Pressemitteilung DHV-Landesverband Niedersachsen Bremen: DHV Unternehmen in Bremen und Niedersachsen großzügige Home-Office-Regelungen und vom Gesetzgeber schnelle Anpassung der Arbeitsschutzvorschriften

Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Videoschaltkonferenz mit den Regierungschefs der Bundesländer am 19.01.20 u.a. eine weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Bereich beschlossen. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine bis zum 15.März 2021 befristete Verordnung erlassen, nach der Betriebe ihren Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Beschäftigung im Home-Office ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden.

Der DHV-Landesverband Niedersachsen-Bremen begrüßt die Verordnung und fordert die Arbeitgeber in beiden Bundesländern zu großzügigen Home-Office-Regelungen für ihre Beschäftigten auf. Er erwartet, dass die Verordnung so ausgelegt und umgesetzt wird, dass Unternehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, nicht einfach pauschal unter Hinweis auf betriebswirtschaftliche Belange verweigern können.

DHV-Landesvorstandsmitglied Peter Rudolph: „Die Möglichkeit zur Arbeit im Home-Office kann wesentlich dazu beitragen, Kontakte zu beschränken und damit das Corona-Infektionsrisiko einzudämmen. Der Arbeitsplatz steht als Infektionsherd an dritter Stelle, wie das Robert-Koch-Institut ermittelt hat. Dem muss Rechnung getragen werden. Dass mehr Home-Office möglich ist, belegt die Statistik: Nur gut einen Monat nach dem ersten Corona-Lockdown, der am 22.März 2020 in Kraft trat, lag die Homme-Office-Quote in Deutschland bereits bei 27 Prozent – gegen Jahresende waren es nur noch 14 Prozent.“

Zur Förderung von Home-Office-Beschäftigung ist nach Auffassung der DHV aber auch der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Arbeitnehmer, die im Home-Office arbeiten, bewegen sich zum Teil in einer rechtlichen Grauzone. Dies gilt zum Beispiel für den Unfallversicherungsschutz. Peter Rudolph, der die DHV in der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) vertritt, der größten gesetzlichen Berufsgenossenschaft, mit 1,2 Millionen Mitgliedsunternehmen und rund zehn Millionen Versicherten:
„Bei Unfällen auf dem Weg zur Toilette oder zur Küche besteht im Home-Office kein Unfallversicherungsschutz. Wer seine Kinder zur Schule oder in die Kita bringt, um in Ruhe im Home-Office arbeiten zu können, ist bei Wege-Unfällen ebenfalls nicht versichert. Auch die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ist im Home-Office noch nicht ausreichend gewährleistet. Es muss sichergestellt werden, dass auch im Home-Office die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben eingehalten werden. Wir treten in diesem Zusammenhang dafür ein, dass in Bezug auf Home-Office-Beschäftigung die Betriebs- und Personalräte mehr Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erhalten. Es reicht deshalb nicht, wenn der Gesetzgeber die Arbeitgeber zur Ermöglichung von Home-Office-Beschäftigung verpflichtet. Er muss auch die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen und dies schnellstens.“

Einigung bei Tarifverhandlungen DRK Thüringen: Entgeltsteigerung um 8,72% in 21 Monaten – Verbesserungen am Manteltarifvertrages gelten ab 01.01.2021

Die DHV-Tarifkommission des DRK Thüringen und die DRK-Tarifgemeinschaft Thüringen e. V. haben sich nach harten, schwierigen und langwierigen Tarifverhandlungen zu einer Einigung durchgerungen. Die Beschäftigten des DRK Thüringen dürfen sich in 2021/22 über eine Entgeltsteigerung von durchschnittlich 8,72% und Verbesserungen am Manteltarifvertrag freuen.

Im Ergebnis haben wir für 2021/22 Folgendes erreicht:

  • Steigerung der Entgelte ab 01.01.2022 durchschnittlich um 4,07%
  • Steigerung der Entgelte ab 01.04.2021 durchschnittlich um 4,65%
  • Steigerungen 2021/22 (21 Monate) zusammen durchschnittlich 8,72%
  • Die Erholungsbeihilfe in Höhe von 156,-€ (steuerfrei) wird in 2021 und auch in 2022 bezahlt
  • Steigerung der Funktionszulagen für stellv. Leiter von Einrichtungen und Diensten um 50%
  • Steigerung der Funktionszulagen für Praxisanleiter und Mentoren um 50%
  • NEU – Aufnahme der Funktionszulagen für Arzneimittelbeauftragte
  • NEU – Jubiläumszuwendungen jetzt auch nach 15 Jahren in Höhe von 250,-€
  • NEU – Jubiläumszuwendungen jetzt auch nach 35 Jahren in Höhe von 450,-€
  • NEU – Sonderzahlung auch bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei Eintritt in die Regelaltersrente, sowie bei einem vorgezogenen Eintritt in eine gesetzliche Altersrente (vorzeitiger Ruhestand) oder bei ordentlicher Kündigung
  • Steigerung der Ausbildungsvergütung ab 01.09.2021 um 9,84%
  • Steigerung der Ausbildungsvergütung ab 01.09.2022 um 4,05% (2021/22 zusammen 13,9%)

Diese genannten Punkte und Verbesserungen am Entgelt- und Manteltarifvertrag gelten ab 01.01.2021, sie sind bespielhaft und nicht abschließend. Nach einigen Anfragen weisen wir darauf hin, dass Rechtsansprüche auf Inhalte unseres Tarifvertrages primär nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten!
 
Bis zum Abschluss der Tarifverhandlungen war unklar, ob sich die Verhandlungspartner einigen können. Die DHV-Tarifkommission nahm das von den Arbeitgebern bezeichnete Maximalangebot in letzter Minute nach einer angebotenen Nachbesserung beim Manteltarifvertrag an. Im Hinblick auf die durchschnittlichen Steigerungen der Entgelte im TVöD für 2021/22 um 3,2%, ist unser Tarifabschluss mit einer durchschnittlichen Entgeltsteigerung von 8,72% in 21 Monaten ein großer Schritt in Richtung TVöD-Niveau!
 
Mit dem Abschluss konnten eine von den Arbeitgebern geforderte Nullrunde für 2022 verhindern! Das war uns wichtig, nicht nur weil die Zeiten während der Corona-Krise unsicher geworden sind, sondern weil bereits genug auf den Schultern der DRK-Beschäftigten in Thüringen ausgetragen wurde.

Es gibt noch viel zu tun! So gibt es bis jetzt immer noch keinerlei Corona-Zahlungen für viele DRK-Beschäftigte (z. B. Kita, Rettungsdienst) in Thüringen, auch eine Festschreibung der jährlichen Sonderzahlung lehnt die Arbeitgeberseite noch immer kategorisch ab. Wir wünschen und fordern auch weiterhin, mehr Anerkennung und Wertschätzung für die DRK-Beschäftigten in Thüringen!

Median Kliniken Bad Kösen & Bad Salzdetfurth: Geraten die Verhandlungen ins Stocken?

Die Verhandlungen gestalteten sich von Beginn an schwierig. Grund dafür war einerseits Corona und das Hygienekonzept der Median-Gruppe, andererseits die weit auseinanderliegenden Vorstellungen unserer Tarifkommission und der Arbeitgeberseite.

Am 19.01.2021 wurden die Verhandlungen fortgesetzt. Nachdem es zu Beginn so schien, als könnten wesentliche Bestandteile des Manteltarifvertrages unter Dach und Fach gebracht werden, überraschte die Arbeitgeberseite damit, dass sie sich entschieden gegen die Aufnahme einer Besitzstandsregelung für langjährige Mitarbeiter aussprach. Diese Forderung hatten wir bereits zu Beginn eingebracht und darüber unter anderem auch am 03.09.2020 verhandelt. Nun warf uns die Arbeitgeberseite vor, mit der Besitzstandsklausel eine völlig neue Forderung eingebracht zu haben.

Natürlich würden wir gerne einen Manteltarifvertrag abschließen, der alle Mitarbeiter gleichstellt, aber dann müsste die Arbeitgeberseite sich entschieden in unsere Richtung bewegen!

Eine Schlechterstellung der Mitarbeiter durch einen neuen Manteltarifvertrag wird es mit uns nicht geben!

Neue Infoblätter zur Kinderbetreuung in Corona-Zeiten

Das Thema Kinderbetreuung in Corona-Zeiten stellt Beschäftigte mit Kindern vor die große Herausfoderung, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Wir haben eine zweiteilige DHV-Information erstellt mit der wir Sie über die Beschlüsse zur Verlängerung und Ausweitung der Kinderkrankengeldzahlung sowie über die Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz informieren möchten.

