Tarifliche Kurzarbeiterregelung Volks- und Raiffeisenbanken: DHV und AVR zeigen Handlungsfähigkeiten in schwierigen Zeiten

Die Corona-Pandemie stürzt Deutschland in eine Rezession, von der auch die Volks- und Raiffeisenbanken nicht verschont bleiben. Bereits jetzt zum Anfang der Krise werden Filialen geschlossen, und in einigen Banken bricht das Beratungsgeschäft ein.
 
Das Gebot der Stunde ist, alles zu unternehmen, damit die Beschäftigung in der genossenschaftlichen Bankengruppe gehalten wird und es zu keinen Entlassungen kommt!
 
Die tarifvertraglich vereinbarte Beschäftigungssicherungsklausel zur Möglichkeit der Absenkung der Arbeitszeit um bis zu 20 % ist nicht für solche historischen Krisen wie die Corona-Pandemie gedacht und damit nicht das geeignete Instrument. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Kurzarbeiterregelung dagegen ist die richtige Antwort auf die Krise. Mit diesem Arbeitsmarktinstrument können Entlassungen vermieden werden, und die Beschäftigten, deren Arbeitszeit erheblich reduziert wird oder die wegen fehlender Beschäftigung zu Hause bleiben müssen, erhalten einen Ausgleich. Nur kommt die gesetzliche Kurzarbeiterregelung nicht zur Anwendung, wenn es eine zwingende tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel gibt!
 
Mit einer tariflichen Vereinbarung, die die Anwendung der gesetzlichen Kurzarbeiterregelung an Stelle der tariflichen Beschäftigungssicherungsklausel ermöglichen soll, zeigen DHV und AVR in dieser historisch schwierigen Situation schnelle Geschlossenheit in dem gemeinsamen Ziel, die Beschäftigung so weitestgehend wie möglich zu erhalten!
 
Der Vorteil der gesetzlichen Regelung zur Kurzarbeit zur tariflichen Beschäftigungssicherungsklausel zeigt der folgende Vergleich bei einem Bruttogehalt von 3.000 € (netto 2.240 € bei LStKl III, 1 Kind, Kirchenmitglied):
 
Arbeitszeitverkürzung Tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel Gesetzliche Kurzarbeiterregelung
Um 20 %
  • Reduziertes Gehalt: 2.400 € brutto
  • Brutto-Differenz: 600 €
  • Ausgleich: 20 %
  • Gesamtgehalt netto: 1.950 €
  • Reduziertes Gehalt: 2.400 €
  • Netto-Differenz: 370 €
  • Ausgleich 67 %: 248 € netto
  • Gesamtgehalt netto: 2.118 €
100 % (vollständige Freistellung)

Eine vollständige Freistellung ist nach der tariflichen Bewschäftigungssicherungsklausel nicht vorgesehen.

Es droht eine Entlassung der betroffenen Beschäftigten!

  • Reduziertes Gehalt: 0 €
  • Netto-Differenz: 2.240 €
  • Ausgleich 67 %: 1.501 €
  • Gesamtgehalt netto: 1.501 €
 
Wir möchten zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
Warum gibt es die tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel, wenn die gesetzliche Kurzarbeiterregelung deutlich vorteilhafter sind?
Das gesetzliche Kurzarbeiterregelung in der auf dem Weg gebrachten erleichterten Form dient allein dem Zweck, die Beschäftigung in dieser historischen Krise zu erhalten und den Banken finanzielle Erleichterung zu geben. Wenn die Krise überstanden sein wird, wird diese gesetzliche Kurzarbeiterregelung auslaufen. Dann greift wieder die tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel als Schutzmechanismus vor Personalabbau.
Kann die Arbeitgeberin einseitig Kurzarbeit anordnen?
Hierzu ein klares Nein! Der Betriebsrat ist bei der Entscheidung, ob zum Instrument der Kurzarbeit gegriffen werden muss, mit im Boot. Ohne seine Zustimmung kann keine Kurzarbeit angeordnet werden!

Die DHV ist auch in Zeiten der Coronapandemie für ihre Mitglieder da!

