Sozialtarifvertrag KKH: Verhandlungen auf der Zielgeraden

DHV und KKH befinden sich in intensiven Verhandlungen über den Abschluss eines Sozialtarifvertrages zur Begleitung der anstehenden Umstrukturierungen. Unser Ziel ist es einen Tarifvertrag zu erreichen, der die Belastungen der Beschäftigten soweit als möglich abmildert. Der aktuelle Verhandlungsstand nach der Verhandlung am 09.09.2019:
 
Der Tarifvertrag soll für die von den Umstrukturierungen betroffenen Beschäftigten gelten, soweit sie vor dem 01.07.2019 eingestellt wurden. Die Laufzeit soll bis zum Ende der Umstrukturierungen gehen und wird daher bis zum 31.12.2022 befristet sein.
 

1. Finanzielle Mobilitätsunterstützung

  • Im Falle einer Versetzung in eine andere Dienststelle, die nicht im Einzugsbereich des bisherigen Dienstortes liegt, sollen Beschäftigten, die nicht umziehen wollen, für die ersten vier Jahre nach der Versetzung 50 % der durch die weitere Entfernung anfallenden Mehrkosten erstattet bekommen.
  • Beschäftigte, die nicht täglich zum Wohnort zurückkehren können, weil sie beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel
    mehr als 12 Stunden von der Wohnung abwesend sind oder
    der zeitliche Aufwand für die Hin- und Rückfahrt insgesamt mehr 3 Stunden beträgt
    (Voraussetzungen nach § 3 Trennungsgeldverordnung)
    sollen für jede Woche eine Reisebeihilfe nach § 3 Trennungsgeldverordnung erhalten.
  • Beschäftigte, die umziehen müssen, sollen eine Umzugsunterstützung erhalten.
 
2. Ausgleich für erhöhten Fahrzeitenaufwand
Beschäftigte, die nicht umziehen wollen, sollen im Falle der Erhöhung der Fahrzeiten um mindestens 30 Minuten täglich im ersten und zweiten Jahr 7 zusätzliche freie Tage und im dritten und vierten Jahr vier zusätzliche freie Tage als Ausgleich für den erhöhten Fahrzeitenaufwand erhalten.
3. Zahlung eines Zuschusses für Kinderbetreuung und Pflege
Ein Zuschuss in Höhe von 100 € für maximal 12 Monate sollen Beschäftigte erhalten für: die Unterbringung bzw. Betreuung eines unterhaltsberechtigten Kindes und für die Pflegekosten eines nach § 3 Abs. 1 a SGB VI versicherungspflichtigen Angehörigen.
 
4. Regelungen zur Altersteilzeit
Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Schließung der Dienststelle das 55. Lebensjahr vollendet haben, soll die Möglichkeit der Altersteilzeit mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren eingeräumt werden. Die Altersteilzeit soll als Block- oder Teilzeitmodell möglich sein. Die Beschäftigten sollen die Optionen haben:
  • Ende zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Renteneintritts: Aufstockung des Teilzeitgehalts um 35 %; Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung auf 95 % der bisherigen Beiträge; Aufstockung der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung auf 90 % der bisherigen Beiträge
  • Ende zum Beginn der abschlagsfreien Rente: Aufstockung des Teilzeitgehalts um 20 %; Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung und der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung auf 90 % der bisherigen Beiträge
 
5. Umgang mit Härtefällen
Beschäftigte, die ein Arbeitsplatzangebot erhalten, das aus ihrer Sicht einen Härtefall darstellt, sollen sich innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt des Arbeitsplatzangebots an eine Härtefallkommission wenden können.
 
6. Rückkehroption und Veränderung der Arbeitszeit
Von der Umstrukturierung betroffene Beschäftigte sollen bei späteren Stellenbesetzungen und im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes bei der Veränderung ihrer Arbeitszeit bevorzugt berücksichtigt werden.
 
