Kunzler Fleischwaren: Rückblick auf 2020 – Aussicht auf 2021 Was wurde erreicht? Was steht noch an?

Das Krisenjahr 2020 ist vergangen aber der Jahreswechsel hat die erhoffte Entspannung nicht gebracht. Die Zahl der Corona-Infektionen steigt, die Lockdown-Maßnahmen werden verlängert und die Impfkampagne verzögert sich. Angesichts dieser angespannten Gesamtsituation braucht es eine ruhige Hand und eine klare Sicht auf die Dinge, wie sie wirklich sind, um erfolgreich etwas zu bewegen. Das gilt insbesondere auch für die Tätigkeit von Gewerkschaften, denn wir übernehmen Verantwortung für andere, sprich unsere Mitglieder und ihre Kolleginnen und Kollegen in ihrem jeweiligen Betrieb. Das in uns gesetzte Vertrauen gilt es immer wieder von Neuem zu bestätigen.

Inwieweit ist die DHV gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG diesem Anspruch im Jahr 2020 nachgekommen, und was plant sie für das Jahr 2021?

Bereits im April 2020 einigten sich die Betriebsparteien darauf, dass die Beschäftigten eine Sonderprämie von 20 % eines durchschnittlichen Monatslohns erhalten sollten, mit denen ihre Leistungen angesichts der Auswirkungen der Corona-Virus Pandemie anerkannt wurden. Des Weiteren wurde abgesprochen bei anhaltend angespannter Lage über eine zweite Bonuszahlung zu diskutieren. Diese Situation traf ein und es wurde eine zweite Sonderzahlung vereinbart, die diesmal sogar 25 % eines durchschnittlichen Monatslohns betrug. Auch wurden mit dem Abschluss des Manteltarifvertrages wichtige Leistungen gesichert und teilweise verbessert. So bleibt es weiterhin bei den Zuzahlungen des Arbeitgebers zur VWL, das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurden leicht angehoben und nicht zu Letzt wurde die Jobgarantie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kunzler Fleischwaren GmbH u. Co. KG erneut bestätigt.

Für 2021 steht nun der Neuabschluss des Lohn- und Gehaltstarifvertrag an. Über die Bedingungen sind sich die Tarifparteien bereits weitgehend einig, der Abschluss wird sicherlich noch im ersten Quartal des Jahres erfolgen. Hier schon mal bedeutende Eckpunkte: Erhöhung des Sockellohns um 2,0% zum 01.07.21 und erneut zum 01.01.22 um 1,0%. Die Einstiegsvergütung für Auszubildende wird deutlich angehoben, so dass sie bei 1.000,00 € liegen wird.

Das sind die Ergebnisse und Aussichten, die der Betriebsrat und die DHV für euch erreicht haben.

Erfolgreiche Arbeit in der Vergangenheit und in der Zukunft – mit der DHV!

Darf mich der Arbeitgeber zum Impfen gegen Corona zwingen?

Klare Antwort: Nein! Solange es keine allgemeine Impfpflicht zum Schutz gegen das Corona-Virus gibt, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht zu einer Impfung verpflichten. Gleiches gilt für Einstellungen: auch hier darf der Arbeitgeber keine Impfung verlangen. Auch der Betriebsrat bzw. Personalrat darf nicht über eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber einen Impfzwang herbeiführen. Die Entscheidung bleibt Privatsache des Arbeitnehmers.
Denn der Arbeitgeber müsste beweisen, dass er Arbeitnehmer ohne eine Impfung und aufgrund gesundheitlicher Folgen nicht länger beschäftigen könne. Daher gilt der Grundsatz nicht ohne weiteres in Berufen, in denen Menschen mit gefährdeten Personen arbeiten – wie z.B. in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Wenn Geimpfte tatsächlich nicht mehr infektiös sind, kann der Arbeitgeber entscheiden, dass die Corona-Impfung eine Voraussetzung für die Einstellung ist. Die bereits Eingestellten können in diesem Fall nicht zu einer Impfung gezwungen werden. Den Arbeitnehmern darf dann aber gekündigt werden.