Die Coronapandemie stellt das private und berufliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland auf den Kopf. Die Entwicklungen seit Freitag vergangener Woche und insbesondere die Ansprache der Bundeskanzlerin haben die Einschnitte, die uns in den nächsten Wochen bevorstehen, drastisch vor Augen geführt: Bis zum 19.04.2020 werden in den meisten Bundesländern die Schulen und Kitas geschlossen. Auch kleine Veranstaltungen werden verboten. Bars, Restaurants, Cafés und kulturelle Einrichtungen werden geschlossen oder unterliegen massiven Einschränkungen bei den Öffnungszeiten. Geschäfte werden geschlossen Grenzen und die Inseln der Nord- und Ostsee werden abgeriegelt. Von Reisen selbst innerhalb Deutschlands wird massiv abgeraten.

Auch die DHV bleibt nicht von dieser Entwicklung verschont. Wir werden mindestens bis zum 17.04.2020 auf persönliche Präsenztermine unserer Mitarbeiter/innen zum Zwecke von Betriebsbesuchen, Verhandlungen, Gesprächen und weiteren Veranstaltungen aller Art verzichten. Dieser Verzicht geschieht ausschließlich als unbedingt notwendiger Beitrag zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus und zum Schutze der Gesundheit unserer Mitglieder, Mitarbeiter/innen und Gesprächspartner! Davon betroffen sind leider auch die Betriebsrats- und Personalratsseminare des DHV-Bildungswerks, die mindestens bis Ende April nicht stattfinden werden.

Die Einschränkung unserer Außendiensttätigkeiten bedeutet aber keine Einschränkung bei der Vertetung der Interessen unserer Mitglieder. Im Gegenteil: Gerade angesichts der immensen Auswirkungen der Coronapandemie auf die Arbeitswelt ist eine gewerkschaftliche Interessenvertretung notwendiger denn je! 

Wir bieten unseren Mitgliedern einen vollumfänglichen Service, insbesondere:

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz vor den Arbeits- und Sozialgerichten
  • Umfängliche Beratung und Hilfestellung rund um das Thema Coronavirus und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
  • Beratung unserer Mitglieder in Betriebs- und Personalräten zu Auswirkungen der Coronapandemie auf die betriebliche Ordnung
  • Informationen zu politisch aktuellen Themen 
  • Des Weiteren handeln wir dort, wo die Ausnahmesituation dies unbedingt erfordert, ím Auftrag unserer Mitglieder im tarifpolitischen Bereich, z.B. tarifliche Regelungen zur Ermöglichung von Kurzarbeit 

Zu diesen und weiteren Themen, die Sie bewegen, stehen unsere Mitarbeiter/innen in der Hauptgeschäftsstelle und den Geschäftsstellen zur Verfügung! 

Die nächsten Wochen werden uns alle auf eine harte Probe stellen. Unser privater und beruflicher Alltag wird sich massiv ändern. Aber das wichtigste ist Gesundheit, deshalb: Bleiben Sie gesund!

Umzug der DHV-Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen in der DHV,
 
hiermit möchten wir Ihnen/Euch mitteilen, dass die Geschäftsstelle des DHV-Landesverband Nordrhein-Westfalen und des DHV – Bildungswerks e.V., Bildungsstätte Duisburg zum 01.04.2020  in die
Königstr. 72
47051 Duisburg
umzieht.
Wir bitten Sie/Euch, die Änderung zur Kenntnis zu nehmen und Ihre/Eure Daten entsprechend anzupassen.
Sie/Ihr können/könnt uns in der Zeit zwischen 18.03.20 bis 01.04.2020 wie gewohnt über Email  (dhv.nrw@dhv-cgb.de) und telefonisch (0203/298391 oder 0162/1016662) erreichen.

Tarifverhandlungen bei Vion Hilden abgeschlossen!

Die Tarifverhandlungen zwischen Vion in Hilden und der DHV  gestalteten sich seit Anfang November 2019 schwierig. Die anfänglichen teils hohen Wogen konnten geglättet werden. Die teils hitzigen, aber dennoch konstruktiven Diskussionen wurden immer wieder durch Verhandlungspausen unterbrochen.
 
