Tarifverhandlungen Private Versicherungen Innendienst: DHV liegt goldrichtig…

Die Tarifrunde 2025 für die Innendienstbeschäftigten im privaten Versicherungsgewerbe sind am 21.03.25 gestartet. Wie üblich war der Verhandlungsauftakt ein reiner Austausch der Positionen zwischen dem AGV und Verdi.

Am 28.04.werden die Tarifverhandlungen fortgesetzt, und der AGV wird höchstwahrscheinlich ein erstes Angebot unterbreiten. 

Die Gewerkschaft Verdi rechnet einen Reallohnverlust von 8.1 % auf 3 Jahre vor.  Insofern liegt die Tarifempfehlung der DHV mit 2×8% und einer Laufzeit von 24 Monaten goldrichtig. 

Wir begleiten die Tarifverhandlungen konstruktiv und bringen uns mit unseren Positionen ein. Zwischen der 2. und 3 Verhandlungsrunde wird es ein Tarifgespräch mit dem AGV Versicherungen geben.

Wir sind zuversichtlich, dass wir die nächsten Tarifverhandlungen wieder als tariffähige Gewerkschaft neben Verdi begleiten werden.

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken

Am 18.03.2025 wurde für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken ein Tarifabschluss mit einer Laufzeit bis Mai 2027 erzielt. Die wesentlichen Inhalte des Abschlusses:
 
Gehalt:

  • 6,0 % zum 01.04.2025
  • 3,5 % zum 01.05.2026
  • 1,5 % zum 01.04.2027

Ausbildungsvergütungen: Erhöhung um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
 
Diese Erhöhungen sind ein erfreuliches Signal zur Steigerung der Attraktivität der Beschäftigung bei den Volks- und Raiffeisenbanken. Gerade die 6,0 % in der ersten Erhöhungsstufe sind ein wichtiges psychologisches Signal. Leider stehen dieser guten Gehaltserhöhung drei Nullmonate entgegen. Eine Einmalzahlung für die Monate Januar bis März hätte den Abschluss noch abgerundet

 
Verbesserung der Tabellenstruktur:
Ein weiterer wesentlicher und positiver Bestandteil des Abschlusses ist die Verbesserung der Tabellenstruktur der seit 2020 geltenden Vergütungsgruppen A, B und C. Die im Vergleich zur alten Tabellenstruktur niedrigere Vergütung in den höheren Vergütungsstufen war ein Kritikpunkt, den wir schon 2019 in den Verhandlungen deutlich zum Ausdruck gebracht hatten. Damals lag aber der Fokus des Abschlusses vor allem auf die deutliche Anhebung der unteren Vergütungsstufen. Wegen der damaligen Prämisse einer aufkommensneutralen Gestaltung der neuen Vergütungsstruktur war der AVR damals nicht mehr zu weiteren Kompromissen bereit gewesen.

Es ist anerkennenswert, dass der AVR nun zu weiteren Anpassungen bereit gewesen ist. Damit wird die Attraktivität der Vergütung deutlich gesteigert.

 

Weitere Punkte:

  • Änderungen im Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte: Heraufsetzung der Grenze für den Kündigungsschutz von bisher 50 Jahren auf 10 Jahre vor der Regelaltersrente (= zukünftig ab 57 Jahre) sowie Vereinbarung einer höheren Abfindung nach dem Rationalisierungsschutzabkommen
  • Verlängerung der rentennahe Teilzeit (renaTe), des Langzeitkontentarifvertrages und des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2027
  • Erweiterung Mitarbeitergewinnungszulage (= bis zu 20 % des Gehaltes) um eine Mitgliederbindungszulage
  • Entfall des Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für Arbeit nach 20.00 Uhr und am Samstag entfallen, wenn Mitarbeiter/innen mit entsprechender Arbeitsflexibilität eigenverantwortlich und ohne arbeitgeberseitige Veranlassung zuschlagspflichtige Zeiten nutzen, um persönlichen Belangen, wie der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Rechnung zu tragen. Diese Regelung sieht die DHV-Tarifkommission kritisch. Damit haben DBV und AVR einen Schritt in Richtung Samstagsarbeit als Regelarbeitstag getan. Rechtlich ist dieser Punkt problematisch. Denn Samstagszuschläge fallen laut Tarifvertrag für Mehrarbeit an Samstagen an, die aber vom Arbeitgeber angeordnet und vom Betriebsrat genehmigt werden müssen.

