21. ordentlicher Bundesgewerkschaftstag: DHV positioniert sich für eine digitalisierte Arbeitswelt

Auf ihrem 21.ordentlichen Bundesgewerkschaftstag vom 20.-21.09.2018 in Hamburg hat die Berufsgewerkschaft DHV wichtige Weichenstellungen für ihre Arbeit in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt vorgenommen. Sie ließ sich dabei von ihrem Gastredner Prof. Dr. Sascha Stowasser, Direktor des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaften e.V., inspirieren, der in seinem Festvortrag anlässlich des 125-jährigen Bestehens des vormaligen Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verbandes am Vorabend des Gewerkschaftstages die Chancen und Risiken der Digitalisierung für den Arbeitsmarkt analysierte und dabei der Verbreitung von Panikszenarien eine Absage erteilte.

Eingestimmt von den Ausführungen von Prof. Dr. Stowasser beschlossen die Delegierten des Bundesgewerkschaftstages einstimmig den umfangreichen Leitantrag „Arbeitswelt 4.0 sozial gestalten“, in dem zur Vermeidung negativer Folgen der Digitalisierung eine aktive gesetzgeberische und tarifvertragliche Begleitung des Wandels zur Arbeitswelt 4.0 gefordert und die Einrichtung eines mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften besetzten Expertenrats angeregt wird.

Ebenfalls einstimmig votierten die Delegierten für eine finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer im Bereich der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Konkret forderten sie neben der bereits angekündigten Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags die ersatzlose Abschaffung des Solidarzuschlags mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 sowie eine Erhöhung des Grundfreibetrags im Einkommenssteuertarif zur Verhinderung der sogenannten „kalten Progression“. Vor dem Hintergrund der von den Arbeitnehmern geforderten Mobilität sprachen sich die Delegierten weiterhin für eine Anhebung der Pendlerpauschale von 30 auf 50 Cent je Entfernungskilometer aus.

Nach dem einzelnen Bundesländer bereits die Kita-Gebühren abgeschafft haben, setzt sich die DHV nunmehr für einen bundesweiten gesetzlichen Anspruch von Eltern auf eine mindestens 40-stündige wöchentliche kostenfreie Kindertagesbetreuung ihres Nachwuchses bis zu dessen Einschulung ein.
Diskutiert hat der DHV-Verbandstag über die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit großer Mehrheit wurde ein Antrag beschlossen, in dem zur Stabilisierung des Rentenniveaus und des Rentenversicherungsbeitrags der Einsatz zusätzlicher Steuermittel gefordert wird.

Diverse Anträge befassten sich auch mit dem Thema Krankenversicherung. Hier wurde zum Beispiel beschlossen, dass eine Reform des Finanzausgleiches der Krankenkassen erforderlich ist. Derzeit bestehende, ungerechte Wettbewerbsbedingungen, die der Gesetzgeber zu verantworten hat sind anzupassen.
Im Bereich Bildung beschloss der Bundesgewerkschaftstag einen umfangreichen Antrag zur Berufsbildung, in dem ein höherer politischer Stellenwert für die Belange der beruflichen Bildung und eine stärkere Förderung der dualen Ausbildung gefordert wird.

Bei den Vorstandswahlen demonstrierte die DHV ihre Geschlossenheit. Sowohl der Schweriner Henning Röders als Bundesvorsitzender als auch die Berlinerin Anne Kiesow als seine Stellvertreterin wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Bei nur einer Gegenstimme ebenfalls in den Hauptvorstand wiedergewählt wurde der Saarländer Hans Rudolf Folz. Neu in den Hauptvorstand gewählt wurden der langjährige Vorsitzende des DHV Landesverbandes Nordost, Jörg Steinbrück, sowie Andreas Müller, Mitglied im Landesvorstand Mitteldeutschland. Jörg Hebsacker, der 75-jährigen Ehrenvorsitzenden der DHV steht dem neugewählten Hauptvorstand weiterhin beratend zur Seite.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

125 Jahre Berufsgewerkschaft DHV

Älteste deutsche Angestelltengewerkschaft feiert Jubiläum

Am 7.September 1893 wurde in Hamburg von 23 Handlungsgehilfen der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband (DHV) gegründet. Die Gewerkschaft DHV ist damit die älteste Berufsgewerkschaft für Handels- und Dienstleistungsberufe -vormals Angestellte- in Deutschland. Sie feiert ihr Jubiläum am 20. September 2018 mit einem zentralen Festakt in den Räumen der „Patriotische Gesellschaft von 1765“ in Hamburg.

