MINDESTLOHN-RICHTLINIE DER EU ZWINGT DEUTSCHLAND ZUM HANDELN – CGB FORDERT DEN ERLASS EINES GEWERKSCHAFTSGESETZES

Am 15.09.2022 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit eine Mindestlohnrichtlinie abgesegnet, mit der die Mindestlöhne in den Mitgliedsstaaten angehoben und die Tarifverhandlungen gestärkt werden sollen. Mit der Verabschiedung durch den EU-Rat am 04.10.2022 hat die Richtline Rechtskraft erlangt und muss nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft Peter Rudolph fordert dazu den Erlass eines Gewerkschaftsgesetzes, das die Rechtstellung der Gewerkschaften, die Anforderungen an ihre Tariffähigkeit sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Arbeitskampfmaßnahmen regelt und Einschränkungen der grundgesetzlich verankerten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie durch Richterrecht und hier insbesondere durch gesetzes-übersteigende Rechtsfortbildung Einhalt gebietet.

Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Aktionspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Von dieser Quote ist Deutschland mit einer Tarifbindung von lediglich 43 Prozent meilenweit entfernt. Politik und Rechtsprechung haben vielmehr durch ihre Entscheidungen maßgeblich dazu beigetragen, dass die Tarifbindung in Deutschland rückläufig ist. Das 2015 von der Großen Koalition beschlossene und rechtlich umstrittene Tarifeinheitsgesetz, das aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits 2017 nachgebessert werden musste, legt fest, dass in einem Betrieb keine konkurrierenden Tarifverträge zur Anwendung kommen können, sondern der Tarifvertrag der Organisation mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Das Gesetz behindert damit die Tarifarbeit und Entwicklung kleiner Gewerkschaften und damit den Gewerkschaftspluralismus.

Ähnlich verhält es sich mit der sogenannten Mächtigkeitsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), auf deren Grundlage verschiedenen Gewerkschaften in Deutschland im Laufe der Jahre die Tariffähigkeit aberkannt und damit ihre wesentlichste Arbeitsgrundlage entzogen wurde.

Letztes Opfer des BAG war die seit Jahrzehnten erfolgreich im Tarifgeschäft tätige Berufsgewerkschaft DHV, der trotz ihrer Tarifführerschaft bei den Volks- und Raiffeisenbanken aufgrund ihres nach Meinung des Gerichts nicht ausreichenden Organisationsgrades in anderen Tarifbereichen die Tariffähigkeit abgesprochen wurde. Einige tausend Beschäftigte verloren damit ihren tarifvertraglichen Schutz, den ihnen die Tarifverträge der DHV gewährt hatten. Die BAG-Entscheidung erfolgte dabei auf keiner gesetzlichen Grundlage, sondern lediglich auf Basis der vom Gericht in den 1950er-Jahren selbst entwickelten Mächtigkeits-Rechtsprechung.

Peter Rudolph: „Da das BAG nicht bereit ist, seine aufgrund des geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrades in Deutschland seit langem überholte Mächtigkeits-Rechtsprechung aufzugeben, sollte der Gesetzgeber handeln und ein Gewerkschaftsgesetz erlassen. Spätestens dann, wenn die Mindestlohnrichtlinie greift und die Bundesregierung in einem Aktionsplan konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Tarifbindungsquote von 80 Prozent festlegen muss, wird die Mächtigkeits-Rechtsprechung ad absurdum geführt, da Gewerkschaften dann defacto dazu gezwungen sein werden, Tarifverträge auch in Bereichen abzuschließen, in denen sie den für die Tariffähigkeit vom BAG geforderten Organisationsgrad nicht nachweisen können. Im Zweifel droht dann auch DGB-Gewerkschaften der Verlust ihrer Tariffähigkeit.“

 

Hauptvorstand

DHV-Information zum neuen DHV-Hauptvorstand

22. ordentlicher Bundesgewerkschaftstag wählt neuen DHV-Hauptvorstand

Auf dem 22. ordentlichen Bundesgewerkschaftstag sind die Mitglieder des DHV-Hauptvorstands neu gewählt worden:

  • Als Bundesvorsitzender wiedergewählt wurde Henning Röders (1.v.li.), Hamburg. Henning Röders ist seit Dezember 2000 für die DHV tätig. Bis 2010 fungierte er als Hauptgeschäftsführer. Von 2011 bis 2013 war er stellvertretender Bundesvorsitzender, seit Januar 2014 hat Henning Röders das Amt des DHV-Bundesvorsitzenden inne.
  • Anne Kiesow (2.v.li.) wurde in ihrem Amt als stellvertretende Bundesvorsitzende wiedergewählt. Anne Kiesow ist seit 2005 beim Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) – dem Dachverband der christlichen Gewerkschaften in Deutschland, deren Mitglied die DHV ist – als Bundesgeschäftsführerin beschäftigt. Dem DHV-Hauptvorstand gehört sie seit 2007 an. Zur stellvertretenden Bundesvorsitzenden wurde Anne Kiesow erstmals 2014 gewählt.
  • Als weitere Mitglieder wiedergewählt wurden Jörg Steinbrück und Andreas Müller (3.v.li.). Beide wurden 2018 erstmals in den DHV-Hauptvorstand gewählt. Jörg Steinbrück ist Beschäftigter der DAK-Gesundheit. Er engagiert sich dort als Mitglied des Hauptpersonalrats für die Interessen der Beschäftigten. Andreas Müller kommt aus dem Gesundheitswesen. Er arbeitet beim DRK Kreisverband Geithain und wurde dort im Frühjahr dieses Jahres in seinem Amt als Vorsitzender des Betriebsrates bestätigt.
  • Der DHV-Hauptvorstand ist für die Dauer von vier Jahren bis 2026 gewähl.

  • Komplettiert wird der neue DHV-Hauptvorstand vom Ehrenvorsitzenden Jörg Hebsacker, der von 1986 bis 2010 DHV-Bundesvorsitzender der DHV war und der kraft Satzung als Ehrenvorsitzender ein Teilnahmerecht an den Sitzungen des DHV-Hauptvorstands hat.

  • Als nicht stimmberechtigtes Mitglied wurde Hans Rudolf Folz (2.v.re.) in den neuen DHV-Hauptvorstand kooptiert. Hans Rudolf Folz engagiert sich seit 2002 im höchsten Exekutivorgan der DHV.

  • Neu als weiteres Hauptvorstandsmitglied gewählt wurde Matthias Rickel (1.v.re.). Matthias Rickel arbeitet bei der HDI AG in Hannover und ist dort Vorsitzender des Betriebsrates der Betriebe der HDI AG Hannover. Zudem wurde er in diesem Jahr erstmals als Vorsitzender des Konzernbetriebsrates der Talanx AG gewählt.

Nürnberg (33)

DHV-Information zum beschlossenen Leitantrag des Bundesgewerkschaftstages

22. ordentlicher Bundesgewerkschaftstag verabschiedet Leitantrag zum Motto “Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit-DHV!”

Vom 03.-04.11.2022 fand in Nürnberg der 22. ordentliche Bundesgewerkschaftstag der Berufsgewerkschaft DHV unter dem Motto Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit – DHV! statt. Die Delegierten berieten und verabschiedeten eine umfangreiche Antragsagenda zu den aktuellen politischen Themen, die von der Corona-Pandemie, dem Ukrainekrieg, der Inflation, Energie- und Wirtschaftskrise dominiert werden.

