Tarifverhandlungen Groß- und Außenhandel NRW: Wir warten und warten und warten!

Wie aus „ohne uns kein Geschäft“ ein „mit uns noch kein Tarifabschluss“ geworden ist.

Am 24.01.2024 wurde in NRW die 9. Verhandlungsrunde im Groß- und Außenhandel begangen, wieder ergebnislos und bundesweit. In den anderen Tarifverhandlungen im Handel sieht es nicht anders aus.

Beide Seiten – Arbeitgeber wie die verhandelnde Gewerkschaft verdi – schieben sich gegenseitig die Schuld zu.

Leidtragende sind in jedem Fall die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf deren Rücken dieses Spiel ausgetragen wird.

Bisher gab es neun Verhandlungsrunden, denn seit April 2023 wird verhandelt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Bereits seit 2022 hat man sich auf diese große Verhandlungsrunde eingeschworen, wenn man sich erinnern kann. Eine Parole von „Dieses Mal holen wir uns alles zurück!“ und „Mehr!“ schwebt noch in der Luft.   

Komisch ist für uns ja nur, dass bis dato nichts dabei rumgekommen ist. Wenn ihr so stark seid, wo seid ihr dann? Warum dauert das so lange? Wenn ihr so mächtig seid als die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB, warum handelt ihr dann nicht so? Oder warum handelt ihr im Bereich Handel nicht so? Ihr habt doch nach eigenen Angaben beim BAG 15% der Arbeitnehmer im Handel organsiert.   

Wo ist der große Streik von verdi im Handel, wie für den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst oder im öffentlichen Nahverkehr oder wie der Bahnstreik, der wesentlich kleineren GTL? Selbst die Bauern haben es Euch vorgemacht!

Bei aller Liebe als Gewerkschaft zum Streikrecht und aus der Grundüberzeugung heraus, dass gerade die Beschäftigten im Handel mehr als nur Applaus, sondern eine ordentliche Gehaltserhöhung verdient haben, verstehen wir Eure Argumentation nicht.

Wenn die Arbeitgeberseite nicht ordentlich mit Euch verhandelt, warum wartet Ihr dann noch auf was? 

Ist es nicht eine gewerkschaftliche Bankrotterklärung als zweitgrößte DGB-Gewerkschaft mit nur 300 Streikenden zum Landtag Düsseldorf zu ziehen und dort die Tarifforderungen zu unterstreichen?

Das wirkt doch gelinde gesagt etwas lächerlich, bei über einer Million Arbeitnehmern im Handel allein in NRW und ihr habt mehr als 150.000 Mitglieder allein im Handel – wir erinnern uns an die 15% Organisationsgrad. Wo waren die denn? Hatten alle Urlaub oder waren krank? Nein, ein paar hatten Angst vor Repressalien des Arbeitgebers, wenn sie sich der Demonstration anschließen, laut einem Artikel. Wir glauben, hierzu kann und sollte sich jeder seine eigene Meinung bilden.        

Wir möchten an dieser Stelle einen alten verdi-Mann aus Duisburg zitieren, „Wer dicke Backen macht, sollte auch pfeifen können!“. Der Pfiff war wohl nicht laut genug.

Die Verhandlungen scheinen ja nicht besser zu laufen, wie vorher immer kommuniziert wurde und das Argument, dass ja noch wir als DHV da wären, die ansonsten noch verhandeln könnten. Man müsse ja abschließen, wenn man alleine wäre und dann würde und könnte man schon agieren und verlangen, was man wollte. Dieses Argument zählt im Moment nicht mehr. Ihr habt im Handel und im Großhandel ein gewerkschaftliches Monopol.

Liefert doch endlich mal Eure Versprechen ab, liebe große Einheitsgewerkschaft. Wo ist das „mehr“ für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geschweige für Eure Mitglieder?  Ach ja, die neue Forderung in der 9. Verhandlungsrunde, dass jetzt eine gewerkschaftliche Differenzierungsklausel mit einer Einmalzahlung oder war es, wie Rewe es abgelehnt hat, eine Gehaltserhöhung nur für verdi-Mitglieder gefordert wird?

Mal Butter bei die Fische verdi, wo ist der große Streik, wenn die Arbeitgeberseite nicht einigungsbereit ist? Oder habt ihr euch totgestreikt?

Zieht dieses Argument des Arbeitskampfes bei der Arbeitgeberseite im Bereich Handel nicht mehr?

Man munkelt, es gäbe Arbeitgeber, die durch Eure Wochenstreiks oder Streikmaßnahmen, enorme Gewinne, aufgrund der nicht zu zahlenden Lohnkosten, einfahren und der Streik trotzdem keine Wirkung zeigt.