 

DHV-Position zur anstehenden Tarifrunde Versicherungen: Eine Gehaltserhöhung, die dem Nachholbedarf gerecht wird!

Bei den anstehenden Gehaltstarifverhandlungen für den Innendienst gilt es, die Schere zwischen den mageren Gehaltserhöhungen der vergangenen drei Jahre (3 % zum 01.09.2022; 2 % zum 01.09.2023; 3 % zum 01.09.2024) und den in anderen Branchen getätigten Tarifabschlüsse zu schließen. Der Abschluss muss sowohl dem Nachholbedürfnis bei den Gehältern als auch der wirtschaftlichen Situation der Versicherungsunternehmen Rechnung tragen.

Nach unserer Auffassung sollte eine Gehaltsforderung mit einem Verhandlungsspielraum versehen sein, der so nah wie möglich an einem voraussichtlichen Verhandlungsergebnis ist:

Zwei Gehaltserhöhungen von je 8 % über einen Zeitraum von zwei Jahren (= insgesamt 16 %) 

Der Abschluss sollte weitere Punkte beinhalten:

1. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen zu je 12 % (= insgesamt 24 %)

Die Versicherungswirtschaft muss ihre Attraktivität für junge Arbeitnehmer/innen steigern. Eine überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ist daher erforderlich.

2. Tariferhöhung in den Lohngruppen A und B in zwei Stufen zu je 10 % (= insgesamt 20 %)

Die Beschäftigten in den Niedriglohngruppen A und B sind die Leidtragenden der starken Inflation der vergangenen Jahre. Deshalb ist eine überproportionale Erhöhung der Vergütungen notwendig.

3. Verlängerung des Altersteilzeitabkommens

4. Vereinbarung einer Verhandlungsverpflichtung zur Überarbeitung der Eingruppierungsregelungen

Die aus den 1970er/1980er-Jahren stammenden Eingruppierungsregelungen sind nicht mehr zeitgemäß und müssen grundlegend überarbeitet werden, um den Erfordernissen der heutigen Arbeitswelt Rechnung zu tragen. Ziel muss auch sein, die Beschäftigten im Außendienst in den Eingruppierungskatalog einzuordnen mit dem Ziel einer leistungsgerechten Vergütung im Rahmen des Tarifwerkes.

Die DHV wird die anstehenden Tarifverhandlungen kritisch und konstruktiv begleiten.

 

 

 

CGB: Sondervermögen stärkt Deutschlands Zukunftssicherheit

Die zukünftige Bundesregierung hat mit der geplanten Einrichtung von Sondervermögen einen wichtigen Schritt unternommen, um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Diese Sondervermögen ermöglichen gezielte Investitionen in entscheidende Bereiche wie Verteidigung, Klimaschutz und digitale Infrastruktur.

Dazu der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB):” Das sind wichtige Investitionen in die Sicherheit und Souveränität Deutschlands. Das Sondervermögen für die Bundeswehr stärkt unsere Verteidigungsfähigkeit und trägt dazu bei, die Sicherheit Deutschlands und unserer Bündnispartner zu gewährleisten. In diesen unsicheren Zeiten stärkt es auch den europäischen Gedanken. Die Sondervermögen für Klimaschutz und Energiewende geben wichtige Impulse und beschleunigen den Ausbau erneuerbarer Energien und fördern innovative Technologien. Damit leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele und zur Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung.”

“Die Investitionen in die digitale Infrastruktur verbessern die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und schaffen die Grundlage für Innovationen und Wachstum. Ein flächendeckendes Glas- fasernetz und moderne digitale Technologien sind entscheidend für unsere Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft und Gesellschaft.” ergänzt die Bundesgeschäftsführerin des CGB Anne Kiesow.

Die aktuelle Planung sieht vor, dass die Sondervermögen verantwortungsvoll und transparent verwaltet werden. Die Finanzierung erfolgt unter Berücksichtigung der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen und Überlegungen die Neuverschuldung verantwortungsvoll an die Anforderungen anzupassen.

