  • Rückkehr zur Beitragshoheit und zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Mehr Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltungsgremien bei den Leistungskatalogen statt detaillierter gesetzlicher Festlegungen
  • Ende der gesetzlichen Verschiebebahnhöfe über die Köpfe der Sozialversicherung hinweg: Versicherungsfremde Leistungen müssen aus Steuermitteln finanziert werden.

Bereits in der Schule muss den jungen Menschen der Sinn und Zweck der gesetzlichen Sozialversicherung vermittelt werden. Dies muss verpflichtender Unterrichtsstoff werden.

Peter Weiß lud den CGB zur Teilnahme an der Präsentation des Berichts zu den Sozialwahlen 2023 am 30.09.2024 in Berlin ein. Der CGB-Bundesvorstand verabredete mit Peter Weiß, dass der CGB ein Positionspapier zur Reform der Sozialwahlen erarbeitet, das Thema eines zweiten Gesprächs im Herbst dieses Jahres sein soll.

 

V.i.S.d.P.: Henning Röders, stv. CGB-Bundesvorsitzender

 

Bundesvorstand der CGB-Arbeitsgemeinschaft der CDA trifft sich in Berlin zur konstituierenden Sitzung und zum Gespräch mit dem Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses Björn Wohlert

Bundesvorstand der CGB-Arbeitsgemeinschaft der CDA trifft sich in Berlin zur konstituierenden Sitzung und zum Gespräch mit dem Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses Björn Wohlert

Am 19.Juni fand in der CDA-Hauptgeschäftsstelle in Berlin die konstituierende Bundesvorstands­sitzung der CGB-Arbeitsgemeinschaft der CDA statt. Im Mittelpunkt der politischen Aussprache standen Rückblicke auf den CDU-Bundesparteitag und die Europawahlen. Die Vorstandsmitglieder zeigten sich besorgt über das gute Abschneiden der rechtsextremistischen AfD, insbesondere in den fünf mitteldeutschen Bundesländern, das sich nicht allein mit der Unzufriedenheit der Bevölke­rungsmehrheit mit der Arbeit der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien erklären lässt.

Zufrieden äußerte sich der wiedergewählte Bundesvorsitzende der AG und Chef der Christlichen Gewerkschaft Post und Telekommunikation (GPT), Ulrich Bösl, über die positive Reaktion der Union auf die Forderung von CGPT und CGB nach Einführung der 5-Tage-Woche und des arbeitsfreien Samstags für die Briefzusteller.

Nach den internen Beratungen traf sich der Bundesvorstand im Berliner Abgeordnetenhaus zu ei­nem Meinungsaustausch mit dem sozialpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion des Landes-Parla­ments, Björn Wohlert. Der Wahlkreisabgeordnete und Ortsvorsitzende der CDU-Wittenau, der seit Mai auch CDA-Kollege ist, informierte seine Besucher über die besonderen sozialpoliti­schen Her­ausforderungen, denen sich die Landesregierung stellen müsse. Er verwies dabei u.a. auf das Problem fehlender Flüchtlingsunterkünfte, das angesichts des generellen Wohnungsman­gels zu Notlösungen mit Massenunterkünften zwinge, die aber die Integration der Geflüchteten er­schwer­ten und deren Radikalisierung begünstigten. Als Herausforderung bezeichnete Wohlert auch die haushaltspolitischen Sparvorgaben, von denen das Sozialressort nicht ausgenommen sei. Der Wildwuchs an Förderinstrumenten, mit denen die Vorgängerregierung vor allem Klientel­politik be­trieben habe, biete Einsparpotentiale, sei aber nur schwer zurechtzustutzen.

von links nach rechts: Ulrich Bösl und Björn Wohlert, MdA

MINISTERRAT VERSTÄNDIGT SICH AUF NOVELLIERUNG DER EUROPÄISCHEN BETRIEBSRÄTE-RICHTLINIE

CGB-Landesverband Bremen begrüßt Gesetzesvorhaben

Der Rat der europäischen Arbeitsministerinnen und -minister hat sich am 20.Juni zustimmend zur geplanten Novellierung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie geäußert und auf eine gemeinsame Verhandlungspositi­onen mit dem Europa-Parlament verständigt. Damit steht zu erwarten, dass europäische Betriebsräte in abseh­barer Zeit mehr Rechte erhalten und leichter errichtet werden können. Der CGB begrüßt die Einigung. Er ver­weist darauf, dass die christlichen Gewerkschaften angesichts der zunehmenden Globalisierung und Wirt­schaftsverflechtungen schon seit längerem auf eine Erweiterung der Rechte der europäi­schen Betriebsräte und eine Verpflichtung der Unternehmensleitungen zu mehr Konsultationen der Betriebsräte drängen.