Nach langwierigen Tarifverhandlungen haben die Tarifkommissionen beider Tarifvertragsparteien Einigkeit über nachfolgende Änderungen des Entgelttarifvertrages mit rückwirkender Wirkung ab 01.01.2020 erzielt:
  • Laufzeit: 24 Monate bis 31.12.2021.
  • Gehaltserhöhungen: 2,3 % ab 01.01.2020 und weitere 2,3 % ab 01.01.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen: Im 1. Jahr: 750 Euro; im 2. Jahr: 850 Euro; im 3. Jahr: 990 Euro
  • Gewerbliche Auszubildende erhalten eine Zulage von 100,00 € pro Monat.
Zudem wurde eine Betriebszugehörigkeitsklausel erstmals für Vion Hilden vereinbart welche die 5- und die 10-jährige Betriebszugehörigkeit honoriert.
 
Mit Erreichen der 5.-jährigen Betriebszugehörigkeit erhalten die Beschäftigten 25,00 € mehr pro Monat und ab 10.- jähriger Betriebszugehörigkeit erhält man 50,00 € mehr pro Monat auf ihr reguläres Tarifgehalt. Diese Regelung findet auf alle Vertragsverhältnisse der Vion Hilden auch rückwirkend Anwendung.
 
Immer wieder wurden Arbeitgeberforderungen als nicht akzeptabel von der DHV-Tarifkommission zurückgewiesen. Man verhandelte lange und hart über die Konditionen des Entgelttarifvertrages. Nach harten Verhandlungen wurde ein für beide Seiten respektables Ergebnis erzielt.
 

Informationsblatt zum Thema „Arbeiten in Zeiten von Corona“

Die Coronaepidemie zeigt bereits erste Auswirkungen auf das Privat- und Arbeitsleben vieler Bundesbürger. Im Zusammenhang mit der täglichen Arbeit stellen sich viele Fragen wie z.B.:

  • Kann ich zu Hause bleiben, wenn Kita oder Schule meiner kinder geschlossen werden?
  • Darf mein Vorgesetzter mich auf Dienstreisen schicken?
  • Was ist, wenn ich unter quarantäne gestellt werden?
  • Muss jede Anordnung des Arbeitgebers zu Hygienemaßnahmen befolgt werden? 

Zu diesen und weiteren wichtigen Fragen gibt ein DHV-Informationsblatt Auskunft.

Infoblatt DHV Arbeit und Corona-Virus.pdf

 

Wandel im Handel (ein Kommentar der Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik)

Die Probleme des Handels und der Warenlogistik in Deutschland sind vielfältig und vielschichtig.
Der Handel ist einem steten Wandel unterzogen, dies gilt im Besonderen für dieses Jahr sowie für das neue Jahrzehnt.
Immer weiter dringt die Digitalisierung in den Bereich des Handels und der Warenlogistik vor. Unternehmen präsentieren oft voller Stolz digitalisierte Läger, Selbstscan-Kassen oder auch mittlerweile Supermärkte ohne Kassierer/innen. Die Unternehmen erklären, dass sie sich im Zuge der demographischen Entwicklung in Deutschland weiterentwickeln müssen.

Wir als DHV möchten uns nicht gegen die Zukunft stellen, sondern diese mitgestalten, gerade im Bereich Handel und Warenlogistik, denn hier sind unsere Wurzeln. Wir wollen diesen Prozess kritisch, sachlich und fachlich begleiten und mitgestalten.
Sonn- und Feiertagsarbeit und auch moderne Arbeitszeiten wollen wir nicht generell verurteilen oder ablehnen. Aber wir müssen Entwicklungen kritisch hinterfragen. Insbesondere lehnen wir eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes und eine Ausweitung der Sonn- und Feiertagsarbeit ab und bekämpfen entschieden dahingehende Bestrebungen!

Seit 1893 setzen wir uns für unsere Mitglieder im Handel ein. Der Bereich Handel schließt auch die Warenlogistik mit ein. Wir haben unsere Mitglieder durch gute und schlechte Zeiten des deutschen Handels begleitet. Es gilt: „Ohne Handel keine Warenlogistik und ohne Warenlogistik kein Handel“. Nur gemeinsam und solidarisch können wir vieles erreichen!

