Erfolgreicher Tarifabschluss zwischen der Schlosspark- Klinik GmbH sowie der Park Klinik Weißensee

nach insgesamt 3 Verhandlungsrunden einigten sich die Tarifkommission von DHV Schlosspark-Klinik GmbH sowie Park-Klinik Weißensee GmbH auf folgendes Ergebnis:
•    Prozentuale Entgeltsteigerung rückwirkend
     zum 01.04.2019 um 2,2%
     zum 01.01.2020 um 2,4%
     zum 01.01.2021 um 2,4 %
•    Erhöhung der Auszubildenden Gehälter rückwirkend zum 01.04.2019 pro Jahr
     um 75,00 € brutto im Monat

•    Erholungsbeihilfe in Höhe von 150,00 € ab dem 01.04.2019
•    Examinierte Pflegekräfte erhalten ab dem 01.01.2020 die Vergütungsgruppe 7
•    Medizinische Fachangestellte erhalten ab dem 01.04.2019 die
     Vergütungsgruppe 5, nach dreijähriger Tätigkeit die Vergütungsgruppe 6

•    Medizinische Fachangestellte erhalten rückwirkend ab 01.04.2019 eine
     Funktionszulage von 85,00 € brutto im Monat

•    Zusatzurlaub für geleisteten Nachtdienst rückwirkend ab 01.04.2019,
     bei jährlichen Nachtarbeitsstunden

     von 210 Stunden bis 419 Stunden = 1 Sonderurlaubstag
     von 420 Stunden bis 569 Stunden = 2 Sonderurlaubstage
     von 570 Stunden bis 869 Stunden = 3 Sonderurlaubstage
     von 870 Stunden                              = 4 Sonderurlaubstage

Die Mitglieder der Tarifkommission und der Gewerkschaft der DHV sehen in dem Abschluss des Tarifvertrages einen Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen. Das erzielte Ergebnis liegt über der Inflation, die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen war der Tarifkommission ein sehr wichtiger Verhandlungspunkt wie ebenso der Sonderurlaub für geleistete Nachtarbeit.

Privates Versicherungsgewerbe – Unzureichendes erstes Gehaltsangebot

In der Verhandlung am 30.10.2019 in Hannover unterbreitete die Arbeitgeberseite ein erstes Gehaltsangebot, das aus Sicht der DHV-Tarifkommission vollkommen unzureichend ist:

•    Laufzeit: 34 Monate bis zum 30.06.2022
•    Tarifliche Erhöhung von insgesamt 4 % verteilt auf:
      1,7 % zum 01.02.2020
      1,2 % zum 01.02.2021
      1,1 % zum 01.02.2022

Das vom Arbeitgeberverband vorgelegte Angebot ist für uns inakzeptabel. Es honoriert in keiner Weise die engagierte Arbeit der Beschäftigten!

Es steht auch nicht im Einklang mit dem Signal der Arbeitgebervertreter, ein bisschen besser abschließen zu wollen als bei den Privatbanken (2 Erhöhungsstufen von jeweils 2,0 % bei einer Laufzeit von 29 Monaten). Die angebotenen Gehaltssteigerungen liegen unter 2 %, die Laufzeit ist deutlich länger!

Nach unserer Einschätzung besteht daher noch deutlich Luft nach oben! Der Abschluss bei den Volks- und Raiffeisenbanken vom 07.08.2019 mit zwei Stufen von 3,0 % und 1,5 % ist die Benchmark, die nach unserer Auffassung übertroffen werden muss.

Eine 3 vor dem Komma muss in der ersten Gehaltserhöhungsstufe stehen! Die Erhöhung muss unmittelbar nach der dritten Verhandlungsrunde zum 01.12.2019 erfolgen! Die weitere(n) Erhöhungsstufe(n) dürfen nicht mickrig ausfallen!

Zur Diskussion stand außerdem die Arbeitgeberforderung, nach der Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen ab ca. 78.000 € teilweise nicht mehr den manteltarifvertraglichen Regelungen unterliegen sollen. Konkret geht es um die Arbeitszeitregelungen / Zuschlagsregelungen des § 11 MTV, die für diese Beschäftigten künftig nicht mehr gelten sollen. Stattdessen sollen einzelvertragliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und diesen Beschäftigten möglich werden. Es hängt vom Gesamtpaket ab, ob wir diese Arbeitgeberforderung akzeptieren!