Insgesamt sieht der CGB hierin ein Signal für Zuversicht und Handlungsfähigkeit, wobei nicht übersehen werden darf, dass der Bildungsbereich hier noch nicht berücksichtigt ist. Anne Kiesow fordert hier klar:” Die Bildung muss in der Finanzierung auf Augenhöhe mit den anderen wichtigen Themen stehen und der CGB erwartet, dass die neue Bundesregierung die Bildung nicht vernachlässigt.”

Christian Hertzog

Generalsekretär

 

Equal Pay Day 2025: Fortschritt in Richtung Lohngerechtigkeit

Am 7. März 2025 ist Equal Pay Day – ein symbolischer Marker für den Gender Pay Gap in Deutschland. Während dieser 2023 noch bei 18 Prozent lag, zeigen die aktuellen Zahlen für 2024 einen Rückgang auf 16 Prozent. Das ist ein bedeutender Fortschritt für Lohngerechtigkeit! Durch diese positive Entwicklung wird der Equal Pay Day im Jahr 2026 bereits am 27. Februar stattfinden.


Weil es sich lohnt – Entgelttransparenz jetzt!
Unter diesem Motto stellt die diesjährige Equal Pay Day Kampagne den Zusammenhang zwischen Lohntransparenz und dem Gender Pay Gap in den Mittelpunkt. Fehlende Transparenz führt oft dazu, dass Lohnunterschiede und Entgeltdiskriminierung unbemerkt bleiben. Doch wie beeinflussen Stereotypisierung, Diskriminierung und fehlende Entgelttransparenz einander? Kann mehr Transparenz dazu beitragen, diese Ungleichheiten zu verringern? Und welche Vorteile bringt das für möglichst viele Arbeitnehmerinnen?


Ein konkreter Anlass für die Diskussion ist die bevorstehende Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht bis 2026. Diese verpflichten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dazu, klare Kriterien für die Entgeltgestaltung zu definieren und offenzulegen. Ein bedeutender Schritt in Richtung Equal Pay!


Herausforderungen und Gegenwind:
Man hört immer wieder “Es gäbe keine Gender Pay Gap“ und “Frauen sind selbst schuld“ und “Männer arbeiten einfach mehr – solche Aussagen begegnen uns immer wieder. Natürlich muss man hier differenzieren, es geht hier vor allem um „equal work for equal pay“. Als Gewerkschaft, die sich für rechtliche Gleichstellung und faire Entlohnung einsetzt, sind wir oft mit Fehlinformationen und Widerständen konfrontiert, sei es in Social Media, politischen Debatten oder privaten oder öffentlichen Gesprächen oder in Verhandlungen.


Auskunftsanspruch für Beschäftigte: Ein Recht auf Transparenz
Dank des individuellen Auskunftsanspruchs haben Beschäftigte in Unternehmen und Dienststellen mit über 200 Mitarbeiterinnen das Recht, Informationen über die Kriterien und Verfahren ihrer Entlohnung zu erhalten. Zudem können sie eine Vergleichstätigkeit heranziehen und das Median-Gehalt des jeweils anderen Geschlechts erfragen – vorausgesetzt, die Vergleichstätigkeit wird von mindestens sechs Personen dieses Geschlechts ausgeübt.


Mit seinem Grundsatzurteil vom 21. Januar 2021 stellte das Bundesarbeitsgericht klar: Verdient eine Frau weniger als den Median der männlichen Kollegen, gilt das als Indiz für eine geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung. In diesem Fall liegt es am Arbeitgeber, das Gegenteil zu beweisen.


Fazit: Entgelttransparenz als Schlüssel zu Equal Pay
Die Einführung verbindlicher Transparenzmaßnahmen ist ein entscheidender Hebel zur Schließung des Gender Pay Gaps. Der Fortschritt ist sichtbar – doch es bleibt noch viel zu tun. Gemeinsam sollten wir uns für ein faires und diskriminierungsfreies Entgeltsystem einsetzen.