7. Hilfen beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
Beschäftigte ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, die aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden sollen die Optionen erhalten: Entweder Unterstützung bei einer Outplacementberatung in Höhe von 2.500 € oder Zahlung einer zusätzlichen Abfindung in Höhe von 2.000 €.
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Die DHV-Tarifkommission berät nun über dieses von der KKH als letztes Angebot tituliertes Verhandlungsergebnis. Anzuerkennen ist die Bewegung auf der Arbeitgeberseite. So gehen die Regelungen zur Mobilitätsunterstützung und zu den freien Tagen über die Regelungen hinaus, die anlässlich früherer Umstrukturierungen tarifvertraglich vereinbart worden waren. Auch beim Thema Altersteilzeit zeigte die KKH Bewegung, denn ursprünglich bot sie nur die Altersteilzeit bis zum frühestmöglichen Renteneintritt an. Mit dem am 09.09.2019 erreichten Verhandlungsstand sind ein Großteil unserer Forderungen erfüllt!
 
Die Verhandlungen werden am 08.10.2019 fortgeführt. Thema wird die  Reform  der  Gebietsleitervergütung sein. Unser Ziel ist von Anfang der Verhandlungen an die Reintegration der Gebietsleiter in die Anlage 5! Die DHV-Tarifkommission ist zuversichtlich, dass dieses Ziel auch erreicht werden kann!

DAK-Gesundheit: Wir fordern einen Tarifvertrag zum 01.10.2019 mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer angemessenen Erhöhung der Entgelte um 6,5%.

Die DHV hat dem Vorstand der DAK-Gesundheit ihre Forderungen für die anstehende Gehaltstarifrunde übermittelt.
 
Grundlage für unsere Forderung ist, dass die Erwartungen der Beschäftigten bereits 2017 deutlich höher waren als das Ergebnis 2017. Selbst die Rentenentwicklung des Jahres 2018 lag höher als der Tarifabschluss für das Jahr 2018. Auch die Gehaltserhöhung 2019 (1,9%) ist im Vergleich zu der Erhöhung für die Rentenbezieher (3,18%/3,91%) ein Schlag ins Gesicht gewesen.
 
Zum Vergleich dazu die Rentenerhöhungen in diesem Zeitraum, die sich an der Bruttolohnentwicklung orientieren:
1.7.2018 = 3,22% (West) und 3,37% (Ost)  
1.7.2019 = 3,18% (West) und 3,91% (Ost)
 
Die Erwartungen der Beschäftigten haben sich inzwischen nicht geändert.
Die aktiv Beschäftigten, die inzwischen die Arbeit der beurlaubten Kollegen mitmachen und noch täglich damit beschäftigt sind, die Migrationsschäden aufzuarbeiten, haben uns deutliche Signale gesendet.
Auch der abgeschlossene Gesundheitstarifvertrag hat nicht alle Erwartungen erfüllt. Durch diesen erhalten Wenige einen kleinen Zuschuss, viele tausende Beschäftigte, die sich in Sportvereinen gesunderhalten, gehen leer aus.
 
Unsere berechtigte Forderung lässt sich rechnerisch einfach herleiten: Motivierte, engagierte und kompetente Mitarbeiter*innen haben das Recht darauf, die Differenz der Gehaltserhöhungen 2017/2018 zur Rentenanpassung zusätzlich zur angemessenen Gehaltserhöhung 2019 zu erhalten.
Daraus ergibt sich die Gehaltsforderung 2019 (ab 01.10.2019) in Höhe von 6,5% (bei einer Laufzeit von 12 Monaten).
 
Unsere weiteren Forderungen:
  • DHV fordert eine Sonderzahlung für die Beschäftigten der Vergütungsgruppen 1-3!
  • DHV fordert eine überdurchschnittliche Anpassung der Azubigehälter!
  • DHV fordert einen Tarifvertrag zur Bewältigung der demografischen Entwicklung!
  • DHV fordert Lebensarbeitszeitkonten!
  • DHV fordert Heimarbeitsplätze auf Wunsch der Beschäftigten!
  • DHV fordert Azubieinstellungen und Übernahme nach der Ausbildung!
  • DHV fordert Eingruppierung nicht tarifierter Tätigkeiten (davon gibt es weiterhin reichlich)!
  • DHV fordert die Erhöhung der Eingruppierung für Tätigkeiten, die inzwischen erheblich anfordernder geworden sind!
  • DHV fordert Jobrad Angebot für alle – Fahrradleasing mit Steuervorteil für Motivation und Gesundheit!

