WICHTIG! Für Azubis und Ausbildungsbetriebe in der Corona-Krise

Durch die Corona-Pandemie mussten die IHK-Abschlussprüfungen für Auszubildende, deren Ausbildung im Sommer endet, verschoben werden. Die schriftlichen Prüfungen sollen bundeseinheitlich Mitte Juni stattfinden. Mündliche Prüfungen bzw. praktische Übungen haben in einigen Kammern bereits stattgefunden.

Die Verschiebung der Prüfungstermine hat für Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag bereits am 30. Juni endet, zur Folge, dass einzelne Prüfungsteile erst nach vertraglichem Ausbildungsende absolviert werden können. Die DHV rät in diesen Fällen, das vertragliche Ausbildungsverhältnis zu verlängern. Die Verlängerung muss der IHK angezeigt werden. Da das Ausbildungsverhältnis unbeschadet des vertraglichen Ausbildungsendes spätestens mit Feststellung des Bestehens der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss endet, ist die Kenntnis der Termine der letzten Prüfungsteile oder Ergänzungsprüfungen für die Festlegung der Verlängerungsdauer des Ausbildungsvertrages unerheblich.

Auszubildende, die bereits absehen können, dass sie auch bei Bestehen der Abschlussprüfung von ihrem Ausbildungsvertrieb nicht weiterbeschäftigt werden, sollten daran denken, sich unverzüglich bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden, da sie sonst bei Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Sperrzeit riskieren, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

 

Pressemitteilung Tariffähigkeitsverfahren

Landesarbeitsgerichtsentscheidung zur fehlenden Tariffähigkeit der DHV aus Sicht der DHV verfassungswidrig – DHV ergreift weitere Rechtsmittel – Entscheidung daher nicht rechtskräftig

Die Berufsgewerkschaft DHV verurteilt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg zur Aberkennung ihrer Tariffähigkeit als verfassungswidrigen Eingriff in die vom Grundgesetz in Artikel 9 Abs. 3 geschützte Koalitionsfreiheit. Die DHV wird Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einlegen und ist bereit, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen.

Gegründet 1893, während des 3. Reiches aufgelöst und 1950 wiedergegründet, ist die DHV eine traditionsreiche und bislang eine in der Bundesrepublik Deutschland fest etablierte Gewerkschaft. Seit Jahrzehnten betreibt die DHV eine erfolgreiche und bei den Beschäftigten anerkannte Gewerkschaftsarbeit. Seit den 1950er-Jahren ist die DHV etablierte Tarifpartnerin. Die hohe Akzeptanz in den Belegschaften unterstreicht die DHV immer wieder bei Betriebsrats-, Personalrats- und Aufsichtsratswahlen. Jüngstes Erfolgsbeispiel sind die Personalratswahlen bei der DAK-Gesundheit, bei denen die DHV ihre Position als zweitstärkste gewerkschaftliche Kraft erfolgreich ausbauen konnte. Darüber hinaus sind zahlreiche DHV- Mitglieder in den Gremien der Sozialversicherung, als Arbeits- und Sozialrichter und als Versichertenberater bzw. als Mitglieder in Widerspruchsausschüssen engagiert. Diese erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit hat die DHV in dem seit über 6 Jahre laufenden Tariffähigkeitsverfahren immer wieder unter Beweis gestellt. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg steht im krassen Widerspruch zu der betrieblichen Wirklichkeit und dem Status der DHV als erfolgreiche, bei vielen Beschäftigten anerkannte Gewerkschaft!

Eine Aberkennung der Tariffähigkeit würde der DHV faktisch die Grundlage entziehen, auch weiterhin als Gewerkschaft wirken zu können. Eine solche Beschneidung der Aufgaben und Rechte wäre ein tiefgreifender Eingriff in die vom Grundgesetz garantierten Gewerkschaftsrechte – nicht nur der DHV als Gewerkschaftsorganisation, sondern auch ihrer zehntausenden Mitglieder! Dabei haben die DGB-Gewerkschaften Verdi, IG Metall und NGG zusammen mit den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Berlin in dem über sechs Jahre laufenden Tariffähigkeitsverfahren noch nicht einmal unterstellt, dass die DHV die Tarifautonomie missbraucht hätte!