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

CGB SIEHT NEUE BUNDESREGIERUNG AUCH BEI DER SOZIALPOLITIK IN ZUGZWANG

Die Bundestagswahl ist entschieden. Ihr Ausgang entspricht weitgehend den letzten Wahlprognosen. Nach dem FDP und BSW den Einzug in den neuen Deutschen Bundestag verpasst haben, dürfte bei der Regierungsbildung alles auf eine Große Koalition hinauslaufen, wie sie auch die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler präferiert. Nach dem polarisierenden Wahlkampf sind jetzt Kompromisse gefragt, damit Deutschland endlich wieder eine handlungsfähige Regierung bekommt, die sich zügig den drängenden Problemen des Landes annimmt.

Im Wahlkampf standen die Themen Migration, Wirtschaft sowie die Folgen des Machtwechsels im Weißen Haus im Vordergrund. Bildung, Wohnungsmangel und die Sicherung unseres Sozial- und Gesundheitssystems spielten hingegen nur eine untergeordnete Rolle. Nicht zur Freude aller Wählerinnen und Wähler. Eine kurz vor dem Wahltag vom Meinungsforschungsaustausch Civey für den Sozialverband Deutschland (SoVD) durchgeführte Befragung hat gezeigt, dass viele Befragte im Wahlkampf insbesondere soziale Themen vermisst haben. So waren 21,9 Prozent der Meinung, dass zu wenig über die Rentenproblematik diskutiert wurde. Wenn die Linkspartei, die Viele nach der Abspaltung des BSW bereits in der Bedeutungslosigkeit gesehen hatten, wie Phönix aus der Asche auferstanden ist und mit einem Wahlergebnis von 8,6 Prozent zu den Siegern der Bundestagswahl wurde, so hat sie dies insbesondere mit dem Aufgreifen sozialer Themen geschafft. Die neue Bundesregierung ist daher gut beraten, neben ihren Schwerpunkt-Themen auch die im Wahlkampf weitgehend ausgeklammerten Probleme unseres Landes zügig aufzugreifen. Die christlichen Gewerkschaften haben hierzu in ihren Forderungen zur Bundestagswahl Aussagen getroffen. Wie groß der Handlungsdruck ist, machen einige Bespiele deutlich: Bezahlbarer Wohnraum wird in Deutschland zunehmend zur Mangelware. Der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) rechnet für dieses Jahr mit einer Neubaulücke von 720.000 Wohnungen. Das von der Ampel-Koalition 2021 prognostizierte Ziel von 400.00 neuen Wohnungen pro Jahr wurde auch nicht annähernd erreicht. Die Zahl der Baugenehmigungen sinkt vielmehr seit drei Jahren und ist 2024 mit 215.900 auf den niedrigsten Stand seit 2010 gefallen. Die Folge sind Mietpreissteigerungen, die im vergangenen Jahr in Berlin, Frankfurt und Essen mehr als 8 Prozent betrugen. Von den 21 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland müssen bereits jetzt 3,1 Millionen mehr als 40 Prozent ihres Einkommens allein für Wohnkosten aufwenden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben das vergangene Jahr mit einem Defizit von rund 6 Milliarden Euro abgeschlossen – trotz der zu Jahresbeginnen erfolgten Beitragssteigungen. Besonders desolat ist die Situation der Krankenhäuser, die bis Ende 2024 ein Defizit von 6 Milliarden Euro angehäuft haben dürften. Vor einer existentiellen Krise steht auch die gesetzliche Pflegeversicherung. Die zum Jahresbeginn erfolgte Beitragserhöhung auf 3,6 Prozent reicht voraussichtlich gerade, um die für dieses Jahr zu erwartenden Ausgabensteigerungen abzudecken.

Die finanziellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung sind ein politischer Dauerbrenner, da bislang der Wille zu einer grundlegenden Rentenreform fehlte und das „Rentenpaket II“, mit dem die Ampel-Koalition zumindest das nur bis 2025 garantierte Rentenniveau von 48 Prozent absichern wollte, keine Gesetzeskraft mehr erlangte.

Der CGB erwartet, dass die neue Bundesregierung dem Handlungsdruck Rechnung trägt und die Lösung der Probleme auf ihre Agenda setzt. Bestandsaufnahmen und Handlungsempfehlungen gibt es zuhauf. Worauf es jetzt ankommt, sind schnelle und mutige Entscheidungen.

