BARMER: Auftakt Gehaltstarifverhandlungen

Am 11.12.2019 fand in Wuppertal der Auftakt der Gehaltstarifverhandlungen statt. Die DHV-Verhandlungskommission erläuterte ihre Forderungen:

Laufzeit: 24 Monate
Den Beschäftigten ist es bewusst, dass die BARMER in den nächsten beiden Jahren vor großen Herausforderungen steht.  Mit einer längeren Laufzeit wollen wir Planungssicherheit sowohl für die Kasse als auch für die Beschäftigten erreichen.

Gehaltserhöhung: 5,9 in zwei Erhöhungsstufen
Wir gehen mit unserer Gehaltsforderung einen bewusst realistischen Ansatz. Wir wollen nicht den Weg des üblichen Rituals einer hohen Gehaltsforderung mit dem Ziel, sich in der Mitte zu treffen, gehen. Dementsprechend beinhaltet unsere Gehaltsforderung nicht einen Verhandlungsspielraum, wie er in früheren Gehaltstarifrunden üblicherweise eingepreist wurde. Unsere Gehaltsforderung orientiert sich an den diesjährigen Abschlüssen anderer Krankenkassen – die BARMER darf nicht ins Hintertreffen geraten!

Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
Das Thema Freizeit ist für viele BARMER-Beschäftigte wichtig. Das gilt vor allem für die vom Projekt „aufbruch“ betroffenen Beschäftigten, die zum Teil weite Fahrtwege zu ihrer Dienststelle in Kauf nehmen müssen. Sie sind für jede Stunde dankbar, die sie mehr zu Hause verbringen können. Mit einem Wahlrecht, die Gehaltserhöhung in eine reduzierte Wochenar-beitszeit umwandeln zu können, wollen wir dem Wunsch der Beschäftigten Rechnung tragen!

Weitere DHV-Forderungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesunderhaltung der Beschäftigten:

  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsbefreiung für die Einschulung der Kinder
  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsbefreiung für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen

Die Arbeitgeberseite verwies in der Diskussion auf die nach ihrer Auffassung schwierige Lage in den nächsten Jahren. Bedingt durch die vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf den Weg gebrachten Reformgesetze würden der Kasse Mehrausgaben in Millionenhöhe drohen. Der Spielraum für eine Gehaltserhöhung würde dadurch erheblich eingeengt. Unsere Meinung: Die Beschäftigten dürfen nicht Leidtragende der Gesundheitspolitik der Bundesregierung sein! Sie haben sich eine ordentliche Gehaltserhöhung verdient!

Dagegen zeigte sich die Arbeitgeberseite sehr offen bezüglich unserer Forderungen auf Arbeitsbefreiungen für die Einschulung der Kinder und für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen. Intensiv diskutiert wurde auch über unsere Forderung zur Umwandlung der Gehaltserhöhung in eine reduzierte Wochenarbeitszeit. Die Arbeitgeberseite erkennt an, dass vor allem bei Beschäftigten mit weiten Fahrtwegen zum Arbeitsplatz der Wunsch nach einer Reduzierung ihrer Arbeitszeit besteht.

Konkrete Ergebnisse zeigte die erste Verhandlungsrunde nicht – leider hat die BARMER auch noch kein erstes Gehaltsangebot unterbreitet.

Die Verhandlungen werden am 22.01.2020 fortgesetzt. Wir erwarten zur nächsten Verhandlung ein verhandlungsfähiges erstes Arbeitgeberangebot!

Tarifverhandlungen 2019 bei der KKH

Das Jahr 2019 geht dem Ende entgegen. Es war ein verhandlungsintensives Jahr. Viele Themen standen auf der Agenda – vieles konnten wir für Sie erreichen:
 
Gehalt: Deutlicher Reallohnzuwachs!
Wir konnten eine zweistufige Gehaltserhöhung von insgesamt über 4.4 % über 18 Monate und damit einen deutlichen Reallohnzuwachs (voraussichtliche Inflationsrate 2019: 1.5.%) heraushandeln.
Dieser Abschluss braucht keinen Vergleich zu anderen Abschlüssen dieses Jahres zu scheuen!
 