Europäische Betriebsräte haben bislang bis auf den Namen wenig gemeinsam mit deutschen Betriebsräten. Es handelt sich vielmehr um Gremien zur länderübergreifenden Anhörung und Unterrichtung der Arbeitnehmer von Unternehmen oder Unternehmensteilen, die in mehreren Mitgliedsstaaten der EU tätig sind. Nach der gel­tenden Europäischen Betriebsräte-Richtlinie können Euro-Betriebsräte, wie sie im allgemeinen Sprachge­brauch genannt werden, in Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten gebildet werden, von denen je­weils mindestens 150 in wenigstens zwei Mitgliedsstaaten beschäf­tigt sein müssen. Derzeit gibt es in der ge­samten EU erst gut 1000 dieser Gremien. Jedes Jahr kom­men etwa 20 hinzu. Die Bildung erfolgt entsprechend nationalem Recht. Der CGB geht davon aus, dass es noch wenigstens 1000 weitere Unternehmen gibt, die die Voraussetzungen für die Errich­tung eines Europäischen Betriebsrat erfüllen.

Die geltende Europäische Betriebsrats-Richtlinie wurde am 22.09.1994 beschlossen und am 12.04.1996 mit dem Europäischen Betriebsräte-Gesetz (EBGR) in deutsches Recht umge­setzt. Am 2.Februar letzten Jahres hat das Europa-Parlament eine Resolution verabschiedet, mit der die Europäische Kommission zur Einleitung ei­nes Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie aufgefordert wurde. Die Kommission ist dem am 11.April mit der Einleitung der ersten Phase der Konsultation der Sozialpartner nach­gekommen. Zu den mehr als 80 Organisationen der Sozialpart­ner, die gemäß Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu beteiligen sind, gehört auch der Europäische Verband Unab­hängiger Gewerkschaften (CESI), bei dem auch der CGB als Spitzenverband der christlichen Gewerkschaften Deutschlands Mitglied ist.

Sobald sich das neu gewählte Europa-Parlament konstituiert hat und eine neue EU-Kommission im Amt ist, werden die Verhandlungen zwischen Ministerrat, Kommission und Europa-Parlament über die endgültige Neu­fassung der Europäischen Betriebsrats-Richtlinie beginnen. Nach Beschlussfassung der Novelle haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

 

K.I. – Die neue Revolution in der deutschen Arbeitswelt

Die Arbeitswelt in Deutschland steht vor einem grundlegenden Wandel durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Ob in der Produktion, in Büros oder in der Logistik – intelligente Systeme und Algorithmen werden zukünftig viele Arbeitsabläufe revolutionieren. Hierbei ergeben sich sowohl Chancen als auch Risiken, die speziell aus Arbeitnehmersicht betrachtet werden müssen.

Vorteile und Potenziale für Arbeitnehmer:

  • Entlastung von gefährlichen und monotonen Tätigkeiten: KI-Systeme und Roboter können risikoreiche sowie sich ständig wiederholende Arbeiten übernehmen. Dies schont die Gesundheit und steigert die Arbeitszufriedenheit. (Quelle: BMAS Weißbuch Arbeiten 4.0)
  • Assistenz bei komplexen Aufgaben: Intelligente Software kann Arbeitnehmer bei kognitiv anspruchsvollen Tätigkeiten unterstützen, z.B. durch Datenanalysen oder Entscheidungsvorschläge. So werden Fehlerquoten reduziert. (Quelle: Fraunhofer KI-Zukunftsstudie)
  • Flexiblere Arbeitsmodelle: Digitalisierung und Vernetzung ermöglichen standortunabhängiges Arbeiten. KI-Systeme können Remote-Work und flexible Zeitmodelle vereinfachen und so die Work-Life-Balance verbessern. (Quelle: IW Köln KI-Studie)
  • Entwicklungs- und Qualifizierungschancen: Neue Tätigkeitsprofile erfordern lebenslange Weiterbildung. KI-Kompetenzen eröffnen Arbeitnehmern Möglichkeiten für Karrierewege und persönliches Wachstum. (Quelle: Bertelsmann KI-Monitor)

Risiken und Herausforderungen:

  • Überwachung und Kontrolle: KI könnte zur anlasslosen Leistungs- und Verhaltensüberwachung missbraucht werden und so die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer massiv verletzen. (Quelle: Stiftung Datenschutz)
  • Rationalisierung und Arbeitsplatzabbau: Bestimmte Tätigkeiten könnten durch Automatisierung und KI ersetzt oder ausgelagert werden, was zu Arbeitsplatzverlusten führen kann. (Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)
  • Arbeitsintensivierung: Durch KI-getriebene Optimierungen könnten sich Arbeitsmengen verdichten und die Work-Life-Balance leiden. Folgen wären Stress und gesundheitliche Belastungen. (Quelle: Hans-Böckler-Stiftung)
  • Diskriminierungsrisiken: Fehlerhafte KI-Systeme könnten aufgrund mangelnder Datengrundlagen oder fehlerhafter Algorithmen Vorurteile und Diskriminierung verstärken. (Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes)
  • Intransparente Entscheidungen: Viele KI-Systeme sind “Black Boxes” ohne nachvollziehbare Entscheidungskriterien. Dies verringert die Akzeptanz bei Arbeitnehmern. Transparenz ist unabdingbar. (Quelle: Weizenbaum-Institut Berlin)

