Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) fordert Stärkung der Tarifautonomie zur Bekämpfung von Mindestlohn-Beschäftigung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) ist besorgt über die anhaltend hohe Zahl der Beschäftigten in Deutschland, die zu Mindestlohnbedingungen arbeiten. Aktuelle Schätzungen zeigen, dass auch mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro bis zu 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse davon betroffen sein werden. Dies unterstreicht aus Sicht des CGB die Notwendigkeit, über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus – auch unter dem Gesichtspunkt der Altersarmut – wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen in Deutschland zu schaffen.

„Es ist nicht akzeptabel, dass in einem wirtschaftlich so starken Land wie Deutschland Millionen von Menschen am unteren Ende der Lohnskala verharren“, erklärt der CGB Bundesvorsitzende Henning Röders. „Der Mindestlohn ist eine wichtige soziale Errungenschaft, die eine absolute Untergrenze sichert. Er darf aber nicht zum faktischen Standardlohn für weite Teile der Beschäftigten werden.“, ergänzt der Generalsekretär des CGB Christian Hertzog.

Der CGB sieht einen wesentlichen Teil des Problems in einer schleichenden Erosion der Tarifbindung und fordert daher eine konsequente Stärkung der Tarifautonomie. „Tarifverträge bieten in der Regel deutlich bessere Löhne, faire Arbeitsbedingungen und mehr Planungssicherheit für die Beschäftigten als der gesetzliche Mindestlohn“, erklärt Henning Röders „Die Tarifautonomie ist das Herzstück unserer Sozialpartnerschaft in Deutschland und der beste Weg, um gerechte und auskömmliche Löhne zu sichern.“, so der CGB Bundesvorsitzende weiter.

Der CGB appelliert daher an die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um die Tarifbindung in Deutschland signifikant zu erhöhen. Dazu gehören aus Sicht des CGB neben einer signifikanten Erleichterung und damit der Förderung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und der Stärkung der Rahmenbedingungen von Tarifverhandlungen vor allem die politische Akzeptanz der Tarif- und Gewerkschaftspluralität.

 

„Im Ergebnis hat gerade die Konzentration auf wenige, dafür aber größere Gewerkschaften, dazu geführt, dass die Tariflandschaft nicht mehr so engmaschig ist, wie noch vor 20 Jahren. Die Anerkennung, dass mehrere, dafür aber mit enger Zuständigkeit versehener Gewerkschaften Bereiche abdecken, die andere nicht mehr betreuen können, führt zu mehr Tarifautonomie. Wir als CGB sind überzeugt, dass eine starke Tarifautonomie der Schlüssel ist, um die Zahl der Mindestlohn-Beschäftigten nachhaltig zu reduzieren und eine gerechtere Verteilung des Wohlstands zu gewährleisten“ erklärt der Bundesvorsitzende des CGB abschließend.

 

DAS GIBT ES AUCH: EINZELHÄNDLER GEGEN SONNTAGSÖFFNUNG

Die Aushöhlung der Ladenschlussgesetze durch Ausnahmeregelungen vom Sonntagsverkaufsver­bot wird von der DHV seit Jahren regelmäßig angeprangert. Dass auch einmal der Einzelhandel selbst gegen die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung protestiert, wie kürzlich in Bremerhaven, ist hin­gegen selten. Anlass für das Aufbegehren innerstädtischer Bremerhavener Einzelhändler ist die für den 17.August vorgesehene Sonntagsöffnung anlässlich der vom 3.–17.August stattfindenden SAIL Bremerhaven, einem der größten Windjammertreffen Europas. Zwar ist die SAIL ein Publi­kumsmagnet, das als maritimes Großereignis mit mehr als einer Million Besucher rechnen kann, jedoch nicht unbedingt in der Bremerhavener Innenstadt. Die innerstädti­schen Einzelhändler hät­ten daher gerne an der üblichen umsatzstarken Sonntagsöffnung im Okto­ber festgehalten. Dies wurde ihnen jedoch verwehrt, weil in Bremerhaven mit Ausnahme festgeleg­ter touristischer Berei­che nur vier Sonntagsöffnungen im Jahr zulässig sind und die Stadt für die SAIL keine zusätzliche Sonntagsöffnung für erforderlich hielt.

