CGB: Ausstiegskonzepte aus Lockdown

Nach ersten Erfolgen in der Pandemiebekämpfung hat ein erbitterter Streit eingesetzt, wie und wie schnell Lockerungen der Corona-Restriktionen angesagt sind. Dazu Adalbert Ewen, CGB-Bundesvorsitzender: “Die Menschen in unserem Land, Politik und Wirtschaft haben sich bisher vorbildlich und sehr erfolgreich in der Bekämpfung der Pandemie gezeigt. Der Erfolg der bisherigen Maßnahmen darf aber nicht als Argument gegen die Maßnahmen eingesetzt werden. Wenn die Lebensumstände unbequem werden, wird es zunehmend populärer, schnellere Lockerungen wirtschaftlicher Natur und von Mobilitätseinschränkungen zu fordern.“

Wohlfeile Ratschläge erteilen, ist ein leichtes Unterfangen. Die anstehenden notwendigen politischen Entscheidungen müssen ausschließlich faktenorientiert bleiben und dazu beitragen, dass nicht gleichzeitig Gesundheit und Wirtschaft Schaden nehmen. Beide sollen und können mittels stärker einheitlicherer Vorgehensweise mit Maßnahmen gesichert werden, die geeignet sind, das Gewonnene nicht schnell wieder zu verspielen, und uns besser in die Lage versetzen, einer drohenden zweiten Infektionswelle begegnen zu können.

Nach den umfangreichen finanziellen Hilfen für Arbeitnehmer/innen, Betriebe und Unternehmen kommt es jetzt mehr denn je aufgrund der Dauer der wirtschaftlichen Einschränkungen auf die richtigen, vor allem zielgerichteten Unterstützungsmaßnahmen an. Es ist begrüßenswert, wenn soziale Leistungen verlängert bzw. erhöht werden. Kleinunternehmen und Soloselbständigen wäre aber oft mehr geholfen, wenn statt der Gewährung von Krediten, die sie auch später nur schwer bedienen können, mehr verlorene Zuschüsse gewährt würden. Bei systemrelevanten Großunternehmen sind Staatsbeteiligungen erwägenswert.“

DHV AUCH WEITERHIN IN DEN GREMIEN DER ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN VERTRETEN

Die DHV hat sich mit den DGB-Gewerkschaften auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die am 17.11.2020 stattfindende Wahl zur Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer geeinigt. Da insgesamt nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen wurden, als zu wählen sind, gelten alle Vorgeschlagenen bereits jetzt als gewählt, wie der Wahlausschuss der Kammer am 12. März 2020 festgestellt hat. Eine Wahlhandlung findet damit am 17.11.2020 nicht statt.
Es steht damit bereits jetzt fest, dass die DHV in der Amtsperiode 2021 bis 2026 der Kammer-Vollversammlung durch Torsten Meyer vertreten werden wird, der bei der DAK-Gesundheit in Bremen beschäftigt ist. Er folgt auf Peter Rudolph, der aus Altersgründen nicht wieder kandidiert hat, nachdem er die laufende Sitzungsperiode bereits als Alterspräsident eröffnen durfte.
Vertreten wird Kollege Meyer durch Arthur Zajonc von der CGM sowie vom DHV-Kollegen Michael Hustadt, Betriebsrat bei Hellmann Worldwide Logistics und langjähriger ehrenamtlicher Arbeitsrichter.
Neben der Vollversammlung wird die DHV auch weiterhin Sitz und Stimme in allen Kammerausschüssen haben. Wer hier die DHV vertreten wird, steht jedoch noch nicht fest, da über die Einrichtung und Größe der Ausschüsse die neue Vollversammlung zu befinden hat.

CGB Maiaufruf 2020

„Für die Zukunft unserer Gesellschaft – CGB!“

Unsere insgesamt heile Arbeitswelt, unser gewohntes Leben, unser gewohntes Miteinander und unsere Lebensumstände haben sich seit Anfang des Jahres auf eine Art und Weise verändert, wie wir es wohl nie für möglich gehalten hätten. Zum Jahreswechsel hätte noch niemand gedacht wie fragil unsere so produkt- und dienstleistungsorientierte Wirtschaftsordnung wirklich ist. Die Finanzkrise vor rund zehn Jahren war wieder verdrängt und die Verantwortlichen machten so weiter wie vorher. Kritische und warnende Stimmen verhallten ungehört.