BARMER: Gehaltserhöhung aus Tarifabschluss 2021 gilt ab Januar 2021

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Die DHV wünscht allen Beschäftigten der BARMER ein glückliches, erfolgreiches und vor allem gesundes neue Jahr 2021! Wichtig ist: Bleiben Sie bitte von Corona verschont!

Im neuen Jahr stehen zwar keine Gehaltstarifverhandlungen an, aber dennoch stehen aus unserer Sicht tarifpolitische Themen auf der Tagesordnung, wie z.B.; Überprüfung der Eingruppierungen, Rahmenbedingungen für Telearbeit, Förderung der Gesundheit und Weiterbildung der Beschäftigten. Daneben werden wir die Umstrukturierungen bei der BARMER kritisch begleiten.

Zunächst steht aber ein erfreuliches Thema an: Zum 01.01.2021 sind die Gehälter um 2,3 % und die Ausbildungsvergütungen um 80 € erhöht worden! Freuen Sie sich auf die nächste Januar-Gehaltszahlung!

Diese Gehaltserhöhung konnten wir nur mit Unterstützung unserer Mitglieder durchsetzen! Denn: Je mehr Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied sind, desto besser können wir uns für deren Interessen einsetzen! Deshalb lohnt sich auch in 2021 eine DHV-Mitgliedschaft!

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DHV-Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit wünscht ein frohes und gesundes Jahr 2021!

Bei einer virtuellen Tagung der DHV-Bundesbetriebsgruppe legten die Delegierten der DHV die Positionen und Forderungen für das Jahr 2021 fest.

  • DHV fordert eine dauerhafte Regelung für Heimarbeit.
  • DHV fordert zusätzlich eine dauerhafte Token Regelung für Mitarbeitende, für die ein dauerhaftes Arbeiten von zu Hause nicht möglich ist. Kolleg*innen sollten die Möglichkeit haben, an einzelnen Tagen „spontan“ von zu Hause aus zu arbeiten, zum Beispiel beim Warten auf Lieferungen oder
    Handwerker. Ebenso an Tagen mit leichter Erkrankung wo sich oftmals die Frage stellt, ob ggf. ein Arztbesuch notwendig ist oder die Fahrt ins Büro angetreten wird – die Gefahr der Ansteckung von Kolleg*innen inklusive.
  • Beide Heimarbeitsangebote könnten dazu beitragen, die Gesundheitsquote der DAK-Gesundheit dauerhaft um 1 %, vermutlich sogar um 2 % zu steigern. Die Zusatzkosten für die Angebote würden alleine damit amortisiert.
  • DHV fordert Steigerung der Möglichkeit zur Heimarbeit für Kundenberater*innen. Der Power Dialer muss auch zu Hause funktionieren.
  • DHV fordert Innovationen bei den Themen virtuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung.
  • Der Ausbau der Infrastruktur für virtuelles Lernen und virtuelle Fort- und Weiterbildung würde es mehr Teilzeitbeschäftigten – überwiegend Frauen – ermöglichen, berufliche Weiterentwicklung und Familie besser zu vereinen und Karrierechancen wahrzunehmen. Auch der Aufbau einer Infrastruktur für virtuelle Tagungen würde zur Verbesserung der Chancen von Teilzeitbeschäftigten beitragen.
  • Dafür notwendige Investitionen rechnen sich finanziell durch erhebliche Einsparungen von Übernachtungs- und Reisekosten.
  • Moderne Aus- und Weiterbildungsmethoden steigern auch die Attraktivität der DAK-Gesundheit im zunehmend mehr umkämpften Markt um die Gewinnung künftiger Azubis.
  • DHV fordert: Technik muss dauerhaft stabiler zur Verfügung stehen.
  • DHV fordert in allen Fachzentren sowie im Vertrieb den Stellentyp Stellvertreter – auch damit Führungsspannen „händelbar“ werden und neue Karrieremöglichkeiten geschaffen werden.
  • DHV fordert im Vertrieb die Umwandlung der TA-Stellen in SB-Vertrieb-Stellen.
  • DHV fordert Berücksichtigung von Ausbildungstätigkeit durch Abschläge bei MAK und Ziel.