Ihr habt es geschafft, dass sich die Arbeitgeberseite im Handel über jeden Streiktag freut. Und somit wird das alles auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen.  

Verdi, liefert doch bitte endlich mal nicht nur heiße Luft für Eure Mitglieder, sondern für die gesamte Arbeitnehmerschaft ein vernünftiges Ergebnis ab.

Ihr wolltet den Alleinvertretungsanspruch für die Arbeitnehmerschaft. Im Moment habt Ihr diesen inne. Also werdet diesem gerecht!

Stop complaing! Start organizing!

Oder wie man im Pott sagt, Ärmel hochkrempeln und malochen!

In diesem Sinne allen DHV-Mitgliedern und allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Handel und der Warenlogistik ein kräftiges Glück auf!

Harm Marten Wellmann

Nos sumus in via nostra – Wir sind auf dem Weg!

Seit einen Jahre bin ich nun Landesvorsitzender der DHV in Bayern. In meinen ersten Artikel stellte ich die Frage, Quo Vadis DHV?

Für Bayern heißt die Antwort, Nos sumus in via nostra: Wir sind auf den Weg!
Ausgehend von dem Leitbild unseren traditionellen gewerkschaftlichen Angestelltenverband, in seiner familiären Identität, mit seiner Tradition und seinen Werten zu bewahren und ihn gleichzeitig zu einer modernen, innovativen und qualitativ guten Berufsgewerkschaft zu entwickeln.

Im Sinne dieses Leitbildes haben wir 2023 die Stammtische wiederbelebt und die 130 Jahrfeier in Würzburg abgehalten.

Den Landesvorstand durch die Aufgabenfelder Geschäftsführung, Stab und Mitgliederbetreuung professioneller aufgestellt.

Nach monatelangen Verhandlungen werden wir im Februar eine Kooperation mit dem Versicherungsdienstleister Impact starten. Über diese beziehen wir einen maßgeschneiderten Rechtsschutz für die Bedürfnisse unserer Mitglieder: Ohne Berufsrechtsschutz, den wir als Gewerkschaft selbst darstellen, und mit einem zusätzlichen Gruppennachlass für unsere Mitglieder von 20 % auf die Prämie. Dieser Tarif soll auch offen für die befreundeten CGB-Gewerkschaften sein.

In 2024 werden wir die Kompetenzen im Landesvorstand erweitern, über den Aufbau eines Social Media Teams nachdenken und eine neue Form von BR Seminaren entwickeln.

Wir werden bis 2030 brauchen, um das Leitbild erfüllen zu können, aber „Nos sumus in via nostra“ – wir sind auf dem Weg.

Johann Lindmeier

Landesvorsitzender

CGB Bremen kritisiert Senatsbeschluss zu Sonntagsöffnungen

Seit Jahren streiten der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV für die Einhaltung des Sonntagsschutzes und gegen eine Aufweichung des Sonntagsverkaufsverbotes im Einzelhandel. Eine aktuelle reprä­sentative Meinungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov hat erst kürzlich wieder bestätigt, dass CGB und DHV mit ihrer Ablehnung erweiterter Sonntagsöffnungen richtig liegen. 53 Prozent der Befragten lehnten ebenso wie die christlichen Gewerkschaften eine Lockerung des Verbotes der Ladenöffnungen an Sonntagen ab. Lediglich 37 Pro­zent begrüßen solche Lockerungen. Gleichwohl hat der Bremer Senat am 06.12.24 auch für dieses Jahr wieder groß­zügige Ausnahmeregelungen für Ausnahmen vom Sonntagsverkaufsverbot in der Stadtgemeinde Bremen beschlos­sen.

Entsprechend den Vorschlägen des Handelsverbandes Nordwest hat der Senat per Verordnung Sonntagsöffnungen anlässlich von zwölf Veranstaltungen genehmigt. Der CGB hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Verordnungsent­wurf darauf hingewiesen, dass es sich bei Veranstaltungen wie dem Vegesacker Kinderfest, den Dorffesten in Findorff und Oslebshausen, dem Weinfest in Borgfeld, der Gewerbeschau und der Messe WeserArt in Osterholz sowie dem Gröpelinger Sommer und Feuerspuren-Festival in Gröpelingen jeweils nur um ortsteilbezo­gene Events ohne besondere wirtschaftliche oder touristische Bedeutung handelt, die eine Ausnahme vom Sonntags­verkaufsverbot rechtfertigen würden. Von den vom Handelsverband für eine Sonntagsöffnung genannten Anlässen rechtfertigen nach Auffassung des CGB und seiner zuständige Berufsgewerkschaft DHV somit lediglich die Osterwiese, La Strada, das Vegefest so­wie der Freimarkt eine Sonntagsöffnung. Dies gilt insbesondere für den Bremer Freimarkt, bei dem aufgrund der unstrit­tig besonderen Bedeutung auch auf eine räumliche Begrenzung der Ausnahmeregelung verzichtet werden könnte.