Über die Zeit wurden im Zuge der Globalisierung und Digitalisierung immer mehr ganze Produktionslinien von dringend im Inland benötigten Produkten aus Kostengründen ins Ausland verlagert. Damit ging schleichend und unspektakulär über die Zeit eine hohe Anzahl von Arbeitsplätzen verloren. Natürlich kamen neue Arbeitsplätze dazu, aber das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Wegfall kaum eins zu eins ausgeglichen werden konnte.

Ein zunächst unterschätztes Virus, obwohl es nach bisherigem Kenntnisstand bei mehr als 80 Prozent der Erkrankten ohne schwere Krankheitssymptome verläuft, schafft es, die Wirtschaft in Deutschland und der Welt annähernd zum Stillstand zu bringen. Dazu kommt ein stellenweise fragwürdiger Medienhype, der die Ängste der Menschen mehr anheizt, als beruhigt. „Experten“ propagieren je nach Gusto entweder das Ende der Zivilisation oder sehen völlig unnötige politische Maßnahmen als Mittel, um die Freiheitsrechte der Menschen zu beschneiden. Ohne diesen Hype wäre wohl die „Klopapierkrise“ verhindert worden.

Deswegen an dieser Stelle ein großes Lob und Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen, die solidarisch zusammenstehen und alles dafür tun, dass die Versorgung der Menschen, das Gesundheitswesen und all die vielen anderen notwendigen Dinge trotz Krise weiter funktionieren.

Fakt ist definitiv, dass wir auch diese Krise überwinden werden. Fraglich ist aber, in welcher Gesellschaft wir nach dieser Krise leben werden, denn eins dürfte klar sein: Ein simples Zurück zum vorherigen Leben wird es nicht geben können. Wir alle werden umdenken müssen, und dadurch entstehen vor allem Chancen für die Wirtschaft und die Beschäftigten.

Die aktuelle Krise zeigt, dass unser Gesundheitswesen zwar um einiges besser ist als in anderen Ländern, aber immer noch nicht ausreichend für derartige Notfälle. Sie zeigt, wie schnell in der Pflege nichts mehr geht, und sie zeigt vor allem, wie problematisch es ist, wenn im eigenen Land wesentliche Dinge nicht mehr selbst produziert werden, sondern aus dem Ausland kommen oder eben gerade nicht mehr kommen. Die Krise zeigt aber auch, wie viel Luft im Wertpapierhandel tatsächlich ist, wenn Kurse auf ein Normalmaß zurückfallen. In dieser Situation entstehen aber auch die Chancen für die Beschäftigten und die Wirtschaft in unserem Land.

Vernünftigerweise werden die Unternehmen wieder verstärkt im Inland produzieren, was sich positiv auf die Arbeitsmarktsituation auswirken wird. Es zeigt sich aktuell recht deutlich, dass es nicht nur Vorteile hat, wenn Produktion und Dienstleistungen sehr stark auf den Export gerichtet ist, was zwangsläufig zu Lasten der Binnennachfrage gehen muss. Inländisch produzierte Waren und Dienstleistungen mögen in den Personalkosten teurer sein, aber sie haben kürzere Wege und sind schnell, respektive überhaupt verfügbar, wenn es darauf ankommt.

Vernünftigerweise wird man das Gesundheitswesen besser ausstatten, sowohl mit Material aber vor allem mit Personal. Dazu dürfen die Bekundungen, dass der Beruf attraktiver werden muss, eben keine bloßen Worthülsen bleiben, wie es über die letzten Jahre der Fall war. Wie wichtig ein funktionierendes und vor allem ausreichend ausgestattetes Gesundheits- und Pflegewesen ist, zeigt sich an den Negativbeispielen etwa in Großbritannien.

Vernünftigerweise stellt man die öffentliche Daseinsvorsorge auf dem Prüfstand. Ziel ist die nachhaltige Sicherung der Versorgung der Bevölkerung zu jeder Zeit – und nicht nur in Krisenzeiten – mit den elementaren Grundbedürfnissen wie Wasser, Energie, Gesundheitsversorgung, Nahrungsmittel und menschenwürdigen Wohn- und Lebensraum. Wenn nötig, sind privatisierte Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge zurück in die öffentliche Hand zu führen. Private Träger, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge verrichten, müssen einer strikten Gemeinwohlbindung unterliegen.

