CGB unterstützt Forderung des Ethik-Rates

NACH OFFENER DEBATTE / ZEITPLAN FÜR SCHRITTWEISE RÜCKKEHR ZUR NORMALITÄT ERFORDERLICH

Die christlichen Gewerkschaften fordern einen Zeitplan für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität nach dem sich abzeichnenden Höhepunkt der Corona-Pandemie in Deutschland. Sie unterstützen die Forderung des Deutschen Ethik-Rates nach einer offenen Debatte über schrittweise Lockerungen der zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Maßnahmen.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Der Vorsitzende des Ethik-Rates, Prof. Dr. Dabrock, hat zurecht darauf hingewiesen, dass bei aller Sorge um den Gesundheitsschutz mögliche Schäden durch die derzeitigen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens nicht aus dem Blick geraten dürfen. Bereits jetzt sind die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in Deutschland weitaus gravierender als die medizinischen. Wenn auch das Robert-Koch-Institut anfangs die Gefahren für Deutschland durch das Corona-Virus falsch eingeschätzt hat, so hat es doch Recht behalten mit der Aussage, dass die Mortalitätsrate bei Corona deutlich niedriger liegt als bei Sars. Bei der Sars-Epedemie 2002/2003 lag die Sterblichkeitsrate bei 10 Prozent, beim Corona-Virus in Deutschland aktuell bei 1,75 Prozent lt. Statista. Damit dies so bleibt und auch die Zahl der Neu-Infektionen weiter eingedämmt wird, bedarf es sicherlich weiterhin deutlicher Einschränkungen der Reise- und Versammlungsfreiheit, aber mit mehr Augenmaß und Differenzierungen.

Warum dürfen sich in Supermärkten eine nicht festgelegte Zahl von Kunden aufhalten, während in Kirchen, in denen sich die Einhaltung von Abstandsgeboten relativ einfach organisieren lässt, keine Gottesdienstes stattfinden dürfen?

Warum dürfen Bau- und Supermärkte Blumen und Pflanzen verkaufen, während Blumengeschäfte geschlossen bleiben müssen?

Warum sind Spaziergänge in kleinen Parks möglich, während weite Strände gesperrt bleiben?

Warum bedarf es für Städte wie Wilhelmshaven und Emden mit 11 bzw. 12 Corona-Infizierten (Stand 7.4.) der selben Einschränkungen von Grundrechten wie für Großstädte wie Köln, mit 1738 Infizierten?

Die Beispiele für Ungereimtheiten ließe sich fortsetzen. Es wird Zeit, dass die politisch Verantwortlichen wieder ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und ihre Entscheidungen nicht länger nur auf die Empfehlungen von Virologen stützen.“

Der CGB verweist darauf, dass die Existenz vieler Arbeitnehmer wie Betriebe von einer baldigen Rückkehr zur Normalität abhängt. Die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld und das Sozialschutzpakte der Bundesregierung sowie die entsprechenden Programme der Länder bieten nur Überbrückungshilfen. Betriebe wie Beschäftigte benötigen daher schnellstmöglich Planungsgrundlagen für ihre weitere Zukunft, wie sie der österreichische Bundeskanzler für sein Land bereits verkündet hat. Die Gefahr, dass sich vielleicht nicht alles so (schnell) realisieren lässt, wie in Aussicht gestellt, muss dabei in Kauf genommen werden.

Peter Rudolph: „Für viele Beschäftigte aus Branchen und Gewerben mit niedrigem Lohnniveau wie dem Einzelhandel, der Gastronomie oder dem Friseurhandwerk reicht das Kurzarbeitergeld nicht zur Existenzsicherung, so dass sie zusätzlich auf Erspartes zurückgreifen müssen oder ergänzender staatlicher Hilfen bedürfen. Sie bedürfen dringend der Planungsperspektiven für ihre wirtschaftliche Existenz. Ähnlich geht es vielen Kleinunternehmen, insbesondere in Branchen, in denen verlorene Umsätze nicht ausgeglichen werden können.