Sicherung der betrieblichen Altersversorgung
Die Kasse hatte die betriebliche Altersversorgung (Anlage 7) zum 30.09.2018 gekündigt. Unser Ziel war es, die Altersvorsorgeleistungen für die betroffenen Beschäftigten dauerhaft, d.h. über den Kündigungszeitpunkt hinaus zu sichern. Das haben wir erreicht!
Für Mitarbeiter/innen, die zum Stichtag 30.09.2018 bei der Kasse beschäftigt sind, bleiben Garantieverzinsung in Höhe 4% und die jährliche Steigerung von 1%, während der Bezugsdauer erhalten! Dass 0.4 Prozentpunkte der vereinbarten Gehaltsanhebung zum 1.Januar 2020 als Sanierungsbeitrag verwendet werden, war ein Kompromiss, um die Leistungen nach der Anlage 7 des TV für die Zukunft zu sichern.
 
Betriebliche Altersversorgung für neue Beschäftigte
Wir befinden uns in den Endzügen der Verhandlung einer betrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte, die zum 01.10.2018 bei der Kasse angefangen haben. Unsere Ziele sind:
  • Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung mit einem renommierten Partner
  • Eine in Zeiten des anhaltenden EZB-Niedrigzinses attraktive Verzinsung des Vorsorgekapitals
  • Eine angemessene Zuschussleistung durch die Arbeitgeberin

Diese Ziele werden wir voraussichtlich zusammen mit der KKH erreichen!

Sozialtarifvertrag
Es gelang uns, ein Gesamtpaket zu schnüren, mit dem die Folgen der Organisationsveränderungen der KKH abgemildert werden. Das Paket beinhaltet u.a.:

  • Regelungen zur Mobilitätsunterstützung,
  • einen Ausgleich für erhöhten Fahrzeitenaufwand,
  • Zuschussregelungen zur Kinderbetreuung und zur Pflege naher Angehöriger
  • Möglichkeit der Altersteilzeit
Unser Erfolg: Rückkehr der Gebietsleiter/innen in die Anlage 5!
Wir hatten schon seit Jahren die Rückkehr der Gebietsleiter/innen in die Anlage 5 gefordert. Dank unserer Hartnäckigkeit konnten wir die Arbeitgeberseite in 2017 davon überzeugen, Verhandlungen über die Neustrukturierung der Vertriebsvergütung aufzunehmen. Unser eindeutiges Ziel war es, alle Gebietsleiter/innen in die Anlage 5 zu reintegrieren. Mit der Einigung wurde, obwohl seinerzeit gut gemeint, letztlich eine jahrelange Fehlentscheidung korrigiert.
Für alle Beschäftigten gilt wieder die Anlage 5 KKH TV, darüber hinaus wird mit der vereinbarten Prämienregelung eine attraktive Möglichkeit der Erfolgshonorierung gegeben.
 
Ausblick
Auch im kommenden Jahr wollen wir wieder erfolgreich für Sie verhandeln.
Schwerpunkte sehen wir in den Themen:
  • Angemessene Gehaltserhöhung ab dem 01.07.2020
  • Neugestaltung der Tätigkeitsmerkmale (Anlage 5)
  • Gestaltungsspielräume für Home Office und mobile Arbeitsplätze
     

Tarifverhandlungen bei TATEX vor Abschluss!

Die Tarifverhandlungen mit den Mitgliedern der TATEX gestalten sich am Anfang etwas holprig. Die anfänglichen Wogen konnten geglättet werden. Die teils hitzigen aber dennoch konstruktiven Diskussionen wurden immer wieder durch Verhandlungs- und Beratungspausen unterbrochen.

Die Tarifpartner waren sich schnell darüber einig, dass die angeschlossenen Servicegesellschaften und die Tätigkeitsfelder der Mitarbeiter tariflich eingruppiert werden sollen.

Fehlt eine Tätigkeitsbeschreibung im Tarifvertrag oder ist eine Eingruppierung nicht möglich, müssen sich die Tarifvertragsparteien über eine Eingruppierung/Anpassung/Ergänzung verständigen.