Zuletzt konnten wir sehen, wie z.B. im Bereich der Kaufhäuser die Monopolisierung durch den Zusammenschluss von Karstadt und Galeria Kaufhof stattgefunden hat. Es gibt nun nur noch eine große deutsche Kaufhauskette namens Galeria Karstadt Kaufhof GmbH.  

Wir stellen fest, dass sich der Preiskampf auf die einzelnen Firmen auswirkt und darüber hinaus vieles an Belastungen auf den Rücken der einzelnen Arbeitnehmer verteilt wird.Wir kritisieren diese Entwicklungen auf das Heftigste und Schärfste. Auch muss man im Zuge dessen im Handel und in der Warenlogistik das Leitbild des „gläsernen Kunden“ und des „gläsernen Arbeitnehmers“ sehr reflektiert und kritisch hinterfragen.

Wir müssen feststellen, dass sich die Geschäftszeiten immer weiter der sogenannten modernen Arbeitswelt anpassen. Diese Entwicklung ist in weiten Bereichen sozial und familiär vollkommen unverträglich, und dort, wo Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz stattfinden, gesetzeswidrig! Deshalb setzen wir uns für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ein und fordern eine Verschärfung der Sanktionsvorschriften! Insbesondere muss der Bußgeldrahmen für Arbeitszeitverstöße von 15.000 € auf bis zu 4 % eines Unternehmensumsatzes hochgesetzt werden! 

Der Niedergang des Einzelhandels, der durch den Onlinehandel immer mehr unter Druck geraten ist, zeichnet sich stetig ab. Das Ladensterben ist keine Seltenheit geworden, diese Entwicklung findet ihren Ausdruck in vielen verödeten Innenstädten. Es ist nicht zutreffend, den Onlinehandel für diese Entwicklung zu brandmarken. Der Onlinehandel setzt nur das fort, was Supermärkte, Discounter und Kaufhäuser schon angefangen hatten. Der Niedergang des Einzelhandels hat hier mehr Gründe als nur den Onlinehandel, wie z.B. Geschäftsaufgaben, weil sich kein Nachfolger findet, ein massiver Anstieg der Mieten und vor allem ein geändertes Kundenverhalten.

Die Verlagerung von Lagern zur On-Demand-Lieferung auf die Straße sehen wir alle an der Menge der Lastkraftwagen auf den Autobahnen. Auch im Kleinen sehen wir, was die Bestellung bei diversen namenhaften Online-Händlern bringt. Wie der Presse zu entnehmen ist, kommen die Paketdienste an ihre personellen und logistischen Grenzen.

Nachhaltigkeit, Regional und Bio sind zu geflügelten Wörtern – auch und gerade im Handel – geworden. Beruhigen diese doch das Gewissen des Verkäufers und des Käufers. Diese Schlagworte werfen neue Fragen auf. Regional z.B. bedeutet in der heutigen Zeit im Regelfall einen 500 km-Radius. Zudem ist es ein Widerspruch, wenn einerseits über Nachhaltigkeit, Bio, Regionalität und Klimaneutralität gesprochen wird, andererseits aber Produkte, wie z.B. Trauben, Erdbeeren oder Zwiebeln aus Ländern wie Indien, China, Chile, Kenia oder Namibia zu einem sehr günstigen Preis angeboten werden.

Der Handel sollte im Grundprinzip Angebot und Nachfrage abdecken. Dennoch wissen wir, dass es heute schwierig ist – auch für uns selbst – zu unterscheiden, was wirklich notwendig und was Luxus ist. Wir müssen uns selbst an die eigene Nase fassen oder uns einen Spiegel vorhalten und unser eigenes Kauf- und Konsumverhalten kritisch hinterfragen, ohne dies mit der ökologisch-ideologischen Verblendung einiger Gruppierungen zu tun. Wenn wir möchten, dass es ordentliche Arbeitsbedingungen ohne totale Überwachung und einen tariflich garantierten Lohn gibt, müssen wir dort einkaufen, wo eine Tarifbindung herrscht. Wir müssen sicherstellen, dass es gute Arbeitsbedingungen gibt und da kommen wir als Gewerkschaft mit ins Spiel.