GEN Z Seminar in Kopenhagen

Bericht zum WOW/EZA/Krifa Seminar welches vom 06.-07.02.2025 in Kopenhagen zum Thema “Die Generation Z drängt auf den Arbeitsmarkt. Welche Auswirkungen und Herausforderungen wird es geben?” stattfand.

Das zweitägige Seminar in Kopenhagen befasste sich mit der wachsenden Bedeutung der Generation Z (der zwischen 1997-2012 Geborenen) für die Arbeitswelt. Diese Generation wird bis 2025 voraussichtlich 27 Prozent der globalen Arbeitskräfte ausmachen und dabei neue Perspektiven und Anforderungen mit sich bringen.

Kernthemen des Seminars waren die spezifischen Charakteristika und Erwartungen der Generation Z an Arbeitgeber, Gewerkschaft und Arbeitswelt. Als bestausgebildete und erste vollständig mit digitalen Medien aufgewachsene Generation zeichnen sie sich durch einen ausgeprägten Realismus und klare Wertevorstellungen aus. Besonders wichtig sind ihnen:

Die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz, Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Beitrag des Unternehmens sowie Gleichberechtigung und Diversität, ethisches Handeln und Transparenz, technologischer Fortschritt, persönliche Entwicklung und arbeitszeitliche Flexibilität spielen für die Generation Z eine erhebliche Rolle in ihrem Berufsleben.

Das Programm umfasste Vorträge von internationalen Experten wie Helle Stenbro vom dänischen Wissenszentrum für Arbeitszufriedenheit und Prof. Wouter Vandenabeele von der Universität Utrecht. In Arbeitsgruppen wurden Fragen wie Unternehmen und Organisationen die Bedürfnisse der Generation Z besser integrieren können bearbeitet.

Ein besonderer Fokus lag auf der Rolle der Gewerkschaften. Diese müssen sich nicht nur den veränderten Anforderungen anpassen, sondern sollten eine Vorreiterrolle bei der Integration der jungen Generation einnehmen. Dies wurde in einer Podiumsdiskussion mit Vertretern verschiedener europäischer Gewerkschaften thematisiert.

Die Experten waren sich einig, dass der Eintritt der Generation Z in den Arbeitsmarkt fundamentale Veränderungen mit sich bringen wird. Unternehmen und Organisationen müssen ihre Strategien überdenken, um diese Generation als Mitarbeiter und Mitglieder zu gewinnen und zu halten. Dabei sollten sie besonders die Aspekte Sinnhaftigkeit der Arbeit, Flexibilität und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigen.

Die Generation Z unterscheidet sich fundamental von früheren Generationen in ihrer Arbeitseinstellung. Für sie steht der Zweck der Arbeit über dem reinen Profitstreben. Sie suchen aktiv nach Arbeitgebern, die faire Bezahlung, Diversität und Inklusion garantieren. Als “Digital Natives” treiben sie den technologischen Fortschritt voran und erwarten moderne, effiziente Arbeitsprozesse. Bemerkenswert ist ihr starkes Bewusstsein für Nachhaltigkeit und ethisches Unternehmertum – sie wählen ihre Arbeitgeber nicht nur nach Gehalt und Position, sondern auch nach deren gesellschaftlichem Beitrag. Diese Generation wird den Arbeitsplatz stärker verändern als jede Generation zuvor, was Unternehmen vor die Herausforderung stellt, ihre bisherigen Strategien grundlegend zu überdenken.

Für Gewerkschaften ergibt sich aus dieser Entwicklung eine doppelte Herausforderung: Sie müssen sich nicht nur intern an die Bedürfnisse der Generation Z anpassen, sondern auch ihre Rolle als Interessenvertreter neu definieren. Die Diskussionen während des Seminars zeigten, dass traditionelle gewerkschaftliche Strukturen und Kommunikationswege oft nicht mehr den Erwartungen junger Arbeitnehmer entsprechen. Gewerkschaften müssen innovative Wege finden, um die Generation Z zu erreichen – etwa durch verstärkte Präsenz in sozialen Medien und digitalen Plattformen. Gleichzeitig müssen sie die wachsende Kluft zwischen den Wünschen der jungen Arbeitnehmer und den etablierten Arbeitgeberstrukturen überbrücken. Vertreter von CNV (Niederlande) und FCG (Österreich) präsentierten während der Podiumsdiskussion bereits erfolgreiche Ansätze, wie moderne Gewerkschaftsarbeit aussehen kann, die den Bedürfnissen der Generation Z gerecht wird.

Das Seminar schloss mit konkreten Handlungsempfehlungen für Politiker und Sozialpartner, um die Integration der Generation Z in die Arbeitswelt erfolgreich zu gestalten.

 

Marc Endlich und Harm Wellmann

 

Grafik Trauer Anschlag München

Tiefe Trauer über den Anschlag auf eine Gewerkschaftskundgebung in München

In München ist ein Mann mit seinem Fahrzeug in eine Kundgebung der Gewerkschaft ver.di gefahren und hat mehrere Menschen schwer und zum Teil lebensgefährlich verletzt. Die DHV und ihr gewerkschaftlicher Dachverband CGB verurteilen solche Anschläge aufs Schärfste und drückt den Verletzten und ihren Familien sein Bedauern und seine Betroffenheit aus.

Der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) Christian Hertzog sagte hierzu.” Wir sind bestürzt und tief betroffen über die Geschehnisse in München. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Betroffenen und ihren Angehörigen. Wir drücken auf diesem Weg unseren Respekt und unsere Betroffenheit aus. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen.”

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders: Der Anschlag auf eine ver.di-Kundgebung ist ein tief erschütterndes Ereignis. Der Angriff auf Menschen in Ausübung ihres Grundrechts auf gewerkschaftliche Betätigung macht fassungslos. Was ist in Deutschland los, dass Gewerkschaftsmitglieder, die sich für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen einsetzen, um ihr Leben fürchten müssen?
Das Verhältnis zwischen DHV und den DGB-Gewerkschaften ist seit Jahrzehnten belastet. Die DGB-Gewerkschaften führen einen Kampf gegen die christliche Gewerkschaftsbewegung. Einen fairen und achtungsvollen Umgang unter Konkurrenten lassen die DGB-Gewerkschaften vermissen.
Angesichts dieses erschütternden Anschlags tritt dieser Konflikt aber für einen Augenblick in den Hintergrund. Unser Mitgefühl gilt den ver.di-Mitgliedern und deren Familien, die von diesem Anschlag betroffen sind. Unsere gewerkschaftliche Solidarität in dieser Situation gilt ver.di. Es ist wichtig, weiter für einen fairen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zu kämpfen und erforderlichenfalls mit öffentlichen Kundgebungen ein Signal zu setzen.“

Arbeitnehmer in 2024 seltener krank – Diskussion um Karenztag beenden!

Am 28.01.2025 berichtete die FAZ in einer kurzen Meldung über einen von den Krankenkassen DAK-Gesundheit und Techniker Krankenkasse gemeldeten Rückgang der krankheitsbedingten Fehltage in 2024 gegenüber 2023: Bei der DAK-Gesundheit von durchschnittlich 20 auf 19,7 Tage und bei der Techniker Krankenkasse von 19,4 auf 19,1 Fehltage. Diese beiden großen Krankenkassen dürften exemplarisch auch für eine ähnliche Entwicklung bei anderen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen stehen.

Diese erfreuliche Meldung zeigt, dass auch ohne die vom Allianz-Chef Bäte geforderte Einführung eines unbezahlten ersten Krankheitstages – eines sogenannten Karenztages – ein Rückgang der Krankheitstage möglich ist. Die Berufsgewerkschaft DHV lehnt diese Karenztagsforderung ab, weil sie quasi unterstellt, dass viele Arbeitnehmer/innen blaumachen und eine Erkrankung nur vorschieben. Eine derartige Unterstellung weist die DHV entschieden zurück! Zudem würde die Einführung eines unbezahlten Karenztages zur Folge haben, dass viele Beschäftigte krank zur Arbeit kommen, weil sie sich Gehaltseinbußen nicht leisten können. Das ist vor allem im Niedriglohnsektor zu befürchten, wo es für die Beschäftigten auf jeden Euro ankommt! Die Folge wäre eine erhöhte Infektionsgefahr am Arbeitsplatz, ein drohender höher Krankenstand und damit der gegenteilige Effekt wie vom Allianz-Chef mit seiner Forderung beabsichtigt.