Die Tarifvertragsparteien wurden sich einig, dass der letzte Entgelttarifvertrag aus 2017 mit Wirkung zum 31. Januar 2020 seitens der Gewerkschaft DHV gekündigt ist.

Die Tarifkommissionen beider Tarifvertragsparteien erzielten Einigkeit über nachfolgende Änderungen des Entgelttarifvertrages mit Wirkung ab 01.02.2020:

Die Laufzeiten betragen:
Die 1. Laufzeit beträgt 12 Monate bis 31.01.2021.
Die 2. Laufzeit beträgt 18 Monate bis 31.07.2022.

Tariferhöhungen Regionalgruppen 1-3:

Die Erhöhung beträgt für die Regionalgruppe 1:
1. Laufzeit: 2,0 %
2. Laufzeit: 2,0 %

Die Erhöhung beträgt für die Regionalgruppe 2:
1. Laufzeit: 2,5 %
2. Laufzeit: 2,5332 %

Die Erhöhung beträgt für die Regionalgruppe 3:
1. Laufzeit: 3,5 %
2. Laufzeit: 3,5 %

Hiermit werden die Regionalgruppen 2 und 3 und die neuen Bundesländer den alten Bundesländern im Nordwesten endlich angeglichen.

Tariferhöhung der Ausbildungsvergütungen bundesweit: 

Die Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit in der 1. Laufzeit:
Im 1. Jahr: 660 Euro
Im 2. Jahr: 710 Euro
Im 3. Jahr: 800 Euro
Im 4. Jahr: 900 Euro

Die Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit in der 2. Laufzeit:
Im 1. Jahr: 720 Euro
Im 2. Jahr: 780 Euro
Im 3. Jahr: 850 Euro
Im 4. Jahr: 980 Euro

Die DHV-Verhandlungskommission wies immer wieder Arbeitgeberforderungen als nicht akzeptabel zurück. Man verhandelte lange und hart beim Entgelttarifvertrag. Das Resultat ist ein Kompromiss den beiden Seiten akzeptieren können.

Private Versicherungen: Tarifabschluss erreicht – 4,8 % mehr Gehalt in zwei Stufen

DHV und AGV Versicherungen haben sich auf folgenden Tarifabschluss geeinigt:

  • Laufzeit vom 01.09.2019 bis 31.01.2022 (29 Monate)
  • Einmalzahlung im Dezember 2019 in Höhe von 225 €
  • Gehaltserhöhungen:
    2,8 % zum 01.04.2020
    2,0 % zum 01.06.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen:
    1. Ausbildungsjahr: Um 68 € (= 7,0 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,9 %) ab 1. Juni 2021
    2. Ausbildungsjahr: Um 68 € (= 6,5 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,7 %) ab 1. Juni 2021
    3. Ausbildungsjahr: Um 69 € (= 6,1 %) ab 1. April 2020 und um weitere 30 € (= 2,5 %) auf 1.230 € ab 1. Juni 2021
  • Übernahmegarantie für ein Jahr für Auszubildende zum/r Versicherungskaufmann/-frau
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommen bis zum 31.12.2022
  • Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung auf bis zu 48 Monate

Unser Ziel, in der ersten Gehaltserhöhungsstufe eine 3 vor dem Komma herauszuholen, konnte knapp nicht erreicht werden. Das Gehaltserhöhungsvolumen von insgesamt 4,8 % liegt aber im Bereich dessen, was die DHV-Tarifkommission bei der Aufstellung ihrer Gehaltsforderung – Gehaltssteigerung von 4 % und 3% in zwei Stufen bei 24 Monaten Laufzeit – als akzeptabel einkalkuliert hatte.

Erfreulich ist die überproportionale Steigerung der Ausbildungsvergütungen. Damit hält das Private Versicherungsgewerbe Anschluss an das Ausbildungsvergütungsniveau vergleichbarer Branchen, insbesondere der Banken.