Vernünftigerweise orientiert sich gewerkschaftliche Tarifpolitik in Krisenzeiten an dem Erhalt der Arbeitsplätze, wie es etwa aktuell in der Metall- und Elektroindustrie der Fall ist. Ein wesentlicher Faktor, der aber schon immer in unserem Fokus als christliche Gewerkschaften stand.

Die Gesellschaft gestaltet sich um, diese Krise beschleunigt den Vorgang lediglich. Die Rolle der Gewerkschaften, und vor allem die der christlichen Gewerkschaften, mit ihren traditionellen, auf den Menschen fokussierten Werten, werden in Zukunft wichtiger sein denn je. Es wird unsere Aufgabe sein, die Zukunft des Arbeitslebens im Hinblick auf die Entwicklung und Verbesserung der Situation der Beschäftigten mit zu gestalten. Durch gute und vorausschauende Tarifarbeit genauso wie durch die betriebliche Arbeit vor Ort mit der kompetenten Unterstützung unserer Betriebsräte.

Wir sind als christliche Gewerkschaften für die kommenden Aufgaben gut aufgestellt. Unsere Stärke war und ist unsere Einigkeit und unsere gemeinsamen Wertvorstellungen in der christlichen Soziallehre. Lasst uns gemeinsam die neuen Herausforderungen annehmen und bewältigen!

Tarifinformation Privates Versicherungsgewerbe Hintergrundinformationen zum Tarifvertrag Kurzarbeit

Mittlerweile haben alle drei Gewerkschaften den Tarifvertrag (TV) zur Kurzarbeit für die private Versicherungswirtschaft abgeschlossen.

Folgende Hintergrundinformationen hierzu:

  • Was bedeutet Kurzarbeit?
    Infolge Kurzarbeit kann (nur) vorübergehend die mit dem Beschäftigten vereinbarte Arbeitszeit anteilig oder vollständig reduziert werden. Dies erfordert die Zustimmung des Beschäftigten. Sie kann im Arbeitsvertrag bereits vereinbart worden sein oder sich z.B. aus einem TV ergeben. In der Versicherungswirtschaft sieht § 11 Ziffer 1 Abs. 5 Manteltarifvertrag (MTV) die einseitige Reduzierung der Arbeitszeit von 38 Wochenstunden auf bis zu 30 Wochenstunden vor. Die Regelung ist über 24 Jahre alt.
    Durch den im April 2020 abgeschlossenen Tarifvertrag (TV) kann jetzt darüber hinaus die Arbeitszeit bis auf „Null“ abgesenkt werden.
  • Kurzarbeit Null wird es selten in einem Versicherungsunternehmen geben
    Dafür sprechen zwei Gründe:
    Im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe bricht die Einnahmenseite bei den Versicherungen nicht komplett weg, weil die Versicherungsnehmer ihre Beiträge überwiegend zahlen werden. Es wird weiterhin Arbeitsbedarf in unterschiedlichem Umfang anfallen.
    Freilich wird es Einbußen im Neugeschäft geben. Das alleine rechtfertigt aber nicht unbedingt Kurzarbeit einzuführen und somit erfolgreich Kurzarbeitergeld beantragen zu können.
    Kurzarbeitergeld kann nämlich nur der Arbeitgeber beantragen, in dessen Betrieb mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
    Außerdem müssen grundsätzlich zunächst Überstunden und Arbeitszeitguthaben abgebaut werden.
  • Ohne Zustimmung der Betriebsräte keine Kurzarbeit
    Nach dem TV kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nur einführen, wenn er zuvor die Einzelheiten mit dem Betriebsrat (BR) in einer Betriebsvereinbarung geregelt hat. Die Zustimmung des BR kann nicht erzwungen werden. Der BR kann auch bessere Konditionen vereinbaren als im TV bestimmt.
  • Schwachpunkte des TV Kurzarbeit
    Nach § 2 des TV ist ein Nettogehalt (einschließlich Kurzarbeitergeld) von 90% garantiert. Für bestimmte Personengruppen liegt es sogar bei 95%. Nach der Auffassung des Arbeitgeberverbandes ist bei der Berechnung des Nettoeinkommens aber nur der Tariflohn maßgeblich. Darüber hinaus gehende Gehaltsbestandteile wie freiwillige Zulagen fallen ebenso wenig darunter wie AT- oder ÜT-Gehälter. Die BR`s haben die Möglichkeit hier bessere Regelungen zu vereinbaren.
    Dies gilt in gleicher Weise für die Höhe der Aufstockungssätze. So können bis zu 100% des Nettogehaltes vereinbart und vom BR auch mit guten Gründen gefordert werden. Denn im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe verfügen die Versicherer über eine stabile Einnahmenseite.