Tarifvertrag Altersvorsorge Privatkliniken Hessen/Rheinland-Pfalz abgeschlossen!

Der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen ist mit dem Landesverbänden der Privatkliniken in Hessen und Rheinland-Pfalz erneut abgeschlossen und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst worden.

Forderungen der DHV, den bisherigen Leistungsumfang auszuweiten und nicht nur Arbeitsbedingungen für Berufseinsteiger, sondern auch für langjährig Beschäftigte zu verbessern, konnten diesmal nicht durchgesetzt werden. Es bleibt damit bei der jährlichen Zahlung von 360 Euro an jeden Beschäftigten. Im Rahmen der nächsten Tarifverhandlungen wird dieses Thema aber Teil unseres Forderungspaketes werden!

Tarifverhandlungen INI-Klinik Hannover: Corona-Prämie vereinbart!

600 Euro für Vollzeitkräfte und eine anteilige Summe für Teilzeitkräfte, steuer- und abgabenfrei – auf diese Prämie in Form einer Einmalzahlung haben sich DHV und INI-Klinik Hannover geeinigt und am 10.12.2020 einen entsprechenden Tarifvertrag unterzeichnet.
Damit wird die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit genutzt, bis zum 31.12.2020 an Mitarbeiter eine Prämie ohne Steuer- und Sozialabgabenlast zu auszuzahlen.
Sicherlich ist diese Prämie ein Tropfen auf den heißen Stein. Dennoch hat sich die DHV-Tarifkommission zur Annahme des Tarifvertrages entschlossen, damit wenigstens ein kleines Signal der Anerkennung an die Arbeitnehmer raus geht.
In Sachen Vergütungstarifvertrag ist noch kein Durchbruch zu vermelden. Die weiteren Tarifverhandlungen werden im neuen Jahr fortgesetzt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Erfolgreicher Neuabschluss der Manteltarifverträge der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co.KG und bei der Neu Handels KG!

Auch in Bezug auf Tarifverhandlungen war das Jahr 2020 kein Einfaches. Trotzdem ist es den Tarifparteien in der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG., sowie in der Neu Handels KG gelungen die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit am Ende des Jahres ein erfolgreicher Abschluss steht.

Die jeweiligen Manteltarifverträge beider Unternehmen wiesen an vielen Stellen noch die Strukturen der 1980er Jahre auf. Das neue Vertragswerk spiegelt nun die aktuelle Arbeitssituation und Rechtslage wieder. Die hohen Standards, die das alte Werk gesetzt hatte, wurden gehalten und durch zwei Änderungen in den Anlagen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert.

Ab dem 01.01.2024 steigt das Urlaubsgeld um 1,00 € auf 25,00 € pro Urlaubstag an.

Die Weihnachtsgeldtabelle wurde so angepasst, dass bereits ab einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit das 100-fache des Tarifstundenlohns ausgezahlt wird. Zuvor war es der 95-fache Stundenlohn und der neue Wert wurde erst nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht.

Neben den bereits abgeschlossenen Manteltarifverträgen, wurden auch die Lohn- und Gehaltstarifverträge neu ausgehandelt. Inhaltlich besteht zwischen den Parteien Einigkeit, so dass nach Erfüllung der Formalitäten hier noch weitere Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Neu Handels KG und der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG hinzukommen.

Warengenossenschaften: Abschluss der Tarifverhandlungen

Am 07.12.2020 fand die 2. Runde der Entgeltverhandlungen für die Warengenossenschaften der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin und Thüringen statt.