Die Sorge vieler Bremerhavener Einzelhändler vor den Kosten einer zwangsverordneten Sonn­tagsöffnung, der keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen, ist für die DHV verständlich. Auch in der Stadtgemeinde Bremen werden jährlich für lokale Kleinstereignisse Ausnahmeregelun­gen für Sonntagsöffnungen erlassen, nur weil sich der Bremer Senat bereits im Jahre 2008 mit ei­nigen Institutionen auf eine alljährlich weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen verständigt hat, für die zum Teil krampfhaft neue regionale Anlässe gesucht werden müssen, mit de­nen sich die Ausnahmeregelungen begründen lassen. Das Aufbegehren Bremer Einzelhändler hält sich allerdings in Grenzen. Wie sie den Bedarf an Ladenöffnungszeiten einschätzen, haben sie allerdings bereits die Bremer City deutlich gemacht, in der die Mehrzahl der Geschäfte werk­tags lediglich zwischen 10 und 19 Uhr geöffnet hat und damit kürzer als bereits nach dem Bun­desladenschlussgesetz mög­lich.

 

Resolution der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zu mehr Vertrauen in die Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherung hat ihren Ursprung bereits in der Bismarckschen Gesetzgebung Ende des 19. Jahrhunderts. Sie ist aber deswegen kein „alter Hut“, sondern ist auch noch im 21. Jahrhundert hoch aktuell, und ihr Erhalt ist notwendig. Denn die Versicherten und die Arbeitgeber, die mit ihren Beiträgen die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich und die anderen Sozialversicherungszweige paritätisch finanzieren, können am besten einschätzen, welche Leistungen wichtig und erforderlich und welche Ausgaben notwendig sind. Die paritätisch besetzten Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung sind gelebte Sozialpartnerschaft und ein wichtiger Bestandteil unseres demokratischen Rechts- und Sozialstaates. Entscheidungen können nach diesem gelebten Prinzip nur getroffen werden, wenn Arbeitgeber- und Versichertenvertreter gemeinsam von deren Notwendigkeit überzeugt sind.

Demgegenüber stehen zunehmende Eingriffe des Staates in die Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherung. Besonders zum Ausdruck kommen diese Eingriffe in der zunehmenden Aufbürdung von sogenannten versicherungsfremden Leistungen: Aufgaben, die eigentlich nicht in die Zuständigkeit der Sozialversicherung fallen, sondern allgemeinpolitischer Natur sind, werden der gesetzlichen Sozialversicherung aufgebürdet. Dabei stiehlt sich der Staat insoweit aus der Verantwortung, als dass er die Kosten nur teilweise erstattet. Ein Beispiel für diesen Verschiebebahnhof sind die Krankenversicherungsbeiträge der Bürgergeldempfänger. Der Staat ist in der Pflicht, Menschen, die nicht arbeiten können, eine menschenwürdige Gesundheitsversorgung zu sichern. Dafür zahlt er auch Krankenversicherungsbeiträge. Es klafft aber eine erhebliche Lüke zwischen Beitrag und Kosten in Höhe von 10 Mrd. Euro! Diese offensichtliche Unterfinanzierung bleibt auch erst einmal bestehen. Denn die neue Bundesregierung hat entgegen ihrem Versprechen in den Haushaltsplan keine Gelder für die vollständige Übernahme der Krankheitskosten für Bürgergeldempfänger eingestellt.

Anlass für die Resolution der VBG-Vertreterversammlung sind zunehmende Einmischungen des Staates in das Micromanagement der Selbstverwaltung wie beispielsweise in die Personalplanung und -gestaltung, die Übermittlung der Daten oder die angeordnete Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Die einzelne Maßnahme an sich mag vielleicht nicht so schwer wiegen, aber in ihrer Gesamtheit führen sie dazu, dass der Handlungsspielraum der Sozialpartner immer mehr eingeengt und der Staat immer mehr Einfluss gewinnt. Die Resolution ist ein klares Statement von Versicherten und Arbeitgebern für eine starke Zukunft der selbstverwalteten gesetzlichen Sozialversicherung!

Zum herunterladen der Resolution

Neue Bundesregierung: Keine Entlastung für Krankenkassen in Sicht

Der von Bundeskanzler Friedrich Merz zu seinem Amtsantritt versprochene Aufbruch ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die neue Bundesregierung ist noch nicht einmal 100 Tage im Amt, und schon nimmt sie Abstand von einem zentralen Entlastungsversprechen.

