BREMEN AUCH BEIM KLINIK-RANKING NUR UNTER FERNER LIEFEN

Beim internationalen Klinik-Ranking 2024 der amerikanischen Wochenzeitschrift Newsweek haben die Bremer Kliniken schlecht abgeschnitten. Unter den 23 deutschen Kliniken auf der Liste der 250 „World`s Best Hospitals“ ist kein Bremer Krankenhaus. Selbst wenn man nur die 219 deutschen Kliniken betrachtet, die Eingang ins Newsweek-Ranking gefunden haben, finden sich Bremer Klini­ken erst auf den hinteren Plätzen. Noch am besten abgeschnitten hat das Klinikum Links der We­ser, welches der Bremer Senat schließen will. Es landete auf Platz 117. Weiterhin Berücksichti­gung im Ranking fanden das Klinikum Bremen-Mitte, das auf Platz 150 landete und das Rote-Kreuz-Kran­kenhaus mit Platz 156.

Weitaus besser abgeschnitten im Ranking haben Bremens Nachbarstädte Hannover und Ham­burg. Das Klinikum der medizinischen Hochschule Hannover landete auf Platz fünf der besten deutschen Krankenhäuser und auf Platz 39 der 250 weltbesten Kliniken. Das Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf erreichte im deutschen Ranking Platz sechs und unter den weltbesten Klini­ken Platz 48.

Den unangefochtenen Spitzenplatz unter den deutschen Kliniken hält die Berliner Charitè, die mit Platz sechs auf der Liste der „World`s Best Hospitals von Newsweek auch weltweit als eines derbesten Krankenhäuser eingestuft wurde. Noch besser als die Charitè wurden von Newsweek ledig­lich das Massachusetts General Hospital, das Johns Hopkins Hospital in Baltimore, die Toronto General – University, die Cleveland Clinic in Ohio sowie mit Platz eins die Mayo Clinic Rochester in Minnesota eingestuft.

Bei dem Ranking von Newsweek wurden insgesamt 2400 Kliniken in 30 Staaten bewertet.

Das schlechte Abschneiden der Bremer Kliniken im Ranking kann nach Auffassung des CGB an­gesichts der desaströsen finanziellen Situation der Gesundheit Nord (GeNo) als Betreiberin der kommunalen Bremer Kliniken nicht verwundern. Die Geno, die eigentlich seit diesem Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben sollte, benötigt regelmäßig Millionenhilfen aus dem Bremer Haushalt. Nach Angaben des CDU-Haushaltspolitikers Jens Eckhoff sind seit 2016 so fast eine halbe Milli­arde Euro in die kommunalen Kliniken geflossen. Wenn jetzt aus finanziellen Gründen auch noch das Klinikum geschlossen werden soll, das im Klinik-Ranking noch am besten abgeschnitten hat, so lässt dies nicht gerade auf einen Beitrag zur Qualitätssteigerung hoffen. Ob die Gleichung „we­niger Kliniken = mehr Qualität“ aufgeht, muss erst noch bewiesen werden.

Anfechtung der Betriebsratswahl bei Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG durch NGG endgültig und umfänglich gescheitert!

Nach bald zwei Jahren rechtlicher Auseinandersetzung über zwei gerichtliche Instanzen, ist die Frage nach der Gültigkeit der Betriebsratswahl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co KG nun endlich befriedigend geklärt. Die Durchführung einer Betriebsratswahl ist schon unter normalen Umständen, aufgrund eines weitreichenden Kataloges formaler Voraussetzungen, komplex. Durch die Corona-Virus-Pandemie waren die Gegebenheiten zusätzlich erschwert, da nun auch die Stimmabgabe per Briefwahl ermöglicht und umgesetzt werden musste. Den Vertreterinnen und Vertretern der DGB-Gewerkschaft NGG waren die rechtlichen Hürden anscheinend aber immer noch nicht hoch genug. Zwar hatte die NGG es versäumt, durch eine eigene Liste an der Wahl teilzunehmen, dies hielt aber ihre Vertreter nicht davon ab im Anschluss juristisch gegen diese vorzugehen. 

