Netto Bezirk 5 – Es herrscht alles andere als Ruhe!

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Am 8. Februar 2017 fand die erste Betriebsversammlung dieses Jahres in Hannover statt. Der neue Betriebsratsvorsitzende Hartmut Rath, DHV, führte durch eine Versammlung, auf der kontrovers diskutiert wurde. In Anbetracht der Anzahl der Netto-Mitarbeiter des Bezirks 5 war die Teilnehmerzahl mit 89 eher übersichtlich. Auch dies war Thema. Die Möglichkeit für die Mitarbeiter diese Betriebsversammlungen zu besuchen ist eingeschränkt. Der Betrieb in den Filialen muss weitergehen. Allein dadurch sind viele Mitarbeiter von der Teilnahme ausgeschlossen. Auf die Frage, warum es nicht möglich sei, mehr Mitarbeitern die Teilnahme dadurch zu ermöglichen, dass zumindest die Filialen im näheren Umfeld des Versammlungsortes  für einen gewissen Zeitraum geschlossen werden, reagierte die anwesende Unternehmensleitung verhalten bis gar nicht.
Außerdem ging es – wie immer bei Netto – um die Arbeitszeit. Um die tatsächliche  und um die, die auch bezahlt wird. Oft reichen die Stunden, die den einzelnen Filialen zugewiesen werden bei der Personalplanung nicht aus. Abgesehen von notwendigen Überstunden gibt es die Viertelstunde Vor- und Nacharbeit. Diese Zeit wird oft nicht vergütet. Auf vielfältige Nachfragen kam vom Nationalvertriebsleiter Herrn Stadtsholte die Antwort, das sei so nicht gewollt. Alle geleisteten Stunden sollen auch vergütet werden. Diese Aussage machte er bereits im November letzten Jahres. An der Praxis ändert das jedoch nichts. Nach wie vor werden bei Netto Arbeitsstunden nicht bezahlt. Der Druck, die einzelne Filiale wirtschaftlich zu führen wird von oben nach unten weiter gegeben. Vom Management über die Verkaufsleiter, die Marktleiter bis hin zu den einfachen Mitarbeitern, die schließlich die Rechnung zu bezahlen haben. Denn es sind ihre Stunden, Ihre Arbeit, ihr Engagement, das nicht bezahlt wird. Die DHV wird dieses Thema beobachten und Herr Stadtsholte wird sich an seinen Aussagen messen lassen müssen. Er muss für deutliche Veränderungen sorgen.
Ein weiteres Thema war die Situation der geringfügig Beschäftigten. Oft sind dies genau die, die am meisten auf diesen Job angewiesen sind. Menschen, die sich aus diesem Grund nicht trauen, sich gegen ungerechte Behandlung zu Wehr zu setzen. Dabei geht es um fehlerhafte Eingruppierungen, nicht gezahlte Mindestlöhne, Urlaubs und Weihnachtsgeld, das selbst beantragt werden muss. Ein solcher Antrag wäre nicht das Problem. Ein Problem liegt darin, dass viele über ihre Rechte gar nicht unterrichtet werden. Diese Probleme gilt es dringend zu beseitigen.

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Vorbereitungslehrgang Schifffahrt

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Im Sommer 2017 findet in Bremen die kaufmännische Abschlussprüfung für den Bereich Schifffahrt statt. Insgesamt werden sich 22 Auszubildende der Prüfung unterziehen. Daher führt die DHV-Bildungsstätte Bremen in dieser kleinen Sparte seit Januar 2017 einen Vorbereitungslehrgang durch. An zehn Abenden bereitet der Berufsschullehrer Dietmar Nogai 13 Auszubildende in der Berufsschule für den Großhandel, Außenhandel und Verkehr in der Bremer Ellmersstraße auf die Prüfung vor.

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BDK Duisburg: Auftakt der Tarifverhandlungen auf Arbeitgeberseite ein großer Reinfall!