Seminare zum Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken

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Das DHV-Bildungswerk bietet ab Oktober 2019 für Betriebsräte der Volks- und Raiffeisenbanken ein umfangreiches bundesweites Seminarprogramm an:
  
Datum Ort Bildungsstätte
15.10.2019 Reilingen Südwest
22.10.2019 Hannover Nord
11.11.2019 Leipzig Mitteldeutschland
21.11.2019 Schwerin Nord
26.11.2019 Elzach Südwest
29.11.2019 Berlin Nordost
02.12.2019 München Bayern
03.12.2019 Saarbrücken Rh-Pf/Saar
04.12.2019 Frankfurt Hessen
05.12.2019 Duisburg NRW
10.12.2019 Biberach Südwest
11.12.2019 Kassel Hessen
12.12.2019 Duisburg NRW
20.01.2020 Stuttgart Südwest
 
Interessenten können die Flyer auf der DHV-Internetseite unter https://dhv-cgb.de/weiterbildung/betriebsratsseminare/fach-und-spezialseminare abrufen. Die Kontaktdaten der Bildungsstätten:
 
Bildungsstätte Südwest
Tumringer Straße 274, 79539 Lörrach
Tel. 07621-939111; Fax 07621-939199 
E-Mail suedwest@dhv-bildungswerk.de
 
Bildungsstätte Bayern
Marsstraße 12, 80335 München
Tel: 089-591150; Fax: 089-5504028
E-Mail: bayern@dhv-bildungswerk.de
 
Bildungsstätte Hessen
Neutorstraße 18, 63456 Hanau
Tel: 06181-9882853; Fax: 06181-9884935
E-Mail: hessen@dhv-bildungswerk.de
 
Bildungsstätte Mitteldeutschland
Schlegelstraße 15, 04275 Leipzig 
Tel: 0341-468 50 82; Fax: 0341-468 50 84 
E-Mail: mitteldeutschland@dhv-bildungswerk.de
 
Bildungsstätte Nord 
Franz-Mehring-Straße 6, 19053 Schwerin 
Tel. 0385-39495448; Fax 0385-39483165 
E-Mail: dhv.nord@dhv-cgb.de
 
Bildungsstätte Nordrhein-Westfalen
Grabenstraße 95, 47057 Duisburg
Tel: 0203-2983091; Fax: 0203-2983064 
E-Mail: dhv.nrw@dhv-cgb.de
 
Bildungsstätte Rheinland-Pfalz/Saar
Ursulinenstr. 63a, 66111 Saarbrücken
Tel: 0681-9272821; Fax: 0681-9272833
E-Mail: dhv.saar@dhv-cgb.de
 
Bildungsstätte Nordost
Obentrautstraße 57, 10963 Berlin 
Tel: 030-21021734; Fax: 030-21021740
E-Mail: nordost@dhv-bildungswerk.de

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Median-Kliniken Bad Kösen und Bad Salzdetfurth: 90,2 % unserer Mitglieder für die Annahme des Tarifergebnisses!

Das Ergebnis unserer Mitgliederbefragung zum Verhandlungsergebnis vom 04.07.2019 steht fest.

Die DHV-Tarifkommission war mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Darum hatten wir uns eine Erklärungsfrist einräumen lassen und unsere Zustimmung von einer Mitgliederbefragung abhängig gemacht. Die überwältigende Mehrheit hat nun für die Annahme des Arbeitgeberangebotes gestimmt.   

  • Entgelttarifvertrag, Laufzeit 01.08.2019 bis 31.12.2020 (16 Monate Laufzeit) 
  • Erhöhung für medizinisches Personal, ausgenommen Ärzte: 4% 
  • Erhöhung für nichtmedizinisches Personal 2% 
  • Entfall der Jahressonderzahlung gemäß § 6 Entgeltrahmentarifvertrag Lielje Gruppe 
  • Einmalzahlung des Arbeitgebers im August 2019 i. H. v. 200,00 € 
  • Es wird vereinbart, dass während der Laufzeit des Entgelttarifvertrages spätestens bis zum 31. März 2020 Verhandlungen über einen Entgeltrahmen- und einen Manteltarifvertrag für die Median Kliniken Kösen I, Kösen II, Kösen Kinderklinik und die Median Klinik Bad Salzdetfurth aufgenommen werden.  

Der Abschluss dieses Tarifvertrages kann nur der erste Schritt sein. Positiv bewerten wir, dass der Arbeitgeber wieder tarifgebunden ist und zu Verhandlungen über einen Mantel- und einen Entgeltrahmentarifvertrag bereit ist. Die Beendigung dieses regellosen Zustandes ist seit langem überfällig.