Der CGB kritisiert bereits seit Jahren, dass der Senat dem Handel in der Stadtgemeinde Bremen unter Bezugnahme auf ein mit einigen Institutionen im Jahre 2008 vereinbartes Konzept, alljährlich eine weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen mittels Ausnahmeregelung ermöglicht, für die jeweils nach Anlässen gesucht wird, mit denen sich die Ausnahmeregelungen begründen lassen. Dabei wird zudem mit geschätzten Besucherzahlen operiert, die zu­meist nicht nachprüfbar belegt werden können.

Der CGB erwartet vom Senat, dass er offensiv das grundgesetzlich verankerte Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gewährleistet, in dem rechtlich mögliche Ausnahmen restriktiv gehandhabt werden. Er erinnert daran, dass das Bun­desverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 26.11.2014 (69/2014) die Messlatte für Ausnahmen vom Ver­bot der Sonntagsarbeit heraufgesetzt und deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Ge­setzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftre­tende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“

 

 

DHV vor Ort Neujahrsempfang des Handelsverbandes Bayern

Über 600 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Justiz, und Verwaltung waren der Einladung zum traditionellen Neujahrsempfang des bayerischen Einzelhandels in den „Bayerischen Hof“ nach München gefolgt. Als Gastredner konnte HBE-Präsident Läuger diesmal den bayerischen Wirtschaftsminister, Hubert Aiwanger, begrüßen.

Am 17. Januar fand nach dreijähriger Pause wieder der traditionelle Neujahrsempfang des Hbe und wie gewohnt schuf das Hotel Bayerischer Hof den festlichen und repräsentativen Rahmen.

In seiner Rede ging Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff auf die Herausforderungen des Einzelhandels ein, Inflation, sinkende Realeinkommen, Fachkräftemangel und Onlinehandel ein. Auch machte er eine zunehmende Autofeindlichkeit in Innenstädten für sinkende Umsätze verantwortlich.

Der bayerische Staatsminister für Wirtschaft und stellvertretene Ministerpräsident ging in seiner fulminanten frei vorgetragenen Rede streng mit der Berliner Bundesregierung ins Gericht.

In nahezu allen Politikbereichen attestierte er ihr, in einer für Politiker seltenen Offenheit, Versagen.

Nach den Reden klang der Abend gemütlich bei einem Buffet, Getränken und interessanten Gesprächen aus-

Veränderungen im Landesvorstand Bayern

Im Jahr 2023 haben den Landesvorstand aus privaten Gründen verlassen, Silvia Steinberg als stellv.Landesvorsitzende und Klementine Rehm als Schatzmeisterin. Beiden gilt unser Dank für engagierte Arbeit für unsere DHV und wir wünschen Beiden alles Gute für ihre Zukunft. Von der Postion der Schriftführerin wechselt Sarah Vogl in die Position der stellv.Landesvorsitzenden und Michael Voß wechselt als Beisitzer in die Position des Schatzmeisters. Beide sind meine Wunschkandidaten als Landesvorsitzender und Sie haben zu 100 % mein Vertrauen, ich wünsche Euch Beiden einen guten Start in der neuen Funktion. Die beiden offenen Positionen im Landesvorstand als Schriftführer und Beisitzer werden wir im ersten Halbjahr 2024 gemäß Gliederungsordung nachbesetzen.

Johann Lindmeier
Landesvorsitzender

Schulung_HH_09.-11.01.241

Gelungener Jahresauftakt der Schulungsarbeit des DHV-Bildungswerk e.V.

Vom 09.-11.01.2024 fand die erste Schulung des DHV-Bildungswerks e.V. in Hamburg statt zum Thema “Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat – Beseitigung von Kommunikationsstörungen”

Die überwiegend im Bereich des Gesundheitswesens tätigen Betriebsräte erlebten drei intensive Schulungstage zu den Themen:

– Rechtliche Grundlagen der vertrauensvollen Zusammenarbeit

– Umgang mit Konflikten mit dem Arbeitgeber und Konfliktlösungsbeispiele

– Kommunikation richtig gestalten

– Best practice-Beispiele für die Betriebsratsarbeit, insbesondere in Bezug auf die richtige Vorbereitung und zielführende Gestaltung von Monatsgesprächen.