Der Katalog angeblicher Verstöße bei der Durchführung der Wahl, der durch den Rechtsbeistand der NGG vor Gericht vorgelegt wurde, war durchaus umfangreich. Er litt aber an einem entscheidenden und durchgehenden Mangel. Wenn man sich die Mühe machte, die Unterlagen der Wahl anzusehen, stellten sich die Anschuldigungen als gegenstandslos oder zumindest sehr nachlässig heraus. Was angeblich fehlte, war vorhanden. Die angeblichen massiven Fehler, stellten sich als lediglich formale unbedeutende heraus. Warum es der zweiten gerichtlichen Instanz bedurfte, um diesen einfachen Umstand zu erkennen, kann wahrscheinlich auch auf eine juristische Überinterpretation eines einzelnen Sachpunktes der ersten Instanz zurückgeführt werden. Der Hinweis des vorsitzenden Richters Herrn Dr. Karl-Werner Dörr, dass das Betriebsverfassungsgesetz zur Anwendung durch die Beschäftigten in den Betrieben gedacht ist und nicht zum Ausleben juristischer Spitzfindigkeiten, sollten sich einige der Beteiligten stark zu Herzen nehmen. 

Die Entscheidung der ersten Instanz wurde aufgehoben, sämtliche Klagepunkte der NGG für unbegründet oder als nicht ausreichend erklärt und der weitere Rechtsweg ausgeschlossen. Nachdem das Damoklesschwert der Wahlanfechtung endlich beseitigt ist, kann sich der Betriebsrat voll seiner Aufgabe widmen, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Die Arbeit des Betriebsrates wurde durch die quälende Frage der Rechtssicherheit aufgrund der Wahlanfechtung zwar nicht unmöglich gemacht, aber doch zumindest unnötig gehemmt. Nachdem dieser Umstand nun endlich überwunden ist, kann das Gremium mit dem Wissen, um die Rechtmäßigkeit seiner Wahl nun mit neuem Elan seinen Aufgaben nachgehen. Dabei wird die DHV – Die Berufsgewerkschaft mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbstverständlich stets mit Rat und Tat zur Seite stehen. Denn es gibt weiterhin viel zu tun!

Lukas Menzel                                                                             

Reduktion der Arbeitszeit: Gründe für die Reduzierung der Arbeitszeit auf eine 4-Tage-Woche?

Die 4-Tage-Woche ist wieder in aller Munde und diesmal sorgten einige Volksbanken für den Anstoß.

Einige Genossenschaftsbanken haben die Arbeitszeit reduziert, während die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Lohnausgleich vollständig erhalten. So möchten sie mehr Mitarbeiter gewinnen. Diese Praxis ist jedoch umstritten und wird diskutiert.    

Einige Genossenschaftsbanken haben ihre Mitarbeiter bei gleichbleibendem Lohn nun 4 Tage beschäftigt, was in der Finanzbranche ein Novum ist und auch wegweisend für andere Branchen sein kann. Die Volksbank Kaiserslautern agiert als Vorreiter im Bereich der Genossenschaftsbanken. Bereits vor anderthalb Jahren hat das Geldhaus die Arbeitszeit pro Woche von 39 auf 34,5 Stunden reduziert. Die Bank begrüßt neue Angestellte mit dem Motto “Vier Tage arbeiten, drei Tage frei!”.

Peter Kullmann, der Vorstand der Bank, erklärt gegenüber dem Handelsblatt den Schritt mit den Worten, dass die Fluktuation deutlich gesunken ist und es immer mehr Fachkräfte auf der Bewerberseite gibt. Das spräche für die Attraktivität ihrer Bank. Zudem ist die Mitarbeiterzufriedenheit laut Herrn Kullmann gestiegen.

Aktuell wird viel über die Option und die Vorteile einer Viertagewoche diskutiert, insbesondere in Bezug auf eine reduzierte Arbeitszeit. Bisher haben in Deutschland nur wenige Firmen diesen Schritt unternommen. Die Genossenschaftsbanken glauben, dass sie auf diese Weise neue Experten gewinnen und Mitarbeiter an sich binden können.

In anderen Branchen, wie z.B. der Pflege gibt es auch 4-Tage-Modelle, indem aber die Arbeitszeit der 5-Tage-Woche auf vier Tage verteilt wird, wie beispielsweise im Bereich Tagesschichten. Diese sind zwar länger, aber man spart zudem für einen Tag den Fahrtweg, und man hat z.B. gerade im Bereich Gesundheit auch für bestimmte Dinge etwas mehr Zeit in der Umsetzung. Ein Pilotprojekt im nordrhein-westfälischen Bielefeld im Bereich Pflege ist hier sehr erfolgreich in der Umsetzung und soll zudem noch ausgeweitet werden.