DHV-Infoblatt_Kinderbetreuung_und_Corona_Teil_1.pdf

DHV-Infoblatt_Kinderbetreuung_und_Corona_Teil_2.pdf

Harter Lockdown: Politik muss bis zum Ende der Pandemie gesetzliche Vorgaben zum Homeoffice an die Realität anpassen!

Die DHV appelliert an die Bundesregierung und an die Länder, bei dem Beschluss über einen verschärften Lockdown die gesetzlichen Vorschriften zur Homeofficearbeit zumindest für die Dauer der Pandemie von bürokratischen Hemmnissen zu befreien und die geplanten Verbesserungen beim gesetzlichen Unfallversicherungsschutz schnellstmöglich umzusetzen! Die Unternehmen sind gefordert, unter den Pandemiebedingungen Homeofficearbeit zu ermöglichen!

Die Homeofficearbeit unter Pandemiebedingungen sollte im Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern erfolgen, weil es dem beiderseitigen Interesse entspricht. Derzeit bewegen sich viele Beschäftigte und Unternehmen mit der praktizierten Homeofficearbeit in einer rechtlichen Grauzone. Es geschehen zahlreiche Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, die zwar nicht sanktioniert werden, weil Homeoffice von der Politik, von den Beschäftigten und von den Unternehmen in dieser außergewöhnlichen Pandemiesituation ausdrücklich erwünscht ist, die aber im Falle einer Ahndung von Verstößen durchaus Konfliktpotential bieten könnten! Das gilt auch hinsichtlich des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes: Das Bringen und Abholen der Kinder zur/von der Kita/Schule sind derzeit nicht gesetzlich unfallversichert. Sogar Unfälle auf dem Gang zur Toilette und zur Küche sind derzeit nicht abgesichert. Die Bundesregierung hat diese Lücke erkannt und will mit dem beabsichtigten Gesetz für diese Fälle den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zur Anwendung bringen.

Die DHV fordert die Politik auf, schnellstmöglich die bestehenden gesetzlichen Regelungen für die Arbeit im Homeoffice auf den Prüfstand zu stellen! Schnellstmöglich, d.h. in den nächsten Tagen müssen die vorgesehenen Verbesserungen beim gesetzlichen Unfallschutz beschlossen werden! Ebenso ist erforderlich, für die Zeit der Pandemie, d.h. bis Mitte des Jahres, die zum Teil strikten Anforderungen des Arbeitsschutzrechts so zu gestalten, dass Homeofficearbeit unter Pandemiebedingungen möglichst schnell und unbürokratisch realisiert werden kann und nicht in einer rechtlichen Grauzone stattfindet!

DHV begrüßt verlängerte Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes

Die Berufsgewerkschaft DHV sieht in der Entscheidung des Bundestages zur verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes ein richtiges Signal an berufstätige Eltern.

Es ist richtig und gut, in dieser außergewöhnlichen Pandemiesituation Eltern in ihrer Sorge zu entlasten, den oft nicht möglichen Spagat zwischen Berufstätigkeit und Betreuung der Kinder zu Hause zu leisten. Auch unter dem Aspekt, so wenige Kinder wie möglich in Kitas und Schulen zu betreuen, ist diese Unterstützung von berufstätigen Eltern, die zu Hause bleiben, zu begrüßen. Die Dauer der Unterstützungsleistung – bis zu 20 Tage pro Elternteil und bis zu 40 Tage für Alleinerziehende – ist auch der besonderen Situation angemessen.

Es ist zwar ordnungspolitisch nicht korrekt, die Unterstützungsleistung in Form einer verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes zu gewähren. Denn: Eltern, die wegen geschlossener Schulen oder Kindergärten die Kinder betreuen müssen, leisten keine Betreuung für kranke Kinder. Eigentlich müsste die finanzielle Kompensation der Betreuung von Kindern zu Hause aus Steuermitteln und nicht durch die Krankenkassen geleistet werden. Aber angesichts der Notwendigkeit eines schnellen und möglichst einfachen Handelns ist der Weg einer verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes akzeptabel.