Deshalb wird die DHV Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht einlegen! Damit wird die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg nicht rechtskräftig! Die DHV ist bereit, bis ans äußerste Ende des Rechtsweges zu gehen und erforderlichenfalls das Bundesverfassungsgericht sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen!

Hauptpersonalratswahl KKH: DHV erzielt 7,7 %

Bei der Hauptpersonalratswahl konnte die DHV einen erfreulichen Wahlerfolg erzielen:

Mit einem Ergebnis von rund 7,7 % der abgegebenen Stimmen ist die DHV auch in der neuen Amtsperiode wieder im Hauptpersonalrat der KKH vertreten!

Als DHV-Vertreter gewählt wurde Armin Arbinger, Spezialsachbearbeiter im Beitragszentrum Frankfurt. Der DHV-Hauptvorstand gratuliert den Kollegen zur Wahl und wünscht ihm viel Erfolg bei der Arbeit im wichtigsten Mitbestimmungsgremium der KKH.

Die DHV-Liste war bei der Hauptpersonalratswahl angetreten unter dem Motto DHV – Das heißt Vertrauen. Sie hatte im Wahlkampf deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es einer engen Verzahnung von Personalrats- und Gewerkschaftsarbeit bedarf, um den Herausforderungen der nächsten Jahre bestmöglich im Sinne der Beschäftigten gerecht zu werden. Die Themen, die uns insbesondere am Herzen liegen und die unser DHV-Vertreter Armin Arbinger auch in die Hauptpersonalratsarbeit einbringen wird, sind:

  • Eine zukunftsfähige KKH,
  • Home Office
  • Ausreichende Personalausstattung
  • Gesunde Arbeitsplätze
  • Vereinbarkeit von Familien-, Privatleben und Beruf
  • Kurze Wege für die Versicherten zur KKH
  • Erreichbare Ziele für den Vertrieb und Betrieb
  • Stoppen und Reduzierung von nicht kassenrelevanten Aufgaben
  • Bessere Nutzung von Ressourcen für die Kunden
  • gute Tarifabschlüsse

Galeria Karstadt Kaufhof: 80 Standorte und 5.000 Arbeitsplätze in Gefahr

Eigentlich war es ja abzusehen – nach der Nachricht, dass die Betriebsrenten zum Teil nicht ausbezahlt wurden und werden – folgte nun, nur wenige Tage später, für die DHV-Kolleginnen und DHV-Kollegen bei Galeria Karstadt Kaufhof die nächste Hiobsbotschaft: Wie es heißt, sollen bis zu 80 Kaufhäuser geschlossen werden und damit verbunden circa 5000 Kollegen entlassen werden. Wir, als DHV, sind entsetzt und schockiert aber nicht mehr wirklich überrascht!

Die durch die Corona-Krise verursachten Umsatzeinbußen werden nun von Seiten der Unternehmensleitung für das Ergreifen von zahlreichen „Sanierungsmaßnahmen“ verantwortlich gemacht. Aber hier macht sie es sich zu einfach: Für Karstadt galt schon vor der Fusion ein Sozialtarifvertrag (soweit uns bekannt mit Standortgarantie), das Unternehmen hat eine Insolvenz hinter sich, und Galeria Kaufhof war vor der Fusion durch diverse Europäische Abenteuer der damaligen „Mutter“ HBC in Schieflage geraten. Von der allgemeinen Situation der Kaufhäuser in der Innenstadt mal abgesehen.
Uns erscheint es eher, dass die Unternehmensleitung die Gelegenheit nutzt, um unter der wirtschaftlichen Wetterlage „Corona“ einmal reinen Tisch zu machen.  Alle akzeptieren die einfachste Begründung „Das ist wegen Corona!“ – selbst viele der Betroffenen.
Zwar sind die Folgen der Corona-Krise und die damit verbundenen Maßnahmen, die Deutschland wirtschaftlich und auch sozialpolitisch schon heute sehr stark beeinflussen, noch gar nicht voll absehbar. Man kann aber nicht die Fehlentscheidungen der letzten Jahre und Jahrzehnte alle unter „Corona“ verbuchen. Denn: Gesund war Galeria Karstadt Kaufhof vor der Corona-Pandemie nicht. Für Galeria Karstadt Kaufhof ist es definitiv zu einfach, die Verantwortung nur auf Corona zu schieben! Corona war der Tropfen wenn auch ein sehr, sehr großer, der das Fass endgültig zum Überlaufen brachte!