Mehr war nach harten Verhandlungen, die nicht nur einmal kurz vor dem Scheitern standen nicht drin, so lautet das Fazit der Tarifkommission. Obwohl wir – wie immer – mit moderaten Forderungen eingestiegen sind, zeigte sich die Arbeitgeberseite hinsichtlich aller angebotenen Möglichkeiten zur Kompensation von Zahlungen durch z. B. Urlaubstage oder Stundengutschriften nicht verhandlungsbereit. Auch angesichts der vielfachen Schwierigkeiten in der Landwirtschaft lässt sich die starre Haltung nicht nachvollziehen. Die Arbeitgeber erhöhten ihr anfänglich absolut ungenügendes Angebot und machten klar, dass ein höherer Abschluss als im öffentlichen Dienst nicht möglich sein würde. Dann pickten sie sich die Rosinen heraus. Als es um eine Mindesterhöhung von 50,00 € und Corona-Sonderzahlungen ging, wurden diese Forderungen mit dem Argument, wir seien nicht der öffentliche Dienst, zur Seite gewischt.

Positiv bewerten wir, dass es uns gelungen ist, die von den Arbeitgebern geforderte Nullrunde bis Juni 2021 zu verhindern und dass zumindest in den unteren Lohngruppen eine leichte Angleichung des Ost- an das Westniveau erreicht werden konnte. Außerdem lohnt sich eine DHV-Mitgliedschaft, denn wir konnten erhebliche Vorteile für DHV-Mitglieder aushandeln.

Entgelttarifvertrag

  •  Laufzeit 01.01.2021 – 3.12.2022
  •  Gehaltserhöhung von 1,5 % ab 01.01 2021 und 1,7 % ab 01.01.2022
  •  Voraberhöhung der unteren Gehaltsgruppen im Osten 25 €, im Westen 10 €
  •  250 € steuerfreie Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2020 für alle Mitarbeiter zahlbar noch im Dezember unter Anrechnung bereits geleisteter Corona-Zahlungen, keine Anrechnung für DHV-Mitglieder! Eine spätere Auszahlung brutto für netto ist möglich
  • 150 € zusätzliche steuerfreie Corona-Sonderzahlung für DHV Mitglieder
  • 150 € jährliche Sonderzahlung für DHV-Mitglieder für 2021 und 2022
  • zusätzlich 25 € pro Jahr für Azubis
  • Öffnungsklauseln zur Umwandlung von Tarifsteigerungen in Urlaub oder von weiteren Gehaltsbestandteilen in Sachleistungen

Sind Urlaub und Überstunden ins nächste Jahr verschiebbar?

Regelmäßig verfallen am 31. Dezember die restlichen nicht genommen Urlaubstage. Bei Überstunden muss das nicht unbedingt so sein.

Im neuen „verschärften Lockdown light“ könnte man auf die Idee kommen, dass sich der Urlaub, der der Erholung dienen soll, gar nicht richtig lohnt. Denn selbst wenn man (gezwungenermaßen) zu Hause bleibt, kann man nichts unternehmen. Die Freizeit- Einrichtungen, welche der Erholung dienen, sind geschlossen.
Man könnte auf die Idee kommen, man verschiebt einfach den Urlaub ins nächste Kalenderjahr!

Das Bundesurlaubsgesetz legt fest: „Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“  
Der Grundsatz, dass der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen ist, ist allgemein bekannt. Nur wenn der Urlaub aus (dringenden) betrieblichen Gründen oder persönlichen Gründen des Arbeitnehmers (wie Krankheit) nicht im Kalenderjahr genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, diesen in das erste Quartal oder nach Absprache mit dem Arbeitgeber ins nächste Kalenderjahr zu verschieben. Hier sollte auf jeden Fall zusätzlich beachtet werden, ob es hierzu noch Betriebsvereinbarungen oder individuelle arbeitsvertragliche Regelungen gibt. Wenn man den Urlaub ins nächste Jahr verschieben darf, muss dieser im Regelfall im 1. Quartal des Kalenderjahres genommen werden.