Aktuellen Handlungsbedarf sieht der CGB auch im Bereich der häuslichen Pflege. Rund 300.000 Pflegebedürftige werden in Deutschland durch ausländische Pflegekräfte betreut. Rudolph: „Wir sind dringend auf diese Kräfte angewiesen und müssen alles tun, um sie im Land zu halten. Sie müssen als „systemrelevant“ eingestuft werden und bedürfen erleichterter Reisebedingungen.“

Absage der traditionellen 1. Mai Veranstaltung des CGB-Saar

Liebe Mitglieder des DHV-Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar,

leider bleibt uns nichts Anderes übrig, als Euch mitzuteilen, dass wir für dieses Jahr unsere gemeinsame CGB-Veranstaltung zum 1. Mai absagen müssen.

Wir hatten uns schon sehr darauf gefreut, uns mit Euch dieses Jahr in Püttlingen zu treffen. Hier hatten wir geplant, neben den traditionellen Reden zum Tag der Arbeit und unserem gemütlichen Beisammensein samt Mittagessen, mit Euch eine kleine Wanderung inklusive Besichtigung der Burg Köllerbach und der Martinskirche zu unternehmen.

Obwohl unsere Zusammenkunft schon organisiert war, ist angesichts der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus, an eine Durchführung nicht zu denken. In dieser Situation müssen wir unseren Teil zum Schutze aller beitragen. Somit wird das Jahr 2020 das erste Jahr seit dem Bestehen des CGB-Saar sein, an dem die Einzelgewerkschaften auf die Durchführung einer gemeinsamen Veranstaltung verzichten.

Wir hoffen auf euer Verständnis und sind uns sicher, dass es im Interesse aller Mitglieder und Mitarbeiter liegt, zu aller erst unsere Gesundheit zu schützen.

Wir wünschen den Mitgliedern aller Einzelgewerkschaften alles Gute, achtet auf Euer Wohlergehen und passt auf Euch auf, damit wir uns bald wieder gemeinsam treffen, austauschen und auch feiern können.

Mit freundlichen Grüßen und bleibt alle gesund

Lukas Menzel
Geschäftsführer DHV-Rheinland-Pfalz/Saar

Kostenlose Verpflegung für Personal in Pflegeeinrichtungen usw. in Bayern

Freistaat Bayern Auszug aus dem Bericht zur Kabinettssitzung vom 24.03.2020: 

Kostenfreie Verpflegung für Personal an bayerischen Krankenhäusern, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Anerkennung für großen Einsatz bei der Bewältigung der Corona-Pandemie

Die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie sind enorm. Als Zeichen der Anerkennung unterstützt die Bayerische Staatsregierung deshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Krankenhäuser, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen mit kostenfreier Verpflegung. Damit würdigt Bayern den großen Einsatz aller Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie der Verwaltung. Alle Mitarbeiter vor Ort sollen sich intensiv und mit ganzer Kraft um die Betreuung und Versorgung der Patienten kümmern können.
Die Verpflegungskosten des gesamten bayerischen Krankenhauspersonals während der Arbeit werden ab dem 1. April 2020 vom Freistaat Bayern übernommen. Die Verpflegung wird dabei über die Kantinen der jeweiligen Einrichtungen organisiert. Falls eine Einrichtung keine Verpflegungsmöglichkeit vorhalten kann, übernimmt der Freistaat die Kosten für eine externe Bewirtung etwa durch Catering. Das geschieht so lange, wie die Herausforderung durch das Coronavirus die Kräfte so umfassend in Anspruch nimmt. Die Unterstützung gilt auch in Krankenhäusern sowie Universitätsklinika und Rehabilitationseinrichtungen sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, die derzeit keine Covid-19-Patienten versorgen. Dies gilt auch für alle stationären Einrichtungen einschließlich Privatkliniken mit Zulassung nah § 30 Gewerbeordnung. Die Finanzierung soll aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie erfolgen.
Neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den freiwilligen Hilfsorganisationen stellen Krankenhäuser, Universitätsklinika und Rehabilitationseinrichtungen eine zentrale Säule bei der Bewältigung der Corona-Pandemie dar. Es ist daher von großer Bedeutung, die Arbeitsbedingungen des dortigen Personals von der Chefärztin über den Intensivpfleger bis zum Verwaltungsmitarbeiter optimal zu gestalten.