Dennoch bleiben Diskussionen über Urlaubstage (4-Tage-Woche – 16 gesetzliche Urlaubstage und 5-Tage-Woche – 20 Tage gesetzlicher Urlaub) und andere Dinge, welche noch berücksichtigt werden müssen. Es bleibt ein spannendes Thema und die DHV bleibt auch hier am Ball. Gesetzliche Vorgaben für eine 4 Tage-Woche sind dabei nicht zielführend. Die Beispiele zeigen, dass es auf die betriebliche Situation ankommt. Die Betriebsparteien sind gefordert, den Nutzen und die Möglichkeit einer Umsetzung zu prüfen.

E-commerce. Shopping cart with cardboard boxes on laptop. 3d

Quo vadis Einzelhandel?

Aktuell hat der Einzelhandel in Deutschland einige Schwierigkeiten. Insbesondere die Inflation und die Wirtschaftsflaute haben einen erheblichen Einfluss auf viele Unternehmen und deren Arbeitnehmer. Laut dem Einzelhandelsverband wird ein bedeutendes Ladensterben erwartet. Dies hat auch Auswirkungen auf zahlreiche Innenstädte und natürlich für viele Arbeitnehmer. Viele Insolvenzen tragen weiter zu einem Klima der Unsicherheit bei.

Der Einzelhandelsverband geht davon aus, dass in diesem Jahr erneut ein bedeutendes Ladensterben stattfinden wird. Laut der Vorhersage des Handelsverbands Deutschland (HDE) sollen insgesamt 5.000 Läden für immer schließen. Dadurch dürften sich die Zahl der Geschäfte, die seit 2020 geschlossen haben, auf 46.000 erhöhen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth äußerte gegenüber der Presse, dass dies eine schlechte Nachricht für den Einzelhandel und insbesondere für die Stadtzentren darstellt. Für viele Menschen ist der Einkauf der Hauptgrund für den Besuch einer Innenstadt. Für viele Arbeitnehmer im Einzelhandel ist jetzt der Blick in die Zukunft ungewiss. Falls Geschäfte schließen und damit fehlen, werden hier nicht nur gesamte Stadtzentren, sondern auch viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen betroffen sein.

Derzeit leidet die Branche unter einer Wirtschaftsflaute und einer hohen Inflation. Gemäß HDE stiegen die Einnahmen im Einzelhandel im letzten Jahr ausschließlich aufgrund von Preiserhöhungen um 2,9 Prozent auf fast 650 Milliarden Euro. Im Gegensatz dazu verringerten sie sich, bereinigt von der Inflation, um 3,4 Prozent. In diesem Jahr sollte die Lage etwas besser sein. Es wird erwartet, dass die Einnahmen um 3,5 Prozent steigen, was in Wirklichkeit einem Anstieg von einem Prozent entspricht. Als Verband des Handels verlangt man sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung des Ladensterbens. Es ist erforderlich, dass alle Beteiligten aus den Bereichen Handel, Kommunen, Gastronomie und Kultur vor Ort zusammenarbeiten.

Wir als Gewerkschaft stehen im konstruktiven Austausch mit allen Beteiligten aus den Bereichen Handel, Kommunen und Politik gerade durch unsere Mitglieder Fachbereich Handel.

Wir stehen an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handel seit über 130 Jahren!

Harm Marten Wellmann

Tarifverhandlungen Groß- und Außenhandel NRW: Wir warten und warten und warten!

Wie aus „ohne uns kein Geschäft“ ein „mit uns noch kein Tarifabschluss“ geworden ist.

Am 24.01.2024 wurde in NRW die 9. Verhandlungsrunde im Groß- und Außenhandel begangen, wieder ergebnislos und bundesweit. In den anderen Tarifverhandlungen im Handel sieht es nicht anders aus.

Beide Seiten – Arbeitgeber wie die verhandelnde Gewerkschaft verdi – schieben sich gegenseitig die Schuld zu.

Leidtragende sind in jedem Fall die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf deren Rücken dieses Spiel ausgetragen wird.

Bisher gab es neun Verhandlungsrunden, denn seit April 2023 wird verhandelt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Bereits seit 2022 hat man sich auf diese große Verhandlungsrunde eingeschworen, wenn man sich erinnern kann. Eine Parole von „Dieses Mal holen wir uns alles zurück!“ und „Mehr!“ schwebt noch in der Luft.   