 

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Arbeitgeber bezahlen über den Beitragssatz für Leistungen von Bürgergeldempfängern und bekommen nur einen Teil vom Bund zurück. Sie müssen mit höheren Beiträgen dafür zahlen, dass die Politik den Krankenkassen versicherungsfremde Leistungen aufdrückt, anstatt diese aus dem Steueraufkommen zu finanzieren, wie es ordnungspolitisch der richtige Weg wäre.

 

Ministerin Warken sollte und wollte diese Ungerechtigkeit beenden. Jetzt rudert sie zurück, weil die Koalition das Geld im Etat für den Bundeshaushalt nicht zur Verfügung stellt. Auf jährlich rund 10 Milliarden Euro Kosten bleiben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung damit weiterhin sitzen! Der Staat wälzt die Kosten auf die Beitragszahler der GKV ab. Die privat Krankenversicherten sind fein raus.


Anstelle im Koalitionsvertrag unsinnige und rechtlich nicht haltbare Forderungen – wie den Eingriff in die Tarifautonomie der Krankenkassen durch Vorgabe, dass zukünftig das TVÖD-Gehaltsniveau zu gelten habe*) – zu avisieren, sollte die Bundesregierung Verantwortung übernehmen, die von ihr maßgeblich verursachte Schieflage der Kassenfinanzen zu beheben. Nicht nur 10 Milliarden Kosten für Bürgergeldempfänger fehlen, auch andere Versicherungsfremde Kosten tragen nur die gesetzlich Versicherten. Der Bundeszuschuss dafür deckt die Kosten bei weitem nicht. Etliche Milliarden fehlen. Um bis zu 2,54 Beitragssatzpunkte werden die Kassenbeiträge durchschnittlich durch die versicherungsfremden Leistungen in die Höhe getrieben. Der GKV-Beitragszahler wird mit 740 Euro pro Jahr im Durchschnitt belastet.!

 

Schluss mit Verschiebebahnhöfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherten! Liebe Bundesregierung schaffen Sie keine Probleme, die an den Sorgen und Nöten der Bundesbürger vorbeigehen (z.B. gescheiterte Verfassungsrichterwahl), sondern kümmern Sie sich um die echten Probleme!

Die Tarifautonomie gilt auch für die gesetzliche Krankenversicherung!

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, dass sich die Gehälter der gesetzlichen Krankenkassen am TVÖD orientieren sollen. Die Koalition verspricht sich davon erhebliche Kosteneinsparungen.

 

Wie kommt die Regierungskoalition zu der Annahme eines erheblichen Kosteneinsparungspotentials? Fakt ist:

  • Der Anteil der Verwaltungskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bloße 4 Prozent!
  • Die Aufwendungen für Gehälter der Arbeitnehmer einschließlich der Vorstandsbezüge betrugen 2024 rund 7,568 Mrd. Euro (Quelle: Bundesgesundheitsministerium) – und das bei Ausgaben von 327,4 Milliarden Euro!

 

Nach unserer Auffassung geben die durchaus bestehenden Unterschiede zwischen den Tarifverträgen der gesetzlichen Krankenkassen und dem TVÖD keinen Anlass für die Annahme erheblicher Einsparpotentiale durch ein Tarifdiktat der Bundesregierung. Aber selbst wenn sich die neue Bundesregierung ein drastisches (vollkommen unrealistisches) Einsparpotential von vielleicht 15 Prozent erhofft, würden diese Einsparungen in etwa zu einer Reduzierung des Beitragssatzes von rund 0,35 Prozent führen!

 

Ein solches von der Bundesregierung erhofftes „erhebliches Einsparpotential“ würde angesichts der Dimensionen der anderen Ausgaben in der gesetzlichen Sozialversicherung und vor allem angesichts mancher geplanter sozialer Wohltaten (u.a. die Ausweitung der „Mütterrente“, die allein voraussichtlich 5 Milliarden Euro Mehrkosten pro Jahr verursachen wird) nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein sein und schnell verpuffen.