Nur zur Warnung: Sollte man im „Shutdown“ oder „verschärften Lockdown light“ lieber arbeiten gehen wollen, weil man nirgendwo hinkann, zählt dies nicht als Argument, den Urlaub ins nächste Kalenderjahr zu verschieben. Hier gilt das Motto „Erholen können Sie sich auch zu Hause!“ 

Überstunden müssen hingegen etwas differenzierter betrachtet werden.
Grundsätzlich kann man Überstunden mit ins nächste Kalenderjahr nehmen. Für Überstunden besteht eine dreijährige Verjährungsfrist. Im Regelfall ist eine pauschale Regelung, bei der Überstunden mit dem normalen Gehalt abgegolten sind, unwirksam.  Außerdem kann es individualvertragliche Regelungen oder Übereinkünfte geben, dass man Freizeit- oder Geldausgleich für geleistete Überstunden erhält. Hier sollte man prüfen, ob es Regelungen in Betriebsvereinbarungen oder tarifvertragliche Regelungen gibt.

Bei einem Jahresarbeitszeitkonto oder Lebensarbeitszeitkonto, falls solche Regelungen bestehen, sollte darauf geachtet werden, ob Überstunden auch hier nach einer gewissen Zeit verfallen.

Vorsicht ist geboten, wenn bei den Überstundenregelungen z.B. vereinbart ist, dass diese in einer gewissen Zeit bzw. Frist abgebaut werden müssen. Diese Frist sollte im Regelfall drei Monate betragen. Sollte kein Abbau der Überstunden innerhalb dieser Frist erfolgen, verfallen diese Stunden ersatzlos. Also aufpassen!

Kommen Sie gut ins nächste Jahr und bleiben Sie gesund!

Einkaufsverhalten ändert sich aufgrund von Corona

Laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), welche unter mehr als 13.000 Unternehmen aller Branchen und Regionen stattgefunden hat, wollen als Reaktion auf die Krise circa die Hälfte der Unternehmen (49%) an Investitionen streichen oder auf die Zeit nach Corona verschieben. 40% der befragten Unternehmen wollen generell mehr Kosten sparen. Und circa ein Viertel (24%) der befragten Unternehmen will Personal abbauen.

Gerade in Bezug auf den Handel entsteht hier Druck. Man könnte meinen, dass gerade speziell der Lebensmittelhandel von Corona und der Krise profitiert, aber das Einkaufsverhalten hat sich Corona-bedingt verändert.

Zwar ist auch der Handel kreativer geworden – viele Unternehmen digitalisieren und modernisieren ihr Online-Konzept und andere stellen sogar ihr Geschäftsmodell um oder erweitern dieses. Die Folgen für Mitbestimmung und Arbeitnehmerschaft sind hier allerdings noch nicht absehbar.

Dennoch leidet der stationäre Handel denn die Verbraucher gehen seltener einkaufen und auch der Lebensmitteleinzelhandel leidet.

Alexander Proske vom Marktforschungsunternehmen Nielsen fasst es so zusammen: „… sie gehen dabei meist nur noch in ein Geschäft, nicht in zwei oder drei Läden“.
Das erklärt auch die Angebots- und Rabattschlachten so der Experte weiter. „Der Händler muss darum kämpfen, dass der nächste Einkauf bei ihm stattfindet und nicht beim Wettbewerber. Da sind Preisaktionen ein ganz wichtiger Hebel.“

Wir können nur hoffen, dass diese Rabattschlachten nicht Corona-bedingt auf den Rücken oder den Stellen der Arbeitnehmer ausgefochten werden, denn die Arbeitnehmer im Handel und der damit verbundenen Logistik stehen hier immer an vorderster Corona-Front. Diese haben mehr Dank und Anerkennung verdient und nicht die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, weil das Geld für Aktionen und Rabattschlachten draufgegangen ist als für die wohlverdiente Lohnerhöhung.

Harm Marten Wellmann
DHV-Geschäftsführer Nordrhein-Westfalen