Rufbereitschaft ist die Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich an einem selbstbestimmten, aber dem Arbeitgeber anzugebenden Ort auf Abruf zur Arbeit bereitzuhalten.
Revision
Revision ist das Rechtsmittel, das sich gegen Berufungsurteile des Landesarbeitsgerichts an das Bundesarbeitsgericht richtet.
Probezeit
Probezeit soll Arbeitgebern die Möglichkeit geben, vor Abschluss eines Arbeitsvertrags die Geeignetheit des Arbeitnehmers zu prüfen. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Probearbeitsverhältnis
Probearbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis mit vereinbarter Probezeit.
Prämienlohn
Prämienlohn ist eine besondere Form der Arbeitsvergütung. Er wird für einen bestimmten Leistungserfolg (Arbeitsmenge oder -qualität) neben einer Zeitentlohnung vereinbart.
Personalakte
Personalakte enthält Daten und Vorgänge, die sich auf die Begründung und den Verlauf des Arbeitsverhältnisses und auf die Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers beziehen. Dem Arbeitnehmer steht gesetzlich ein Einsichtsrecht in die Personalakte zu. Er kann dabei einen Betriebsrat hinzuziehen. Enthält die Personalakte unzulässige Informationen, kann deren Entfernung verlangt und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.
Papiere – Arbeitspapiere
Papiere und insbesondere Arbeitspapiere sind die Unterlagen, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses übergeben muss. Dazu gehören insbesondere die Lohnsteuerkarte, das Sozialversicherungsnachweisheft und die Krankenversicherungskarte.
Nachtarbeit
Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) umfasst. Schutzvorschriften für Nachtarbeiter enthält insbesondere das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.
Mutterschutz
Mutterschutz sichert der berufstätigen Frau einen besonderen Schutz in der Zeit vor und nach der Niederkunft. Gesetzliche Regelungen enthält das Mutterschutzgesetz vom 20.6.2002. Es enthält Beschäftigungsverbote, ein Kündigungsverbot und Regelungen über Leistungen.
Mobbing
Mobbing liegt vor, wenn einzelne Arbeitnehmer gezielt diskriminiert, beleidigt, ausgegrenzt oder sonst unangemessen schikaniert werden. Täter können wegen dieses Verhaltens eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten.