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Bundestagswahl 2013
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Mitgliederzeitung DAZ
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Die Deutsche Angestellten Zeitung (DAZ) ist die Mitgliederzeitschrift der DHV. Sie erscheint vierteljährlich und informiert die Mitglieder über die aktuelle Themen sowie über Neuigkeiten aus Landesverbänden und der DHV-Arbeit in den Betrieben. Weiterhin werden in der DAZ die Positionen der DHV zu sozialpolitischen Themen veröffentlicht.
Die Zeitung erschien erstmals im Jahr 1896 unter dem Namen „Deutsche Handelswacht“. Die Herausgabe der Zeitung wurde nach der Zwangsauflösung durch die nationalsozialistische Regierung eingestellt. Nach Wiederbegründung des Verbandes 1950 erschien im selben Jahr die erste Nachkriegsausgabe der Handelswacht. Seit 1985 wird die Zeitung unter ihrem jetzigen Namen Deutsche Angestellten Zeitung herausgegeben.
Die „Blätter für junge Kaufleute“ sind das Mitteilungsorgan des Bundes der Kaufmannsjugend in der DHV. Die Erstausgabe der Blätter erschien bereits 1920. Bis 1972 waren sie eine eigenständige Publikation. Seit dem Jahr 1973 sind die Blätter ständiger Bestandteil der DAZ.
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Urlaubsgeld
Das Urlaubsgeld ist das vom Arbeitgeber neben der Arbeitsvergütung zusätzlich gezahlte Entgelt. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Urlaubsgeldes kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Urlaubsentgelt
Das Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung der Arbeitsvergütung während des Erholungsurlaubs. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn der Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Gesetzliche Regelungen enthält das Bundesurlaubsgesetz 8.1.1963.
Unfall – Arbeitsunfall
Ein Unfall / Arbeitsunfall liegt vor, wenn der Arbeitnehmer bei Ausübung einer gesetzlich versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet, der zu einem Körperschaden führt. In diesem Fall bietet die gesetzliche Unfallversicherung dem Arbeitnehmer und seiner Familie sozialen Schutz.
Überstunden
Überstunden werden erbracht, wenn der Arbeitnehmer über die im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus weitere Arbeitszeiten leistet. Begrenzt wird die Möglichkeit, Überstunden zu leisten, durch die im Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994 festgelegte Höchstarbeitszeit. Umgruppierung ist die Überführung des Arbeitnehmers in eine andere Lohn- oder Gehaltsgruppe.
Überlassung von Arbeitnehmern
Die Überlassung eines Arbeitnehmers (Arbeitnehmerüberlassung) bedarf der Erlaubnis. Sie liegt vor, wenn der Arbeitgeber (Verleiher) Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen will.
Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis kann vom Arbeitnehmer während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses verlangt werden, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt (z.B. Vorgesetztenwechsel, Umorganisation, Versetzung).
Zivildienst
Der Zivildienst führt zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Der Zivildienstleistende genießt Kündigungsschutz nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz vom 14.2.2001.