Im Leitantrag solidarisiert sich der 22. ordentliche Bundesgewerkschaftstag mit den Menschen in der Ukraine, insbesondere mit der ukrainischen Partnergewerkschaft VOST VOLYA in ihrem Kampf für Frieden, für den Erhalt der demokratischen Rechte, insbesondere der Freiheit der ukrainischen Gewerkschaftsbewegung. Der Bundesgewerkschaftstag fordert u.a.:

  • Neben der vorgesehenen Gaspreisbremse müssen auch Bezieher von anderen Energieträgern entlastet Dies könnte über eine Einmalzahlung oder über einen steuerlichen Freibetrag erfolgen.
  • Die Mehrwertsteuer auf Gas soll dauerhaft und nicht nur bis Ende März 2024 von 19 % auf 7 % gesenkt werden. Auch für andere Energieträger (Heizöl, Pellets, Kohle) soll eine dauerhafte Mehrwertsteuerabsenkung gelten!
  • Zur Vermeidung, dass Menschen im Dunkeln und bei Kälte ihr Dasein fristen, sind die Strom- und Gasanbieter zur Lieferung auch bei Zahlungsausfällen zu verpflichten. Die Zahlung der Rechnungen ist in Form von schnellen unbürokratischen Hilfen – z.B. zinsloses Darlehen oder Energiegeld – sicherzustellen. Die Kündigung von Mietverhältnissen wegen Zahlungsausfällen ist auszuschließen.
  • Die steuerliche Entfernungspauschale für das Pendeln mit dem PKW zur Arbeit muss an die stark gestiegenen Spritpreise angepasst und auf 0,50 € pro Kilometer Auch die steuerfreie Pauschale für Dienstreisen mit dem privaten PKW muss entsprechend auf 0,50 € pro Kilometer angehoben werden.
  • Für das Pendeln mit Bus oder Bahn sollen die dafür erforderlichen Monatskarten des ÖPNV und des DB-Fernverkehrs vom Arbeitgeber in voller Höhe steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer in der Steuererklärung abgesetzt werden. Auf Antrag sind vom Finanzamt dafür Freibeträge einzurichten, so dass die Steuerermäßigung monatlich bei der Gehaltsabrechnung eintritt.
  • Die Arbeitgeber(verbände) sind aufgefordert, in den Tarifverhandlungen dem Aspekt der Inflation gebührend Achtung zu schenken.
  • Die progressiven Steuertabellen und steuerlichen Freibeträge müssen entsprechend der Inflationsentwicklung jährlich dynamisiert
  • Der Betrag der steuerlichen Absetzbarkeit der Homeofficearbeit muss von 5 € auf 10 € verdoppelt werden. Zumindest für die Steuererklärungen 2022 und 2023 ist die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit auf 120 Tage aufzuheben. Pauschale Zuschüsse des Arbeitgebers zur Zahlung einer Heiz- und Stromkostenzulage für Homeofficearbeit sollen bis zu einer Höhe von 70 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden können.
  • Der Bundesgewerkschaftstag begrüßt die Verlängerung der gesetzlichen Regelungen zum Kurzarbeitergeld. Darüber hinaus sollte es aber auch für Minijobber/innen eine dem Kurzarbeitergeld vergleichbare Lohnersatzleistung geben. Tarifpartner und Betriebsparteien werden aufgefordert, bestehende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit fortzuführen ausgelaufene Regelungen wieder in Kraft zu setzen.
  • Über die für Dezember 2022 vorgesehene Zahlung der Energiepauschale an Rentner/innen und Studierende hinaus sind weitere Entlastungen für diese Personengruppen zu gewähren.

DHV Positionen und Forderungen

DHV – unverzichtbar – innovativ – meinungsstark

Wir, DHV verstehen uns als Interessenvertretung für alle Beschäftigte. Seit Jahren fordern wir die Bündelung aller Kräfte auf Seiten der Beschäftigten, denn die Beschäftigten dürfen eine gute Gehalts-erhöhung und gute Arbeitsbedingungen erwarten!

Sind 1,4% lineare Gehaltserhöhung zum 01.04.2023 eine gute und ausreichende Gehaltserhöhung?
Sind es gute Arbeitsbedingungen, dass die Beschäftigten 1 Jahr nach Abschluss der DVB Homeoffice auf die versprochene Technik und Möbel verzichten müssen? Ist es gut, dass weiterhin nur ein kleiner elitärer Kreis über die erweiterten MS Teams Funktionen verfügt?