Nach Gleichschaltung und Verbot während der NS-Zeit und Neugründung zum 1.10.1950 nach Wiederherstellung der deutschen Souveränität zählt die DHV heute rund 73.000 Mitglieder, vor allem aus den Bereichen des Handels, der Banken, der Versicherungen, der Ersatzkassen und des Gesundheitswesens. Die DHV ist in diesen Branchen seit Jahrzehnten anerkannte Tarifpartnerin. Sie organisiert über 900 Betriebs- und Personalräte, Jugendauszubildenden- und Schwerbehindertenvertreter. Viele DHV Mitglieder nehmen zudem Arbeitnehmermandate in Aufsichtsräten wahr. Die DHV stellt Arbeits- und Sozialrichter. Sie ist in der Vollversammlung und den Ausschüssen der Arbeitnehmerkammer sowie in Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen der Handelskammern vertreten.

Für Mitglieder von Mitgliedern. Die DHV steht für Sozialpartnerschaft statt Klassenkampf!

Leitmotiv der gewerkschaftlichen Arbeit der DHV sind seit ihrer Gründung die Prinzipien der christlichen Soziallehre:

  • Personalität (Menschenbild der unantastbaren Würde eines jeden Menschen),
  • Solidarität (Sozialprinzip des mitmenschlichen Zusammenhalts) und
  • Subsidiarität (Sozialprinzip der Verantwortlichkeit und Selbsthilfe der kleineren gesellschaftlichen Einheiten, beginnend bei der Familie – in Bezug auf gewerkschaftliches Handeln im Betrieb).

Diese Prinzipien bestimmen die praktische DHV-Arbeit in vielerlei Hinsicht. So stellt die DHV bei Aufsichtsratswahlen auf ihren Gewerkschaftslisten keine externen Funktionäre, sondern Beschäftigte des Unternehmens als Kandidatinnen und Kandidaten auf. Die DHV lässt ihren Betriebsgruppen und in der Tarifarbeit ihren Tarifkommissionen einen sehr weiten Handlungsspielraum. Die DHV-Mitglieder vor Ort und nicht Direktiven aus der DHV-Zentrale bestimmen die DHV-Arbeit.

Weniger bekannt ist die Bedeutung der DHV für das Entstehen und die Entwicklung von Selbsthilfeeinrichtungen der Angestellten. Die bis heute bestehende „Gagfah – Gemeinnützige Gesellschaft für Angestellten-Heimstätten“, seit 2015 im Besitz der Vonovia AG, wurde 1918 unter maßgeblicher Beteiligung der DHV gegründet. In der heutigen Basler-Versicherung finden sich Teile der vormaligen Versicherungsgruppe Deutscher Ring, die von der DHV 1913 als „Deutschnationale Versicherungs-AG“ gegründet wurde. Die Nationalbank in Essen ist Nachfolgeinstitut der 1920 von der DHV und anderen christlichen Gewerkschaften gegründeten „Deutschen Volksbank AG“. Die heutige DAK Gesundheit zählt die   vom   DHV   1898    gegründete „Deutschnationale    Kranken-   und    Begräbniskasse“   zu    ihren Gründungspfeilern, und die „DHV-Versicherung gegen Stellenlosigkeit für Handlungsgehilfen“ ist ein Vorläufer der Agentur für Arbeit. Seit ihrer Wiedergründung im Jahr 1950 gestaltet die DHV die Arbeitsbedingungen maßgeblich mit und ist insbesondere dank der Repräsentanz ihrer Mitglieder in Gremien der Sozialversicherung ein sozialpolitischer Akteur mit Gewicht. Ein Beispiel für die innovative Tarifpolitik der DHV ist der Demographietarifvertrag mit den Volks- und Raiffeisenbanken, der für die Beschäftigten einen Anspruch auf Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen, auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit ab drei Jahren vor Beginn ihrer Regelaltersrente und auf Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorsieht. DHV-Vertreter sitzen in den Aufsichtsräten namhafter Unternehmen wie z.B. Metro AG, Allianz Deutschland AG oder REWE Deutscher Supermarkt AG und Co. KGaA.

DHV-Bundesvorsitzender Henning Röders: Die DHV hat eine lange, wechselvolle Geschichte, diese ist für die DHV eine Verpflichtung, sich für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats mit seinen Grundrechten einzusetzen. Die Weiterentwicklung der Arbeitnehmerrechte insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Arbeitswelt sind eine Aufgabe, der wir uns stellen müssen. Deshalb findet unser Jubiläum unter dem Motto „Gewerkschaft mit Tradition in einer digitalen Arbeitswelt“ statt.