Wir fordern hier reinen Tisch zu machen und zukunftsorientierte Maßnahmen zu ergreifen, aber nicht bei den Arbeitsplätzen und Mitarbeitern, die dem jetzt gemeinsamen Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof lange Jahre treu und loyal gedient und mit Ihrer ganzen Kraft gearbeitet haben, anzufangen, egal ob es eine blaue oder grüne Arbeits-Vita ist.

Ergebnisticker Personalratswahlen 2020 DAK-Gesundheit

Erfreuliches HPR-Wahlergebnis 16,76 % (+ 3,04 %) – Sensationelle 79 % in der Region Südbayern – Wahlsieg mit 51 % im FZMB Berlin – BPR Vertrieb Ergebnisse über 30 % – 22 % in der Zentrale

Die DAK-Gesundheit hat gewählt, die DHV ist gestärkt aus den Wahlen hervorgegangen – dieses erfreuliche Fazit kann aus den bereits gemeldeten Ergebnissen gezogen werden. Der laufende Ergebnisticker:

Hauptpersonalrat (HPR): 16,76 % (2016: 13,72 %)
Die DHV konnte einen erfreulichen Zuwachs von 3,04 % erzielen. Obwohl im Vergleich zur letzten HPR-Wahl über 2.500 weniger Stimmen abgegeben wurden, verlor die DHV nur 96 Stimmen. Damit ist die DHV Wahlgewinnerin vor verdi (-1.490 Stimmen) und der GdS (-754 Stimmen)! Das gute Abschneiden spiegelt sich auch in der Zahl der Sitze wieder: Trotz Verkleinerung des Hauptpersonalrates von 29 auf 27 Sitze konnte die DHV nicht nur ihre 4 Sitze behaupten, sondern verfehlte knapp den 5. Sitz!

Spitzenergebnisse örtliche Personalräte (ÖPR): 100 % Multiplikatorenvertrieb Hessen – 79 % in der Region Südbayern
Topergebnisse erzielte die DHV mit 100 % bei der ÖPR-Wahl Multiplikatorenvertrieb Hessen – dort trat die DHV als einzige Liste an – und mit 79 % bei der ÖPR-Wahl Region Südbayern, wo sie die zweite Liste verdi, (21 %) deklassierte!

Fachzentren: DHV-Wahlsieg mit 51 % im FZMB Berlin
Im FZMB Berlin erzielte die DHV mit 51 % den Wahlsieg! Mit erreichten 79 Stimmen deklassierte sie verdi, die nur 42 Stimmen erreichte.
Auch in anderen Fachzentren erreichte die DHV hervorragende Wahlergebnisse:
–    FZA Oldenburg: Mit 49 % nur eine Stimme weniger als verdi
–    FZ Reha Berlin: Die DHV erzielte das beste Stimmenergebnis aller Listen und konnte 43 % auf sich vereinigen.
–    FZP Kassel: 40 %

Bezirkspersonalräte (BPR) Vertrieb: Ergebnisse über 30 %
Starke Ergebnisse erzielte die bei den BPR-Wahlen Vertrieb:
–    Kooperationsvertrieb: 36 %
–    Multiplikatorenvertrieb: 34 %
–    Regionalvertrieb: 32 %
–    Einzig beim Partnervertrieb musste die DHV mit 11 % etwas zurückstecken
     Insgesamt erzielte die DHV bei den BPR-Wahlen Vertrieb ein sehr gutes Ergebnis von 32 %!

Personalrat Zentrale: DHV gelingt der Sprung über 20 %!
Bei der Wahl des Personalrats der Zentrale konnte die DHV ihr Ergebnis aus 2016 (18,25 %) auf 22 % deutlich steigern! Damit gewann sie einen Sitz hinzu.