Die DHV hat diese Erfahrungen aus 125-jähriger Tradition und Erfahrung im Handel.

Aus dem Handel kommen wir und im Handel bleiben wir!

Mit diesem soliden Fundament werden wir die Herausforderungen des neuen Jahrzehnts und der Zukunft in Angriff nehmen.

Wir sind an der Seite unserer Mitglieder, und wir bleiben an der Seite unserer Mitglieder – komme, was da wolle!

Wenn Sie im Handel oder in der Warenlogistik tätig sein sollten, dann unterstützen Sie uns und Ihre Kollegen in der DHV bei unserer Arbeit. Werden Sie DHV-Mitglied!

Metro Properties: Schwere Verhandlungen aber der Wille zur Einigung ist da!

Nach einem holprigen Start, sind nun zwei weitere Verhandlungsrunden zwischen den Tarifparteien absolviert worden, um ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis zu erreichen. Die bestehende Unsicherheit der Zukunft von Real, sorgt für eine gewisse Unberechenbarkeit der weiteren Entwicklungen im Metro Konzern.  

Im Verlauf der Diskussionen zwischen Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern wurde eine Vielzahl verschiedener Modelle besprochen, die ein gegenseitiges Entgegenkommen darstellten. Die bisher vorgebrachten Vorschläge von Arbeitgeberseite zur Änderung der Jubiläumsprämien oder die Umstrukturierung des Weihnachtsgeldes konnte die Tarifkommission nicht überzeugen. Umgekehrt waren die geforderten Lohnsteigerungen und die Höhe der Sonderzahlungen der Arbeitnehmerseite für die Arbeitgebervertreter nicht zustimmungsfähig.

Die Verhandlungsparteien sahen sich bisher nicht in der Lage, auf einer rein monetären Ebene zu einer Einigung zu gelangen. Es galt einen neuen Ansatz zu finden, um aus dieser Sackgasse heraus zu kommen. Die Vertreter der organisierten Arbeitnehmer brachten den Vorschlag ein, die wöchentliche Arbeitszeit bei der Metro Properties zur reduzieren. Dieser traf bei den Arbeitgebern auf Interesse und sie nahmen den Vorschlag zur Prüfung mit. Beide Seiten hoffen, durch die Ergänzung der Komponente Arbeitszeitreduzierung bald zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen.

Die sehr umfassenden und komplexen Tarifverhandlungen, die schon seit November andauern, sind auch ein Zeichen für die andauernden und umfassenden Umwälzungen im Metro Konzern. Angesichts dieser Situation ist jeder ehrliche Kompromiss hart erkämpft. Daher unser Aufruf an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Metro Properties GmbH, werdet DHV-Mitglied und bringt euch ein! Nur wer seinen Anliegen äußert, kann auch gehört werden!

Verhandlungsergebnis BARMER auf dem Tisch

Tarifkommission tendiert zu Variante B

In der Verhandlung am 17.02.2020 unterbreitete die BARMER auch der DHV das Angebot folgender Abschlussvarianten:

Ab 1.4.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Dienstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individuellen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 % 

Variante A (26 Monate) Variante B (24 Monate)
Für das Jahr 2020: Gutschrift von 20 Stunden (bei Vollzeit) als Zeitguthaben für alle und Verhandlungsverpflichtung für „Arbeitszeit der Zukunft“ Ab 1.1.2020: Unbefristete Arbeitszeiteduzierung um 0,5 Std. pro Woche (bei Vollzeit) auf 38 Stunden
Einmahlzahlung im Juli 2020: 600 Euro / 900 Euro DHV-Mitglieder; Auszubildende: 200 Euro / 300 Euro DHV-Mitglieder Einmahlzahlung im Juli 2020: 600 Euro / 900 Euro DHV-Mitglieder; Auszubildende: 200 Euro / 300 Euro DHV-Mitglieder
Ab 1.4.2021: Entgelterhöhung um 3 % Auszubildende: Statt der 3%-Steigerung Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 Euro Ab 1.1.2021: Entgelterhöhung um 2,3 %, mindestens um 100 Euro Auszubildende: Statt der 2,3%-Steigerung: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 Euro
  Juli 2021 – Einmalzahlung 250 Euro (bei Vollzeit) für Beschäftigtte und Auszubildende
Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,1 Prozentpunkte auf 33,6 % Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,1 Prozentpunkte auf 33,6 %
Ab 01.04.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Deinstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individeullen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 % Ab 01.04.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Deinstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individeullen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 %

