Zeugnis

Zeugnis ist dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zu erteilen. Es muss zur Art der ausgeübten Tätigkeit und zur Dauer des Arbeitsverhältnisses Stellung nehmen (einfaches Zeugnis). Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist das Zeugnis darüber hinaus auf Angaben zur Leistung und Führung zu erstrecken (qualifiziertes Zeugnis).

Weihnachtsgeld

Das sog. Weihnachtsgeld ist ein Monatsgehalt, das vom Arbeitgeber vor Weihnachten gezahlt wird. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung besteht nicht. Ein Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, aus dem Tarifvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Übung ergeben.

Verhinderung

Verhinderung / Arbeitsverhinderung. Der Arbeitnehmer behält seinen Anspruch auf Arbeitsvergütung, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an seiner Arbeitspflicht gehindert ist. In Betracht kommen u.a. familiäre Anlässe wie Eheschließung, die Niederkunft der Ehefrau oder das Begräbnis des Ehegatten oder eines Elternteils.