Am Freitag wird sich der Bundesrat in seiner turnusmäßigen Sitzung u.a. mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) befassen. Der CGB fordert den Bremer Senat auf, das umstrittene Gesetz im Bundesrat nicht abzusegnen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen, wie dies bereits verschiedene weiterer Länder angekündigt haben. Wir brauchen keine Krankenhausreform um jeden Preis, sondern eine Reform, die diesen Namen auch verdient.
Das aktuelle das Vetebo-Memo zur Folgenabschätzung des KHVVG bestätigt die Kritiker des Gesetzes, zu denen auch der CGB und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund zählen und macht deutlich, wie der Bund über die Festlegung bundeseinheitlicher Mindestfallzahlen in die Zuständigkeit der Länder für die Krankenhausplanung eingreift. Erreicht ein Krankenhaus die für eine Leistungsgruppe festgelegte Mindestfallzahlen nicht, verliert es im Folgejahr die komplette Vorhaltefinanzierung für diese Leistungsgruppe. Die Vorhaltefinanzierung wiederum soll jedoch gerade den Kliniken mehr finanzielle Planungssicherheit verschaffen. Während sie bislang für die von ihnen erbrachten medizinischen Leistungen nach einem Entgeltkatalog entlohnt werden, der für 2024 insgesamt 82 pauschalierte tagesbezogene Entgelte für voll- und teilstationäre Leistungen sowie für die stations-äquivalente Behandlung und 127 Zusatzentgelte vorsieht, sollen sie zukünftig 60 Prozent ihrer Vergütungen als Vorhaltepauschalen für die Bereithaltung medizinischer Leistungen erhalten. Damit soll der quantitative Druck von den Kliniken genommen werden, zu ihrer Finanzierung möglichst viele und vielleicht auch unnötige Leistungen zu erbringen und abzurechnen.
Da durch die Einführung von Vorhaltepauschalen das bisherige Finanzierungssystem nach Fallpauschalen nicht abgelöst, sondern nur modifiziert wird, ist nach der Vetebo-Studie keine generelle Verbesserung der Krankenhausfinanzierung zu erwarten. Das bedeutet, das KHVVG wird kurzfristig nicht die Finanzprobleme der Kliniken lösen, mit der trotz Ampel-Scheiterns auf ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes gedrängt wird. Krankenhausschließungen aufgrund von Insolvenzen sind damit vorprogrammiert und werden insbesondere die gesundheitliche Versorgung in ländlichen Regionen weiter verschlechtern. Der CGB verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass bereits jetzt jeder Zweite Sorge vor Klinikschließungen hat, wie eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey belegt. Bevor abschließend über eine Krankenhausreform entschieden wird, bedarf es daher der bislang vom Bund nicht vorgelegten Auswirkungsanalysen zum KHVG.
V.i.S.d.P.: Peter Rudolph