Scheitern der Gehaltstarifverhandlungen mit dem Verband der Privatkliniken in Hessen und Rheinland-Pfalz

Trotz Arbeitskräftemangel keine Bereitschaft zu deutlicher Veränderung bei Arbeitgebern!

Seit dem 26.08.2019 ist es offiziell: Nach einem halben Jahr der Verhandlungen wurde klar, dass sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter nicht einig werden. Substanzielle Gehaltssteigerungen wurden von der Gegenseite entschieden abgelehnt. Diese wären aber nötig gewesen, um sich dem in den letzten Jahren stärker angestiegenen Niveau des TVöD deutlich anzunähern. Dies war das erklärte Ziel der DHV-Tarifkommission.  

In den vorherigen Verhandlungen hatten die Beschäftigten der Privatkliniken in Hessen und Rheinland-Pfalz immer viel Verständnis für die finanzielle Lage ihrer jeweiligen Häuser gezeigt. Aber wirtschaftliche und politische Entwicklungen im Gesundheitssektor nur auf Kosten der Beschäftigten bewältigen zu wollen, das geht nicht!

Bedauerlich ist das Scheitern auch, weil nicht allein die Anpassung des Lohnniveaus Gegenstand der monatelangen Verhandlungen war. Die Tarifpartner hatten sich eine Anpassung und Vereinfachung des gesamten Lohntarifvertrags vorgenommen. Dabei sollte besonders das System der Lohngruppen überarbeitet werden. Es war der DHV-Tarifkommission gelungen, das System von festen Zuschlägen in neue Gehaltgruppen zu bringen und sie damit auch an einer Gehaltssteigerung teilhaben zu lassen.

Problematisch war aus unserer Sicht der Versuch der Arbeitgeberseite, unterschiedliche Vergütungsgruppen für Pflegekräfte einzuführen.  Hintergrund war das Inkrafttreten von Teilen des „Pflegestärkungsgesetzes“ zum 01.01.2019. Dies ermöglichte eine Verbesserung der Gehälter im Bereich der somatischen-akut Pflege durch staatliche Zahlungen ab 2020. Die Arbeitnehmerseite war  bereit, diese steuerlich finanzierte Gehaltserhöhung für die Kolleginnen und Kollegen im Bereich der somatischen-akut Pflege tariflich zu verankern. Aber deshalb eine Spaltung über verschiedene Lohntabellen innerhalb der Pflege zu zementieren, dass war und ist mit der DHV nicht zu machen!

Schließlich hatte man eine für beide Seiten akzeptable Struktur gefunden. Diese Arbeit sollte aber keine Früchte tragen. Auch die Kompromissbereitschaft der DHV-Tarifkommission, etwa über eine längere Laufzeit des Vergütungstarifvertrages mehr Planungssicherheit zu gewähren, führte zu keinem Umdenken. Ohne substanzielle Gehaltssteigerungen in allen Berufsgruppen war die DHV-Tarifkommission gezwungen, die Verhandlungen zu beenden.

Nichts desto trotz bedauern wir das Scheitern der Verhandlungen. Wir hoffen, dass in den nächsten Wochen und Monaten ein Umdenken auf der Arbeitgeberseite erfolgt. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken des Verbandes privater Krankenhäuser in Hessen und Rheinland-Pfalz verdienen anständige Arbeitsbedingungen und einen anständigen Lohn! Daher bleibt die DHV immer für Gespräche offen, die entsprechend dieser Zielsetzung geführt werden.

Metro Campus Services GmbH ist nicht mehr tariflos!!!!

Im Herbst letzten Jahres wurde bei der tariflosen Metro Campus Services GmbH mit den Tarifgesprächen begonnen.

Nach der Umfirmierung/Ausgliederung wurde aus der Metro Services die Metro Campus Services GmbH und diese somit tarifvertragslos.

Das erste Angebot der Arbeitgeberseite, die alten Verträge einfach mit 2% mehr Lohn direkt zu unterschreiben, wurde von  der DHV-Tarifkommission direkt zurückgewiesen.

Die Verhandlungen gestalteten sich zäher als beide Seiten annahmen. Es galt, den Status quo des alten Tarifwerks der Metro Services in das Heute und in die Metro Campus Services GmbH zu bringen.