Bei der Beschäftigtenbefragung wurde klar signalisiert, dass die sozialen Beziehungen unter den Bedingungen von Homeoffice erheblich leiden. Aus unserer Sicht ist dies im Besonderen den fehlenden technischen Arbeitsmitteln geschuldet. Es ist erforderlich gute Rahmenbedingungen für hybride Treffen zu schaffen.

Wir fordern zügig die Beschaffung der Technik und umgehende Freischaltung der Teams Lizenzen.

Nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet der Arbeitgeber bei Dienstreisen 30 Cent je Kilometer. Das Problem: das Gesetz gilt so seit 2005. Die Kostenentwicklung der letzten 15 – 20 Jahre und vor allem die Preisexplosionen der jüngeren Vergangenheit werden in keiner Weise berücksichtigt. Die Kosten im ÖPNV sind seit 2015 zwischen 14 und 19 Prozent gestiegen und werden anstandslos erstattet. Andere Kassen haben bereits reagiert. Wann trägt unser Arbeitgeber den Realitäten Rechnung oder sollen die Beschäftigten ihre Aufgaben künftig mit öffentlichen Verkehrsmitteln erledigen um auf die steigenden Kosten zu reagieren?

Rückblick: 2010 beschloss der Verwaltungsrat der DAK 8 Euro Zusatzbeitrag. Der Vorstand ging davon aus, dass „alle relevanten Kassen 8 Euro Zusatzbeitrag nehmen werden“ und sagte: „wegen 8 Euro ZB werden kaum Mitglieder kündigen“. 2010 tagte der Verwaltungsrat der DAK vor allen anderen. DAK war negativer Headliner in den Nachrichten. Die Barmer nahm die Stimmung auf und erhob dann doch keinen Zusatzbeitrag. DAK stand mit wenig anderen Kassen im Regen und musste den Verlust von 460.000 Versicherten in 12 Monaten hinnehmen.

Ausblick 2022: Termine der VR-Sitzungen: 

DAK-Gesundheit: 15.12.2022, KKH: 17.12.2022, TK: 18.12.2022, Barmer: 21.12.2022

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz soll um 0,3 Prozentpunkte steigen. Diesen Wert will die DAK-Gesundheit keineswegs überschreiten – das war das erklärte Ziel, das auch im Projekt “Gemeinsam für 2023” formuliert wurde.

Ist es gut wie 2010 als eine der ersten Kassen zu tagen? Möge es besser ausgehen als 2010!

Ein Blick auf die Personalkapazitäten:

Zum 01.01.2019 gab es 9.180 operative Personalkapazitäten. Davon entfielen 10,8% auf die Zentrale.

Am 01.01.2022 waren es 9.200 operative Personalkapazitäten. Davon 10,7% in der Zentrale. Sieht gleichbleibend aus. Allerdings wurden seither die DAK-Akademie, das DLZ und das ZFW aus der Zentrale ausgelagert. Diese 234 MAK zur Zentrale hinzu zeigen ein anderes Bild: 2022 wären nach Buchführung 2019 insgesamt 1.218 Kapazitäten somit 13,24%. Die Steigerung der Kapazitäten in der Zentrale ist auch gut im Organigramm ablesbar. Geschäftsbereiche und Stabsstellen sind entstanden, geteilt worden oder wurden neu geschaffen.

Für die DHV ist es wichtig, dass auch in der „Fläche“ eine ausreichende Personaldecke zur Verfügung steht. Hier wurde laut dem o.g. Vergleich zu 2019 abgebaut. Es gibt unbesetzte Stellen, die Arbeitsbelastung wird immer höher.

Die Belastung steigt auch, weil die Gesundheitsquote immer weiter sinkt. 2006 betrug die Gesundheitsquote noch 94,6%, 2019 nur noch 91,6%. 3% geringer. Bei der Personalberechnung blieb die Abwesenheitsquote unverändert. Der durchschnittliche Bearbeitungsaufwand je Vorgang und die Dauer eines durchschnittlichen Telefonates scheint in den letzten Jahren größer geworden, nicht zuletzt da Sprachbarrieren zu überwinden sind und Vorgänge komplexer wurden. Die Zeitwerte blieben unverändert. Auch der Schulungsaufwand wird immer umfangreicher. Bei der Personalberechnung ist der Schulungsaufwand seit Jahrzehnten unverändert. Der Ergebnisdruck nimmt zu.