 

21. ordentlicher DHV-Bundesgewerkschaftstag in Verbindung mit dem Jubiläum 125 Jahre DHV


 

Die Jubiläumsfeier zum 125-jährigen Jubiläum

der DHV mit Motto des Bundesgewerkschaftstages

Gewerkschaft mit Tradition in einer digitalen Arbeitswelt   findet statt am

 

Donnerstag, 20.09.2018 um 17.00 Uhr in der

Patriotischen Gesellschaft

Trostbrücke 4

20457 Hamburg.

Einlass ist ab 16.00 Uhr zu Kaffee und Kuchen.

Das Festreferat hält                                                         

Professor Dr. Sascha Stowasser

Direktor des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft, Düsseldorf.

 

Der Bundesgewerkschaftstag findet statt am Freitag, 21.9.2018, ab 9.00 Uhr und wird am

Samstag, 22.09.2018, ebenfalls um 9.00 Uhr fortgesetzt. Er soll gegen Mittag beendet sein.

Ort: Best Western Plus Hotel Böttcherhof, Wöhlerstraße 2, 22113 Hamburg


Zur Person

Prof. Dr.-Ing. Sascha Stowasser ist seit 2008 Direktor und geschäftsführender Vorstand des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft e. V.

in Düsseldorf und seit 2009 außerplanmäßiger Professor am Karlsruher Institut für Technologie (KIT).

Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen der betrieblichen Arbeits- und Betriebsorganisation sowie

der Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen und deren Auswirkungen auf die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz.

Informationen zum Institut

Das ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.V. ist eine Forschungseinrichtung in den Disziplinen Arbeitswissenschaft und Betriebsorganisation mit Sitz in Düsseldorf.

Das Ziel des ifaa besteht primär in der Steigerung der Produktivität in den Unternehmen. Das ifaa analysiert betriebliche Prozesse, ergründet Wirkzusammenhänge, zeigt Entwicklungen

der Arbeits- und Betriebsorganisation auf und erarbeitet unternehmensrelevante sowie praxiserprobte Produkte und Dienstleistungen.
Das ifaa forscht in Fachbereichen zu folgenden Themenfeldern:

Unternehmensexzellenz
  Produktivitätsmanagement als zentrales Thema für Ganzheitliche Unternehmens- und Produktionssysteme,   Digitalisierung & Industrie 4.0.

Arbeits- und Leistungsfähigkeit
  Fragestellungen zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und betrieblichem Gesundheitsmanagement.

Arbeitszeit und Vergütung
  Grund- und leistungsbezogenes Entgelt sowie die Arbeits- und Betriebszeit als zentrale Themen der Tarifgestaltung und der betrieblichen Arbeitsbeziehungen.

Das ifaa ist Partner des Wissenschaftsjahrs
Im Wissenschaftsjahr 2018 – Arbeitswelten der Zukunft steht die Gestaltung der Arbeit im Mittelpunkt. Welche Chancen eröffnen sich? Welche Herausforderungen müssen wir lösen?

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und vielen weiteren Partnern aus Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur gibt das Institut Antworten auf Fragen zu den Arbeitsplätzen von übermorgen.

CGB Spitze traf CDU Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer

Am Donnerstag, den 30. August 2018 trafen sich die Spitze des CGB mit der CDU Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer zu einem aktuellen Gedankenaustausch.

Zentrales Thema des Gespräches war unter anderem die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Zeiten der Digitalisierung und Industrie 4.0.

Die Tarifpartner werden Antworten auf eine Reihe von einhergehenden Fragen mit der Digitalisierung – etwa zur Arbeitszeitgestaltung – finden müssen. Auch in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt ist die branchenspezifische Ordnung der Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge weiter notwendig.

Einig war man sich auch in der Betrachtung, dass ein deutlicher Rückgang der tarifgebundenen Betriebe über die letzten Jahrzehnte zu erkennen ist und auch, dass der Organisationsgrad der Arbeitnehmer sinkt. Das liegt unter anderem in der Schwäche der vermeintlichen Großgewerkschaften begründet, eine gute betriebliche Mitgliedervertretung in zahlreichen organisierten Branchen und Betrieben zu gewährleisten.