Fazit:

Die KI-Transformation in der Arbeitswelt birgt große Potenziale für Arbeitserleichterung, Flexibilität und Entwicklungschancen. Allerdings müssen flankierend klare Regeln definiert werden, um Arbeitnehmer vor Überwachung, unverhältnismäßiger Leistungskontrolle sowie Diskriminierung und Arbeitsplatzverlusten zu schützen. Nur so können die Chancen der KI zukunftsfähig genutzt werden.

Tarifeinigung Einzelhandel Bayern: Wirklich wie Dominosteine!

Nun auch eine Einigung der Tarife im Einzelhandel von Bayern nach über einem Jahr Verhandlungen.

Am Dienstag schlossen die Einheitsgewerkschaft verdi und der Arbeitgeberverband HBE nach einem Jahr Tarifverhandlungen und Streikaktionen im bayerischen Einzelhandel einen neuen Tarifvertrag ab. Der Pilotabschluss aus Hamburg, der bereits im Mai getätigt wurde, ist dabei auch Grundlage dieses Abschlusses für circa 320.000 Beschäftigte im bayrischen Freistaat.

Nach fünf Nullmonaten werden die Löhne gemäß der Übereinkunft von verdi und dem Handelsverband Bayern (HBE) rückwirkend ab Oktober 2023 um 5,3 % und ab Mai 2024 um weitere 4,7 % gesteigert. Sie steigen im dritten Tarifjahr um 1,8 % und erhalten einen Festbetrag von 40€. Die Arbeitnehmer bekommen außerdem eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro netto. Der Tarif für die Altersvorsorge steigt von 300 auf 420 Euro pro Jahr. Bis April 2026 läuft der Tarifvertrag für 36 Monate.

Wir können auch hier nur wiederholen: Schade um die verlorenen drei Jahre für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handel!

“Gewerkschaften und American Football-Teams: Eine unerwartete Parallele”

In der Welt des Sports und der Arbeitnehmerorganisationen mag es auf den ersten Blick nicht viele offensichtliche Verbindungen geben. Doch bei genauerem Hinsehen lassen sich überraschende Parallelen zwischen Gewerkschaften und American Football-Teams erkennen. Sowohl Gewerkschaften als auch Football-Teams sind auf Teamwork, Strategie und die Verfolgung gemeinsamer Ziele ausgerichtet. Lassen Sie uns tiefer in diese unerwartete Verbindung eintauchen.

  1. Teamwork und Solidarität: Sowohl in einem Gewerkschaftsverband als auch in einem Football-Team ist Teamwork von entscheidender Bedeutung. In einer Gewerkschaft arbeiten die Mitglieder zusammen, um gemeinsame Ziele wie bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und verbesserte Leistungen zu erreichen. Ähnlich verlassen sich in einem Football-Team die Spieler darauf, dass ihre Teamkollegen ihre zugewiesenen Aufgaben erfüllen, um den Sieg zu erringen. Beide Organisationen fördern ein Gefühl der Solidarität und Zusammenarbeit.
  2. Strategische Planung: Sowohl Gewerkschaften als auch Football-Teams entwickeln strategische Pläne, um ihre Ziele zu erreichen. Gewerkschaften planen Verhandlungen mit Arbeitgebern, organisieren Streiks und setzen politische Lobbyarbeit ein, um die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Auf ähnliche Weise entwickeln Football-Teams Spielstrategien, analysieren ihre Gegner und passen ihre Taktik an, um Spiele zu gewinnen. In beiden Fällen ist eine durchdachte Planung und Ausführung entscheidend für den Erfolg.
  3. Führung und Zusammenhalt: Sowohl Gewerkschaften als auch Football-Teams benötigen gute und vertrauensvolle Führung, um effektiv zu sein. Gewerkschaften haben Führungskräfte, die die Mitglieder vertreten und sie durch Verhandlungen und Aktionen führen, welche natürlich von den Mitgliedern beschlossen wurden. Auf dem Football-Feld führen Trainer ihre Teams, indem sie Spielstrategien entwickeln, Spieler motivieren und taktische Anpassungen vornehmen. In beiden Fällen ist eine gute und vertrauensvolle Führung entscheidend, um den Zusammenhalt der Gruppe aufrechtzuerhalten und Hindernisse zu überwinden.
  4. Gemeinsame Ziele und Erfolge: Sowohl Gewerkschaften als auch Football-Teams arbeiten auf gemeinsame Ziele hin und feiern gemeinsame Erfolge. Gewerkschaften können durch Tarifverträge bessere Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder sichern, während Football-Teams durch Siege und Meisterschaften Erfolge feiern. In beiden Fällen stärken gemeinsame Ziele und Erfolge den Zusammenhalt der Gruppe und motivieren die Mitglieder, weiterhin ihr Bestes zu geben.

