Homeoffice: Auch die Bundesregierung muss ihre Hausaufgaben machen!

Die Corona-Pandemie ist ein Katalysator für die Verlagerung der Arbeit vom Büro nach Hause. Der Anteil der Beschäftigten, die zumindest teilweise in Telearbeit oder in mobiler Arbeit (beides nachfolgend unter „Homeoffice“ zusammengefasst) von ihrem zuhause aus tätig sind, ist erheblich angestiegen.

Die Berufsgewerkschaft DHV begleitet diesen Wandel in der Arbeitswelt aufgeschlossen und konstruktiv. Angesichts der weiter angespannten Coronalage ist das Arbeiten im Homeoffice überall dort, wo es arbeitsorganisatorisch und technisch möglich ist, ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Infektionsgeschehens und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Über den Zeitraum der Pandemie hinaus ist diese Arbeitsform ein gutes Angebot an die Beschäftigten, Familie und Beruf besser zu vereinbaren sowie durch die Einsparung von Fahrzeiten in das Büro Lebensqualität sowie mehr finanziellen Spielraum zu erlangen.

Angesichts der Bedeutung des Homeoffices in Zeiten der Corona-Pandemie und perspektivisch als eine wichtige Arbeitsform der Zukunft ist es für die DHV nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung ihre Hausaufgaben nicht ausreichend macht und es bislang versäumt, wichtige gesetzliche Weichenstellungen auf den Weg zu bringen!

Die Bundesregierung nimmt zwar die Arbeitgeber in die Pflicht, verstärkt Homeoffice anzubieten. Mit der in der vergangenen Woche verabschiedeten Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat sie sogar die Pflicht zum Homeoffice gesetzlich festgeschrieben. Allerdings fehlen Sanktionsvorschriften für den Fall, dass ein Arbeitgeber seiner Angebotspflicht zum Homeoffice nicht nachkommt. Damit dürfte sich diese gesetzliche Pflicht im Konfliktfall als stumpfes Schwert erweisen.

Noch erheblicher und vor allem unverständlicher ist das Versäumnis der Bundesregierung, den Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zum „Mobile Arbeit-Gesetz“ in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Seit November 2020 liegt dieser auf dem Tisch. Er beinhaltet eine klare Definition sowie verbindliche Vorgaben für das mobile Arbeiten. Vor allem regelt der Referentenentwurf, dass für die Arbeit zu Hause der gleiche Unfallversicherungsschutz wie für die Arbeit im Büro gilt und dass das Bringen/Abholen der Kinder zum Zwecke der Schule und Kita auch unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fallen soll. Gerade die Klarstellung bezüglich des Unfallversicherungsschutz ist wichtig. Nach derzeitiger Rechtslage sind im Homeoffice die Wege zur/von Schule/Kita nicht unfallversichert. Gleiches gilt für notwendige, aber nicht unmittelbar arbeitsbezogene Tätigkeiten wie der Gang zur Toilette oder zum Zwecke von Essen und Trinken in die Küche. Das darf nicht sein! Muss erst ein rechtlicher Präzedenzfall zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice eintreten, damit die Bundesregierung endlich aufwacht und dringenden Handlungsbedarf erkennt?

Die DHV fordert die Bundesregierung auf, ihre Hausaufgaben zu machen:

  • Den Referentenentwurf zum „Mobile Arbeit-Gesetz“ in das Gesetzgebungsverfahren einbringen!
  • Den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für die Arbeit im Homeoffice rechtssicher regeln!
  • Verstöße des Arbeitgebers hinsichtlich des Angebotes zur Arbeit im Homeoffice mit Bußgeld sanktionieren!

Erfolgreicher Start von DHV-Online-Seminaren

Viele Seminare, die in Präsenz geplant waren mussten aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Wir haben neue Wege gesucht und eine Arbeitsgruppe innerhalb der DHV hat sich intensiv damit beschäftigt. Online hieß das Zauberwort, wird doch in der bereits seit über einem Jahr andauernden Pandemie so vieles digital durchgeführt. Online-Seminare sind zwar kein vollwertiger Ersatz, wir wollen aber auch weiterhin unsere Betriebs- und Personalratsmitglieder mit Informationen versorgen. Das ist uns ein Anliegen, besonders, da sich im letzten Pandemiejahr viele neue Fragen ergeben haben und viele arbeitsrechtliche  Änderungen vorgenommen wurden.

Die Bildungsstätten Nord und Rheinland-Pfalz/Saar haben im April gemeinsam erstmals kostenlose Online-Seminare für Betriebs- und Personalratsmitglieder angeboten. Die Online-Seminar-Reihe startete mit 3 Modulen zum Thema Arbeitsschutz. Fand bereits das erste Seminar „Psychische Belastungen erkennen und reduzieren“ großen Anklang, so konnte die Teilnehmeranzahl beim 2. Modul „Homeoffice und mobiles Arbeiten“ auf über 30 gesteigert werden.  Aus diesem Grund haben sich Silke Schönherr-Wagner (DHV Nord) und Lukas Menzel (DHV Rheinland-Pfalz/Saar) dazu entschlossen ein 3. Modul anzubieten. Das Dritte Online-Seminar in der Reihe Arbeitsschutz zum Thema „Corona und Arbeitsrecht“ findet am 27. Mai 2021 zwischen 18 und 19:30 Uhr statt.  Es liegen bereits jetzt viele Anmeldungen vor. Die Seminare dauern jeweils ca. 1 ½ Stunden.

Das durchweg positive Feedback bestätigt die Veranstalter darin, diese Reihe weiterzuführen. Darüber hinaus sind regelmäßige Online-Informations-Angebote für alle Mitglieder zu aktuellen Themen geplant. Auch ausführlichere Online-Seminare für Betriebsräte zu verschiedenen Themen mit einer Dauer von ca. 3 Stunden befinden sich in der Vorbereitung und wir starten damit voraussichtlich nach einer kurzen Sommerpause im August.

Informationen dazu werden über unsere Internetseite rechtzeitig veröffentlicht werden. Ein regelmäßiger Blick darauf lohnt sich also jetzt doppelt!

Silke Schönherr-Wagner

Sozialtarifvertrag zur Roadmap 2023 KKH: Kasse muss liefern!

Die Kasse hat ein neues Projekt – die Roadmap 2023 – angekündigt. Zentraler Bestandteil ist, die Verwaltungskostenlücke von derzeit -29 Mio. € zu schließen. Dieses Vorhaben könnte eine Einsparung von Kosten im Umfang von 400 MAK in noch nicht einmal zwei Jahren bedeuten!  

Angesichts dieses überaus ambitionierten Ziels – die KKH will kurzfristig etwas schaffen, was sie schon seit Jahren vergeblich versucht zu erreichen – war der Auftakt der Gespräche am 22.04.2021 sehr verwunderlich. Die Arbeitgeberseite war noch nicht in der Lage, konkrete Vorstellungen darzulegen. Die möglichen vom Personalabbau betroffenen Standorte und konkreten Personalabbaumaßnahmen seien noch in der internen Diskussion.

Das war unbefriedigend! Wir erwarten von der KKH, dass sie zügig ihre Pläne konkretisiert, damit wir wissen, welche Maßnahmen für einen Sozialtarifvertrag sinnvoll und notwendig sind!

Wir nutzten den gestrigen Verhandlungsauftakt, um erste Pflöcke einzuschlagen. Wir fordern:

  • Verhandlungen aufbauend auf TV Struktur 2020! Wir wollen auf diesen Tarifvertrag aufbauen und mehr für die Beschäftigten erreichen!
  • Vereinbarung von sozialverträglichen Maßnahmen für alle und nicht nur für die von der Roadmap 2023 betroffenen Beschäftigten! Das gilt insbesondere für Angebote wie Altersteilzeit, Beurlaubung oder Abfindung.
  • Vereinbarung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen!
  • Möglichkeit der Telearbeit und des mobilen Arbeitens für alle Beschäftigten! Die Corona-Pandemie zeigt: Statt Beschäftigte in weiter entfernte Dienststellen zu versetzen, kann auch von zu Hause aus gearbeitet werden.

Ein weiteres Thema war die von der Bundesregierung geplante Krankenkassenwerbeverordnung. Mit dieser Verordnung will die Bundesregierung Einschränkungen im Bereich Sponsoring und Vertriebsprämien durchsetzen. Sollte diese Verordnung in Kraft gesetzt werden, ist das variable Vertriebsvergütungssystem der KKH ad acta gelegt! Es ist gut, dass die Vertriebsbeschäftigten auf unser beharrliches Wirken hin seit 2019 in die Anlage 5 KKH-TV reintegriert sind.  Im Fall einer Änderung der geltenden Rechtslage bedarf es keiner grundlegenden Verhandlungen mehr, sondern nur noch der Integration der Prämienzahlungen in die Systematik der Vergütungstabelle! Wir haben der Arbeitgeberseite unsere Bereitschaft signalisiert, kurzfristig in Verhandlungen zu treten, sollte die Bundesregierung die Krankenkassenwerbeverordnung umsetzen.

Die Verhandlungen werden im Mai fortgesetzt.

DHV-Infoblatt Corona-Testpflicht – Was gilt nun?

Im Rahmen des neuen Gesetzespaket zur Bekämpfung der Covid 19-Pandemie hat es Änderungen in Bezug auf die Testpflicht und auf das Arbeiten im Homeoffice gegeben. Über die Änderungen möchten wir Sie in unseren überarbeiteten DHV-Informationen informieren.

Zum Herunterladen der Information Corona Testpflicht

Zum Herznterladen der Information Corona Homeoffice

Gerne stehen wir für Ihre weiteren Fragen zur Verfügung.

Tarifkonflikt: Vion Crailsheim – Ergebnislose erste Verhandlungsrunde nach dem Warnstreik

Durch unseren starken Warnstreik vom 29.03. konnte der Arbeitgeber erfolgreich wieder an den Verhandlungstisch zurück gestreikt werden. Am 16.04. fand der erste Verhandlungstermin statt.

Leider war aber die Arbeitgeberseite schlecht vorbereitet und sah es nicht für nötig an, ihre Ideen im Vorfeld an unsere Verhandlungskommission zu übermitteln. Insbesondere war der Arbeitgeber aufgefordert worden, einen Vorschlag zu Integration der übernommenen Werksvertragsmitarbeiter in das bestehende Entgeltsystem zu unterbreiten. Es zeigte sich jedoch in den Verhandlungen, dass der Arbeitgeberseite nur daran gelegen war, dass Entgeltgefüge nach unten zu drücken. So sollte nach Vorstellungen des Arbeitgebers etwa eine neue Entgeltgruppe 0 geschaffen werden, in der die Mitarbeiter für 6 Monate nur den Mindestlohn von derzeit 9,50€ erhalten sollen. Die momentan niedrigste Entgeltgruppe 1, welche für Ferienarbeiter und Praktikanten gedacht ist, liegt hier schon deutlich darüber. Regulär findet eine Einstellung in der Entgeltgruppe 2 statt, welche Tätigkeiten umfasst, die keine Kenntnisse und eine Einarbeitungszeit von 2 Wochen voraussetzt. Dem Wunsch der Arbeitgeberseite, eine Niedriglohngruppe 0 zu schaffen, hat unsere Verhandlungskommission daher eine deutliche Absage erteilt.

Zudem war die Arbeitgeberseite nicht bereit, über die von unserer Verhandlungskommission geforderten deutlichen Entgeltsteigerungen zu verhandeln. Das Argument der Arbeitgeberseite, dass die Gespräche für einen Branchenmindestlohn und deren Ergebnisse abgewartet werden müssten, hält unsere Verhandlungskommission für ein Spielen auf Zeit, da völlig ungewiss ist, ob und wenn ja wann ein Branchenmindestlohn überhaupt kommt. Angeboten wurde stattdessen lediglich eine zweiprozentige Entgeltsteigerung rückwirkend vom 01.04., diese aber unter der Bedingung, dass sie mit zukünftig zu verhandelnden Entgelterhöhungen verrechnet wird. Dies lehnte unsere Verhandlungskommission als absolut unzureichend ab.

Es bleibt festzuhalten, dass die Vorstellungen beider Seiten noch sehr weit auseinander liegen. Dem Arbeitgeber wurde jetzt bis zum 27.04. zeit gegeben, der Verhandlungskommission konkrete und verhandlungsfähige Angebote zu unterbreiten. Sollte hier auch keine Bewegung erkennbar sein, werden wir die Kolleginnen und Kollegen wieder zum Streik aufrufen

DHV-Infoblatt Corona-Testpflicht – Was gilt?

Im Rahmen des neuen Gesetzespakets zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie ändert sich auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung: Nun ist eine gesetzlich geregelte Testpflicht für Arbeitgeber vorgesehen. Was bedeutet das für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Antworten zu dieser Frage gibt unsere aktuelle Information, die Sie im Anhang erhalten.

Zum Herunterladen der Information

Gerne stehen wir für Ihre weiteren Fragen und Anliegen rund um COVID-19 zur Verfügung.

DHV Forderung für alle Mitarbeiter des DRK Mitteldeutschlands

Leipzig/Naumburg: Noch immer wütet das neuartige Corona-Virus Sars-CoV2 in Deutschland und stellt große Teile des Gesundheitswesens vor immer neue Herausforderungen. Täglich sterben hunderte Menschen daran. Auch die Mitarbeiter/innen des Deutschen Roten Kreuz in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gehen zudem hohe gesundheitliche Risiken und Gefahren ein, sich selbst zu infizieren und ernsthaft zu erkranken. Covid-19 wird mittlerweile gegebenenfalls als Berufskrankheit (Post-Covid-Syndrom) anerkannt.

Der Geschäftsführer des DHV-Landesverbands Mitteldeutschland hatte unter anderen die Verantwortlichen des DRK Landesverbandes DRK-Thüringen e. V. wie auch in ganz Mitteldeutschland bereits im Frühjahr 2020 auf diese belastende Situation hingewiesen und aufgefordert, einen Zusatztarifvertrag zur Zahlung einer steuerfeien Corona-Prämie von 500 € monatlich für alle Mitarbeiter/innen der kritischen Infrastruktur DRK-Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen abzuschließen. Doch statt die herausragenden Arbeitsleistungen der DRK-Mitarbeiter/innen in Mitteldeutschland wertzuschätzen und anzuerkennen, wurden alle Diskussionen und Verhandlungsversuche zu diesem Thema für beendet erklärt!

Auf Grund der Tatsache, dass hierzulande bereits hunderttausenden Arbeitnehmer/innen eine anerkennende steuerfreie Corona-Prämie in unterschiedlicher Höhe bezahlt wird (z. B. in Teilen der Bauwirtschaft, Lebensmittel, Handel, Logistik, …), ist die diesbezügliche Blockadehaltung der Arbeitgeber unverständlich und unangemessen!
Nun drängt jedoch die Zeit, denn die Corona-Prämien sind (Stand jetzt) nur noch bis 30. Juni 2021 steuerfrei!

„Die DHV und ihre Mitglieder fordern die Arbeitgeber nochmals auf, Verantwortung zu übernehmen, die Frist zu wahren und Ihren Mitarbeitern beim DRK in den drei Bundesländern in Mitteldeutschland eine steuerfeie Corona-Prämie 2021 zu bezahlen“, so Sebastian Gräfe, Geschäftsführer der DHV Mitteldeutschland. So konnte er noch hinzufügen, dass die Verhandlungen sich langwierig und hart gestalten. Dennoch möchte man die Arbeitgeber letztmalig wachrütteln, weil die DHV sehr stark für die Interessen der Beschäftigten des gesamten Gesundheitswesens eintritt.

AWO Thüringen: Ist das ein faires oder eher ein feindliches Vorgehen ?

Leipzig/Erfurt: Bei den Gewerkschaftlern der DHV Mitteldeutschland war es alles andere als ein ruhiges Osterfest, denn bei der AWO Thüringen macht der Mai wohl alles neu. Dazu sprachen wir mit dem Geschäftsführer des DHV Landesverband Mitteldeutschland Sebastian Gräfe.

So konnten Sie doch einiges in den zurückliegenden Jahren für die AWO Beschäftigten erreichen?

Sebastian Gräfe: Seit 17 Jahren ist die DHV – Die Berufsgewerkschaft eine Tarifpartnerin, welche für die Beschäftigten bei der AWO sehr viel erreicht hat. Die DHV hat unter anderen in den zwei letzten Verhandlungsrunden prozentuale Entgeltsteigerungen in Höhe von mehr als 18 Prozent und eine feste Sonderzahlung in Höhe von 55 Prozent des Tarifgrundgehaltes gemäß der Entgelttabelle des DHV-Tarifvertrages. durchgesetzt. Durch umfangreiche Hilfe und Unterstützung der DHV ist es zudem gelungen, erfolgreiche Wahlen von Betriebsräten in den verschiedenen Einrichtungen der AWO durchzuführen.

Im März 2021 erfolgte nun das Ende der gemeinsamen Tarifverhandlungen. Wie kam es dazu?