Eine gemeinsame Betrachtung gab es auch dahingehend, dass ein Eingreifen des Gesetzgebers in die Gestaltungsmöglichkeiten der Sozialpartner die ultima ratio sein muss. Die Tarifpartner sind, aufgrund ihrer Nähe zueinander und zu der Basis, besser als der Gesetzgeber in der Lage, Lösungen zu finden, die zu den Bedingungen der Branche passen. Ziel muss es daher sein, die Tarifautonomie und die Tarifbindung zu stärken.

Der CGB sagte zu, an der Erarbeitung von Vorschlägen – wie die Arbeitswelt im Rahmen der Digitalisierung gestaltet und faire und stabile Arbeitsbedingungen sichergestellt werden können – mitzuwirken.

v. l. n. r.:

C. Hertzog –  CGB-Generalsekretär, A. Kramp-Karrenbauer – CDU-Generalsekretärin, A. Ewen – stv. CGB-Bundesvorsitzender,

H. Röders – stv. CGB-Bundesvorsitzender, A. Kiesow – CGB-Bundesgeschäftsführerin

Tarifgespräche DAK-Gesundheit

Tarifvertrag Eingruppierungen – Handwerklich gut?                             

Tarifvertrag zur Reorganisation Zentrale gefordert

Am 20.08.2018 setzten DHV und DAK-Gesundheit die seit längerem laufenden Tarifgespräche zur Anlage 5 (Eingruppierung) fort. Die DAK-Gesundheit führt leider gemäß dem Tarifeinheitsgesetz Verhandlungen nur noch mit einer Gewerkschaft. Die beiden weiteren Gewerkschaften bringen Ihre Forderungen, Ideen und Meinungen im Rahmen von Tarifgesprächen ein. Dass diese Vorgehensweise nicht zielführend ist, zeigte sich in der Detaildiskussion über den bereits von einer Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrag.

Insbesondere hält die DHV-Tarifkommission eine höhere Eingruppierung der Bezirksleiter, der Kundenberater, der Sachbearbeiter Forderungsmanagement Privatkunden sowie für Gruppenleiter für erforderlich. Die Arbeitgeberseite konnte nicht nachvollziehbar erklären, warum z.B. der Bezirksleiter Partnervertrieb in die VG 8, die anderen Bezirksleiter dagegen nur in die VG 7 eingruppiert werden. Die Arbeitgeberseite erklärte, dass sie diesen Punkt wie auch die anderen von der DHV angesprochenen klärungsbedürftigen Punkte mit in die interne Beratung und Prüfung nehmen wird.

Offen sind außerdem noch die Eingruppierungen der neuen Leiterstellen in den FZ und von rund 200 neuen Stellentypen in der Zentrale. Die DHV-Verhandlungskommission forderte die Arbeitgeberseite in dem Tarifgespräch auf, schnellstmöglich die erforderlichen Verhandlungen zu führen und abzuschließen

DHV fordert Tarifvertrag zur Begleitung der Reorganisation der Zentrale

Analog dem Tarifvertrag 01-2016 zur Begleitung der Reorganisation der Fläche forderte die DHV-Tarifkommission in dem Tarifgespräch am 20.08.2018 einen Tarifvertrag für die Reorganisation der Zentrale.

Die Unruhe unter den Beschäftigten der Zentrale ist groß. Viele fragen sich, was die Pläne des Vorstands für ihren Arbeitsplatz konkret bedeuten. Ist ihr Job bei der DAK-Gesundheit noch sicher? Werden sie zukünftig womöglich weite Entfernungen zu einem neuen Arbeitsplatz in einem Fachzentrum zurücklegen müssen?

Die DHV steht auf der Seite der Beschäftigten und fordert vom Vorstand der DAK-Gesundheit einen verlässlichen Rechtsrahmen für die sozialverträgliche Begleitung der Reorganisation der Zentrale.

#ReOrgaZentrale: Ein Tarifvertrag muss für die DHV vor allem folgende Punkte enthalten:

ü  Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen

ü  Sozialplan mit Nachteilsausgleich

ü  Besitzstand

ü  Beurlaubungsregelungen zum sozialverträglichen Personalabbau

Die Arbeitgeberseite nahm die Forderung zur Kenntnis. Sie erklärte, dass aus ihrer Sicht derzeit noch nicht klar ist, ob ein solcher Tarifvertrag notwendig ist. Mitte September werden die Pläne zur Reorganisation für die Beurteilung dieser Frage hinreichend konkret sein.

DHV reicht Klage gegen Real wegen Missbrauch einer ehemaligen Tarifvertragsbeziehung mit der Metro Services GmbH ein

Die DHV reicht Klage gegen Real ein mit dem Ziel der Feststellung, dass die im April 2018 mit sofortiger Wirkung gekündigten Tarifverträge mit der Metro Services GmbH keine Anwendung auf die Beschäftigten der Real GmbH finden.