Gerade in Krisenzeiten zeigt sich der Wert einer Gewerkschaftsmitgliedschaft: Sichern Sie sich Tarifschutz und Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz für maximal 25 € im Monat!

Für Sie verhandeln:

Peter Abend, Gothaer Krankenversicherung AG, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
Martin Adam, Hallesche Krankenversicherung AG
Nicolé Benzinger-Henzler, Württembergische Versicherung AG
Peter Daniel Forster, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Manuela Franz-Fiedler, Sparkassenversicherung Sachsen
Katja Höper, Gothaer Krankenversicherung AG
Ute Koser, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Johann Lindmeier, Allianz Beratungs- und Vertriebs AG
Sabine Müllers. Barmenia Versicherungen
Ina Pabst, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Matthias Rickel, Talanx / HDI
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Heike Rottmann, Barmenia Versicherungen
Matthias Rottwinkel, Gothaer Krankenversicherung AG
Sascha Smatula, Gothaer Krankenversicherung AG
Rose-Maria Sommer, Aufsichtsrätin Allianz Beratungs- und Vertriebs AG
Thomas Völk, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Roland Maria Weigt, Allianz SE

DAK Gesundheit – Hauptpersonalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl zum Hauptpersonalrat mit einer Liste an unter dem Motto „Liste 2: DHV-Das Heißt Vertrauen!“

263 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich für eine Kandidatur zum Hauptpersonalrat bereit erklärt. Diese außergewöhnlich hohe Bereitschaft zur Kandidatur ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in einem Flyer vor.

DHV-Flyer zur HPR-Wahl

Stellungnahme Bundesfachgruppe Handel zur Corona-Pandemie

Stellungnahme der Bundesfachgruppe Handel: Lockerungsmaßnahmen benachteiligen größere Einzelhandelsgeschäfte und verschärfen die Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze

Die von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten beschlossenen Maßnahmen zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen stellen eine kaum nachvollziehbare Benachteiligung größerer Einzelhandelsgeschäfte dar, die zu einer weiteren Verschärfung der ohnehin großen Gefahr des Verlustes zahlreicher Arbeitsplätze führt.

Es stellen sich Fragen, auf die es keine befriedigenden Antworten gibt:

  • Warum dürfen Buchhandlungen unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen, während Kaufhäuser, die neben Bücher andere Waren anbieten, auf max. 800 m2 Verkaufsfläche beschränkt sind?
  • Warum dürfen Baumärkte und Gartencenter unabhängig von ihrer Größe öffnen, während Elektronikfachmärkte, die mit ihrem Sortiment gerade in Zeiten des Homeoffices und der verstärkten Elektroniknutzung zu Hause ebenfalls Systemrelevanz haben dürften, auf 800 m2 begrenzt sind?
  • Warum dürfen in Einkaufszentren Geschäfte mit weniger als 800 m2 Verkaufsfläche und Buchhandlungen, Fahrradläden und Supermärkte unabhängig von ihrer Größe öffnen, während andere größere Geschäfte dies nicht tun dürfen? Diese Beschränkung dürfte wenig dazu geeignet sein, die Zahl der Besucher, die sich im Aufenthaltsbereich der Einkaufszentren bewegen, im Sinne des Infektionsschutzes wesentlich zu verringern.

Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind in dieser Hinsicht zu kritisieren. Es wäre nachvollziehbarer und für den Einzelhandel akzeptabler gewesen, als Maßstab für die Öffnung der Geschäfte und Einkaufszentren eine maximal zulässige Zahl von im Geschäft oder im Einkaufszentrum anwesenden Kunden auf die Quadratmeter Verkaufsfläche festzulegen, z.B. pro 5 m2 ein Kunde. Die Geschäfte und Einkaufszentren hätten zur Einhaltung von strikten Kontrollen als Voraussetzung für die Öffnung verpflichtet werden können. Stattdessen verschärft der Beschluss von Bund und Ländern weiter die Existenzkrise insbesondere bei größeren Einzelhandelsunternehmen. Damit stehen weiterhin viele Arbeitsplätze auf dem Spiel, und Beschäftigte, die bei einer Öffnung gebraucht würden, bleiben weiterhin in Kurzarbeit mit einem wesentlich niedrigeren Kurzarbeitergeld.

Im Hinblick auf den Einzelhandel stellen die Beschlüsse zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen einen großen Wermutstropfen in einem Maßnahmenpaket dar, dessen andere Bestandteile ausdrücklich als notwendige und geeignete Abwägung zwischen der weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie und des Wiederanfahrens des öffentlichen und Wirtschaftslebens in Deutschland zu begrüßen sind.  Die Bundesfachgruppe Handel erkennt insbesondere die Notwendigkeit und die Bemühungen von Bund und Ländern an, weiterhin die Begegnungen im öffentlichen Raum möglichst niedrig dosiert zu halten und insbesondere eine übermäßige Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs zu vermeiden. Die Bundesbürger sind weiterhin aufgefordert, in den nächsten Wochen nur die nötigsten Besorgungen zu verrichten und weitgehend auf die Nutzung von Bussen und Bahnen zu verzichten! Andernfalls ist eine umgehende Rückkehr zu den bisher geltenden strikten Maßnahmen zur Schließung aller für den täglichen Bedarf nicht notwendigen Geschäfte unbedingt geboten!

CGB: Mit uns keine Einschränkung der Betriebsrats- und Arbeitnehmerrechte!

CGB: Mit uns keine Einschränkung der Betriebsrats- und Arbeitnehmerrechte!

Die wirtschaftlichen und menschlichen Auswirkungen der Coronakrise haben Deutschland fest im Griff. Unternehmen laufen Gefahr, massive Verluste zu erleiden, und viele der Beschäftigten sind in Kurzarbeit. Für viele Stimmen aus der Wirtschaft und aus wirtschaftsnahen Kreisen scheint daher die Gelegenheit günstig, alte Forderungen nach Einschränkung und Reduzierung von Arbeitnehmerrechten, Arbeitnehmerschutzrechten und der Betriebsverfassung in neuem Gewand zu präsentieren. Es besteht zumindest die Hoffnung, dass die Forderungen in dieser Zeit auf fruchtbaren Boden fallen.

Für uns christliche Gewerkschaften ist aber klar, eine Einschränkung von jahrzehntelang erkämpften Arbeitnehmerrechten darf es nicht geben. Der Bundesvorsitzende des CGB, Adalbert Ewen formuliert es klar:

„Arbeitnehmerschutzgesetze, etwa im Arbeitszeitgesetz und im Kündigungsschutzgesetz und die Betriebsverfassung mit ihrer über Jahrzehnte bewährten Mitbestimmung, sind die Grundpfeiler unserer Arbeitswelt in Deutschland. Sie unterscheiden uns von anderen Ländern und geben höchstmöglichen Schutz bei adäquater Belastung der Arbeitgeber. Es gibt auch in Krisenzeiten keinen Grund, dies anders zu handhaben. Es ist völlig ausreichend, wenn die Legitimierung für Videokonferenzen zur Beschlussfassung in Krisenzeiten in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen wird.“

Damit erteilt der CGB Bundesvorsitzende Forderungen nach Lockerungen im Arbeitsrecht eine klare Absage und stellt klar:

„Mit uns wird es ein Aufweichen der Arbeitnehmerrechte nicht geben. Corona rechtfertigt nicht alles!“