Sebastian Gräfe: Die Entscheidung, aus den Tarifverhandlungen mit der DHV auszusteigen und künftig mit der ver.di zu verhandeln, kam aus dem Nichts. Der Beschluss stößt bei vielen Beschäftigten der AWO Thüringen, insbesondere aber bei den Mitgliedern der DHV Tarifkommission auf völliges Unverständnis. Zitat von einem TK Mitglied, „Der Arbeitgeber hielt es noch nicht einmal für nötig, uns die Gründe für das Ende der jahrzehntelangen Tarifpartnerschaft mitzuteilen. Das die AWO nun gedenkt, mit der ver.di zu verhandeln und nicht mehr mit uns, mussten wir über die Presse erfahren. Vertrauensvolle Tarifarbeit, Transparenz und Respekt gegenüber der Arbeit der DHV Tarifkommission sieht jedenfalls anders aus!“

Gibt es dazu noch weitere Arglistigkeiten?

Sebastian Gräfe: Ja klar und man muss immer wieder staunen. Auf Unverständnis stößt vor allem, dass der Arbeitgeber gleich nach Bekanntgabe seiner Entscheidung mit der DHV nicht mehr weiter zu verhandeln, Mitglieder der DHV Tarifkommission angesprochen hat, um sie für die Tarifkommission der ver.di zu gewinnen.
„Stand März 2021 ist die ver.di offenbar nicht in der Lage, eine eigene Tarifkommission zu bilden. Das ist ein schwaches Bild.“ empört sich DHV Landesgeschäftsführer Sebastian Gräfe. „Die Tarifkommissionsmitglieder, welche aktive Mitglieder der DHV sind, werden jedenfalls NICHT bei den Verhandlungen für den neuen Tarifvertrag der ver.di zur Verfügung stehen“.

Gibt man sich geschlagen?

Sebastian Gräfe: Die Nähe zwischen ver.di und AWO war bereits in der Vergangenheit spürbar. Dort wurde durch die AWO ver.di als Unterstützer für die Betriebsratswahlen angefordert und als Konkurrentin neben der etablierten DHV Gewerkschaftsliste platziert. „Die Mitglieder der DHV Tarifkommissionsmitglieder werden jedenfalls den Werbeversuchen standhalten und werden sich nach 17 Jahren erfolgreicher Tarifarbeit mit der DHV keiner neuen Gewerkschaft anschließen und schon gar nicht auf Wunsch des Arbeitgebers!“ ist sich Gräfe sicher. „Wir fordern die AWO Thüringen auf, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren und keine Taschenspielerticks zu versuchen!“

Foto WOW Präsident

Grußworte des Präsidenten der World Organisation of Workers

Die DHV ist Mitglied in der „World Organisation of Workers“, einem internationalen Dachverband von Gewerkschaften. Präsident ist Wayne Prins, Geschäftsführer der kanadischen Gewerkschaft „Christian Labour Association of Canada (CLAC)“. Nachfolgend die Worte des WOW-Präsidenten aus dem jüngsten Newsletter:

Foto WOW Präsident

Ein wahres Streben nach Gerechtigkeit

Liebe Brüder und Schwestern der WOW, ich hoffe, dass es Ihnen körperlich und geistig gut geht. Die Länge und der Umfang dieser Herausforderung, vor der wir stehen, erfordert ein Durchhaltevermögen, das sich viele von uns vor dem COVID nur schwer vorstellen konnten. Durch die Stärke unserer Entschlossenheit und die Ermutigung durch das Wissen, dass unsere Last von Kollegen auf der ganzen Welt geteilt wird, werden wir durchhalten!

Ich möchte einige Gedanken über die Art und Weise teilen, in der wir sehen, wie Gesellschaften auf verschiedene Formen von Ungerechtigkeit reagieren. Während die Welt ihre Reise durch das zweite Jahr dieser Pandemie beginnt und hoffentlich auf das Ende dieser Pandemie zusteuert, gibt es viel zum Nachdenken über die zahlreichen Formen der Ungerechtigkeit, die in dieser schwierigen Zeit zutage getreten sind. Wirtschaftliche und soziale Ungleichheit, systemischer Rassismus, Umweltzerstörung, um nur einige zu nennen.

Jedes Thema der Ungerechtigkeit erfordert einen konzentrierten, mutigen und unermüdlichen Einsatz, um die oft historischen und tief verwurzelten Probleme zu korrigieren. Angesichts der Ungerechtigkeit gewinnt die Wichtigkeit der Redefreiheit und das Recht, friedlich zu protestieren, an Bedeutung – in der Tat sind der Austausch neuer Ideen und die Stärke der Menge oft die Bausteine für eine neue und bessere Realität.

