DHV Forderung für alle Mitarbeiter des DRK Mitteldeutschlands

Leipzig/Naumburg: Noch immer wütet das neuartige Corona-Virus Sars-CoV2 in Deutschland und stellt große Teile des Gesundheitswesens vor immer neue Herausforderungen. Täglich sterben hunderte Menschen daran. Auch die Mitarbeiter/innen des Deutschen Roten Kreuz in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gehen zudem hohe gesundheitliche Risiken und Gefahren ein, sich selbst zu infizieren und ernsthaft zu erkranken. Covid-19 wird mittlerweile gegebenenfalls als Berufskrankheit (Post-Covid-Syndrom) anerkannt.

Der Geschäftsführer des DHV-Landesverbands Mitteldeutschland hatte unter anderen die Verantwortlichen des DRK Landesverbandes DRK-Thüringen e. V. wie auch in ganz Mitteldeutschland bereits im Frühjahr 2020 auf diese belastende Situation hingewiesen und aufgefordert, einen Zusatztarifvertrag zur Zahlung einer steuerfeien Corona-Prämie von 500 € monatlich für alle Mitarbeiter/innen der kritischen Infrastruktur DRK-Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen abzuschließen. Doch statt die herausragenden Arbeitsleistungen der DRK-Mitarbeiter/innen in Mitteldeutschland wertzuschätzen und anzuerkennen, wurden alle Diskussionen und Verhandlungsversuche zu diesem Thema für beendet erklärt!

Auf Grund der Tatsache, dass hierzulande bereits hunderttausenden Arbeitnehmer/innen eine anerkennende steuerfreie Corona-Prämie in unterschiedlicher Höhe bezahlt wird (z. B. in Teilen der Bauwirtschaft, Lebensmittel, Handel, Logistik, …), ist die diesbezügliche Blockadehaltung der Arbeitgeber unverständlich und unangemessen!
Nun drängt jedoch die Zeit, denn die Corona-Prämien sind (Stand jetzt) nur noch bis 30. Juni 2021 steuerfrei!

„Die DHV und ihre Mitglieder fordern die Arbeitgeber nochmals auf, Verantwortung zu übernehmen, die Frist zu wahren und Ihren Mitarbeitern beim DRK in den drei Bundesländern in Mitteldeutschland eine steuerfeie Corona-Prämie 2021 zu bezahlen“, so Sebastian Gräfe, Geschäftsführer der DHV Mitteldeutschland. So konnte er noch hinzufügen, dass die Verhandlungen sich langwierig und hart gestalten. Dennoch möchte man die Arbeitgeber letztmalig wachrütteln, weil die DHV sehr stark für die Interessen der Beschäftigten des gesamten Gesundheitswesens eintritt.

AWO Thüringen: Ist das ein faires oder eher ein feindliches Vorgehen ?

Leipzig/Erfurt: Bei den Gewerkschaftlern der DHV Mitteldeutschland war es alles andere als ein ruhiges Osterfest, denn bei der AWO Thüringen macht der Mai wohl alles neu. Dazu sprachen wir mit dem Geschäftsführer des DHV Landesverband Mitteldeutschland Sebastian Gräfe.

So konnten Sie doch einiges in den zurückliegenden Jahren für die AWO Beschäftigten erreichen?

Sebastian Gräfe: Seit 17 Jahren ist die DHV – Die Berufsgewerkschaft eine Tarifpartnerin, welche für die Beschäftigten bei der AWO sehr viel erreicht hat. Die DHV hat unter anderen in den zwei letzten Verhandlungsrunden prozentuale Entgeltsteigerungen in Höhe von mehr als 18 Prozent und eine feste Sonderzahlung in Höhe von 55 Prozent des Tarifgrundgehaltes gemäß der Entgelttabelle des DHV-Tarifvertrages. durchgesetzt. Durch umfangreiche Hilfe und Unterstützung der DHV ist es zudem gelungen, erfolgreiche Wahlen von Betriebsräten in den verschiedenen Einrichtungen der AWO durchzuführen.

Im März 2021 erfolgte nun das Ende der gemeinsamen Tarifverhandlungen. Wie kam es dazu?

Sebastian Gräfe: Die Entscheidung, aus den Tarifverhandlungen mit der DHV auszusteigen und künftig mit der ver.di zu verhandeln, kam aus dem Nichts. Der Beschluss stößt bei vielen Beschäftigten der AWO Thüringen, insbesondere aber bei den Mitgliedern der DHV Tarifkommission auf völliges Unverständnis. Zitat von einem TK Mitglied, „Der Arbeitgeber hielt es noch nicht einmal für nötig, uns die Gründe für das Ende der jahrzehntelangen Tarifpartnerschaft mitzuteilen. Das die AWO nun gedenkt, mit der ver.di zu verhandeln und nicht mehr mit uns, mussten wir über die Presse erfahren. Vertrauensvolle Tarifarbeit, Transparenz und Respekt gegenüber der Arbeit der DHV Tarifkommission sieht jedenfalls anders aus!“

Gibt es dazu noch weitere Arglistigkeiten?

Sebastian Gräfe: Ja klar und man muss immer wieder staunen. Auf Unverständnis stößt vor allem, dass der Arbeitgeber gleich nach Bekanntgabe seiner Entscheidung mit der DHV nicht mehr weiter zu verhandeln, Mitglieder der DHV Tarifkommission angesprochen hat, um sie für die Tarifkommission der ver.di zu gewinnen.
„Stand März 2021 ist die ver.di offenbar nicht in der Lage, eine eigene Tarifkommission zu bilden. Das ist ein schwaches Bild.“ empört sich DHV Landesgeschäftsführer Sebastian Gräfe. „Die Tarifkommissionsmitglieder, welche aktive Mitglieder der DHV sind, werden jedenfalls NICHT bei den Verhandlungen für den neuen Tarifvertrag der ver.di zur Verfügung stehen“.

Gibt man sich geschlagen?

Sebastian Gräfe: Die Nähe zwischen ver.di und AWO war bereits in der Vergangenheit spürbar. Dort wurde durch die AWO ver.di als Unterstützer für die Betriebsratswahlen angefordert und als Konkurrentin neben der etablierten DHV Gewerkschaftsliste platziert. „Die Mitglieder der DHV Tarifkommissionsmitglieder werden jedenfalls den Werbeversuchen standhalten und werden sich nach 17 Jahren erfolgreicher Tarifarbeit mit der DHV keiner neuen Gewerkschaft anschließen und schon gar nicht auf Wunsch des Arbeitgebers!“ ist sich Gräfe sicher. „Wir fordern die AWO Thüringen auf, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren und keine Taschenspielerticks zu versuchen!“

Foto WOW Präsident

Grußworte des Präsidenten der World Organisation of Workers

Die DHV ist Mitglied in der „World Organisation of Workers“, einem internationalen Dachverband von Gewerkschaften. Präsident ist Wayne Prins, Geschäftsführer der kanadischen Gewerkschaft „Christian Labour Association of Canada (CLAC)“. Nachfolgend die Worte des WOW-Präsidenten aus dem jüngsten Newsletter:

Foto WOW Präsident

Ein wahres Streben nach Gerechtigkeit

Liebe Brüder und Schwestern der WOW, ich hoffe, dass es Ihnen körperlich und geistig gut geht. Die Länge und der Umfang dieser Herausforderung, vor der wir stehen, erfordert ein Durchhaltevermögen, das sich viele von uns vor dem COVID nur schwer vorstellen konnten. Durch die Stärke unserer Entschlossenheit und die Ermutigung durch das Wissen, dass unsere Last von Kollegen auf der ganzen Welt geteilt wird, werden wir durchhalten!

Ich möchte einige Gedanken über die Art und Weise teilen, in der wir sehen, wie Gesellschaften auf verschiedene Formen von Ungerechtigkeit reagieren. Während die Welt ihre Reise durch das zweite Jahr dieser Pandemie beginnt und hoffentlich auf das Ende dieser Pandemie zusteuert, gibt es viel zum Nachdenken über die zahlreichen Formen der Ungerechtigkeit, die in dieser schwierigen Zeit zutage getreten sind. Wirtschaftliche und soziale Ungleichheit, systemischer Rassismus, Umweltzerstörung, um nur einige zu nennen.

Jedes Thema der Ungerechtigkeit erfordert einen konzentrierten, mutigen und unermüdlichen Einsatz, um die oft historischen und tief verwurzelten Probleme zu korrigieren. Angesichts der Ungerechtigkeit gewinnt die Wichtigkeit der Redefreiheit und das Recht, friedlich zu protestieren, an Bedeutung – in der Tat sind der Austausch neuer Ideen und die Stärke der Menge oft die Bausteine für eine neue und bessere Realität.

Das Streben nach Gerechtigkeit ist von so entscheidender Bedeutung und wir sollten die Tatsache feiern, dass es in so vielen Teilen der Welt eine starke Bewegung für soziale Gerechtigkeit gibt. Doch bei diesem dringenden Streben nach Gerechtigkeit müssen wir sehr vorsichtig sein, dass wir nicht eine Form der Ungerechtigkeit durch eine andere ersetzen.

Ich habe nur allzu oft beobachtet, dass im eifrigen Streben nach einer Gerechtigkeit neue Formen der Ungerechtigkeit entstehen. Manchmal mag dies unvermeidlich sein, und wenn das neue Übel ein kleineres ist als das alte, mag es ein akzeptables Ergebnis sein. Aber wenn die alte Ungerechtigkeit durch eine neue und gleiche Ungerechtigkeit ersetzt wird, haben wir nichts erreicht.

Lassen Sie mich einige Beispiele nennen, um meinen Standpunkt zu verdeutlichen.

Umweltzerstörung und Klimawandel sind sehr wichtige Themen, die jede Regierung, jedes Unternehmen und jede Organisation im Blick haben und aktiv angehen muss. Dies gilt insbesondere für diejenigen in der entwickelten Welt. Die Verteufelung jeder Form von menschlichem Einfluss auf die natürliche Umwelt durch die Umweltbewegung ist jedoch ein Angriff auf die Würde des menschlichen Lebens und Gedeihens. Die Erde ist ein schöner Ort, und die menschliche Existenz ist ein großer Teil dessen, was sie schön macht.

Das Streben nach sozialer Gerechtigkeit ist eindeutig ein wichtiges Anliegen, das aufgegriffen werden muss, und ziviler Ungehorsam ist zuweilen eine angemessene und notwendige Reaktion auf systemische Ungerechtigkeit. Der Einsatz von gewaltsamen Protesten und die Zerstörung von Eigentum sollte jedoch niemals toleriert werden. Der übermäßige Gebrauch der Abbruchkultur ist eine zeitgenössische Form der Ungerechtigkeit, wenn sie unangemessen eingesetzt wird. Das Streben nach sozialer Gerechtigkeit muss unerbittlich und kraftvoll sein, aber die Bewegung selbst muss auch durch ein unerschütterliches Engagement für alle Formen der Gerechtigkeit gekennzeichnet sein.

Das Streben nach Gerechtigkeit im öffentlichen Raum ist das Streben nach Harmonie und Fairness innerhalb einer Gesellschaft, sowohl unter denen, die politische Macht haben, als auch unter denen, die keine haben. Die Kennzeichen der Gerechtigkeit im öffentlichen und bürgerlichen Raum sind Frieden, Toleranz, Respekt, Inklusion und Höflichkeit. Es ist sowohl ironisch als auch ungerecht, dass ein so großer Teil der Gerechtigkeitsbewegung derzeit von Unruhe, Intoleranz, Respektlosigkeit, der Verneinung derjenigen, die nicht „inklusiv“ genug sind, und einer totalen Ablehnung grundlegender Höflichkeit geprägt ist.

In diesem Moment braucht die Welt ein universelles Engagement für das Streben nach Gerechtigkeit. Lassen Sie uns alle uns selbst und unsere Organisationen erneut zu diesem edlen Streben verpflichten. Und verpflichten wir uns dabei auch zu einem wahren Streben nach Gerechtigkeit, bei dem wir nicht alte Ungerechtigkeiten durch neue Ungerechtigkeiten ersetzen.

Ich wünsche Ihnen allen weiterhin Gesundheit und Erfolg.

Wayne Prins

Warnschuss bei Vion Crailsheim zeigt Wirkung

Die am 29.03.2021 durchgeführte Warnstreikaktion bei Vion Crailsheim zeigt Wirkung. Die Geschäftsführung hat vor dem Hintergrund des lautstarken Warnstreikes und der starken Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort ihre Verweigerungshaltung aufgegeben und möchte wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren. Für den 16.04.2021 wurde eine Fortführung der im Februar von der Arbeitgeberseite kurzfristig abgesagten Verhandlungen vereinbart. Der zuständige DHV Geschäftsführer Marc Endlich zeigt sich zufrieden: „Es wurde Zeit, dass Vion seine Hinhaltetaktik beendet und die Verhandlungen wieder ausnimmt.“ Gleichzeitig richtet er eine Warnung an die Geschäftsleitung, dass „weitere Streikaktionen folgen werden, sollte es sich die Geschäftsführung wieder kurzfristig anders überlegen und die Verhandlungen wieder absagen.“

Hände weg von der Schuldenbremse ! CGB ist gegen die Aufhebung der Schuldenbremse !

Der CGB weist die politische Forderung verschiedener Parteien nach einer Lockerung der Schuldenbremse oder gar einer Streichung entschieden zurück. Denn diese hat vor der Corona-Pandemie dafür gesorgt, dass die in Jahrzehnten aufgebaute Schuldenlast nicht weiter gestiegen ist, sondern dass sie begrenzt und in Maßen gesenkt werden konnte. Sie schaffte damit die wirtschaftliche Grundlage zur Bewältigung der Pandemiekrise.

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass parteiübergreifend die Ausgabenwünsche der Politiker häufig die wirtschaftlichen Möglichkeiten überstiegen, was zu der bestehenden Schuldenlast geführt hat. Politische Haushaltsdisziplin ist keine Selbstverständlichkeit. Schließlich gibt es immer gut gemeinte Absichten, deren Finanzierung durch die Steuereinnahmen nicht gedeckt werden kann. Da Steuererhöhungen politisch für viele unerwünscht sind, hat die Politik in der Vergangenheit häufig den Weg der Verschuldung gewählt, zu Lasten kommender Generationen; das ist das Gegenteil von Nachhaltigkeit. Was „gut gemeint“ ist, muss längst nicht notwendig sein.

Ohne die Nullzins-Politik der EZB wäre eine Rückführung der Verschuldung viel schwieriger gewesen, weil der Schuldendienst der Bundes- und der Landesregierungen dadurch wesentlich entlastet wurde. Die Zinsersparnis ermöglichte in vielen Haushalten eine „schwarze Null“ oder gar Überschüsse, die zur Schuldentilgung oder –begrenzung verwendet wurden. Einige südeuropäische Länder haben diese Einsparungen jedoch nicht zur Begrenzung oder Rückführung von Schulden verwendet, sondern zur Finanzierung weiterer „gut gemeinter“ Ausgaben. Diesem schlechten Beispiel dürfen wir in Deutschland nicht folgen.

Die bestehende Regelung erlaubt es dem Gesetzgeber, in Notfällen von der Schuldenbremse abzuweichen. Ein solcher Notfall liegt in der aktuellen Covid-19-
Pandemie zweifellos vor und erlaubt es, ohne Einhaltung des Haushaltsrechts die zur Bekämpfung der Pandemie notwendigen Finanzmittel auszugeben. Die Schuldenbremse ist zunächst bis 2022 ausgesetzt. Ob die Pandemie bis dahin besiegt ist, muss man hoffen, ist aber nicht garantiert. Notfalls könnte sie auch verlängert werden, was an der Rückzahlungspflicht aber nichts ändert.

Das Gesetz sieht vor, dass die wegen der Notsituation aufgenommenen zusätzlichen Kredite über einen festen Zeitraum in festen Raten zurückgezahlt werden müssen; für die im Krisenjahr 2020 aufgenommenen Neuschulden sind das zunächst nur 2 Milliarden jährlich, ab 2026 bis 2042 (!) aber knapp 19 Milliarden jährlich. Das sieht die mittelfristige Finanzplanung des Bundesfinanzministeriums vor. Weitere Tilgungsverpflichtungen für die Pandemie werden hinzukommen, die aus den laufenden Haushalten bezahlt werden müssen und den finanzpolitischen Spielraum einengen werden.

Während der Anwendung des Notfalls, die Aufhebung der Schuldenbremse zu fordern heißt, den Notfall zur Normalität zu erklären und Politik ohne Rücksicht auf Nachhaltigkeit und kommende Generationen zu machen. Dass die Forderung nach Aufhebung der Schuldenbremse auch aus der Partei des Bundesfinanzministers kommt und von ihm offensichtlich mitgetragen wird, ist wohl den bevorstehenden Wahlkämpfen geschuldet. Es bleibt zu hoffen, dass die Wähler dieses Vorhaben durchschauen.

Die Schuldenbremse verhindert, dass den Ausgabenwünschen von Politikern und Parteien allzu leicht nachgegeben wird. Das ermöglicht ausgewogene Haushalte, stabilisiert die Volkswirtschaft und erhält Arbeitsplätze und Wohlstand.

Daher: Hände weg von der Schuldenbremse!

Tarifeinigung INI-Klinikum Hannover: Endlich ein Ergebnis?

Mit der Beseitigung einiger Missverständnisse kann an der Einigung der letzten Tarifverhandlungsrunde vom 1.03.2021 festgehalten werden: Es gibt einen neuen Vergütungstarifvertrag für die Mitarbeiter des INI Hannover! Die Idee eines Corona-Tarifvertrages ist vom Tisch, da die wirtschaftliche Situation der Klinik in der Corona-Krise besser gelaufen ist als gedacht. Auch der von Geschäftsführer Alexander Henf prophezeite und nun eingetretene Verlust von langjährigen Mitarbeitern an andere Kliniken dürfte der Geschäftsführung zu denken gegeben haben.

Die Einigung sieht eine lineare Erhöhung von 8 % auf alle Tabellengehälter sowie die Einführung von bestimmten Stufen u.a. im Bereich der Verwaltung vor. Laufzeit des neuen Tarifvertrages ist bis zum 31.03.2022. Die Gehälter werden rückwirkend zum 01.01.2021 erhöht. Allerdings erfolgt die Auszahlung der Gehälter bis Mai als pauschale Zahlung. Weiter konnten der Zulagenkatalog erweitert und einzelne Zulagen erhöht werden. Viele weitere neue Elemente im Text, besonders Präzisierungen und Klarstellungen, konnten aus dem Entwurf des letztlich nicht verwirklichten Vergütungstarifvertrags vom Stand März 2020 übernommen werden.

Zwei Probleme konnten nicht gelöst werden: der nach wie vor große Abstand zum Niveau vergleichbarer Tarifverträge wie TVöD und TVL sowie der relativ große Anteil an Gehaltsbestandteilen, die an den wirtschaftlichen Erfolg der Klinik gekoppelt sind. Die Lösung dieser Probleme im Rahmen gewerkschaftlicher Forderungen bleibt nun aber der nächsten Tarifrunde vorbehalten. Wir danken allen Mitgliedern und der Tarifkommission für ihr jahrelanges Engagement!

Bild Steik Vion

Ein lautstarker Warnschuss der Beschäftigten bei Vion Crailsheim

Am 29.03.2021 kam es vor dem Werkstor der Vion Crailsheim GmbH zu lautstarkem Protest. Verursacher waren Vion Mitarbeiter, die einem Aufruf der Berufsgewerkschaft DHV gefolgt sind und in einen dreistündigen Warnstreik getreten waren. Die Mitarbeiter machten ihrem Ärger über die Verweigerungshaltung der Geschäftsführung, weiterhin Tarifverhandlungen mit der DHV zu führen Luft.

Seit 2018 befand sich der Vion Standort in Crailsheim erstmals in der Tarifbindung über Haustarifverträge mit der DHV. Diese Tarifverträge wurden durch die Geschäftsführung nach Bekanntwerden des Verbots der Beschäftigung über Werkvertrag sowie Leiharbeit in der Fleischwarenindustrie gekündigt. Diese Tarifverträge hätten für die zu übernehmenden Mitarbeiter eine deutliche Verbesserung gegenüber den gesetzlichen Mindestbedingungen enthalten, wie z.B. mehr Urlaub.

Die Gespräche über einen neuen Tarifvertrag wurden von Seiten Vion nach nur einer Verhandlungsrunde, zwei Tage vor dem bereits vereinbarten zweiten Verhandlungstermin abgesagt. Begründet wurde dies mit dem Hinweis, dass man nicht wisse ob die DHV auch in Zukunft noch tariffähig sei und man wolle mit einer anderen Gewerkschaft einen unternehmensweiten Tarifvertrag unterzeichnen, der nach dem Willen von Vion für alle elf bundesweiten Standorte gelten solle. Nun hat diese andere Gewerkschaft keine oder nur wenig Mitglieder am Standort Crailsheim, während die DHV weiterhin die mitgliederstärkste Gewerkschaft ist. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Streikenden ein klares Bekenntnis zu ihrer Gewerkschaft DHV abgaben und dies ihrer Geschäftsführung auch lautstark kundgetan haben. Die Geschäftsführung solle wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren war eine der Hauptforderungen der Streikenden.

Der zuständige DHV Geschäftsführer Marc Endlich erklärte: „Wir werden nicht locker lassen, bis Vion wieder an den Verhandlungstisch zurückgekehrt. Die Kolleginnen und Kollegen haben es verdient gehört zu werden. Das bisher Erreichte darf nicht gefährdet und die bisherige Verzögerungstaktik muss beendet werden!“

Bild Steik Vion

DHV bietet im April Kurzseminare für Mitglieder zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen an

Die Corona-Virus-Pandemie hat unser aller Privat- und Arbeitsleben stark durcheinandergewirbelt. In vielen Bereichen waren große Anstrengungen, Anpassungen oder einiges an Verzicht vonnöten. Auch die betriebliche Bildungsarbeit musste aufgrund des Gesundheitsschutzes und anderer Notwendigkeiten stark eingeschränkt werden. Über das DHV-Bildungswerk e.V. wird DHV-Mitgliedern nun, neben unseren klassischen Betriebs- und Personalräteseminaren im Präsenzformat, auch eine online Schulungsmöglichkeit angeboten. Diese online Seminare sind für DHV Mitglieder kostenfrei und richten sich zum einen an Betriebs- und Personalräte, sie sind aber auch zum anderen eine Möglichkeit für interessierte Mitglieder, mal in das Bildungsangebot des DHV „hinein zu schnuppern“.

Wir starten im April mit einem Block zum Thema Arbeitsschutz, wobei besonders auf aktuelle Problemstellungen eingegangen wird. Geleitet werden die Veranstaltungen von Silke Schönherr-Wagner (Geschäftsführerin DHV-Nord) als Referentin und Lukas Menzel (Geschäftsführer DHV Rheinland-Pfalz/Saar), der sich um die Organisation und die Moderation der Veranstaltungen kümmern wird.

Termine:

  • Donnerstag, 08.04.2021 von 18.00 – 19.30 Uhr zum Thema „Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz“  
  • Dienstag, 20.04.2021 von 18.00 – 19.30 Uhr zum Thema „Home-Office und mobiles Arbeiten“

Technische Voraussetzungen, um an diesen online Seminaren teilzunehmen, sind ein Computer mit Internetzugang, ein Mikrofon und ein Lautsprecher. Der Zugang wird dann über die WebEx-Plattform erfolgen. 

Die beiden Veranstaltungen sind eine Kooperation zwischen den DHV Bildungswerken Nord und Rheinland-Pfalz/Saar. Zur Anmeldung senden DHV-Mitglieder bitte eine Email an die Adresse saar-rhlp@dhv-bildungswerk.de.

Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.

Keine Erholung des Ausbildungsstellenmarktes in Aussicht: CGB fordert Ausbildungsgarantie nach Vorbild Österreichs

Der CGB ist besorgt über den Rückgang an Ausbildungsplätzen in Deutschland. Er fordert daher eine Ausbildungsgarantie, wie Österreich sie Jugendlichen bereits seit mehreren Jahren bietet. Nach der im österreichischen Berufsausbildungsgesetz (BAG) verankerten Ausbildungsgarantie hat jeder junge Mensch ohne berufliche Ausbildung, der sich an den Arbeitsmarktservice (AMS) wendet, Anspruch auf eine berufliche Ausbildung. Gelingt es nicht, den Jugendlichen in eine betriebliche Ausbildung zu vermitteln, findet die Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte statt.

Christian Hertzog, CGB Generalsekretär: „Ebenso wie wir jedem Kind den Schulbesuch ermöglichen und finanzieren, müssen wir auch sicherstellen, dass jeder Jugendliche Rechtsanspruch auf eine Berufsausbildung erhält. Es ist beschämend, dass in der größten Volkswirtschaft Europa  1,3 Millionen junger Menschen im Alter von 20 bis 29 Jahren über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.“

Der CGB befürchtet, dass die Zahl der junger Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung infolge der Corona-Pandemie weiteransteigt, wenn nicht zügig gegengesteuert wird. Er verweist darauf, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Vorjahr um 11 Prozent zurückgegangen ist und mit 467.500 erstmalig unter 500.000 sank. Der negative Trend auf dem Ausbildungsstellenmarkt hat sich in diesem Jahr fortgesetzt. Von Oktober 2020 bis Februar 2021 wurden der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern 387.471 Ausbildungsstellen gemeldet. Dies waren 36.635 bzw. 9 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebotes sind daher zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung und Erweiterung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“, die vom CGB begrüßt wird, reicht allein nicht aus.