Starke Ergebnisse in den Serviceregionen
Bei den ÖPR-Wahlen erreichte die DHV ebenfalls starke Ergebnisse:
–    Serviceregion Thüringen: 38 %
–    Serviceregion Saarland: 35 %

Es liegen noch nicht alle Wahlergebnisse vor, aber die erfreulichen Zwischenergebnisse sind eindrucksvolle Belege für die starke Verankerung der DHV bei der DAK-Gesundheit. Die DHV konnte ihre Position als zweitstärkste gewerkschaftliche Kraft ausbauen und in manchen Dienststellen die Mehrheit erringen. Damit kann schon zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden: Die DHV ist die Wahlgewinnerin der Personalratswahlen 2020!

Tarifabschlüsse zur Kurzarbeit bei Banken und Versicherungen

Die Krise macht auch bei den Banken und Versicherungen nicht Halt. Derzeit ist zwar der Anteil der von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe in diesen Branchen noch nicht sehr hoch. Aber die Sorge der Beschäftig-ten ist dennoch groß: Niemand weiß, wie lange die Krise gehen wird, wie heftig eine mögliche zweite Krankheitswelle ausfallen wird und wie groß die Geschäftseinbrüche in den nächsten Monaten noch sein werden.

Seit Beginn der Krise führte die DHV intensive Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden. Da diese nicht vor Ort stattfinden konnten, trafen sich die Verhandlungskommissionen von Arbeitgebern und DHV in Videochats. Die unter hohem Zeitdruck und einem Verhandlungsrhythmus im Abstand von wenigen Tagen ausgehandelten Kompromisse können sich sehen lassen:

Volks- und Raiffeisenbanken
Mit den Volks- und Raiffeisenbanken schloss die DHV bereits Mitte März eine tarifvertragliche Regelung ab. Inhalt dieser Regelung ist, dass im Falle von be-trieblichen Regelungen zur Kurzarbeit die tarifvertragliche Beschäftigungssicherungsklausel, die eine Absenkung der Arbeitszeit bis zu 20 % ermöglicht, nicht zur Anwendung kommt. Diese Vereinbarung lässt damit betriebliche Kurzarbeit über 20 % hinaus zu. Wegen der Vielfalt und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen der über 900 Volks- und Raiffeisenbanken hatte die DHV-Tarifkommission auf eine einheitliche tarifvertragliche Regelung verzichtet. Eine solche hätte die einen Banken über-, die anderen Banken dagegen unterfordert.

Öffentliche Banken
Mit den öffentlichen Banken hat sich die DHV auf ein Eckpunktepapier verständigt, das Grundlage für Haustarifverträge mit den öffentlichen Banken sein wird. Vereinbart worden ist ein gestaffelter Aufstockungsbetrag in Höhe der Entgelt-Differenz zwischen dem Netto-Ist-Entgelt und dem regelmäßigen Netto-Soll-Entgelt in Höhe von maximal 92 % in den Tarifgruppen 1-5 bis 75 % auf ein Jahresgehalt bis zu 110.000 € bei den außertariflichen Beschäftigten. Diese Aufsto-ckungsleistungen können noch erhöht werden, wenn der Umfang der Kurzarbeit mehr als 50 % beträgt. Bemerkenswert ist, dass sich die DHV mit ihrer Forderung nach einem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in von der Kurzarbeit betroffenen Unternehmen durchsetzen konnte, der sogar noch drei Monate nach Ende der Kurzarbeit nachwirkt.

Privatbanken, Bausparkassen
Sehr intensiv gerungen wurde um die tariflichen Aufstockungsbeträge und um den Streitpunkt Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Bemerkenswert ist vor allem die Höhe des Aufstockungsbetrages in den unteren Entgeltgruppen: Bis zur Tarifgruppe 7, 8. Berufsjahr wird das Kurzarbeitergeld auf 95 % der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Damit kommen rund 30 % der Bankbeschäftig-ten in den Genuss dieser Rege-lung! Die Staffelung des Aufstockungsbetrages reicht bis zu 75 % bei außertariflich Beschäftigten auf ein Jahresgehalt von 100.000 €. Ein weiteres Zugeständnis der Arbeitgeber ist die entsprechende maximal sechswöchige Anwendung der Aufstockungsbeträge auf die Entschädigungsleistungen für die Beschäftigten, die sich in Quarantäne befinden. Leider waren die Arbeitgeber im Gegenzug nicht bereit, betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.