 

In keinem Verhältnis stünde dieses verschwindend geringe Einsparpotential zu dem erheblichen Eingriff in die Selbstverwaltung der Krankenkassen und in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie! Die Krankenkassen sind selbstverwaltete öffentlich-rechtliche Körperschaften. Als solche genießen sie auch den Schutz der Tarifautonomie und haben das autonome Recht, zu entscheiden, ob, mit welcher Gewerkschaft und unter welchen Bedingungen sie Tarifverträge abschließen. Die Beschäftigten der Krankenkassen haben das verfassungsrechtlich garantierte Recht, für einen Tarifvertrag zu kämpfen, der andere Regelungen als der TVÖD beinhaltet. Die Bundesregierung kann nicht so einfach die grundrechtliche Tarifautonomie ausblenden und bestimmen, welcher Tarifvertrag zu gelten hat. Auch eine Bundesregierung muss sich an das Grundgesetz halten.

 

Das Vorhaben der Bundesregierung ist nach unserer Auffassung ein verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit! Deshalb:

 

NEIN ZUM GEPLANTEN TARIFDIKTAT DER BUNDESREGIERUNG!

Für mehr Wertschätzung und Effizienz: CGB fordert entschlossenes Handeln gegen Arbeitszeitverschwendung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) zeigt sich besorgt über die alarmierenden Erkenntnisse einiger Jobbörsen, wonach deutsche Beschäftigte durchschnittlich 8,7 Stunden pro Woche mit ineffizienten und als wenig sinnvoll empfundenen Tätigkeiten verbringen. Dies entspricht mehr als einem vollen Arbeitstag, der nicht produktiv genutzt werden kann und eine immense Verschwendung von ohnehin knappen Ressourcen darstellt.

„Es ist inakzeptabel, dass unsere Kolleginnen und Kollegen einen so erheblichen Teil ihrer wertvollen Arbeitszeit mit unnötigen Meetings, redundanten Aufgaben oder ineffizienten Prozessen verbringen müssen“, erklärt der Bundesvorsitzende des CGB Henning Röders. „Gerade in Zeiten, in denen der demografische Wandel den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen stellt und qualifizierte Arbeitskräfte zunehmend knapper werden, ist jede verschwendete Stunde eine Stunde zu viel und zeugt von einer mangelnden Wertschätzung gegenüber den Fähigkeiten und dem Engagement der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“, so Röders weiter.

Hauptursachen hierfür liegen in zu komplexen Prozessen, mangelnder Kommunikation seitens der Führungskräfte sowie fehlender Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Der CGB sieht hier dringenden Handlungsbedarf und fordert alle Akteure auf, entschlossen Maßnahmen zu ergreifen.

Nach Ansicht des CGB bedarf es der Stärkung der Kommunikation, was bedeutet, dass Führungskräfte die Aufgaben und Ziele klarer kommunizieren müssen, um Missverständnisse und Doppelarbeiten zu vermeiden. Weiter müssen Prozesse vereinfacht werden, Arbeitsabläufe müssen kritisch geprüft und unnötige Komplexität konsequent abgebaut werden. Auch müssen gezielte Schulungs- und Entwicklungsmöglichkeiten angeboten werden, um das Wissen und die Fähigkeiten der Beschäftigten zu stärken und sie für neue Herausforderungen zu rüsten.

„Wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland nachhaltig sichern wollen, müssen wir auch die Effizienz in unseren Unternehmen steigern. Dazu gehört, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Zeit sinnvoll einsetzen können und nicht durch vermeidbare Bürokratie oder schlechte Organisation ausgebremst werden“, so Henning Röders abschließend.

Der CGB wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Arbeitswelt humaner, effizienter und zukunftsorientierter gestaltet wird – zum Wohle der Beschäftigten und des Wirtschaftsstandortes.

