Handelstarifrunde: Beschäftigte zahlen für einen schwachen Kompromiss

Die Tarifrunde 2026 im deutschen Handel offenbart eine beträchtliche Lücke zwischen Anspruch und Ergebnis. ver.di war mit Forderungen von sieben Prozent beziehungsweise Festbeträgen bis zu 300 Euro, 150 Euro für Auszubildende und zwölf Monaten Laufzeit angetreten. Die bisherigen Abschlüsse bleiben davon weit entfernt.

Im Groß- und Außenhandel setzen zahlreiche Tarifgebiete den Pilotabschluss aus Bayern um: 2,9 Prozent ab August 2026, weitere 2,1 Prozent ab Mai 2027 und drei Nullmonate bei 24 Monaten Laufzeit. Rechnerisch steigen die Tabellenentgelte damit um rund 5,06 Prozent. Auf ein Jahr umgerechnet sind das lediglich etwa 2,5 Prozent. Auch der NRW-Einzelhandel folgt mit drei und zwei Prozent bei sogar 25 Monaten Laufzeit diesem Muster.

ver.di muss sich fragen lassen, weshalb aus sieben Prozent für ein Jahr ein Abschluss von ungefähr fünf Prozent für zwei Jahre wurde. Besonders enttäuschend ist die Absenkung der Azubi-Forderung von 150 Euro auf 40 und später 30 Euro im Großhandel. Die erreichten Mindestentgelte helfen zwar den unteren Gruppen. Sie dürfen aber nicht dazu dienen, den erheblichen Abstand zur ursprünglichen Forderung sprachlich zu überdecken.

Der HDE und die regionalen Arbeitgeberverbände tragen jedoch die größere Verantwortung. Nullmonate verschieben dringend benötigte Einkommen, während lange Laufzeiten den Beschäftigten die Möglichkeit nehmen, zeitnah auf neue Preissteigerungen zu reagieren. Warnungen vor Arbeitsplatzverlusten ersetzen zudem keinen belastbaren Nachweis, dass höhere Tariflöhne wirtschaftlich unmöglich wären. Im hessischen Einzelhandel scheiterte eine Einigung zuletzt gerade am Schutz der unteren Entgeltgruppen.

Soziale Partnerschaft verlangt von beiden Seiten Ehrlichkeit. ver.di sollte schwache Kompromisse nicht größer darstellen, als sie sind. Der HDE muss anerkennen, dass Planungssicherheit nicht einseitig durch Lohnzurückhaltung und lange Friedenspflicht erkauft werden darf. Gute Arbeit im Handel braucht existenzsichernde Einkommen, stärkere Tarifbindung und Abschlüsse, die wenigstens die Kaufkraft zuverlässig schützen.


V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

CGB WARNT CDU VOR VEREINNAHMUNG DURCH WIRTSCHAFTSLOBBY WIRTSCHAFTSRAT IST KEINE TEILORGANISATION DER CDU

Mit großer Sorge betrachtet der CGB die zunehmenden Versuche der Wirtschaft, die CDU für ihre Interessen zu instrumentalisieren. War es in der letzten Woche die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU, die mit ihrem Parteitagsantrag „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ geltendes Arbeitsrecht infrage stellte, hat nun der CDU-Wirtschaftsrat mit einer „Agenda für Arbeitnehmer“ nachgesetzt, in dem u.a. die Abschaffung der Mütterrente und die Streichung der Zahnarztbehandlung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert wird.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertreten­der Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft: „Nach dem die FDP nicht mehr im Bundestag vertreten ist und ihre Rolle als politische Arbeitgeberlobby nicht mehr wahrnehmen kann, versucht die Wirtschaft verstärkt, ihre Interessen über die CDU durchzusetzen. Wenn die CDU als Volkspartei und Vertreterin der Sozialen Marktwirtschaft glaubwürdig bleiben will, darf sie sich nicht zum Anwalt von Verfechtern eines Manchester-Kapitalismus machen lassen. Die Rezession ist nicht von der Arbeitnehmerschaft zu verantworten und hat ihre Ursachen nicht in Krankfeiern und fehlender Arbeitsbereitschaft von Beschäftigten. Der CGB erwartet, dass die notwendige Sozialstaatsdebatte sachlich und faktenbasiert geführt wird. Dies muss auch die CDU-Führung gewährleisten. Dazu gehört, dass sie deutlich macht, dass der CDU-Wirtschaftsrat keine Teilorganisation der CDU ist und nicht für die CDU spricht. Deshalb sollte dem Wirtschaftsrat auch untersagt werden, weiterhin die Bezeichnung CDU im Namen zu führen.

Der CGB verwahrt sich darüber hinaus dagegen, dass sich der Wirtschaftsrat erdreistet, seinen Forderungskatalog zum Sozialabbau auch noch als „Agenda für Arbeitnehmer“ zu bezeichnen.