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Aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls des Kollegen Hans-Joachim Bondzio wird der hessische DHV-Landesgeschäftsführer die aktuellen Tarifverhandlungen bei der BDK/EWC Duisburg begleiten. Was jedoch am 02.02.2017 in der Duisburger Zentrale ihm und dem Betriebsratsvorsitzenden Eric Mabu sowie den weiteren Mitgliedern der Tarifkommission Müller und Özdemir geboten wurde, ist kaum zu glauben. Die Arbeitgeberseite sah sich nicht in der Lage, ein Angebot zu machen oder auf die Forderungen der DHV einzugehen, da noch keine Zahlen vorliegen! Die DHV-Tarifkommission hat ihre Forderungen bereits im September letzten Jahres bekannt gemacht. So kann man mit Mitarbeitern nicht umgehen! Die Zusage der Arbeitgeberseite, bis Ende Februar verhandlungsfähig zu sein, wird die DHV umgehend einfordern!

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DAK-Gesundheit Hannover: Herausforderungen 2017

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Die gut besuchte Personalversammlung des RGZ Hannover am 02.02.2017 wurde von den Herausforderungen für das neue Jahr dominiert, die ihre Ursache in den Entscheidungen des letzten Jahres finden.
So konnte DHV-Landesgeschäftsführer Alexander Henf in seinem Redebeitrag deutlich machen, dass die Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen aufgrund der tarifvertraglichen Regelungen von 2016 zwangsläufig in den nächsten Jahren steigen wird. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig Gefährdungsanzeigen an Vorgesetzte und Personalräte weiter zugeben – um sich abzusichern und auf die eigene Gesundheit zu achten. Nur die Kenntnis von Arbeitsüberlastungen gibt Personalräten auf allen Ebenen der DAK-Gesundheit die Möglichkeit, sich für die Mitarbeiter einzusetzen und Belastungen zu verringern.
Zum Thema Teilzeit- und Befristungsgesetz führte Alexander Henf aus, dass der gesetzliche Anspruch auf die Rückkehr aus der Teilzeit in die Vollzeit eine alte Forderung des CGB ist. Ohne diesen Anspruch laufen viele Änderungen der letzten Zeit zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ins Leere. Wichtig ist es, diesen Anspruch im aktuellen Referentenentwurf nach Möglichkeit vor der Bundestagswahl als Gesetz zu verankern. DHV und CGB werden ihre Forderung aufrechterhalten!

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Niedersächsischer Landtagspräsident für mehr Feiertage

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Der Präsident des Niedersächsischen Landtags Bernd Busemann hat sich kürzlich öffentlich für den Buß- und Bettag sowie für den Reformationstag als zusätzliche arbeitsfreie Feiertage in Niedersachsen ausgesprochen. Der DHV-Landesverband Niedersachsen/Bremen hat die Aussagen des Unions-Politikers begrüßt und Herrn Busemann in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass die DHV bereits auf Ihrem Landesverbandstag 2013 in Barnstorf die Forderung erhoben hat, den Buß- und Bettag wieder zum gesetzlichen Feiertag in ganz Deutschland zu erklären.
Der Buß- und Bettag hat als kirchlicher Feiertag eine lange Tradition. Seine Abschaffung als gesetzlicher Feiertag im Jahre 1995 war nach Auffassung der DHV ein Einknicken vor den Arbeitgebern, mit dem deren Zustimmung zur Einführung der Pflegeversicherung erkauft wurde. Zwischenzeitlich ist die Notwendigkeit der gesetzlichen Pflegeversicherung als Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung auch auf Arbeitgeberseite nicht mehr strittig. Angesichts der Bedeutung der Versicherung auch für die Wirtschaft ist ein Sonderopfer der Arbeitnehmer zur Finanzierung der Pflegeversicherung deshalb nicht länger gerechtfertigt. Die Abschaffung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag sollte baldmöglichst generell rückgängig gemacht werden.
Als christliche Gewerkschaft würde es die DHV natürlich ebenfalls begrüßen, wenn auch der Reformationstag nicht nur in seinem Jubiläumsjahr als arbeitsfreier Feiertag begangen werden kann, sondern ange-sichts seiner Bedeutung für evangelische Christen zumindest in Ländern bzw. Landesteilen mit mehrheitlich evangelischer Bevölkerung wie Niedersachsen und Bremen dauerhaft den Status eines arbeitsfreien gesetzlichen Feiertags erhalten würde. Die DHV hat daher auch den Präsidenten des Bremer Senats Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, schriftlich um seine Unterstützung dieses Anliegens gebeten.
Mit dem niedersächsischen Landtagspräsidenten ist sich die DHV in der Ablehnung erweiterter Sonntagsöffnungen in Niedersachsen einig. Die im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006 erfolgte Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen in Sachen Ladenschluss auf die Länder hat zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ausweitung der Ladenöffnungszeiten und Sonntagsöffnungen geführt, wie wir sie alljährlich in Bremen anlässlich großzügiger Ausnahmeregelungen für Klein-Events von ortsteilbezogener Bedeutung zu beklagen haben.
Nach Auffassung der DHV gebührt in der Abwägung zwischen den Wünschen des  Einzelhandels auf erweiterte Ladenöffnungszeiten und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe den Belangen der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang vor Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen.