 

Berlin, im Juli 2025

 

V.i.S.d.P. Christian Hertzog

Auf einen Kaffee mehr im Monat: Enttäuschender Abschluss der Gehaltstarifverhandlungen Versicherungsinnendienst

Nach über einem Monat Hängepartie haben sich der AGV Versicherungen und die verhandelnden Gewerkschaften verdi und DBV auf einen Tarifabschluss verständigt:

  • Laufzeit: 26 Monate
  • Gehaltserhöhungen: 5,0 % ab 01.08.2025 mit einer Mindesterhöhung von 200 Euro; 3,0 % ab 01.09.2026
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen i.H.v. 150 Euro ab 01.08.2025 und von 100 Euro ab 01.09.2026

 

Dieser Abschluss ist angesichts der hohen Erwartungen, die die verhandelnden Gewerkschaften mit ihren Forderungen geschürt hatten, enttäuschend! Zur Erinnerung: Der DBV war ursprünglich mit einer Gehaltsforderung von 17 % für ein Jahr und einer Arbeitszeitverkürzung von einer Stunde in die Tarifrunde 2025 gegangen. Verdi hatte eine Anhebung der Gehälter um 12 % und eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 250 Euro – jeweils für 12 Monate – gefordert. Mit dem im Abschluss erzielten linearen Gehaltserhöhungsvolumen von 8,3 % zzgl. Mindesterhöhung haben die verhandelnden Gewerkschaften bezogen auf 12 Monate noch nicht einmal annähernd die Hälfte dessen erzielt, was sie gefordert haben!

 

Die verhandelnden Gewerkschaften haben zwar Verbesserungen gegenüber dem Arbeitgeberangebot der dritten Verhandlungsrunde erzielt. Bezogen auf 10. und 11. Berufsjahr der Gehaltsgruppe V bedeutet die „Verbesserung“ 8 Euro brutto im Monat – netto in etwa einen Pott Kaffee mehr im Monat! In der höchsten Stufe der Gehaltsgruppe VIII beträgt die „Verbesserung“ ganze 11 Euro brutto! Von der „Aufnahme eines starken Signals der Beschäftigten durch die Arbeitgeber“ ist diese leichte Verbesserung weit entfernt. In den unteren Gehaltsgruppen und in den Gehaltsgruppen A und B hat die vierte Verhandlungsrunde mit der Sockelanhebung von 200 Euro zwar deutlichere Gehaltszuwächse gebracht. Aber in der Gesamtschau können diese das enttäuschende Ergebnis der Hängepartie für viele Beschäftigten im Versicherungsinnendienst nicht aufwiegen! Darin fügt sich auch das Zugeständnis bei den Azubivergütungen: Zwar immerhin um 30 Euro besser als im Vergleich zur dritten Verhandlungsrunde – aber bei weitem kein „Azubibooster“, wie von verdi in ihrer Tarifmitteilung bejubelt.

 

Besonders enttäuschend ist auch, dass die Beschäftigten im Versicherungsinnendienst vier Nullmonate ohne Ausgleich durch eine Einmalzahlung beschert bekommen.

 

Gegenüber den Tarifabschlüssen vergleichbarer Branchen hinkt der Abschluss im Versicherungsinnendienst hinterher. Die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken erhalten mit dem Abschluss von März 2025 Gehaltserhöhungen im Gesamtvolumen von 11,4 % – bei einer nur dreimonatigen längeren Laufzeit (29 Monate). Die Tarifabschlüsse 2024 bei den Öffentlichen Banken und Privatbanken liegen in den Gesamtvolumina ebenfalls deutlich über den Abschluss des Versicherungsinnendienstes. Mit dem Abschluss haben die privaten Versicherungen weiter die Rote Laterne bei den Tarifabschlüssen. Die Beschäftigten verlieren weiter Anschluss an vergleichbare Branchen. Für den Kampf um die Fach- und Führungskräfte von morgen verheißt das nichts Gutes! Die verhandelnden Gewerkschaften sollten angesichts dieses enttäuschenden Abschlusses ihre Strategie überdenken, mit hohen Forderungen eine hohe Erwartungshaltung zu wecken und diese noch durch Warnstreikaktionen zu schüren – um am Ende beim Tarifabschluss wieder als Bettvorleger zu landen.

Versicherungsinnendienst: Tarifverhandlungen werden am 04.07.2025 fortgeführt

In die festgefahrenen Verhandlungen des Versicherungsinnendienstes ist wieder Bewegung gekommen. Der AGV Versicherungen und die tarifverhandelnden Gewerkschaften wollen am 04.07. einen neuen Versuch unternehmen, zu einer Einigung zu kommen.