Die Referentin Nerissa Rothhardt und die Referenten Henning Röders und Matthias Rickel trugen mit ihren lebendigen Vorträgen und Diskussionen zum inhaltlichen Erfolg des Seminars bei. Die Abendgestaltung mit den Abendessen auf dem Hamburger Feuerschiff und in der Brauerei Gröninger setzten das i-Tüpfelchen auf den gelungenen Schulungsauftakt des DHV-Bildungswerks in 2024 mit einem tollen Spirit der Teilnehmer/innen.

Das DHV-Bildungswerk bietet in 2024 ein umfangreiches Schulungsprogramm für Betriebs- und Personalräte. Interessenten können sich gerne auf der Internetseite www.dhv-bildungswerk.de über das Seminarangebot informieren!

DHV-Bildungswerk startet mit Vorbereitungslehrgängen in das neue Jahr

Das DHV-Bildungswerk ist auch in 2024 erfolgreich mit Vorbereitungslehrgängen unterwegs. Derzeit läuft u.a. ein Vorbereitungslehrgang auf die kaufm. Abschlussprüfung für die Sparten Groß – und Außenhandel. Der Kurs findet an 7 Abenden a‘ 3 Stunden in der St. Georg-Gemeinde in Bremen-Huchting statt. Es nehmen 14 Auszubildende aus den Bereichen Groß- und Außenhandel teil. Geleitet wird der Kurs von unserem langjährigem Fachlehrer Helmut Saitzek.

Pressemitteilung Lavo Bayern

Der Landesverband Bayern der Berufsgewerkschaft DHV erklärt sich solidarisch mit allen Menschen in unseren Land, die sich Sorgen um ihre wirtschaftliche und soziale Zukunft machen.

Mit Unverständnis nehmen wir die aktuellen Maßnahmen der Regierung zur Kenntnis die in Zeiten von Inflation, Rezession und Energiekrise die Menschen noch mehr belasten, anstatt sie zu entlasten.

Wir stehen am 8.1.24 an der Seite derer die friedlich Ihren Protest ausdrücken und fordern alle politisch Verantwortlichen zu einer Korrektur der Maßnahmen auf.

Johann Lindmeier

für den DHV Landesvorstand Bayern

CGB LV Bremen- Tarifeinheitsgesetz abschaffen und Tarifbindung stärken

Anlässlich des Senatsempfangs für Betriebs- und Personalräte am 12.Dezember im Bremer Rathaus hat der CGB Christliche Gewerkschaftsbund an alle Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft appelliert, sich mit ihren Fraktionen und Parteien für die Abschaffung des Tarifeinheitsgesetzes und Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung einzu­setzen.

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender: „Es reicht nicht aus, die Arbeit der Betriebs- und Personalräte in Sonn­tagsreden und mit einem jährlichen Empfang zu würdigen. Es muss vielmehr endlich etwas getan werden, dass nicht in immer mehr Betrieben die Arbeitgeber nach Gutsherrenart schalten und walten können, weil es keinen Betriebsrat gibt oder auch kein Tarifvertrag Anwendung findet.“

Der CGB setzt sich für den Erlass eines Gewerkschaftsgesetzes ein, dass die Rechtstellung der Gewerkschaften, die Anforderungen an ihre Tariffähigkeit sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Arbeitskampfmaßnahmen regelt und Einschränkungen der grundgesetzlich verankerten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie durch Richter­recht und hier insbesondere durch gesetzes-übersteigende Rechtsfortbildung Einhalt gebietet. Weiterhin tritt der CGB dafür ein, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen dadurch zu erleichtern, dass in den Tarif­ausschüssen den antragstellenden Sozialpartnern ein Stimmrecht eingeräumt wird, um Veto-Möglichkeiten einzel­ner Ausschussgruppen auszuschließen. Schließlich erwartet der CGB, dass unter Beteiligung aller gewerkschaft­lichen Spitzenorganisationen unverzüglich der in der EU-Mindestlohn-Richtlinie vorgesehene Aktionsplan zur Er­höhung der Tarifbindung erstellt wird, der verpflichten ist, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt

Der CGB verweist darauf, nur noch knapp 9 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Deutschland über einen Betriebsrat verfügen und damit nur noch rund 42 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in West­deutschland und 35 Prozent in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten werden. Dies hat Auswirkungen auf die Tarifbindung. Tarifverträge gibt es insbesondere in den Wirtschaftszweigen wie dem öffentlichen Dienst oder der Metallindustrie, in denen ein hoher gewerkschaftlicher Organisationgrad besteht und die Arbeitsstätten über einen Betriebs- bzw. Personalrat verfügen.