Nach wie vor ist der AGV bereit, unsere Forderung nach Verlängerung des Altersteilzeitabkommens zu erfüllen. Auch unserer Forderung, den Auszubildenden spätestens sechs Monate vor Ausbildungsende mittzuteilen ob diese übernommen werden können oder nicht, steht der Arbeitgeberverband positiv gegenüber.

Insgesamt bewerten wir den Verlauf der zweiten Verhandlungsrunde trotz des nicht akzeptablen Arbeitgeberangebots als konstruktiv. Eine Einigung auf ein akzeptables Gesamtpaket in der dritten Verhandlungsrunde ist durchaus wahrscheinlich. Deshalb rufen wir derzeit nicht zu Streikmaßnahmen auf, sondern gehen zuversichtlich in die dritte, hoffentlich abschließende Verhandlungsrunde am 29.11.2019 in München!

AWO Thüringen – erfolgreicher Tarifabschluss

Nach mehreren intensiven Verhandlungsrunden konnte die DHV für die 8000 Beschäftigten der AWO Thüringen eine historisch hohe Tarifeinigung erreichen.
Die rund 8000 Beschäftigten in den Einrichtungen im Arbeitgeberverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Thüringen bekommen mehr Geld.Die Gehälter steigen um mehr als 10 Prozent bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von zwei Jahren.

Eure DHV hatte im Kern eine Erhöhung der Gehälter um 9 Prozent bei einer Laufzeit von einem Jahr gefordert, der Arbeitgeberverband hatte eine Laufzeit von drei Jahren angestrebt. Letztendlich einigten sich die DHV-Tarifkommission und die Arbeitgeberkommission der AWO auf folgende Eckpunkte:

Nach der am 09.09.2019 erzielten Einigung wird die Vergütung der AWO-Beschäftigten 2020 um 5,5 Prozent steigen, 2021 um 4,5 Prozent.

Im Bereich der Pflege fällt die Steigerung im ersten Jahr höher aus: Pflegekräfte werden in der ersten Steigerung 7,7 Prozent mehr bekommen, Pflegefachkräfte 7,3 Prozent.

Nach der Einigung sollen auch die Sonderzulagen neu gestaltet werden. Es wird für die Beschäftigten im ersten Jahr des Tarifvertrages 52,5 Prozent ihres Grundgehaltes als Zulage geben, im zweiten Jahr dann 55 Prozent. Bislang wurden nur 25 Prozent fest gezahlt und der Rest erfolgsabhängig (variabel).
Danke an alle engagierten Mitglieder, die zum Gelingen dieses guten Tarifabschlusses beigetragen haben.

 

DAK Gesundheit – erstes Arbeitgeberangebot

Wertschätzung sieht anders aus!

Die DHV hat im Tarifgespräch am 22.10.2019 deutlich gemacht, dass die DHV das Gehaltsangebot des Arbeitgebers ablehnt.
Eine dreistufige Gehaltserhöhung von 1,9 %, 1,0 % und 1,0 % über einen Zeitraum von 36 Monaten ist alles andere als ein Ausdruck der Wertschätzung der Beschäftigten!

Dass die Kasse finanziell und von der Mitgliederentwicklung her erheblich besser dasteht als vor ein paar Jahren, ist vor allem Verdienst der Beschäftigten! Die Arbeitgeberseite argumentierte, dass Wertschätzung nicht nur Ausdruck in einer guten Gehaltserhöhung, sondern auch in guten Arbeitsbedingungen findet.

Unsere Meinung: Die Beschäftigten dürfen eine gute Gehaltserhöhung und gute Arbeitsbedingungen erwarten!

Wer oder was treibt den Arbeitgeber zu so einem schlechten ersten Angebot?Ist es Zeitgemäß bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.

6,5 % mehr Gehalt für 12 Monate bleibt die berechtigte Forderung der DHV!