Die DHV begrüßt den Versuch, noch vor der Sommerpause zu einer Einigung zu kommen. Eine längere Hängepartie bis in den Herbst hinein muss unbedingt vermieden werden! Voraussetzung für eine Einigung ist aber, dass der AGV Versicherungen sein enttäuschendes Angebot aus der letzten Verhandlungsrunde (4,8 % zum 01.08.2025; 3,3 % zum 01.09.2026; Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 220 Euro; Anhebung der Tarifgruppe A auf die zweite Stufe der Tarifgruppe B und Teilhabe an den Gehaltserhöhungen; Anhebung der ersten und zweiten Stufe der Tarifgruppe B auf die 3. Stufe und Teilhabe an den linearen Gehaltserhöhungen) noch einmal deutlich aufstockt.

Das noch auf dem Tisch liegende Arbeitgeberangebot liegt deutlich hinter den Abschlüssen zurück, wie sie zuletzt bei den Privatbanken, Öffentlichen Banken und Volks- und Raiffeisenbanken getätigt worden waren. Das ist nicht akzeptabel. Denn: Angesichts der dürftigen Gehaltserhöhungen seit 2022 ist es wichtig, nicht den Anschluss zu verlieren.

Die Beschäftigten der privaten Versicherungen dürfen nicht weiter hinter das Gehaltsniveau vergleichbarer Branchen zurückfallen!

Wir hatten dem AGV Versicherungen in einem Gespräch den Abschluss bei den Volks- und Raiffeisenbanken als Maßstab für einen akzeptablen Kompromiss genannt:

  • Gehaltserhöhungen 6,0 % zum 01.04.2025, 3,5 % zum 01.05.2026 und 1,5 % zum 01.04.2027
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
  • Laufzeit 29 Monate

Der AGV Versicherungen sollte sich auch im Bewusstsein an seine Verantwortung gegenüber den Miterbeitern/innen an dem Volksbankentarifabschluss orientieren. Denn letztlich sind es die Versicherungsnagestellten, die den Menschen in schwierigen, oft auch existenzbedrohenden Situationen zur Seite stehen und ihnen wichtige Hilfe leisten. Diese hohe Verantwortung sollte mit einem guten Gehaltsabschluss angemessen gewürdigt werden. 

Die DHV appelliert an den AGV und die verhandelnden Gewerkschaften, am 04.07.2025 zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen, der dem Abschluss vergleichbarer Branchen Rechnung trägt!

 

Für ein gesundes Arbeitsleben: CGB fordert Recht auf Nichterreichbarkeit und klare Grenzen der ständigen Erreichbarkeit

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) warnt eindringlich vor den gravierenden gesundheitlichen Risiken der ständigen Erreichbarkeit von Beschäftigten. Angesichts einer Arbeitswelt, die zunehmend flexible Modelle und digitale Kommunikation nutzt, verschwimmen die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben. Dies führt zu einer alarmierenden Zunahme von Stress, psychischen Belastungen und Burnout-Erkrankungen.

„Die Annahme, jederzeit verfügbar sein zu müssen, ist keine moderne Errungenschaft, sondern ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko für unsere Mitglieder und alle Beschäftigten in Deutschland“, erklärt Henning Röders, Bundesvorsitzender des CGB. “Es ist höchste Zeit, dass die neue Bundesregierung und die Sozialpartner gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und klare Regeln für die Erreichbarkeit außerhalb der Kernarbeitszeiten zu definieren.“ ergänzt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB.

Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch nach Feierabend, am Wochenende oder im Urlaub E-Mails beantworten, Anrufe entgegennehmen oder auf Nachrichten reagieren. Diese ständige Verfügbarkeit verhindert eine notwendige Erholung, untergräbt das Privatleben und führt langfristig zu einer Reduzierung der Leistungsfähigkeit und Kreativität.

Der CGB fordert daher:

  1. Es muss ein klares gesetzliches Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der individuell oder kollektiv vereinbarten Arbeitszeiten verankert werden. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber keine Reaktion auf Arbeitsanfragen außerhalb der Arbeitszeit erwarten oder einfordern dürfen und keine negativen Konsequenzen bei Nichtbeachtung entstehen.
  2. Unternehmen und Sozialpartner müssen dringend verbindliche Regelungen zur Erreichbarkeit in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen treffen. Diese müssen festlegen, wann und wie Arbeitnehmer erreichbar sein müssen – und wann eben nicht.
  3. Arbeitgeber sind aufgerufen, eine Unternehmenskultur zu etablieren, die das Abschalten und die Work-Life-Balance aktiv fördert.