Allerdings muss die Bundesregierung gewährleisten, dass die Kosten dieser zusätzlichen sozialpolitischen Leistung auch vollständig vom Staat getragen werden. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung einen zusätzlichen Zuschuss von 300 Mio. Euro für die Refinanzierung der verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes in den Gesundheitsfonds einzahlen wird. Abgerechnet wird aber am Ende des Tages, und da steht die Bundesregierung in der Pflicht, den Krankenkassen die tatsächlich aufgelaufenen Kosten zu erstatten, sollten mehr berufstätige Eltern als ursprünglich gerechnet von der verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes Gebrauch machen! Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes darf nicht dazu führen, dass letztendlich die Versicherten in Form eines höheren Krankenkassenbeitragssatzes und die Beschäftigten in Form von geringeren Leistungen ihres Arbeitgebers mit die Zeche zahlen müssen!

Kunzler Fleischwaren: Rückblick auf 2020 – Aussicht auf 2021 Was wurde erreicht? Was steht noch an?

Das Krisenjahr 2020 ist vergangen aber der Jahreswechsel hat die erhoffte Entspannung nicht gebracht. Die Zahl der Corona-Infektionen steigt, die Lockdown-Maßnahmen werden verlängert und die Impfkampagne verzögert sich. Angesichts dieser angespannten Gesamtsituation braucht es eine ruhige Hand und eine klare Sicht auf die Dinge, wie sie wirklich sind, um erfolgreich etwas zu bewegen. Das gilt insbesondere auch für die Tätigkeit von Gewerkschaften, denn wir übernehmen Verantwortung für andere, sprich unsere Mitglieder und ihre Kolleginnen und Kollegen in ihrem jeweiligen Betrieb. Das in uns gesetzte Vertrauen gilt es immer wieder von Neuem zu bestätigen.

Inwieweit ist die DHV gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG diesem Anspruch im Jahr 2020 nachgekommen, und was plant sie für das Jahr 2021?

Bereits im April 2020 einigten sich die Betriebsparteien darauf, dass die Beschäftigten eine Sonderprämie von 20 % eines durchschnittlichen Monatslohns erhalten sollten, mit denen ihre Leistungen angesichts der Auswirkungen der Corona-Virus Pandemie anerkannt wurden. Des Weiteren wurde abgesprochen bei anhaltend angespannter Lage über eine zweite Bonuszahlung zu diskutieren. Diese Situation traf ein und es wurde eine zweite Sonderzahlung vereinbart, die diesmal sogar 25 % eines durchschnittlichen Monatslohns betrug. Auch wurden mit dem Abschluss des Manteltarifvertrages wichtige Leistungen gesichert und teilweise verbessert. So bleibt es weiterhin bei den Zuzahlungen des Arbeitgebers zur VWL, das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurden leicht angehoben und nicht zu Letzt wurde die Jobgarantie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kunzler Fleischwaren GmbH u. Co. KG erneut bestätigt.

Für 2021 steht nun der Neuabschluss des Lohn- und Gehaltstarifvertrag an. Über die Bedingungen sind sich die Tarifparteien bereits weitgehend einig, der Abschluss wird sicherlich noch im ersten Quartal des Jahres erfolgen. Hier schon mal bedeutende Eckpunkte: Erhöhung des Sockellohns um 2,0% zum 01.07.21 und erneut zum 01.01.22 um 1,0%. Die Einstiegsvergütung für Auszubildende wird deutlich angehoben, so dass sie bei 1.000,00 € liegen wird.

Das sind die Ergebnisse und Aussichten, die der Betriebsrat und die DHV für euch erreicht haben.

Erfolgreiche Arbeit in der Vergangenheit und in der Zukunft – mit der DHV!

Darf mich der Arbeitgeber zum Impfen gegen Corona zwingen?

Klare Antwort: Nein! Solange es keine allgemeine Impfpflicht zum Schutz gegen das Corona-Virus gibt, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht zu einer Impfung verpflichten. Gleiches gilt für Einstellungen: auch hier darf der Arbeitgeber keine Impfung verlangen. Auch der Betriebsrat bzw. Personalrat darf nicht über eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber einen Impfzwang herbeiführen. Die Entscheidung bleibt Privatsache des Arbeitnehmers.
Denn der Arbeitgeber müsste beweisen, dass er Arbeitnehmer ohne eine Impfung und aufgrund gesundheitlicher Folgen nicht länger beschäftigen könne. Daher gilt der Grundsatz nicht ohne weiteres in Berufen, in denen Menschen mit gefährdeten Personen arbeiten – wie z.B. in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Wenn Geimpfte tatsächlich nicht mehr infektiös sind, kann der Arbeitgeber entscheiden, dass die Corona-Impfung eine Voraussetzung für die Einstellung ist. Die bereits Eingestellten können in diesem Fall nicht zu einer Impfung gezwungen werden. Den Arbeitnehmern darf dann aber gekündigt werden.