Das Streben nach Gerechtigkeit ist von so entscheidender Bedeutung und wir sollten die Tatsache feiern, dass es in so vielen Teilen der Welt eine starke Bewegung für soziale Gerechtigkeit gibt. Doch bei diesem dringenden Streben nach Gerechtigkeit müssen wir sehr vorsichtig sein, dass wir nicht eine Form der Ungerechtigkeit durch eine andere ersetzen.

Ich habe nur allzu oft beobachtet, dass im eifrigen Streben nach einer Gerechtigkeit neue Formen der Ungerechtigkeit entstehen. Manchmal mag dies unvermeidlich sein, und wenn das neue Übel ein kleineres ist als das alte, mag es ein akzeptables Ergebnis sein. Aber wenn die alte Ungerechtigkeit durch eine neue und gleiche Ungerechtigkeit ersetzt wird, haben wir nichts erreicht.

Lassen Sie mich einige Beispiele nennen, um meinen Standpunkt zu verdeutlichen.

Umweltzerstörung und Klimawandel sind sehr wichtige Themen, die jede Regierung, jedes Unternehmen und jede Organisation im Blick haben und aktiv angehen muss. Dies gilt insbesondere für diejenigen in der entwickelten Welt. Die Verteufelung jeder Form von menschlichem Einfluss auf die natürliche Umwelt durch die Umweltbewegung ist jedoch ein Angriff auf die Würde des menschlichen Lebens und Gedeihens. Die Erde ist ein schöner Ort, und die menschliche Existenz ist ein großer Teil dessen, was sie schön macht.

Das Streben nach sozialer Gerechtigkeit ist eindeutig ein wichtiges Anliegen, das aufgegriffen werden muss, und ziviler Ungehorsam ist zuweilen eine angemessene und notwendige Reaktion auf systemische Ungerechtigkeit. Der Einsatz von gewaltsamen Protesten und die Zerstörung von Eigentum sollte jedoch niemals toleriert werden. Der übermäßige Gebrauch der Abbruchkultur ist eine zeitgenössische Form der Ungerechtigkeit, wenn sie unangemessen eingesetzt wird. Das Streben nach sozialer Gerechtigkeit muss unerbittlich und kraftvoll sein, aber die Bewegung selbst muss auch durch ein unerschütterliches Engagement für alle Formen der Gerechtigkeit gekennzeichnet sein.

Das Streben nach Gerechtigkeit im öffentlichen Raum ist das Streben nach Harmonie und Fairness innerhalb einer Gesellschaft, sowohl unter denen, die politische Macht haben, als auch unter denen, die keine haben. Die Kennzeichen der Gerechtigkeit im öffentlichen und bürgerlichen Raum sind Frieden, Toleranz, Respekt, Inklusion und Höflichkeit. Es ist sowohl ironisch als auch ungerecht, dass ein so großer Teil der Gerechtigkeitsbewegung derzeit von Unruhe, Intoleranz, Respektlosigkeit, der Verneinung derjenigen, die nicht „inklusiv“ genug sind, und einer totalen Ablehnung grundlegender Höflichkeit geprägt ist.

In diesem Moment braucht die Welt ein universelles Engagement für das Streben nach Gerechtigkeit. Lassen Sie uns alle uns selbst und unsere Organisationen erneut zu diesem edlen Streben verpflichten. Und verpflichten wir uns dabei auch zu einem wahren Streben nach Gerechtigkeit, bei dem wir nicht alte Ungerechtigkeiten durch neue Ungerechtigkeiten ersetzen.

Ich wünsche Ihnen allen weiterhin Gesundheit und Erfolg.

Wayne Prins

Warnschuss bei Vion Crailsheim zeigt Wirkung

Die am 29.03.2021 durchgeführte Warnstreikaktion bei Vion Crailsheim zeigt Wirkung. Die Geschäftsführung hat vor dem Hintergrund des lautstarken Warnstreikes und der starken Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort ihre Verweigerungshaltung aufgegeben und möchte wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren. Für den 16.04.2021 wurde eine Fortführung der im Februar von der Arbeitgeberseite kurzfristig abgesagten Verhandlungen vereinbart. Der zuständige DHV Geschäftsführer Marc Endlich zeigt sich zufrieden: „Es wurde Zeit, dass Vion seine Hinhaltetaktik beendet und die Verhandlungen wieder ausnimmt.“ Gleichzeitig richtet er eine Warnung an die Geschäftsleitung, dass „weitere Streikaktionen folgen werden, sollte es sich die Geschäftsführung wieder kurzfristig anders überlegen und die Verhandlungen wieder absagen.“