Die klare Haltung der DHV-Verhandlungskommission veranlasste die Arbeitgeberseite, ihre Verhandlungsstrategie hinsichtlich der Verknüpfung der Themen Gehalt und den strittigen Themen im Manteltarif zu überdenken.

Es wurden viele Punkte divers und kontrovers diskutiert. Man brauchte fünf Verhandlungstermine um sich einigen zu können. Das Resultat ist ein Tarifvertrag, der das Alte mit dem Neuen verbindet.

Es gibt eine Lohnsteigerung von 5,5% in zwei Jahren, jeweils zum 01.07. des Jahres gibt es somit 2,75 % mehr.

Das Urlaubsgeld wird auf zwölf Monate umgerechnet und als nicht anrechenbare Prämie ausbezahlt. Das Weihnachtsgeld bleibt in der Grundform des letzten Tarifvertrages der Metro Services erhalten.

Das komplexe Jubiläumsprämiensystem wird zum 30.09.2021 umgewandelt und alle Mitarbeiter erhalten zum 30.09.2020, die bis zu diesem Datum gebildeten Rücklagen einmalig mit 110% ausgezahlt. Die Mitarbeiter, welche in den nächsten zwei Jahren ihre Jubiläen feiern, bekommen ihr normales Jubiläumsgeld ausbezahlt.

Zudem erhalten die Mitarbeiter zum 30.09.2019 eine einmalige Sonderzahlung in jeweiliger Höhe von 800 € / 700 € / 600 € für den Wegfall von 5 Sonderurlaubstagen.

Die DHV-Verhandlungskommission wies immer wieder Arbeitgeberforderungen als nicht akzeptabel zurück. Man verhandelte lange und hart beim Manteltarifvertrag wie beim Entgelttarifvertrag. Das Resultat ist ein Kompromiss, mit dem beide Seiten zufrieden sein können.

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Gehaltstarifverhandlungen Privates Versicherungsgewerbe: DHV fordert 7 % in zwei Stufen

Die DHV hat den Gehaltstarifvertrag fristgemäß zum 31.08.2019 gekündigt. Für die am 19.09.2019 in Wuppertal beginnenden Gehaltstarifverhandlungen hat die DHV-Tarifkommission folgende Forderungen beschlossen:

Gehalt: Zweistufige Gehaltserhöhung von 4 % und nach weiteren 12 Monaten 3 %; Laufzeit: 24 Monate
Wir wollen für die Beschäftigten der privaten Versicherungen eine Gehaltserhöhung erreichen, die ihre engagierte Leistung angemessen honoriert und die Ihnen ein deutliches, über der Inflationsrate liegendes Gehaltsplus bringt!

Inflationssicherungsklausel
Die Inflationsrisiken müssen bei einem länger laufenden Gehaltstarifvertrag berücksichtigt werden. Deshalb eine innovative Forderung der DHV-Tarifkommission:
Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.

Deutliche Anhebung der Niedriglohngruppen A und B in den Bereich von 1.944 € – 2.306 €
Die unterste Stufe der Gehaltsgruppe A liegt mit ihrem Stundenlohn von 10,19 € nur wenig über dem Mindestlohn von 9,19 € und deutlich unterhalb eines in der Politik diskutierten Mindestlohns von 12,00 €. Das private Versicherungsgewerbe ist aber keine Niedriglohnbranche! Mit der geforderten Bandbreite von 1.944 € (A 1. Stufe = Stundenlohn 12,00 €) bis zu 2.306 € (B 3. Stufe) wäre ein erster Schritt hin zu einer deutlichen Abgrenzung zum Niedriglohnsektor getan.

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen: 70 € und 50 €
Eine deutliche Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ist notwendig, damit die Versicherungen weiterhin als Arbeitgeber für junge Menschen attraktiv bleiben.

Freistellung von bis zu 5 Tagen zur Vorbereitung auf berufs-/fachbezogene Abschlüsse
Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt gewinnt die Aus- und Weiterbildung eine immer größere Bedeutung. Eine Freistellung zur Vorbereitung auf berufs-/fachbezogene Abschlüsse ist ein geeignetes Instrument zur Förderung der Beschäftigten.