Mit der Verlängerung des Altersteilzeitabkommens hat der AGV der DHV-Forderung vollumfänglich entsprochen.
Die Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer/innen ist ein tragbarer Kompromiss, zumal mit dem Grundsatz „equal pay – equal treatment“ die Anwendung der Regelungen des Tarifvertrages Versicherungen vom ersten Tag der Beschäftigung an sichergestellt ist. Zudem haben wir eine Grenze dergestalt eingezogen, dass Leiharbeitnehmer/innen nur maximal 5 % der Beschäftigten ausmachen dürfen.

Enttäuschend ist, dass die Arbeitgeberseite keine Bewegung bei der Aufwertung des Vergütungsniveaus der Gehaltsgruppen A und B gezeigt hat. Gerade vor dem Hintergrund der politischen Diskussion um die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € die Stunde ist die Verweigerung der Arbeitgeberseite ein bedenkliches Signal.

Die Praxis wird zeigen, ob die Übernahmegarantie ein Plus für die Auszubildenden ist oder ob sich lediglich die Unsicherheit über die berufliche Zukunft um ein Jahr verlängert. Wir hätten uns eher für eine längere Stichtagsregelung zur Erklärung der Übernahme ausgesprochen, zumindest hätten wir uns eine Übernahmegarantie für alle Ausbildungsberufe und nicht bloß für den/die Versicherungskaufmann/-frau gewünscht.

In der Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die DHV-Tarifkommission für den Kompromiss entschieden. Ein Scheitern der dritten Verhandlungsrunde hätte eine Verzögerung des Tarifabschlusses bis ins nächste Jahr bedeutet.

Sind Sie mit dem Abschluss zufrieden? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten können, dann zeigen Sie mit einer DHV-Mitgliedschaft ein Zeichen der Unterstützung! Wenn Sie nicht zufrieden sind, dann meckern Sie nicht, sondern engagieren Sie sich in unserer Gewerkschaft!

Erfolgreicher Abschluss VdPK Hessen und Rheinland-Pfalz: Pflegekräfte auf TVöD-Niveau

Nachdem die Tarifverhandlungen am 26.08.2019 wegen der unzureichenden Gehaltsangebote der Arbeitgeberseite gescheitert waren, konnte am 19.11.2019 eine erfreuliche Kehrtwende erreicht werden.
Ab 01.01.2020 steigen alle Gehälter um 3,0 %, ab 01.01.2021 sowie 01.01.2022 ebenfalls um jeweils 3,0 %.  Damit ist es gelungen, eine substanzielle Annäherung an das Gehaltsniveau des TVöD zu erreichen und eine Kernforderung der Arbeitnehmerseite umzusetzen.
Bei Pflegekräften in akut-somatischen Einrichtungen ist das bereits mit diesem Tarifabschluss der Fall. Über Zulagen erreichen diese  Pflegekräfte TVöD-Niveau.                                                                                                                                                             Angesichts des akuten Mangels an Pflegekräften und die Zielsetzungen des Pflegestärkungsgesetzes war dieses Ziel für die DHV-Tarifkommission nicht verhandelbar.                                                                                                                                                                                                                                Wichtig: Das Pflegepersonal wird nun in eine gesonderte Gehaltstabelle übergeleitet. Bestandskräfte erhalten aber das Optionsrecht, in der alten Tabelle verbleiben zu können.
Darüber hinaus haben sich die Tarifparteien auf eine Überarbeitung der Vergütungssystematik geeignet. Die Anpassung der Vergütungsgruppen spiegelt zum einen die heutige Arbeitsrealität wieder, zum anderen wurde eine verbesserte Übersichtlichkeit durch das Einebnen von Zwischenstufen erreicht mit wichtigen Effekt, dass die Festbeträge der alten Eingruppierung nun dynamisiert sind und an zukünftigen Tarifsteigerungen teilnehmen.
Für Auszubildende wurde der Urlaub auf 30 Tage im Jahr angehoben, sowie die Ausbildungsvergütung linear zur Steigerung im Lohn- und Gehaltstarifvertrag für 2020 erhöht.
Weiter wurden Jubiläumsprämien vereinbart. Nach 10 Jahren Beschäftigungszeit werden 500 €, nach 25 Jahren 750 € und nach 40 Jahren 1000 € Prämie ausgeschüttet.