Wir erläuterten im Tarifgespräch am 22.10.2019 auch die weiteren berechtigten DHV- Forderungen (sehen Sie dazu auch unsere Tarifinformation September 2019):

·    Sonderzahlung für die Beschäftigten der Vergütungsgruppen 1-3!

·    Überdurchschnittliche Anpassung der Azubigehälter, Einstellungen und

     Übernahme von Auszubildenden!

·    Tarifvertrag zur Bewältigung der demografischen Entwicklung!

Die Herausforderungen zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der Kasse sind hoch. Es gilt, mit guten und innovativen Regelungen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Gesunderhaltung der Beschäftigten sowie einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand zu gewährleisten. Ein wichtiger Bestandteil ist für die DHV eine tarifvertragliche Regelung zu Lebensarbeitszeitkonten. Auch Regelungen zur sofortigen Ermöglichung von mobilen Arbeitsplätzen und Homeoffice sollten Inhalte eines solchen Tarifvertrages sein. Bei der Förderung der Gesunderhaltung der Beschäftigten sehen wir noch Luft nach oben. Der aktuelle Tarifvertrag zur Gesundheit stellt die Beschäftigten nicht zufrieden, hier muss die Kasse deutlich mehr und innovativer investieren!

·    Eingruppierung nicht tarifierter und deutlich anspruchsvollerer Tätigkeiten!

·    Jobrad Angebot für alle – Fahrradleasing mit Steuervorteil für Motivation

     und Gesundheit!

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DAK Bundesbetriebsgruppentagung stellt Weichen für Personalratswahlen 2020

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 Vom 15.-17.10.2019 fand in Berlin die Bundesbetriebsgruppentagung DAK-Gesundheit statt. Knapp 100 Delegierte berieten über aktuelle Themen und stellen wichtige Weichen für 2020.

Der Bundesbetriebsgruppenvorsitzende Jörg Steinbrück (Berlin) zog in seinem Rechenschaftsbericht eine positive Bilanz der Betriebsgruppenarbeit in den vergangenen Jahren. Der Mitgliederzuwachs ist positiv, besonders erfreulich ist die hohe Zahl von geworbenen Auszubildenden.

In der  Personalratsarbeit setzen die DHV-Vertreter viele Akzente. Mit ihrer Gehaltsforderung in Höhe von 6,5 % hatte sich die DHV-Tarifkommission als erste positioniert und damit ein wichtiges Zeichen gesetzt.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders betonte in seiner Rede die gute Zusammenarbeit mit der –Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit. Er dankte den Delegierten für ihr unermüdliches Engagement vor Ort. Angesichts der vielen geworbenen Auszubildenden zeigte sich Henning Röders zuversichtlich, was die Zukunft der DHV bei der DAK-Gesundheit angeht.

Bei den anschließenden Wahlen zum Bundesbetriebsgruppenvorstand wurden einstimmig Jörg Steinbrück (Berlin) und Carsten Christoph (Göttingen) wiedergewählt. Neu im Bundesbetriebsgruppenvorstand ist Ingo Kirmeß (Kassel).

Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung war die Vorbereitung der Personalratswahlen 2020. Mit einem breit aufgestellten Kandidatentableau geht die DHV in die Personalratswahlen. Neben bewährten Kräften werden  viele junge Kolleg*innen für die DHV ins Rennen gehen. Die DHV tritt zu den Personalratswahlen wieder mit dem bewährten Motto an:
                                                      DHV – Das Heißt Vertrauen!

Die Delegierten einigten sich bei der Tagung auch auf DHV-Positionen für die zukünftige Arbeit im Hause der DAK-Gesundheit. Darunter zur Heimarbeit: Die Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten soll schnellst möglichst geschaffen werden, auch durch Prüfung von mobilen Arbeitsplätzen für Kolleg*innen mit weiten Arbeitswegen. Öffnungszeiten / Servicezeiten: Bevor darüber verhandelt werden kann (DVB und/oder TV) muss der Arbeitgeber zunächst ein schlüssiges Personalkonzept vorlegen, die Rahmenbedingungen definieren und den eindeutigen Bedarf/Nutzen unter Beweis stellen. Die DHV sieht derzeit keinen Bedarf und keine Ressourcen zur Verlängerung.