Regelungen für Sabbaticals und Pflegezeitmodelle
Die Vereinbarung von Beruf und Privatleben ist ein immer größeres Anliegen – nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vereinbarungen zu diesen Themenbereichen sind ein wichtiger Baustein zur Steigerung der Attraktivität der Versicherungsunternehmen als Arbeitgeber!

Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
Die Altersteilzeit ist ein bewährtes Modell für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand. Deshalb fordern wir die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens!

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken: 3,0 % zum 01.01.2020 und 1,5 % zum 01.04.2021

Nach einem zweitägigen Verhandlungsmarathon einigten sich DHV- und AVR auf einen umfassenden Tarifabschluss:

  • Gehaltserhöhungen:  3,0 % zum 01.01.2020 und 1,5 % zum 01.04.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen: 50 € zum 01.01.2020 und 50 € zum 01.04.2021
  • Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhungen in freie Tage: 6,5 Tage in 2020 und 9 Tage in 2021
  • Neu: Anspruch für junge Beschäftigte auf ein zweimonatiges Sabbatical in einem Zeitraum von 3 Jahren nach ihrer Ausbildung
  • Dauerhafte Entfristung des Anspruchs auf Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Gesundheitsprävention in Höhe von einem halben Tag pro Jahr
  • Neu: Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die erstmalige Aufnahme eines Elternteils in eine stationäre Pflege in Höhe von 2 Tagen
    Anspruch Auf Arbeitsbefreiung zur Einschulung des Kindes
  • Neufassung des Langzeitkontentarifvertrages Neu: Anspruch auf ein Langzeitarbeitskonto für Beschäftigte in Banken ab 200 MAK ab 01.09.2020
  • Unbefristete Verlängerung des Anspruchs auf einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Verlängerung der Regelung zur Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Beschäftigte, die höchstens 3 Jahre von der Regelaltersrente entfernt sind.
    Neu: Erweiterung des Anspruchs von 4 Stunden auf 8 Stunden die Woche mit Teillohnausgleich
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2022
  • Neu: Vereinbarung einer neuen Vergütungsordnung für Neueinstellungen ab dem 01.01.2020. Für Bestandsbeschäftigte gilt weiterhin das alte Vergütungssystem – eine umfangreiche Besitzstandswahrung ist vereinbart.
  • Neu: Möglichkeit der Samstagsarbeit in Kundendialogcentern auf freiwilliger, individueller Basis mit einem Zuschlag für jede geleistete Stunde in Höhe von 25 %
  • Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.03.2022

Der Abschluss ist das Ergebnis eines intensiven Verhandlungsprozesses, der im September 2018 mit ersten vorbereitenden Tarifgesprächen gestartet wurde. Insbesondere mit der ersten Gehaltserhöhungsstufe von 3,0 % konnten wir dem ein AVR deutliches Zugeständnis abringen – und das angesichts der sich verschärfenden Niedrigzinsphase und einer sich deutlich verschlechternden Konjunktur! Mit der Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in freie Tage wird die Regelung aus dem Abschluss 2016, die auf sehr positive Resonanz der Beschäftigten gestoßen war, fortgeschrieben.

Mit der neuen Vergütungsordnung leisten DHV und AVR einen bedeutenden Beitrag zur weiteren Zukunftsfähigkeit des Flächentarifvertrages. Nach Abstimmung der komplexen Einzelheiten dieses Verhandlungsteils werden wir ausführlich informieren. Wichtig ist aber die Botschaft, dass für Bestandsbeschäftigte weiterhin die alte Vergütungssystematik gilt!

Ein Zugeständnis machen mussten wir mit der Vereinbarung der Herausnahme von Beschäftigten aus dem Tarifvertrag, die mehr als 20 % des Endgehalts der höchsten Stufe verdienen. Dieses Zugeständnis halten wir aber vor dem Hintergrund vertretbar, dass für die betroffenen Bestandsbeschäftigten in der Regel individualvertraglich auf den Flächentarifvertrag Bezug genommen wird.

Zusammen mit den weiteren Regelungen stellt der Tarifabschluss ein attraktives Gesamtpaket für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken dar.

Tarifvertrag zur Neuausrichtung der Zentrale der DAK Gesundheit (03/2019) nachgezeichnet

Durch unsere Nachfragen (wir berichteten in der DHV Information 07/2019) und die entsprechenden Antworten des Arbeitgebers konnten diverse Auslegungsfragen und Lücken geschlossen werden, die Mitgliedern der DHV Tarifkommission aufgefallen sind. Die DHV ist nach der Beantwortung der Fragen durch den Vorstand der DAK-Gesundheit jetzt besser in der Lage, die DHV-Mitglieder zu beraten und ggf. auch Rechtsschutz zu gewähren.