Viele Tarif-Forderungen der DHV sind noch offen. Aber dieser Abschluss stellt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des VdpK in Hessen und Rheinland-Pfalz einen Weg in die richtige Richtung dar. Wir danken den engagierten DHV-Mitgliedern für ihre tatkräftige Unterstützung!

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WOW-Seminar zum Thema „Zukunft der Gewerkschaften“

Im Oktober fand das alljährliche WOW-Seminar in Porto in Portugal statt.

Thema war die Zukunft der Gewerkschaften.

Ein wichtiges Thema, denn seit vielen Jahren stehen die Gewerkschaftsbewegungen in Europa und weltweit unter Druck. Im Laufe der Jahre verloren viele Gewerkschaften einen großen Teil ihrer Mitglieder. Wie dieser Entwicklung begegnet werden kann, war die Frage, auf die es nicht nur eine Antwort gibt.

Interessant war, dass trotz aller Unterschiede zwischen West- und Osteuropa sowie zwischen nördlichen und südlichen Ländern und trotz aller nationalen Besonderheiten der Gewerkschaften die gleichen Schlussfolgerungen für alle Mitgliedsgewerkschaften gezogen wurden:

  • Erstens sind Gewerkschaften weiter notwendig, weil es weiter ein strukturelles Machtgefälle zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geben wird.
  • Zweitens müssen sich Gewerkschaften mit ihren Angeboten auf den veränderten Arbeitsmarkt und damit auf die veränderten Bedürfnisse ihrer potentiellen Mitglieder einstellen.
  • Die Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten und die wachsenden Ansprüche der Arbeitswelt führen zu einer höheren Qualifikation und Selbstständigkeit der Arbeitnehmer.
  • Die Zunahme von atypischen Beschäftigungsverhältnissen, steigende Frauenerwerbstätigkeit und die zunehmende Veränderung der Arbeitsdichte sind weitere Herausforderungen der Gewerkschaften.

Gewerkschaften können sich nicht mehr auf die bisher erprobten Kommunikationswege zu ihren Mitgliedern und potentiellen Interessenten beschränken, sondern müssen sämtliche Möglichkeiten moderner Telekommunikation anwenden, um die Arbeitnehmer da abzuholen, wo sie sind. Das gilt insbesondere für jüngere Arbeitnehmer, die – so das einhellige Fazit – anders nicht mehr zu erreichen sind. Beispielhaft war in diesem Zusammenhang das Vorgehen einzelner Gewerkschaften. So bietet die gastgebende portugiesische Gewerkschaft ihren Mitgliedern eine App an, die neben der Verwaltung der eigenen Mitgliedschaft auch Zugang zu Neuigkeiten und Rechtstipps bietet und die Organisation von Arbeitskampfmaßnahmen ermöglicht.

Für die DHV waren die Geschäftsführer Silke Schönherr-Wagner und Alexander Henf vor Ort. Sie nutzten den Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem europäischen Ausland und konnten viele Anregungen für die Arbeit der DHV mitnehmen. Nur auf diesem Weg kann es gelingen, das Schluss-Motto des WOW-Seminars umzusetzen: „Der Niedergang der Gewerkschaftsbewegung? – Die einzige Möglichkeit für den Erfolg der Gewerkschaften besteht darin, die Zukunft anzunehmen.“

 

Europe Women’s committee

Im Vorfeld des WOW-Seminares tagte am 8.10.2019 das Europe Women’s committee. Dieses besteht seit einem Jahr und beschäftigt sich mit Themen, die insbesondere Frauen in der Arbeitswelt betreffen.

Das Thema dieser Tagung war „Frauen in Top-Positionen“.

Die Vertreterinnen für Deutschland waren die Geschäftsführerin der DHV, Silke Schönherr-Wagner und Dr. Ulrike Schwing-Dengler für die Partnergewerkschaft CGM. Sie stellten zusammen die Situation in Deutschland dar.Diese lässt sich mit dem einfachen Satz „It´s a Man´s World“ beschreiben. Obwohl einige Initiativen auf den Weg gebracht wurden, hängt die Bundesrepublik konstant auf den unteren Plätzen der Rangliste fest. Als Beispiel: In den 200 größten Unternehmen Deutschlands sind lediglich acht Prozent der Vorstände weiblich, in den Aufsichtsräten liegt der Frauenanteil bei 23 Prozent (Zahlen aus DIE WELT, 08.03.18).