Neuwahl einer starken Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik

Die neue DHV-Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik wurde am 11. Oktober 2019 ordnungsgemäß gewählt.

Sie besteht aus insgesamt 12 Mitgliedern (Vorstand und Beisitzer).

Der neue Bundesvorsitzende, Herr Marc Will (Metro Deutschland GmbH), wurde einstimmig gewählt.
Als stellvertretende Bundesvorsitzende wurde Frau Sabine Wilmes (Netto) erneut einstimmig bestätigt.
Für das Amt der Schriftführerin wurde Frau Yvonne Boese durch die Bundesfachgruppe einstimmig gewählt.
Die Beisitzer der Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik sind folgende Personen:
Herr Warren Trapp, Frau Heike Süllwold, Herr Joachim Drößler, Herr Andre Kunza, Frau Angelika Will, Frau Uta Fischer, Herr Ulf Fante, Herr Martin Flintrop und Herr Jürgen Int-Veen.

Die neu gewählte Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik hat bereits viele neue Vorschläge und Ideen, welche sie in der laufenden Amtsperiode umsetzen will.

Wir gratulieren herzlich zur Wahl und freuen uns auf die zukünftige konstruktive und produktive Zusammenarbeit.

Rettung nicht nur für Condor, sondern auch für Thomas Cook Deutschland

Die Berufsgewerkschaft DHV hat mit großer Bestürzung die Insolvenz des britischen Touristikkonzerns Thomas Cook und nun auch der deutschen Unternehmenstochter, der Thomas Cook GmbH, aufgenommen. Sie hat den Bundeswirtschaftsminister in einem Schreiben aufgefordert, der deutschen Thomas Cook GmbH und der Condor Luftdienste GmbH Finanzhilfen zu gewähren.
 
Die DHV begrüßt die vom Bund und vom Land Hessen zugesagten Finanzhilfen in Höhe von 380 Mio. € für die Condor Luftdienste GmbH. Mit den Finanzhilfen werden nicht nur der Flugbetrieb kurzfristig gesichert, sondern dem Unternehmen eine Existenzperspektive ermöglicht. Für die Beschäftigten von Condor ist dies eine gute Nachricht. Denn damit sind ihre Arbeitsplätze vorerst gesichert.
 
Eine zweite Pleite wie bei Air Berlin bleibt Deutschland vorerst erspart. Die Folgen wären eine erhebliche Reduzierung des Flugangebots und eine deutliche Verteuerung der Ticketpreise im Bereich des Pauschaltourismus gewesen.
 
Die Zusage der Finanzhilfen für die Condor Luftdienste GmbH ist aber nur ein Teil des notwendigen Rettungspakets. Die DHV erhält ihre Forderung nach Finanzhilfen auch für die deutsche Thomas Cook GmbH weiterhin aufrecht. Denn im Gegensatz zum britischen Mutterkonzern war die deutsche Unternehmenstochter in den vergangenen Jahren profitabel und erwirtschaftete Gewinne, die sie allerdings an den britischen Mutterkonzern abführen musste. Dort verschwanden diese im immensen Schuldenberg. Die Insolvenz der deutschen Thomas Cook GmbH eröffnet nun die Chance einer Sanierung und einer Weiterführung als eigenständiges Unternehmen. Die Chancen auf Erfolg sind nach Einschätzung der DHV gegeben.
 
Mit einer mit Hilfe von staatlicher Unterstützung zu erfolgenden Sanierung der deutschen Thomas Cook GmbH würden rund 2.100 Arbeitsplätze gesichert. Ein schwerer Schaden für den Wirtschaftsstandort Oberursel, wo sich die Zentrale des Unternehmens befindet, wäre vorerst abgewendet. 
 
Für die Condor Luftdienste GmbH wäre die langfristige Sicherung der Thomas Cook GmbH ebenfalls wichtig, denn diese hat bislang in erheblichem Maße zu einer guten Auslastung beigetragen. Für die Condor würde es schwer werden, den dauerhaften Wegfall der durch die Thomas Cook GmbH erbrachten Flugauslastung anderweitig zu kompensieren.
 