Adalbert Ewen, CGB Bundesvorsitzender resümiert: „Das Bundesprogramm war bislang nicht sonderlich erfolgreich. Bis zum Januar wurden erst 29.500 Förderanträge positiv beschieden.“

Nach Auffassung des CGB sollte das Bundesprogramm für Betriebe aller Größen geöffnet und über 2021 hinaus verlängert werden. Die vorgesehene Anhebung des Kreises der antragsberechtigten Unternehmen auf Mittelbetriebe bis zu 499 Beschäftigten reicht nicht aus. Die Betroffenheit von Corona ist nicht von der Betriebsgröße abhängig. Gerade Großbetriebe haben in den letzten Wochen den Abbau von Arbeitsplätzen im großen Stil angekündigt, der auch Ausbildungsplätze betreffen dürfte, wenn diese Betriebe weiterhin vom Bundesprogramm ausgeschlossen bleiben.

Nach dem es Haupt- und Förderschüler auf dem Ausbildungsstellenmarkt besonders schwer haben, plädiert der CGB für diesen Personenkreis für zusätzliche Förderprogramme, wie sie z.B. im vergangenem Jahr das Land Hessen aufgelegt hat.

Sorge bereiten dem CGB auch die „Passungsprobleme“ auf dem Ausbildungsstellenmarkt, die ihre Ursache u.a. in der mangelnden Attraktivität mancher Berufe haben. Gerade in Branchen mit hohem Fachkräftebedarf wie der Pflege, müssen die Berufe attraktiver gemacht werden. Hierzu gehört insbesondere eine bessere Bezahlung. Da dies auf absehbare Zeit nicht flächendeckend über Tarifverträge zu erreichen ist, plädiert der CGB zur Durchsetzung höherer Mindestlöhne für den baldigen Erlass einer Rechtsverordnung auf Basis der Empfehlungen der Pflegekommission.

AWO Thüringen: NEIN zur Unsicherheit – JA zur Perspektive

Momentan herrscht große Unsicherheit über die Tarifpartnerschaft zwischen der DHV und der AWO-Thüringen. Die Forderung der DHV-Tarifkommission, unter anderen die Entgelte an den TVÖD anzugleichen, hatten wir im März schriftlich mitgeteilt. Um einen zeitnahen Verhandlungstermin haben wir gebeten. Statt die gemeinsame Partnerschaft weiterzuführen und die Verhandlungen zum Entgelttarifvertrag aufzunehmen, hat die Geschäftsführung uns über die Presse informieren lassen, keine Tarifverträge mehr abschließen zu wollen! Als Begründung führt sie das DHV-Tariffähigkeitsverfahren an.

Diese Begründung ist verwunderlich! Das Tariffähigkeitsverfahren gegen die DHV läuft schon seit über sieben Jahren – ohne, dass die AWO-Thüringen dieses zum Anlass genommen hatte, die Tarifpartnerschaft mit der DHV in Frage zu stellen! Im Übrigen: So lange das Verfahren läuft, ist die DHV weiterhin eine tariffähige Gewerkschaft!

Der Grund für die Beendigung der Tarifpartnerschaft ist unserer Meinung nach vorgeschoben. Unsere Vermutung: Die AWO will mit einer anderen Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließen und die Standards des DHV-Tarifvertrages ändern! Dabei ist die DHV nach unserer Kenntnis die mitgliederstärkste Gewerkschaft!

Wir stehen zu unserer Tarifpartnerschaft mit der AWO Thüringen und werden nichts unversucht lassen diese fortzuführen! Der DHV-Tarifvertrag läuft noch bis Ende des Jahres. Die Vorteile aus den über die letzten Jahre gemeinsam mit und für Euch ausgehandelten Tarifverträge bleiben für die DHV-Mitglieder weiterhin bestehen – während der Laufzeit in 2021 und ab 2022 in Form der Nachwirkung.