Die weiteren Teilnehmerinnen stellten die Situation der anderen vertretenen Länder vor. In nahezu allen Ländern wird mit Quoten gearbeitet. Die Frauen des Women´s committee waren sich jedoch einig: Frauen sind mittlerweile genauso gut ausgebildet wie Männer und wollen allein aufgrund ihrer Qualifikation und nicht aufgrund einer Quote auch in Top-Positionen ankommen. Das, auch da waren sich die Teilnehmerinnen einig, bleibt aber wohl vorerst Wunschdenken.
Festgestellt wurde länderübergreifend auch, dass es weltweit zu wenig gewerkschaftlich organisierte Frauen gibt und dass die Frauen, die gewerkschaftlich organisiert sind, sich nicht ausreichend vertreten fühlen. Das Women´s committee wird hier einen Fragebogen für weibliche Gewerkschaftsmitglieder entwerfen um festzustellen, was unsere Kolleginnen von uns erwarten und wie wir als Gewerkschaften besser werden können. Sobald wir diesen Fragebogen erarbeitet haben, werden wir ihn hier in der DAZ für die Mitglieder der DHV veröffentlichen.

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CGB sieht in der Grundrente einen wichtigen Baustein zur Senkung der Altersarmut

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands begrüßt den Koalitionskompromiss zur Einführung einer Grundrente.

Diese leistet nicht nur einen wirksamen Schutz vor Altersarmut und erkennt die Lebensleistung von Geringverdienern an. Sie ist vor allem ein Ausdruck des Leistungsprinzips: Arbeit lohnt sich auch im Hinblick auf die Altersvorsorge, und langjährig Beschäftigte werden im Alter besser gestellt als Langzeitarbeitslose.

In der weiteren Ausgestaltung ist der Gesetzgeber gehalten, durch die Einführung von geeigneten Maßgaben neue Ungerechtigkeiten zu verhindern. Ein Rentner, der 35 Jahre in Teilzeit gearbeitet hat, darf nicht besser gestellt werden als ein Vollzeitarbeitnehmer, der aber nur 34 Beitragsjahre vorweisen kann.

Zur Finanzierung der Grundrente dürfen keine Mittel aus der Rentenkasse entnommen werden. Ebenso darf hierzu keine Erhöhung der Rentenbeiträge erfolgen. Die Grundrente muss insofern dauerhaft vollständig aus dem allgemeinen Steueraufkommen bestritten zu werden.

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60 Jahre CGB

Jubiläumsveranstaltung zur 60- jährigen Wiedergründung  des CGB nach dem Ende des 2. Weltkriegs

Am 12. November 2019 feierte der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) in der Landesvertretung des Bundeslands Rheinland Pfalz unter dem Motto „60 Jahre CGB – Der Freiheit und Vielfalt verpflichtet“ den 60. Jahrestag seiner Wiedergründung nach dem Ende des 2. Weltkriegs.

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges scheiterten zunächst die Versuche, in den drei westlichen Besatzungszonen die christlichen Gewerkschaften wiederzugründen, an dem Lizenzierungszwang, mit dem die Besatzungsmächte die Bildung von Einheitsgewerkschaften nach dem Industrieverbandsprinzip durchsetzen wollten. Eine Ausnahme bildete nur das unter französischer Verwaltung stehende Saarland. Dort ließen die französischen Militärbehörden von Anfang an die Gründung konkurrierender Gewerkschaften zu, die sozialistischen und die christlichen Richtungsgewerkschaften.

In den anderen Besatzungszonen konnten christliche Gewerkschaften erst nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, mit dem die Koalitionsfreiheit begründet wurde, wieder gegründet werden. Den Anfang machten die Angestelltengewerkschaften, zuerst die heutige DHV, die sich am 1.9.1950 konstituierte. Der VWA (Verband weiblicher Angestellter) und der VDT (Verband deutscher Techniker) folgten kurze Zeit später.