Dieser Verhandlungsstand stellt nicht ganz zufrieden. Wir hätten uns ein eindeutiges Verhandlungsergebnis statt einer Wahl zwischen zwei Varianten gewünscht. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass dies der Verhandlungsstand zwischen der BARMER und verdi ist und die BARMER mit der DHV keine abweichende Vereinbarung abschließen wird.

Die DHV-Tarifkommission tendiert zur Variante B, unsere Präferenz haben wir der Arbeitgeberseite mitgeteilt:

  • Der Wunsch nach einer dauerhaften Arbeitszeitreduzierung ist unter den Beschäftigten weit verbreitet, das gilt vor allem im Hinblick auf diejenigen, die wegen des Projekts „aufbruch“ weite Fahrtwege in Kauf nehmen müssen. Außerdem bietet diese Variante einen nachprüfbaren AK-Wert in der Personalbewirtschaftung
  • Positiv in der Variante B sind die frühere Gehaltserhöhung und die Anhebung des Sockelbetrages um 100 €, die vor allem den unteren Vergütungsgruppen bis VG 7/8 zugutekommt.
  • Die zusätzliche Einmalzahlung von 250 € im Juli 2021 gleicht zusammen mit der dauerhaften Arbeitszeitreduzierung die im Vergleich zur Variante A geringere Gehaltserhöhungsstufe positiv aus.
  • Zusammen mit den weiteren Punkten, insbesondere der überproportionalen Steigerung der Ausbildungsvergütungen und den hohen Einmalzahlungen für Auszubildende, ist das Gesamtpaket in Form der Variante B ein akzeptabler Kompromiss.

Die DHV-Tarifkommission wird in den nächsten Wochen auf Grundlage der Rückmeldungen der Beschäftigten ihre endgültige Entscheidung treffen. Deshalb unsere Bitte: Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Leider hat unsere Forderung nach einem Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Einschulung eines leiblichen Kindes keinen Eingang in den Tarifkompromiss gefunden. Wir bleiben aber dran, und die Arbeitgeberseite hat zugesichert, diese Forderung in den Themenspeicher für zukünftige Tarifverhandlungen zu übernehmen!

Bezüglich des Verzichts auf die Gehaltskürzung wegen der Warnstreiks haben wir der Arbeitgeberseite deutlich gemacht, dass wir einen kompletten Verzicht bei allen Streikteilnehmern für richtig halten, denn: Das Verhandlungsergebnis ist der Erfolg aller Beschäftigten, die an den Warnstreiks teilgenommen hatten!  Von der Arbeitgeberseite haben wir das Signal eines kompletten Verzichts auf einen Gehaltsabzug sowie einer Erstattung von bereits vorgenommenem Gehaltsabzug im Falle des Tarifabschlusses aufgenommen.

 

200212 Barmer Warnstreik DHV Fahnen

Große bundesweite Warnstreikaktion bei der BARMER

200212 Barmer Warnstreik DHV Fahnen

Viele organisierte und nicht organisierte Mitarbeiter/innen der BARMER waren dem Ruf der Gewerkschaften zum bundesweiten Warnstreik gefolgt. Warnstreikaktionen mit Beteiligung von DHV-Mitgliedern fanden u.a. in Wuppertal, Berlin und Schwäbisch Gmünd statt.

200212 Barmer Warnstreik Fahne mittig

Über 200 DHV-Mitglieder taten lautstark mit Westen, Fahnen und Trillerpfeifen ihren Unmut über den aktuellen Stand Tarifverhandlungen kund. Mit ihrem Protest machten sie deutlich, dass sich in dem letzten Angebot der Arbeitgeberin keine Wertschätzung der BARMER-Beschäftigten widerspiegele.