Die DHV hatte Tarifverträge mit der Metro Services GmbH abgeschlossen, einem kleinen Tochterunternehmen des Metrokonzerns mit rund 600 Beschäftigten. Dieses Unternehmen war im Bereich des Facilitymanagements mit dem Schwerpunkt u.a. Objektbetreuung (Hausmeisterdienste) tätig. Die DHV war in dem Unternehmen die repräsentative Gewerkschaft und damit nach dem Tarifeinheitsgesetz zum Abschluss von Tarifverträgen legitimiert. Der Tarifvertrag sicherte ein für das Facilitymanagement branchenübliches Vergütungsniveau.

Der Tarifvertrag mit der Metro Services GmbH war weder ein Einzelhandelstarifvertrag noch beabsichtigte die DHV, dessen Regelungen für Beschäftigte in der Einzelhandelsbranche Anwendung finden zu lassen! Der Tarifvertrag wurde für ein kleines Unternehmen mit 600 Beschäftigten und nicht für einen über 30.000 Beschäftigten umfassenden Warenhauskonzern abgeschlossen!

Aus diesen Gründen kündigte die DHV im April 2018 sämtliche Tarifverträge mit der Metro Services GmbH mit sofortiger Wirkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Die Kündigung erfolgte unmittelbar, nachdem die DHV aus den Medien von dem Vorhaben des Metrokonzerns erfahren hatte, die über 30.000 Real-Beschäftigten in die Metro Services GmbH zu überführen und das Unternehmen in die Real-GmbH umzufirmieren.

Metro/Real erkennen die sofortige Wirkung der Tarifvertragskündigung nicht an und sind in der Umsetzung ihres Vorhabens, die Regelungen der gekündigten DHV-Tarifverträge mit der Metro Services GmbH auf die Beschäftigten der Real GmbH anzuwenden.

Die Vorgehensweise von Metro/Real stellt nach Auffassung der DHV den Missbrauch eines für eine ganz andere Branche und nur für ein kleines Unternehmen gedachten Tarifvertrages dar! Diesen Missbrauch wird die DHV nicht tolerieren! Deshalb leitet die DHV eine gerichtliche Klärung ein!

Gestützt wird die Rechtsauffassung der DHV durch die Tatsache, dass mittlerweile rund 90 Prozent der Beschäftigten der ehemaligen Metro Services GmbH in ein neues Tochterunternehmen des Metrokonzerns überführt worden sind.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Zukunftstarifverhandlungen BARMER: Streitpunkt betriebsbedingte Kündigung

Am 12.07.2018 setzten DHV und BARMER ihre Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Die wesentlichen Inhalte:

Zumutbarkeitsregelungen bei Rationalisierungsmaßnahmen:  Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll weiter zählen!
Ein Streitpunkt konnte ausgeräumt werden: Die Arbeitgeberseite rückt von ihrer Position ab, die Er-reichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem Kriterienkatalog für die Zumutbarkeit einer Ver-setzung bei Rationalisierungsmaßnahmen zu streichen. Damit trug die BARMER einer zentralen DHV-Forderung Rechnung!

Altersteilzeit: Arbeitgeberseite zeigt erfreuliche Bewegung!
Erfreuliche Bewegung zeigte die Arbeitgeberseite beim Thema Altersteilzeit. Sie deutete an, die jahr-gangsbezogene Begrenzung zu streichen und allen Beschäftigten unabhängig von Umstrukturierungen Altersteilzeit zu den derzeit geltenden Konditionen zu ermöglichen.

Wir lehnen eine betriebsbedingte Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz ab!
Keine Bewegung gab es bei dieser Arbeitgeberforderung. Für die BARMER-Beschäftigten hat der tarifvertragliche Kündigungsschutz eine hohe Bedeutung. Er bietet ihnen Sicherheit vor allem im Falle von Umstrukturierungen. Die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung würde faktisch die Aufgabe des besonderen Kündigungsschutzes besonders dann, wenn es auf ihn ankommen würde – bei Beschäftig-tenabbau aufgrund von Umstrukturierungen -, bedeuten. Eine solche elementare Aufweichung des be-sonderen Kündigungsschutzes lehnt die DHV ab!