Im Arbeiterbereich vertraute man zunächst auf die hohen Prinzipien der neuen Einheitsgewerkschaften. Bald kamen die Kollegen aber zur Erkenntnis, dass in den Gewerkschaften des DGB die christlich-sozialen Prinzipien der christlichen Gewerkschaften keine Chance hatten, die Einheitsgewerkschaften entwickelten sich zu sozialistischen „Einseitsgewerkschaften“. Nach und nach gründeten sich in den 50-Jahren auch die christlichen Arbeitergewerkschaften wieder, unter ihnen der Christliche Metallarbeiter-Verband (CMV), die heutige CGM.

Am 27. Juni 1959 schlossen sich in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt  Mainz alle christlichen Gewerkschaften der Arbeiter, Angestellten und des öffentlichen Dienstes in einer gewerkschaftlichen Spitzenorganisation – dem Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) – zusammen.

So war es richtig und konsequent, den 60igsten Geburtstag des CGB in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin gemeinsam mit zahlreichen geladenen Ehrengästen aus Politik, Wirtschaft und Sozialversicherung zu feiern, die es sich nicht nehmen ließen in ihren Grußworten die Arbeit des CGB zu würdigen.

Auch die CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer gratulierte dem CGB zu seinem 60igsten Geburtstag in Form einer Videobotschaft, die den Gästen nach den Grußworten vorgespielt wurde.

Wie kann einer 60-jährigen aktiven Gewerkschaftsarbeit besser ein Gesicht gegeben werden, als durch aktive Mitstreiter? Stellvertretend für alle aktiven christlichen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter ehrte Henning Röders in seiner Funktion als stellvertretender CGB-Bundesvorsitzender und Bundesvorsitzender der DHV den Kollegen Hans-Rudolf Folz für 60 Jahre Mitgliedschaft in der DHV und für sein 60-jähriges Engagement als christlicher Ge-werkschafter. Bis heute ist Folz CGB-Landesvorsitzender im Saarland und Mitglied des DHV-Hauptvorstandes..

In seiner Festrede berichtete der langjährige DHV-Bundesvorsitzende Jörg Hebsacker aus Hamburg, ebenfalls ein Urgestein der christlichen Gewerkschaftsbewegung, über 60 Jahre christliche Gewerkschaftsarbeit und schlug einen Bogen von den Anfängen des CGB nach dem Ende des zweiten Weltkriegs hin zu den gewerkschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen des digitalen Zeitalters.

Der CGB nutzte die Feierstunde auch, um den langjährigen CGB-Bundesvorsitzenden Matthäus Strebl, MdB a.D., mit der Würde eines Ehrenvorsitzenden auszuzeichnen. Matthäus Strebl stand aus gesundheitlichen Gründen für den Bundesvorsitz im Jahr 2018 nicht mehr zur Verfügung. Der  CGB-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen überreichte dem nach schwerer Krankheit wieder genesenen Matthäus Strebl die Ehrenurkunde und bedankte sich für dessen langjähriges Engagement im CGB.

In seiner Dankesrede hob der frisch gebackene Ehrenvorsitzende nicht nur die Bedeutung und die Arbeit des CGB hervor, sondern machte auch deutlich, mit wie viel Freude er über die letzten Jahre sein Vorsitzenden Amt ausübte.

Ein gemeinsames und harmonisches get together mit guten und konstruktiven Gesprächen, an dem auch der CDU-Generalsekretär Paul Zimiak teilnahm, ließ die Geburtstagsfeier angenehm ausklingen.

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Bundesbetriebsgruppentagung BARMER stellt Forderungen für Gehaltstarifverhandlungen auf

Vom 06.-07.11.2019 fand in Hagen die Bundesbetriebsgruppentagung BARMER statt. Auf der Tagesordnung standen neben den Wahlen zum neuen Bundesbetriebsgruppenvorstand die Festlegung der Forderungen für die anstehende Gehaltstarifrunde und die Vorbereitung der Personalratswahlen 2020.