Der Warnstreik war ein eindrucksvolles Zeichen der Unterstützung der Forderungen der DHV-Tarifkommission. Die DHV-Mitglieder zeigten klare Kante – sowohl gegenüber der BARMER als auch gegenüber der anderen Gewerkschaft,  dass sie keinen gewerkschaftlichen Alleinvertretungsanspruch für die Mitarbeiter/innen der BARMER hat.

Die DHV setzt sich seit über 125 Jahren erfolgreich für die Interessen ihrer Mitglieder ein. Seit über 60 Jahren ist sie Tarifpartnerin der BARMER.

Engagieren Sie sich auch Seite an Seite mit Ihren DHV – Kollegen.

Wir können gemeinsam weiterhin viel erreichen.

200212 Barmer Warnstreik Teilnehmer

Bremens Bildungssenatorin empfing CGB-Landesvorsitzenden zum Dialog

Am 5. Februar empfing Bremens Senatorin für Kinder und Bildung, Frau Dr. Claudia Bogedan (SPD), den CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph zu einem einstündigen Meinungsaustausch. Mit dabei auch der für berufsbildende Schulen sowie ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben zuständige Referatsleiter des Ressorts, Tobias Weigelt.

Schwerpunkt des Gesprächs bildete der Themenkomplex berufliche Bildung. Kollege Rudolph verwies auf auf die Mitarbeit des CGB im Berufsbildungsausschuss der IHK für Bremen und Bremerhaven und dessen Unterausschüssen sowie auf die hohe Zahl christlicher Gewerkschafter, die  als Arbeitnehmervertreter in den Prüfungsausschüssen der Kammer mitwirken. Weiterhin gab er einen Überblick über die Bildungsarbeit der in Bremen ansässigen Bildungsstätte Nordwest des gemeinnützigen DHV-Bildungswerk e.V. und erinnerte an den jahrzehntelang vom DHV durchgeführten Berufswettkampf der Kaufmannsjugend.

Vor dem Hintergrund der hohen Zahl von Ausbildungsabbrechern kritisierte Rudolph die unzureichende Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen, die zudem an den Oberschulen zu sehr studienorientiert sei. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels plädierte er dafür, die Belange der dualen Ausbildung nicht zu vernachlässigen. In diesem Zusammenhang erinnerte er auch an die von ihm öffentlich gemachte fehlende Barrierefreiheit des Technischen Bildungszentrums Mitte (TBZ), Bremens größter Berufsschule, die nach Meinung der christlichen Gewerkschaften nicht vereinbar sei, mit dem im Schulgesetz verankerten Auftrag an die Schulen, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln.

Ein weiteres Gesprächsthema bildeten die mit dem kürzlich novellierten Berufsbildungsgesetz eingeführten drei Fortbildungsstufen und ihre an akademische Abschlüsse angelehnten Abschlussbezeichnungen. Kollege Rudolph verwies auf das starke Interesse bei den Teilnehmern und Absolventen von beruflichen Aufstiegsmaßnahmen wie Meister- und Fachwirte-Kursen an den neuen Abschlüssen Bachelor Professional und Master Professional, die derzeit aber von den IHK`s mangels Rechtsgrundlage noch nicht zuerkannt werden könnten. Senatorin Bogedan betonte, dass sie davon ausgeht, dass die Führung und Verleihung der neuen Abschlüsse in einer noch zu erlassenen Sammelverordnung des Bundes geregelt wird. Ob diese Verordnung aber auch für die nicht bundeseinheitlich geregelten Fortbildungsberufe gelten wird oder zusätzliche landes- oder kammerrechtliche Regelungen getroffen werden müssen, vermochte die Senatorin nicht zu sagen. Sie will in jedem Fall zunächst die Bundesverordnung abwarten.

Insgesamt zeigte sich die Senatorin, die selbst Verdi-Mitglied ist und vor ihrer politischen Karriere u.a. für die Hans-Böckler-Stiftung tätig war, in dem Gespräch auch im Detail gut informiert. So unterstellte sie, ohne dass dieses im Gespräch vom CGB-Landesvorsitzenden explizit angesprochen wurde, dass der CGB die vom rot-rot-grünen Bremer Senat geplante Ausbildungsumlage ablehnt, was auch der Fall ist.