Private Versicherungen
Bei den Privaten Versicherungen sieht der DHV-Tarifvertrag die Möglichkeit einer Kurzarbeiterregelung in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung vor. Die Mindestaufstockungsleistungen betragen 90 % des Nettoarbeitsentgelts und in den unteren Gehaltsgruppen bis Gehaltsgruppe II 95 %. Während der Laufzeit der Betriebsvereinbarung dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.

GALERIA Karstadt Kaufhof: Einen solchen Dank für treue Dienste hätte man sich sparen können

Es geht turbulent zu bei der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH: Laut Berichten in Zeitungen und Magazinen sollen auf unbestimmte Zeit die Betriebsrenten nicht ausbezahlt werden. Mit dieser Entscheidung lässt die Geschäftsführung nun die ehemaligen Mitarbeiter/innen, die   sich  jahrelang  für  ihr  Unternehmen  engagiert  hatten  und  sich  jetzt  im wohlverdienten Ruhestand befinden, auf unbestimmte Zeit im Regen stehen! Diese hatten sich ihren wohlverdienten Ruhestand wohl auch etwas anders vorgestellt.  

In einem zitierten Schreiben an die ehemaligen Beschäftigten bringt die Geschäftsleitung
zum Ausdruck: „Wir  sind  uns  bewusst,  dass  Ihre  Bezüge  aus  der  betrieblichen Altersversorgung ein bedeutender Bestandteil Ihres Einkommens sind.“

Wir, als DHV, sind entsetzt und erschüttert über dieses lapidare Vorgehen, auch wenn man
sich in einem Rettungsschirm und in der Insolvenz befindet. Wir empfinden und halten dieses Vorgehen als unsozial und wenig fürsorglich.

Nach   Rückfrage   mit   einigen   ehemaligen   und   sich   im   Ruhestand   befindenden Mitarbeitern/innen   und   DHV-Mitgliedern   scheint   die   Nicht-Auszahlung   mehrheitlich ehemalige Karstadt-Mitarbeiter/Innen und nur einige sich im Ruhestand befindliche Kaufhof Mitarbeiter/Innen zu betreffen.

Gerade die Kolleginnen und Kollegen der geringen Gehaltsklassen bzw. Stufen trifft dieses Vorgehen ins Mark. Eine Belohnung für treue Dienste sieht anders aus. Die betreffenden DHV-Mitglieder im Ruhestand fordern wir daher auf, sich umgehend mit ihrem jeweiligen Geschäftsführer in Verbindung zusetzten, um zu prüfen, ob und wie man im jeweiligen Falle ihre Ansprüche geltend macht und ggfs. juristische Schritte einleitet.

Wir sind auch nach Beendigung des aktiven Arbeitslebens für unsere DHV-Mitglieder da!

Engagiertes DHV-Mitglied veröffentlicht einen Song zur Coronakrise

Andreas Rothbauer, Betriebsratsvorsitzender der Zentrale Ludwigsburg der Wüstenrot Bausparkasse und Mitglied der DHV-Tarifkommission Privatbanken hat einen Song mit dem Titel „Schwere Zeiten“ geschrieben und ein Video dazu gedreht.

Diesen hörenswerten Song können Sie bei Youtube unter dem Link https://www.youtube.com/watch?v=bBz7VpKTeuA aufrufen und anschauen.

Vielen Dank, Andi, für Deinen Beitrag, mit einem schönen Song ein wenig Freude in die schweren Zeiten zu bringen!