Die Bundesbetriebsgruppentagung hat sich für ein realistisches, im Bereich des Erreichbaren liegendes Forderungspaket für die am 11.12.2019 beginnenden Gehaltstarifverhandlungen entschieden; sie möchte keine unerreichbare Tarifforderung aufstellen. Wichtig sind auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Gesundheitsförderung.

Unser realistisches Forderungspaket lautet:

  • Laufzeit: 24 Monate
  • 5,9 % Gehaltserhöhung in zwei Erhöhungsstufen
  • Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
  • Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Einschulung der Kinder
  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsfreistellung pro Jahr für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen

Einen Wechsel gab es an der Spitze des Bundesbetriebsgruppenvorstands. Marcel Premke kandidierte nicht mehr als Vorsitzender, aber als Stellvertreter. Andreas Pietsch wurde neuer Bundesbetriebsgruppenvorsitzender, weiterer Stellvertreter ist Ulrich Zätzsch.

Eingehend beriet die Bundesbetriebsgruppentagung auch über die im Jahr 2020 anstehenden Personalratswahlen. Festgelegt wurden die Spitzenkandidaten für die Wahl zum Hauptpersonalrat (HPR). Angeführt wird die Liste vom langjährigen HPR-Vertreter Marcel Premke (Hauptverwaltung Wuppertal), dem neuen Bundesbetriebsgruppenvorsitzenden Andreas Pietsch (Beitragszentrum Hamburg), dem weiteren Stellvertreter Ulrich Zätzsch (Regress Zentrum Leipzig) und Simona Altkrüger (VMZ Berlin).

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DAK: Tarifabschluss angeboten

Die DHV hat bereits in der Tarifinfo vom Oktober das Ergebnis der Tarifverhandlung 2019 vorausgesagt: Zitat:
„Ist es zeitgemäß, bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?
Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.“

Die Forderungen der Gewerkschaften lagen bei 6,5 bis 6,8% bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Die Laufzeit beträgt jetzt 27 Monate.
In diesen 27 Monaten eine Einmalzahlung von 500 Euro (für drei Monate ohne % Erhöhung), sowie am 01.01.2020 3% und am 01.04.2021 weitere 2% Gehaltserhöhung. Immerhin wurde die DHV-Forderung berücksichtigt, dass Kolleg*innen mit geringer Vergütung jeweils eine Mindesterhöhung von 100 Euro erhalten.
Erhöhung der Azubigehälter und eine verbesserte Staffelung des Anspruches auf Weihnachtsgeld sind weitere Bestandteile der Einigung.

Leider findet sich im Abschluss keine Strategie zur Bewältigung der demografischen Entwicklung; auch keine Einigung über innovative Vorschläge (Jobrad usw.).

Alle durch die hohen Belastungen gebeutelten Beschäftigten der DAK-Gesundheit, die dieses Unternehmen mit ihrem Einsatz und ihrer Arbeitskraft im Wettbewerb halten, werden die Erhöhung, die geringer als erwartet und verdient ausgefallen ist, sicher dankbar entgegennehmen.

Hätte ein besserer Tarifabschluss erreicht werden können, wenn alle Gewerkschaften gemeinsam die Verhandlungen geführt hätten?

Die mitgliederstärkste Gewerkschaft im Betrieb entscheidet darüber, wie der Umgang zwischen den Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen erfolgt.
Das Angebot der DHV gilt weiterhin: Wir sind bereit zu zeitgleichen, gemeinsamen Verhandlungen aller Gewerkschaften mit dem Arbeitgeber. Dann sind wir auch offen für gemeinsame Aktionen. In vielen Betrieben vertreten und kämpfen Gewerkschaften gemeinsam für die Beschäftigten.
Wer dies bei der DAK-Gesundheit bewusst verhindert muss sich Fragen gefallen lassen!

Die DHV-Tarifkommission bei der DAK-Gesundheit wird über den Tarifabschluss beraten.  

DHV-Personalräte setzen sich in ihren Gremien für eine sachorientierte Zusammenarbeit zum Wohle aller Beschäftigten ein. Mit Ihrer Stimme bei der Personalratswahl 2020 können Sie dies unterstützen.