Die DHV Tarifkommission hat nach ordentlicher Prüfung des Tarifvertrages in Verbindung mit den Antworten des Arbeitgebers dem DHV Hauptvorstand empfohlen, den Tarifvertrag zu unterschreiben. Das von der DHV unterschriebene Exemplar sollte der DAK-Gesundheit zwischenzeitlich vorliegen.

Wie geht es nun weiter?
Die noch aktuelle Zeitplanung der DAK-Gesundheit sieht vor, dass bis September 2019 für alle Mitarbeitenden der Zentrale deren Einsatzmöglichkeit nach diesem Tarifvertrag sowie nach Anlage 12 DAK-G TV geprüft werden sollen. Im Anschluss daran soll mit allen Mitarbeitenden das jeweils konkrete Beschäftigungsangebot besprochen werden. Diese zweite Phase, mit den Gesprächen, soll bis Oktober 2019 abgeschlossen sein.

Sollten Sie nach dem Gespräch zu Ihrem Beschäftigungsangebot Fragen haben, wenden Sie sich gern an die DHV-Vertreter im Personalrat der Zentrale, im Hauptpersonalrat oder an die Vertrauensleute der DHV.

DHV-Mitglieder erhalten dann zusätzlich Rechtsberatung und im Bedarfsfall auch Rechtsschutz.

Nachzeichnung des TV zur sozialverträglichen Begleitung der personalwirtschaftlichen Maßnahmen in Folge der Neuausrichtung der Zentrale der DAK Gesundheit (Nr. 03/2019) ???

Unbestritten enthält der Tarifvertrag Besserstellungen gegenüber der Anlage 12 DAK-TV. Dieses betrifft vor allem 

  • Die Besitzstandsregelung bei Versetzungen in die Fläche (inkl. neuer Dienststellen).
  • Die Einrichtung der Unterstützungseinheit in der Zentrale.
  • Den Besitzstand während des Einsatzes in der Unterstützungseinheit.

Er wirft aber auch vielen Fragen auf:

Sozialauswahl

  • Welche Vergütungsgruppe ist bei der Vergleichbarkeit anzusetzen, die gegenwärtig gezahlte oder die maximal mögliche auf der aktuellen Stelle?
  • Ab wann gilt das derzeitige Tätigkeitsfeld als verfestigt, langjährig, dauerhaft?
  • Müssen die besonderen Berufsgruppen, die zusätzlich aus der Sozialauswahl herausgenommen werden können, auch in diesem Tätigkeitsfeld tätig sein?

Gültigkeit der Anlage 12

  • Fallen die Mitarbeitenden, die einen Einsatz in der Unterstützungseinheit (d.h. ohne Stelle) erhalten, unter die Anlage 12, bis ihnen eine dauerhafte Stelle zugewiesen werden konnte?
  • Fallen diese Mitarbeitenden so lange unter die Anlage 12, bis sie eine mit der bisherigen Stelle gleichwertige oder höherwertige Stelle erhalten haben?

Besitzstand

  • Gilt der Besitzstand auch für Umsetzungen auf niedriger bewertete Tätigkeiten in der Zentrale?
  • Gilt der Besitzstand auch dann, wenn man über den „Umweg“ der Unterstützungseinheit auf eine niedriger bewertete Stelle gesetzt wird (Analog DVB ProDAK Stichwort: „adäquat eingesetzt“)?

Verlagerung von Stellen

  • Der Tarifvertrag sieht Sonderregelungen für Mitarbeitende der Zentrale in Außenstellen vor. Gelten diese Analog für Mitarbeitende der Zentrale in Hamburg, deren Stellen in weit entfernte Dienststellen in der Fläche oder Außenstellen der Zentrale verlagert werden?
     

Die DHV hat die DAK-Gesundheit aufgefordert, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen. Erst nach Beantwortung der Fragen wird die DHV-Tarifkommission darüber entscheiden, ob der Tarifvertrag 03/2019 insgesamt eine Besserstellung gegenüber der Anlage 12 darstellt und der DHV ggf. eine Nachzeichnung empfehlen