Kürzung der Pensionskassenversorgung bei vorzeitigem Renteneintritt: Kontroverse Positionen
Seit Jahrzehnten zahlt die Pensionskasse für die betroffenen Beschäftigten den ungekürzten Betrag. Diese Praxis wird beendet, so dass die BARMER die Zahlung des Ausgleichsbetrages übernehmen muss. Das würde derzeit einen Betrag von 100.0000 € monatlich bedeuten. Diesen Betrag – summiert auf 1,2 Mio. € jährlich (!) – bezeichnete die Arbeitgeberseite in einem Schreiben an die DHV als eine deutliche Verschlechterung zu Lasten der BARMER und damit als nicht hinnehmbar!
Angesichts eines Verwaltungskostenhaushalts von fast 1 Mrd. € ist diese Aussage sehr erstaunlich und für uns sachlich nicht nachvollziehbar. In der Verhandlung argumentierte die Arbeitgeberseite, dass dieser Betrag derzeit anfällt, dieser aber höher ausfällt, wenn die 3.000 noch unter die Pensionskassenregelung fallenden Beschäftigten in Rente gehen. Unsere Position: Es geht bei diesem Streitpunkt um einen Betrag von derzeit maximal 6 Mio. jährlich! Die BARMER kann trotz ihrer Behauptungen diese zusätzlichen Ausgaben verkraften und damit hinnehmen. Für die betroffenen Beschäftigten bedeuten aber über 100 € weniger Altersversorgung einen deutlichen finanziellen Einschnitt!

Eingruppierung: DHV bleibt am Ball!
Beim Abschluss des Eingruppierungstarifvertrages 2015  hatten DHV und BARMER die Überprüfung der neuen Regelungen im Jahr 2018 verabredet. DHV und BARMER werden dieser Verpflichtung noch in 2018 nachkommen.

Die Tarifverhandlungen werden am 05.09.2018 in Wuppertal fortgesetzt.

Keine Tarifverträge zwischen DHV und Real GmbH

Die DHV hatte im April 2018 sämtliche Tarifverträge mit der Metro Services GmbH, jetzt Real GmbH, mit sofortiger Wirkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt. Damit ist die DHV nicht mehr Tarifpartnerin.

Es gibt keine Tarifverhandlungen, und es wird auch in Zukunft keine Tarifverhandlungen mit der Real GmbH geben. Anders lautende Meldungen sind falsch!

Die DHV unterstützt die Beschäftigten der Real GmbH ausdrücklich in ihren Protesten gegen die Politik der Unternehmensleitung, Arbeitsbedingungen auf dem Rücken der Beschäftigten abzusenken.

DHV-Information Galeria Kaufhof

Keine Tarifflucht mit der DHV!

Die Ereignisse überschlagen sich bei Kaufhof im Zuge des Zusammengehens mit Karstadt. Unsere Mitglieder berichten von Gerüchten, ähnlich wie REAL stehe die DHV zur Tarifflucht des Arbeitgebers zur Verfügung.

Dazu ein paar Klarstellungen:

  • Die DHV war, ist und wird kein Tarifpartner von REAL!
  • Die Anwendung eines Tarifvertrages zwischen einer kleinen METRO-Tochter mit 600 Mitarbeitern und der DHV auf über 30.000 REAL-Mitarbeiter geschieht ohne Grundlage!
  • Denn: dieser Tarifvertrag wurde von der DHV fristlos gekündigt, als der Arbeitgeber einseitig diesen Tarifvertrag auf REAL-Mitarbeiter anwendete!
  • Die DHV behält sich rechtliche Schritte gegen diese Anwendung vor!  

Weiter:

  • Dieses Vorgehen des Arbeitgebers ist bei der Galeria Kaufhof ausgeschlossen, denn es gibt keine Tarifverträge mit Tochterunternehmen!
  • Wir sind Tarifpartner über den Einzelhandelstarifvertrag! Auch unsere Mitglieder sind geschützt! Nur Mitglieder sind wirklich geschützt!

Zum eventuellen Zusammengehen von Kaufhof und Karstadt:
Was den eventuellen Zusammenschluss mit Karstadt angeht: Vieles ist noch unklar, sehr viele Details sind noch offen – der Abschluss nicht sicher!

  • Daher muss Geschäftsleitung anders reagieren – ausführliche und zeitnahe Informationen müssen an die Kolleginnen und Kollegen weiter gegeben werden!
  • Die Mitarbeiter haben es einfach satt, aus der Presse mit angeblich feststehenden Details informiert zu werden!
  • Standortsicherung und Erhalt der meisten Arbeitsplätze müssen dann die Ziele sein!