Versicherungen: Erste Gehaltstarifverhandlung mit Signalwirkung

Am 19.09.2019 erfolgte in Wuppertal die erste Tarifrunde. Der Arbeitgeberverband (AGV) nahm bereits erste Stellung zu den DHV-Forderungen und wurde in zwei Punkten erstaunlich konkret.
 
DHV-Forderung: Zweistufige Gehaltserhöhung von 4 % und nach weiteren 12 Monaten 3 %; Laufzeit: 24 Monate
AGV: Ein erstes Angebot wird in der nächsten Runde unterbreitet. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des geringen Beitragswachstums sieht der AGV wenig Spielraum.
Tendenz AGV: Einen Tarifabschluss wie bei den Volks- und Raiffeisenbanken könne der AGV sich allerdings vorstellen. Dieser sieht vor:
7 Null-Monate von Juni bis Dezember 2019
3% ab 01. Januar 2020
1,5 % ab April 2021
Laufzeit: 34 Monate
DHV-Tarifkommission: Die Belastungen der Beschäftigten sind infolge des Personalabbaus und der Digitalisierung der Arbeitsprozesse erheblich gestiegen. Entsprechend hoch ist die Erwartungshaltung an einen Gehaltsabschluss, der ihre engagierte Leistung angemessen würdigt.
 
DHV-Forderung einer Inflationssicherungsklausel im Falle eines länger lau-fenden Abschlusses
AGV: Eine interessante Forderung, die aber dazu führt, dass die Arbeitgeber die Inflationsrisiken tragen. Daher ist eine Einigung unwahrscheinlich.
 
DHV-Forderung: Deutliche Anhebung der Niedriglohngruppen A und B in den Bereich von 1.944 € – 2.306 €
AGV: Kein Handlungsbedarf für eine überproportionale Gehaltserhöhung. In diesen Gehaltsgruppen sind nur rund 450 Beschäftigte eingruppiert.
DHV-Tarifkommission: Die Gehaltsgruppen A und B umfassen nach unserer Wahrnehmung eine nicht unerhebliche Zahl von Beschäftigten. Für diese ist eine deutliche Anhebung ihrer Gehälter ein wichtiges Anliegen! Deshalb halten wir unverändert an unserer Forderung fest!
 
DHV-Forderung: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen: 70 € und 50 €
AGV: Ein erstes Angebot wird in der nächsten Runde abgegeben.
 
DHV-Forderung: Stichtagsregelung für eine Erklärung der Übernahme der Auszubildenden: 6 Monate vor Ausbildungsende
AGV: Diese Forderung ist interessant.
 
DHV-Forderung: Freistellung von bis zu 5 Tagen zur Vorbereitung auf berufs-/fachbezogene Abschlüsse
AGV: Kein Handlungsbedarf, da in den meisten Unternehmen betriebliche Regelungen, auch in Form von Betriebsvereinbarungen, existieren.
 
DHV-Forderung: Regelungen für Sabbaticals und Pflegezeitmodelle
AGV: Bezüglich Sabbaticals nicht grundsätzlich ablehnend. Bei den Pflegezeitmodellen existiert hingegen eine ausgeprägte betriebliche Welt.
 
DHV-Forderung Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
AGV: Darin besteht Einigkeit.
 
Die Verhandlungen werden am 30.10.2019 fortgesetzt. Wir erwarten dann ein verhandlungsfähiges Gehaltsangebot und einiges mehr!

Stärkung des Arbeitnehmerschutzes durch den EuGH

Mit seinem Urteil zur Arbeitszeiterfassung sorgte der Europäische Gerichtshof im Mai für erhebliches Aufsehen.