BARMER: Gehaltserhöhung aus Tarifabschluss 2021 gilt ab Januar 2021

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Die DHV wünscht allen Beschäftigten der BARMER ein glückliches, erfolgreiches und vor allem gesundes neue Jahr 2021! Wichtig ist: Bleiben Sie bitte von Corona verschont!

Im neuen Jahr stehen zwar keine Gehaltstarifverhandlungen an, aber dennoch stehen aus unserer Sicht tarifpolitische Themen auf der Tagesordnung, wie z.B.; Überprüfung der Eingruppierungen, Rahmenbedingungen für Telearbeit, Förderung der Gesundheit und Weiterbildung der Beschäftigten. Daneben werden wir die Umstrukturierungen bei der BARMER kritisch begleiten.

Zunächst steht aber ein erfreuliches Thema an: Zum 01.01.2021 sind die Gehälter um 2,3 % und die Ausbildungsvergütungen um 80 € erhöht worden! Freuen Sie sich auf die nächste Januar-Gehaltszahlung!

Diese Gehaltserhöhung konnten wir nur mit Unterstützung unserer Mitglieder durchsetzen! Denn: Je mehr Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied sind, desto besser können wir uns für deren Interessen einsetzen! Deshalb lohnt sich auch in 2021 eine DHV-Mitgliedschaft!

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DHV-Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit wünscht ein frohes und gesundes Jahr 2021!

Bei einer virtuellen Tagung der DHV-Bundesbetriebsgruppe legten die Delegierten der DHV die Positionen und Forderungen für das Jahr 2021 fest.

  • DHV fordert eine dauerhafte Regelung für Heimarbeit.
  • DHV fordert zusätzlich eine dauerhafte Token Regelung für Mitarbeitende, für die ein dauerhaftes Arbeiten von zu Hause nicht möglich ist. Kolleg*innen sollten die Möglichkeit haben, an einzelnen Tagen „spontan“ von zu Hause aus zu arbeiten, zum Beispiel beim Warten auf Lieferungen oder
    Handwerker. Ebenso an Tagen mit leichter Erkrankung wo sich oftmals die Frage stellt, ob ggf. ein Arztbesuch notwendig ist oder die Fahrt ins Büro angetreten wird – die Gefahr der Ansteckung von Kolleg*innen inklusive.
  • Beide Heimarbeitsangebote könnten dazu beitragen, die Gesundheitsquote der DAK-Gesundheit dauerhaft um 1 %, vermutlich sogar um 2 % zu steigern. Die Zusatzkosten für die Angebote würden alleine damit amortisiert.
  • DHV fordert Steigerung der Möglichkeit zur Heimarbeit für Kundenberater*innen. Der Power Dialer muss auch zu Hause funktionieren.
  • DHV fordert Innovationen bei den Themen virtuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung.
  • Der Ausbau der Infrastruktur für virtuelles Lernen und virtuelle Fort- und Weiterbildung würde es mehr Teilzeitbeschäftigten – überwiegend Frauen – ermöglichen, berufliche Weiterentwicklung und Familie besser zu vereinen und Karrierechancen wahrzunehmen. Auch der Aufbau einer Infrastruktur für virtuelle Tagungen würde zur Verbesserung der Chancen von Teilzeitbeschäftigten beitragen.
  • Dafür notwendige Investitionen rechnen sich finanziell durch erhebliche Einsparungen von Übernachtungs- und Reisekosten.
  • Moderne Aus- und Weiterbildungsmethoden steigern auch die Attraktivität der DAK-Gesundheit im zunehmend mehr umkämpften Markt um die Gewinnung künftiger Azubis.
  • DHV fordert: Technik muss dauerhaft stabiler zur Verfügung stehen.
  • DHV fordert in allen Fachzentren sowie im Vertrieb den Stellentyp Stellvertreter – auch damit Führungsspannen „händelbar“ werden und neue Karrieremöglichkeiten geschaffen werden.
  • DHV fordert im Vertrieb die Umwandlung der TA-Stellen in SB-Vertrieb-Stellen.
  • DHV fordert Berücksichtigung von Ausbildungstätigkeit durch Abschläge bei MAK und Ziel.