Die EU-Mindestlohn-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Aktionspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Deutschland ist von dieser Quote mit einer Tarifbindung von lediglich 43 Prozent derzeit meilenweit entfernt. Legislative und Judikative haben vielmehr mit dem Tarifein-heitsgesetz und der Mächtigkeitsrechtsprechung mit dazu beigetragen, die grundgesetzlich verankerte Tarifauto­nomie auszuhöhlen und den Abschluss von Tarifverträgen zu erschweren.

Das 2015 von der Großen Koalition beschlossene und rechtlich umstrittene Tarifeinheitsgesetz, das aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits 2017 nachgebessert werden musste, legt fest, dass in ei-nem Betrieb keine konkurrierenden Tarifverträge zur Anwendung kommen können, sondern der Tarifvertrag der Organisation mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Das Gesetz behindert damit die Tarifarbeit und Entwicklung kleiner und neuer Gewerkschaften und damit den Gewerkschaftspluralismus.

Ähnlich verhält es sich mit der sogenannten Mächtigkeitsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), auf deren Grundlage verschiedenen Gewerkschaften in Deutschland im Laufe der Jahre die Tariffähigkeit aberkannt und damit ihre wesentlichste Arbeitsgrundlage entzogen wurde. Da das BAG nicht bereit ist, seine aufgrund des geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrades in Deutschland seit langem überholte Mächtigkeits-Recht-sprechung aufzugeben, sollte der Gesetzgeber handeln und ein Gewerkschaftsgesetz erlassen. Spätestens dann, wenn die Mindestlohnrichtlinie greift und die Bundesregierung in einem Aktionsplan konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Tarifbindungsquote von 80 Prozent festlegen muss, wird die Mächtigkeits-Rechtsprechung ad absurdum geführt, da Gewerkschaften dann defacto dazu gezwungen sein werden, Tarifverträge auch in Bereichen abzuschließen, in denen sie den für die Tariffähigkeit vom BAG geforderten Organisationsgrad nicht nachweisen können.

Compassionate Conservatism

Compassionate Conservatism (Mitfühlender Konservatismus) war lange Zeit in der angelsächsischen Welt ein Thema um die Auswüchse des Kapitalismus sozial abzufedern.

In Deutschland kennen wir diesen sozialen Konservatismus schon seit über 200 hundert Jahren.

Namen wie Friedrich Gentz, Freiherr vom Stein, Lorenz von Stein, Aime Huber, Friedrich Wilhelm Raiffeisen, Friedrich Brunstädt, Jakob Kaiser,
stehen für die Entwicklung eines sozialen Konservatismus, der nicht nur die Sozialversicherung und das Genossenschaftswesen hervorbrachte, sondern auch die Idee vom freiheitlichen und subsidären Sozialstaat.

Viele Sozialkonservative waren wie ich auch vom lutherischen Pietismus geprägt, im Kern der sozialkonservativen Idee steht immer der Mensch der durch die soziale Gemeinschaft zur Selbsthilfe befähigt werden soll und dem ein Aufstieg durch Leistung und Bildung ermöglicht werden soll.

Unsere sozialkonservative Traditionsgewerkschaft wurde in diesen Geiste als Teil der christlich-sozialen Bewegung gegründet.

Seit 10 Monaten bin ich Landesvorsitzender in Bayern und mir ist es ein großes Anliegen unsere sozialkonservativen Wurzeln in einer zeitgemäßen und moderen Form zu bewahren und wieder aktiv voran zu bringen.

Sozialkonservative waren immer auch Reformenkonservative, insofern wird es niemand überraschen wenn wir im nächsten Jahr uns strukturell im Landesvorstand weiterentwickeln, am Aufbau eines Social Media Teams arbeiten und eine Agenda 2030 für den Landesverband entwickeln wollen.

2023 geht zu Ende, durch regelmäßige Sitzungen im Landesvorstand haben wir die strukturelle Basis für den Landesverband geordnet.

Mit den Stammtischen haben wir das Gemeinschaftsleben im Landesverband neu belebt, neue Mitglieder gewonnen und mit unserer 130 Jahr-Feier auch das Netzwerk in den CGB weiter ausgebaut.

Im Namen des ganzen Landesvorstandes wünsche ich all unseren Mitgliedern jetzt gesegnete Weihnachten und einen guten und gesunden Rutsch nach 2024.

Ihr/Euer Johann Lindmeier