Der Anstieg der krankheitsbedingten Fehltage ist auch Folge der demographischen Entwicklung in Deutschland. Die Arbeitnehmerschaft in Deutschland altert. Ältere Beschäftigte sind aber anfälliger für Krankheiten. Das gilt insbesondere für schwere Erkrankungen wie Krebs, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Muskel-Skeletterkrankungen. Hinzu kommt die steigende Gefahr von psychischen Erkrankungen infolge des wachsenden Drucks in der Arbeitswelt. Der Anstieg der krankheitsbedingten Fehltage kann damit zu einem großen Teil nicht verhindert werden – erst recht nicht mit einem Karenztag.

Deutschland hat nicht das Problem, dass Beschäftigte immer mehr blaumachen und insbesondere die Möglichkeit der elektronischen Krankschreibung missbrauchen. Vielmehr müssen die Arbeitsbedingungen in Deutschland noch stärker an die Erfordernisse eines altersgerechten Arbeitsplatzes angepasst werden. Insbesondere sieht die DHV Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:

  • Gesundheitsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes (u.a. rückenschonendes Mobiliar, Gelenk- und sehnenschonende Computermausbedienungen)
  • Stressreduzierende Gestaltung des Arbeitstages (u.a. längere Pausen, weniger Druck bei der Erledigung von Arbeitsaufträgen)
  • Weiterer Ausbau von Telearbeit und mobiler Arbeit
  • Unterstützung älterer Beschäftigter in der Ausübung schwerer körperlicher Arbeit (z.B. Exoskelette für Pflegekräfte, Hebehilfen im Handwerk oder im Einzelhandel)
  • Angebot der Arbeitszeitreduzierung und damit der Arbeitsbelastung für ältere Beschäftigte
  • Stärkerer Fokus auf Betriebliches Gesundheitsmanagement und auf die betriebliche Wiedereingliederung langzeiterkrankter Arbeitnehmer/innen

Viele Maßnahmen müssen nicht viel Geld oder Zeit kosten. Oft reicht auch ein gutes Arbeitsklima durch mehr Wertschätzung für die Beschäftigten aus. Beschäftigte, die sich wertgeschätzt fühlen, sind motivierter und weniger anfällig für Beeinträchtigungen ihres Wohlbefindens infolge seelischer Belastungen. In der Summe führen auch kleine Maßnahmen zu krankheitsresilenteren Arbeitnehmer/innen und damit in der Gesamtheit zu einem weiteren Rückgang der krankheitsbedingten Fehltage. Deshalb fordert die DHV, die Diskussion um die Einführung des ersten Krankheitstages als unbezahlten Karenztag zu beenden!

 

Wahlforderungen des Christlichen Gewerkschaftsbunds Deutschlands zur Bundestagswahl 2025

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) hat seine Forderungen zur Bundestagswahl 2025 beschlossen. Die Forderungen sind zusammengefasst in den Themenbereichen:

  • Freiheit und Demokratie sichern
  • Zukunftssichere Arbeitsplätze durch eine wettbewerbsfähige Wirtschaft
  • Wohlstand und soziale Sicherheit wahren
  • Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie schützen

Im Einzelnen fordern die christlichen Gewerkschaften u.a.:

  • Demokratie und Rechtsstaat stärker schützen
  • Gewerkschaftspluralismus statt Einheitsgewerkschaft
  • Lebensstandardsicherung im Alter durch eine grundlegende Reform der Rentenversicherung

Sicherung des Renten-Mindestniveaus von 48 Prozent

  • beschleunigter Kita-Ausbau und bessere Bezahlung frauendominierter Berufe
  • keine Aushöhlung des grundgesetzlich geschützten Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit

Die weiteren Forderungen können dem Flyer entnommen werden. Wichtig ist für den CGB, dass die neue Bundesregierung nicht in Streit und gegenseitige Lähmung verfällt, wie es bei der Ampelregierung der Fall war, sondern entschlossen die großen, teils existentiellen, Herausforderungen angeht, die Zukunft unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates sichert sowie die Gefahren für unseren Wohlstand und Sicherheit entschlossen bekämpft!

Zum Herunterladen des Flyers