Folge sind Eigen-Kündigungen und Service-Baustellen. Ist dies gut?

Die DHV wird sich weiterhin der Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen bei der DAK-Gesundheit widmen!

Als Arbeitnehmervereinigung sind wir, die DHV, weiterhin die Interessenvertretung der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit mit den zweitmeisten Personalräten. Wir bieten Zusammenarbeit auf allen Ebenen an und stehen für gemeinsames Arbeiten und Handeln zur Verfügung.

An der Umsetzung der berechtigten DHV Forderungen arbeiten wir gemeinsam, DHV-Vertrauensleute und DHV-Personalräte. Gerne auch gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen! Es gibt noch viel zu tun!

 

Nürnberg

22. ordentlicher DHV-Bundesgewerkschaftstag

22. ordentlicher Bundesgewerkschaftstag der Berufsgewerkschaft DHV unter dem Motto „Frieden, Freiheit und soziale Sicherheit – DHV!“

Am 04.11.2022 wird die Berufsgewerkschaft DHV in Nürnberg ihren 22. ordentlichen Bundesgewerkschaftstag veranstalten.

Der Bundesgewerkschaftstag steht im Zeichen der schweren aktuellen Krisen und Unsicherheiten, die die Menschen in Deutschland in diesem Jahr besonders beschäftigen und dies mindestens auch in 2023 tun werden. Dem DHV-Bundesgewerkschaftstag als oberstes Beschlussorgan der DHV kommt die Aufgabe zu, in dieser Zeit der Ängste und Sorgen um Frieden und Freiheit, um die wirtschaftliche und politische Stabilität sowie um die eigene materielle und berufliche Sicherheit zu artikulieren und die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu vertreten. Das Motto des Bundesgewerkschaftstages beschreibt treffend, was aktuell auf dem Spiel steht: Ohne Frieden wird es keine Freiheit geben, und Menschen, die in Unfreiheit und Unterdrückung leben, haben keine soziale Sicherheit!

Die Delegierten werden über einen Leitantrag zu den Themen beraten:

  • Ukrainekrieg
  • Bezahlbare Energie,
  • Rahmenbedingungen für die Arbeit in der größten Krise der Bundesrepublik Deutschland
  • Inflation und Steuerprogression
  • Soziale Absicherung in der sich abzeichnenden Rezession

Neben dem Leitantrag werden die Delegierten des 22. ordentlichen Bundesgewerkschaftstages über weitere Anträge beraten, den Rechenschaftsbericht des DHV-Hauptvorstands abnehmen und über die Zusammensetzung des neuen DHV-Hauptvorstands entscheiden.

 

Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus: Große Dienstleistungsgewerkschaft verdi macht dicke Backen, hat aber scheinbar nichts dahinter.

Schaut man zur großen Dienstleistungsgewerkschaft diese Tage, so kann von Dienstleistung keine Rede sein.

Gerade im Bereich Handel liegt derzeit vieles auf Eis, wie z.B. der sogenannte NEW DEAL bei Rewe. Interne Querelen, Machtkämpfe bis hin zu fristlosen Entlassungen und Klagen gegeneinander als auch interne Dispute lähmen diese vermeintlich große Gewerkschaft und schaden den organisierten und nicht organisierten Arbeitnehmern in diesem Bereich.

Wir verfolgen, wie viele andere auch, das Geschehen und nehmen mit Staunen einige Äußerungen des ehemaligen oder noch Spitzenfunktionärs O. Akman zur Kenntnis und sehen hier viele Punkte, die wir bereits seit Jahren ansprechen, als bestätigt.