Komisch ist für uns ja nur, dass bis dato nichts dabei rumgekommen ist. Wenn ihr so stark seid, wo seid ihr dann? Warum dauert das so lange? Wenn ihr so mächtig seid als die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB, warum handelt ihr dann nicht so? Oder warum handelt ihr im Bereich Handel nicht so? Ihr habt doch nach eigenen Angaben beim BAG 15% der Arbeitnehmer im Handel organsiert.   

Wo ist der große Streik von verdi im Handel, wie für den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst oder im öffentlichen Nahverkehr oder wie der Bahnstreik, der wesentlich kleineren GTL? Selbst die Bauern haben es Euch vorgemacht!

Bei aller Liebe als Gewerkschaft zum Streikrecht und aus der Grundüberzeugung heraus, dass gerade die Beschäftigten im Handel mehr als nur Applaus, sondern eine ordentliche Gehaltserhöhung verdient haben, verstehen wir Eure Argumentation nicht.

Wenn die Arbeitgeberseite nicht ordentlich mit Euch verhandelt, warum wartet Ihr dann noch auf was? 

Ist es nicht eine gewerkschaftliche Bankrotterklärung als zweitgrößte DGB-Gewerkschaft mit nur 300 Streikenden zum Landtag Düsseldorf zu ziehen und dort die Tarifforderungen zu unterstreichen?

Das wirkt doch gelinde gesagt etwas lächerlich, bei über einer Million Arbeitnehmern im Handel allein in NRW und ihr habt mehr als 150.000 Mitglieder allein im Handel – wir erinnern uns an die 15% Organisationsgrad. Wo waren die denn? Hatten alle Urlaub oder waren krank? Nein, ein paar hatten Angst vor Repressalien des Arbeitgebers, wenn sie sich der Demonstration anschließen, laut einem Artikel. Wir glauben, hierzu kann und sollte sich jeder seine eigene Meinung bilden.        

Wir möchten an dieser Stelle einen alten verdi-Mann aus Duisburg zitieren, „Wer dicke Backen macht, sollte auch pfeifen können!“. Der Pfiff war wohl nicht laut genug.

Die Verhandlungen scheinen ja nicht besser zu laufen, wie vorher immer kommuniziert wurde und das Argument, dass ja noch wir als DHV da wären, die ansonsten noch verhandeln könnten. Man müsse ja abschließen, wenn man alleine wäre und dann würde und könnte man schon agieren und verlangen, was man wollte. Dieses Argument zählt im Moment nicht mehr. Ihr habt im Handel und im Großhandel ein gewerkschaftliches Monopol.

Liefert doch endlich mal Eure Versprechen ab, liebe große Einheitsgewerkschaft. Wo ist das „mehr“ für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geschweige für Eure Mitglieder?  Ach ja, die neue Forderung in der 9. Verhandlungsrunde, dass jetzt eine gewerkschaftliche Differenzierungsklausel mit einer Einmalzahlung oder war es, wie Rewe es abgelehnt hat, eine Gehaltserhöhung nur für verdi-Mitglieder gefordert wird?

Mal Butter bei die Fische verdi, wo ist der große Streik, wenn die Arbeitgeberseite nicht einigungsbereit ist? Oder habt ihr euch totgestreikt?

Zieht dieses Argument des Arbeitskampfes bei der Arbeitgeberseite im Bereich Handel nicht mehr?

Man munkelt, es gäbe Arbeitgeber, die durch Eure Wochenstreiks oder Streikmaßnahmen, enorme Gewinne, aufgrund der nicht zu zahlenden Lohnkosten, einfahren und der Streik trotzdem keine Wirkung zeigt.

Ihr habt es geschafft, dass sich die Arbeitgeberseite im Handel über jeden Streiktag freut. Und somit wird das alles auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen.  

Verdi, liefert doch bitte endlich mal nicht nur heiße Luft für Eure Mitglieder, sondern für die gesamte Arbeitnehmerschaft ein vernünftiges Ergebnis ab.

Ihr wolltet den Alleinvertretungsanspruch für die Arbeitnehmerschaft. Im Moment habt Ihr diesen inne. Also werdet diesem gerecht!

Stop complaing! Start organizing!

Oder wie man im Pott sagt, Ärmel hochkrempeln und malochen!

In diesem Sinne allen DHV-Mitgliedern und allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Handel und der Warenlogistik ein kräftiges Glück auf!

Harm Marten Wellmann

Nos sumus in via nostra – Wir sind auf dem Weg!

Seit einen Jahre bin ich nun Landesvorsitzender der DHV in Bayern. In meinen ersten Artikel stellte ich die Frage, Quo Vadis DHV?