DHV-Tarifkommission DRK Thüringen fordert eine tarifvertragliche Prämie von 500 € monatlich

Die DHV-Tarifkommission des DRK Thüringen ist einstimmig der Meinung, dass alle Mitarbeiter/innen im DRK Thüringen ihren Beitrag dazu geleistet haben und weiterhin leisten, um die „Krise“ zu bewältigen. Deshalb fordert die DHV-Tarifkommission eine tarifvertragliche Prämie für alle Mitarbeiter/innen, die unmittelbar mit den Auswirkungen des neuartigen Corona-Virus belastet sind (z.B. Rettungsdienste)! Der Entwurf dafür ist den Arbeitgebern zugestellt wurden.Noch immer sind die gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland zu spüren. Während die Einen in Kurzarbeit geschickt werden, haben die Anderen alle Hände voll zu tun. Letzteres trifft insbesondere auf die Mitarbeiter/innen in der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen zu. Während die Bundesregierung den Unternehmen unabdingbare Finanzhilfen und Soforthilfeprogramme in Milliardenhöhe zur Verfügung stellt, erhalten die Mitarbeiter/innen der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen ein DANKE! Nicht Mehr!

Dabei sind es gerade diese Mitarbeiter/innen, ohne die die Krise nicht bewältigt werden kann. Sie sind es, die die Corona-Infizierten vor Ort versorgen und an vorderster Front für unsere Gesundheit kämpfen und unser Leben retten. Dabei riskieren sie nicht selten ihre eigene Gesundheit, vielleicht auch ihr eigenes Leben und das ihrer Familien gleich mit! Dies tun sie Tag für Tag, an sieben Tagen der Woche, rund um die Uhr!

Neben dem hohen Risiko der Eigengefährdung, sind diese Mitarbeiter/innen zusätzlich einer extremen Mehrbelastung ausgesetzt. Ein DANKE aus Politik und Gesellschaft tut gut, keine Frage. Doch auch finanziell müssen diese extremen Anstrengungen, Höchstleistungen und zusätzlichen Risiken endlich honoriert werden. Unsere Bestrebungen scheitern (noch) an der ablehnenden Haltung der Arbeitgeberseitedort heißt es: „nicht refinanzierbar“. Dabei gibt es inzwischen Kliniken, die öffentlich erklären, eine solche Corona-Prämie auszuzahlen.

  • Wir fordern unsere Tarifpartner im Gesundheitswesen auf, mit der DHV in     Tarifverhandlungen über die Zahlung einer Prämie von 500 € monatlich für alle Mitarbeiter/innen, solange wir mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben, zu treten!
  • Die Verantwortlichen der Politik fordern wir auf, eine solche Prämie steuerfrei zu stellen!
  • Darüber hinaus fordern wir Kostenträger und Politik auf, die Löhne im Gesundheitswesen grundsätzlich zu verbessern! Denn jede/r einzelne Mitarbeiter/in hält in dieser Zeit das Gesundheits-System am Laufen! Ohne sie würde das System kollabieren, einfach so!

 

 

DHV-Tarifempfehlung in Zeiten der Coronakrise

Der DHV-Hauptvorstand hatte in seiner Sitzung im Januar folgenden Empfehlungskatalog für die in 2020 stattfindenden Tarifverhandlungen beschlossen:

  • Gehaltskorridor abhängig von der jeweiligen Branchensituation: 4-6 %
  • Überproportionale  Anhebung der unteren Gehaltsgruppen
  • Überproportionale  Anhebung von Ausbildungsvergütungen
  • Vermeidung von Sonntags – und Feiertagsarbeit

Diese Tarifempfehlung bedarf angesichts der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden schwersten Rezession der Nachkriegszeit einer Modifizierung: 

Der DHV-Hauptvorstand empfiehlt seinen Tarifkommissionen, 

  • Die Aushandlung tariflicher Regelungen zur Beschäftigungssicherung zu legen.
  • In von Kurzarbeit betroffenen Unternehmen und Branchen sollen Verhandlungen über den Abschluss eines Tarifvertrages zur Kurzarbeit geführt werden.
    Ziele eines Abschlusses müssen eine deutliche Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes und ein Verbot von betriebsbedingten Kündigungen von Beschäftigten, die in dem vom Kurzarbeit betroffenen Betriebsteil arbeiten, sein.
  • Mit Unternehmen mit einem hohen Anteil von Beschäftigten im Homeoffice und ohne betriebliche Regelungen zum Homeoffice sollen Verhandlungen über tarifliche Regelungen zum Homeoffice, insbesondere zur Zahlung einer Pauschale zur Abgeltung der Kosten des Homeoffices, geführt werden.

DHV-Hauptvorstand