Er spricht, wenn man den verschiedenen Presseartikeln, u.a. in Business Insider, Neues Deutschland und junge Welt glauben darf, von strukturellem Rassismus bei der großen Dienstleistungsgewerkschaft, einer reinen, vom normalen Arbeitnehmer und Mitglied entfremdeten, Funktionärsgewerkschaft und liefert hierfür auch Beispiele.  Er zeichnet ein nicht ganz rosiges Bild der Gesamtsituation, was die Mitgliederzahlen des gesamten DGB als auch natürlich von der großen Dienstleistungsgewerkschaft selbst angeht. Im Interview im Neuen Deutschland wird dargestellt, dass keine der DGB-Gewerkschaften noch die soziale Macht hätte, ihre Forderungen durchzusetzen allein aufgrund der Mitgliederzahl.

Zitat: “Der DGB hatte Anfang der 1990er rund zwölf Millionen Mitglieder, heute hat er deutlich weniger als sechs Millionen. Und Verdi hat seit der Gründung eine Million Mitglieder verloren«, rechnet er vor. Der somit schwindende Einfluss führe dazu, dass die Gewerkschaften in allen Branchen nicht mehr in der Lage seien, auch nur die Mindeststandards zu erkämpfen.“

Für uns ein nicht ganz so uninteressanter Grund, war dies doch das Hauptargument der Gegenseiten immer wieder gegen uns und andere kleine Gewerkschaften. Man hätte doch keine soziale Mächtigkeit. Wir können hier nur die offiziellen Stellen auffordern, ihrer Pflicht nachzukommen und ein Feststellungsverfahren einzuleiten und entsprechend tätig zu werden, wie sie es bei uns taten, speziell das Land NRW und das Land Berlin. Ansonsten sehen wir hier den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz gefährdet und gebrochen.

Auch die Vorwürfe der Vetternwirtschaft innerhalb der großen Dienstleistungsgewerkschaft klingen nicht ab und traten erneut im August dieses Jahres auf. So ging es hier um Aufträge von Spitzenfunktionären an Firmen, die dem Ehepartner gehören und auch Gerüchte über Honorarberatungstätigkeiten der Spitzenfunktionäre, welche aber noch in Aufklärung sind.  Auch hier sollte Transparenz hergestellt werden. Denn der Ruf aller Gewerkschaften gerät dadurch in Gefahr. Aber in erster Linie sollte man die Transparenz für die Mitglieder herstellen.

Eine Gewerkschaft ist und bleibt unserem Verständnis nach basisdemokratisch und ist ihren Mitgliedern Rechenschaft und Transparenz schuldig.     

„Neues Entlastungspaket: Der Doppelwumms stellt nur teilweise zufrieden“

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) stellt dem beschlossenen Abwehrschirm gegen die explodierenden Energiepreise ein nur teilweise befriedigendes Zeugnis aus.

Mit 200 Milliarden Euro ist die Höhe des Abwehrschirms beeindruckend und mutig angesichts des Anspruchs der Bundesregierung, rasch zur Einhaltung der Schuldenbremse zurückzukehren. In Anbetracht einer für die Bundesbürger, aber auch für die deutsche Wirtschaft existenzbedrohenden Situation ist dieser Mitteleinsatz in der Höhe gerechtfertigt. Denn es drohen eine Deindustrialisierung der deutschen Wirtschaft, eine massenweise Vernichtung von privaten Vermögen und Existenzen und damit einhergehend Unruhen und politischen Instabilitäten. Die Kosten für die drohenden Schäden werden weitaus höher ausfallen als die 200 Milliarden Euro für den Abwehrschirm!

Dennoch stellt der von Bundeskanzler Olaf Scholz bezeichnete „Doppelwumms“ nur teilweise zufrieden.

Erstens folgt das Maßnahmenpaket auf eine wenig überzeugende Performance der Bundesregierung in den letzten Wochen. Bereits zum Zeitpunkt des dritten Entlastungspakets vor drei Wochen lagen die Risiken der Preisexplosion im Bereich der Versorgung mit Wärme unverkennbar auf der Hand. Dennoch wollte die Bundesregierung erst einmal eine Expertenkommission zum Thema Preisdämpfungsmodelle einsetzen. Bereits Anfang September hätte die Bundesregierung entschlossen zum Thema Sicherstellung einer bezahlbaren Wärmeversorgung handeln müssen!