Für Bayern heißt die Antwort, Nos sumus in via nostra: Wir sind auf den Weg!
Ausgehend von dem Leitbild unseren traditionellen gewerkschaftlichen Angestelltenverband, in seiner familiären Identität, mit seiner Tradition und seinen Werten zu bewahren und ihn gleichzeitig zu einer modernen, innovativen und qualitativ guten Berufsgewerkschaft zu entwickeln.

Im Sinne dieses Leitbildes haben wir 2023 die Stammtische wiederbelebt und die 130 Jahrfeier in Würzburg abgehalten.

Den Landesvorstand durch die Aufgabenfelder Geschäftsführung, Stab und Mitgliederbetreuung professioneller aufgestellt.

Nach monatelangen Verhandlungen werden wir im Februar eine Kooperation mit dem Versicherungsdienstleister Impact starten. Über diese beziehen wir einen maßgeschneiderten Rechtsschutz für die Bedürfnisse unserer Mitglieder: Ohne Berufsrechtsschutz, den wir als Gewerkschaft selbst darstellen, und mit einem zusätzlichen Gruppennachlass für unsere Mitglieder von 20 % auf die Prämie. Dieser Tarif soll auch offen für die befreundeten CGB-Gewerkschaften sein.

In 2024 werden wir die Kompetenzen im Landesvorstand erweitern, über den Aufbau eines Social Media Teams nachdenken und eine neue Form von BR Seminaren entwickeln.

Wir werden bis 2030 brauchen, um das Leitbild erfüllen zu können, aber „Nos sumus in via nostra“ – wir sind auf dem Weg.

Johann Lindmeier

Landesvorsitzender

CGB Bremen kritisiert Senatsbeschluss zu Sonntagsöffnungen

Seit Jahren streiten der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV für die Einhaltung des Sonntagsschutzes und gegen eine Aufweichung des Sonntagsverkaufsverbotes im Einzelhandel. Eine aktuelle reprä­sentative Meinungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov hat erst kürzlich wieder bestätigt, dass CGB und DHV mit ihrer Ablehnung erweiterter Sonntagsöffnungen richtig liegen. 53 Prozent der Befragten lehnten ebenso wie die christlichen Gewerkschaften eine Lockerung des Verbotes der Ladenöffnungen an Sonntagen ab. Lediglich 37 Pro­zent begrüßen solche Lockerungen. Gleichwohl hat der Bremer Senat am 06.12.24 auch für dieses Jahr wieder groß­zügige Ausnahmeregelungen für Ausnahmen vom Sonntagsverkaufsverbot in der Stadtgemeinde Bremen beschlos­sen.

Entsprechend den Vorschlägen des Handelsverbandes Nordwest hat der Senat per Verordnung Sonntagsöffnungen anlässlich von zwölf Veranstaltungen genehmigt. Der CGB hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Verordnungsent­wurf darauf hingewiesen, dass es sich bei Veranstaltungen wie dem Vegesacker Kinderfest, den Dorffesten in Findorff und Oslebshausen, dem Weinfest in Borgfeld, der Gewerbeschau und der Messe WeserArt in Osterholz sowie dem Gröpelinger Sommer und Feuerspuren-Festival in Gröpelingen jeweils nur um ortsteilbezo­gene Events ohne besondere wirtschaftliche oder touristische Bedeutung handelt, die eine Ausnahme vom Sonntags­verkaufsverbot rechtfertigen würden. Von den vom Handelsverband für eine Sonntagsöffnung genannten Anlässen rechtfertigen nach Auffassung des CGB und seiner zuständige Berufsgewerkschaft DHV somit lediglich die Osterwiese, La Strada, das Vegefest so­wie der Freimarkt eine Sonntagsöffnung. Dies gilt insbesondere für den Bremer Freimarkt, bei dem aufgrund der unstrit­tig besonderen Bedeutung auch auf eine räumliche Begrenzung der Ausnahmeregelung verzichtet werden könnte.

Der CGB kritisiert bereits seit Jahren, dass der Senat dem Handel in der Stadtgemeinde Bremen unter Bezugnahme auf ein mit einigen Institutionen im Jahre 2008 vereinbartes Konzept, alljährlich eine weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen mittels Ausnahmeregelung ermöglicht, für die jeweils nach Anlässen gesucht wird, mit denen sich die Ausnahmeregelungen begründen lassen. Dabei wird zudem mit geschätzten Besucherzahlen operiert, die zu­meist nicht nachprüfbar belegt werden können.