CGB unterstützt Forderung des Ethik-Rates

NACH OFFENER DEBATTE / ZEITPLAN FÜR SCHRITTWEISE RÜCKKEHR ZUR NORMALITÄT ERFORDERLICH

Die christlichen Gewerkschaften fordern einen Zeitplan für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität nach dem sich abzeichnenden Höhepunkt der Corona-Pandemie in Deutschland. Sie unterstützen die Forderung des Deutschen Ethik-Rates nach einer offenen Debatte über schrittweise Lockerungen der zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Maßnahmen.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Der Vorsitzende des Ethik-Rates, Prof. Dr. Dabrock, hat zurecht darauf hingewiesen, dass bei aller Sorge um den Gesundheitsschutz mögliche Schäden durch die derzeitigen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens nicht aus dem Blick geraten dürfen. Bereits jetzt sind die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in Deutschland weitaus gravierender als die medizinischen. Wenn auch das Robert-Koch-Institut anfangs die Gefahren für Deutschland durch das Corona-Virus falsch eingeschätzt hat, so hat es doch Recht behalten mit der Aussage, dass die Mortalitätsrate bei Corona deutlich niedriger liegt als bei Sars. Bei der Sars-Epedemie 2002/2003 lag die Sterblichkeitsrate bei 10 Prozent, beim Corona-Virus in Deutschland aktuell bei 1,75 Prozent lt. Statista. Damit dies so bleibt und auch die Zahl der Neu-Infektionen weiter eingedämmt wird, bedarf es sicherlich weiterhin deutlicher Einschränkungen der Reise- und Versammlungsfreiheit, aber mit mehr Augenmaß und Differenzierungen.

Warum dürfen sich in Supermärkten eine nicht festgelegte Zahl von Kunden aufhalten, während in Kirchen, in denen sich die Einhaltung von Abstandsgeboten relativ einfach organisieren lässt, keine Gottesdienstes stattfinden dürfen?

Warum dürfen Bau- und Supermärkte Blumen und Pflanzen verkaufen, während Blumengeschäfte geschlossen bleiben müssen?

Warum sind Spaziergänge in kleinen Parks möglich, während weite Strände gesperrt bleiben?

Warum bedarf es für Städte wie Wilhelmshaven und Emden mit 11 bzw. 12 Corona-Infizierten (Stand 7.4.) der selben Einschränkungen von Grundrechten wie für Großstädte wie Köln, mit 1738 Infizierten?

Die Beispiele für Ungereimtheiten ließe sich fortsetzen. Es wird Zeit, dass die politisch Verantwortlichen wieder ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und ihre Entscheidungen nicht länger nur auf die Empfehlungen von Virologen stützen.“

Der CGB verweist darauf, dass die Existenz vieler Arbeitnehmer wie Betriebe von einer baldigen Rückkehr zur Normalität abhängt. Die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld und das Sozialschutzpakte der Bundesregierung sowie die entsprechenden Programme der Länder bieten nur Überbrückungshilfen. Betriebe wie Beschäftigte benötigen daher schnellstmöglich Planungsgrundlagen für ihre weitere Zukunft, wie sie der österreichische Bundeskanzler für sein Land bereits verkündet hat. Die Gefahr, dass sich vielleicht nicht alles so (schnell) realisieren lässt, wie in Aussicht gestellt, muss dabei in Kauf genommen werden.

Peter Rudolph: „Für viele Beschäftigte aus Branchen und Gewerben mit niedrigem Lohnniveau wie dem Einzelhandel, der Gastronomie oder dem Friseurhandwerk reicht das Kurzarbeitergeld nicht zur Existenzsicherung, so dass sie zusätzlich auf Erspartes zurückgreifen müssen oder ergänzender staatlicher Hilfen bedürfen. Sie bedürfen dringend der Planungsperspektiven für ihre wirtschaftliche Existenz. Ähnlich geht es vielen Kleinunternehmen, insbesondere in Branchen, in denen verlorene Umsätze nicht ausgeglichen werden können.

Aktuellen Handlungsbedarf sieht der CGB auch im Bereich der häuslichen Pflege. Rund 300.000 Pflegebedürftige werden in Deutschland durch ausländische Pflegekräfte betreut. Rudolph: „Wir sind dringend auf diese Kräfte angewiesen und müssen alles tun, um sie im Land zu halten. Sie müssen als „systemrelevant“ eingestuft werden und bedürfen erleichterter Reisebedingungen.“