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Zusätzliches Tagesseminar für Volks- und Raiffeisenbanken

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Der im Dezember 2016 abgeschlossene Entgelttarifvertrag hat einige Erneuerungen mit sich gebracht, daher haben wir bereits Anfang Februar ein Spezialseminar angeboten. Dieses war so schnell ausgebucht, dass wir einen weiteren Termin anbieten wollen, nämlich den 14.März 2017 in Walldorf-Reilingen.
Mit diesem Seminar wollen wir Betriebsräten unseren letzten Tarifabschluss vorstellen und ihnen bei der Umsetzung der neuen Regelungen und Möglichkeiten Hilfestellung geben.
Alles  weitere entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Seminarausschreibung

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Neue Spitze im Landesvorstand Hamburg/Schleswig-Holstein

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Nach dem war Ausscheiden des ehemaligen Vorsitzenden war der Landesvorsitz des Landesverbandes Hamburg-Schleswig-Holstein eine Weile vakant. Die Aufgaben des Landesvorsitzenden wurden daher vom stellvertretenden Landesvorsitzenden Hans-Ulrich Meinke wahrgenommen. Auf der Landesvorstandssitzung am 23. November 2016 ist der bisherige stellvertretende Vorsitzende nun einstimmig zum neuen Landesvorsitzenden gewählt worden. Auf der folgenden Vorstandssitzung am 12. Januar 2017 wurde die dadurch frei gewordene Stellvertreterposition neu besetzt. Mit Susanne Bien ist eine engagierte Frau an die Spitze des Landesverbandes Hamburg/Schleswig-Holstein gerückt.
Der gesamte Landesverband wünscht den beiden neu Gewählten viel Erfolg und auch Freude bei ihren Aufgaben.
Weiterhin hat sich der Landesvorstand mit dem in diesem Jahr anstehenden Landesverbandstag beschäftigt. Als Termin wurde der 23. September 2017 festgelegt. Der Tagungsort wird Hamburg sein. Eine entsprechende Einladung erhalten die Mitglieder des nördlichsten Landesverbandes zur gegebenen Zeit.

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DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.: Tarifeinigung erreicht!

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16. Januar 2017

Im Rahmen von schwierigen Tarifverhandlungen konnten für das Jahr 2017 mehrere Verbesserungen der bisherigen tariflichen Regelungen erreicht werden. Diese betreffen sowohl die Entgelte, als auch den Bereich des Manteltarifvertrages.

Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:

  • Steigerung der Entgelte zum 01. April 2017 um 45,-€ in jeder Entgeltgruppe und -stufe
  • Neuregelung der Entgelte für ErzieherInnen in Kindertagesstätten
  • Gemeinsame Vereinbarung zur angestrebten deutlichen Anhebung der Entgelte in den nächsten drei Jahren
  • Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 26 Tage, nach 5 Jahren auf 28 Tage, nach 10 Jahren auf 29 Tage und nach 15 Jahren auf 30 Tage
  • Erhöhung der Zuschläge für Nachtarbeit auf 1,30€ ab 2017 und 1,40€ ab 2018
  • Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 92,03€ im Monat
  • Reduktion der möglichen Minusstundenzahl im Arbeitszeitkonto
  • Elternzeit bis zu einem Jahr führt nicht mehr zur Unterbrechung der Beschäftigungszeit

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