Link zum vollständigen Bericht:  
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-24-maerz2020/#a-6

DHV NRW sagt „DANKE!“ an alle Beschäftigten, die in der Corona-Krise an vorderster Front stehen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Corona hat Deutschland und besonders NRW im Griff. Das allgemeine Leben und vor allem das Arbeitsleben hat schwere Einschnitte hinnehmen müssen, eine Besserung ist in den nächsten Wochen und sehr wahrscheinlich Monaten nicht in Sicht.

Wir müssen uns nun solidarisch und kollegial verhalten. Wir sollten  unsere Kollegen im Gesundheits- und Pflegebereich, in allen Bereichen des Handels, der Banken und der Versicherungen unterstützen. Wir stehen an Eurer Seite auch und besonders in Zeiten der Krise!

Wir möchten hier allen Arbeitnehmern und Einsatzkraeften  und ganz besonders den DHV-Mitgliedern, die in den Bereichen des Handels und der Gesundheit weiterarbeiten, damit das Leben so normal wie möglich fortgeführt werden kann, einfach Danke sagen!

Wir, die DHV in NRW, danken Euch für Euren wichtigen Einsatz! Bleibt bitte gesund!

Veranstaltungsabsage aufgrund von Corona

Bedauerlicherweise muss der DHV-Landesverband Baden-Württemberg bedingt durch die Corona-Pandemie bis auf weiteres alle Veranstaltungen wie die Personalrätekonferenz, die Landesfachgruppensitzungen und die Bezirkstagungen absagen und bis auf weiteres verschieben. Auch die Seminare für Betriebs- und Personalräte der DHV Bildungsstätte Südwest mussten abgesagt werden.
Die ausgefallen Termine werden nach Möglichkeit nachgeholt, sobald sich die Gesamtsituation entspannt hat.
Unsere Geschäftsstellen in Stuttgart, Mannheim und Lörrach sind für Sie bei Fragen und Problemen aber natürlich telefonisch und elektronisch erreichbar.

Umzug der DHV-Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen in der DHV,
 
hiermit möchten wir Ihnen/Euch mitteilen, dass die Geschäftsstelle des DHV-Landesverband Nordrhein-Westfalen und des DHV – Bildungswerks e.V., Bildungsstätte Duisburg zum 01.04.2020  in die
Königstr. 72
47051 Duisburg
umzieht.
Wir bitten Sie/Euch, die Änderung zur Kenntnis zu nehmen und Ihre/Eure Daten entsprechend anzupassen.
Sie/Ihr können/könnt uns in der Zeit zwischen 18.03.20 bis 01.04.2020 wie gewohnt über Email  (dhv.nrw@dhv-cgb.de) und telefonisch (0203/298391 oder 0162/1016662) erreichen.

Tarifverhandlungen bei Vion Hilden abgeschlossen!

Die Tarifverhandlungen zwischen Vion in Hilden und der DHV  gestalteten sich seit Anfang November 2019 schwierig. Die anfänglichen teils hohen Wogen konnten geglättet werden. Die teils hitzigen, aber dennoch konstruktiven Diskussionen wurden immer wieder durch Verhandlungspausen unterbrochen.
 
Nach langwierigen Tarifverhandlungen haben die Tarifkommissionen beider Tarifvertragsparteien Einigkeit über nachfolgende Änderungen des Entgelttarifvertrages mit rückwirkender Wirkung ab 01.01.2020 erzielt:
  • Laufzeit: 24 Monate bis 31.12.2021.
  • Gehaltserhöhungen: 2,3 % ab 01.01.2020 und weitere 2,3 % ab 01.01.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen: Im 1. Jahr: 750 Euro; im 2. Jahr: 850 Euro; im 3. Jahr: 990 Euro
  • Gewerbliche Auszubildende erhalten eine Zulage von 100,00 € pro Monat.
Zudem wurde eine Betriebszugehörigkeitsklausel erstmals für Vion Hilden vereinbart welche die 5- und die 10-jährige Betriebszugehörigkeit honoriert.
 