Der EuGH entschied am 14.05.2019, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen.  Ohne eine solche Erfassung könne laut EuGH weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre Verteilung, noch die Zahl der Überstunden verlässlich ermittelt werden. Der Schutz der Arbeitnehmer vor Überlastung und damit einhergehenden gesundheitlichen Gefahren wird dadurch gestärkt, dass die gesamte Arbeitszeit künftig zu erfassen sein wird.  Außerdem könnte es zu einer Beweislastumkehr zugunsten der Arbeitnehmer kommen, wenn es um die Abgeltung von Überstunden geht. Musste bisher der Arbeitnehmer die geleisteten Stunden nachweisen und hatte wegen nicht erfasster Stunden dabei regelmäßig Probleme, so wird dies künftig dem Arbeitgeber obliegen, der alle Arbeitszeiten korrekt zu erfassen haben wird.
Vorerst ändert sich allerdings nichts. Das Urteil des EuGH hat keine direkten Auswirkungen auf die Arbeitgeber, es verpflichtet lediglich die Mitgliedsstaaten gesetzgeberisch tätig zu werden. Das deutsche Arbeitszeitgesetz reicht nicht aus, da es keine generelle Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung enthält. Es schreibt lediglich vor, Arbeitszeiten aufzuzeichnen, wenn sie 8 Stunden täglich überschreiten (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Eine weitere Verpflichtung zur Dokumentierung von Arbeitszeiten ergibt sich aus dem Mindestlohngesetz. Diese gilt jedoch nur für geringfügig beschäftigte  Arbeitnehmer. Auch das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (SchwarzArbG) gilt nicht generell, sondern nur für gewisse Berufsgruppen.
Die Mitgliedsstaaten müssen das Urteil des EuGH nun umgehend  in konkrete Gesetze umsetzen. Dabei hat der EuGH ihnen aber Spielraum eingeräumt. Sie können dabei die konkreten Modalitäten zur Umsetzung bestimmen und branchenspezifische Besonderheiten und Eigenheiten oder auch die Unternehmensgröße berücksichtigen.  Ein wirklicher Umbruch im deutschen Arbeitszeitrecht ist also nicht zu erwarten. Daher ist die Aufregung, die dem EuGH-Urteil folgte nicht nachzuvollziehen. Eine Verpflichtung für die Arbeitgeber wird sich erst nach erfolgter Änderung des Arbeitszeitgesetzes ergeben.  Es wird zu einer Modifizierung kommen.  Stechuhr für alle wird es dabei aller Voraussicht nach auch in Zukunft nicht heißen. Es kommt darauf an, welche Änderungen am Arbeitszeitgesetz vorgenommen werden. Der EuGH hat offen gelassen, welche Zeiten konkret zu erfassen sind, ebenso, wie diese Zeiten zu erfassen sind, wer diese Zeiten erfasst und ob die Regelung tatsächlich für alle Arbeitsverhältnisse gilt. Ob zur Raucherpause ausgestempelt werden muss, oder nicht, das wird auch künftig Sache der Betriebe sein. Ist das abendliche Lesen von Mails Arbeitszeit und muss auch diese Zeit dokumentiert werden?  Wird die Zeit mittels Exeltabelle, App, oder händisch erfasst und wer erfasst sie eigentlich, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Auch dazu wird es künftig verschiedene Modelle geben. Auch ein Ende der Vertrauensarbeitszeit ist derzeit noch nicht in Sicht. Es wäre mit dem Urteil des EuGH auch vereinbar Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für kleinere Unternehmen vorzusehen, die mit dem Verwaltungsaufwand überfordert wären. Wir müssen abwarten, welche Änderungen in Deutschland erfolgen werden. Es bleibt also spannend, aber für Aufregung besteht noch kein Grund.
Für Betriebsräte heißt es allerdings jetzt schon aufgepasst. Sie haben die Aufgabe, über die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze zu wachen (§ 80 Abs. 1 BetrVG) und reden mit bei der Einführung technischer Einrichtungen z. B. zur Zeiterfassung (§ 87 Abs. 6 BetrVG). Betriebsräte haben bereits jetzt eine stärkere Verhandlungsposition wenn es um Betriebsvereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeit geht.

Silke Schönherr-Wagner

CGB-Position zum weltweiten Klimastreiktag der Fridays for Future-Bewegung: Klimaschutz ja – aber keine überzogenen Forderungen zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

Der CGB steht zum Schutz der Natur und der Artenvielfalt und unterstützt die Bemühungen um die Eindämmung des menschenverursachten Anstiegs des Weltklimas.  Der CGB unterstützt daher das Anliegen der Fridays for Future-Bewegung, die Politik wachzurütteln, damit sie den Umwelt- und Klimaschutz entschiedener als bisher mit gesetzlichen Maßnahmen voranbringt.