Der CGB erwartet vom Senat, dass er offensiv das grundgesetzlich verankerte Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gewährleistet, in dem rechtlich mögliche Ausnahmen restriktiv gehandhabt werden. Er erinnert daran, dass das Bun­desverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 26.11.2014 (69/2014) die Messlatte für Ausnahmen vom Ver­bot der Sonntagsarbeit heraufgesetzt und deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Ge­setzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftre­tende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“

 

 

DHV vor Ort Neujahrsempfang des Handelsverbandes Bayern

Über 600 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Justiz, und Verwaltung waren der Einladung zum traditionellen Neujahrsempfang des bayerischen Einzelhandels in den „Bayerischen Hof“ nach München gefolgt. Als Gastredner konnte HBE-Präsident Läuger diesmal den bayerischen Wirtschaftsminister, Hubert Aiwanger, begrüßen.

Am 17. Januar fand nach dreijähriger Pause wieder der traditionelle Neujahrsempfang des Hbe und wie gewohnt schuf das Hotel Bayerischer Hof den festlichen und repräsentativen Rahmen.

In seiner Rede ging Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff auf die Herausforderungen des Einzelhandels ein, Inflation, sinkende Realeinkommen, Fachkräftemangel und Onlinehandel ein. Auch machte er eine zunehmende Autofeindlichkeit in Innenstädten für sinkende Umsätze verantwortlich.

Der bayerische Staatsminister für Wirtschaft und stellvertretene Ministerpräsident ging in seiner fulminanten frei vorgetragenen Rede streng mit der Berliner Bundesregierung ins Gericht.

In nahezu allen Politikbereichen attestierte er ihr, in einer für Politiker seltenen Offenheit, Versagen.

Nach den Reden klang der Abend gemütlich bei einem Buffet, Getränken und interessanten Gesprächen aus-

Veränderungen im Landesvorstand Bayern

Im Jahr 2023 haben den Landesvorstand aus privaten Gründen verlassen, Silvia Steinberg als stellv.Landesvorsitzende und Klementine Rehm als Schatzmeisterin. Beiden gilt unser Dank für engagierte Arbeit für unsere DHV und wir wünschen Beiden alles Gute für ihre Zukunft. Von der Postion der Schriftführerin wechselt Sarah Vogl in die Position der stellv.Landesvorsitzenden und Michael Voß wechselt als Beisitzer in die Position des Schatzmeisters. Beide sind meine Wunschkandidaten als Landesvorsitzender und Sie haben zu 100 % mein Vertrauen, ich wünsche Euch Beiden einen guten Start in der neuen Funktion. Die beiden offenen Positionen im Landesvorstand als Schriftführer und Beisitzer werden wir im ersten Halbjahr 2024 gemäß Gliederungsordung nachbesetzen.

Johann Lindmeier
Landesvorsitzender

Schulung_HH_09.-11.01.241

Gelungener Jahresauftakt der Schulungsarbeit des DHV-Bildungswerk e.V.

Vom 09.-11.01.2024 fand die erste Schulung des DHV-Bildungswerks e.V. in Hamburg statt zum Thema “Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat – Beseitigung von Kommunikationsstörungen”

Die überwiegend im Bereich des Gesundheitswesens tätigen Betriebsräte erlebten drei intensive Schulungstage zu den Themen:

– Rechtliche Grundlagen der vertrauensvollen Zusammenarbeit

– Umgang mit Konflikten mit dem Arbeitgeber und Konfliktlösungsbeispiele

– Kommunikation richtig gestalten

– Best practice-Beispiele für die Betriebsratsarbeit, insbesondere in Bezug auf die richtige Vorbereitung und zielführende Gestaltung von Monatsgesprächen.

Die Referentin Nerissa Rothhardt und die Referenten Henning Röders und Matthias Rickel trugen mit ihren lebendigen Vorträgen und Diskussionen zum inhaltlichen Erfolg des Seminars bei. Die Abendgestaltung mit den Abendessen auf dem Hamburger Feuerschiff und in der Brauerei Gröninger setzten das i-Tüpfelchen auf den gelungenen Schulungsauftakt des DHV-Bildungswerks in 2024 mit einem tollen Spirit der Teilnehmer/innen.

Das DHV-Bildungswerk bietet in 2024 ein umfangreiches Schulungsprogramm für Betriebs- und Personalräte. Interessenten können sich gerne auf der Internetseite www.dhv-bildungswerk.de über das Seminarangebot informieren!