Mit Erreichen der 5.-jährigen Betriebszugehörigkeit erhalten die Beschäftigten 25,00 € mehr pro Monat und ab 10.- jähriger Betriebszugehörigkeit erhält man 50,00 € mehr pro Monat auf ihr reguläres Tarifgehalt. Diese Regelung findet auf alle Vertragsverhältnisse der Vion Hilden auch rückwirkend Anwendung.
 
Immer wieder wurden Arbeitgeberforderungen als nicht akzeptabel von der DHV-Tarifkommission zurückgewiesen. Man verhandelte lange und hart über die Konditionen des Entgelttarifvertrages. Nach harten Verhandlungen wurde ein für beide Seiten respektables Ergebnis erzielt.
 

Metro Properties: Schwere Verhandlungen aber der Wille zur Einigung ist da!

Nach einem holprigen Start, sind nun zwei weitere Verhandlungsrunden zwischen den Tarifparteien absolviert worden, um ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis zu erreichen. Die bestehende Unsicherheit der Zukunft von Real, sorgt für eine gewisse Unberechenbarkeit der weiteren Entwicklungen im Metro Konzern.  

Im Verlauf der Diskussionen zwischen Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern wurde eine Vielzahl verschiedener Modelle besprochen, die ein gegenseitiges Entgegenkommen darstellten. Die bisher vorgebrachten Vorschläge von Arbeitgeberseite zur Änderung der Jubiläumsprämien oder die Umstrukturierung des Weihnachtsgeldes konnte die Tarifkommission nicht überzeugen. Umgekehrt waren die geforderten Lohnsteigerungen und die Höhe der Sonderzahlungen der Arbeitnehmerseite für die Arbeitgebervertreter nicht zustimmungsfähig.

Die Verhandlungsparteien sahen sich bisher nicht in der Lage, auf einer rein monetären Ebene zu einer Einigung zu gelangen. Es galt einen neuen Ansatz zu finden, um aus dieser Sackgasse heraus zu kommen. Die Vertreter der organisierten Arbeitnehmer brachten den Vorschlag ein, die wöchentliche Arbeitszeit bei der Metro Properties zur reduzieren. Dieser traf bei den Arbeitgebern auf Interesse und sie nahmen den Vorschlag zur Prüfung mit. Beide Seiten hoffen, durch die Ergänzung der Komponente Arbeitszeitreduzierung bald zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen.

Die sehr umfassenden und komplexen Tarifverhandlungen, die schon seit November andauern, sind auch ein Zeichen für die andauernden und umfassenden Umwälzungen im Metro Konzern. Angesichts dieser Situation ist jeder ehrliche Kompromiss hart erkämpft. Daher unser Aufruf an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Metro Properties GmbH, werdet DHV-Mitglied und bringt euch ein! Nur wer seinen Anliegen äußert, kann auch gehört werden!

200212 Barmer Warnstreik DHV Fahnen

Große Warnstreikaktion bei der BARMER in Wuppertal

200212 Barmer Warnstreik DHV Fahnen

Viele organisierte und nicht organisierte Mitarbeiter/innen der BARMER waren dem Ruf der Gewerkschaften zum Warnstreik an der Hauptverwaltung Wuppertal gefolgt.

Bereits um 11.00 Uhr hatte sich eine größere Menge mit Fahnen, unter denen auch viele der DHV, vor dem Haupteingang versammelt.

Ca. 100 DHV-Mitglieder, unterstützt durch den Landesverband NRW, taten lautstark mit Westen, Fahnen und Trillerpfeifen ihren Unmut über den aktuellen Stand Tarifverhandlungen kund. Mit ihrem Protest machten sie deutlich, dass sich in dem letzten Angebot der Arbeitgeberin keine Wertschätzung der BARMER-Beschäftigten widerspiegele.