Der CGB warnt aber vor übertriebenem und überzogenem Aktionismus zu Lasten des Industriestandortes Deutschlands und damit auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

Das gilt vor allem hinsichtlich der Forderungen der Fridays for Future-Bewegung nach Streichung der Subventionen für fossile Energieträger und der Abschaltung eines Viertels der Kohlekraftwerke bis Jahresende sowie für einen beschleunigten Komplettausstieg bis 2030.

Eine Streichung der Subventionen für fossile Energieträger bis Jahresende würde eine plötzliche Verteuerung des Dieselkraftstoffs um 18 Cent pro Liter bedeuten!

  • Ein solch rasanter Anstieg würde ein Drittel der Autofahrer in Deutschland und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern treffen, die zu ihrer Arbeit oft 100 Kilometer oder mehr hin- und zurückpendeln müssen! Ohne Kompensationszahlungen würden diese Menschen finanziell belastet werden – sie hätten weniger Geld für ihren täglichen Lebensunterhalt!
  • Eine solche Forderung würde eine deutsche Schlüsselindustrie betreffen, an der mehrere hunderttausend Arbeitsplätze hängen! Dahinter stecken menschliche Existenzen, die nicht durch überzogene Klimaschutzforderungen gefährdet werden dürfen!

Eine Subventionsstreichung von fossilen Energieträgern darf nicht von einem Monat auf den anderen erfolgen, sondern kann nur Ergebnis eines Diskussionsprozesses sein, der die Fragen in den Mittelpunkt stellen muss, wie die Zukunft von Deutschlands Schlüsselindustrie langfristig gesichert werden kann und wie die finanziellen Belastungen für die Pendler abgefedert werden können. Der CGB spricht sich für einen zügigen, aber sach- und zielorientierten Diskussionsprozess aus!

Eine Abschaltung eines Viertels der Kohlekraftwerke bis Jahresende würde die Energieversorgungssicherheit in Deutschland akut gefährden! Grundlage für einen Komplettausstieg bis 2030 und einer emmissionsneutralen Energiegewinnung bis 2035 muss ein belastbares Alternativkonzept sein, das die Energieversorgungssicherheit Deutschlands ab dem Jahr 2030 gewährleistet.

Ohne Energieversorgungssicherheit wird der gesamte Industriestandort Deutschlands gefährdet und nicht nur die Existenz der Arbeitsplätze in der Autoindustrie, sondern in der gesamten deutschen Industrie aufs Spiel gesetzt! Das ist in höchstem Maße unverantwortlich gefährlich!

Die Gelbwestenproteste in Frankreich haben deutlich gemacht, wohin übertriebene politische Vorhaben und Aktionen führen können – nämlich in ein Chaos, das das staatliche Gewaltmonopol und damit die rechtliche Sicherheit, das Eigentum und die körperliche Unversehrtheit der Bürger in höchstem Maße strapaziert. Soweit darf es in Deutschland nicht kommen!

Der CGB fordert die Fridays for Future-Bewegung auf, in ihren Aktionen und Forderungen auch die Belange der Menschen zu berücksichtigen, die von Arbeit leben müssen und deren Arbeit notwendig ist, um die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands zu sichern!

Liebe Fridays for Future-Aktivisten: Bedenkt, dass das beste Smartphone und die besten Ideen für die Social-Media-Verbreitung Eurer Ideen nichts nützen, wenn mangels Versorgungssicherheit und eines damit verbundenen Zusammenbruchs der Energieversorgung kein Strom zum Betrieb Eurer Smartphones und Laptops vorhanden ist!

Der CGB fordert die Politik auf, nicht in hektischen Klimaaktionismus zu verfallen, sondern auch die Belange der arbeitenden Bevölkerung und des Industriestandortes Deutschlands zu bedenken!

Der CGB fordert alle Akteure auf, nicht den eigenen Standpunkt so hoch zu halten, dass ein Austausch gegenseitiger Meinungen unmöglich wird. Kommunikation und Diskussion statt Konfrontation!