„Der CGB und seine Mitgliedsorganisationen sehen es als seine christlich-soziale Verpflichtung an, für menschenwürdige Arbeitsbedingungen einzustehen. Dazu gehört auch das Recht auf eine klare Trennung von Arbeit und Freizeit. Wir fordern die politischen Entscheidungsträger und die Unternehmen auf, dieses drängende Thema nicht länger zu ignorieren und gemeinsam mit den Gewerkschaften praktikable Lösungen zu entwickeln.“ bekräftigt Christian Hertzog, Generalsekretär des CGB.

 

 

DIW rechnet für 2026 mit 1,7 Prozent Wirtschaftswachstum CGB sieht Konjunkturprognosen mit hohen Risiken behaftet

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat am 13.Juni eine korrigierte Konjunkturprognose vorgestellt. Danach rechnet das Institut für dieses Jahr jetzt mit einem Wirtschaftswachstum von 0,3 statt 0,2 Prozent und für 2026 mit 1,7 statt 1,1 Prozent. Mit einem prognostizierten Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent liegt das DIW an der Spitze aller Wirtschaftsforschungsinstitute. Alle anderen Institute rechnen mit einem geringeren Wachstum.

Für den Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) sind alle Konjunkturprognosen aktuell mit hohen Risiken behaftet und mit Skepsis zu betrachten. Der CGB verweist darauf, dass sämtliche Prognosen der letzten Monate zu optimistisch waren und jeweils nach unten korrigiert werden mussten. Die Institute wie auch die alte Bundesregierung hatten jeweils darauf gesetzt, dass sich die Zunahme des privaten Konsums als die entscheidende Wachstumsstütze erweisen würde, was in Krisenzeiten unrealistisch ist, wie auch der Direktor des Walter Eucken Instituts, Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld, kritisiert hat.

In den aktuellen Konjunkturprognosen sind die Wachstumserwartungen insbesondere an das Infrastruktur-Sondervermögen sowie steigende Rüstungsausgaben gekoppelt. Wie sich die Milliarden-Investitionen auf das Brutto-Inlandsprodukt (BIP) auswirken werden, wird von den Instituten jedoch höchst unterschiedlich beurteilt. Während das DIW für 2026 mit einem Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent rechnet und dabei von finanzpolitischen Impulsen durch Sondervermögen und Rüstungsausgaben in Höhe von 25 Milliarden Euro ausgeht, erwartet das ifo Institut für Wirtschaftsforschung wirtschaftliche Effekte in Höhe von 57 Milliarden Euro, geht gleichwohl aber nur von einer Erhöhung des Wirtschaftswachstums auf 1,5 Prozent aus.

Investitionen aus dem Sondervermögen und gesteigerte Rüstungsausgaben werden in jedem Fall auch als Konjunkturprogramm wirken. Davon geht auch der CGB aus. Entscheidend ist jedoch, wie schnell und für welche Zwecke Ausgaben getätigt werden. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und den Wohnungsbau beleben die Baukonjunktur und führen zu Neueinstellungen und höheren Steuereinnahmen. Die Beschaffung von Munition für die Bundeswehr wirkt hingegen weitgehend nur konsumtiv.

Der Bundeshaushalt wird erst nach den Parlamentsferien beschlossen und beinhaltet erhebliches Konfliktpotential, wie gerade die von SPD-Linken mit ihrem „Manifest“ angezettelte Diskussion um die Notwendigkeit und den Umfang von Rüstungsausgaben belegt. Hinzu kommen die politischen Unabwägbarkeiten im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine, die Folgen des israelischen Angriffs auf den Iran sowie den vom amerikanischen Präsidenten angezettelten Handelskrieg. Deutsche Stahlwerke werden auch mit finanzieller Unterstützung aus dem Infrastruktur-Sondervermögen nur dann in Produktionsanlagen für „grünen“ Stahl umstellen, wenn sie auch weiterhin Absatzmärkte für ihre Stahlprodukte sehen. Gleiches gilt für die Förderung der deutschen Automobilindustrie bei der Umstellung auf die Produktion von Elektrofahrzeugen.