200212 Barmer Warnstreik Teilnehmer

Der Warnstreik war ein eindrucksvolles Zeichen der Unterstützung der Forderungen der DHV-Tarifkommission. Die DHV-Mitglieder zeigten klare Kante – sowohl gegenüber der BARMER als auch gegenüber der anderen Gewerkschaft,  dass sie keinen gewerkschaftlichen Alleinvertretungsanspruch für die Mitarbeiter/innen der BARMER hat.

Die DHV setzt sich seit über 125 Jahren erfolgreich für die Interessen ihrer Mitglieder ein. Seit über 60 Jahren ist sie Tarifpartnerin der BARMER.

Engagieren Sie sich auch Seite an Seite mit Ihren DHV – Kollegen.

Wir können gemeinsam weiterhin viel erreichen.

200212 Barmer Warnstreik Fahne mittig

Bremens Bildungssenatorin empfing CGB-Landesvorsitzenden zum Dialog

Am 5. Februar empfing Bremens Senatorin für Kinder und Bildung, Frau Dr. Claudia Bogedan (SPD), den CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph zu einem einstündigen Meinungsaustausch. Mit dabei auch der für berufsbildende Schulen sowie ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben zuständige Referatsleiter des Ressorts, Tobias Weigelt.

Schwerpunkt des Gesprächs bildete der Themenkomplex berufliche Bildung. Kollege Rudolph verwies auf auf die Mitarbeit des CGB im Berufsbildungsausschuss der IHK für Bremen und Bremerhaven und dessen Unterausschüssen sowie auf die hohe Zahl christlicher Gewerkschafter, die  als Arbeitnehmervertreter in den Prüfungsausschüssen der Kammer mitwirken. Weiterhin gab er einen Überblick über die Bildungsarbeit der in Bremen ansässigen Bildungsstätte Nordwest des gemeinnützigen DHV-Bildungswerk e.V. und erinnerte an den jahrzehntelang vom DHV durchgeführten Berufswettkampf der Kaufmannsjugend.

Vor dem Hintergrund der hohen Zahl von Ausbildungsabbrechern kritisierte Rudolph die unzureichende Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen, die zudem an den Oberschulen zu sehr studienorientiert sei. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels plädierte er dafür, die Belange der dualen Ausbildung nicht zu vernachlässigen. In diesem Zusammenhang erinnerte er auch an die von ihm öffentlich gemachte fehlende Barrierefreiheit des Technischen Bildungszentrums Mitte (TBZ), Bremens größter Berufsschule, die nach Meinung der christlichen Gewerkschaften nicht vereinbar sei, mit dem im Schulgesetz verankerten Auftrag an die Schulen, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln.

Ein weiteres Gesprächsthema bildeten die mit dem kürzlich novellierten Berufsbildungsgesetz eingeführten drei Fortbildungsstufen und ihre an akademische Abschlüsse angelehnten Abschlussbezeichnungen. Kollege Rudolph verwies auf das starke Interesse bei den Teilnehmern und Absolventen von beruflichen Aufstiegsmaßnahmen wie Meister- und Fachwirte-Kursen an den neuen Abschlüssen Bachelor Professional und Master Professional, die derzeit aber von den IHK`s mangels Rechtsgrundlage noch nicht zuerkannt werden könnten. Senatorin Bogedan betonte, dass sie davon ausgeht, dass die Führung und Verleihung der neuen Abschlüsse in einer noch zu erlassenen Sammelverordnung des Bundes geregelt wird. Ob diese Verordnung aber auch für die nicht bundeseinheitlich geregelten Fortbildungsberufe gelten wird oder zusätzliche landes- oder kammerrechtliche Regelungen getroffen werden müssen, vermochte die Senatorin nicht zu sagen. Sie will in jedem Fall zunächst die Bundesverordnung abwarten.

Insgesamt zeigte sich die Senatorin, die selbst Verdi-Mitglied ist und vor ihrer politischen Karriere u.a. für die Hans-Böckler-Stiftung tätig war, in dem Gespräch auch im Detail gut informiert. So unterstellte sie, ohne dass dieses im Gespräch vom CGB-Landesvorsitzenden explizit angesprochen wurde, dass der CGB die vom rot-rot-grünen Bremer Senat geplante Ausbildungsumlage ablehnt, was auch der Fall ist.