In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung mit der vermurksten Gasumlage erhebliches Vertrauen verspielt hat, ist die Nutzung des Superlativs „Doppelwumms“ deplatziert. Angebrachter wäre es, wenn die Bundesregierung demütig zugeben würde, bei der Gasumlage politisch und kommunikativ handwerklich Fehler gemacht zu haben. In der Haushaltsdebatte des Bundestages die Opposition wegen ihrer Forderung nach Stopp der Gasumlage massiv angehen, zeitlich gleichzeitig aber öffentlich finanzverfassungsrechtliche Bedenken an der Gasumlage zu äußern und nur eine Woche später selbst deren Wegfall mit zu beschließen – ein solches Verhalten des Bundeswirtschaftsministers ist ein Eiertanz und ein schwerer kommunikativer Fehler. Damit hat der Bundeswirtschaftsminister Vertrauen in die Bundesregierung verspielt!

Noch schwerer wiegt aber, dass der neue Abwehrschirm mal wieder die Bundesbürger außer Acht lässt, die nicht mit Gas, sondern mit anderen Energiearten wie Heizöl heizen. Sie bleiben weiterhin auf ihren steigenden Kosten sitzen. Auch werden die Menschen außer Acht gelassen, die vor allem im ländlichen Raum, in dem es nur einen ungenügend funktionierenden ÖPNV gibt, auf die Nutzung ihres PKW angewiesen sind, um zu ihrer Arbeit zu kommen. Auch die Teile der Wirtschaft, die für ihre Produktion auf andere Energieträger als Gas angewiesen sind – z.B. die Landwirtschaft – bleiben bei der Gaspreisbremse außen vor. Statt ausschließlich auf den Gaspreis fixiert, sollte der sogenannte „Doppelwumms“ auf eine allgemeine Energiepreisbremse und auf gezielte Entlastungen vor allem für Pendler zur Arbeit zielen!

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Meinungsaustausch zur Energiesituation und Inflation

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften in der CDA unter Leitung von Ulrich Bösl traf sich zu einem Meinugsaustausch mit dem Vorsitzenden der CDU/CSU Arbeitnehmergruppe, Axel Knoerig, MdB. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Energiesituation und die hohe Inflation, die die Menschen in unserer Gesellschaft und ganz besonders Geringverdiener hart treffen. Die Vertreter der CGB /CDA AG machten sich stark für eine rasche Strom-, Gas- und Heizölpreisgrenze. Auch fordern sie die Senkung der Mehwertsteuer auf Energie und Lebensmittel – nicht aber für Luxusgüter.

Zum Foto von links: Henning Röders, Herbert Theissen, Christian Hertzog, Anne Kiesow, Axel Knoerig, MdB und Ulrich Bösl

CGB begrüßt BAG Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeitaufzeichnung durch den Arbeitgeber

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13. September 2022 (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21) entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten besteht. Die Arbeitgeber müssen laut dem Urteil ein System einführen, mit dem die Arbeitszeit der Beschäftigten verbindlich dokumentiert werden kann.

Gegenstand des Verfahrens war die betriebliche Mitbestimmung. Der Betriebsrat einer Klinik wollte die Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung erzwingen. Nach der Auffassung des BAG besteht hier aber deswegen kein Mitbestimmungsrecht, da es bereits eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeitaufzeichnung in § 3 des Arbeitsschutzgesetzes zur Arbeitszeiterfassung gibt.