Insgesamt zeigen diese Parallelen, dass Gewerkschaften und American Football-Teams mehr gemeinsam haben, als man auf den ersten Blick vermuten könnte. Sowohl Gewerkschaften als auch Football-Teams sind auf Teamwork, strategische Planung, gute und vertrauensvolle Führung und das Streben nach gemeinsamen Zielen ausgerichtet. Indem wir diese Verbindungen erkennen, können wir ein tieferes Verständnis für die Bedeutung von Zusammenarbeit und Organisation in verschiedenen Bereichen des Lebens gewinnen. Der individuelle Einsatz für ein gemeinsames Ziel wird uns so sichtbarer gemacht!  Eine Gewerkschaft wie ein Football Team kann so von den individuellen Stärken des einzelnen Mitglieds profitieren, diese nutzen und es ist aber klar, dass nur in der gemeinsamen Anstrengung und Einsatz aller das Ziel erreicht werden kann.  In diesem Sinne, „Down! Set! Hut!“    

Harm Marten Wellmann

CGB unterstützt Forderung des Bundesrechnungshofs nach Mehrwertsteuerreform

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht vom 24.05.2024 nach § 88 Absatz 2 BHO Maßnahmen des Bundesministeriums der Finanzen zur Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes – BMF beteiligt den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages nicht an der politischen Bewertung der Reform“ scharfe Kritik am Bundesfinanzministerium geübt und eine Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes als lange überfällig bezeichnet.

Der CGB teilt die Kritik des Rechnungshofs am Durcheinander bei der Mehrwertsteuer, die keine Systematik bei der Festlegung der Mehrwertsteuersätze erkennen lässt. Er hat bereits auf seinem Bundeskongress am 1. und 2.12.2023 in Berlin auf Antrag des Landesverbandes Bremen den Bundesgesetzgeber aufgefordert, das Mehrwertsteuergesetz grundlegend zu reformieren und die Möglichkeiten der EU-Mehrwertsteuerrichtline für gänzliche Steuerbefreiungen oder die Anwendung ermäßigter Steuersätze gezielt zur Beschäftigungsförderung und finanziellen Entlastung insbesondere Einkommensschwacher zu nutzen.

Die Grundlagen für die Mehrwertsteuer in den EU-Staaten sind in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie festgelegt. Die Richtline gibt vor, dass der allgemeine Mehrwertsteuersatz mindestens 15 Prozent und ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz mindestens 5 Prozent betragen muss. Für welche Produktgruppen und Dienstleistungen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von den Mitgliedsstaaten festgelegt werden darf, ist im Anhang III der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie detailliert aufgeführt. Die Richtlinie gibt auch vor, in welchen Bereichen gänzliche Mehrwertsteuerbefreiungen möglich sind. Seit der jüngsten Änderung der Richtlinie gilt dies auch für Lebensmittel.

Mit dem Mehrwertsteuergesetz wurde die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Das Mehrwertsteuergesetz sieht einen Normalsteuersatz von 19 Prozent und einen ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent vor. In Bezug auf die Möglichkeiten zur Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes wurde der Rahmen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie nicht ausgeschöpft. Die Zuordnung von Produktgruppen und Dienstleistungen zum Anwendungsbereich des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ist darüber hinaus vielfach unlogisch und widersprüchlich. So gilt für Genussmittel wie Kaffee und Tee der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, während gesunde Getränke wie Mineral- und Heilwasser mit 19 Prozent besteuert sind. Und während für Babynahrung 19 Prozent Mehrwertsteuer zu entrichten ist, sind es bei Tiernahrung nur 7 Prozent. Auch gesundheitliche Einschränkungen werden im Mehrwertsteuergesetz nicht gleichbehandelt. Schlecht hören können ist billiger als schlecht sehen können, denn der Kauf einer Brille schlägt mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu Buche, der Kauf eines Hörgerätes nur mit 7 Prozent. Es stellt sich auch die Frage, warum gesundheitsbewusste Ernährung nicht durch einen Verzicht auf die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse gefördert wird, wie dies nunmehr möglich und 68 Prozent der Deutschen wie auch der Bundeslandwirtschaftsminister befürworten.