Probearbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis mit vereinbarter Probezeit.
Prämienlohn
Prämienlohn ist eine besondere Form der Arbeitsvergütung. Er wird für einen bestimmten Leistungserfolg (Arbeitsmenge oder -qualität) neben einer Zeitentlohnung vereinbart.
Personalakte
Personalakte enthält Daten und Vorgänge, die sich auf die Begründung und den Verlauf des Arbeitsverhältnisses und auf die Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers beziehen. Dem Arbeitnehmer steht gesetzlich ein Einsichtsrecht in die Personalakte zu. Er kann dabei einen Betriebsrat hinzuziehen. Enthält die Personalakte unzulässige Informationen, kann deren Entfernung verlangt und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.
Papiere – Arbeitspapiere
Papiere und insbesondere Arbeitspapiere sind die Unterlagen, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses übergeben muss. Dazu gehören insbesondere die Lohnsteuerkarte, das Sozialversicherungsnachweisheft und die Krankenversicherungskarte.
Nachtarbeit
Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) umfasst. Schutzvorschriften für Nachtarbeiter enthält insbesondere das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.
Mutterschutz
Mutterschutz sichert der berufstätigen Frau einen besonderen Schutz in der Zeit vor und nach der Niederkunft. Gesetzliche Regelungen enthält das Mutterschutzgesetz vom 20.6.2002. Es enthält Beschäftigungsverbote, ein Kündigungsverbot und Regelungen über Leistungen.
Mobbing
Mobbing liegt vor, wenn einzelne Arbeitnehmer gezielt diskriminiert, beleidigt, ausgegrenzt oder sonst unangemessen schikaniert werden. Täter können wegen dieses Verhaltens eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten.
Mitwirkungsrecht
Das Mitwirkungsrecht ist das dem Betriebsrat durch das Betriebsverfassungsgesetz vom 25.9.2001 eingeräumte Recht in Form von Informations- und Beratungsrechten. Im Bereich der Mitwirkung können Betriebsräte im Gegensatz zur Mitbestimmung keine Gestaltungen einseitig gegen den Arbeitgeber durchsetzen.
Minderjährige
Minderjährige sind Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie bedürfen zur Eingehung eines Arbeitsverhältnisses der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Andernfalls entsteht ein faktisches Arbeitsverhältnis. Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen.
Meldepflicht für Betriebsräte
Vor Aufnahme der Betriebsratstätigkeit sind Betriebsratsmitglieder verpflichtet, sich abzumelden, bzw. sich nach Beendigung der Betriebsratstätigkeit zur Arbeitsaufnahme zurückzumelden. Dies gilt für Betriebsratsmitglieder, die sich nicht in einer dauerhaften Freistellung befinden.