Im Jahr 2019 hatte bereits der Europäische Gerichtshofs (EuGH) entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen, in dem die tägliche Arbeitszeit gemessen wird. Vor dem Hintergrund dieses Urteils legte das BAG nun den Paragrafen 3 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes aus und schob damit der in vielen Bereichen gängigen Praxis, verdeckt und unbezahlt Mehrarbeit leisten zu müssen, einen Riegel vor. Eine Praxis, die gerade in sozialen Berufen verbreitet ist, weswegen der CGB das Urteil ausdrücklich begrüßt.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass Arbeitnehmer über verdeckte Mehrarbeit um die ihnen zustehende Entlohnung gebracht werden, deswegen ist die Entscheidung des BAG so wichtig.“ betont der CGB Bundesvorsitzende Adalbert Ewen.

Da die Bundesregierung das EuGH-Urteil bisher nicht in nationales Recht umgesetzt oder bestehende Gesetzte entsprechend angepasst hat, hat das BAG hier der Bundesregierung die Entscheidung abgenommen und setzt diese unter Zugzwang eine gesetzliche Regelung zu treffen.

Bisher gab es in Deutschland keine allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung. Nach dem aktuell gültigen Arbeitszeitgesetz gibt es nur in bestimmten Fällen eine Dokumentationspflicht, beispielsweise bei Sonntagsarbeit oder bei Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit. Die Entscheidung wird insofern große Auswirkungen auf bestehende Arbeitszeitmodelle haben.

„Die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wird dazu führen, dass die hohe Zahl von unbezahlten Überstunden und unbezahlter Mehrarbeit, die in Deutschland jährlich geleistet wird, deutlich reduziert wird.“, ergänzt der Generalsekretär Christian Hertzog. „Ebenso werden ausufernde Arbeitszeiten und Arbeiten zu sogenannten Unzeiten eingedämmt, wenn ab sofort die tatsächliche Arbeitszeit aufgezeichnet wird.“, ergänzt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB.

 

 

Jetzt sind die Arbeitgeber in der Pflicht Zeiterfassungssysteme einzuführen!

Anstoß zu der Entscheidung war ein Rechtsstreit zwischen einem Betriebsrat und dessen Arbeitgeberinnen, welche eine vollstationäre Wohneinrichtung als gemeinsamen Betrieb unterhalten. 2018 schlossen die Parteien eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Zum Punkt Arbeitszeiterfassung kam jedoch keine Betriebsvereinbarung zustande und es konnte keine Einigung erzielt werden.

Der Betriebsrat wendete sich an das Gericht zur Einrichtung einer Einigungsstelle zum Thema „Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Einführung und Anwendung einer elektronischen Zeiterfassung“. Dieser Einigungsversuch scheiterte und der Betriebsrat leitete das vorliegende Beschlussverfahren ein. Eigentliches Ziel des Verfahrens war die Feststellung des Initiativrechtes des Betriebsrates zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems. Diesem Antrag wurde vom Landesarbeitsgericht Hamm stattgeben. Hierauf erhob die Arbeitgeberin erfolgreich Rechtsbeschwerde vor dem BAG.

Nach Auffassung der Richter besteht nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG in sozialen Angelegenheiten nur dann ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, wenn keine gesetzlichen oder tariflichen Regelungen bestehen.

Die Richter gehen davon aus, dass dieser gesetzliche Anspruch, dass Arbeitgeber die Verpflichtung haben, ein Zeiterfassungssystem einzuführen, besteht nach § 3 Abs. 2 Nr.1 ArbSchG. Damit wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Mai 2019 („CCOO“, Az.: C-55/18) nun für die deutschen Arbeitgeber durch diese Entscheidung wirksam gemacht.

Resultierend aus diesem Beschluss hat der Betriebsrat kein Initiativrecht. Aber dieses Urteil ist als wegweisend aufzufassen und zu verstehen. Diese Entscheidung betrifft vom großen Konzern und Unternehmen bis hin zum Kleinstunternehmen und Handwerksbetrieb alle Betriebe in Deutschland, egal ob es einen Betriebsrat gibt oder nicht. Dies spielt keine Rolle Denn die Konsequenzen aus diesem Beschluss des BAG für Arbeitszeitmodelle mit Homeoffice, Vertrauensarbeitszeit oder mobiles Arbeiten sind enorm.